Montag, 3. Juni 2019

Russland: LGBT+-Rechte sind Menschenrechte!

Copyright © 2011-2021 Nikita Noemi Rothenbächer- Alle Rechte vorbehalten!
Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2018

Es wird immer schwerer, Hass und Unwahrheiten wie Diskriminierung  zu entgehen
 In Zeiten von Fake News, Social Bots und Hate-Speech glauben wir mehr denn je daran, dass Seiten wie https://trans-weib.blogspot.com/eine wichtige Rolle spielen.

Russland: LGBT+-Rechte sind Menschenrechte!


Gesetzlicher Rahmen und aktuelle Situation – eine Analyse


Nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion im Jahr 1991, schaffte Russland 1993 die Strafverfolgung gegen freiwillig eingegangene homosexuelle Bindungen ab. 1999 führte Russland die Standards der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD-10 (МКБ-10)) ein, nach der die Homosexualität nicht mehr als Krankheit gilt.

Weder in der Verfassung der Russischen Föderation, noch in den föderalen Gesetzen gibt es spezifische Einschränkungen gegen LGBT (Abkürzung für die englische Bezeichnung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender). Das heißt, für die LGBT gilt der Artikel 26 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte, in dem Gleichheit vor dem Gesetz und wirksamer Schutz vor Diskriminierung garantiert wird. Diese grundlegende Rechtsnorm gilt bis heute.

Vor dieser Grundlage wurde von 2003 bis 2009 in den Ausschüssen der Russischen Staatsduma darüber diskutiert, homosexuelle Propaganda zu verbieten. In dieser Diskussion stellte sich heraus, dass ein solches Verbot sowohl gegen die Verfassung als auch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen würde.

Seit 2006 wurden in einigen Regionen Russlands, darunter auch in St. Petersburg, regionale Gesetze gegen das „Werben“ für Homosexualität eingeführt. Als eine Folge dessen wurde 2013 ein föderales Gesetz „Über das Verbot der Propaganda von nichttraditionellen sexuellen Beziehungen“ verabschiedet, gegen das sich Aktivisten der LGBT auflehnten. Diese ablehnende Haltung brachten einige russische Journalisten, Wissenschaftler, namhafte Kulturschaffende und internationale Menschenrechtsorganisationen zum Ausdruck. Sie verzeichneten einen deutlichen Anstieg der Unterdrückung der LGBT. Dies machte sich u.a. bemerkbar durch: Einführung rechtlicher Verfolgung für die Art und Weise der Meinungsäußerung; Verbot der Kinderadoption für ausländische homosexuelle Paare sowie der Einstufung von aus dem Ausland bezuschussten LGBT-Organisationen als „ausländische Agenten“. Außerdem stellten sie eine Zunahme homophober Repressionen fest.
2010 verabschiedete der Europarat, dessen Mitglied auch Russland ist, eine Empfehlung zur Bekämpfung der Diskriminierung und Gewalt gegen LGBTs für alle Mitgliedsstaaten.

LGBT-Vertreter honorierten, dass das Strafgesetzbuch (StGB) der Russischen Föderation keine Verfolgung für freiwillige homosexuelle Beziehungen ab dem 16ten Lebensjahr vorsieht. Was jedoch 14- bis 16-jährige anbelangt, so sind hier homo- und heterosexuelle Beziehungen nicht gleichgestellt. Während die Höchststrafe für freiwillige heterosexuelle Kontakte für Personen zwischen 14 und 16 Jahren vier Jahre Haft beträgt (Teil 1, Art. 134 StGB RF), liegt die Höchststrafe bei gleichem Straftatbestand für homosexuelle Kontakte bei sechs Jahren (Teil 2, Art. 134 StGB RF).

Gesetzliche Widersprüche bestehen auch zwischen Strafvollzugs- und staatlicher Hausverwaltungsordnung (Жилищный кодекс РФ). Nach der Strafvollzugsordnung der Russischen Föderation (Artikel 116), fallen männliche und weibliche Homosexualität unter die Kategorie der vorsätzlichen Verstöße. Homosexuelle Paare werden aber in der Hausverwaltungsordnung der Angehörigkeit zur Familie zugewiesen, in der wiederum die Selbstidentifikation und das Zusammenleben eine besondere Bedeutung einnimmt und somit homosexuellen Paaren ermöglicht wird ihre Wohnrechte vor Gericht einzuklagen.

Kurz zum föderalen Gesetz vom 29. Juli 2013 (N 135-F3 Moskau): „Über Änderungen des Artikels 5 des föderalen Gesetzes zum Schutz der Kinder vor gesundheits- und entwicklungsschädlichen Informationen“ sowie einzelnen Rechtsnormen der Russischen Föderation, die darauf gerichtet sind, Kinder vor Informationen zu schützen, die für eine Abwertung der traditionellen Werte der Familie werben. Das Gesetz wurde von der Staatsduma am 11. Juni 2013 verabschiedet und am 26. Juli 2013 vom Föderationsrat, dem Oberhaus der beiden Parlamentskammern Russlands, genehmigt.

Mit diesem Gesetz wurde zu den Ordnungswidrigkeiten der Artikel 6.21 über „Propaganda von nichttraditionellen sexuellen Beziehungen bei Minderjährigen“ eingefügt. Nach den Bestimmungen dieses Artikels gilt als eine solche Propaganda die Verbreitung von Informationen, die darauf gerichtet sind unkonventionelle sexuelle Partnerschaften zu formieren, zu bewerben, eine verzerrte Vorstellung von sozialer Gleichwertigkeit traditioneller und nichttraditioneller Beziehungen zu schaffen oder das Aufzwingen von solchen Informationen.
Wenn diese Handlungen auch kein Straftatbestand sind, so werden sie doch mit einem Bußgeld in Höhe von 4.000 bis 5.000 Rubel (ca. 60-70 Euro) geahndet. Für Beamte beträgt das Bußgeld 40.000 bis 50.000 Rubel (ca. 580-720 Euro), für juristische Personen 800.000 bis 1.000.000 Rubel (ca. 11.500-14.500 Euro) oder ein Arbeitsverbot bis zu 90 Tagen. [Anmerkung: das monatliche Durchschnittseinkommen beträgt etwa 470 Euro] Werden die oben genannten Handlungen mittels der Nutzung der Medien oder des Informationstelekommunikationsnetzes (einschließlich des „Internets“) begangen, erhöht sich das Bußgeld auf 50.000 bis 100.000 Rubel (ca. 720 – 1440 Euro), für Beamte auf 100.000 bis 200.000 Rubel (ca. 1440 – 2870 Euro).

Werden die gleichen Handlungen von einem Ausländer oder einer staatenlosen Person begangen, ziehen sie ein Bußgeld in Höhe von 4.000 bis 5.000 Rubel (ca. 60-70 Euro), Ausweisung des Landes sowie Arrest bis zu 15 Tagen, nach sich. Bei Nutzung von o.g. Medien erhöht sich das Bußgeld auf 50.000 bis 100.000 Rubel (ca. 720 – 1440 Euro).

