Montag, 26. Juni 2017

Der Umgang mit Intersexuellen mutet mittelalterlich an. Lange Zeit wurde ihnen wie Knetmasse das eine oder andere Geschlecht modelliert - mit zum Teil schweren psychischen und physischen Folgen.


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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2017
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„Unser verstümmeltes Geschlecht ist ein medizinisches Konstrukt, also Theorie.
So schob man uns von einem Nichts in das andere Nichts:
Unser Geschlecht, wie es uns angeboren wurde, hat keine gesellschaftliche Existenz. ... Nun ist fraglich, welche psychischen Auswirkungen sich bei intersexuell Diagnostizierten, jedoch nicht Operierten, konstatieren lassen ... Vermutlich wären wir AUCH durch alle Kategorien durchgefallen.
Aber mit Sicherheit hätten wir etwas EIGENES entwickeln können, hätten z. B. unser sexuelles Potential entdeckt und unseren Körper kennengelernt.

Nikita Noemi Rothenbächer

Aus Unwissenheit verstümmelt und diskriminiert

Der Umgang mit Intersexuellen mutet mittelalterlich an. Lange Zeit wurde ihnen wie Knetmasse das eine oder andere Geschlecht modelliert - mit zum Teil schweren psychischen und physischen Folgen. Der Deutsche Ethikrat macht auf dieses Problem aufmerksam. Gut, dass er damit zum Hinschauen zwingt.
Es klingt nach Behandlungsmethoden aus dem Mittelalter: Ein Mensch wird ohne seine Zustimmung kastriert oder ähnlich folgenschwer an den Genitalien verstümmelt, und keiner regt sich groß drüber auf. Es ist aber eine Behandlung, die in Deutschland bis Ende des 20. Jahrhunderts praktiziert wurde: Ärzte, aber auch Eltern, spielten Gott und entschieden für intersexuelle Kinder, ob sie als Frau oder als Mann erwachsen werden sollten. Wie Knetmasse wurde Menschen das eine oder das andere Geschlecht modelliert, mit gravierenden Folgen für ihre Psyche und ihre Fortpflanzungsfähigkeit.

Man kann sich diese Leiden kaum vorstellen, man kann sich überhaupt wenig vorstellen über die "Zwischengeschlechtlichen", über ihr Befinden und ihre Bedürfnisse. Es gibt ja nicht einmal Zahlen darüber, wie viele sie sind - die Schätzungen reichen von 8000 bis hin zu 120.000. Umso verdienstvoller ist es, dass sich der Deutsche Ethikrat nun dieser Gruppe angenommen und Empfehlungen für einen besseren Umgang mit denjenigen abgegeben hat, die oft schon allein aus Unwissen diskriminiert werden.

Hoch anzurechnen ist ihm das aber nicht nur im Sinne der Intersexuellen - die Frage im Zentrum der Debatte betrifft letztlich viel mehr Menschen: Inwieweit dürfen Menschen überhaupt ohne ihre ausdrückliche Zustimmung an den Geschlechtsorganen operiert werden? Dieses Problem stellt sich zum Beispiel auch im Umgang mit geistig Behinderten: Von Rechts wegen können sie gegen ihren Willen, aber mit Zustimmung des Betreuers kastriert oder sterilisiert werden. Das ist noch so ein Bereich, über den die Leute wenig wissen, weil sie wenig drüber wissen wollen. Es ist gut, dass der Ethikrat von Zeit zu Zeit zum Wissen zwingt.

Präambel

 Angesichts der biologischen Zusammenhänge und der Erlebniswelt von Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung bedarf es für die adäquate psychologischmedizinische Begleitung/Behandlung einer Revision des tradierten normativen Menschbildes von Frau und Mann.

Das Bewusstsein für die Unzulänglichkeit des Entweder/Oder von „Zweigeschlechtlichkeit“ ermöglicht der Fachperson, gemeinsam mit der betroffenen Person und deren Angehörigen, das Feld des gelebten Geschlechts, sei es als Gesamtperson oder in spezifischen Verhaltensweisen, neu zu entdecken und zu definieren.

 Dabei entsteht aus dem Integral von Weiblich- und Männlichkeit eine ganz individuelle Dimension, die insbesondere Mitglieder des multidisziplinären Betreuungsteams für sich reflektiert haben sollten (Streuli, Kohler et al. 2012).

Unabhängig von der biologischen Kondition dürfte dieser Prozess für alle Beteiligten eine persönliche Bereicherung darstellen.

Jene „Mehrgeschlechtlichkeit“ kann auch für das Selbstverständnis Nichtbetroffener existentielle Aspekte liefern.

