Samstag, 29. Juli 2017

Es ist kaum zu fassen was wirklich auf der Welt passiert, es herrscht Fremdbestimmung statt Eigenverantwortung! /// It is hard to comprehend what really happens in the world, there is a lack of self-determination instead of self-responsibility!


Copyright © 2011-2021 Nikita Noemi Rothenbächer- Alle Rechte vorbehalten!
Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2017
Bitte kopiert den Link und Gebt diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt vor, einer Minderheit anzugehören!

Hey Du hast es und brauchst es, deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
Ich habe Ihn, Du auch? Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache Ihn Dir den Organspende Ausweis!

Hey you have it and need it, so donating blood, because it is missing in the world!

I had him, you also? Organ donation can help others to life, be proud of your self  doing Him Get donor card!

Es ist kaum zu fassen was wirklich auf der Welt passiert, es herrscht Fremdbestimmung statt Eigenverantwortung!

It is hard to comprehend what really happens in the world, there is a lack of self-determination instead of self-responsibility!

Es gibt viele Fragen, umso mehr gibt es unglaubliche spekulative Antworten was Präsiden D.Trump betrifft!
Mehr noch lassen sich gemeinschaftliche Interessen mit anderen Präsidenten dieser Welt feststellen!

Gewählt vom Volk, wenn auch fast Unglaublich bemerkt man schnell, nicht der Wähler entscheidet sondern jeder Wahlkampf ist ein Schmutziges-Geschäft, mit nicht überschaubaren Auswirkungen.

Als erstes steht da eine Feststellung, Politik ist schmutzig, kommt man mit Politik und Diplomatie nicht weiter endstehen die Konflikte besser gesagt fast Kriege.

Ob es nun Putin oder Erdogan wie der Venezolanische Präsident jetzt auch Trump voll in der Öffentlichkeit stehen, meist mit negativen Schlagzeilen.

Das ist so Welt weit, das Volk wird benutzt mit scharmlos falschen Versprechen, man kann auch sagen, das Volk bildet sich keine eigene subjektive Meinung mehr, man schwimmt einfach mit, da kann man nichts falsch machen!

Das meine Damen und Herren führte schon in der Vergangenheit zu Welt-Kriegen, bitte lasst euch nicht Blenden!

Denn die Welt ist voll davon, und dieses Verschulden genau die Bürger, welche getäuscht und geblendet werden!


SHG und viele Vereine vertreten bei weitem besser Minderheiten als es die Staatsoberhäupter tun, das Beispiel hier in Deutschland, ein Koalition-Vertrag ließ keine Ehe für alle zu noch ein Neues TSG „Transsexuellen-Gesetz“, weiterhin Ignorieren Politiker fest gesetzte Regulierungen und Beschlüsse welche International gültig sein sollten. Es werden weiterhin mindestens 1 Intersexuelles Kind operiert, man könnte sagen Staatlich geförderte Genitalverstümmlung!


 Chirurgisch feminisiert oder maskulinisiert

Kinder, deren Genitalien nicht der Norm entsprechen, werden weiter kosmetisch operiert– trotz neuer medizinischer Leitlinien.

 Die Anzahl von Kindern, deren Genitalien kosmetisch operiert werden, ist in Deutschland nicht rückläufig – obwohl die Zahl dieser Operationen durch verschiedene Revisionen medizinischer Leitlinien seit 2005 begrenzt werden sollte. Das ist das Ergebnis einer Studie „Zur Aktualität kosmetischer Operationen, uneindeutiger’ Genitalien im Kindesalter“ der Humboldt-Universität.
Kosmetische Operationen von Genitalien kleiner Kinder stehen seit Längerem in der Kritik. Im In- und Ausland haben Organisationen von intersexuellen Menschen die Praxis, Genitalien von Kindern im Erscheinungsbild oder in ihrer Funktionsweise an die herrschende männliche oder weibliche Norm anzupassen, als Bevormundung, Verstümmelung und als Verstoß gegen Menschenrechte angeprangert. Schließlich führen diese „Korrekturen“ später häufig zu physischen und psychischen Problemen.
In der Medizin wuchs das Bewusstsein

Vor etwa zehn Jahren begann das wachsende Bewusstsein dafür, sich in veränderten medizinischen Leitlinien niederzuschlagen. So riet etwa die Deutsche Gesellschaft für Kinderheilkunde und Jugendmedizin nun zur Zurückhaltung und zur sorgfältigen „Abwägung unterschiedlicher Optionen“. Der Deutsche Ethikrat empfahl Ärzten und Eltern im Jahr 2012, sich bei Genitalplastiken im Kindesalter stark zurückzuhalten und die Eingriffe so lange aufzuschieben, bis die Betroffenen einwilligen können. Die Bundesärztekammer verfasste 2015 eine entsprechende Stellungnahme. Und seit 2016 herrscht unter den 173 deutschen Fachgesellschaften Einigkeit darüber, dass Eingriffe, die nur der Anpassung des Geschlechts an die herrschende Norm dienen, an Kindern nicht durchzuführen sind.