Aufgrund einer Verfassungsbeschwerde von N. A. Aleksejeva, J.N. Yevtushenko und D.A. Isakov wurde das Gesetz vom Obersten Verfassungsgericht auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüft. In seiner Urteilserklärung vom 23. September 2014 N 24-P wurde folgendes festgestellt:

„Um bei der Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes das Gleichgewicht der Interessen aller Mitglieder der russischen Gesellschaft zu wahren, sowohl derjenigen, die das allgemein anerkannte Wertesystem teilen, als auch derjenigen, die sich an davon abweichenden Werten orientieren, muss Artikel 29 der Verfassung berücksichtigt werden. Dieser Artikel verbietet Propaganda oder Agitation, die zu sozialem, rassistischem, nationalem oder religiösem Hass oder zu Feindlichkeit anstiften. Er verpflichtet den Gesetzgeber innerhalb seiner verfassungsrechtlichen Befugnisse sowie selbstständig die aktuelle Lage und Tendenz der Entwicklung der russischen Gesellschaft in einer bestimmten historischen Etappe zu beurteilen und Manifestationen der sozialen Aggression auf der Grundlage eines demonstrativen, öffentlichen Ablehnens und Ignorierens von bedeutenden moralischen Verfassungswerten, vorzubeugen.
Der Charakter der Frage sexueller Selbstbestimmung ist sehr sensibel, da er untrennbar und nach Möglichkeit unantastbar mit den auf Verfassungswerten beruhenden Rechten auf Privatsphäre und individuelle Autonomie verbunden ist.
Das Verbot der Propaganda von nichttraditionellen sexuellen Beziehungen oder zur Verbreitung von Informationen dazu, darf deshalb nicht zu weit ausgelegt werden.
Zu den Informationen, die schädlich für die Gesundheit und Entwicklung des Kindes sind, zählt der Staat die Verbreitung von Informationen über generell verbotene sexuelle Beziehungen, dazu die „Propaganda“ für nichttraditionelle sexuelle Beziehungen. Außerdem Informationen, die ausgehend von traditionellen Vorstellungen, der öffentlichen Sittlichkeit und der staatlichen Rechtsordnung sowie dem geistigen Grad der Entwicklung des Kindes, einer spezifischen Altersgrenze unterliegen.“
Von der Notwendigkeit der altersgerechten Anpassung solcher Informationen für Kinder geht auch die UN-Kinderrechtskonvention vom 20. November 1989 aus, wo der Familie als Grundeinheit der Gesellschaft und natürlicher Umgebung für das Wachsen und Gedeihen aller ihrer Mitglieder, insbesondere der Kinder, der erforderliche Schutz und Beistand gewährt werden sollte, damit sie ihre Aufgaben innerhalb der Gemeinschaft voll erfüllen kann.

Der Staat ist dabei verpflichtet, Kinder vor allen Formen sexueller Ausbeutung und des Missbrauchs zu schützen, um die gesunde Entwicklung zu gewährleisten. Hier spiegelt sich das Prinzip der Berücksichtigung der sich entwickelnden Fähigkeiten der Kinder seitens der Eltern und gegebenenfalls von anderen für das Kind verantwortlichen Personen und der Verwaltung wieder.

Gleiches gilt für das von der Russischen Föderation ratifizierte Übereinkommen des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch vom 25. Oktober 2007, das den Staat verpflichtet, gesetzliche oder andere Maßnahmen zu ergreifen, um die Aufnahme von Informationen über die Gefahren der sexuellen Ausbeutung und des sexuellen Missbrauchs in die Programme der primären und sekundären Schulbildung sicherzustellen. Dies betrifft auch Informationen über die Schutzmöglichkeiten, die an die Besonderheiten der Entwicklung von Kindern angepasst werden sollen. Relevante Informationen sollen, falls nötig, in Zusammenarbeit mit den Eltern, im weiten Kontext der Sexualerziehung zur Verfügung gestellt werden. Dabei soll besondere Aufmerksamkeit den Situationen mit „hohem Risiko“, besonders in Bezug auf die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien, geschenkt werden.
Da die Geburt und Erziehung von Kindern ein Teil des Verständnisses von Familie sind, unterliegt der gesetzgeberische Zugang für Entscheidungen zu Fragen demographischen und sozialen Charakters von Familienbeziehungen in der Russischen Föderation, der Betrachtung der Ehe als einer Vereinigung von Mann und Frau und ist somit nach Meinung des Verfassungsgerichts gänzlich verfassungskonform. Es widerspricht weder dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Artikel 23), noch der Menschenrechtskonvention (Artikel 12), die die Möglichkeiten vorsehen, die Bildung einer Familie in Übereinstimmung mit der nationalen Gesetzgebung zu ermöglichen und dieses Recht zu realisieren.

Zudem schließt das Gesetz an sich die Informationsvermittlung in neutralem Kontext, d.h. aufklärend, künstlerisch oder historisch, nicht aus.

Es bezieht sich vorwiegend auf gezielte und „unkontrollierte Verbreitung“ von Informationen unter Minderjährigen, die die moralische und geistige Entwicklung beeinträchtigen und Bildung von verzerrten Vorstellungen über die soziale Gleichwertigkeit von traditionellen und nichttraditionellen sexuellen Beziehungen hervorrufen können.

Neutrale Informationen mit individuellem Zugang, die die psychologischen und physiologischen Entwicklungsstufen eines Kindes berücksichtigen und konkreten Aufklärungscharakter tragen, können mit der Beteiligung von Experten – Pädagogen, Ärzten, Psychologen – vermittelt werden.

Somit ist der Zweck der Regelung des Artikels 6.21 des Ordnungswidrigkeiten-Gesetzes der Russischen Föderation, die Verhinderung und die Beschränkung von entsprechenden negativen Auswirkungen der Information auf Minderjährige und bedeutet kein automatisches Verbot jeglicher Information im Bereich der nichttraditionellen sexuellen Beziehungen.

Als Ergebnis entschied das Verfassungsgericht der RF: Teil 1 des Artikels 6.21 des Ordnungswidrigkeiten-Gesetzes der RF ist verfassungskonform.

Diese Regelung – durch ihre verfassungsrechtliche Bedeutung im geltenden Rechtssystem – dient dem Schutz von bedeutenden Werten der Verfassung wie Familie und Kindheit. Außerdem dient sie dem Verhindern von Schäden der Gesundheit, der moralischen und geistigen Entwicklung von Minderjährigen und bedeutet keine Intervention in den Bereich der individuellen Autonomie, einschließlich der sexuellen Selbstbestimmung.