Die psychische Entwicklung des Menschen hin zur Akzeptanz und positiven Bewertung der eigenen Person ist gewiss beschwerlich. In der Vergangenheit wurde diesem Prozess im Kontext medizinischer Therapiestrategien nicht immer der erforderliche Raum und die Bereitschaft zur Akzeptanz eingeräumt.

Sind Varianten der Geschlechtsentwicklung keine Krankheit, kann man nicht über deren „Heilbarkeit“ nachdenken.

Keine medizinische oder psychologische Intervention wird an dem Zustand der Uneindeutigkeit per se etwas ändern. Der Umgang mit Menschen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung ist in der Regel ein gesellschaftspolitisches Problem und muss im gesamtgesellschaftlichen Rahmen bedacht werden.

Proteste von Betroffenen und dadurch ausgelöste Rechtsdiskurse bis auf UN-Ebene haben die allgemeine Rechtsauslegung seit 2008 geändert.

Die Befassung des Deutschen Ethikrates und seine 200–seitige Stellungnahme mit ihren Empfehlungen haben ein Umdenken in Bezug auf die bisherigen Empfehlungen zum Umgang mit Menschen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung in Gang gesetzt (www.ethikrat.org/intersexualitaet). Basierend auf den Vorgaben der von Deutschland bereits 1995 ratifizierten UN-Kinderrechtskonvention wurde die völkerrechtlich bindende Wahrnehmung von Kindern als (Rechts)Subjekte zunehmend gestärkt und damit auch das Recht des Kindes auf Gehör seiner Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten.

Deutsche Interessensverbände (Kinderrechtsorganisationen, Verein Intersexuelle Menschen e.V.) sehen es daher als völkerrechtlich geboten, dass Kinder in Entscheidungsprozesse gemäß der Vorgaben aus Artikel 12 UNKinderrechtskonvention einzubeziehen sind (http://www.ohchr.org/Documents/ HRBodies/HRCouncil/RegularSession/Session22/A.HRC.22.53_English.pdf).

Das Kind als Subjekt steht darin an erster Stelle.

Das Recht des Kindes als Individuum wird gegenüber dem Elternrecht gestärkt.
Die UN-Kinderrechtskonvention hebt hervor, dass für Eltern das Wohl des Kindes Grundanliegen für deren Erziehung sein soll (Artikel 18 UN-KRK).

Eine Entscheidung im Sinne des Kindeswohl ist nur sachgemäß möglich, wenn dem Kind selbst Gehör geschenkt wird.

Daher kann bei Therapieentscheidungen mit fehlender medizinischer Notwendigkeit eine elterliche Zustimmung das Einverständnis des Kindes nicht ersetzen (siehe auch §1631c BGB).

Weder Eltern noch Ärzte können die geschlechtliche Entwicklung eines Kindes vorhersehen und damit ist jede Entscheidung „für“ das Kind quasi hinfällig, wenn das Wohl des Kindes ernst genommen wird.

Während man in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts davon ausgegangen war, einem Kind die bestmögliche Entwicklung zu ermöglichen, indem man das für das Kind augenscheinlich günstigste Geschlecht festlegte und den Körper, soweit möglich, in diesem Sinne medizinisch anpasste, sowie das Kind eindeutig einem Erziehungsgeschlecht zuwies (optimal gender policy), ist man in den letzten Jahren dazu übergegangen, das Kind in Entscheidungsprozesse altersentsprechend möglichst früh miteinzubeziehen, d.h. es auch adäquat an Entscheidungsprozessen zu beteiligen.

Bei Volljährigkeit des Kindes spricht man von full consent policy. Geschlecht wird dabei weder hinsichtlich der körperlichen Ausprägungsformen noch hinsichtlich Geschlechtsidentität und Geschlechtsrolle weiterhin als ein binäres Konzept verstanden.

Varianten der körperlichen Entwicklung und eine Vielfalt von Geschlechtsidentitäten und Rollenverhalten sollten möglich sein. Ziel ist es dabei, eine bestmögliche Lebensqualität zu erreichen und nicht ein eindeutiges männliches oder weibliches Geschlecht (Creighton and Liao 2004, Brain, Creighton et al. 2010, Callens, van der Zwan et al. 2012).

Es hört sich alles so schwungvoll und geradlinig an, die Realität jedoch ist eine andere, Intersexuelle sind Spielball von Medizin Forschung auch Wissenschaft vielen Lobbyisten in Zusammenarbeit mit Politik!

Wie wir dieses Behauten können, nun da selbst Betroffen mit 60 Jahren beurteilen kann wie mein Leben verlaufen ist, ist die Aussage eine deutliche und klare, Intersexuellen Menschen wird Ehre wie Würde vom Staat genommen unwiderruflich, eine Schande für Deutschland deren Gesellschaft und vor und insbesondere der Medizin!

Hochachtungsvoll
 Nikita Noemi Rothenbächer 







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