Mittwoch, 21. August 2013

Aktivịstin für die Rechte von Minderheiten!


Copyright © 2011-2021 Nikita Noemi Rothenbächer- Alle Rechte vorbehalten!

Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2013


Bitte kopiert den Link und gebt diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt vor, einer Minderheit anzugehören!

Guten Morgen, ohne Umschweife ohne die Hand vor dem Mund, was will man erreichen? Als Aktivistin für Menschen-Rechte, fangen wir an mit dem Wort „Aktivist“!
Erklärung :



Ak·ti·vịst der <AktivistenAktivisten

1.     ein Mensch, der politisch sehr aktiv ist
2.     jemand, der entschieden und durch persönliches Handeln für eine Sache eintritt (besonders in der Politik)

Es beginnt mit der Überlegung das was passiert, ist nicht Regel konform, meine Einstellungen fundiert auf der Basis der Informationen welche gesammelt wurden, stimmen nicht mit der Realität in der Praktik über ein!


Persönlich bin ich Aktivistin geworden da die Prozesse eines Transgener durch laufen habe, und unterscheide somit das Transgender ein Oberbegriff ist für eine Anzahl von Menschen welche sich unter einem Schirm befinden und unterschiedlichen Minderheiten angehören!
Es gibt unter diesem Begriff einige viel Minderheiten, eine davon ist Transsexualität!

Natürlich sind jegliche Minderheiten für sich alleine ein Grund aktiv zu werden, auf er anderen Seite gibt es persönliche Gründe warum man sich ins besondere für eine mehr einsetzt als für andere, aber das Wissen deswegen nicht geschmälert erscheinen sollte.
Denn es Verbindet uns ein Fakt, wir sind Minderheit!

Von Aktivisten für Transsexuelle nun da gibt es einige ins besondere möchte ich Frau  Kim Schicklang Vorsitzende des Vereins: Aktion Transsexualität und Menschenrecht e.V.

Hervor heben, auch wenn ich nicht immer mit Ihren Ausführungen übereinstimme, muss ich feststellen , Sie ist eine der wenigen Aktivistinnen, welche keine Mühe und Aufwendung scheut , aber auch sehr viel Kritik und Fürsprache erhält in Deutschland!

Jedoch auch mir en besten Recherchen ist der Weg meist Beschnitten weil andere Medien die Recherchen welche gemacht werden von den Unterschiedlichen Aktivisten wie SHG oder Vereinen nicht aufgreifen, obwohl das Bestreben und das einzige Ziel einzig und alleine dieses ist eine Verbesserung herbei zu führen!

Ich Veröffentlichte vor einiger Zeit: So etwas, wie Recherche, nachfragen, nachhaken, hinterfragen sind journalistische Tugenden von gestern geworden.
Und somit steht in einer Tageszeitung das Gleiche, wie in einer anderen Tageszeitung. Die tatsächliche Informationsmenge nimmt ab, strebt gegen Null, während die nichtssagenden Presseveröffentlichungssätze zunehmen.
Wir von http://trans-weib.blogspot.de/ sind ernstere Blog!
Früher war das Interessante daran, eine bestimmte Zeitung zu kaufen das, dass man wusste, die vertreten eine bestimmte Meinung, die Fragen nach und hinterfragen Fakten; Da erfährt man etwas, das man in anderen Zeitungen nicht erfährt!
Ja früher... da unterschied sich die Boulevard-Presse von der ernsteren nicht nur durch die Dicke der Überschriften.

Jedoch ATME engagiert sich  politisch für die Menschenrechte transsexueller Menschen und ist Bestandteil eines weltumspannenden internationalen Moments, das unter anderem für die Vereinten Nationen arbeitet.
Die Aktivitäten von ATME sind sehr vielfältig und reichen von der Unterstützung einzelner transsexueller Menschen bei erlittenen Menschenrechtsverletzungen bis hin zur Erstattung regelmäßiger Menschenrechtsberichte an die UNO.

Aber es gibt nicht nur diesen Verein, sondern einige mehr welche in der Hauptgruppe mehr als Bekannt sind , als Beispiel möchte ich eine der Stärksten hervor heben wie: Helma Katrin Alter mit Ihrer Seite Digit e.V. Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität, Frau Helma Katrin Alter welche nicht nur tätig ist mit dieser Seite sondern auch Veröffentlichungen hat!

Es sind nur kleine oder wenige Beispiele von Menschen oder Personen welche Tag täglich sich in den Dienst dieser Minderheiten stellen, jedoch kaum Würdigungen von den Medien noch von den Betroffen erhalten, mit diesem Bericht möchte zu minderst ich diese Würdigen!

Gestern wurde von mir ein Bericht an euch weiter geleitet in welchem diese Passage vorkommt: Im Rahmen der Entwicklungen rund um das Transsexuellengesetz (TSG) hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sich klar zur Geschlechtsidentität positioniert und mit der achten Entscheidung zum TSG die Änderung des rechtlichen Geschlechts ohne körperliche Angleichung zugelassen.

Begründet wurde diese Entscheidung damit, dass die Zuordnung des Geschlechts eines Menschen nicht von dessen physischen Geschlechtsmerkmalen abhänge, sondern auch von der „psychischen Konstitution“ sowie der „nachhaltig selbstempfundenen Geschlechtlichkeit“, eine andere ist.

Schon alleine dieser kleine Ausschnitt eines meiner Meinung guten Berichtes, zeigt uns wie groß und wie Schwierig es ist etwas zu verändern für die Minderheiten ins besondere für diese der Transsexuellen!

Die Problematiken fangen an das man all diese Minderheiten unter einem Schirm stellt, „Transgender“ jedoch die Problematiken total und vollkommen Unterschiedlich erscheinen!
Das TSG welches 1981 in Kraft trat, lautet „Transsexuellen Gesetz“ jedoch in der heutigen Zeit müsste es lauten „Transgender Gesetz“ wenn überhaupt!

Wenn man nun den Printmedien Glauben schenken muss oder sollte, ist die Minderheit der Transsexuellen diese kleinste unter diesem Schirm der Transgender, jedoch keine Statistik kann mit Sicherheit sagen wie groß überhaupt diese Minderheit in Wirklichkeit ist!