Die Regelung ist kein Verbot und keine offizielle Verunglimpfung von nichttraditionellen sexuellen Beziehungen und verhindert keine unbefangene öffentliche Diskussion über den rechtlichen Status sexueller Minderheiten. Deren Vertreter werden auch nicht daran gehindert, durch erlaubte Methoden, ihre Position in diesen Fragen und bei dem Schutz ihrer Rechte und Interessen, einschließlich der Organisation und Durchführung von öffentlichen Versammlungen, zum Ausdruck zu bringen.

Unter der Berücksichtigung, dass solche Handlungen nur als illegal anerkannt werden können, wenn sie zum Ziel haben, Informationen über nichttraditionelle sexuelle Beziehungen bei Minderjährigen populär zu machen, zu verbreiten oder sie ihnen aufzuzwingen, ist eine breite Auslegung des Verbots dieser Regelung nicht zulässig.

56 % der Befragten fühlen sich wegen sexueller Orientierung diskriminiert
Die LGBT-Aktivisten in Russland und anderen Ländern sagen allerdings folgendes: Nach einer Umfrage der Moskauer Helsinki-Gruppe vom Jahr 2009 wurden 56 % der befragten Vertreter der russischen LGBT wegen ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität diskriminiert. Bei einer im Rahmen des LGBT-Projekts «Pulsar» in Omsk im Jahr 2014 durchgeführten Umfrage berichteten 38,5 % der Befragten aus dem regionalen LGBT-Netzwerk, dass sie aufgrund ihrer sexuellen Orientierung im Laufe des Jahres Verurteilungen, Beleidigungen oder Drohungen gegenüberstanden. Allerdings liegen keine Informationen zu den Fragen und der Allgemeingültigkeit der Umfrage vor.

Nur eingeschränkter Zugang zum Gesundheitssystem
Nach Meinung der LGBT-Vertreter bekämpfen die russischen Behörden nicht die verbreitete Diskriminierung, sondern unterstützen und rechtfertigen diskriminierendes Verhalten in Bezug auf LGBT. Laut der Nichtregierungsorganisation „Russian LGBT Network“ unterliegen transsexuelle Bürger Russlands besonderer Diskriminierung in den Bereichen „Gesundheit“ und „Soziale Dienste“. Der russische Staatshaushalt übernimmt praktisch keine Behandlungskosten von Personen, die unter „Transsexualismus“ leiden. Daher müssen Transsexuelle für eine solche Behandlung selbst aufkommen. Hier sollte angemerkt werden, dass auch die Mehrzahl der Patienten mit allgemeinen Krankheiten gezwungen sind, jahrelang auf die Übernahme der Behandlungskosten zu warten oder die Behandlung selbst zu bezahlen, wobei die Liste der medizinischen Leistungen, die vom Staat übernommen werden, jährlich reduziert wird, was auch zu schweren Erkrankungen von Kindern führt.

Zunahme der Gewalt gegen sexuelle Minderheiten
Die LGBT-Gemeinschaft verzeichnet in Russland eine ständige Zunahme der Gewalt gegen ihre Mitglieder, eine Verbreitung des Hasses gegen ihre sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität. Allerdings gibt es keine Statistiken über diese Gewalt oder sie basiert auf Schätzungen von Menschenrechtsorganisationen, die keinen Zugang zu staatlichen Informationsquellen haben. Nach Informationen der Organisation „SOVA“, die Probleme des Nationalismus und der Xenophobie in Russland untersucht, wurden in der ersten Hälfte des Jahres 2013 eine Person getötet und 13 zusammengeschlagen. Grund der Gewalt: Homophobie. Es wird darauf hingewiesen, dass LGBTs am häufigsten Opfer von psychischer Gewalt werden. Nach Angaben russischer und internationaler Menschenrechtsorganisationen verwenden einige russische Medien offen Hasstiraden gegenüber LGBTs und verbreiten homophobe Stimmung in Funk und Presse.

Putin: Rechte der LGBTs sind in Russland gewahrt!
Bei der Umfrage im Rahmen des LGBT-Projekts «Pulsar» in Omsk im Jahr 2014 berichteten 29 Prozent der Befragten von einer negativen Haltung gegenüber ihrer sexuellen Orientierung seitens naher Verwandter. LGBT-Vertreter weisen darauf hin, dass die russischen Machtstrukturen die Existenz von erwähnenswerten Menschenrechtsproblemen der LGBT leugnen. So sagte Präsident Putin in einem Kommentar zum Gesetz über das Verbot der „homosexuellen Propaganda“, dass in Russland die Rechte von LGBT-Bürgern nicht verletzt würden. Die offizielle russische Delegation erklärte auf der 24. Tagung des UN-Menschenrechtsrates im September 2013, alle notwendigen Maßnahmen zur Verhinderung von Vergehen aufgrund homophoben Hasses und der Diskriminierung wegen sexueller Orientierung würden ergriffen.

Laut des „Russian LGBT Networks“ kommen die russischen Behörden ihren Verpflichtungen in Bezug auf das Recht von LGBT auf Menschenwürde nicht nach, obwohl der Artikel 21 der russischen Verfassung die Würde des Menschen unter staatlichen Schutz stellt. Diese Position wird durch die Ergebnisse des Monitorings der Situation der LGBT-Rechte in Russland bestätigt, durch das zahlreiche Fälle von Gewalt gegen LGBT, darunter Ermordungen, Verprügeln, Erniedrigungen und andere Gewalttaten aufgrund von Homophobie, dokumentiert wurden. Die vorhandene Statistik über solche Angriffe ist oben angegeben (13 Fälle von körperlicher Gewalt und ein Todesopfer in der ersten Hälfte des Jahres 2013).

LGBT-Organisationen sind „ausländische Agenten“
LGBT-Vertreter weisen darauf hin, dass die russischen Behörden die Aktivitäten von LGBT-Organisationen in den letzten Jahren als Einmischung der westlichen Länder in die Angelegenheiten der russischen Gesellschaft betrachteten. Im Juli 2012 verabschiedete die Staatsduma ein Gesetz über „ausländische Agenten“. Danach muss jede nicht kommerzielle Organisation, wenn sie politisch aktiv ist und aus dem Ausland finanziert wird, als „ausländischer Agent“ registriert werden. (Mehr dazu unter: https://www.igfm.de/osteuropa-russland-gus/ngo-gesetz-2012) Dabei ist nirgendwo eindeutig festgelegt, was unter dem Begriff der „politischen Aktivität“ zu verstehen ist. Deswegen kann dieses Gesetz gegen jede unbequeme, nicht kommerzielle Organisation, darunter auch LGBT-Organisationen, angewendet werden.

Verbot der Gay-Parade in Moskau war illegal, so der europäische Menschenrechtsgerichtshof
Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat die Verletzung des Versammlungsrechtes von LGBTs bei dem Verbot der Gay-Parade durch die Moskauer Machtorgane festgestellt. Im russischen Recht ist die Durchführung öffentlicher Veranstaltungen durch das entsprechende Meldeverfahren geregelt. Aber in den meisten Fällen wird die Genehmigung von Märschen, Kundgebungen und Mahnwachen den LGBTs verweigert. Der Grund für die Verweigerung ist die Tatsache, dass öffentliche Aufmerksamkeit für Probleme der LGBTs unerwünscht ist.

