Freitag, 31. Juli 2015

Sex hormones are already active in the womb // Sexualhormone werden bereits im Mutterleib aktiv

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Hallo nun immer und immer wieder werden Anfragen gestellt, was Bewirken Hormone, gibt es Zusammenhänge mit schlechter Laune oder Depressionen usw.
Meine Damen und Herren in unserem Blog gibt es eine Fülle von Berichten was Hormone betrifft, aber wir gehen gerne erneut auf diese Thematik ein und wünschen allen eine gute Lektüre über das Grundwesentliche was man Unbedingt wirklich Wissen sollte!

Verbleibe wie immer
Nikita Noemi

Sex hormones are already active in the womb and affect by their activity, the structure and function of the brain. Throughout life the fluctuating production of sex hormones modulate the signal transfer and nerve cell connections in the brain.

Sexualhormone werden bereits im Mutterleib aktiv und beeinflussen durch ihre Aktivität die Struktur und Funktion des Gehirns. Im Laufe des Lebens moduliert die schwankende Produktion der Sexualhormone die Signalübertragung und Nervenzellverbindungen im Gehirn.

Dabei entfalten die jeweiligen Hormone spezifische Wirkungen auf die Gehirnaktivität: Östrogen wirkt aktivierend und euphorisierend, Progesteron wirkt angstlösend und entspannend, Testosteron wirkt aggressions- und lustfördernd.
Bei Frauen werden diese Wirkungen insbesondere während des menstruellen Zyklus deutlich. Auch sehr starke Veränderungen der Hormonproduktion während der Schwangerschaft und im Wechsel wirken sich auf das Denken (Kognition) und emotionale Zustände der Frauen aus.
In extremen Ausprägungen kommt es zu psychiatrischen Krankheitsbildern wie der Prämenstruellen dysphorischen Störung (PMDS), der Post-Partum-Depression oder der Post-Partum-Psychose. Auch die Entwicklung anderer psychiatrischer Erkrankungen wie der manisch-depressiven Erkrankung, Angststörungen, Schizophrenie und dementieller Erkrankungen wie Morbus Alzheimer wird durch Sexualhormone beeinflusst. Die Behandlung erfolgt mit Psychopharmaka, kann aber durch Hormongabe ebenfalls positiv beeinflusst werden.

Sexualhormone haben mit Sicherheit eine Auswirkung auf die Psyche des Menschen!

Schon beim Ungeborenen werden Sexualhormone aktiv und beeinflussen dadurch Struktur und Funktion des Gehirns. Eine Beeinflussung, die einem lebenslangen Prozess unterworfen ist. Denn Östrogen, Progesteron und Testosteron wirken unterschiedlich auf die Gehirnaktivität und steuern durch ihren schwankenden Spiegel Psyche und Geist.

Der Einfluss der Sexualhormone auf das Gehirn beginnt bereits im Mutterleib. Hat der Embryo ein Y-Chromosom, wird er in der sechsten bis achten Schwangerschaftswoche Hoden ausbilden, welche hohe Mengen an Testosteron produzieren. Testosteron führt zur Ausbildung männlicher Geschlechtsmerkmale und zu einer männlichen Organisation des Gehirns und ist damit das geschlechtsbestimmende Hormon. Bleibt die Testosteronwirkung aus, entwickelt sich der Fötus weiblich.

Das hormonelle Milieu in der Entwicklung bestimmt die Ausbildung geschlechtsspezifischer Merkmale im Gehirn. Die Auswirkungen sind in jenen Gehirnregionen am deutlichsten, die eine hohe Zahl an Bindungsstellen für Sexualhormone, und hier insbesondere männliche Sexualhormone (Androgene), besitzen. Dazu gehört der Hypothalamus, eine Region, die für die Regulation der Hormonausschüttung verantwortlich ist.

Im Hypothalamus sind Geschlechtsunterschiede insbesondere in präoptischen Kernen, (Ansammlung von Nervenzellkörpern) zu beobachten, einschließlich des „Sexuell Dimorphen Nukleus“ (SDN), der bei Männern bis zu viermal größer sein kann als bei Frauen. Diese Regionen spielen neben anderen wichtigen Funktionen im Stoffwechsel auch eine Rolle in der Sexualität in Bezug auf Aktivität, sexuelle Präferenz und Geschlechtsidentität. Die hypothalamischen Kerne im Gehirn transsexueller Männern können beispielsweise eher einen weiblichen als männlichen Strukturaufbau („Organisation“) aufweisen.

Andere Gehirnregionen, die ebenfalls Geschlechtsunterschiede aufweisen, wären beispielsweise der Mandelkern (Amygdala), eine zentrale Schaltstelle für die Emotionsverarbeitung einschließlich der Sexualität, der Balken (Corpus callosum), eine Brücke aus Nervenfasern, die beide Gehirnhälften verbindet, oder das sogenannte Planum temporale im Schläfenlappen, ein Areal, das mit Sprachprozessen befasst ist.

Auch die allgemeine Organisation des Gehirns, wie Nervenzelldichte, Ausformung der Gehirnoberfläche und Anzahl der Nervenzellen und deren Verbindungen unterscheidet sich zwischen Frauen und Männern. Diese primären, durch hormonelle Effekte im Mutterleib ausgelösten Veränderungen des Gehirns führen dazu, dass Mädchen im Kleinkindalter tendenziell zu Spielzeugen wie Puppen greifen und kooperative Spielsituationen schaffen, während Buben eher zu Spielzeugautos greifen und konkurrierende Spielvarianten wählen. Dies konnte auch bei jungen Affen (Primaten) gezeigt werden, um eine Überlegenheit biologischer Ursachen über den soziokulturellen Kontext nachzuweisen.

Geschlechtsspezifische Unterschiede

Zu den robustesten psychischen Geschlechtsunterschieden zwischen Frauen und Männern zählen die im Durchschnitt bessere räumliche Vorstellungskraft der Männer und die bessere Wortflüssigkeit der Frauen, also z.B. die Fähigkeit viele Worte zu einem bestimmten Thema oder mit einem bestimmten Anfangsbuchstaben zu assoziieren und zu generieren. Diese Unterschiede scheinen nicht nur von genetischen und epigenetischen Einflüssen und dem hormonellen Milieu während der Entwicklung verursacht, sondern auch vom aktuell vorherrschenden alltäglichen hormonellen Milieu abhängig.

Ersichtlich wird dies unter experimentellen Bedingungen. Hier konnte man zum Beispiel feststellen, dass es während des menstruellen Zyklus zu Schwankungen der kognitiven und emotionalen Fähigkeiten kommt, wobei hohe Östrogenkonzentrationen zu tendenziell weiblicheren Leistungen in psychologischen Tests führen.

Bei Transsexuellen, die sich einer gegengeschlechtlichen Hormontherapie unterzogen, hat man ebenfalls eine Umkehrung gefunden. Transsexuelle Männer, die hohe Dosen der weiblichen Sexualhormone Östrogen und Progesteron über längere Zeit mit dem Zweck der Geschlechtsumwandlung einnehmen, verbessern sich in den Wortflüssigkeitsaufgaben und verschlechtern sich in Aufgaben, die das räumliche Vorstellungsvermögen erfordern. Bei transsexuellen Frauen, die hohe Dosen an Testosteron einnehmen, verhält es sich genau umgekehrt. Dies unterstreicht die Tatsache, dass auch im Erwachsenenalter Sexualhormone modulierend auf die Funktionsweise des Gehirns einwirken können.

Im Gegensatz zur „Organisation“ des Gehirns durch Hormone während der Entwicklung spricht man hier von „Aktivierung“. Sexualhormone und deren synthetische chemische Abkömmlinge (Derivate), die zur Empfängnisverhütung eingesetzt werden, gelangen mit dem Blutstrom in das Gehirn und docken an spezifische Bindungsstellen an. Diese sind, wie oben erwähnt, in unterschiedlichen Gehirnregionen in einer bestimmten Konzentration vorhanden und vermitteln lokal je nach Dichte den Einfluss der Hormone in den jeweiligen Hirnregionen.

