Freitag, 30. Juni 2017

Ach och je, die Ehe für alle ist endlich da! Die Angst man würde die Gegner jetzt verurteilen, ist Blödsinn, die Minderheit stellt sich nicht auf dieselbe Stufe!


Copyright © 2011-2021 Nikita Noemi Rothenbächer- Alle Rechte vorbehalten!
Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2017
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Ach och je, die Ehe für alle ist endlich da! Die Angst man würde die Gegner jetzt verurteilen, ist Blödsinn, die Minderheit stellt sich nicht auf dieselbe Stufe!

Was jedoch höchst Verurteilens Wert erscheint ist die Tatsache, das diese Abgeordneten über 5 Jahre hinaus, alles was die Ehe für alle betrifft blockierten!
Da galt das Politische-Gewissen, so nehmen wir an?

Gewissensfrage das muss man wirklich schreiben, hat ab heute eine Moderne- Historische-Bedeutung, niemand wird etwas genommen oder, es verändert jedoch Lebensbilder wie Gefühle, das „Gefühl endlich Gleichwertig“!


Aber ist es ein Sieg?

Der Sieg für die Minderheit mit Bestimmtheit, unwichtig der Weg, Hauptsache ein gerechtes Ende!

Gerecht 82,3 % der Deutschen sagen ja das ist Gerechtigkeit!

Im Bundestag wurde es laut und deutlich gesagt, „Frau Bundeskanzlerin Merkel, Sie haben unsere Minderheit von Homosexuellen klar wie deutlich über 5 Jahre hinweg Diskriminiert“!

Starke wie, so denken wir, Bedeutsame Aussage, welches ein anderes Bild auf Ihre Partei und das Verständnis von Menschen-Rechte betrifft!

Auch sind wir der Meinung das Sie“ Frau Merkel“ ganz Bewusst die Ehe für alle, heute abstimmen lassen, Sie wussten schon vor langer Zeit das Sie keinen Konsens erhalten würden was die Ehe für alle betrifft!  

Somit benutzen Sie, diese Minderheit von Homosexuellen, systematisch wie raffiniert und intelligent, wie Sie einiges in der Politik steuern wie voraus sehen können, wussten Sie es wird geschimpft aber die Freude über das letztendlich Gerechte Gesetz, man die Jahre der Politischen Diskriminierung bald vergisst oder aus der Öffentlichkeit herausgehalten wird!

Jedoch liegen die Karten auf dem Tisch, wir sind der Meinung das 7,2 % Der Bevölkerung angehörige dieser Minderheit von Homosexuellen, Sie als Kanzlerin noch Ihre Partei wählen wird!

Denn sollten Sie doch gewählt werden, würde man Homophobe Politiker wählen, wir sind überzeugt das diese Minderheit aus Ihrer Handhabung mit Gesetz und Ordnung oder Auslegung von Gesetzen nicht übereinstimmen können!

Angenehmen Tag   

Montag, 26. Juni 2017

Der Umgang mit Intersexuellen mutet mittelalterlich an. Lange Zeit wurde ihnen wie Knetmasse das eine oder andere Geschlecht modelliert - mit zum Teil schweren psychischen und physischen Folgen.


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„Unser verstümmeltes Geschlecht ist ein medizinisches Konstrukt, also Theorie.
So schob man uns von einem Nichts in das andere Nichts:
Unser Geschlecht, wie es uns angeboren wurde, hat keine gesellschaftliche Existenz. ... Nun ist fraglich, welche psychischen Auswirkungen sich bei intersexuell Diagnostizierten, jedoch nicht Operierten, konstatieren lassen ... Vermutlich wären wir AUCH durch alle Kategorien durchgefallen.
Aber mit Sicherheit hätten wir etwas EIGENES entwickeln können, hätten z. B. unser sexuelles Potential entdeckt und unseren Körper kennengelernt.

Nikita Noemi Rothenbächer

Aus Unwissenheit verstümmelt und diskriminiert

Der Umgang mit Intersexuellen mutet mittelalterlich an. Lange Zeit wurde ihnen wie Knetmasse das eine oder andere Geschlecht modelliert - mit zum Teil schweren psychischen und physischen Folgen. Der Deutsche Ethikrat macht auf dieses Problem aufmerksam. Gut, dass er damit zum Hinschauen zwingt.
Es klingt nach Behandlungsmethoden aus dem Mittelalter: Ein Mensch wird ohne seine Zustimmung kastriert oder ähnlich folgenschwer an den Genitalien verstümmelt, und keiner regt sich groß drüber auf. Es ist aber eine Behandlung, die in Deutschland bis Ende des 20. Jahrhunderts praktiziert wurde: Ärzte, aber auch Eltern, spielten Gott und entschieden für intersexuelle Kinder, ob sie als Frau oder als Mann erwachsen werden sollten. Wie Knetmasse wurde Menschen das eine oder das andere Geschlecht modelliert, mit gravierenden Folgen für ihre Psyche und ihre Fortpflanzungsfähigkeit.

Man kann sich diese Leiden kaum vorstellen, man kann sich überhaupt wenig vorstellen über die "Zwischengeschlechtlichen", über ihr Befinden und ihre Bedürfnisse. Es gibt ja nicht einmal Zahlen darüber, wie viele sie sind - die Schätzungen reichen von 8000 bis hin zu 120.000. Umso verdienstvoller ist es, dass sich der Deutsche Ethikrat nun dieser Gruppe angenommen und Empfehlungen für einen besseren Umgang mit denjenigen abgegeben hat, die oft schon allein aus Unwissen diskriminiert werden.

Hoch anzurechnen ist ihm das aber nicht nur im Sinne der Intersexuellen - die Frage im Zentrum der Debatte betrifft letztlich viel mehr Menschen: Inwieweit dürfen Menschen überhaupt ohne ihre ausdrückliche Zustimmung an den Geschlechtsorganen operiert werden? Dieses Problem stellt sich zum Beispiel auch im Umgang mit geistig Behinderten: Von Rechts wegen können sie gegen ihren Willen, aber mit Zustimmung des Betreuers kastriert oder sterilisiert werden. Das ist noch so ein Bereich, über den die Leute wenig wissen, weil sie wenig drüber wissen wollen. Es ist gut, dass der Ethikrat von Zeit zu Zeit zum Wissen zwingt.

Präambel

 Angesichts der biologischen Zusammenhänge und der Erlebniswelt von Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung bedarf es für die adäquate psychologischmedizinische Begleitung/Behandlung einer Revision des tradierten normativen Menschbildes von Frau und Mann.

Das Bewusstsein für die Unzulänglichkeit des Entweder/Oder von „Zweigeschlechtlichkeit“ ermöglicht der Fachperson, gemeinsam mit der betroffenen Person und deren Angehörigen, das Feld des gelebten Geschlechts, sei es als Gesamtperson oder in spezifischen Verhaltensweisen, neu zu entdecken und zu definieren.

 Dabei entsteht aus dem Integral von Weiblich- und Männlichkeit eine ganz individuelle Dimension, die insbesondere Mitglieder des multidisziplinären Betreuungsteams für sich reflektiert haben sollten (Streuli, Kohler et al. 2012).

Unabhängig von der biologischen Kondition dürfte dieser Prozess für alle Beteiligten eine persönliche Bereicherung darstellen.

Jene „Mehrgeschlechtlichkeit“ kann auch für das Selbstverständnis Nichtbetroffener existentielle Aspekte liefern.

Die psychische Entwicklung des Menschen hin zur Akzeptanz und positiven Bewertung der eigenen Person ist gewiss beschwerlich. In der Vergangenheit wurde diesem Prozess im Kontext medizinischer Therapiestrategien nicht immer der erforderliche Raum und die Bereitschaft zur Akzeptanz eingeräumt.