Es muss folgendes gesagt werden: In Russland gibt es große Unterschiede in der sozialen und kulturellen Entwicklung der Regionen und der religiösen Orientierung der Bevölkerung. So dominiert im Nordkaukasus, in Tatarstan und einigen anderen Regionen die islamische Kultur, wo de facto vollständig oder teilweise die Scharia-Gesetze gelten und die Durchführung von Veranstaltungen durch LGBT-Vertreter zu ernsten Gewaltausbrüchen gegenüber den Teilnehmern führen können. Allerdings, soweit bekannt, wurden in Regionen wie Tschetschenien und Dagestan keine Versuche unternommen, solche Veranstaltungen durchzuführen.

Die Vertreter der LGBT-Community weisen auch darauf hin, dass sie ziemlich oft Schwierigkeiten bei der Arbeitssuche haben und während der Arbeit gemobbt oder diskreditiert werden. Um solche Probleme zu vermeiden, sind LGBTs gezwungen, ihre sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität zu verbergen.

Das russische Recht enthält bis heute keine Regeln zur Durchführung und Begründung der Anerkennung einer Geschlechtsangleichung. Aber de facto werden die Namensänderungen von Transgendermenschen aufgrund von Bescheinigungen der medizinischen Organisationen unternommen.

LGBTs sind in ihren Grundrechten eigeschränkt
Nach Meinung der britischen Menschenrechtsorganisation „ARTICLE 19“ wird den russischen LGBT-Bürgern durch das Verbot der „homosexuellen Propaganda“ die Möglichkeit genommen, ihre Grundrechte zu schützen.

Wie die durchgeführte Zusammenfassung zeigt, fehlt entweder die vollständige Information über die Situation der LGBT oder es mangelt an offensichtlicher Unvollständigkeit und Objektivität. Dies zu beheben wäre nur im Rahmen eines ernsthaften und dauerhaften Menschenrechtsprojektes möglich.



Quelltext: https://www.igfm.de/russland-lgbt-rechte-sind-menschenrechte/?fbclid=IwAR1KsktOACz0PROeiky7S9DvNPjSMfZApe8Da8awiIKGo3fCy_4Ps4FjUmU

Sonntag, 2. Juni 2019

Joe Biden erklärt LGBTI-Rechte zur Priorität /// Joe Biden declares LGBTI rights a priority

Copyright © 2011-2021 Nikita Noemi Rothenbächer- Alle Rechte vorbehalten!
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Joe Biden erklärt LGBTI-Rechte zur Priorität

Der Kampf für die Rechte von queeren Menschen sei "das Bürgerrechtsthema unserer Generation", erklärte der demokratische US-Präsidentschaftsbewerber bei einer Rede in Ohio.

Der demokratische US-Präsidentschaftsbewerber Joe Biden will im Falle seines Wahlsieges die Gleichbehandlung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und trans Menschen zu einer Priorität machen. Er wolle sich für die Verabschiedung des Gleichstellungsgesetzes "Equality Act" einsetzen, das die Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität verbiete, sagte Biden bei einer Rede vor Hunderten Anhängern der Bürgerrechtsgruppe Human Rights Campaign.

"Ich verspreche Euch, wenn ich zum Präsidenten gewählt werde, wird es das Erste sein, wofür ich mich einsetze", sagte Biden in der 30-minütigen Grundsatzrede im US-Bundesstaat Ohio am Samstag (Ortszeit). Der Kampf für die Rechte von queeren Menschen sei "das Bürgerrechtsthema unserer Generation".

Das Antidiskriminierungsgesetz war im Mai vom US-Repräsentantenhaus verabschiedet worden, er braucht aber noch die Zustimmung des Senats (queer.de berichtete). US-Präsident Donald Trump hat den Entwurf kritisiert. Bidens Äußerungen kommen pünktlich zum Beginn des sogenannten Pride Month. Der 76-Jährige warf Trump vor, Fortschritte im Kampf für ihre Gleichberechtigung in den USA auszubremsen.

20 Demokraten wollen gegen Trump antreten

Im kommenden Jahr wird in den USA ein neuer Präsident gewählt. Biden gilt neben dem 77-jährigen Senator Bernie Sanders als Favorit auf den Sieg bei den demokratischen Vorwahlen. Insgesamt bewerben sich allerdings 20 demokratische Politikerinnen und Politiker darum, im kommenden Jahr gegen Präsident Trump anzutreten, darunter mit dem 37-jährigen Pete Buttigieg erstmals auch ein schwuler Kandidat (queer.de berichtete). Bis eine Entscheidung fällt, dauert es voraussichtlich noch rund ein Jahr: Der Abstimmungsmarathon startet Anfang Februar 2020 traditionell im Agrarstaat Iowa, die meisten der "Primaries" oder "Caucuses" finden im März statt. Die Präsidentenwahl wird dann Anfang November 2020 abgehalten.

Unter LGBTI-Aktivisten ist Biden populär: Ihm wird insbesondere hoch angerechnet, dass er sich 2012 für die Ehe für alle ausgesprochen hatte. Damit brachte er Barack Obama, der sich damals noch als Gegner der Ehe-Öffnung gab, unter Zugzwang – der Präsident erklärte wenige Tage nach Bidens Aussage schließlich seine Unterstützung für die Gleichbehandlung (queer.de berichtete).

Immer wieder setzte sich Biden für LGBTI-Rechte ein. 2014 erklärte er etwa als Vizepräsident, dass die Gleichbehandlung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Trans*Personen ein allgemein gültiges Menschenrecht sei, das von keinem Land mit Verweis auf lokale Traditionen verwehrt werden dürfe (queer.de berichtete). Auch nach dem Ende seiner Vizepräsidentschaft engagierte er sich für die Rechte sexueller und geschlechtlicher Minderheiten. Im vergangenen Jahr startete er etwa eine Kampagne für queere Jugendliche (queer.de berichtete).

Auch Kritik an Joe Biden

Allerdings gibt es auch Vorbehalte gegen Biden. Zuletzt warfen ihm mehrere Frauen vor, ihnen bei öffentlichen Auftritten zu nahe gekommen zu sein. Biden erklärte daraufhin, "aufmerksamer" mit Berührungen zu sein. "Gesellschaftliche Normen verändern sich. Das verstehe ich", sagte der Politiker Anfang April. 

Biden wurde auch für seine früheren Positionen kritisiert: Als er 1973 erstmals in den US-Senat einzog, unterstützte er – wie viele Demokraten damals – auch rassistische Positionen. So sprach er sich gegen die Integration von Schwarzen und Weißen in staatlichen Schulen aus.

