Dienstag, 28. Juni 2016

Boy or girl - decide if parents and doctors /// Junge oder Mädchen, wenn Eltern und Ärzte entscheiden

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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2016
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Zwitterparagraf

Als Zwitter, auch Zwitterwesen, Hermaphrodit oder intersexuell wird in der Biologie ein Lebewesen bezeichnet, das genetisch, anatomisch oder hormonell weder eindeutig dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zuzuordnen ist.

Die umgangssprachliche Bezeichnung Zwitterparagraf geht insbesondere auf Vorschriften im Preußischen Allgemeinen Landrecht zurück, das Menschen ohne eindeutige Geschlechtsmerkmale als Zwitter bezeichnete und ihnen ein "juristisches Geschlecht" zuordnen wollte.

Beim Menschen gehen mit dem biologischen Geschlecht regelmäßig bestimmte Rechte und Pflichten einher. So hat sich das Frauenwahlrecht erst im 20. Jahrhundert durchgesetzt. Bis zu ihrer Aussetzung im Juli 2012 bestand die Wehrpflicht nur für Männer. Eine Eheschließung ist in Deutschland nur zwischen Personen verschiedenen Geschlechts möglich, die Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft nur zwischen gleichgeschlechtlichen Personen (§ 1 Lebenspartnerschaftsgesetz).

Der gesetzliche Personenstand umfasst in Deutschland auch den Namen, den eine Person führt. In das von den Standesämtern geführte Geburtenregister werden daher unter anderem die Vornamen und Geburtsnamen eines Kindes sowie sein Geschlecht beweiskräftig eingetragen (§ 21 Abs. 1, § 54 Abs. 1 Personenstandsgesetz - PStG).

Das Preußische Allgemeine Landrecht von 1794 erwähnte auch Menschen ohne eindeutige Geschlechtszuordnung.
Dort hieß es im "Ersten Teil.
Erster Titel. Von Personen und deren Rechten überhaupt:"
"§19. Wenn Zwitter geboren werden, so bestimmen die Eltern, zu welchem Geschlecht sie erzogen werden sollen.
§20. Jedoch steht einem solchen Menschen nach zurückgelegtem Achtzehnten Jahr die Wahl frei, zu welchem Geschlecht er sich halten wolle.
§21. Nach dieser Wahl werden seine Rechte künftig beurteilt.
§22. Sind aber Rechte eines Dritten von dem Geschlechte eines vermeintlichen Zwitters abhängig, so kann ersterer auf Untersuchung durch Sachverständige antragen.
§23. Der Befund der Sachverständigen entscheidet, auch gegen die Wahl des Zwitters und seiner Eltern."

"Wichtiger Act" war in diesem Zusammenhang die eigene Wahl, die "dem L. R. [Preußischen Allgemeinen Landrecht] eigentümlich" sei. Strittig war jedoch, ob die einmal getroffene Wahl unabänderlich sein sollte. Dafür sprach der Wortlaut von § 21 und auch der gesetzgeberische Wille, wonach die Rechte des Betreffenden "nach der in Gemäßheit des § 20 vorgenommenen Wahl für alle Zukunft beurteilt" werden sollten.
Andere Autoren verneinten dies.
Nach zeitgenössischer medizinischer Ansicht gab es "nach Theorie und Erfahrung keine wahre Zwitterbildung".
Die getroffene Wahl konnte allerdings noch nicht wirksam in einem Personenstandsbuch dokumentiert werden, obwohl davon die Rechtsstellung als Mann oder Frau abhing mit weitreichenden Konsequenzen für den Rechtsverkehr. "Wenn ein an seinen Geschlechtsteilen missgestalteter Mensch bis heute Mannskleidung getragen hat und mit anderen Mannspersonen zugleich einen Schuldschein ausstellt, morgen aber Weiberkleider anlegt und sich für eine Frauensperson erklärt, muß da diese Wahl auf die von ihr als Mann unterschriebene Schuldverschreibung wirken?"

Abzuwägen war zwischen dem Schutz des Rechtsverkehrs und dem Selbstbestimmungsrecht des "Zwitters". Im Zweifel entschied ein medizinischer Sachverständiger.

Mit Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum 1. Januar 1900 sind die Regelungen des Preußischen Allgemeinen Landrechts gegenstandslos geworden. Bereits ab Einführung der staatlichen Standesregister zum 1. Januar 1876 durch das Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 6. Februar 1875 musste in das Geburtsregister das Geschlecht des Kindes eingetragen werden.
Die Bekanntmachung, betreffend Vorschriften zur Ausführung des Gesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 25. März 1899 führte dafür ein entsprechendes Formular ein.

Zum 1. November 2013 wurde diese Regelung revidiert. [8] § 22 Abs. 3 PStG bestimmt seitdem, dass der Personenstandsfall ohne Angabe eines Geschlechts in das Geburtenregister einzutragen ist, wenn das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden kann. [9] Die betreffenden Kinder brauchen also nicht mehr - wie ab den 1960er Jahren üblich - noch im Säuglingsalter einer Operation zur Herstellung einer klaren Geschlechtszuordnung unterzogen zu werden. Dies hatte bei den Betroffenen im weiteren Verlauf ihres Lebens nicht selten zu schweren körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen geführt.