Sind Varianten der Geschlechtsentwicklung keine Krankheit, kann man nicht über deren „Heilbarkeit“ nachdenken.

Keine medizinische oder psychologische Intervention wird an dem Zustand der Uneindeutigkeit per se etwas ändern. Der Umgang mit Menschen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung ist in der Regel ein gesellschaftspolitisches Problem und muss im gesamtgesellschaftlichen Rahmen bedacht werden.

Proteste von Betroffenen und dadurch ausgelöste Rechtsdiskurse bis auf UN-Ebene haben die allgemeine Rechtsauslegung seit 2008 geändert.

Die Befassung des Deutschen Ethikrates und seine 200–seitige Stellungnahme mit ihren Empfehlungen haben ein Umdenken in Bezug auf die bisherigen Empfehlungen zum Umgang mit Menschen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung in Gang gesetzt (www.ethikrat.org/intersexualitaet). Basierend auf den Vorgaben der von Deutschland bereits 1995 ratifizierten UN-Kinderrechtskonvention wurde die völkerrechtlich bindende Wahrnehmung von Kindern als (Rechts)Subjekte zunehmend gestärkt und damit auch das Recht des Kindes auf Gehör seiner Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten.

Deutsche Interessensverbände (Kinderrechtsorganisationen, Verein Intersexuelle Menschen e.V.) sehen es daher als völkerrechtlich geboten, dass Kinder in Entscheidungsprozesse gemäß der Vorgaben aus Artikel 12 UNKinderrechtskonvention einzubeziehen sind (http://www.ohchr.org/Documents/ HRBodies/HRCouncil/RegularSession/Session22/A.HRC.22.53_English.pdf).

Das Kind als Subjekt steht darin an erster Stelle.

Das Recht des Kindes als Individuum wird gegenüber dem Elternrecht gestärkt.
Die UN-Kinderrechtskonvention hebt hervor, dass für Eltern das Wohl des Kindes Grundanliegen für deren Erziehung sein soll (Artikel 18 UN-KRK).

Eine Entscheidung im Sinne des Kindeswohl ist nur sachgemäß möglich, wenn dem Kind selbst Gehör geschenkt wird.

Daher kann bei Therapieentscheidungen mit fehlender medizinischer Notwendigkeit eine elterliche Zustimmung das Einverständnis des Kindes nicht ersetzen (siehe auch §1631c BGB).

Weder Eltern noch Ärzte können die geschlechtliche Entwicklung eines Kindes vorhersehen und damit ist jede Entscheidung „für“ das Kind quasi hinfällig, wenn das Wohl des Kindes ernst genommen wird.

Während man in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts davon ausgegangen war, einem Kind die bestmögliche Entwicklung zu ermöglichen, indem man das für das Kind augenscheinlich günstigste Geschlecht festlegte und den Körper, soweit möglich, in diesem Sinne medizinisch anpasste, sowie das Kind eindeutig einem Erziehungsgeschlecht zuwies (optimal gender policy), ist man in den letzten Jahren dazu übergegangen, das Kind in Entscheidungsprozesse altersentsprechend möglichst früh miteinzubeziehen, d.h. es auch adäquat an Entscheidungsprozessen zu beteiligen.

Bei Volljährigkeit des Kindes spricht man von full consent policy. Geschlecht wird dabei weder hinsichtlich der körperlichen Ausprägungsformen noch hinsichtlich Geschlechtsidentität und Geschlechtsrolle weiterhin als ein binäres Konzept verstanden.

Varianten der körperlichen Entwicklung und eine Vielfalt von Geschlechtsidentitäten und Rollenverhalten sollten möglich sein. Ziel ist es dabei, eine bestmögliche Lebensqualität zu erreichen und nicht ein eindeutiges männliches oder weibliches Geschlecht (Creighton and Liao 2004, Brain, Creighton et al. 2010, Callens, van der Zwan et al. 2012).

Es hört sich alles so schwungvoll und geradlinig an, die Realität jedoch ist eine andere, Intersexuelle sind Spielball von Medizin Forschung auch Wissenschaft vielen Lobbyisten in Zusammenarbeit mit Politik!

Wie wir dieses Behauten können, nun da selbst Betroffen mit 60 Jahren beurteilen kann wie mein Leben verlaufen ist, ist die Aussage eine deutliche und klare, Intersexuellen Menschen wird Ehre wie Würde vom Staat genommen unwiderruflich, eine Schande für Deutschland deren Gesellschaft und vor und insbesondere der Medizin!

Hochachtungsvoll
 Nikita Noemi Rothenbächer 







Sonntag, 25. Juni 2017

They violate human rights. Nevertheless, children are still operated on whose genitals are not clearly attributable to a gender. /// Sie verletzen Menschenrechte. Trotzdem werden weiter Kinder operiert, deren Genitalien nicht eindeutig einem Geschlecht zuzuordnen sind.


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Operationen gehören verboten
Sie verletzen Menschenrechte. Trotzdem werden weiter Kinder operiert, deren Genitalien nicht eindeutig einem Geschlecht zuzuordnen sind.

Eine neue Studie, die erstmals die Zahl geschlechtsverändernder Operationen an nicht zustimmungsfähigen intergeschlechtlichen Kindern untersucht hat, kommt zu dem Schluss, dass die Zahl der Eingriffe nicht wesentlich zurückgegangen ist. Zwar sind seit 2005 die ärztlichen Leitlinien in Deutschland überarbeitet worden, dies hat aber nur zu einer Verschiebung auf leicht andere Diagnosen, nicht zu einem Rückgang der umstrittenen Operationen geführt.

Die Anfang Dezember erschienene Studie „Zur Aktualität kosmetischer Operationen ‚uneindeutiger‘ Genitalien im Kindesalter“ stellt fest, dass im untersuchten Zeitraum zwischen 2005 und 2014 jedes Jahr rund 1.700 Kinder zwischen null und neun Jahren operiert werden. Die Datenanalyse hat gezeigt, dass dabei die Anzahl der klassischen Intersexdiagnosen gesunken, aber die Zahl der Diagnosen, die zu den „Variationen der körperlichen Geschlechtsmerkmale“ zu rechnen sind, erheblich gestiegen ist.

Zu vermuten ist, dass die Ärzte die Veränderung der Leitlinien zur Behandlung von Kindern mit klassischen Intersex-Diagnosen so verarbeitet haben, dass sie die Diagnosen verändert haben und die Operationen weiterhin durchführen. Bis zur Überarbeitung der medizinischen Behandlungsleitlinien für kosmetische Genitaloperationen an intergeschlechtlichen Kindern rieten diese bei „Störungen der sexuellen Differenzierung“ zu einer operativen „Korrektur“ eines „uneindeutigen“ Genitals.

Die Anpassung an das als (für Babys!) normal empfundene Aussehen der Geschlechtsteile sollte idealerweise innerhalb der ersten sechs Lebensmonate erfolgen. Dass die Kinder nicht gefragt wurden, versteht sich von selbst. Viele Ärzte und Eltern sind weiterhin überzeugt, dass eine „geschlechtsangleichende“ Operation das Kind vor gesellschaftlicher Diskriminierung, Spott und zudringlichen Fragen bewahren wird, also dem „Kindeswohl“ dient. Die invasiven und irreversiblen Eingriffe können aber schwere Folgen für das geistige und körperliche Wohlergehen der Kinder haben und müssen daher als Verletzung des Menschenrechts auf körperliche Unversehrtheit gewertet werden.