Gehirnaktivierende Wirkungen

Sexualhormone wirken im Gehirn auf zweifache Weise. Zum einen gelangen sie in den Nervenzellkörper, binden an den dort vorliegenden Genstrang (DNS) und beeinflussen damit die Bildung von Eiweißstoffen (Proteine), die für die Signalübertragung der Nervenzellen notwendig sind und diese verändern können. Zum anderen beeinflussen sie die Signalübertragung direkt und modulieren die Wirkung verschiedener Botenstoffe. Dabei sind die jeweiligen Wirkungsweisen der Hormone spezifisch:

Östrogen
Östrogen wirkt im Allgemeinen aktivierend. Die hemmenden, müde machenden und auch angstlösenden Botenstoffe wie die Gamma-Amino-Buttersäure (GABA) werden durch Östrogen vermindert, während aktivierende Botenstoffe wie Serotonin, Dopamin, Noradrenalin und Glutaminsäure eher verstärkt arbeiten.
Serotonin wird auch als „Glücksbotenstoff“ bezeichnet. Eine zu geringe Menge an Serotonin im Gehirn kann zu Depressionen und Angsterkrankungen führen, während eine Anhebung von Serotonin durch Antidepressiva angstlösend und stimmungsaufhellend wirkt.
Hohe *Dopamin*spiegel wirken euphorisierend, können aber auch zu Denkstörungen und Halluzinationen, also Symptomen wie bei Schizophrenie führen.
Noradrenalin wirkt antreibend und hebt die körperliche Aktivität und die Stimmung.
Glutaminsäure schließlich ist der vorherrschende Botenstoff des Gehirns, mit einer zentralen Rolle für das Denken. Unser Abstraktionsvermögen, Sprache oder Lernen sind davon abhängig. Glutaminsäure ist der Gegenspieler zu GABA, sie aktiviert das Gehirn und regt das Denken an, verbessert Konzentration und Gedächtnis.
Vereinfachend gesagt, wirkt Östrogen durch die Beeinflussung dieser Prozesse im Allgemeinen euphorisierend, lustfördernd, aktivierend. Die Lust an Sex steigt, und da sich die Östrogenmenge mit dem Zyklus verändert, ist sie besonders groß, wenn die Östrogenspiegel hoch sind, d.h. Mitte bis Ende der ersten Zyklusphase (der „follikulären“ Phase) bis zum Eisprung.



Progesteron
Progesteron hat eine gegenspielerische Wirkungsweise. Es beeinflusst hauptsächlich den oben erwähnten Botenstoff Gamma-Amino-Buttersäure (GABA). Progesteron hat an den Bindungsmolekülen von GABA eine eigene Bindungsstelle und kann so die Dauer und Intensität der GABA-Wirkungen verstärken. Auf diese Weise wirkt es dämpfend und einschläfernd (es kann sogar als Narkosemittel benutzt werden), aber auch angstlösend und entspannend. So kann es seine Funktion in der Erhaltung der Schwangerschaft gut erfüllen: durch verminderte Aktivität und Umtriebigkeit der Frau wird das Risiko einer Fehlgeburt gemindert.
Auch die anderen Funktionen von Progesteron im Körper verstärken die dämpfende psychische Wirkung: es kommt zu Wassereinlagerungen und Gewichtszunahme. Entsprechend fühlen sich Frauen in der zweiten Zyklusphase (der „lutealen“ Phase) tendenziell etwas müder, aber auch ruhiger, als in der euphorischen Östrogenphase.
Auch Frauen, die zur Empfängnisverhütung oder als Hormontherapie im Wechsel Progesteron einnehmen, fühlen sich weniger aktiv, als Frauen die nur Östrogen einnehmen müssen. Sind die Progesteronwirkungen für die Frau eher unangenehm, kann man als Alternative zum Absetzen oder Wechseln des Präparates grundsätzlich auch eine Zugabe oder Erhöhung von Östrogen erwägen. Dieses hebt viele negative Progesteronwirkungen auf.

Testosteron
Testosteron ist das männliche „Glückshormon“, analog dem Östrogen bei Frauen. Es wirkt stark aktivierend, antreibend und luststeigernd. Negativ fällt die Erhöhung der Aggressionsbereitschaft ins Gewicht. Über die genaue Wirkungsweise im Gehirn ist weniger bekannt, als bei Östrogen und Progesteron. Allerdings muss man bedenken, dass Testosteron nicht nur an Androgenbindungsstellen wirkt, sondern auch enzymatisch in Östrogen umgewandelt werden und entsprechend auf die Nervenzellen wirken kann.
Sowohl Frauen als auch Männer haben nach der Pubertät relativ konstante Testosteronspiegel. Erst im Alter kommt es zu einer langsamen Reduktion der Testosteronmenge, mit der Konsequenz einer Abnahme von Antrieb und Libido. Sehr kontrovers wird diskutiert, ob Testosteron das „Lebenselixier“ des Mannes sei, das bei zusätzlicher Zufuhr seine Tatkraft und Aktivität bis ins hohe Alter erhalten könnte.
Zusammenfassend kann man sagen, dass Schwankungen der Hormonspiegel von Östrogen und Progesteron sowie die Menge an Testosteron im Körper das Denken, Fühlen und natürlich das Lustempfinden deutlich beeinflussen können. Dies spüren vor allem Frauen aufgrund der starken hormonellen Schwankungen, denen ihr Körper einerseits monatlich, andererseits spezifisch in der Schwangerschaft und in den Wechseljahren ausgesetzt ist. Entsprechend manifestieren sich hier die Auswirkungen der Hormone auf die Psyche am stärksten und sollen im Folgenden näher behandelt werden.

Menstrueller Zyklus
Viele Frauen kennen Stimmungsschwankungen, die mit ihrer monatlichen Blutung zusammenhängen. Sprichwörtlich heißt es auch oft, wenn eine Frau irritiert oder reizbar wirkt, „Sie hat wohl ihre Tage“.
Dies ist nicht überraschend, hatten die Sexualhormone doch entwicklungsgeschichtlich eine wichtige Funktion, um die Frau in ihren fruchtbarsten Tagen zur Kontaktaufnahme mit Männern und sexueller Aktivität anzuregen. In Phasen, in welchen sie nicht schwanger werden konnte und eher infektionsgefährdet war, nämlich während der menstruellen Blutung, sollte sich eher die Tendenz zu geschlechtlichem Abstand verstärken.
Erste Zyklushälfte: Energiehoch durch Östrogen

So beobachten auch viele Frauen am Beginn ihres Zyklus einen Aufschwung der Energie und verstärktes Interesse am Gegengeschlecht während des Eisprungs. In der follikulären, also ersten Phase des Zyklus, wenn der Eissprung in den Ovarien vorbereitet und initiiert wird, ist die starke Wirkung des Östrogens zu beobachten. Es wirkt euphorisierend, stimmungsaufhellend und verstärkt die Kontakt – und Bindungsfreudigkeit sowie Interesse am Gegengeschlecht.

Zweite Zyklushälfte: Gedämpft durch Progesteron

In der zweiten Zyklushälfte, nach dem Eisprung also, wenn die Frau sich auf eine potentielle Schwangerschaft vorbereitet oder nicht befruchtet wurde, dominiert das Progesteron. Dieses wirkt dämpfend und beruhigend. Hier gilt es für die Frau, sich zurückzuziehen, auf sich zu schauen und sozial eher Abstand zu halten. Das Interesse am Gegengeschlecht sinkt. In Aufgaben, die die Merkfähigkeit, Konzentrationsfähigkeit und räumliches Vorstellungsvermögen der Frauen testen, unterscheiden sich Frauen in dieser Phase weniger von den Männern, als während der ersten Zyklusphase.

Das prämenstruelle Syndrom (PMS)
Etwa die Hälfte der Frauen beschreibt im Zusammenhang mit dem Zyklus eine veränderte körperliche und emotionale Wahrnehmung. In der zweiten Zyklushälfte, mit Abfall des Östrogens und Anstieg des Progesterons, berichten Frauen vermehrt über erhöhte Müdigkeit, Brustspannen, Gewichtszunahme, Wasser in den Beinen, Konzentrationsstörungen, Sensitivität, Weinerlichkeit und Reizbarkeit. Der Höhepunkt der Beschwerden liegt in der Woche vor dem Einsetzen der Blutung. Der Grund liegt vermutlich in der spezifischen Relation der Hormonspiegel im Blut zueinander (Anstieg und Abfall von Progesteron bei Mangel an Östrogen) und der veränderten Sensitivität der Bindungsstellen für diese Hormone.

Prämenstruelle dysphorische Störung

Etwa 3-5% aller Frauen erleben das prämenstruelle Syndrom auf eine besonders gravierende Weise. Man spricht von einer „prämenstruellen dysphorischen Störung“ (PMDS), die psychiatrisch fachärztliche Betreuung benötigt. Abgesehen von körperlichen Beschwerden stehen hier schwere psychische Probleme im Vordergrund, die die betroffenen Frauen in einem so großen Ausmaß betreffen können, dass die berufliche und familiäre Betätigung deutlich beeinträchtigt ist. Zu den Symptomen der PMDS gehören laut dem amerikanischen psychiatrischen Diagnosemanual „DSM-IV“ eine depressive Stimmungslage oder Dysphorie (Reizbarkeit, Verärgerung, Missgestimmtheit), Angst oder Anspannung, Schwankungen der Stimmung, Irritabilität, vermindertes Interesse an üblichen Aktivitäten, Konzentrationsschwierigkeiten, Energieverlust, Gefühl der Überforderung, übermäßiger Schlaf oder Schlafstörungen und Veränderungen des Appetits (oft Verlangen nach zuckerhältigen Speisen, z.B. Schokolade, da diese den „Glücksbotenstoff“ Serotonin anheben).

Ursachensuche
Die Ursache für diese Störung ist weitgehend unbekannt. Da die Hormonspiegel der betroffenen Frauen normal sind, spielen hier vermutlich die oben erwähnte spezifische Relation der Hormone gegen Ende des Zyklus zueinander mit einer spezifischen Sensitivität des Gehirns der betroffenen Frauen zusammen. Insbesondere der Serotoninstoffwechsel ist vermutlich verändert, da Frauen mit PMDS besonders gut und auch schneller als Patientinnen mit Depressionen und Angststörungen auf „Selektive Serotonin-Wiederaufnahme-Inhibitoren“ („SSRI“s) reagieren (SSRIs erhöhen den Serotoningehalt im Gehirn und wirken so angstlösend und antidepressiv).