Vieles wurde vom Bundesverfassungs-Gericht zu seiner Zeit als Verfassungswidrig eingeschätzt und die Politik damit Beauftragt all diese Punkte welche zu bemängeln waren zu ändern und zu korrigieren.
Viele andere Institutionen wie Kranken Kassen haben dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichtes so interpretiert das einige der Minderheiten unter dem Schirm Transgender daraus Profitieren, jedoch andere heute schlimmer da stehen als zu vor!

Selbst unsere Bundeskanzlerin ist sich diesem Bewusst, jedoch ändern daran, nun viele Worte viel Zustimmung jedoch Fakten keine!

Schon alleine der Fakt das es nicht nur Mann oder Frau gibt löst Panik aus unter diesen welche verantwortlich sind bzw. wären um diese Situation zu ändern das Verstehen das es Vielfalt gibt, ist für Sie nicht Akzeptabel!

Aber auch die ständige Debatte über Ursachen und Behandlung hilft den Betroffen wenig, was helfen würde, wäre zum einen sich mit den selbst Betroffen oder deren Repräsentanten zusammen zu setzen und von der empfunden und gelebten Realität zu sprechen oder debattieren!

Das andere Minderheiten aus oder unter diesem Schirm Transgender profitiert haben steht Außer frage, jedoch es ist und bleibt nur ein Teil dieser ganzen Minderheiten, dieses muß und sollte Verändert werden! 

 Kein Platz für Homophobie: Mit einem überzeichneten Plakatmotiv will eine neue Initiative "alle Politiker wachrütteln, endlich etwas für den Schutz und die vollständige Anerkennung der LGBT zu tun, hier in Deutschland, in Europa und im Rest der Welt".

Im Aufruf von "Kein Platz für Homophobie" heißt es: "Bisher haben sich nur wenige getraut, einmal den Mund aufzumachen und wirklich zu sagen, dass der jetzige Zustand unhaltbar ist und CSDs nicht ausreichen, um auf die fehlenden Rechte und den Schutz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender hinzuweisen."

Die Plakate sollen in den nächsten Wochen und Monaten deutschlandweit verteilt werden. Wer es aushängen möchte, kann sich bei der Initiative melden. 


Mit diesem Link könnt Ihr das Plakat bestellen und bei euch Veröffentlichen!
http://www.queer.de/bild-des-tages.php?einzel=485





Mit freundlichen Grüßen 
Nikita Noemi Rothenbächer  


Dienstag, 20. August 2013

Mangelnde Aufklärung von Kindern, Eltern und der Öffentlichkeit über Intersexualität

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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2013


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Vor einigen Tagen habe ich euch einen Bericht mitgeteilt mit Folgendem Text:
Pressemitteilung der Internationalen Vereinigung Intergeschlechtlicher Menschen (IVIM) / Organisation Intersex International – Deutschland (OII Germany)
07.02.2013
Mogelpackung für Inter*: Offener Geschlechtseintrag keine Option
Auf der Website des Deutschen Bundestags wird verkündet: “Bei Kindern, die ohne eindeutige Geschlechtszugehörigkeit zur Welt kommen, ist es künftig möglich, im Register auf eine Geschlechtsangabe zu verzichten.”
Diese Aussage legt nahe, dass der Bundestag die Wahlmöglichkeit für Eltern intergeschlechtlicher Kinder geschaffen habe, die Geschlechtsregistrierung offen zu lassen. Tatsächlich lautet jedoch der Beschluss:
„(3) Kann das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden, so ist der Personenstandsfall ohne eine solche Angabe in das Geburtenregister einzutragen.“
• Das bedeutet im Klartext, dass es sich nicht um eine Wahlmöglichkeit, sondern um eine Vorschrift handelt.

Heute möchte ich euch diesen Vorstellen:

 Mangelnde Aufklärung von Kindern, Eltern und der Öffentlichkeit über Intersexualität

Es ist dem Engagement der Betroffenen zu verdanken, dass das Thema Intersexualität auch in Deutschland zunehmend Gehör findet. Noch 2001 findet sich in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der PDS die Feststellung: „Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass eine Vielzahl von Intersexuellen im Erwachsenenalter die an ihnen vorgenommenen Eingriffe kritisiert.“

Seit 2003 aber wird beispielsweise mit Förderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ein nationales Forschungsnetzwerk „Netzwerk für seltene Erkrankungen“ gefördert, das sich auch mit „Störungen der somatosexuellen Differenzierung und Intersexualität“ befasst.

Der sogenannte Schattenbericht von Betroffenenorganisationen im Rahmen des UN Dialoges Deutschlands mit dem UN-Ausschuss zur Überwachung des Abkommens zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau (kurz: Frauenrechtskonvention) gegründet. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Organisationen und Selbsthilfegruppen, die sich für die Interessen von intersexuellen Menschen stark machen,  führte dazu, dass die Bundesregierung in den damit verbundenen Abschließenden Bemerkungen (concluding observations) von 2009 unter Ziffer 62. dazu aufgefordert wurde, „[...] in einen Dialog mit Nichtregierungsorganisationen von intersexuellen und transsexuellen Menschen einzutreten, um ein besseres Verständnis für deren Anliegen zu erlangen und wirksame Maßnahmen zum Schutz ihrer Menschenrechte zu ergreifen.“

Bundestagsdrucksache 14/5627 (2001): Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christina Schenk und der Fraktion der PDS – Drucksache 14/5425-, S.5, Ziffer 4.
Die Folgen sind erfreulicher Weise spürbar. So führte beispielsweise der Deutsche Ethikrat (DER) im Juni 2010 das Bioethik-Forum „Intersexualität – Leben zwischen den Geschlechtern“ durch. Es folgte der Auftrag an den Deutschen Ethikrat durch das Bundesministerium für Bildung, Forschung und das Bundesministerium für Gesundheit, den Dialog mit den Betroffenen fortzuführen.
Anhörungen und Befragungen von Betroffenen sowie ein moderierter Online-Diskurs durch den DER wurden daraufhin durchgeführt und dokumentiert.

Dennoch: Ein direkter Dialog der Bundesregierung mit den Interessenvertretungen intersexueller Menschen in Deutschland hat immer noch nicht stattgefunden!