Die Studie wurde vom Bundesfamilienministerium gefördert, das allerdings nicht die daraus notwendigen Schlüsse ziehen will. Der Ende Oktober veröffentlichte Zwischenbericht des Ministeriums zur Situation von inter- und transsexuellen Menschen geht auf nur sehr wenige Forderungen der Interessensvertretungen intergeschlechtlicher Menschen ein. Die Stärkung nicht diskriminierender Beratung, auf die das Ministerium fokussiert, ist notwendig, aber keineswegs hinreichend. Da diese Operationen Menschenrechtsverletzungen darstellen, kann es nicht den Eltern überlassen werden, sie durchzuführen oder nicht.

Damit jetzt schon Betroffene nachvollziehen können, was mit ihren Körpern gemacht wurde, müssen so schnell wie möglich die Aufbewahrungsfristen für die Krankenakten über die jetzigen zehn Jahre hinaus verlängert und der Beginn der Verjährungsfristen auf das Erreichen der Volljährigkeit festgesetzt werden. Dafür zu sorgen, dass diese menschenrechtsverletzenden Eingriffe beendet werden, erfordert mehr als Beratung und das Vertrauen auf die Selbstregelung der Ärzteschaft – gerade wenn man die Beweise präsentiert bekommen hat, dass letztere unter anderem Label Business als usual machen.
Ein eindeutiges Verbot von kosmetischen Genitaloperationen wäre ein gesellschaftliches Signal, dass das Kindeswohl eben darin besteht, ein Kind so sein zu lassen, wie es ist.


Kampf um Anerkennung von Intersexualität
Kein drittes Geschlecht
Vanja findet, er*sie sei weder weiblich noch männlich – und zieht durch alle gerichtlichen Instanzen, um sich im Ausweis „inter/divers“ eintragen zu lassen.

Im Kampf für eine dritte Option jenseits der Geschlechtseinträge „männlich oder weiblich“ ist Vanja vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert. Vanja kämpft seit Juli 2014 dafür, seinen*ihren Eintrag im Geburtenregister von „weiblich“ auf „inter/divers“ zu ändern. Eine Gruppe von Unterstützer*innen begleitet das Vorgehen mit der Kampagne „Dritte Option“. Angefangen haben sie den Weg durch die gerichtlichen Instanzen vor dem Standesamt Gehrden bei Hannover. Nachdem nun der Bundesgerichtshof die Klage zurückwies, kündigten Vanja und die „Dritte Option“ an, am 2. September eine Verfassungsbeschwerde einzureichen.

Vanja hatte zur Begründung des Antrags eine Chromosomenanalyse vorgelegt – er*sie sei weder Mann noch Frau, schrieb Vanja in dem Antrag. Bei der Geburt 1989 hatten Vanjas Eltern ihn*sie als Mädchen eintragen lassen. „Ich bin jedoch keine Frau“, teilte Vanja dem Standesamt mit, das in Sachen Personenstandsrecht zuständig ist. „Aber auch eine Änderung des Eintrags, dass ich ein Mann bin, würde nicht der Wahrheit entsprechen. Einzig ein alternativer Eintrag würde den Tatsachen entsprechen.“

Das Standesamt sah sich nicht in der Lage, darüber zu entscheiden, und gab den Fall an das Amtsgericht Celle. Dies entschied, dass eine dritte Option nach geltendem Recht nicht möglich ist. Ebenso urteilte das Oberlandesgericht in Hannover und nun auch der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Höchstens das Aussparen des Geschlechtsantrags komme infrage: Seit November 2013 können Eltern den Geschlechtseintrag des Kindes leer lassen, wenn das Geschlecht nach der Geburt nicht eindeutig zuzuordnen ist – dies ist auch rückwirkend möglich.

Mit diesem Zugeständnis erkennt der Gesetzgeber an, dass es Menschen gibt, die sich keinem der beiden Geschlechter zuordnen können oder wollen – das bestätigte auch der Bundesgerichtshof in der Begründung des Urteils. Dort steht, dass es die Menschenwürde in Verbindung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht gebiete, die selbst empfundene Geschlechtsidentität jedes Menschen anzuerkennen und ihm damit zu ermöglichen, „entsprechend seines empfundenen Geschlechts leben zu können“.

Allerdings, so sieht es die „Dritte Option“, seien damit nur die Menschenwürde und das Persönlichkeitsrecht von Transsexuellen gewahrt – nicht das von Intersexuellen. Das will der BGH aber auch gar nicht: „Wie sich den Gesetzgebungsmaterialien entnehmen lässt, entspräche die Schaffung eines weiteren Geschlechts auch nicht dem Willen des Gesetzgebers“, steht in der Begründung. Denn: „Anders als bei der Zuordnung zu einem schon bestehenden Geschlecht wären durch die Schaffung eines weiteren Geschlechts staatliche Ordnungsinteressen in weitaus erheblicherem Umfang betroffen.“

Welche staatlichen Ordnungsinteressen gemeint sind, führt der BGH nicht aus. Auch Pressesprecherin Yvonne Ott kan nur mutmaßen, wie das gemeint ist: Man könne die Regel ja nicht ausschließlich im Personenstandsrecht ändern – schließlich sei das gesamte Rechtssystem auf eine binäre Geschlechterordnung ausgerichtet. Man müsste dann alle Bereiche ändern. Kurz gesagt: „Man kann nicht im Personenstandsrecht die Welt verändern.“

Scheitert die gesetzliche Gleichstellung von Intersexuellen also daran, dass sie der Legislative und der Judikative zu viel Arbeit bescheren würde? Das wird wohl das Verfassungsgericht entscheiden müssen. Die Begründung kommt Moritz Schmidt verständlicherweise schwach vor. Außerdem, sagt er, bestehe die Notwendigkeit, die Gesetze zu überarbeiten ja ohnehin wegen der Möglichkeit, den Geschlechtseintrag leer zu lassen. „Was passiert, wenn eine Person ohne Geschlechtseintrag heiraten will? Oder Kinder adoptieren?“ Auch deshalb rechnet er sich gute Chancen aus, dass Vanja vor dem Verfassungsgericht Recht bekommt. Ohnehin seien sie nicht davon ausgegangen, bei einer früheren Instanz erfolgreich zu sein.




This surgery determines the gender of the child /// Diese OP legt das Geschlecht des Kindes fest


