Dienstag, 28. Juli 2015

Polen: Transsexuellengesetz beschlossen

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Das polnische Parlament hat erstmals ein Gesetz für Transsexuelle beschlossen
Bild: Ministerstwo Spraw Zagranicznych Rzeczypospolitej Polskiej
Am Donnerstag hat das polnische Parlament mit 252 gegen 158 Stimmen bei elf Enthaltungen das erste Transsexuellengesetz des Landes verabschiedet. Initiatorin des Gesetzes war die erste transsexuelle Sejm-Abgeordnete Anna Grodzka.

Zwar konnten Transsexuelle bereits seit Jahrzehnten vor Gericht eine Personenstandsänderung beantragen, allerdings in einem langwierigen Verfahren ohne klare Regelungen. Es führte nicht zu einer Änderung der Geburtsurkunde und ähnlicher Dokumente, sondern zu einer löchrigen Anerkennung des Geschlechts. Auch war eine Diagnose nach WHO-Kriterien notwendig.

Nach dem neuen Gesetz mit klaren Vorgaben können Transsexuelle das Geschlecht auf ihrer Geburtsurkunde oder anderen Dokumenten ohne operative Geschlechtsanpassung ändern. Sie benötigen dafür zwei unabhängig voneinander erstellte Gutachten von Psychologen oder Ärzten, dass sie einem anderen Geschlecht zugehörig sind als dem rechtlichen. Außerdem dürfen die Antragsteller nicht verheiratet sein. Zwischen Antrag und Anerkennung dürfen höchstens drei Monate vergehen.

Trotz der Einschränkungen bezeichnete Wiktor Dynarski von der Organisation Trans-Fuzja das Gesetz als "großartigen Sieg für Trans-Rechte". Zum ersten Mal hätten polnische Abgeordnete Transsexuellen aktiv geholfen, "die Selbstbestimmung über ihren Körper" zu erlangen.

Das Gesetz muss noch vom Senat bestätigt und vom Präsidenten unterzeichnet werden. Es könnte dann im Januar 2016 in Kraft treten.

In den letzten Jahren haben immer mehr europäische Länder ihre Transsexuellengesetz modernisiert. So sind meist keine operativen Geschlechtanpassungen mehr notwendig. DänemarkMalta und Irland verlangen für eine Anerkennung des Geschlechts auch keine Gutachten mehr.

Das deutsche Transsexuellengesetz stammt aus dem Jahr 1981 und wurde vom Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach für verfassungswidrig erklärt, zuletzt 2011, als Zwangsoperationen verboten wurden (queer.de berichtete). Wie im polnischen Gesetz vorgesehen, sind hierzulande aber auch zwei Gutachten notwendig.

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