Mit der zunehmenden rechtlichen Gleichstellung von Frauen und Männern (Gleichberechtigung) entfällt auch das praktische Bedürfnis nach einer Abgrenzung der biologischen Geschlechter. Die Gender-Debatte stellt zudem die überkommenen Geschlechterrollen in Frage.



Junge oder Mädchen – wenn Eltern und Ärzte entscheiden
Zwitter, Hermaphroditen, Intersexe – Menschen, die weder Mann noch Frau sind, und damit nicht in unser Bild von zwei Geschlechtern passen. Deswegen wurden viele Intersexe schon als Kind operiert, um einem der beiden Geschlechter zu entsprechen – für die meisten eine traumatisierende Erfahrung.

Störung oder Vielfalt
Die Diagnose: DSD – "Disorder of sexual development", "Störung der Geschlechtsentwicklung". Für Mediziner eine Krankheit, für Betroffene ganz natürliche Variation.

Verantwortlich dafür sind ganz komplexe Prozesse: Wenn es zu Abweichungen kommt bei X- und Y-Chromosomen; bei Hormonen, wie Östrogen oder Testosteron; bei Keimdrüsen, also Eierstock und Hoden; oder auch bei den Genitalien.

So auch bei Daniela Truffer. Und was auf ihre Diagnose folgte, waren folgenschwere Operationen: Als sie zweieinhalb Monate alt war, wurden die Hoden entfernt, im Alter von sieben Jahren ihre vergrößerte Klitoris verkürzt. Eine Kindheit voller Erlebnisse, die Daniela Truffer schlichtweg als traumatisierend beschreibt.
Über ihre Erfahrungen zu sprechen, fällt Daniela Truffer nicht leicht. Noch heute hat die 58-Jährige Schmerzen. Doch am meisten leidet sie darunter, dass ihr die Operationen einfach ein Geschlecht aufgedrückt haben. Dabei ist sie kein Einzelfall. Genaue Zahlen über Intersexualität gibt es jedoch nicht.
Umstrittene "Genitalkorrekturen"

Die "Intersex Society of North America" schätzt, dass jedes hundertste Kind mit einem atypischen Geschlecht auf die Welt kommt. Das reicht von kleineren Anomalien der Genitalien bis hin zu tiefgreifenden Veränderungen der Erbanlagen. Die Dunkelziffer ist allerdings hoch. Und so hatten – wie Daniela Truffer – viele andere nie eine Chance auf einen selbst gewählten Weg.

Solche Genitalkorrekturen – wie sie Truffer erlebt hat – sind rein kosmetische Operationen, die nicht lebensnotwendig sind. Deshalb hat Truffer die Menschenrechtsorganisation Zwischengeschlecht.org gegründet. Zusammen mit ihrem Partner Markus Bauer kämpft sie für ein Verbot von Genitalkorrekturen bei Minderjährigen.

Ihr Ziel: Intersexe sollen ab dem 18. Lebensjahr selbst entscheiden können, ob sie Mann oder Frau sein wollen – oder ob sie eben einfach so bleiben, wie sie sind. Bis dahin kann die Entscheidung für ein Geschlecht auf anderem Wege erfolgen.

Sich selbst finden dürfen

Ein OP-Verbot soll nicht nur Betroffene schützen, sondern auch Eltern entlasten. Denn die sind mit der Entscheidung so kurz nach der Geburt meist völlig überfordert. Zudem ist die Diagnose von Intersexualität sehr schwierig, da es ganz vielfältige Formen gibt: Bei einer werden Mädchen mit Eierstöcken und eher männlichen Genitalien – einem sogenannten Mikropenis – geboren. Wieder andere zeigen sich erst am Anfang der Pubertät, wenn bei Mädchen die erste Regel ausbleibt oder Jungen eine Brust bekommen.
Frühe OPs sollen das verhindern, damit das Kind später nicht unter Hänseleien leidet. Doch dass es auch anders gehen kann, beweisen Fälle, bei denen sich Eltern gegen eine Operation entschieden haben. Eine dieser mutigen Eltern war eine Mutter, die Markus Bauer kennengelernt hatte. In diesem Fall hatten die Ärzte davor gewarnt, dass es später im Kindergarten zur sozialen Katastrophe kommen würde. Doch wurde es für die Kinder dann in Wirklichkeit gar kein großes Thema oder Problem – sondern nur für die Erwachsenen.
Wer braucht normal?

Wenige Intersex-Formen können lebensbedrohlich werden und müssen behandelt werden. Wenn es aber darum geht, verkürzte Harnröhrenöffnungen an die Penisspitze zu verlegen, weil es zum Mann-Sein gehört, im Stehen zu pinkeln; oder wenn es darum geht, eine etwas zu groß geratene Klitoris zu verkleinern, weil sie nicht mädchenhaft genug ist, dann ist eine Operation nicht nötig. Denn dann geht es nicht um Leben oder Tod, sondern um ein Duktus von Normalität. Und was da nicht reinpasst, darf nicht einfach weggeschnitten werden.

Die Menschenrechtsorganisation „Zwischengeschlecht.org“ kämpft für die Rechte dieser Menschen und fordert ein Verbot von Genitaloperationen.



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