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Intersexualität
Definition
Menschen, deren körperliches Geschlecht (beispielsweise die Genitalien oder die Chromosomen) nicht der medizinischen Norm von 'eindeutig' männlichen oder weiblichen Körpern zugeordnet werden kann, sondern sich in einem Spektrum dazwischen bewegen. Bis heute werden intersexuelle Kinder nach der Diagnose zu einem (meistens dem weiblichen) Geschlecht um operiert, teilweise mit erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen und psychischen Problemen.
Intersexuelle Menschen weißen von Geburt an sowohl männliche als auch weibliche Geschlechtsmerkmale auf, beziehungsweise können bei der Geburt keinem eindeutigem biologischem Geschlecht (sex) zugeordnet werden. Dies wird oft als Skandal wahrgenommen.
Da für Intersexualität keine genauen Definitionen vorliegen, ist es schwer, den Prozess, in dem ein Mensch als intersexuell eingeordnet wird, komplett nachzuvollziehen. Wie häufig Intersexualität ist, kommt auf den jeweiligen Typen an, aber beispielsweise Chromosomkombinationen, die nicht XX oder XY sind, sind sehr verbreitet (bis zu 1 / 500 Menschen). 
Bei Diamond finden sich sogar Zahlen, die von mehr als einem intersexuellen Kind pro 100 Geburten ausgehen. Er zählt dazu Menschen mit uneindeutigen äußeren Geschlechtsmerkmalen (1 von 2000-4000 Geburten), Menschen mit einer Chromosomenkombination, die nicht XX oder XY ist oder Menschen mit uneindeutigen inneren Geschlechtsmerkmalen (Gonaden).
Intersexualität ist auch als DSD (differences of sex development - andere Geschlechtsentwicklung) bekannt.
Das Gegenteil, also eine eindeutige Geschlechtszuordnung, nennt man Unisexualität oder Monosexualität.
Abgrenzung zu Androgynität und Gynandrie
Im biologischen Sinne sind intersexuelle Menschen getrenntgeschlechtlich. Das Vorkommen männlicher Merkmale an Frauen nennt man Gynandrie, das Vorkommen weiblicher Merkmale bei Männern Androgynität.
Ausführliche Informationen zu den verschiedenen Typen von Intersexualität: Roughgarden, S.288 - 293
Intersexualität als genetischer Defekt
Intersexualität erfüllt nicht alle Kriterien eines genetischen Defekts, beispielsweise, da Intersexualität durch das Auftreten von bestimmten Merkmalen charakterisiert wird und nicht durch ihr fehlen. Intersexualität beinhaltet außerdem sehr viele verschiedene genetische, biochemische und anatomische Charakteristika, von denen nur manche genetische Defekte sind. Ein weiteres Argument gegen Intersexualität als genetischer Defekt ist, dass es keinen standardisierten menschlichen Körper gibt und es immer (mehr oder weniger schwerwiegende) Abweichungen von der vorgestellten Norm gibt, von denen die wenigsten schmerzhaft sind oder behindernd. 
Erziehungsgeschlecht
Bei intersexuellen Kindern ist die Entscheidung für ein Erziehungsgeschlecht oft sehr schwierig. Früher wurden hier nicht nur eine eindeutige Entscheidung getroffen, sondern auch die Geschlechtsorgane früh angeglichen. Dies impliziert auch, dass das betreffende Kind keinerlei Entscheidungsfreiheit hinsichtlich seines Geschlechts hatte. Damit verbunden können auch schwere psychische Probleme im späteren Leben sein.
Heute wird empfohlen, eine Operation bis in die Pubertät zu verschieben, um dem Kind das Finden der eigenen sexuellen Identität zu ermöglichen
Zur Operation von intersexuellen Neugeborenen siehe auch: Roughgarden, S.299 - 302
Geschlechtsangleichung, Prägungstheorie
Nach 1951 durchgeführten Studien schienen zu beweisen, dass eine frühe Angleichung der Genitalien das Beste für intersexuelle Kinder sei. Die Geschlechtszuweisung wurde dabei vor allem darauf aufgebaut, wie einfach es war, die vorhandenen Genitalien zu einem Geschlecht umzuoperieren und hormonell anzugleichen. Das gonadale oder chromosomale Geschlecht waren hierbei nicht von großer Bedeutung. Diese angleichenden Maßnahmen wurden noch vor dem zweiten Lebensjahr durchgeführt und das zugeschriebene Geschlecht dann auch keinesfalls mehr geändert. Die Ergebnisse schienen zu beweisen, dass je früher eine Angleichung vorgenommen würde, desto „normaler“ seien Erscheinungsbild, Erziehungsgeschlecht, Körperbild, gender role und spätere psychische Verfassung.
Damit einher ging auch die Vorstellung, dass die Psychosexualität eines Menschen bei Geburt neutral sei, die psychosexuelle Entwicklung willkürlich beeinflussbar sei (Prägungstheorie) und die Geschlechtsrolle planmäßig steuerbar sei. Des Weiteren könne man eine eindeutige gender role sogar bei Menschen mit Genitalien des anderen Geschlechts herbeiführen.
Diese Studien trugen viel zur gender-Theorie von John Money bei (siehe:John/Joan-Fall) , welcher einen dreistufigen Behandlungsplan für intersexuelle Kinder entwickelte: Die chirurgische „Normalisierung“ der Genitalien, das Verschweigen der Operation und der früheren Undifferenziertheit der Geschlechtsorgane und die konsequente Erziehung als das neue Geschlecht.
Da die Operation zu weiblichen Genitalien einfacher zu realisieren war, wurden viele intersexuelle Kinder zu Mädchen um operiert. Dies war auch geprägt von der Angst, dass Kinder mit uneindeutigen Geschlechtsmerkmalen soziale Nachteile erleiden würden.
Allerdings wurden diese Konzepte auch kritisiert und nur langsam übernommen. In BRD und DDR hatte davor gegolten, auf das fertig entwickelte Geschlechtsempfinden des individuellen Menschen (nach Abschluss der Pubertät) zu warten. Heute gilt das Konzept der Operation im Kleinkindalter als überholt. 8) 9)
Auf einem Treffen amerikanischen Vereinigung der Kinderärzte (American Association of Pediatrics) wurden neue Empfehlungen für den Umgang mit intersexuellen Kindern ausgesprochen: Behandlung intersexueller Kinder sollte vor allem nicht schaden und nur nützlich sein, es mussten vor allem erst einmal umfassende Studien durchgeführt werden und eine Aufarbeitung der ärztlichen Täuschungen und Geheimhaltungen von Kindern. Auch wurde gefordert, dass die betroffenen Kinder umfassend über ihren Zustand informiert werden sollten. Des Weiteren wurde das Gehirn als Sexual- und Geschlechtsorgan anerkannt. Heute wird Intersexualität nicht mehr als Störung oder „Fehler der Natur“ angesehen, sondern eher als Ausdruck der menschlichen Diversität. Seit 1998 wurden die Pfelegerichtlinien für Patienten mit Intersexualität geändert (2000 änderte auch die American Association of Pediatrics ihre Richtlinien). Vor allem wird das Mitspracherecht des betroffenen Menschen aufgewertet. Im Vordergrund stehen die Bedürfnisse des intersexuellen Patienten, nicht die der Ärzte oder Eltern.

Diese OP legt das Geschlecht des Kindes fest
Eine Studie der Berliner Humboldt-Universität belegt, dass die Zahl „kosmetischer Eingriffe“ an intersexuellen Kindern nicht zurückgeht. Sie liegt noch immer bei rund 1700 Operationen pro Jahr.
Nicht immer kann bei einem Neugeborenen das Geschlecht eindeutig festgestellt werden. Dann entscheidet man sich für die eine oder andere Möglichkeit und führt eine entsprechende Operation durch. Studien haben gezeigt, dass Menschen, die als Kind an den Genitalien operiert wurden, manchmal ein ganzes Leben lang an den Folgen dieses Eingriffs leiden. „Kosmetische Operationen“ an intersexuellen Kindern stehen deshalb seit einigen Jahren in der Kritik.
Seit 2005 wurden in Deutschland die medizinischen Behandlungsleitlinien schrittweise überarbeitet – mit dem Ziel, solche Operationen zu begrenzen. Die Zahl der Eingriffe ist seitdem allerdings nicht wesentlich zurückgegangen. Zu diesem Ergebnis kommt nun eine Studie, die das Zentrum für transdisziplinäre Geschlechterstudien der Humboldt-Universität Berlin jetzt veröffentlicht hat. 
Zahl „kosmetischer Operationen“ ist konstant 
„Wir haben festgestellt, dass es Verschiebungen zwischen den Diagnosegruppen gibt, aber die Anzahl der kosmetischen Operationen relativ konstant bleibt“, erklärt die Verfasserin der Studie, die Geschlechterforscherin Ulrike Klöppel. Die Datenanalyse der Krankenhausfälle der vergangenen zehn Jahre hat gezeigt, dass die Anzahl der klassischen Intersexdiagnosen gesunken, dabei aber die Zahl der Diagnosen, die zu den „Variationen der körperlichen Geschlechtsmerkmale“ (VG) zu rechnen sind, gestiegen ist.
Es zeigt sich, dass die Operationen an Kindern mit Intersexdiagnosen zwar zurückgegangen sind, hingegen bei Kindern mit entsprechenden VG-Diagnosen gleich blieben oder leicht anstiegen. Einer der befragten Ärzte in der Studie formuliert es so: „Früher wurde das Vorliegen von Intersexualität als Begründung für Operationen benutzt, heute wird das Nichtvorliegen von Intersexualität für Operationen benutzt. Entsprechend den ärztlichen Bedürfnissen erfolgt die Diagnosestellung.“

In der Studie wurden nur Fälle von bis zu neun Jahre alten Kindern analysiert. Kosmetische Operationen in einem solchen Alter können laut Experten nicht als „selbstbestimmt“ gelten und sind deswegen besonders kritisch zu beurteilen.