Auch bei LGBTI-Rechten war er nicht immer ein Vorbild: 1996 stimmte er etwa für das gegen Schwule und Lesben gerichtete "Gesetz zur Verteidigung der Ehe" (Defense of Marriage Act, DOMA) – anders als sein heutiger Mitbewerber Bernie Sanders, der trotz der damaligen extrem homophoben Atmosphäre DOMA ablehnte. Das Gesetz hatte die Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Paaren durch die Bundesverwaltung verboten.

Jahre später bereute Biden öffentlich sein Votum. Das Gesetz blieb aber bis zum Juni 2013 gültig, bis es vom Supreme Court abgeschafft wurde. Die Höchstrichter entschieden damals, dass DOMA eine verfassungswidrige Diskriminierung von sexuellen Minderheiten darstelle .


Quelltext: https://www.queer.de/detail.php?article_id=33743&fbclid=IwAR0YBziRMBXRU6XZLrxVMyfHcY4KnEzo4i4I12sltXHCZ4JrGexcLHBMXR4

Sonntag, 12. Mai 2019

Aktivisten welche mehr als Herzblut in Ihre Arbeit stecken, Sie haben Mut keine Angst und trotz allem sind Sie Täglich vielen Gefahren ausgesetzt! /// Activistas que son más que apasionados por su trabajo, no tienen miedo tienen valor y, a pesar de todo, están expuestos a muchos peligros todos los días! /// Activists who are more than passionate about your work, you are not afraid of courage and despite everything you are exposed to many dangers every day!

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 Activistas que son más que apasionados por su trabajo, no tienen miedo tienen valor y, a pesar de todo, están expuestos a muchos peligros todos los días!


In vielen Ländern der Welt werden Menschenrechte nicht ausreichend geschützt. 

Das ist eine Realität, welche nicht Bestritten werden kann!

Wer Menschenrechte schützt, braucht selber Schutz!

Mexiko, Kolumbien und die Elfenbeinküste machen es vor: Sie haben Gesetze zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern erlassen. Das hilft den Aktivisten nicht immer direkt, aber langfristig ist diese Strategie erfolgreich.

Wer die Reichen und Mächtigen dafür kritisiert, dass sie Gesetze brechen und sich auf Kosten der Mehrheit bereichern, lebt gefährlich: plötzliche Festnahmen, willkürliche Haftstrafen, die Menschen verschwinden oder werden auf offener Straße erschossen.
Selbst dieser Blog steht Ständig unter Beobachtung, doch wir lassen uns nicht Einschüchtern! Sie können uns das Leben schwer machen, Sie können ganze Betriebssysteme lahm legen, das jedoch steigert nur die Aufmerksamkeit, wo möglich haben wir Finanzielle Verluste, doch unsere Meinung diese bleibt!

Wenn man Präsidenten wie D.Trump oder Putin angreift mit Worten und Vorwürfen welche schlicht einfach Fakten sind, können diese nicht sagen „Alternative Wahrheiten, denn Fakten sind Fakten immer Objektiv“!

Wenn in Mexiko 100erte von Transsexuelle abgeschlachtet werden, dann müssen wir darüber Berichten!


Wenn in Spanien die Thematik „ Transsexuelle-Transgender „ immer lauter wird, muss oder sollte man sich fragen warum?

„Jeder Mensch hat das Recht, einzeln wie auch in Gemeinschaft mit anderen, den Schutz und die Verwirklichung der Menschenrechte und Grundfreiheiten auf nationaler wie auch auf internationaler Ebene zu fördern und darauf hinzuwirken.“


Menschenrechte werden weltweit verletzt und das jeden Tag. Es gibt nur wenige Staaten in denen Menschenrechte nicht verletzt werden, selbst der demokratische Rechtsstaat westlicher Industrienationen bietet keinen absoluten Schutz vor Übergriffen. Die Mehrzahl aller Menschenrechtsverletzungen ereignet sich jedoch in Schwellenländern und in den Entwicklungsländern.


Noch nie war eine so große Zahl von Menschen durch Eingriffe in elementare Lebensrechte bedroht oder betroffen wie heute und selten verletzt ein Staat nur ein einzelnes Menschenrecht, meistens schließen sich die Übergriffe zu einer Kette zusammen.

Diesen Ausführungen folgt in Artikel 3 eine Bekräftigung der „primären“ Verantwortung eines jeden Staates, Menschenrechte aus dem eigenen Hoheitsgebiet umzusetzen. Diese Bekräftigung ist als Zugeständnis an die Gruppe von Gegnern einer Erklärung innerhalb der Arbeitsgruppe zu verstehen, die eine Stärkung zivilgesellschaftlicher Akteure als Gefährdung der eigenen staatlichen Souveränität ansahen. In den Artikeln 5 bis 8 werden Rechte erläutert, die zivilgesellschaftliche Akteure bei deren Tätigkeit unterstützen soll: wie die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit; das Recht auf Kommunikation mit NGOs und zwischenstaatlichen Organisationen; Informationsfreiheit sowie das Recht, menschenrechtrelevante Informationen auch zu veröffentlichen; das Recht, neue Menschenrechtsideen zu entwickeln und für ihre Akzeptanz zu werben sowie sich an öffentlichen Angelegenheiten beteiligen zu dürfen. In den Artikeln 9 bis 12 wird das Verteidigen von Menschenrechtsverletzungen auch ausdrücklich mit dem Recht auf Schutz vor Menschenrechtsverletzungen verbunden. Durch den Einfluss autokratischer Staaten wie Kuba, China oder Syrien wird in Artikel 18 die Verpflichtung des Einzelnen gegenüber der Gemeinschaft betont – eine nicht genau definierte und deshalb dehnbare Floskel, von der sich Staaten wie die oben genannten eine Abschwächung der Wirkung der Resolution auf ihrem eigenen Territorium erhofften.


Obwohl die 1998 dann verabschiedete Erklärung als „Erklärung zu Menschenrechtsverteidigern“ Bekanntschaft erlangt hat, findet sich der Begriff „Menschenrechtsverteidiger“ weder im offiziellen Titel noch irgendwo im eigentlichen Text. Stattdessen wurde die Resolution unter dem sperrigen Titel „Erklärung über das Recht und die Verpflichtung von Einzelpersonen, Gruppen und Organen der Gesellschaft, die allgemein erkannten Menschenrechte und Grundfreiheiten zu fördern und zu schützen“ veröffentlicht.


Zwar ist die Erklärung nicht völkerrechtlich bindend; doch beförderte sie in hohem Maße die internationale Anerkennung für die – oft risikobehaftete – Arbeit von Menschenrechtsaktivisten.


Das Innovative am Gedanken der Erklärung zu den Menschenrechtsverteidigern aus dem Jahr 1998 liegt somit nicht zuletzt darin, im Umgang mit Staaten mit problematischer Menschenrechtssituation diese nicht nur anzuprangern, sondern – auf in gewissem Sinne positive Weise – innergesellschaftliche Kräfte zu stärken, die sich für Menschenrechte einsetzen.