Lange Zeit behauptete sich auch die Lehrmeinung, dass der Progesteronabfall vor der Regel zu psychischen prämenstruellen Symptomen führen könnte, aufgrund des Wegfalls seiner angstlösenden und entspannenden Wirkungen. Entsprechend werden Frauen mit PMDS häufig mit hohen Progesterongaben kurz vor der Regel behandelt. Allerdings zeigen letzte Ergebnisse, dass diese Behandlung in der Gesamtzusammenschau der Studien nur wenig Erfolge aufweisen kann. Außerdem passt diese Theorie nicht mit der Beobachtung zusammen, das sich Frauen eher während der Einnahme von Progesteronpräparaten psychisch unwohl fühlen, als während der Einnahme von Östrogenen.

Wechseljahre
Nach den Wechseljahren, in der sogenannten „Postmenopause“, kommt es bei Frauen eher zu einer Abnahme von Depressionen und Angsterkrankungen. Diese sind während der fruchtbaren Jahre noch 2-3 Mal so häufig bei Frauen als bei Männern. In der Postmenopause gleichen sich die Häufigkeiten dieser Erkrankungen in etwa an. Als Grund vermutet man die stabile Hormonlage, die Stimmungsschwankungen mildert.
Anders verhält es sich im „Wechsel“ selbst. Im Schnitt ab dem 45.-50. Lebensjahr kommt es zu starken Schwankungen im menstruellen Zyklus sowie einer kontinuierlichen Abnahme der Sexualhormonproduktion. In dieser Zeit sind Frauen für psychische Belastungen besonders verletzlich („vulnerabel“). Sie leiden unter Konzentrationsstörungen, Schlafstörungen, Reizbarkeit und depressiven Verstimmungen. Häufig kommt es zu Angststörungen und Depressionen und bei Schizophrenie besteht ein Häufungsgipfel der Erkrankung.

Während der reproduktiven Jahre scheint Östrogen einen Schutz gegen Psychose zu bilden, welcher in den Wechseljahren immer mehr abnimmt und schließlich wegfällt. Da sich Sexualhormone und insbesondere Östrogen positiv auf Konzentration und Merkfähigkeit auswirken, führt deren Wegfall außerdem vermehrt zur Gedächtnisstörungen und begünstigt die Entwicklung einer Demenz. Bei der Behandlung dieser Erkrankungen müssen durch den psychiatrischen Facharzt/-ärztin verordnete Psychopharmaka angewendet werden. Aber auch eine Hormonersatztherapie kann einen Benefit bringen. Insbesondere die Östrogengabe wird experimentell als potentielles „Psychopharmakon“ untersucht.

Schwangerschaft und Geburt
In der Schwangerschaft kommt es zu einer langsamen und kontinuierlichen Steigerung der weiblichen Hormonproduktion. Entsprechend der jeweiligen Hormonkonstellation erleben die Frauen eine „Achterbahn der Gefühle“. Starke Schwankungen zwischen Euphorie und Depression sind für Außenstehende oft schwer nachvollziehbar und können zu Konflikten führen.

Tendenziell überwiegt jedoch die lustvolle und stärkende Aktivität des Östrogens, die sich idealerweise mit der Entspannung und Angstlösung des Progesterons paart, sodass Frauen häufig angeben, sich während der Schwangerschaft glücklicher und ausgewogener als vor der Schwangerschaft zu fühlen.

Etwas anders verhält es sich nach der Geburt („post partum“). Der rasche Abfall der Hormonproduktion führt bei bis zu 70% der Frauen 4-7 Tage nach der Geburt zu einer (im Volksmund „Heultage“ genannten) depressiven Nachschwankung. Ein bis drei Tage lang fühlen sich die Frauen verstimmt, reizbar und weinerlich, ohne sich das erklären zu können. Dieser Zustand braucht keine Behandlung, allein Zuneigung und Verständnis des Partners und der Familie bis das Stimmungstief von selbst vergeht.
Ausnahme sind jene Frauen, die post partum schwere psychiatrische Erkrankungen entwickeln. Man kann von etwa 10% Betroffenen ausgehen, die entweder im Rahmen einer zyklischen psychischen Erkrankung eine Verschlechterung (Exazerbation) dieser erleben oder erstmalig eine Depression oder Psychose erleiden. Diese können sich noch bis zu sechs Monate nach der Geburt entwickeln und brauchen rasche psychiatrische Hilfe um Störungen der Mutter-Kind-Interaktion vorzubeugen.

Die genauen Zusammenhänge zwischen Einfluss der Sexualhormonschwankungen und Bedeutung der Veränderung der Lebenssituation bzw. Überforderungsgefühl werden noch erforscht.

Gender. Even. Definitely .// Geschlecht. Selbst. Bestimmt.

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Hallo Ihr lieben Leser dieses Blog, als erstes wie immer herzlich Willkommen und angenehme Zeit!
Der hier aufgeführte Bericht könnte wie eine Schlagzeile erscheinen, jedoch ist es keine Schlagzeile sondern in Ehrlichkeit nur eine weitere Bestätigung von dieser Erklärung welche in diesem Blog schon vor Wochen mitgeteilt wurde.

Zur damaligen Zeit gab es noch ein Händeringen wer Unterschreibt wer nicht, warum sollte man diese Erklärung denn Unterschreiben?

Wenn nun der  Humanistischer Verband unterstützt „Stuttgarter Erklärung“ zur menschenrechtskonformen Behandlung von Trans- und Intersexualität mit Unterschreibt ist dieses Lobenswert, das diese doch so Einfühlsam erscheinen, warum taten Sie es nicht früher?

Mir erscheint es so, als möchte sich dieser Verband nun mit etwas Schmücken, wo bei Er kaum was dazu beigetragen hat!

Denn in Wirklichkeit ist diese Erklärung entstanden, Sie heißt die „Stuttgarter Erklärung“ zum Jahresbeginn auf Initiative der Aktion Transsexualität und Menschenrecht (ATME) in Kooperation mit der Eberhard-Schultz-Stiftung für soziale Menschenrechte und Partizipation.

Persönlich erschient mir die Erklärung auf den Punkt gebracht, denn und ins besondere haben daran Betroffene mitgewirkt, welche jegliche Situationen im praktischen Leben erleben.
Heißt auch es ist eine Lektion für unsere Politiker in unserem Bundestag, welche sich doch tag täglich darüber streiten was mit der Homosexuellen Ehe geschehen soll, meiner Herren wachen Sie bitte einmal auf aus Ihrem lethargischen und Veralteten Gedankengängen, gebunden an Religiöse und Glaubensmerkmalen welche bei weitem Überholt sind!

Ja meine Herren der Politik auch Sie müssten wir schnellstens Überholen!

Verbleibe wie immer mit freundlichen Grüßen
Nikita Noemi  


Geschlecht. Selbst. Bestimmt.



Humanistischer Verband unterstützt „Stuttgarter Erklärung“ zur menschenrechtskonformen Behandlung von Trans- und Intersexualität.
Die am 28. Mai 2015 verabschiedete „Stuttgarter Erklärung“ umfasst Behandlungsempfehlungen, um eine menschenrechtskonforme Behandlung von Menschen mit geschlechtlichen Normabweichungen möglich zu machen, die ohne geschlechtliche Deutung auskommt. Sie ist eine Übereinkunft, Menschen das Wissen über ihr Geschlecht zuzugestehen, und dieses Wissen als wahrhaftig anzuerkennen.

Der Humanistische Verband Deutschlands unterstützt den Aufruf, die Erklärung zu unterzeichnen.
Die „Stuttgarter Erklärung“ verlangt unter anderem, dass Behandlungen und Therapien für trans-/intersexuelle Menschen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der zu behandelnden Menschen erfolgen dürfen.

 „Kein Mensch sollte gezwungen oder in irgendeiner Weise gedrängt oder genötigt werden auf Grund seiner Selbstbestimmung seines Geschlechts sich medizinischer, psychotherapeutischer oder vergleichbarer Behandlungen oder Therapien zu unterziehen“, so die Erklärung.

Die Selbstaussage eines Menschen über sein Geschlecht sollte nie als behandlungsbedürftig betrachtet werden. 

Im Mittelpunkt jeder Unterstützung und medizinischen oder psychotherapeutischen Behandlung sollte „die Heilung oder die Minderung von Leiden, nicht die Anpassung an Geschlechts-Stereotypen oder gesellschaftlichen Normen“ stehen. Ziel sollte es sein, das erreichbare Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit zu ermöglichen, welches es als grundlegendes Recht eines jeden Menschen von der Weltgesundheitsorganisation anerkannt wird. 