Im Durchschnitt rund 1700 Operationen pro Jahr 
Im Zeitraum von 2005 bis 2014 wurden durchschnittlich rund 1700 Operationen jährlich durchgeführt. Dabei ist nicht von Eingriffen die Rede, welche die Beseitigung eines lebensbedrohlichen Problems als Ziel hatte. 
„Es geht also darum, dass die Leitlinien in der klinischen Praxis nur lückenhaft umgesetzt werden“, sagt Klöppel. „Man sollte rechtliche Maßnahmen für den Schutz von Kindern gegen kosmetische Genitaloperationen ergreifen.“ 
Organisationen intersexueller Menschen fordern ein Verbot solcher Operationen. Wenn dieses nicht umsetzbar sein sollte, müsste man zumindest Strafrechtsnormen anpassen: „Ein Skandal ist, dass die medizinischen Akten nur zehn Jahre aufbewahrt werden. So können die Personen im Erwachsenenalter keine Informationen mehr darüber bekommen, was mit ihnen gemacht wurde. 
Menschrechtler sind besorgt!

Und weil zudem die Verjährungsfristen zu kurz sind, können sie nicht Klage erheben.“ Nur mit Unterstützung des Rechts, so die Wissenschaftlerin, könne der Druck entstehen, der Ärzte und Eltern zu mehr Verantwortung zwingt. 
Menschenrechtler vertreten eine ähnliche Meinung. „Bei medizinisch nicht zwingend notwendigen Eingriffen an intergeschlechtlichen Säuglingen und Kindern handelt es sich um unmenschliche Behandlungen und schädliche Praktiken“, sagt Nina Althoff vom Deutschen Institut für Menschenrechte. 
Die wissenschaftliche Mitarbeiterin im Projekt „Geschlechtervielfalt im Recht“ weist auch darauf hin, dass sowohl der UN-Kinderrechtsausschuss als auch der UN-Frauenrechtsausschuss den UN-Vertragsstaaten empfohlen hat, die körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung der Betroffenen zu gewährleisten. 
Die Idealvorstellung von Genitalien 
Warum werden aber die kosmetischen Operationen immer noch durchgeführt, wenn sie so umstritten sind? Klöppel vermutet die Antwort in der Gesellschaft. „Viele Menschen haben ideale Bilder davon im Kopf, wie Genitalien aussehen sollten, was völlig an der realen Vielfalt vorbeigeht. Man glaubt, durch eine Operation schnell das Problem lösen zu können.“

Doch genau aus diesen Gründen sollte es mehr Aufklärung auf diesem Gebiet geben. Laut den jüngsten Daten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend leben in Deutschland 8000 bis 120.000 intersexuelle Menschen. Die Zahlen variieren so stark, weil es keine einheitliche Erhebungsmethode gibt. Viele Intersexuelle werden schließlich an das männliche oder weibliche Geschlecht angepasst.

Zwar gibt es seit 2013 in Deutschland die Möglichkeit, bei uneindeutigen Geschlecht die Angabe im Geburtenregister freizulassen. Doch davon unabhängig entscheiden die Eltern nach ärztlicher Beratung, ob das gemacht wird oder ob das Kind einer Operation unterzogen wird. Intersexorganisationen hoffen, dass die Bundesregierung in der Zukunft rechtliche Regelungen zum Schutz von intersexuellen Kindern vorbereitet.




Vorgeburtliche Fahndung um letztendlich dann erstens dem Säugling jegliche Würde zu nehmen, dann Ihn sich alleine zu überlassen in der Gesellschaft! Schande oder nicht?


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Prenatal search to ultimately take first all the dignity of the infant, then leave it to him alone in the social society!
Shame or not?

Vorgeburtliche Fahndung um letztendlich dann erstens dem Säugling jegliche Würde zu nehmen, dann Ihn sich alleine zu überlassen in der Gesellschaft!
Schande oder nicht?


Die gefährlichen Intersex-Gentests
Fast alle Variationen der Intersexualität können inzwischen per Gentests erkannt werden. Dagegen gibt es Proteste: Diese Gentests würden Menschen entwerten - und können zur Abtreibung "uneindeutiger" Embryos führen.

Der US-Gentestanbieter Gene DX ist spezialisiert auf seltene genetische Erkrankungen. Neben zahlreichen Tests, die über Haut-, Skelett, Stoffwechsel- und Immunkrankheiten Auskunft geben sollen, finden interessierte Kunden auch Tests für so genannte Sexualdifferenzierungsstörungen (beziehungsweise Disorders of Sexual Development, DSD). Mit diesem Begriff belegt die Medizin Menschen, wenn ihr Karyotyp, ihre Genitalien oder ihre Sexualhormone nicht den geschlechtlichen Normvorstellungen entsprechen - eine defizitorientierte und pathologisierende Sichtweise, gegen die sich die Betroffenen vehement verwahren.
14 verschiedene Gentests

Insgesamt 14 Formen „uneindeutiger“ Geschlechtszugehörigkeit können mit Tests von GeneDX diagnostiziert werden: "Chromosomenanomalien", genetisch bedingte „Hormonstörungen“ oder "Uneindeutigkeiten" der Geschlechtsorgane. GeneDX ist allerdings nicht der einzige Anbieter solcher Inter*-Gentests; verschiedene Firmen nehmen über das Internet vergleichbare Tests in Auftrag. Einige Tests sind nur zur Absicherung einer bereits erfolgten Diagnose oder zur Abklärung einer so genannten Anlageträgerschaft bei Erwachsenen mit familiärer Vorgeschichte geeignet. Etwa die Hälfte der Tests wird aber auch beim Ungeborenen, also als Pränataltest angeboten.

Vorgeburtliche Fahndung

Technisch sind vorgeburtliche Gentests inzwischen für fast alle der häufigeren Intersex-Variationen möglich. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Inter*-Gentests auch in der Präimplantationsdiagnostik einzusetzen. Wie stark solche Angebote genutzt werden, ist allerdings schwer einzuschätzen, da zuverlässige Angaben auf Firmenwebseiten, auf denen für die jeweiligen Angebote ja geworben wird, in der Regel nicht zu finden sind.

Eingesetzt werden pränatale Inter*-Gentests vorwiegend dann, wenn „Verdachtsmomente“ aufgrund einer „familiären Vorbelastung“ bestehen; denn zumindest derzeit ist für viele der genetischen Dispositionen die Durchführung einer Fruchtwasserpunktion Voraussetzung. Das bedeutet, dass die Tests erst ab der 13. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden und, so die Befürchtung von Ulrike Klöppel vom Beirat der Internationalen Vereinigung Intergeschlechtlicher Menschen (IVIM), „im Falle eines positiven Befundes zu Spätabbrüchen führen können“.