Von den Betroffenenorganisationen wurde darüber hinaus die Verletzung der Menschenrechte von intersexuellen Menschen in Deutschland erneut vor die Vereinten Nationen gebracht und im Rahmen der Berichterstattung zum jeweils 5. Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zum Sozialpakt (2010) und zur Anti-Folter-Konvention (2011) beim jeweils zuständigen UN-Ausschuss ein gemeinsamer Schattenbericht von Intersexuelle Menschen e.V. und XY-Frauen eingereicht.
Zuletzt fand in Zusammenhang mit dem Statement des Deutschen Ethikrates zur Intersexualität von 201223 und einem Bundestagsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Juni 2012 eine öffentliche Anhörung des Bundestagsausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Thema „Grundrechte von intersexuellen Menschen wahren“ statt.
Die National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland, unter Rechtsträgerschaft der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ, hat im Rahmen ihrer Koordinierungsgruppensitzung im November 2011 den Beschluss gefasst, sich mit der Situation von intersexuellen Kindern mit Blick auf den 2013 anstehenden Dialog Deutschlands mit dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes zu befassen.

Die weitere inhaltliche Befassung mit der Situation von intersexuellen Kindern in Deutschland führte zu dem Entschluss und schließlich weiteren Beschluss der KoG, deren Situation auch im Rahmen der anstehenden Überprüfung Deutschlands durch den UN-Menschenrechtsrat im Rahmen des Universal Periodic Review (im Folgenden UPR-Verfahren) vorzubringen.

Die National Coalition nahm dies zum Anlass, im August 2012 zu einem Expertenhearing zum Thema „Intersexualität“ einzuladen, in dessen Rahmen sie folgende Problemfelder von
intersexuellen Kindern in Deutschland mit den geladenen Expertinnen und Experten27
diskutiert hat, die sie im Oktober 2012 an den UN-Menschenrechtsrat im Rahmen des UPR Verfahrens übermitteln wird.

Diskriminierung von intersexuellen Kindern aufgrund des Geschlechtseintrages in Geburtsurkunden und Geburtenregister

Artikel 1 der UN-Kinderrechtskonvention legt fest, dass jeder Mensch, der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, als Kind anzusehen ist.

Artikel 2 der UN-Kinderrechtskonvention enthält das für alle Menschenrechtskonventionen übliche Diskriminierungsverbot, wonach kein Kind u. A. aufgrund seines Geschlechts diskriminiert werden darf.

Artikel 7 der UN-Kinderrechtskonvention sichert jedem Kind unverzüglich nach seiner Geburt den Eintrag in ein Register mit dem Recht auf einen Namen sowie eine Staatsangehörigkeit zu.

Artikel 8 der UN-Kinderrechtskonvention sichert dem Kind darüber hinaus den Schutz seiner Identität, einschließlich seiner Staatsangehörigkeit, seines Namens und seiner gesetzlich anerkannten Familienbeziehungen zu.

Es ist das Verdienst nationaler und internationaler Diskriminierungsverbote, dass das „Geschlecht“ in Deutschland als Rechtsbegriff zunehmend an Bedeutung verliert, es sei denn, es geht um das Verbot von Diskriminierung wegen des Geschlechts.

Dennoch wird im deutschen Recht daran festgehalten, das Geschlecht eines Menschen auf seiner Geburtsurkunde (§ 59 Abs. 1 Nr. 2 Personenstandsgesetz) und seinem Reisepass (§ 4 Abs. 1 Nr. 6 Passgesetz) zu vermerken sowie im Geburtsregister (§ 21 Abs. 1 Nr. 3 Personenstandsgesetz) zu erfassen.
Diese Regelungen führen dazu, dass intersexuelle Kinder hier der Kategorie „weiblich“ oder „männlich“ zugeordnet werden müssen und an das hier eingetragene Geschlecht (das rechtliche Geschlecht) im Folgenden gebunden sind.

Auch dann, wenn die Geschlechtsidentität (also das tatsächliche, individuelle Geschlechtszugehörigkeitsempfinden), die sich erst im Laufe eines Lebens entwickelt.

Im Rahmen der Entwicklungen rund um das Transsexuellengesetz (TSG) hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sich klar zur Geschlechtsidentität positioniert und mit der achten Entscheidung zum TSG die Änderung des rechtlichen Geschlechts ohne körperliche Angleichung zugelassen.

Begründet wurde diese Entscheidung damit, dass die Zuordnung des Geschlechts eines Menschen nicht von dessen physischen Geschlechtsmerkmalen abhänge, sondern auch von der „psychischen Konstitution“ sowie der „nachhaltig selbstempfundenen Geschlechtlichkeit“, eine andere ist.

Es lässt sich daher feststellen, dass in Deutschland geborene intersexuelle Kinder, durch die Pflicht der Zuschreibung zu den vorgegebenen zwei „Geschlechtern“ als normabweichend eingestuft werden und damit entgegen den Vorgaben aus Art. 2 der UN Kinderrechtskonvention sowie aus Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetz (GG) diskriminiert werden.

Das geltende Recht sieht vor, dass das Geschlecht eines Menschen bei seiner Geburt entsprechend der Kategorien „weiblich“ oder „männlich“ registriert werden muss. Bei intersexuellen Kindern führt dies dazu, dass bei der Geburt Hebammen bzw. Ärztinnen und Ärzte zu kontrafaktischen Eintragungen gezwungen werden.

Eine juristische Dissertation von 2010, die den Deutschen Studienpreis verliehen bekommen hat, hat die Verfassungswidrigkeit dieser Regelung nachgewiesen.

Der Deutsche Ethikrat schlägt vor, neben den Alternativen „weiblich“ und „männlich“ nach australischem Vorbild auch die Kategorie „anderes“ einzuführen.
Die Folge wäre eine Überprüfung der Öffnung von Eheschließung und Lebenspartnerschaft durch den Gesetzgeber hinsichtlich einer solchen Kategorie.

Die National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention fordert eine diskriminierungsfreie Anerkennung intersexuell geborener Kinder.
Seit einer Änderung des Personenstandsgesetzes von 2009!

Die Möglichkeit einer Offenlassung des Geschlechtseintrages auf der Geburtsurkunde ist aus Sicht der National Coalition eine wegweisende Entwicklung, die für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr kann auf Antrag auch eine vorläufige Geburtseintragung ohne Eintrag des Geschlechts erfolgen.
Dann wird jedoch lediglich eine Geburtsbescheinigung ausgestellt, die die betroffenen Familien von Leistungen wie Kindergeld, Elterngeld u. A. ausschließt, für die die Vorlage einer Geburtsurkunde notwendig ist.