Daher fordert die Erklärung, dass alle Maßnahmen, die zur Verwirklichung dieses Menschenrechts notwendig sind, von den zuständigen Kostenträgern ohne Verzögerung übernommen werden sollten. Gefordert wird außerdem die Einrichtung von Beratungsstellen, „die auf Menschen jeden Alters spezialisiert sind, welche auf Grund ihres Geschlechts, bzw. auf Grund ihres amtlich bestimmten Geschlechts, Fragestellungen und/oder Probleme haben und Hilfe suchen.“

Entstanden ist die „Stuttgarter Erklärung“ zum Jahresbeginn auf Initiative der Aktion Transsexualität und Menschenrecht (ATME) in Kooperation mit der Eberhard-Schultz-Stiftung für soziale Menschenrechte und Partizipation. Zu den institutionellen Unterstützern gehören außerdem das Schwul lesbische Zentrum Weißenburg in Stuttgart sowie im Rahmen des „Aktionsplans für Akzeptanz und gleiche Rechte“ das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren des Landes Baden-Württemberg.

Zu den mittlerweile rund 500 Einzelunterzeichnern der „Stuttgarter Erklärung“ zählen neben renommierten Medizinern und Ethikern unter anderem zahlreiche Abgeordnete der Parlamente auf EU-, Bundes- und Länderebene sowie der UN-Sonderberichterstatter für Religions- und Weltanschauungsfreiheit Heiner Bielefeldt, die Bundesjustizministerin a.D. Herta Däubler-Gmelin sowie der Erziehungswissenschaftler Micha Brumlik. Frieder Otto Wolf, Präsident desHumanistischen Verbandes Deutschlands, und ebenfalls einer der Unterzeichnenden sagte zum Aufruf am Donnerstagnachmittag in Berlin: „Selbstbestimmung zählt zu den fundamentalen Prinzipien unserer humanistischen Lebensauffassung. Diese muss auch umfassend den Menschen zukommen, die nicht den heterosexuellen Identitäten der Mehrheitsgesellschaft entsprechen.

Bevormundung, Benachteiligung oder Zwang – ob medizinischer oder juristischer Art – sind in Bezug auf alle geschlechtlichen Identitäten und Selbstwahrnehmungen abzulehnen.

Darum unterstützen wir gemeinsam mit vielen anderen Kräften der Zivilgesellschaft und der Politik das Ziel einer menschenrechtskonformen Behandlung von Trans- und Intersexualität.“

Website:

Hintergrund
Weltweit zeichnet sich ein menschenrechtlicher Trend ab, Menschen mit sogenannten „geschlechtlichen Normabweichungen”, wie transsexuelle und intersexuelle Menschen, in ihrem eigentlichen Geschlecht, das vom standesamtlich eingetragenen abweichen kann, auch rechtlich anzuerkennen. Dänemark folgte als erstes Land in Europa dem Vorbild Argentiniens, die rechtliche Anerkennung nicht mehr von medizinischen Bedingungen abhängig zu machen. Auch das Bundesverfassungsgericht in Deutschland hatte 2011 Teile des „Transsexuellengesetzes“ als nicht verfassungskonform erachtet, in denen körperliche Voraussetzungen für die Änderung des Personenstandes vorgeschrieben wurden. Die „Stuttgarter Erklärung“ will dazu beitragen, dass Menschen künftig eine Änderung der juristischen Geschlechtszugehörigkeit ohne medizinische Vorbedingung ermöglicht wird und dass Menschen, die es wünschen, eine medizinische Versorgung und Diagnostik erhalten können, die ohne Gender-Deutung auskommt und sich auf das konzentriert, worum eigentlich gehen sollte: Menschen zu helfen und ihnen die Behandlung zukommen zu lassen, die sie benötigen.



Donnerstag, 30. Juli 2015

Geschlecht hat, auch bei uns in Deutschland, in erster Linie einen kulturellen und sozialen Stellenwert, der sich auch in unserer Rechtsordnung niederschlägt.

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Mann, Frau oder raus: Die deutsche Gesellschaft kennt nur zwei Geschlechter‬. Wer nicht in dieses Raster passt, wird ausgegrenzt. Es wird Zeit, dass sich das ändert

Geschlecht hat, auch bei uns in Deutschland, in erster Linie einen kulturellen und sozialen Stellenwert, der sich auch in unserer Rechtsordnung niederschlägt.
Es scheint also ein "begründetes" Interesse der Gesellschaft zu geben welches Geschlecht ein Mensch hat. Dem gegenüber hat das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil vom 15. August 1996 (Az. 2 BvR 1833/95) festgestellt:

Art. 1 Abs. 1 GG schützt die Würde des Menschen in der Individualität, in der er sich selbst begreift. Dieser Verfassungsgrundwert gewährleistet zugleich in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG die Freiheit des Individuums, sich seinen Fähigkeiten und Kräften entsprechend zu entfalten. Aus der Achtung der Menschenwürde und dem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit folgt das Gebot, den Personenstand des Menschen dem Geschlecht zuzuordnen, dem er nach seiner psychischen und physischen Konstitution zugehört. Die Frage welchem Geschlecht sich ein Mensch zugehörig empfindet, betrifft dabei seinen Sexualbereich, den das GG als Teil der Privatsphäre unter den verfassungsrechtlichen Schutz der Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG gestellt hat. Jedermann kann daher von den staatlichen Organen die Achtung dieses Bereiches verlangen. Das schließt die Pflicht ein, die individuelle Entscheidung eines Menschen über seine Geschlechtszugehörigkeit zu respektieren.
Diese Aussage des Bundesverfassungsgerichtes sagt nicht was Geschlecht ist, sondern sie sagt im Gegenteil, dass jeder Einzelne, seiner psychischen und physischen Konstitution entsprechend, das Recht zur individuellen Entscheidung hat. Die Grundsatzaussage lässt es offen, ob es zwei Geschlechter gibt oder mehr. Von den meisten Medizinern, Psychologen, Soziologen und Juristen wird aber stillschweigend unterstellt es würde sich dabei nur um die Geschlechter männlich und weiblich handeln. Diese Verengung bedeutet aber nach dem Urteil eindeutig einen Verstoß gegen Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG (und weitere Bestimmungen des Grundgesetzes).

Im Namen des Volkes
In dem Verfahren
über
die Verfassungsbeschwerde

der Frau H...,

gegen a)
den Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 19. Juli 2011 - 8 W 206/11 -,
b)
die Anrede und Adressierung im Schreiben des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 20. Juli 2011 - 8 W 206/11 -

hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch
die Richter Gaier,
Paulus
und die Richterin Britz

am 27. Oktober 2011 einstimmig beschlossen:

1.      Der Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 19. Juli 2011 - 8 W 206/11 - und die Anrede und Adressierung im Schreiben des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 20. Juli 2011 verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes.

Der Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 19. Juli 2011 - 8 W 206/11 - wird aufgehoben und die Sache an das Oberlandesgericht Stuttgart zurückverwiesen.
2.      Das Land Baden-Württemberg hat der Beschwerdeführerin ihre notwendigen Auslagen im Verfassungsbeschwerdeverfahren zu erstatten.