Damit sorgte die Erklärung für einen Impuls in zu einem stärker präventiven und nachhaltigeren Wirkungsanspruch internationaler Menschenrechtsarbeit, der eben nicht nur Missstände benennt!


Europa sieht sich gern als Hort der Menschenrechte. Dieses Bild hält einer Überprüfung jedoch nicht immer stand.

Die Berichte von amnesty international umfassen die meisten europäischen Staaten und dokumentieren immer wieder besorgniserregende Muster von Missbrauch durch Polizei- und Justizangehörige, darunter Misshandlung, Folter und übermäßige Gewaltanwendung mit oft eindeutigen diskriminierenden Tendenzen, sehr häufig ohne strafrechtliche oder disziplinarische Konsequenzen.

In den Ländern der EU ist Fremdenfeindlichkeit ein weit verbreitetes Problem. So fühlt sich ein Großteil der in der Europäischen Union lebenden Muslime benachteiligt. Das ergab eine Studie der EU-Agentur für Grundrechte (FRA). So gab ein Drittel der befragten Muslime an, im Laufe des Jahres 2009 diskriminiert worden zu sein. Elf Prozent berichteten, Opfer einer rassistisch motivierten Straftat geworden zu sein. Nach der Studie führen die Muslime Diskriminierungen in erster Linie auf ihre Hautfarbe und ethnische Zugehörigkeit zurück. Das Tragen traditioneller oder religiöser Kleidung - wie zum Beispiel von Kopftüchern - scheint dagegen eine untergeordnete Rolle zu spielen. Nur zehn Prozent der Befragten gaben an, die Diskriminierung beruhe allein auf ihrer Religion.

In der EU gelten umfassende menschenrechtliche Verpflichtungen für alle Mitgliedstaaten. Die Realität sieht indes häufig anders aus – insbesondere an den EU-Außengrenzen: Hier werden zunehmend Maßnahmen getroffen, um Menschen gar nicht erst Zutritt zum Hoheitsgebiet der EU zu gewähren. Maßnahmen der Grenzkontrolle werden immer weiter ins Vorfeld der Staatsgrenzen verlagert – bis in die Küstengewässer afrikanischer Staaten hinein. Dies geschieht etwa dadurch, dass patrouillierende Schiffe eingesetzt werden, die Menschen auf schiffbrüchigen Booten auf Hoher See abfangen und daran hindern, die EU-Außengrenzen zu erreichen.
In Deutschland wurde der Entwurf zu einem "Neuen Transsexuellen Gesetz" veröffentlicht!
Dieser ist schlicht einfach sehr Verwerflich, Er verstößt gegen die Menschen-Rechte und das erneute Ziel ist die "Fremdbestimmung", ein Selbstbestimmungsrecht wird total Unterwandert, eine "Entfaltung der Persönlichkeit" nicht möglich!

Unsere angebliche "Demokratische-Regierung" erkennt eine "Vielfalt" nicht an, wo möglich kennt Sie diese nicht, Sie möchte Gott spielen!

Meine Ausführungen sind Bestandteile von Fakten, somit Objekt der Aufschrei von Minderheiten wird nicht Wahrgenommen, sehr Bedauerlich!

Die Nationalen-Nachrichten berichten mit keinem Wort darüber, der Minderheit wurden 48 Stunden gegeben Stellungnahme, zu diesem Entwurf abzugeben, aber in der Realität wissen wir schon jetzt, "Wir werden nicht Wahrgenommen"!

Es ist eine Schande für diese Regierung, eine noch größere für die Politiker und deren Berater, welche die Sicht auf die Realität verloren haben!

Wir alle der Minderheit von "Transgender-Transsexuelle" stehen für das " Recht auf Selbstbestimmung das Recht auf Persönliche Entfaltung, Rechte welche "Verankert sind im Grund-Gesetz-Buch", doch dieses wird Ausser-Kraft Gesetz mit diesem Entwurf!

Mein Netzwerk wurde erneut von "Aussen" zerstört, es dauerte genau 32 Std, 3 Berichte wurde mir gestattet hier zu Berichten! Wir werden immer weiter Versuchen Ihnen weiter Wahrheiten über Ungerechtigkeiten und Verstöße gegen die Menschenrechte zukommen zu lassen!

Wir sind auf Spenden und Ihre Solidarität angewiesen, Bedanken uns für Ihre Aufmerksamkeit mehr noch für Hilfe, jegliche Daten finden Sie im Blog!

Auch bitten wir "Sie-Euch" Berichte zu Teilen, uns ist dieses nicht Gestattet, somit seit es "Ihr" welche durch das Teilen, diesen Blog am Leben erhält!

Gott schütze euch alle!!
Hochachtungsvoll eure Nikita Noemi Rothenbächer    13.05.2019       






Samstag, 11. Mai 2019

Eine Menschen-Verachtende Politik der Deutschen Regierung /// A people-contemptuous policy of the German government


Copyright © 2011-2021 Nikita Noemi Rothenbächer- Alle Rechte vorbehalten!
Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2018

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Eine Menschen-Verachtende Politik der Deutschen Regierung


Gender Der Gesetzesentwurf zur Reform des Transsexuellengesetz ist eine Katastrophe. Anstatt auf legitime Kritik zu hören, wird weiter auf Zwang gesetzt!

Das deutsche Transsexuellengesetz (TSG) aus dem Jahre 1981 wird seit mehreren Jahren in von Verbänden, Transsexuellen und Angehörigen scharf kritisiert. Im Jahre 2011 beschloss das Bundesverfassungsgericht, dass die Gesetzgeber*innen eine grundlegende Reform erarbeiten sollen. Am 8. Mai 2019 wurde vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat sonach ein Gesetzesentwurf vorgestellt, der BuzzFeedDeutschland exklusiv vorliegt. 

Im Zuge der Entscheidung, ein drittes Geschlecht zu ermöglichen, wandte man sich dem alten TSG zu, um den Kritiken und Problemen der Vergangenheit und Gegenwart entgegenzuwirken. Die Tatsache, dass den beteiligten Verbänden, denen der Entwurf geschickt wurde, nur zwei Tage Zeit gewährt wird, um eine Antwort und Stellungnahme zu verfassen, ist dabei alles andere als ein gutes Zeichen. 

Begründet wird die extrem verkürzte Reaktionszeit nicht. Es ist daher davon auszugehen, dass die sogenannte Reform mit so wenig Widerstand und Reaktionen wie möglich durch die Instanzen gejagt werden soll.

Anstatt den Status Quo zu überwinden und die juristische Unsicherheit im Falle von transsexuellen Menschen zu schließen, zementiert der Entwurf so einen der Punkte, der häufig kritisiert wurde: Das Selbstbestimmungsrecht der queeren Menschen wird unter Vorbehalt gestellt und weiterhin an psychologischen und ärztlichen Gutachten geheftet – auch wenn diese so nicht genannt werden.