Eine Geburtsurkunde erhält der intersexuelle Mensch erst, wenn das Geschlecht eingetragen wird,  bzw. bei vorheriger Eheschließung bis zum 16. Lebensjahr zu fordern ist.

Ein möglicher Zwischenschritt wäre es aus Sicht der National Coalition, zumindest bei intersexuellen Kindern zunächst auf die rechtliche Geschlechtszuweisung und -erfassung zu verzichten und diesen eine Geburtsurkunde ohne Eintrag des Geschlechtes, aber mit abgesichertem Status.
Es bliebe Eltern so unbenommen, das soziale Geschlecht ihres Kindes zu benennen und ihr Kind entsprechend dieser sozialen Geschlechtszuweisung auch zu erziehen.

Mangelnde Aufklärung von Kindern, Eltern und der Öffentlichkeit über Intersexualität

Artikel 13 der UN-Kinderrechtskonvention sichert dem Kind das Recht auf freie Meinungsäußerung zu und das Recht, sich ungeachtet der Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben.

Artikel 17 der UN-Kinderrechtskonvention sichert dem Kind das Recht auf Zugang zu Informationen und Material aus einer Vielfalt nationaler und internationaler Quellen, welche sein soziales, seelisches und sittliches Wohlergehen sowie seine körperliche und geistige Gesundheit zum Ziel haben.

Artikel 29 der UN-Kinderrechtskonvention führt darüber in den Bildungszielen auf, dass diese darauf gerichtet sein müssen, die Persönlichkeit des Kindes, seine Begabung und die geistigen und körperlichen Fähigkeiten voll zur Entfaltung zu bringen.

Folgt man den Bemühungen um die Anerkennung von intersexuellen Kindern ohne deren Zuweisung in unser binäres Geschlechtssystem von „weiblich“ und „männlich“ sowie der Forderung nach einem (zumindest) Aufschub geschlechtszuweisender medizinischer Eingriffe bis zur Einwilligungsfähigkeit der Betroffenen, braucht es einen begleitenden gesellschaftlichen Diskurs über das Thema Intersexualität bzw. eine frühe Aufklärung von Kindern über Geschlecht und Geschlechtsidentität.

Dies beinhaltet nach Auffassung der National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderechtskonvention in Deutschland die Aufklärung der betroffenen Kinder und deren Eltern genauso wie auch die Aufklärung von Kindern und Erwachsenen in Deutschland beispielsweise durch die Bereitstellung von Aufklärungsmaterialien und Informationen.

 Dabei geht die Bandbreite von Materialien für Kinder im Kindergartenalter bis hin zu Materialien für bestimmte Berufsgruppen (Medizin, Rechtssprechung, u. A.) die direkt mit intersexuellen Kindern befasst sind.

Erwähnenswert sind in diesem Zusammenhang auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Altenpflege, die beispielsweise mit den Besonderheiten der Pflege eines Menschen mit Neo-Vagina vertraut gemacht werden müssen.

Als Beispiel für solche Materialien ist hier die „Kindergartenbox“!

Ein Blick auf Lehrmaterialien für „ältere“ Kinder, wie ihn eine Studienarbeit an der HU-Berlin im Sommersemester 2004 der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zu nennen, die Informationen zur psychosexuellen Entwicklung von Kindern anhand von Themen wie „den Körper entdecken“, [...] Geschlechtsidentität, Gefühle [...]“ u. v. m. für Erzieherinnen und Erzieher bereitstellt.
Ein Blick auf Lehrmaterialien für „ältere“ Kinder, wie ihn eine Studienarbeit an der HU-Berlin im Sommersemester vorgenommen hat, zeigt jedoch, dass hinsichtlich der Frage von Geschlecht und Geschlechtsidentität erheblicher Nachbesserungsbedarf besteht.

Unterrichtsmaterialien wie beispielsweise „Natur – Biologie für Gymnasien, 7. – 10. Schuljahr“, in denen ein „Mann-Schema“ und ein „Weib-Schema“ dargestellt und die Homosexualität mit „angeborenen Veranlagungen und frühkindlichen Erlebnissen“ begründet wird, scheinen einer Aufklärung im Sinne moderner Erkenntnisse über Geschlecht und Geschlechtsidentität

51 Vgl. Häßler, Frank / Häßler, Heike / Reis, Olaf / Wunsch, Katharina (2010): „Sexualaufklärung bei Vorschul- und Grundschulkindern“, in: frühe Kindheit. Die ersten Jahre, 03/10, herausgegeben von der Deutschen Liga für das Kind in Familie und Gesellschaft, Berlin, nicht gerecht zu werden. Gerade die Bildungseinrichtungen sollten Lebensräume sein, in denen Kinder die Möglichkeit bekommen in ihrem eigenen Geschlecht diskriminierungsfrei aufwachsen können.

Die National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention fordert eine sachgerechte Aufklärung und Information von Kindern über Geschlecht und Geschlechtsidentität in den Bildungseinrichtungen.

Hilfreich wäre eine Befassung der Konferenz der Kultusministerinnen und Kultusminister der Länder mit der Thematik, verbunden mit einer Aufforderung an die Länder, in ihrer Verantwortung für die Bildung aktuelle Schulmaterialien regelmäßig zu überprüfen.

Quelltext: http://www.national-coalition.de/pdf/28_10_2012/Kinderrechte_und_Intersexualitaet_NC.pdf

Verbleibe mit freundlichen Grüßen 
Nikita Noemi

Samstag, 17. August 2013

Neues aus der Wissenschaft und Nachrichten von hier und dort!