Gründe:
I.
1
Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Aussetzung ihres Verfahrens auf Änderung des Personenstandes nach dem Transsexuellengesetz (TSG).
2
1. Die Beschwerdeführerin wurde gemäß ihren äußeren Geschlechtsmerkmalen bei ihrer Geburt dem männlichen Geschlecht zugeordnet. Mit inzwischen rechtskräftigem Beschluss wurde ihr Vorname gemäß § 1 TSG in „Rosi“ geändert. Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Januar 2011 - 1 BvR 3295/07 - beantragte die Beschwerdeführerin beim Amtsgericht Stuttgart die Änderung ihres Personenstandes in „weiblich“. Einer geschlechtsangleichenden Operation hat sich die Beschwerdeführerin nicht unterzogen. Sie lebt seit eineinhalb Jahren im Familien- und Freundeskreis vollständig als Frau und unterzieht sich seit etwa einem Jahr einer gegengeschlechtlichen Hormontherapie.
3
a) Das Amtsgericht Stuttgart hat das Verfahren mit Beschluss vom 23. Mai 2011 - F 4 UR III 571/2011 TSG - gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 FamFG ausgesetzt bis der Gesetzgeber geregelt habe, ob und welche über § 1 TSG hinausgehenden Voraussetzungen zur Änderung des Personenstandes erforderlich sein sollen. § 8 Abs. 1 Nr. 3 und 4 TSG seien durch das Bundesverfassungsgericht für mit dem Grundgesetz unvereinbar und für nicht anwendbar erklärt worden. Anhängige Verfahren, bei denen die Entscheidung von dem verfassungswidrigen Normteil abhänge, seien bis zum Erlass des neuen Rechts auszusetzen. Gegenteiliges sei allenfalls dann anzunehmen, wenn das Bundesverfassungsgericht eine konkrete Übergangsregelung getroffen hätte, was jedoch nicht der Fall sei.
4
b) Mit Schreiben vom 30. Mai 2011 erhob die Beschwerdeführerin Beschwerde, der das Amtsgericht nicht abhalf.
5
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat mit Beschluss vom 19. Juli 2011 - 8 W 206/11 - die Beschwerde unter Verweis auf die „ausführliche und in jeder Hinsicht zutreffende“ Entscheidung des Amtsgerichts und unter Bezeichnung der Beschwerdeführerin als „Antragsteller/Beschwerdeführer“ zurückgewiesen. Die Verwendung der männlichen Anrede und die Verwendung des Begriffs „Antragsteller“ seien richtig, so lange „der Beschwerdeführer“ „seinen“ Personenstand nicht geändert habe. Das Schreiben des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 20 Juli 2011, mit dem der Beschluss übermittelt wurde, war an „Herrn Rosi H.“ adressiert.
6
2. In ihrer Verfassungsbeschwerde rügt die Beschwerdeführerin eine Verletzung ihrer Rechte aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG. Eine Gesetzesänderung sei in absehbarer Zeit nicht zu erwarten, so dass die Entscheidung auf eine Verweigerung der Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hinauslaufe. Es werde den Betroffenen auf absehbare Zeit verweigert, Anerkennung im empfundenen Geschlecht zu finden und so bewusst die Integration von Transsexuellen in die Gesellschaft verhindert.
7
Überdies verletzten die briefliche Anrede als „Sehr geehrter Herr H.“, die Bezeichnung als „Antragsteller“, „Beschwerdeführer“ und die Adressierung von Briefen an „Herrn Rosi H.“ die Beschwerdeführerin in ihrer Integrität und Würde. Das Verfahren zur Änderung des Vornamens sei abgeschlossen. Die Verwendung der männlichen Anrede trotz ihres weiblichen Vornamens und ihres Auftretens als Frau komme einem unfreiwilligen Outing, beispielsweise gegenüber dem Postboten, gleich.
8
3. Dem Land Baden-Württemberg wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, die jedoch nicht wahrgenommen wurde.
II.
9
Die Verfassungsbeschwerde ist gemäß § 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG zur Entscheidung anzunehmen, weil dies zur Durchsetzung der Grundrechte der Beschwerdeführerin geboten ist. Die Kammer ist für diese Entscheidung zuständig, weil die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen durch das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden sind und die zulässige Verfassungsbeschwerde offensichtlich begründet ist (§ 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG).
1. Die Aussetzung des Verfahrens der Beschwerdeführerin zur Änderung des Personenstandes verletzt sie in ihrem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG, weil dies die rechtliche Anerkennung ihres empfundenen Geschlechts rechtswidrig verzögert.
Transsexuelle haben einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf die rechtliche Anerkennung ihres empfundenen Geschlechts aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG. Das Bundesverfassungsgericht hat § 8 Abs. 1 Nr. 3 und 4 TSG für mit diesem Grundrecht unvereinbar und lediglich diese Voraussetzungen bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber für unanwendbar erklärt (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Januar 2011 - 1 BvR 3295/07 -, juris). Eine Aussetzung laufender Verfahren zur Änderung des Personenstandes war danach nicht angezeigt. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ist darauf gerichtet, Betroffenen, die die Voraussetzungen von § 8 Abs. 1 Nr. 3 und 4 TSG nicht erfüllen, die Änderung des Personenstandes unabhängig von diesen mit dem Grundgesetz unvereinbaren Voraussetzungen auch vor einer nicht absehbaren Neuregelung durch den Gesetzgeber zu ermöglichen. Dass infolge der Nichtanwendbarkeit von § 8 Abs. 1 Nr. 3 und 4 TSG jedenfalls bis zu einer neuen gesetzlichen Regelung Vornamens- und Personenstandsänderung unter den gleichen Voraussetzungen möglich sind (vgl. § 8 Abs. 1 Nr. 1 TSG), ist hinzunehmen.
2. Die Beschwerdeführerin wurde auch durch die in dem angegriffenen Schreiben des Oberlandesgerichts verwendete Anrede und Adressierung „Herr Rosi H.“ und die Bezeichnung als „Antragsteller“ und „Beschwerdeführer“ in ihren Grundrechten verletzt.
Aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG folgt, dass Transsexuelle nach vollzogener Vornamensänderung entsprechend ihrem neuen Rollenverständnis anzureden und anzuschreiben sind. Die Achtung vor der in § 1 TSG vorgesehenen Rollenentscheidung verlangt, eine Person ihrem in der rechtswirksamen Änderung des Vornamens zum Ausdruck gebrachten Selbstverständnis entsprechend anzureden und anzuschreiben (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. August 1996 - 2 BvR 1833/95 -, NJW 1997, S. 1632 <1633>). Hiergegen hat das Oberlandesgericht verstoßen.
Von einer weiteren Begründung wird abgesehen.
3. Die Entscheidung über die Aufhebung und Zurückverweisung beruht auf § 95 Abs. 2 BVerfGG.
4. Die Entscheidung über die Auslagenerstattung beruht auf § 34a Abs. 2 BVerfGG.

Mittwoch, 29. Juli 2015

Child Abuse Jehovah's Witnesses: The bleating of lambs! // Kindesmissbrauch bei den Zeugen Jehovas: Das Blöken der Lämmer

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Hallo angenehmen Tag Ihr Leser des Blog von http://trans-weib.blogspot.de/ , es ist immer eine Freude für mich zu sehen, dass Ihr diesen Blog aufruft.

Jeden Tag gibt es neue Berichte meist geht oder Handelt es sich um Diskriminierung sehr verwerfliche Einstellungen und natürlich auch um Sensationalismus mit welchen meist die Print-Medien Ihr Geld verdienen.
Wir jedoch Verdienen kein Geld, bitten um Spenden und wenn ehrlich wurden bislang nur 10 Euro an Spenden überwiesenen, was jedoch im geringsten darauf hat auf unsere Einstellung Aufzuklären mehr noch Wissen zu verbreiten, deswegen ist es Wunderbat zu sehen, das die ganze Welt auf diesen Blog Zugriff hat.
Das Augenmerk liegt heute ganz besonders auf der Kirche, gibt es gute oder böse Kirchen, Gemeinden welche mit Gott und dem Glauben der Fee zu diesen sprechen und wo möglich Hoffnung und Lösungen erwarten!

Man kann nie sagen das Wort Gottes ist ein schlechtes Wort, schlecht kann nur dieser sein welcher das Wort so verdreht, das daraus Fanatismus, Hass und Kriege entstehen!
Jeder hat das Recht zu Glauben, selbst mir passiert es wenn ich fast Verzweifelt bin entweder nach Mutter rufe oder sage Oh Gott warum gerade ich!

Viele Menschen fanden im Wort Gottes, einen neuen Anfang die Hoffnung und den Willen sein Leben zu verändern, das ist doch wunderbar und schön, denkt Ihr nicht auch?
In der letzten Zeit ist in den Medien eine Diskussion  entfacht worden, welche Wutentfacht unter den Menschen, denn es gibt Glaubensgemeinschaften, welche von diesen Beeinflusst werden welche das Wort von Gott verkünden.

Selbst in kleinen Ländern nicht nur großen Kontinenten wie die USA oder Russland die arabischen Staaten und so weiter ist diese Diskussion über die Ehe zwischen gleich Geschlechtlichen Paaren!
Dann gibt es diese welche im Namen Gottes großen Missbrauch begehen und mit Fadenscheinlichen anschuldigungen gegen Transgender gehen, um dadurch von den eigenen Schandtaten abzulenken!

Selbst ich bin Betroffen, da die Evangelische Kirche welche viele Heime in der Nachkriegszeit betrieben haben, Ihre Schutzbefohlen wie Tiere zur Zwangsarbeit benutzen um Ihre Kassen zu füllen.
Es gab Nötigungen, Demütigungen sehr viel Schläge Prostitution und vieles Menschen unwürdiges, einige dieser Kinder oder Jugendliche mussten für Jahrzehnte Deutschland verlassen, da Sie eine Gefahr da stellten, Sie könnten ja Reden!

Diese Kirche stellte falsche Zeugnisse aus und gab diese an Behörden weiter, so dass diese Behörden die Jugendliche verfolgten, mir ist das widerfahren und verweilte so 23 Jahre im Ausland.

Im Namen des Glaubens wurden ganze Völker vernichtet und es ging in der Realität nicht um Glauben sondern um Gold Geld und Materielle Dinge, das ist Fakt, Ihr müsst euch nur Hinterfragen!
Wir haben Sekten welche Ihre eigenen Doktrinen entwickelt haben, dann gut Gläubigen einer Gehirnwäsche unterziehen und im Namen des Glaubens jegliche Eigenständigkeit berauben, kaum jemand hilft Ihnen.
Wir haben einen Papst welcher, gegen Armut und Sozialen Abbau predigt, da sein möchte für die Armen und Hilflosen, gleichzeitig aber der Evolution im Wege steht und Transgender als nicht Menschlich betrachten möchte.

Wir haben die Zeugen von  Jehovas welche unglaubliche Beschuldigungen gegen Transgender aussprechen und in die Medien kommen möchten um Gehör zu finden, aber Grundsätzlich von Ihre eigen Schandtaten ablenken möchten.

In jeder Gemeinde von Glauben gibt es unglaubliche Tatsachen welche nicht an die Öffentlichkeit kommen sollen, der untere Bericht zeigt euch auf was in der Realität wirklich vorgeht!