Bereits die Problem- und Zielsetzung im Entwurf bleibt in binären Strukturen verankert. Anstatt den wissenschaftlichen und soziologischen Konsens anzuerkennen, dass das Geschlecht (Gender) über „männliche“ und „weibliche“ Charakteristika hinausgeht, wird sich, obgleich kritisch, mit dem überholten Bild vom „eindeutig weiblichen oder männlichen Körperbild“ befasst. 

Um eine Lösung zu formulieren, wird jedoch wert darauf gelegt, eine „Ernsthaftigkeit“ als Voraussetzung zu formulieren, die mit keiner weiteren Bemerkung erklärt, eruiert oder untermauert wird. Dadurch wird unmissverständlich suggeriert, dass es sich hierbei um einen Prozess handelt, der keine Abweichungen zulässt. 

Im Gegenteil, bei widersprechenden oder dem Antrag zuwiderlaufenden Handlungen und Aktionen wird mit Hinblick auf eine Änderung des § 409(g) im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) darauf hingewiesen, dass eine „erneute Antragsstellung auf Änderung des Geschlechtseintrag“ erst nach einer Frist von drei Jahren möglich ist. Wer hiernach aus persönlichen, beruflichen, psychischen oder anderen Gründen zukünftige juristische Anpassungen des Geschlechts zurückzieht, erfährt wortwörtlich eine Sanktion. Es ist ein bestrafendes Verfahren, das gegen das absolute Selbstbestimmungsrecht jedes Einzelnen gerichtet ist.

Die Frage, ob es so weit kommen wird, bleibt der gegen die Interessen der queeren Menschen handelnde Entwurf jedoch offen. Ein kleiner Fortschritt ist es, dass transsexuellen Menschen eine grundsätzliche Streichung der Geschlechtszugehörigkeit in Aussicht gestellt wird. 


Nichtsdestoweniger hat sich im Gegensatz zum alten TSG wenig geändert. Anstelle eines Gutachten wird formal von einer „Beratungsbescheinigung“ gesprochen, die verpflichtet sein wird. Dafür wurde ein sperriger Gesetzesname aus der Taufe gehoben, der sich Geschlechtsidentitätsberatungsgesetz, kurz GIBG, nennt. Darin wird die Aufgabe der „Beratung“ als „Anspruch“ gefasst, was jedoch im Widerspruch zur Voraussetzung niedergeschrieben im Entwurf BGB § 19 steht, der neben der postulierten „Ernsthaftigkeit“ und „Sicherheit“ die sogenannte „Beratungsbescheinigung“ benötigt. Das Ziel dieser „Beratung“ ist nicht zu unterscheiden von einem psychologisches Gutachten, in dem erklärt werden muss, „dass sich die betroffene Person ernsthaft und dauerhaft“ seinem*ihrem Geschlecht zugehörig fühlt. Letztlich wird dieser vermeintliche Fortschritt mit der Aufforderung begründet, solche „Bescheinigungen“ zu begründen.

Das hat in der Praxis zur Folge, dass besonders bei konservativen oder unsensiblen Personen, die nach dem GIBG ausgesucht werden, reaktionäre und binäre Herangehensweisen an den Tag legen, was dazu führt, den beratenden Menschen nicht ernstzunehmen.

Binnen weniger Stunden haben sich bereits mit der Thematik befasste Personen und Vereine zu Wort gemeldet. Während Julia Monro von der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti) die kurze Reaktionszeit scharf kritisiert, spricht Doris Achelwilm, Gleichstellungssprecherin der Linkspartei, von einer „Enttäuschung“ und greift das eingeschränkte Selbstbestimmungsrecht des Entwurfes an. 

Ähnlich argumentieren sowohl Sven Lehmann von Bündnis 90/Die Grünen als auch Jens Brandenburg von der Freien Demokratischen Partei (FDP). Sie halten dem Entwurf vor, dass er „Trans- und Intersexuelle“ mittels „Zwang über den Körper“ weiter bevormunde und dass die Entscheidung, „welche geschlechtliche Identität“ jemand habe, nur der Mensch selbst entscheiden könne. Dass sich die BRD hier nicht mit Ruhm bekleckert, war in der Konstellation der Regierungsfraktion leider zu erwarten. Dass es erheblich fortschrittlicher und menschenfreundlicher funktioniert, zeigen besonders Dänemark und Argentinien. 

Während das Königreich 2017 ihr TSGentbürokratisierte und Menschen ab 18 Jahren ohne weitere Voraussetzungen eine Änderung des Personenstands bietet, stimmte 2012 bereits Argentinien dafür, jedem Menschen einmalig frei entscheiden zu lassen, ob und was er*sie eingetragen haben möchte. 

Der Entwurf ist hiermit eine Fortsetzung des TSG und keineswegs eine Weiterentwicklung, mehr eine Verankerung alter Gepflogenheiten.

Lotte Laloire vergleicht in ihrem Kommentar im neuen deutschlandden „Beratungszwang“ mit „dem für Schwangere vor einem Abbruch“. „Eine Frechheit“ sei der Entwurf und das Verhalten der Regierung im Bezug auf die Reaktionszeit – womit sie mehr als Recht hat. Es muss grundsätzlich Schluss sein mit der Pathologisierung transsexueller und aller anderen queeren Menschen, deren Selbstbestimmungsrecht durch die binäre Norm und Gesellschaftsstruktur erheblich eingeschränkt wird. Das gegen den Willen des Einzelnen von Geburt an von Ärzt*innenaufoktroyierte Geschlecht scheint unwiderruflich und absolut für den Rest des Lebens zu sein. 


Dabei ist das Geschlecht kein starrers Ding und auch nicht einzig auf „männlich“ und „weiblich“ zu reduzieren. Daher ist auch das dritte Geschlecht nur eine vorübergehende Lösung, denn es zwingt weiterhin den Menschen zu einer Entscheidung, die im bürokratischen Duktus und der Logik des binären Bürgertums unwiderruflich zu sein scheint. 
Die Kritik an dem Entwurf muss unmittelbar mit einer grundsätzlichen Psychiatriekritik verknüpft werden, die daran setzen muss, die Normalität des Geschlechts von den binären Ketten zu befreien und sowohl eine frei bestimmteWillensentscheidung über die eigene Identität ohne Druck von außen und oben ermöglichen als auch den Kampf gegen strukturelle Feindseligkeit, Diskriminierung und Gewalt gegen nicht-binäre Menschen zu führen. 

Das neue TSG ist die Fortsetzung des Alten und bis auf ein paar semantische Schönheitskorrekturen und vermeintlichen Verbesserungen ein Schlag ins Gesicht der queeren Menschen, deren Kampf damit erst begonnen hat, für die Freiheit ihrer selbst und aller zu streiten.