Informationen aus der Blutprobe der Mutter

Für einige Intersex-Dispositionen sind inzwischen allerdings auch Tests erhältlich, bei denen die genetischen Informationen aus einer Blut- oder Urinprobe der Mutter gewonnen werden: Die 2012 auch hierzulande eingeführten pränatalen Bluttests diagnostizieren neben so genannten Chromosomenanomalien auch das zur Intergeschlechtlichkeit zählende Klinefelter-, das Turner-, das Triple X- und das XYY-Syndrom. Die als „nicht-invasiv“ beworbenen Tests können bereits in der neunten Schwangerschaftswoche eingesetzt werden, also noch innerhalb der Frist, in der ein Schwangerschaftsabbruch auch ohne Vorliegen einer medizinischen Indikation straffrei möglich ist. Derzeit prüft der Gemeinsame Bundesausschuss die Aufnahme des PraenaTest in die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen.

Die Tests werden stillschweigend toleriert

In vielen Ländern stehen vorgeburtliche Gentests zur Bestimmung des Geschlechts in der Kritik, weil sie zur Selektion von Kindern mit unerwünschtem Geschlecht führen können. Tests, die eine genetische Veranlagung für geschlechtliche „Uneindeutigkeit“ diagnostizieren, werden hingegen offensichtlich stillschweigend toleriert. Dabei geht es wie bei fast allen pränatalen Gentests auch hier in den allermeisten Fällen keinesfalls um Befunde, die Handlungsspielräume für lebensrettende medizinische Eingriffe eröffnen würden. Stattdessen argumentieren die Anbieter mit der „seelischen Vorbereitung der Eltern“ auf ein physisch möglicherweise „abnormales“ Kind und mit frühen medikamentösen oder operativen Maßnahmen zur Anpassung an das gesellschaftlich vorherrschende Körperbild.

Die Annahme: Intergeschlechtliche Menschen seien "krank"

Unhinterfragte Annahme hinter solchen Angeboten ist, dass intergeschlechtliche Menschen „krank“ oder „missgebildet“ und somit „behandlungsbedürftig“ seien. Dabei gehen nur sehr wenige Formen von Intergeschlechtlichkeit mit gesundheitlichen Beschwerden einher. Lediglich die Fortpflanzungsfähigkeit ist oft eingeschränkt.

Intergeschlechtlichkeit, oder kurz: Inter* bezeichnet im Kern ein soziales Phänomen. Denn ohne das Vorhandensein einer zweigeschlechtlichen Gesellschaftsordnung gäbe es keine Klassifizierung als Inter*. „Intergeschlechtlichkeit“, heißt es bei der IVIM, „ist das, was entsteht, wenn körperlich die willkürlich gesteckten Grenzen zwischen Männlichkeit und Weiblichkeit überschritten werden.“
Die Folge: Gewaltsame Anpassungen

Ihrem subjektiven Erleben zum Trotz wurden Inter*-Menschen von der Gesellschaft oft als „krank“ oder „missgebildet“ kategorisiert. Die Folge sind nicht nur soziale Ausgrenzungen, sondern oftmals gewaltsame körperliche Anpassungen, von chirurgischen Operationen in frühester Kindheit bis hin zur Dauermedikalisierung.


Dabei gingen im 19. Jahrhundert führende Wissenschaftler_innen davon aus, dass es einen kontinuierlichen Übergang der Geschlechter gäbe. Auch empfahlen manche Ärzt_innen, die medizinischen Eingriffe von der Selbstzuordnung abhängig zu machen. Diese Vorstöße versandeten jedoch im Zusammenspiel der sich bestärkenden Interessengeflechte eines erwachenden biopolitischen Staates, der bis in seine Grundfesten auf der Zweigeschlechter-Norm aufbaute. Besiegelt wurde diese Norm durch Gerichtsentscheide, die bestimmten, dass nur „männlich“ und „weiblich“ gültige Einträge im Personenstandsregister seien.

Die Genomforschung nimmt eine ambivalente Rolle ein

Die juristische Auslöschung der Inter*-Kategorie eröffnete zusammen mit der Zunahme der Krankenhausgeburten das Interventionsfeld für die medizinische Normierung und Anpassung intergeschlechtlicher Menschen. Ab 1950 wurden in den USA systematisch plastische Operationen an intersexuellen Kindern durchgeführt. Dabei folgten Mediziner der bis heute verbreiteten Theorie, dass durch die frühzeitige Operation sozialen und seelischen Konflikten vorbeugt werden könne, weil die Kinder sich mit dem durch die Operation und die Erziehung vorgegebenen geschlechtlichen Rollenmodell identifizieren würden. Berichte von Betroffenen zeugen von gegenteiligen Erfahrungen - von Depressionen, Traumatisierungen und nicht zuletzt körperlichen Schmerzen.

Die Genomforschung nimmt in diesem von hegemonialen Deutungsansprüchen durchwachsenen Feld eine ambivalente Rolle ein. Einerseits mussten Wissenschaftler_innen angesichts der Einführung von Chromosomen-Tests schon in den 1950er Jahren feststellen, „dass es keine wissenschaftlichen Kriterien für die Geschlechtszuweisung von intersexuellen Menschen gibt“. Denn die biologischen Anhaltspunkte - wie die Ausprägung der Geschlechtsorgane, der Keimdrüsen und des Hormonstatus oder auch die Gene - können bei ein und demselben Menschen auf unterschiedliche Geschlechtszugehörigkeit hinweisen. Zudem unterliegen die gesellschaftlichen Kriterien für „weiblich“ oder „männlich“ sich wandelnden Vorstellungen. Die Ethnologin Claudia Lang stellt fest, dass die Frage, inwiefern eine bestimmte Diagnose als eine Form von Intergeschlechtlichkeit einzuordnen ist, von Ärzt_in zu Ärzt_in verschieden beantwortet und gehandhabt wird.

Die Grenze zwischen den Geschlechtern verschwimmen weiter


Neue Genomsequenzierungsmethoden sowie Studien zur embryonalen Entwicklung lassen die Grenze zwischen den Geschlechtern noch weiter verschwimmen. So stellte sich heraus, dass bei fast allen Menschen Zellen mit unterschiedlichen Genotypen vorkommen. Bei solchen Mosaiken haben oft einige der Zellen ein biologisches Geschlecht, das nicht zum Rest des Körpers passt. Da Mutationen mit steigendem Alter zunehmen, kann es sogar sein, dass ein Mensch als Erwachsener genetisch eine andere Geschlechtsprägung aufweist als bei der Geburt. „Es gibt eine wesentlich größere Vielfalt der Geschlechter als nur das der Männer und das der Frauen“, folgert der Endokrinologe John Achermann, der an der Universität London forscht. Dass die biologische Geschlechtsentwicklung ein „Balanceakt“ sei, stellte die Biologin und Genderforscherin Anne Fausto Sterling schon vor Jahren fest.

Auf der anderen Seite sehen sich Genetiker_innen seit je her dazu berufen, (Inter-)Sexualität zu normieren und zu klassifizieren. Das drückt sich zum Beispiel in der eingangs erwähnten medizinischen Klassifikation der so genannten Sexualdifferenzierungsstörungen aus, die unter anderem auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) verwendet. Geschaffen wird dadurch ein wachsender Markt scheinbar individualisierter medizinischer Interventionsmöglichkeiten.