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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2013


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Neues aus der Wissenschaft

Zu viel Testosteron lässt Hirnzellen absterben
New Haven (USA) - Das männliche Sexualhormon Testosteron spielt auch bei der Regulation der Funktion von Gehirnzellen eine wichtige Rolle. Jetzt
konnten amerikanische Forscher nachweisen, dass ein erhöhter
Testosteronspiegel Nervenzellen abtötet, indem der programmierte Zelltod
in Gang gesetzt wird. Der Befund könnte für Hormonersatztherapien und
Nebenwirkungen von Anabolika von Bedeutung sein. Das Absterben von
Nervenzellen bei hohen Testosteronkonzentrationen würde möglicherweise
bestimmte Hirnfunktionen dauerhaft schädigen und könnte verschiedene
Erkrankungen auslösen, schreiben die Wissenschaftler im "Journal of
Biological Chemistry".
"Wir konnten erstmals zeigen, dass eine erhöhte Konzentration von
Testosteron das Überleben von Neuroblastomzellen durch Aktivierung des
programmierten Zelltods beeinträchtigt", sagt Barbara Ehrlich von der
Yale University in New Haven. Sie und ihre Kollegen hatten den
Testosteronspiegel in Kulturen von Nervenzellen vorübergehend für sechs
bis zwölf Stunden erhöht. Das genügte, um einen speziellen, von
Kalziumionen abhängigen Signalweg zu aktivieren, der das
Selbstmordprogramm der Zellen auslöst. Auch bei Hirnkrankheiten wie
Alzheimer und Huntington sterben Hirnzellen durch programmierten Zelltod
ab. Es wäre nicht auszuschließen, so Ehrlich, dass der missbräuchliche
Einsatz von Testosteron und anderen Steroiden als Anabolika,
Hirnfunktionen beeinträchtigen und Krankheiten auslösen könnte.
Links: Yale University: http://www.yale.edu/



Vom Leben im falschen Körper

Europäischer Sexualforscherkongress - Ein Gespräch mit Prof. Klaus Beier
Im Haus der Kulturen der Welt findet derzeit der 5. Kongress der Europäischen Gemeinschaft der Sexualforscher (EFS) statt. Schwerpunkte der Konferenz sind dabei die Therapie von Sexualstraftätern, die Trans- und die Intersexualität. Mit Prof. Klaus Beier vom Institut für Sexualwissenschaften der Charité sprach Saskia Karas.
DIE WELT: Ist die Heilung von gefährlichen Sexualstraftätern überhaupt möglich?
Prof. Klaus Beier: Es gibt verschiedene Täterprofile; die besten Aussichten haben Täter, bei denen nur die Kontrollfähigkeit gestärkt werden muss.

DIE WELT: Was bedeutet das genau?

Beier: Das sind Täter, die zwar besondere sexuelle Wünsche haben, aber weder desoziale Persönlichkeiten haben noch kriminell oder geistig retardiert sind. Bei diesen Tätern ist die Heilungschance relativ groß.

DIE WELT: Gibt es überhaupt eine wirksame medikamentöse Behandlung, die zur Heilung von Sexualstraftätern führt?

Beier: Täter, die von ihren überstarken sexuellen Wünschen besessen sind, können mit Antiandrogenen behandelt werden, so dass die Fixierung auf ihre sexuellen Wünsche verschwindet.

DIE WELT: Können Sie den Unterschied zwischen Trans- und Intersexualität erklären?

Beier: Transsexuelle haben ein dauerhaftes Unbehagen im eigenen Geschlecht, während Intersexuelle kein eindeutig definiertes Geschlecht aufweisen.

DIE WELT: Wie kann Transsexuellen geholfen werden?

Beier: Sie müssen mindestens ein Jahr lang psychotherapeutisch behandelt werden, danach ein Jahr den Alltagstest machen, das heißt, in Männer- oder Frauenkleidung leben, und erst danach werden körperliche Veränderungen eingeleitet.

DIE WELT: Gibt es auch Transsexuelle, die diesen Schritt im Nachhinein bereut haben?

Beier: Ja, das kommt leider immer wieder vor, deshalb ist die Testphase auch so lang. Es gibt in Deutschland circa 20 Fälle von Rückumwandlungen.

DIE WELT: Wie kann intersexuellen Menschen in dieser schwierigen geholfen werden?

Beier: Das ist sehr schwierig. Bei Kindern, die sowohl weiblich als auch männlich seien könnten, wird das Geschlecht gleich nach der Geburt "festgelegt". Später gibt es dann oftmals Probleme, weil diese Menschen das Gefühl haben, nicht im richtigen Körper zu leben. Es gibt auch Fälle, bei denen die Chromosomenlage eindeutig männlich ist, die sich aber als Frau fühlen oder umgekehrt.

Quelle: www.welt.de

Hormonbehandlung eines Teenagers

Erstes Kind Deutschlands unterzieht sich einer Geschlechtsumwandlung
Hamburg - Im Hamburger Universitätsklinikum Eppendorf (UKE) wird jetzt bei einem Teenager eine Geschlechtsumwandlung vorbereitet. Es geht um Johanna, auf den ersten Blick eine fröhliche 14-Jährige, die als Johannes geboren wurde und schon als kleines Kind unbedingt ein Mädchen sein wollte. Johannes/Johanna fand die Unterstützung von Mutter Anke. Seit der zweiten Schulklasse lebt das Kind als Mädchen. Ebenfalls mit Hilfe der Mutter stellt sich der Teenager der langwierigen und schwierigen Prozedur der Geschlechtsangleichung, der eine eingehende ärztliche und psychiatrische Untersuchung vorausging, mit der eine langfristige psychotherapeutische Begleitung verbunden ist, und der die Ethikkommission zustimmen musste. Nach der Pubertät kann eine Operation die Behandlung abschließen, die aber nicht im UKE, sondern in einem der Spezialzentren zwischen Berlin und München stattfinden würde.
Intersexualität ist in Deutschland als Krankheit anerkannt. Statistisch kommt es bei 100 000 Bewohnern zu zwei bis drei Fällen. Bei Kindern stellt sich den behandelnden Ärzten die Frage, ob sie den Wechsel der geschlechtlichen Identität schon vor der Pubertät einleiten sollen, um die Betroffenen aus der Identitätskrise zu befreien, oder erst danach. Die Eppendorfer Ärzte Wilhelm Preuss vom Institut für Sexualforschung und Achim Wüsthof, Hormonspezialist an der Universitätskinderklinik, entschieden sich bei Johanna zur frühzeitigen Therapie. Das Thema Intersexualität ist am UKE Thema eines von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten Sonderforschungsbereichs, in dem die Hamburger gemeinsam mit Kollegen der Universitätsklinik Lübeck arbeiten. Faktum ist, dass das Geschlecht eines Menschen durch genetische, hormonelle und psychosoziale Faktoren bestimmt ist. Biologische, psychische, soziale und kulturelle Faktoren können die Geschlechtsidentität stören. Die detaillierten Zusammenhänge sind Thema der Forschung. Die rechtlichen Probleme der Transsexualität sind seit 1980 durch das "Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen" geregelt. Nach der chirurgischen Umwandlung können die Betroffenen neue Personalpapiere für das neue Geschlecht beantragen.