Quelltext: https://www.freitag.de/autoren/elisanowak/ein-altes-gesetz-in-neuer-verpackung?fbclid=IwAR1GxJdrZwuNLRnoLyiHu8I2BHixC5lCzASfEqHTCopKqTepcwJJuQjAt8o


Selbstbestimmung und Unterdrückung // Self-determination and oppression

Copyright © 2011-2021 Nikita Noemi Rothenbächer- Alle Rechte vorbehalten!
Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2018

Es wird immer schwerer, Hass und Unwahrheiten wie Diskriminierung  zu entgehen. In Zeiten von Fake News, Social Bots und Hate-Speech glauben wir mehr denn je daran, dass Seiten wie https://trans-weib.blogspot.com/eine wichtige Rolle spielen.

Die Anderen sind wir!
Nun meine Damen und Herren, der Entwurf zu dem lange erwartetem neuen „ TSG“ Transsexuellen Gesetz wurde Veröffentlicht!
Die Empörung ließ nicht lange auf sich warten, das Netz ist voll davon!
Jedoch was nutzt eine Empörung, wenn die Verantwortlichen dafür, diese nicht Wahrnehmen möchten?
Nicht nur Auffällig ist das es Jahrzehnte dauerte letztendlich einen Entwurf zu präsentieren, welcher hochgradig Menschen-Rechts verachtend erscheint, das wäre zu wenig „ Er“ ist schlicht weg Verwerflich!
Gemacht nach dem 1. TSG von 1981 dieser wurde mehr mal s` Gerügt vom Verfassungs-Gericht!
Haben Minderheiten das Recht auf Protest, was bedeutet Überhaupt „ Minderheit“?
Minderheiten werden Erschaffen von der Gesellschaft!
Ein starker Vorwurf denkt Ihr nicht auch?
Doch wenn man Ihn Begründen und Erklären kann Versteht man schnell die Zusammenhänge!
Auf der Welt gibt es 7,4 Milliarden von Menschen und eine angebliche „Normalität“, doch was bedeutet „Normalität“?
Wenn wir ehrlich sind gibt es keine genaue Definition, es könnten aber auch 7,4 Milliarden geben, jeder nach seinem Verständnis!
Es ist die Rede von der Vielfalt des Lebens, doch wir Menschen sind davon ausgeschlossen, die Normalität gibt dieses vor.
Keiner macht sich Gedanken oder Hinterfrag was ist „Normalität“ wer stellt diese in Frage?
Den Menschen wird es leicht gemacht, man nimmt Ihnen das Denken ab, es gibt „Normen“ wer aus diesen „Normen“ ausbricht, gehört nicht zur Normalen-Gesellschaft, denn Er/Sie Verstößen gegen diese Richtlinien!
Unser Grund-Gesetz-Buch sagt, jeder Deutsche-Mitbürger hat das Recht auf die Entfaltung der eigen Persönlichkeit, ein Fakt!
Jeder Deutsche-Mitbürger hat das Recht auf ein Selbstbestimmtes-Leben ein Fakt!
Doch ist es wirklich so?
Nein. Ohne wenn und aber!
Dieser neue Gesetzes-Entwurf zeigt es eindeutig, Wir sind alle gleich vor dem Gesetz, aber nicht alle sind vor dem Gesetz gleich! Vor und Insbesondere Minderheiten!
Der Protest von allen n dieser Minderheit ist mehr als Gerechtfertigt, ob Ihn jemand Hört und wahrnehmen möchte ist eine andere Frage!
Die Gesellschaft ist wie ein Schwarm von Sardinen, alle folgen der großen Mehrheit, in dieser Fühlen Sie sich Sicher, das Denken wurde Ausgeschaltet, nicht unser Problem!
Regierungen und Politiker wie Politische-Parteien übernehmen das Denken, der Mensch dagegen soll nicht denken, Er soll nur Ausführen!
Unsere Zeit-Geschichte zeigt eindeutig das ist Falsch, oder haben alle Hitler vergessen?
Meine Wenigkeit welche offene und ehrliche Tatsachen berichtet, wird von einigen Regierungen als Person welche nicht Willkommen ist angesehen, nur weil über Tatsachen berichtet wird!
So wohl Google welches mein Profil gesperrt hat, die Funktion des Teilens von Berichten nicht zulässt oder andere Plattformen welche ständig Steine in den Weg legen, warum Wahrheiten-Schmerzen!
Im Namen der Normalität werden intersexuellen Babys Hormone verabreicht und Operationen vorgenommen, die die Betroffenen als Folter bezeichnen. Das muss aufhören.
Ist es ein Junge oder ist es ein Mädchen? Das ist die Frage, die alle meist zuerst stellen, wenn ein Kind zur Welt kommt. Bei etwa 350 Babys jährlich, die in Deutschland geboren werden, gibt es jedoch keine genaue Antwort.
Denn sie kommen mit uneindeutigen Geschlechtsmerkmalen zur Welt.
Die Kinder sind weder noch, sind sowohl als auch. Sie sind Zwitter, Hermaphrodit, Menschen, deren Körper Hormone auf eigene Weise verarbeiten.
Und wie reagieren die Eltern, wie reagiert die Gesellschaft, wie reagieren Ärzte und Verwaltungsbeamte?
In den meisten Fällen: geschockt.
Und zwar bis heute.
Das uneindeutige Geschlecht – es wird als Anomalie wahrgenommen, die mithilfe von Medizinern normal gemacht werden soll.
Es werden Hormone verabreicht, obwohl Hormone für Kinder nicht zugelassen sind. Es werden Operationen an Kindern vorgenommen, die gut und gerne Kastration genannt werden können. Es werden Neovaginas angelegt – eine Prozedur, die Betroffene als Folter bezeichnen, für die aber auch Worte wie Missbrauch oder Vergewaltigung nicht zu hoch gegriffen sind. Alles im Namen einer Normalität, die es nicht gibt. Das muss aufhören.
Ohrlöcherstechen bei Kindern wird juristisch hoch gehängt, Verstümmelung an intersexuellen Kindern jedoch nicht.
Das Recht auf körperliche Unversehrtheit, auf körperliche Integrität, auf sexuelle Selbstbestimmung ist bei Intersexuellen wie ausgehebelt. Weil es zu viel verlangt scheint, von der Mehrheit zu erwarten, dass sie in mehr als zwei Geschlechtern denkt. Zwischen weiblich und männlich liegt eine Bandbreite an Möglichkeiten – die Natur sieht sie vor, die Gesellschaft aber übersieht sie. Es ist an der Zeit, dass sich was ändert.
Und zwar nicht bei den Intersexuellen, sondern bei den Anderen.
Es Lebe die Selbstbestimmung es Lebe die Entfaltung der Persönlichkeit, es Lebe eine Gleichwertige Behandlung mit all diesen welche zur Minderheit gemacht werden!
Hochachtungsvoll
Nikita Noemi Rothenbächer

Das Menschliche

Und Sie wissen nicht, mit was Sie es zutun haben! Doch diese bekommen euch, ein Fakt!

Heute in den TV- Medien, die Massen - Vergewaltigung einer 15 jährigen Schülerin, angeblich "Gastarbeiter bzw. FLÜCHTLINGE auch Poliz...