In meinem Fall, hier in Deutschland wurde einiges Publik ein Komitee wurde zusammengestellt und angeblich wurden diese Missbrauchten Heimkinder entschädigt mit demselben Blutgeld welches Sie in Ihrer Jugendzeit  durch Sklaven Arbeit erwirtschaftet haben, das ging über Jahrzehnte.

Jedoch die Folgeschäden welche durch diese Misshandlungen entstanden sind, wurden nicht bedacht, mit der Annahme diese Heimkinder wurden der Würde dem Stolz mehr noch dem Glauben enthoben, Sie wurden so gebrochen das es keiner wagt gegen diese große Institution je einmal vor zu gehen!
Falsch, ich werde alles Versuchen dagegen vor zu gehen und Gerechtigkeit zu erwirken für diese Misshandelten Heimkinder!

Denn Sie haben ein Recht ihre Erarbeitete Rente zu bekommen!

Homosexuelle werden auf das übelste Beschuldigt etwas Getan zu haben, was es in diesem Ausmaß nie gegeben hat, euch einen angenehmen Tag.

Verbleibe wie immer mit freundlichen Grüßen

Nikita Noemi von  http://trans-weib.blogspot.de/

Child Abuse Jehovah's Witnesses:
The bleating of lambs!
Kindesmissbrauch bei den Zeugen Jehovas:
Das Blöken der Lämmer


Hamburg - Seit seiner Geburt vor 44 Jahren ist William Bowen aus Calvert City in Kentucky bei den Zeugen Jehovas. Jahrelang hat er für die Wachtturmgesellschaft gepredigt, hat in unzähligen Stunden Schriften verkauft, ist in Marshall County von Tür zu Tür gezogen, um Menschen dazu zu bewegen, sich in Jehovas Hände zu begeben und in dessen Königreich ihr Heil zu finden. Bill Bowen durchlief die üblichen Stationen, diente zwei Jahre in "Bethel", einer "Haus Gottes" genannten Einrichtung der Zeugen, eine Institution, in der Kranke laut einer Hausordnung von 1990 nichts zu suchen haben, in der Schwangere ausgewiesen werden, die verschlossene Türen hat, in der es nur ein Telefon nach außen gibt, das nur mit der Erlaubnis Vorgesetzter benutzt werden darf, und in der die Insassen täglich acht Stunden für die Königreichsinteressen arbeiten dürfen - für Gotteslohn versteht sich.

Bowen, der seinen Lebensunterhalt durch die Herstellung von Duftkerzen bestreitet, hatte sich zum Ältesten hochgedient, hatte Repräsentations- und Verwaltungsaufgaben übernommen, nahm in gut hundert Gerichtskomitees teil, in denen über das Fehlverhalten von Brüdern und Schwestern geurteilt wurde - dann stand er vor der Entscheidung: Sollte er weiter artig den theokratischen Regeln der Wachtturmgesellschaft folgen, oder sollte er öffentlich machen, dass es in Jehovas Königsreich sexuelle Verbrechen gab?
"Lass es in Gottes Hand"
Im Jahr 2000 war Bowen zugetragen worden, einer seiner Mit-Ältesten in der Gemeinde habe ein Kind mehrfach sexuell missbraucht. Der Vorsitzende des zuständigen Komitees innerhalb der örtlichen Zeugengemeinschaft habe beschlossen, den Fall unter Verschluss zu halten. Bowen wandte sich an einen übergeordneten Aufseher, der laut Bowen ebenso den Mantel des Schweigens über den Fall breiten wollte.
Massentaufe bei der Wachturmgesellschaft: Eingang ins Königsreich Jehovas
Als der Mann aus Kentucky schließlich die Zentrale der "Wachtturm-, Bibel- und Traktatgesellschaft" im New Yorker Stadtteil Brooklyn informierte, sei der beschuldigte Älteste zwar stillschweigend seines Amts enthoben worden, Bowen allerdings wurde angewiesen, "es in Gottes Hand zu lassen" und den Fall nicht bei der Polizei anzuzeigen.
Der Kerzenmacher entschied sich, den Anweisungen aus Brooklyn nicht zu folgen. Aus Protest trat er vom Amt des Aufsehers und Ältesten in seiner Versammlung in Draffenville, Kentucky, zurück und machte den Fall publik, "um die Öffentlichkeit darauf aufmerksam zu machen, dass Kinder verletzt wurden und sich die Politik des Wachtturms ändern muss."
Um den Druck auf die Wachtturm-Verantwortlichen "im Interesse der Herde" zu erhöhen, hat Bowen eine Homepage www.silentlambs.org gegründet, auf der bisher mehr als tausend Zeugen Jehovas von sexuellen Übergriffen berichten. "Die Lämmer waren zu lange ruhig", sagt Bowen. Nun haben sie einen Ort, wo sexuell Missbrauchte ihren Fall schildern und sich an Anwälte wenden können.

"Tausende werden sexuell missbraucht"

Erica Rodriguez war als Kind im Alter von vier bis elf Jahren wöchentlich vergewaltigt worden. Im Januar zog sie vor Gericht und verklagte nicht nur ihren Vergewaltiger, den Ältesten und besten Freund ihrer Eltern, Manuel Beliz, 49, der vergangenes Jahr zu elf Jahren Gefängnis verurteilt wurde, sondern auch die Wachtturmgesellschaft selbst. In der im Bundesstaat Washington eingereichten Zivilklage erhebt sie ähnliche Vorwürfe gegen die Wachtürmler wie Bowen. Sie wirft ihnen vor, Kinderschänder fänden bei Funktionären "routinemäßig Zuflucht, Schutz, Sympathie und Unterstützung", um der Strafverfolgung zu entgehen. Die 23-Jährige schätzt, dass bei der Wachtturmgesellschaft "vielleicht Tausende" Kinder und Jugendliche sexuell missbraucht werden.

Davon könne keine Rede sein, sagen die Wachtturm-Oberen in Brooklyn. Die Führungsschicht der Jehova-Jünger erweckt nach außen den Anschein, eine korrekte und progressive Linie zu fahren, sollte es innerhalb des Wachtturms zu sexuellen Verfehlungen kommen. "Wenn ein Kirchenältester von einem Kindesmissbrauch erfährt, verfahren sie streng gemäß geltendem Recht, wonach Kindesmissbrauch gemeldet werden muss", heißt es in einer Stellungnahme des Brooklyner Büros für Öffentlichkeitsarbeit vom Januar 2001. Opfern oder deren Eltern sei es weder verboten noch würden sie entmutigt, Kindesmissbrauch den Behörden zu melden, selbst wenn der Beschuldigte ein Zeuge Jehovas ist.

"Gott wird euch töten"

Die Wahrheit ist laut Bowen eine andere. Hunderte Missbrauchte fürchteten sich davor, Aussagen zu machen, weil sie eingeschüchtert und bedroht würden. Sollten einer dennoch wagen, den Mund aufzumachen, müsse er mit scharfen Strafen wie der Exkommunikation rechnen. In seinem Fall habe die Organisation dafür gesorgt, dass keiner der Brüder mehr mit ihm oder seiner Familie rede. Sein Vater sei gezwungen worden, auf einem Video, das der Presse zugespielt worden sei, zu behaupten, sein Sohn sei ein Lügner - obwohl er von dem ganzen Vorgang laut Bowen nichts wusste. Brüder und Schwestern verbreiteten boshafte Gerüchte über ihn und seine Familie. Seine Eltern und seine Schwiegermutter wollten inzwischen nichts mehr mit ihren Enkeln zu tun haben. In Briefen hätten sie mitgeteilt: "Gott wird euch für euren Standpunkt töten."
Sie sind den Jehova-Ideologen offensichtlich hörig, denen es nur darum gehe, das Image der Gesellschaft unbesudelt zu lassen. Bowen sagt: "Die traurige Wahrheit ist, dass kein Zeuge Jehovas die Wachtturm-Politik kritisieren darf."

"Paradies für Pädophile"

Bowen hat sie kritisiert. In einem Brief an den Ältestenrat der weltweit rund sechs Millionen Zeugen Jehovas, überschrieben mit "Liebe Brüder", wirft Bowen seiner Organisation vor, Kinderschänder durch einen "Code des Schweigens" zu schützen. Die Wachtturm-Organisation sei zu einem "Paradies für Pädophile" geworden. Dies sei auf Direktiven zurückzuführen, die von höchster Stelle ausgegeben würden.

So müssten die Geschändeten unter entwürdigenden Umständen im Beisein des Beschuldigten, der Eltern und von drei Ältesten detailliert schildern, wie sie vergewaltigt wurden. Der Fall werde - anstatt es polizeilichen Untersuchungen zu überlassen - ad acta gelegt, sobald der Beschuldigte die Tat leugne und es dem Opfer nicht gelinge, mindestens einen Zeugen zu benennen - was im Falle eines sexuellen Vergehens oft nicht möglich sei. Sollte das Opfer weiterhin behaupten, der Beschuldigte sei ein Vergewaltiger, müsse es mit der Exkommunikation rechnen.