Quelle: www.welt.de

Mehr Rechte für Transsexuelle

Helsinki - Transsexuelle erhalten in Finnland einen gesetzlichen Anspruch auf Umwandlung des Geschlechts. Die Abgeordneten des Reichtstages stimmten mit 104 zu 67 Stimmen dafür. Die betroffene Person muss glaubhaft versichern, dass sie sich zum anderen Geschlecht zugehörig fühle. Ein ärztliches Attest ist dazu nicht notwendig. Die Operationen sind für die Betroffenen kostenlos. Im gleichen Atemzug wurden die Rechtsfolgen eine Geschlechtsumwandlung bei verheirateten Personen mit geregelt. Aus einer heterosexuellen Ehe wird dann automatisch eine "registrierte Partnerschaft" für Homo-Paare.


Donnerstag, 15. August 2013

Gericht stoppt Verstümmelung von Transsexuellen

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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2013


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Auch wenn viele darüber schon Gehört oder etwas Wahrgenommen haben hier noch mal ein 
guter Bericht!


Gericht stoppt Verstümmelung von Transsexuellen


Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Transsexuelle Menschen müssen sich ab sofort nicht mehr operieren lassen, um den Personenstand ändern zu dürfen. Doch warum hat das so lange gedauert?


"Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit." - Grundgesetz Artikel 2, Absatz 2

Wer sich mit den Rechtsbestimmungen bezüglich Transsexueller beschäftigt, betritt wie meist in juristischen Dingen staubiges Terrain. Doch das Thema birgt Empörungspotenzial - und beginnt mit einer nüchternen Agenturnachricht vor wenigen Tagen: "Transsexuelle Menschen dürfen auch ohne eine operative Anpassung ihres Geschlechts eine Lebenspartnerschaft eingehen", hieß es beim epd. Und weiter: "Anderslautende Vorschriften im Transsexuellengesetz sind verfassungswidrig und dürfen ab sofort nicht mehr angewendet werden, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem vergangene Woche in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss (AZ: 1 BvR 3295/07)."

Die harmlose Meldung kommt für Betroffene einem Erdbeben gleich. Konnten sie doch nach bisher geltendem Recht weder heiraten noch eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft eingehen - es sei denn, sie waren dazu bereit, sich operativ verstümmeln zu lassen. Was nach archaischem Ritual, überkommenen Vorstellungen oder schlicht Barbarei klingt, ist in seiner Grausamkeit nur mit der gewaltsamen Klitorisbeschneidung afrikanischer Mädchen vergleichbar - und das mitten im aufgeklärten, zivilisierten Deutschland.

Tatsächlich hat der Gesetzgeber vor die "Änderung des Personenstands", wie es im Amtsdeutsch heißt, erhebliche Hürden gesetzt. Die wichtigsten sind die beiden verlangten ärztlichen bzw. psychologischen Gutachten über das Empfinden der Betroffenen und den "inneren Zwang, ihren Vorstellungen entsprechend zu leben" sowie die Wahrscheinlichkeit, dass sich ihr Zugehörigkeitsempfinden zum anderen Geschlecht nicht mehr ändern wird. Das soll ein beliebiges Wechseln des Personenstands verhindern - ohne dass klar ist, welcher Schaden dadurch entstünde.

Eindeutigkeit als höchstes Gut

Das Transsexuellengesetz (TSG), im Volltext "Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen" betitelt, konkretisiert: Antragsteller/innen dürfen nicht verheiratet sein, müssen dauerhaft unfruchtbar sein sowie sich einer Operation unterzogen haben, die das Erscheinungsbild der äußeren Geschlechtsmerkmale ändert. Doch bereits im Juli 2008 verwarf das Bundesverfassungsgericht die zwingende Voraussetzung der Ehelosigkeit als verfassungswidrig. Geklagt hatte eine Transsexuelle, die zur rechtlichen Anerkennung ihres Geschlechts ihre seit 56 Jahren bestehende Ehe scheiden lassen sollte. Laut Verfassungsgericht unzumutbar.

Geblieben ist das Verlangen des Staates nach Eindeutigkeit, auch was zweigeschlechtlich geborene Kinder oder erwachsene "Transidente" angeht, die sich als zwischen den Geschlechtern angesiedelt erleben. Ein Offenhalten des Geschlechts, bis sich der heranwachsende Mensch eindeutig zuzuordnen in der Lage ist, ist hierzulande nicht vorgesehen - und erst recht kein "intersexueller" Status zwischen Mann und Frau. Das würde vermutlich schlicht die Verwaltung überfordern und zum Entsetzen der Verwaltungen womöglich Tausende neuer Formulare mit einem dritten anzukreuzenden Kästchen nötig machen.

Der Zwang zur Eindeutigkeit bringt freilich manche Zumutungen mit sich. Nach geltendem Recht kann nämlich bislang eine Lebenspartnerschaft nur zwischen gleichgeschlechtlichen Personen eingegangen werden (übrigens auch nicht zwischen einer Frau und einem Mann). Die fatale Logik, die daraus folgt: Transsexuelle Menschen müssen als Voraussetzung für eine Lebenspartnerschaft ihr Geschlecht operativ so anpassen, dass es identisch mit dem ihres Partners ist: Männer müssen sich die Hoden und Frauen sich die Eierstöcke entfernen lassen - bislang.

"Unzumutbare Anforderungen"

2011 ist es wieder eine ältere Frau, die mit ihrer Klage dagegen vor Gericht Erfolg hat. Der Berlinerin wurde die Eingetragene Lebenspartnerschaft mit der Begründung verweigert, sie verfüge noch über die männlichen äußeren Geschlechtsmerkmale, auch wenn sie sich als Frau fühle und ihren männlichen in einen weiblichen Vornamen geändert hat. Außerdem sei sie ja auch weiterhin fortpflanzungsfähig, argumentierte das zuständige Standesamt. Die Beschwerdeführerin hielt dagegen, sie könne wegen ihres Alters nicht mehr operiert werden.

Das Bundesverfassungsgericht gab ihr Recht und schaffte nun Fakten, was der Gesetzgeber sich bisher nicht traute. Die Richter stellten klar, dass mit den bestehenden Regelungen die Rechte Transsexueller auf sexuelle Selbstbestimmung und auf körperliche Unversehrtheit verletzt werden. Der Gesetzgeber verlange - nach dem früheren Scheidungszwang - mit dem Nachweis der geschlechtsumwandelnden Operation erneut eine unzumutbare Anforderung. Die Karlsruher Richter betonten zudem, dass ein Eingriff ohne medizinische Notwendigkeit nicht verlangt werden dürfe.