Sexualwissenschaftler sind skeptisch

Sexualwissenschaftlerin Michaela Katzer steht Inter*-Gentests denn auch „äußerst skeptisch“ gegenüber. Zwar sei es wichtig, erwachsenen Menschen auch mittels Diagnosemethoden die Möglichkeit zu geben, „zu verstehen, wer sie sind, was mit ihnen gemacht wurde und welche auch medizinischen Handlungsspielräume ihnen zur Verfügung stehen“, gerade wenn die Informationen aus dem Elternhaus oder der Geburtsklinik fehlen. So könne für einen Menschen, der „männlicher“ sein möchte, möglicherweise geklärt werden, ob es sinnvoll ist, Testosteron zu spritzen. Gentests, die im Sinne der Betroffenen nutzbar gemacht werden, würden aber „viel zu selten“ eingesetzt. Stattdessen, so Katzer, machten Menschen „ihr persönliches Schicksal von Untersuchungen abhängig, deren Aussagekraft gering ist und die möglicherweise in einigen Jahren schon wieder veraltet sind“.

Die Gentests grenzen aus

Doch solange die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen unterschiedliche geschlechtliche Identitäten nicht als gleich anerkennen, bergen Gentests vor allem die Gefahr, Menschen auszugrenzen und zu entwerten. Die Geschichte zeugt von zahlreichen solcher Erfahrungen, angefangen von intergeschlechtlichen Sportler_innen, denen nach einem Gentest ihre sportlichen Leistungen aberkannt wurden, bis hin zur systematischen Abtreibung von weiblichen Föten.

Seit den 1990er Jahren schließen sich intergeschlechtliche Menschen zusammen, um ihre Interessen zu vertreten und Inter* überhaupt erst einmal sichtbar zu machen. Ulrike Klöppel weist darauf hin, dass die „Zersplitterung in immer differenziertere Inter*-Diagnosen“ auch die Gefahr berge, diesen ohnehin schwierigen Zusammenschluss zu entsolidarisieren.

Entscheidungen, ohne die Betroffenen zu befragen

Nach wie vor ist Solidarität und Organisation aber notwendig: Der politische Dialog mit Inter*-Organisationen ist zwar in der Bundesrepublik - auch auf Druck der UN-Menschenrechtskommission - aufgenommen worden, immer noch werden jedoch politische Entscheidungen getroffen, ohne die Betroffenen-Perspektive ausreichend zu berücksichtigen. Ein Beispiel ist die Änderung des Personenstandsgesetzes 2013, nach der es möglich ist, einen Geschlechtseintrag für intergeschlechtliche Kinder zunächst zu unterlassen. Was auf den ersten Blick wie ein Fortschritt klingt, hat auch Schattenseiten: Inter*-Organisationen kritisieren die neue Regelung, weil sie Eltern und Ärzt_innen zusätzlich darin bestärken könne, ein „uneindeutiges“ Kind um jeden Preis zu vermeiden.

Laut Aktivistin Ulrike Klöppel ist es daher dringend notwendig, in der Öffentlichkeit den kritischen Diskurs über Intergeschlechtlichkeit zu fördern. Solange dies nicht gewährleistet ist, steht zu befürchten, dass insbesondere vorgeburtliche Gentests eingesetzt werden, um die Geburt von Kindern mit außergewöhnlichen Geschlechtsmerkmalen zu verhindern.

Der Text ist zunächst im Gen-ethischen Informationsdienst (Nr. 229, S. 31-33) erschienen, der kritisch über Entwicklungen in der Gentechnik berichtet.


One of the basic principles of society is that every human being can be attributed to either the male or the female gender. /// Es gehört zu den Grundannahmen der Gesellschaft, dass jeder Mensch entweder dem männlichen oder dem weiblichen Geschlecht zugeordnet werden kann.


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One of the basic principles of society is that every human being can be attributed to either the male or the female gender.

Es gehört zu den Grundannahmen der Gesellschaft, dass jeder Mensch entweder dem männlichen oder dem weiblichen Geschlecht zugeordnet werden kann.

Jedoch gibt es zweifelsfrei Personen, die sich keinem der beiden üblichen Geschlechter zugehörig fühlen beziehungsweise den gängigen Unterscheidungskriterien nicht entsprechen.

Diese Menschen werden als Intersexuelle bezeichnet.


In Medizin, Rechtsprechung und Politik wird Intersexualität als Störung in der  Sexualentwickelung betrachtet, die eine medizinische Behandlung indiziert.

In der medizinischen Praxis werden intersexuell geborene Kinder dementsprechend möglichst innerhalb der ersten zwei Lebensjahre einer Behandlung unterzogen, innerhalb derer sie operativ an eines der beiden anerkannten Geschlechter angepasst werden.

 Seit den 1990er Jahren haben sich Intersexuelle verstärkt zu Interessenvereinigungen zusammengeschlossen. Aus ihren Reihen wurde massive Kritik am derzeitigen Umgang mit Intersexualität laut.

 Die Betroffenen empfinden gerade die geschlechtsangleichenden Operationen, die ohne ihre Zustimmung durchgeführt werden, als massive Verletzung ihrer Menschenrechte.

Im Rahmen dieser Arbeit soll der derzeitige Umgang mit Intersexualität, insbesondere die Praxis der Durchführung geschlechtsangleichender Operationen an einwilligungsunfähigen Kindern, beleuchtet werden und ihre Vereinbarkeit mit Art. 24 III der UN- Kinderrechtskonvention überprüft werden.

Die Kriterien der herrschenden Geschlechtszuordnung


Seit dem 19. Jahrhundert, im Zusammenhang mit der Aufklärungsbewegung und den damit verbundenen Fortschritten in naturwissenschaftlichen Forschungsmethoden, haben die Medizin und die Biologie zunehmend die Deutungshoheit über die geschlechtliche Zugehörigkeit übernommen.

 Trotz der Annahme der eindeutigen Geschlechtszugehörigkeit eines jeden Menschen gibt es kein Merkmal, anhand dessen das Geschlecht eindeutig bestimmt werden kann.

 Stattdessen wird das Geschlecht sowohl auf körperlicher als auch auf psychosozialer Basis anhand unterschiedlicher Kriterien bestimmt.
Nun wenn ehrlich all dieses Berichtete kennen insbesondere die Betroffenen deren Eltern und Familien, die Gesellschaft hat etwas wahrgenommen, doch sich weitere Gedanken darüber zu machen, nein danke!
Unser Blog versucht Zeit einigen Jahren Informationen weiter zu leiten, sehr viele Besucher aus der Internationalen Szene sind ab und an hier.

Für diese aus der USA hier der Link zu einer sehr gutem Blog in der USA :


Ja es gibt Partnerschaften und täglich bäumen sich mehr Menschen auf gegen Ungerechtigkeiten und die Verletzungen der Menschen-Rechte!

Ebenso können wir für unsere Lektoren aus dem Amerikanischen Bundesstaaten diese Seite empfehlen, da wir diese sehr Aufschlussreich betrachten: 


Viele Aktivisten oder Blogger so auch Verbände fordern Operationsverbot intersexueller Kinder!

Männlich oder weiblich?

 Nicht immer ist die Antwort eindeutig.

Künftig muss das Geschlecht von intersexuellen Babys in der Geburtsurkunde nicht erfasst werden. Aktivisten fordern: Geschlechts-OPs dürfen frühestens in der Pubertät stattfinden.

Für die meisten werdenden Eltern ist es ein spannender Moment, wenn sie in der Frauenarztpraxis auf das Ultraschallbild blicken: Wird es ein Junge oder ein Mädchen? Doch manchmal ist die Antwort nicht klar - auch nach der Geburt nicht. Etwa eines von 4500 Babys wird mit uneindeutigen Geschlecht geboren.
Mediziner sprechen dann von einem intersexuellen Menschen. Bei ihnen weichen die inneren Geschlechtsorgane oft von den äußeren ab, oder vom chromosomalen Geschlecht. Ein Mensch mit männlichen XY-Chromosomen etwa kann äußerlich eine Frau sein. Ein anderer mit dem weiblichen Chromosomensatz XX kann eher als Mann erscheinen. Es gibt Misch- und Zwischenformen von Hoden und Eierstöcken, Klitoris und Penis.

