Freitag, 1. Juli 2016

Eckpunkte des "Aufhebegesetzes" liegen vor Homosexuelle sollen rehabilitiert werden

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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2016
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Eckpunkte des "Aufhebegesetzes" liegen vor
Homosexuelle sollen rehabilitiert werden
Homosexualität war lange Zeit strafbar - mehr als 50.000 Männer wurden verurteilt. Justizminister Maas will sie nun entschädigen mit dem "Aufhebegesetz". Wer soll wann und in welcher Form etwas bekommen? Eckpunkte liegen dem ARD-Hauptstadtstudio vor.

Von Michael Stempfle, ARD-Hauptstadtstudio

Im Mai hat Bundesjustizminister Heiko Maas angekündigt, er wolle Homosexuelle rehabilitieren, die wegen des umstrittenen Paragraphen 175 in Deutschland verurteilt wurden. Dem ARD-Hauptstadtstudio liegt nun exklusiv das Eckpunktepapier aus seinem Ministerium vor, das kommende Woche den Fraktionen zur Abstimmung vorgelegt werden soll. Es geht darum, wer, wann in welcher Form entschädigt werden soll.

Zum Verständnis: Wenn ein Mann einvernehmlichen Sex mit einem anderen Mann hatte, dann hat er sich in Deutschland damit lange Zeit strafbar gemacht - in der BRD sogar bis zum Jahr 1994. Der frühere Paragraph 175 des Strafgesetzbuches stammte aus der Kaiserzeit, wurde von den Nationalsozialisten verschärft und galt in dieser verschärften Form bis 1969 unverändert fort.

50.000 Männer verurteilt

Bis dahin wurden rund 50.000 Männer verurteilt. Im schlimmsten Fall zu mehrjährigen Haftstrafen. Männer, die denunziert wurden, mussten sich etwa bei der Polizei melden, "Abteilung Sitte", beschreiben uns Schwule rückblickend. Bei der Schikane blieb es oft nicht. Der Ausbildungsplatz, der Job und auch die bürgerliche Existenz insgesamt gerieten häufig in Gefahr.

Zwar wurde der umstrittene Paragraph in der BRD ab 1969 entschärft. Doch auch danach - bis zum Jahr 1994 - wurden weitere 3500 Männer verurteilt. Erwachsene Schwule konnten sich auch nach einer Reform des Sexualstrafrechts in den 70-er Jahren strafbar machen, wenn sie mit unter 18-jährigen Schwulen einvernehmlich Sex hatten.

In der Menschenwürde verletzt

Christine Lüders, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes | Bildquelle: dpagalerieChristine Lüders, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
Zum Vergleich: In der DDR wurde der Paragraph 175 bereits im Jahr 1968 abgeschafft. Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), Christine Lüders, sagte vor wenigen Wochen: Die Opfer seien durch Verfolgung und Verurteilung "im Kernbestand in ihrer Menschenwürde verletzt" worden. Ein Rechtsgutachten des Staatsrechtlers Martin Burgi, das die ADS in Auftrag gegeben hatte, empfahl "die kollektive Rehabilitierung" der Betroffenen. Dies könne durch ein "Aufhebungsgesetz" gelingen, hieß es.

Das Eckpunktepapier von Maas sieht nun genau das vor: ein Aufhebungsgesetz. Es gehe darum, heißt es in dem Papier, mit der Rehabilitierung klarzustellen, dass das strafrechtliche Verbot von homosexuellem Verhalten "in besonderem Maße grundrechtswidrig" sei. Die Strafurteile sollen "unmittelbar durch das Gesetz" und "unabhängig von den Umständen des Einzelfalls" aufgehoben werden.

Gerechtigkeit im Nachhinein

Sollte das Eckpunktepapier zum Gesetz werden, könnten viele Schwule im Nachhinein Gerechtigkeit erfahren: Wenn Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren verurteilt wurden, weil sie einvernehmlich Sex miteinander hatten, sollen sie rehabilitiert werden. Das Gleiche soll für Erwachsene und Personen über 16 Jahren gelten, die wegen einvernehmlichem Sex verurteilt wurden. Diese Regelung liegt nahe: Auch Heterosexuelle in diesen Altersgruppen konnten zu dieser Zeit straffrei Sex miteinander haben, immer vorausgesetzt, beide waren mit den sexuellen Handlungen einverstanden.




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