Gruppen wie die Vereinigung "Menschenrecht und Transsexualität" weisen seit langem darauf hin, wie sehr die deutschen Regelungen internationalen Menschenrechten widersprechen. Bis zur jüngsten Verfassungsgerichtsentscheidung fühlte man sich zudem fatal an die Zwangssterilisationen etwa von Behinderten, Sinti und anderen "Lebensunwerten" unter der Naziherrschaft erinnert - die der Bundestag erst Ende der 1980er Jahre rehabilitierte und, sofern sie ihre Torturen überlebt hatten, mager entschädigte.

Störung der Geschlechtsidentität?

Die grausamsten Vorschriften des Transsexuellengesetzes fallen also, und womöglich strebt in absehbarer Zeit auch der Gesetzgeber einen menschenfreundlicheren Umgang mit transidenten Personen an. Dennoch wird "Transsexualismus" in der "Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandten Gesundheitsprobleme" (ICD-10-Liste) der Weltgesundheitsorganisation noch immer als "Störung der Geschlechtsidentität" geführt.

Dabei basiert diese Geschlechtsidentität eben nicht nur auf körperlichen Merkmalen, sie hängt auch nicht zwingend von der genetischen Ausstattung ab, sondern wesentlich vom eigenen Empfinden und der Psyche. Manchmal stehen diese Faktoren im scheinbaren Widerspruch zueinander, für die Betreffenden wie auch für ihre Umwelt. So wie etwa ein ohne Hände geborener Mensch nicht von sich aus das Gefühl hat, "falsch" zu sein und sich schon deswegen vehement gegen diese Zuschreibung wehrt.

Transsexuelle und Transidente (Menschen zwischen den Geschlechtern) haben dasselbe Recht auf Selbstbestimmung und Nicht-Diskriminierung wie alle anderen; eigentlich eine Selbstverständlichkeit, auch wenn sich daraus Umständlichkeiten für Verwaltungsapparate ergeben sollten.

Man könnte auch sagen: Gott hat sie so geschaffen.


Verbleibe wie immer mit freundlichen Grüßen
Nikita Noemi

Ja, Trans* und HIV ist ein Thema. Aber wenn doch, welches bzw. wie viele und für wen?


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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2013


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HIV und Transsexuelle gibt es (k)ein Thema oder viele?

Wie kann man sich ein Bild eines transsexuellen Menschen machen? Stellen Sie sich vor, Ihr Körper wäre ein dunkles Gefängnis, in dem ihre Seele eingesperrt ist. Eine Zeit lang können Sie mit diesem Zustand leben, bis es nicht mehr geht. Sie möchten endlich ihre Seele befreien und so leben, wie es ihrem Naturell entspricht. Die Persönlichkeit möchte sich entfalten, wie bei jedem anderen Menschen auch. Nur bei Transsexuellen passen nun mal Geist, Seele und Körper nicht zusammen, deshalb brauchen sie rechtliche, psychologische und medizinische Hilfe, bis sie den Zustand erreicht haben, mit dem sie leben können. Nun dies könnte relativ einfach sein, wenn Transsexuelle in einem Umfeld leben würden, dass Ihnen ihren Weg, der nun mal sehr lang und steinig ist, erleichtern würde. Denn Transsexuelle sind keine pauschal leidenden oder
kranken Menschen, sondern Menschen wie jeder andere auch. Wir haben auch Berufe, wir haben Familien, wir haben Freunde und alles, was wir nach unserem Geschlechtswechsel haben wollen, ist ein Leben, was wir genießen können. Also wieder ein Bedürfnis, was jeder andere Mensch auch hat.

HIV und Transsexuelle gibt es (k)ein Thema oder viele?

Zu HIV bei Transmännern und -frauen gibt es kaum wissenschaftliche Daten.
Fest steht allerdings, dass diese aufgrund der mehrfachen Diskriminierung zu den Risikogruppen gehören.

Seit dem Erfolg der antiretroviralen Kombinationstherapien ist zumindest für die westlichen Länder HIV ein immer weniger lebensbedrohliches Thema.

Die Neuinfektionsrisiken verlagern sich zunehmend weg von schwulen Mittelstandsmännern, hin zu besonders randständigen Gruppen der Gesellschaft, wie intravenöse Drogennutzer/innen*, Wohnungslose, Migrant/innen, Bildungsverlierer/innen, Sexarbeiter/innen etc. – und besonders solche, bei denen mehrere dieser Merkmale zusammen kommen.

Auch Transgender, Transidente, Transsexuelle (kurz: Trans*) gehören zu den gesellschaftlich besonders vulnerablen Gruppen, denen bisher im Rahmen der HIV/AIDS Bekämpfung außerhalb der  Entwicklungszusammenarbeit wenig – in Deutschland keine Aufmerksamkeit geschenkt wurde.

Dabei zeigen viele, vor allem US-amerikanische Studien, dass Seropositivraten innerhalb urbaner Trans*-Communities zwischen 22% und 63% liegen

Wenn wir davon ausgehen, dass die Gesundheitssituation von Trans* in der bundesdeutschen Gesellschaft nicht wesentlich von der in anderen westlichen Ländern abweicht, kann also zunächst zu Recht vermutet werden:

Ja, Trans* und HIV ist ein Thema. Aber wenn doch, welches bzw. wie viele und für wen?

Mehrfach benachteiligt!

Aufgrund der gesellschaftlich stigmatisierten Lage von Trans*, fallen Trans* häufiger unter weitere Benachteiligungskategorien, wie Trans* und wohnungslos, Trans* und Suchtmittelgebrauch, Trans* und Arbeitslosigkeit, Trans* als Sexarbeiter/innen etc.
Ein weiteres Thema, das in die traurige Nähe zu Trans* zu rücken ist, ist die psycho-soziale Gesundheit.

Depressionen und eine hohe Selbstmordgefährdung können neben dem Risiko einer Neuinfizierung u.U. auch die Testbereitschaft beeinflussen (es gibt Hinweise auf ein „Under-Testing“ der Trans*-Community).