John Robert Brown, Direktor des Öffentlichkeitsbüros der Zeugenzentrale in Brooklyn, weist die Darstellung Bowens zurück. Es gebe keine Gegenüberstellungen von missbrauchten Kindern mit dem beschuldigten Vergewaltiger in Anwesenheit der Eltern und dreier Ältester. Auch drohe niemandem die Exkommunikation. Selbst Personen, die "Samen der Zwietracht" in der Gemeinde säten und für schuldig befunden würden, könnten Zeugen Jehovas bleiben, so lange sie sich vor einem Komitee als reuige Sünder zeigten. Sollte jemand sich tatsächlich sexueller Verfehlungen schuldig gemacht haben, könne er keinesfalls das Amt eines Ältesten bekleiden. "Älteste sind geistliche Hirten", sagt Brown.

Der meist gehasste Mann innerhalb der Gesellschaft

"Alles Lüge!", sagt Bowen, der inzwischen zum meist gehassten Mann innerhalb der Gesellschaft geworden ist. Ihm drohe sehr wohl die Exkommunikation. Ende Mai trat er zusammen mit Erica Rodriguez, Kalifornien, dem Ehepaar Carl und Barbara Pandello, New Jersey, und Barbara Anderson, Tennessee, - allesamt Zeugen Jehovas - bei NBC auf. In der Sendung "dateline" berichteten sie von den zweifelhaften Vorgängen innerhalb der Gemeinschaft.
Die Pandellos berichteten, ihre Tochter sei von ihrem eigenen Großvater Clement, ebenfalls einem Jehova-Zeugen, über Jahre sexuell belästigt worden. 1989 wurde Clement Pandello verurteilt, sich einer Therapie zu unterziehen und erhielt fünf Jahre auf Bewährung. Nur 18 Monate nach dem Urteil habe Pandello die entzogene Mitgliedschaft bei den Zeugen Jehovas zurückerhalten. Als die Ermittlungen den Verdacht nahelegten, dass Clement vier Jahrzehnte lang an Mädchen herumgefummelt hatte - unter anderem auch an einer anderen Enkeltochter -, sei ihm 1994 erneut die Gemeinschaft entzogen worden - 1996 soll er in den Kreis der Königreichsjünger wieder aufgenommen worden sein.
Anthony Valenti aus der Versammlung der Pandellos hatte unter Eid ausgesagt, als Ältester habe er ihnen abgeraten, gerichtlich gegen Clement Pandello vorzugehen. Dem Gerichtsprotokoll zu Folge begründete Valenti seinen Rat mit einem Hinweis auf die Bibel, die dazu anhalte, nicht gegen einen Bruder vor Gericht zu ziehen.

Exkommunikation uneinsichtiger Sünder

Erica Rodriguez wiederholte in der Sendung "dateline", was sie bereits beim Prozess ausgesagt hatte. Als sie die Ältesten ihrer Gemeinde in Sacramento von den Machenschaften des Beschuldigten informiert hatte, und diesem die Mitgliedschaft nicht entzogen worden sei, habe sie die Ältesten darüber informiert, ihren Vergewaltiger bei der Polizei anzuzeigen. Ihre geistlichen Hirten hätten ihr daraufhin mit der Exkommunikation gedroht: "Wenn du zur Polizei gehst, wird Gott dich dafür verdammen." An oberster Stelle in Brooklyn tagt unterdessen ein Gremium, von dem kein Außenstehender weiß, wer dazu gehört. Dort soll entschieden werden, wie mit Verrätern verfahren wird, bevor der Jüngste Tag anbricht. Die Pandellos wurden bereits exkommuniziert. Die Gründe darüber gingen die Öffentlichkeit nichts an, heißt es in der Weltzentrale. Es bestehe jedoch kein Zusammenhang mit der NBC-Sendung. Dass gegen Barbara Anderson, die zehn Jahre in der Weltzentrale der Religionsgemeinschaft gedient hatte und nun bei Bowens Projekt "silentlambs" mitarbeitet, ein Exkommunikations-Verfahren eingeleitet wurde, läuft in Brooklyn unter strenger Geheimhaltung. Anderson ging jedoch ein Brief zu, in der die Exkommunikation angekündigt wird. Anderson hat dagegen Einspruch erhoben.
Ein gegen Bill Bowen anberaumtes Verhör wurde nach seinen Angaben von der Organisation kurzfristig abgesagt, nachdem er 20 Zeugen benannt hatte, die seine Aussagen stützen. Erica Rodriguez wurde laut Bowen deshalb noch nicht exkommuniziert, weil ein Ausschluss Rodriguez' während des Zivilverfahrens gegen die Zeugen diesen schaden würde.



Dienstag, 28. Juli 2015

Forced sex If children are not unique boy or girl at birth, they are often operated on the genitals. That was not always so. Criticism but little heard, the consequences are often devastating.// Intersexualität bei Neugeborenen

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Forced Sex
If children are not unique boy or girl at birth, they are often operated on the genitals. That was not always so. Criticism but little heard, the consequences are often devastating.
Those born with a ambiguous gender, the assigned one. Children must for serious operations survive. Upon doing so the Ethics Board before an opinion, but takes so short.

Wenn ich ehrlich bin, muss ich sagen empfinde es Erschreckend wie wenig sich insbesondere in Deutschland für Mitbürger interessieren welche mit Intersexualität zur Welt kommen.
Meist wenn man von Intersexualität schreibt bzw. spricht steht das Gegenüber meist verdutzt da und fragt sich von was wird hier Überhaupt berichtet!
Der Begriff jedoch vom Zwitter ist Volkstümlich bekannt, obwohl Er aus der Beschreibung
meist in der Tierwelt angesiedelt ist, hört oder liest sich wirklich Unverschämt ist aber die Realität!
 In unserem Blog sind wir Vermehrt auf diese Thematik eingegangen, nicht das wir die Überzeugung führen wir könnten an den Umständen etwas ändern, jedoch Versuchen wir auf die Thematik etwas mehr Aufmerksamkeit zu lenken.
Leider Spielen in vielen Ländern noch die Mediziner den All-Heiligen-Gott, denn ansonsten würde ja diese Zweigeschlechtlichkeit wirklich und mit Nachdruck ins Wanken geraten.

Wie Verurteilen sehr vieles, aber ganz besonders das was Säuglingen hier angetan wird, es ist die Natur und hat nichts mit Fetisch oder Gender-Theorien zu tun!

Intersexualität bei Neugeborenen

Erzwungenes Geschlecht

Wenn Kinder bei Geburt nicht eindeutig Junge oder Mädchen sind, werden sie oft an den Genitalien operiert. Das war nicht immer so. Kritik wird jedoch wenig gehört, die Folgen sind oft verheerend.
Medizinisch unnötige Behandlungen, die irreversibel in die geschlechtliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen eingreifen, sind aus menschenrechtlicher Sicht unzulässig. Tatsächlich werden solche Operationen an den Genitalien ebenso wie Sexualhormonbehandlungen an Kindern und Jugendlichen aber weiterhin in einigen deutschen Kliniken durchgeführt, aller Kritik von Organisationen intergeschlechtlicher Menschen zum Trotz. Ein Überprüfungsprozess kommt in der Medizin nur schleppend in Gang.

Stattdessen waren es feministische Forscherinnen, die Anfang der 1990er Jahre begannen, die Geschlechter- und Sexualitätsnormen zu kritisieren, die der Diagnose Intersexualität eingeschrieben sind. Vier Kritikpunkte arbeiteten sie heraus: 1. Die Medizin gleicht das genitale Erscheinungsbild intergeschlechtlicher Personen idealen beziehungsweise ästhetischen Vorstellungen an und ignoriert die gewöhnliche Variabilität. 2. Die Behandlungsziele stellen auf stereotypes Geschlechtsrollenverhalten, heterosexuellen Geschlechtsverkehr und heterosexuelle Orientierung ab. 3. Grundlage dafür ist die Auffassung, dass nur eine eindeutig als Mann respektive Frau verortete Existenz lebenswert sei. 4. Die Medizin beharrt auf einem binären Geschlechterverständnis und wertet intergeschlechtliche Körper als krankhafte Entwicklungsstörung ab.

Erst seit Anfang des Jahrtausends regiert die Medizin
Ab Anfang der neunziger Jahre ergriffen intergeschlechtliche Menschen – zunächst in den USA, ab 1996 auch in Deutschland – selbst das Wort und wehrten sich gegen eine medizinische Praxis, die sie als Bevormundung und gewalttätige, traumatisierende Verstümmelung erlebten und forderten Selbstbestimmung über den eigenen Körper und über die geschlechtliche Verortung.

Erst Anfang des neuen Jahrtausends haben Medizin und Psychologie in Deutschland auf die Kritik reagiert. In Evaluationsstudien fragen sie intergeschlechtliche Menschen nach ihrer Behandlungszufriedenheit und Lebensqualität. Aber die pathologisierenden Begrifflichkeiten, die normativen Behandlungsstandards, das binäre Geschlechterverständnis und die primäre Zuständigkeit der Medizin für intergeschlechtliche Menschen überdenken sie bis heute nicht. Die Folgen sind gravierend.