Vom ersten November an soll das beim Eintrag ins Geburtenregister berücksichtigt werden: Anstatt ihr intersexuelles Kind der Kategorie männlich oder weiblich zuzuordnen, können Eltern den Punkt nun offen lassen.

"Ein Schritt in die richtige Richtung" sagt Lucie Veith, Vorsitzende des Bundesverband Intersexuelle Menschen. Obwohl sie auch Nachteile fürchtet, etwa, dass Kinder dadurch in der Schule "zwangsgeoutet" und diskriminiert werden könnten. Zudem fordern die Intersexuellen-Vereine noch etwas anderes: Sie wollen verbieten lassen, Kinder weiter auf ein Geschlecht hin zu operieren, dass Eltern und Ärzte für sie bestimmen. Medizinisch sei das so gut wie nie nötig, sagt Veith. "Das Recht auf körperliche Unversehrtheit wird damit verletzt." Aktivisten von Zwischengeschlecht.org sprechen sogar von "verstümmelnden kosmetische Genitaloperationen an Kindern", die man dringend stoppen müsse.
Unnötige Eingriffe stoppen


Viele der heute erwachsenen Intersexuellen haben als Kind schmerzhafte und traumatische Behandlungen erlebt. Und immer noch sind umstrittene Eingriffe üblich. So wird Kindern, um sie zum Mädchen zu machen, eine Vaginalplastik angelegt - eine chirurgisch erzeugte Scheide. Damit diese nicht wieder zuwächst, müssen regelmäßig Fremdkörper eingeführt werden, bougieren lautet der Fachbegriff dafür.

"Ich habe von vielen gehört, die das wie einen regelmäßigen sexuellen Übergriff erlebten", sagt Veith. Die so Operierten sollen vaginalen Geschlechtsverkehr mit einem Mann haben können. Ob sie aber überhaupt einem Geschlecht angepasst werden wollen und wenn ja welchem, sollten Betroffene selbst entscheiden, sagt Veith - wenn sie die sexuelle Reife haben. "Medizinisch nicht notwendige Eingriffe vor dem 16. Lebensjahr gehören verboten."

"Mit dem Bestreben eindeutige Körper zu produzieren, wird dem Kind unter Umständen etwas übergestülpt, was es nicht möchte", sagt auch Sexualwissenschaftlerin Hertha Richter-Appelt vom Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf. Allerdings seien nicht alle Menschen, die als Kind operiert wurden, später unglücklich. Ein operiertes Kind könne den Eltern später vorwerfen "Warum habt ihr bloß?", ein nicht operiertes "Warum habt ihr bloß nicht?".

"Wenn es darum geht, eindeutig festzustellen, was wirklich besser für die Kinder ist, müssen wir ehrlich sein und sagen: Wir wissen es oft nicht genau", sagt Richter-Appelt. Sie empfiehlt, bis zur Pubertät mit geschlechtszuweisenden Eingriffen abzuwarten.

Neue Richtlinien sind notwendig

Susanne Krege operiert im Krankenhaus Maria-Hilf in Krefeld intersexuell geborene Kinder, am häufigsten genetische Mädchen mit dem Adrenogenitalen Syndrom (AGS). Bei dieser Stoffwechselstörung entsteht schon während der embryonalen Entwicklung ein Überschuss an männlichen Geschlechtshormonen. Viele AGS-Mädchen werden deshalb mit einer vergrößerten Klitoris geboren, die an einen kleinen Penis erinnern kann. In der Regel wird diese operativ verkleinert, der Eingriff kann die sexuelle Empfindsamkeit reduzieren.

Bei den modernen Operationsmethoden sei das aber selten, sagt Krege. Sie führt den Eingriff nur dann noch bei Babys durch, wenn Eltern stark darauf drängen. Meist rät sie abzuwarten, wie sich ein Kind entwickelt. Die Vaginalplastik bietet sie an, wenn Mädchen reif genug erscheinen, um das Bougieren selbst durchzuführen. Vielen intersexuellen Kindern wurden früher in der Körperhöhle liegende Hoden entfernt, was eine lebenslange Hormonersatztherapie erforderlich macht. Auch damit warte man nun eher ab, sagt Krege, es sei denn, die Krebsgefahr sei dadurch sehr stark erhöht.

Die Intersexuellen-Verbände sagen: Es wird noch immer zu viel und zu früh operiert. Krege hingegen glaubt: "Die Ärzte, die sich intensiver mit der Problematik befasst haben, tun das heute nicht mehr." Neue Richtlinien sollen demnächst erarbeitet werden.

Für Lucie Veith geht es nicht nur darum wann, sondern auch ob die Operationen tatsächlich nötig sind. "Auch als Intersexueller kann man nämlich ein glücklicher Mensch sein."

Der Deutsche Ethikrat definiert den Begriff in einfachen Worten:

 Intersexuelle sind demnach "Menschen, die sich aufgrund von körperlichen Besonderheiten des Geschlechts nicht eindeutig als männlich oder weiblich einordnen lassen".

Man darf sich dabei auch kein eindeutig beschreibbares "Zwischengeschlecht" vorstellen. Zwischen männlich und weiblich gibt es ein Feld der Varianz mit hochgradig unterschiedlichen Ausprägungen. Es gibt genetische Variationen zum üblichen XX- oder XY-Muster, von denen selbst die Betroffenen mitunter nichts erfahren.

Es gibt scheinbar eindeutige Sexualitäten, die hormonell induziert in Fluss geraten. Es gibt Kombinationen geschlechtlicher Merkmale, die sichtbar sind und solche, für die das nicht gilt. Selten gibt es sogar Fälle, in denen nicht alle Zellen eines menschlichen Körpers das gleiche Geschlecht haben. Man kann Intersexualität also als Sammelbegriff verstehen.
Immer aber gilt: Intersexualität ist körperlich definiert - im Gegensatz zur Transsexualität, bei der das eigene Empfinden nicht mit dem Geschlecht korreliert. Intersexuelle können sich selbst als Mann oder Frau, als Gemischt-geschlechtlich in Abstufungen oder als eigenständiges Geschlecht empfinden.
Soweit so gut, obwohl von Gut kann keine Rede sein, denn man Redet oder Beschließt fasst große sehr Menschenfreundliche Entschlüsse welche jedoch dann in Archiven und Ordnern verschwinden, keiner hält sich daran!
Es ist eine reine Beschwichtigungsangelegenheit, mit der Aussage seht wir kümmern uns, die Realität sagt jedoch, wir werden nicht wahrgenommen, wir sind und bleiben diese Minderheit welche keine Rechte fordern kann, da wir keine Stimme noch Rechte haben, das ist die Realität!

Als Aktivistin kann und möchte ich Behaupten, die Menschheit ist sehr Verdorben, der Mensch ist und bleibt ein sehr gefährliches Lebewesen einzigartig in Zerstörung von Leben!
Denn die meisten Kulturen haben erhebliche Probleme mit denjenigen in ihrer Mitte, die "anders" sind: Es verunsichert, macht Angst, weckt Aggressionen.
Auch bei uns mag öffentlich die Integration beschworen werden, im Alltag herrscht allzu oft noch Ausgrenzung von Minderheiten.
 Kaum eine Minderheit erscheint den meisten Menschen fremder als Hermaphroditen.

Hochachtungsvoll
Nikita Noemi Rothenbächer



Das Menschliche

Die Kirchen, schweigen nicht aus Scharmützel über Missbrauch, nein haben Angst um die Glaubwürdigkeit!

Von oben gesehen sind wir alle Zwerge und von unten alle Riesen.... Wir müssen die horizontale Vision, die solidarische Vision zurückgewi...