Aussagekräftige Informationen zu Transmännern sind selbst im US amerikanischen Kontext rar, aber Wissen zu besonderen Gefährdungssituationen existiert: niedriges Einkommen, Erfahrungen mit sexueller Gewalt und Missbrauch, Diskriminierung und soziale Isolation beschreiben viele transmännliche Lebenslagen.

Beim ersten Erfahrungsaustausch zu trans* und HIV anlässlich des Kongresses „HIV im Dialog” im August 2011 in Berlin, berichteten z.B. anwesende schwule Transmänner, dass sie sich glücklich schätzen würden, wenn sich ein schwuler Cis-Mann  überhaupt  sexuell auf sie einlassen würde.

Welche Auswirkungen auf Safer Sex Praktiken eine solch ungleiche Verteilung von (Ver-) Handlungsmacht ggf. haben kann, ist bisher nicht erforscht.

Transsexuelle-Frauen :

Die Situation von Transfrauen scheint besonders prekär zu sein – ebenso wie ihr (Nicht-) Einbezug in die europäische und deutsche MSM-Forschung.
Schon 2004 steht im HIV-Präventionsplan von San Francisco, dass die HIV-Prävalenz mit 17,5% unter Trans* allgemein überdurchschnittlich hoch ist und besonders Transfrauen von HIV betroffen sind.

Afro-amerikanische Transfrauen führten diese traurige Statistik mit 33% an.

Trotzdem sucht man klinische Forschung zu Übertragungswegen via Neo-Genitale oder sozialwissenschaftliche Forschung zu Trans* und HIV außerhalb einer Tätigkeit in der Sexarbeit vergeblich.

Beispiel Sexarbeit!

Diverse Studien siedeln den Anteil von trans* Frauen in der Gruppe der Sexarbeiterinnen in großstädtischen Ballungsräumen bei 30% bis 40% an.

Eine beachtliche Zahl, die obendrein in Deutschland ohne eine eigene Lobby, Community und Infrastruktur geblieben ist, wie sie beispielsweise cis-weibliche Sexarbeiterinnen zumindest in Großstädten (z.B. der Verein Hydra e.V.) haben.
Bedrohung und körperliche Gewalt durch Freier, aber auch Legalisierung und das risikoreichere Anschaffen auf der Straße erhöhen den Marginalisierungsgrad zusätzlich.
Trotzdem scheint: Das „Schutzniveau ist bei professionellen Kontakten von Transvestiten und Transsexuellen relativ hoch“.

 Je nach Stunden und Praktik schwankt das Schutzniveau durch Präservativ zwischen 70% und 100%.

Zwischen den bezahlten Sexarbeits- und unbezahlten Privat-Kontakten ist für Transfrauen jedoch ein deutlicher Unterschied feststellbar.

Bei Letzteren schützen sich Transfrauen offenbar deutlich weniger gut.
Höchstens die Hälfte aller Transfrauen geben an, bei unbezahlten Sexualkontakten regelmäßig Kondome gebraucht zu haben.

Auch hier können als Motiv für die höhere Risikobereitschaft in Partnerschaften – ähnlich wie bei Transmännern und zusätzlich zur besonderen Prekarität – soziale und emotionale Isolation vermutet werden.

Weniger Schutz bei Privaten Kontakten

Insgesamt ergab eine Schweizer Studie, dass sich die Gruppe der trans* weiblichen Sexarbeiter/innen allgemein durch eine hohe HIV-Prävalenz auszeichnet, selbst bei denen, die keine Drogen injizieren.

Alles zusammen genommen ein spannender Befund – hat sich doch bis dato die meiste Forschung zu trans* und Sexarbeit auf die Praxis des Anschaffens und nicht etwa auf den privaten und/oder trans* Bereich fokussiert.

Wieder einmal sind es die USA, in denen eine der wenigen, solche Forschungslücken schließenden Untersuchungen unternommen wurde.

Ihre Ergebnisse zeigen: Das Stigma und die Diskriminierung, die der sozialen Realität von Trans*entsprechen, sind die Hauptgründe, warum besonders Transfrauen bereit sind, sich auf von Partnern verlangte Unsave Praktiken einzulassen.

Blinder-fleck in der Aids-Aufklärung

Und was tut die deutsche HIV/AIDS-Aufklärung?

Studien zu Trans* und HIV, spezielles Info-Material oder Betroffenengruppen sucht man bislang in Deutschland vergebens.

So erwähnte beispielsweise das Berliner Entwicklungskonzept für die Prävention von HIV/AIDS zwar die Bereiche Sexarbeit und Migration, ließ jedoch Trans* jeweils außen vor.

Auch an weitere Intersektionen, wie Illegalisierte ohne Krankenverssicherung, ältere Schwule und homosexuelle Jugendliche wurde gedacht, jedoch nicht an die Schnittstellen zu Trans*.

Das verwundert wenig: unter den 25 zur Konzepterstellung befragten Expert/innen, deren Auswahl sich eng an schwulen Community-Strukturen orientierte, befand sich keine einziger Experte/in einer Trans*-Organisation, die es in Berlin durchaus und mittlerweile auch in einer nie zuvor da gewesenen Vielfalt gibt.

Dabei würde sich der im Konzept verfolgte Ansatz der Gesundheitskompetenz gut eignen, auch die unterschiedlichen Lebens- und Gefährdungslagen von Trans* positiv zu beeinflussen. Mehr Austausch darüber ist nötig.

Trans* und HIV ist also aufgrund der multiplen Diskriminierungslagen nicht nur ein Thema, sondern viele. Von klinischer Forschung zu ggf. bestehenden Besonderheiten bei Übertragungswegen bei Neo-Genitalen, Krankheitsverläufen und Wirkung von Kombi-Therapien bei gegengeschlechtlicher Hormonsubstitution bis zu sozialwissenschaftlicher und/oder Public Health Forschung zur Lebens- und Diskriminierungssituation.

Der HIV-Dialog zu Trans* steht noch ganz am Anfang


Ich kann nur hoffen das dieser Bericht einigen die Augen öffnen vermag, denn hier geht es um das Leben

Verbleibe mit freundlichen Grüßen Nikita Noemi

Das Menschliche

Die Kirchen, schweigen nicht aus Scharmützel über Missbrauch, nein haben Angst um die Glaubwürdigkeit!

Von oben gesehen sind wir alle Zwerge und von unten alle Riesen.... Wir müssen die horizontale Vision, die solidarische Vision zurückgewi...