"Nur ein Teil der Operationen sind medizinisch notwendig"

Hingegen hatten deutsche Fachgesellschaften noch bis ins neue Jahrtausend hinein bei vermeintlichen „Störungen der sexuellen Differenzierung“ zu einer funktionellen und „kosmetischen Korrektur“ eines „uneindeutigen“ Genitales vor dem zweiten Lebensjahr geraten. An dieser überholten Richtlinie orientiert sich ein Teil der Mediziner aber offenbar weiter, wie die Studie zeigt. Ausgewertet wurden Daten aus der Krankenhausstatistik über Eingriffe an Kindern zwischen null und neun Jahren mit einem breiten Spektrum an bei Medizinern als „uneindeutig“ geltenden Geschlechtsorganen. Die Zahl der „feminisierenden und maskulinisierenden Operationen“ liegt demnach im Jahr 2014 etwa so hoch wie schon 2005, nämlich bei rund 1700 Eingriffen. „Aber nur ein Teil dieser Operationen ist medizinisch tatsächlich notwendig“, sagt die Autorin der Studie, die Geschlechterforscherin Ulrike Klöppel.


Auf wie viele Eingriffe dies zutrifft, lasse sich jedoch allein anhand der Zahlen nicht sagen, dafür müsste jeder Einzelfall kritisch geprüft werden. Abgesehen von diesen schwieriger zu bewertenden Fällen würden jedenfalls zu einem „nicht unerheblichen Teil“ weiter medizinisch eindeutig nicht notwendige Klitorisoperationen im frühen Kindesalter durchgeführt sowie Neovaginas oder Penisplastiken konstruiert: „Das kritisieren reformorientierte Chirurgen, aber gemacht wird es in deutschen Kliniken trotzdem“, sagt Klöppel.

Varianten nicht pathologisieren

Gemacht wird es, weil Eltern und Ärzte den betroffenen Kindern gesellschaftliche Diskriminierung ersparen wollen. Hingegen werden Kinder, die offen intersexuell aufwachsen, keineswegs zwangsläufig diskriminiert, wie aus einer Mütter-Befragung hervorgeht, die im Vorwort der Studie erwähnt wird. Entscheidend für das Selbstbild des Kindes sei, Varianten nicht zu pathologisieren und dem Kind zu vermitteln, wertvoll zu sein. Damit sei dem Kindeswohl weit besser gedient als mit kosmetisch-chirurgischen Maßnahmen. Je nach Definition leben 8000 bis 120.000 intersexuelle Menschen in Deutschland.

Klöppel kommt zu dem Schluss, die überarbeiteten medizinischen Leitlinien würden in der klinischen Praxis „nur lückenhaft umgesetzt“. Ein „transparentes Monitoring“ aller Genitaloperationen an Kindern sei „das Mindeste, wofür die Bundesregierung Rechnung tragen muss“. Besser noch wäre es, Rechtssicherheit für intersexuelle Kinder zu schaffen. So ist es für viele Betroffene problematisch, dass Krankenakten nur zehn Jahre lang aufbewahrt werden müssen. Und rechtlich beanstanden lassen sich Eingriffe wegen der kurzen Verjährungsfrist kaum.

Das Bundesfamilienministerium sieht keinen Bedarf für neue Verbote

Das Bundesfamilienministerium sieht jedenfalls für neue Verbotsnormen keinen Bedarf, wie es in seinem Zwischenbericht „Situation von trans- und intersexuellen Menschen im Fokus“ vom vergangenen Oktober feststellt. Strafrechtlich decke das Verbot der Genitalverstümmelung und der Straftatbestand Körperverletzung den Bereich ab. Demnach dürften Eltern überhaupt nur in eine Operation ihres Kindes einwilligen, wenn eine medizinisch „dringende oder vitale Indikation“ vorliegt. Operationen, „die lediglich dazu dienen, den Körper weiblicher oder männlicher oder eindeutiger erscheinen zu lassen“, könnten hingegen ohne die Einwilligung des Kindes strafbar sein. Die Forderung nach einer speziellen gesetzlichen Regelung erledige sich damit „teilweise“. Weitere zivilrechtliche Verbote für Eltern würden nicht auf Verständnis, sondern auf Strafe zielen und seien darum nicht geeignet.

Klöppel verweist darauf, dass Menschenrechtsorganisationen die Entwicklungen in Deutschland mit großem Interesse verfolgen.
Wir fordern ein gesetzliches Verbot aller nicht eingewilligten, medizinisch nicht notwendigen
Zwangsbehandlungen an Menschen mit “atypischen” körperlichen Geschlechtsmerkmalen
sowie die Durchsetzung aller “Menschenrechte auch für Zwitter!”.

Das andere Geschlecht
Intersexuelle loben, dass der Ethikrat sich mit ihrer Situation befasst hat. Sie wünschen sich aber, dass sie künftig Ehen mit einem Mann oder einer Frau eingehen können.

einer Gesellschaft, die ihre Mitglieder in „männlich“ und „weiblich“ einteilt – sei es auf dem Pass oder auf den Toiletten – ist kein Platz zwischen den Geschlechtern vorgesehen. Es gibt aber Menschen, die weder als Frau noch als Mann geboren werden. Jahrzehntelang war es ärztliche Praxis, solche Kinder durch Operationen und Hormonbehandlungen möglichst früh einem der beiden Geschlechter zuzuordnen.