Preußen ließ Hermaphroditen die Wahl
Die Meinung in der Ärzteschaft, intergeschlechtliche Neugeborene sollten möglichst schnell auf das männliche oder weibliche Geschlecht festgelegt und ihre Genitalien entsprechend operiert werden, hat sich in der Mitte des 20. Jahrhunderts durchgesetzt. Vereinzelt hatte es schon früher ähnliche Forderungen gegeben, doch das war nicht Lehrmeinung und auch rechtlich gab es mehr Spielraum.

So war es nach dem Allgemeinen Landrecht für die Preußischen Staaten (ALR) von 1794 möglich, dass Hermaphroditen im Erwachsenenalter selbst ihren Status als Mann oder Frau wählen dürfen. Nur im rechtlichen Streitfalle sollten Sachverständige das überwiegende Geschlecht feststellen. Das Gesetz, das erst mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch am 1. Januar 1900 außer Kraft trat, machte keine genaueren Angaben zu den Sachverständigen. Nicht nur Mediziner kamen daher infrage, sondern auch Hebammen.
Erst ab 1900 mussten Ärzte entscheiden, ob ein Mann oder eine Frau geboren worden war
Erst im Zuge rechtlicher Neuregelungen des Personenstandswesens um 1900 erklärten juristische Kommentare explizit Ärzte zu den Experten, die bei „uneindeutigen“ Genitalien das „wahre“ – männliche oder weibliche – Geschlecht zu bestimmen hätten. Das Geschlechtswahlrecht sollte entfallen. Namhafte Mediziner wie Rudolf Virchow widersprachen. Es sei nicht möglich, in jedem Fall klar auf männliches oder weibliches Geschlecht zu erkennen. Um den neuen Regeln dennoch zu genügen, empfahlen manche Ärzte, eine Geschlechtsumstellung sowie Genitaloperationen vom Geschlechtszugehörigkeitsempfinden und dem Wunsch der jugendlichen oder erwachsenen Hermaphroditen abhängig zu machen. Nur so könne seelisches Leid der Betroffenen und ihrer Angehörigen mitsamt den sozialen Folgen verhindert werden.

Ärzte befürchteten eine Gefahr für den "gesunden Volkskörper"
Als sich zu Beginn des 20. Jahrhunderts rassenhygienisches und eugenisches Denken breitmachte, identifizierten Ärzte Hermaphroditen zunehmend als biologische „Gefahr“ für den „Volkskörper“. Sie ordneten Hermaphroditen als „minderwertig“ entwickelt ein und stützten sich dabei auf ein Kontinuum-Modell des Geschlechts, das sich schon um 1800 herausgeschält hatte. Dieses nahm einen nahtlosen Übergang der Geschlechter an, was sich auch im gemeinsamen Ausgangspunkt der embryologischen Entwicklung der Genitalien zeige.

Allerdings postulierte die Medizin zugleich die polar verstandene Geschlechterdifferenz als höchste Entfaltungsstufe des Lebens. Hermaphroditen repräsentierten in diesem Modell die geschlechtlich „indifferente“ embryologische Anlage und die „primitivsten“ Entwicklungsstadien, die auf dem Weg zu den „vollkommen“ ausdifferenzierten männlichen und weiblichen Geschlechtscharakteren überwunden werden mussten. Sie galten daher nach medizinischer Anschauung als Phänomene einer „gehemmten“ Geschlechtsentwicklung.

"Kein sicheres Kritierium für das ,wahre' Geschlecht"
Die eugenische Problematisierung der „minderwertigen“ Geschlechtsentwicklung intensivierte sich in der NS-Zeit, doch wurden Hermaphroditen nicht generell als „schwer erbkrank“ im Sinne des NS-Erbgesundheitsgesetzes eingestuft und einer Zwangssterilisierung zugeführt. Allerdings waren intergeschlechtliche Menschen aufgrund der gesellschaftlichen und medizinischen Stigmatisierung besonders gefährdet, Opfer der NS-Gewaltherrschaft zu werden.

In der Mitte des 20. Jahrhunderts förderten neue Testverfahren zutage, dass verschiedenste Geschlechtschromosomensätze (etwa XXY beim „Klinefelter-Syndrom“, X0 beim „Turner-Syndrom“ oder auch Mosaike wie X0/XXY bei „gemischter Gonadendysgenesie“) beim Menschen vorkommen. Es wurde klar, dass die phänotypischen Geschlechtsmerkmale ebenso wie das Rollenverhalten und das Geschlechtsempfinden nicht unbedingt dem Genotyp entsprechen müssen. Im Jahr 1967 konstatierten die Gynäkologen Jürgen Hammerstein und Josef Nevinny-Stickel in einem juristischen Fachblatt, „daß es in Anbetracht der Vielschichtigkeit der menschlichen Geschlechtlichkeit kein sicheres Kriterium für das ‚wahre’ Geschlecht gibt“.

Diese Aussage, die die Komplexität und Unsicherheiten der Geschlechtsdiagnostik offenbart, charakterisiert bis in die Gegenwart die praktischen Probleme der medizinischen Einordnung intergeschlechtlicher Menschen.
Intersexuelle werden bis heute pathologisiert, selbst wenn sie völlig gesund sind
Dessen ungeachtet erlangten Mediziner ab der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts tatsächlich die Expertenstellung, die sie seit Langem gefordert hatten. Dazu trug nicht zuletzt der steile Anstieg der Krankenhausgeburten bei (1930er Jahre 50 Prozent, 1970 fast 100 Prozent). Ärzte konnten dadurch häufiger Intergeschlechtlichkeit gleich bei der Geburt feststellen und die Geschlechtszuweisung vornehmen. Von den 1950/60er Jahren an wurden in den USA, in der BRD und in der DDR sowie in vielen anderen Ländern systematisch Genitaloperationen an Kindern durchgeführt, die das Erscheinungsbild an das männliche respektive weibliche Ideal anpassen sollen, mit dem erklärten Ziel, eine eindeutige Geschlechtsidentitätsentwicklung zu befördern.

In diesem Zusammenhang etablierte sich im deutschen Sprachraum der Ausdruck „Störung der Geschlechtsentwicklung/sexuellen Differenzierung“. Nach der internationalen Nomenklatur ist inzwischen der englische Begriff „Disorders of Sexual Development“ (DSD) gebräuchlich. Beide Begriffe beinhalten, dass intergeschlechtliche Menschen, gemessen an der Norm des männlichen und weiblichen Körpers, nicht in Ordnung seien und legen eine Behandlungsbedürftigkeit nahe.

Der Deutsche Ethikrat spricht weiter von der "Uneindeutigkeit" des Geschlechts
Ein weiteres Problem der internationalen Nomenklatur ist die Absonderung von intergeschlechtlichen Menschen mit „46, XX-DSD“, worunter vor allem Personen mit XX-Chromosomen und Eierstöcken fallen, bei denen ein erheblicher Cortisolmangel zu einer verstärkten Ausschüttung von Androgenen führt („Adrenogenitales Syndrom“, AGS). Bei diesen Personen sei trotz zum Teil ausgeprägter äußerlicher Vermännlichung das Geschlecht eindeutig weiblich. Die Betroffenen würden sich weit überwiegend als weiblich identifizieren und könnten schwanger werden, weshalb feminisierende Genitaloperationen im Kindesalter empfehlenswert seien.

Der Deutsche Ethikrat, der in seiner Stellungnahme von 2012 diese Sichtweise trotz ihm vorliegender kritischer Expertisen unterstützte, definierte solche Operationen bei – aus medizinischer Sicht – „eindeutiger geschlechtlicher Zuordnung“ als „geschlechtsvereindeutigend“. Diese unterschied der Ethikrat von „geschlechtszuordnenden“ Eingriffen, die bei gegebener „Uneindeutigkeit“ des Geschlechts das körperliche Erscheinungsbild als männlich oder weiblich festlegen. Die Selbstverständlichkeit, mit der der Deutsche Ethikrat von „Eindeutigkeit“ und „Uneindeutigkeit“ des Geschlechts spricht, offenbart, dass er von der Basisannahme ausgeht, dass biologisch zwei klar unterschiedene Geschlechter existieren würden; eine Annahme, für die, wie oben gezeigt, die Medizin keine belastbare Grundlage liefert.

Die jüngsten Entwicklungen zeigen erneut, wie stark die medizinischen Definitionen von Geschlecht von gesellschaftlichen Normen durchdrungen sind. Die Geschichte gibt wenig Grund darauf zu vertrauen, dass die Medizin einsichtig wird und ihre Behandlungsleitlinien radikal ändert. Stattdessen fordern Intersex-Organisationen, dass der Gesetzgeber aktiv wird und ihre Menschenrechte sicherstellt, indem er nicht selbst eingewilligte kosmetische Eingriffe untersagt und eine geschlechtliche Selbstbestimmung ermöglicht.



Das Menschliche

Die Kirchen, schweigen nicht aus Scharmützel über Missbrauch, nein haben Angst um die Glaubwürdigkeit!

Von oben gesehen sind wir alle Zwerge und von unten alle Riesen.... Wir müssen die horizontale Vision, die solidarische Vision zurückgewi...