Interessensvertretungen sprechen von „Genitalverstümmelung“ und weisen auf die psychischen Leiden der Betroffenen hin, etwa den Fall eines 1965 geborenen Kindes, dessen Genitalien nicht eindeutig männlich oder weiblich waren. Obwohl das Kind einen männlichen Chromosomensatz hatte, entschieden sich die Ärzte, aus dem Kind ein Mädchen zu machen, offenbar ohne die Eltern um ihre Einwilligung zu bitten. „Ich bin weder Mann, noch Frau, aber vor allem bin ich kein Zwitter mehr“, sagt der Betroffene heute. Sein Leben lang werde er unter den Folgen dieser „menschenverachtenden Behandlung“ leiden.

Mit diesem Schicksal und vielen ähnlichen beschäftigt sich der Deutsche Ethikrat in einer Stellungnahme zur Situation Intersexueller in Deutschland, die er am Donnerstag in Berlin der Bundesregierung übergeben hat. Darin fordert das Gremium, intersexuelle Menschen als „Teil der gesellschaftlichen Vielfalt“ anzuerkennen und vor „medizinischen Fehlentwicklungen und Diskriminierung“ zu schützen.
Nach Schätzungen einer Hamburger Forschergruppe leben in Deutschland zwischen 8000 und 10.000 Intersexuelle, die oft auch „Hermaphrodit“ oder „Zwitter“ genannt werden.
Ihre körperlichen Geschlechtsmerkmale wie Chromosomen, Hormone, Keimdrüsen und äußere Geschlechtsorgane sind nicht eindeutig einem Geschlecht zuzuordnen. Auch wenn es bereits ein Umdenken bei den Ärzten gegeben habe, würden auch heute noch „geschlechtszuordnende“ Operationen und Hormontherapien durchgeführt, sagt das zuständige Mitglied des Ethikrats, Michael Wunder.

In seiner Stellungnahme kommt der Ethikrat nun zu dem Ergebnis, dass diese Geschlechtsoperationen ein „Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit und auf Wahrung der geschlechtlichen und sexuellen Identität“ seien. Die Entscheidung darüber solle von den Betroffenen selbst getroffen werden, wenn sie ein entscheidungsfähiges Alter erreicht hätten. Zudem forderte das Gremium einen Hilfsfonds für Betroffene, die in der Vergangenheit durch ärztliche Behandlungen „schweres Leid“ erfahren hätten.

Ethikrat empfiehlt ein drittes Geschlecht im Pass
Auch, dass Eltern intersexueller Menschen sich für ein Geschlecht ihres Kindes entscheiden müssen, sei „ein nicht zu rechtfertigender Eingriff in das Persönlichkeitsrecht und das Recht auf Gleichbehandlung“, heißt es in der Stellungnahme. Daher empfiehlt der Ethikrat, ein drittes Geschlecht einzuführen. In Zukunft sollen Betroffene im Personenstandsregister als Geschlecht neben „männlich“ und „weiblich“ auch „anderes“ angeben können. „Wir wissen, dass dieser Vorschlag kulturell, gesellschaftlich sehr viele Fragen aufwerfen wird“, sagt Wunder. Deutschland könne aber international ein Signal für mehr Toleranz senden.

Die Bundesregierung hatte den Ethikrat im Juni 2010 mit der Stellungnahme beauftragt, nachdem ein UN-Ausschuss sie dazu aufgefordert hatte, über die Situation intersexueller Menschen in Deutschland zu berichten. Daraufhin war das Gremium in einen Dialog mit Betroffenen und Ärzten, Psychologien, Sozialwissenschaftlern und Juristen getreten. Die Bundesregierung werde die Vorschläge des Ethikrates „sehr ernst“ nehmen und „sorgfältig prüfen“, sagte der Staatssekretär des Forschungsministeriums, Georg Schütte.

Nicht gegen Eingriffe im Kindesalter
Betroffene kritisierten, dass der Ethikrat sich ausdrücklich nicht gegen Eingriffe im Kindesalter ausspricht, wenn zwar Abweichungen bestehen, aber ein Geschlecht eindeutig festgestellt werden kann, beispielsweise im Falle des Adrenogenitalen Syndroms (AGS). Außerdem wurde die Empfehlung des Ethikrates kritisiert, nur die eingetragene Lebenspartnerschaft für diejenigen zu öffnen, die sich für den Eintrag „anderes“ im Personenstandsregister entscheiden, nicht aber die Ehe. Trotz dieser Kritik wurde die Stellungnahme des Ethikrates insgesamt von verschiedenen Interessenverbände sehr positiv aufgenommen. „Das ist ein bedeutender Schritt auf dem Weg intersexuell Geborener zu ihren Menschenrechten“, sagte Lucie Veith vom Verein „Intersexuelle Menschen“. Vor allem lobt sie, dass durch die Stellungnahme das „Tabu über dem Leben und Leiden“ intersexueller Menschen gebrochen worden sei.







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