Dienstag, 28. Februar 2023

Schottland, seine Gefängnisse und die Debatte um die Unterbringung von trans Straftäter*innen


 Das Thema um Transgender Personen und ihre Rechte ist in Schottland eine heiß debattierte Angelegenheit, die auch über die Region hinaus Beachtung findet. Hauptstreitpunkt ist dabei das Selbstbestimmungsgesetz, über das echte vielfalt schon mehrfach berichtet hat. Ein zentrales Argument der Gegner*innen des Selbstbestimmungsgesetzes ist dabei, dass besonders für Frauen und Mädchen die Gefahr besteht, dass geschlechtsspezifische Schutzräume verletzt werden. Dabei wurde neben öffentlichen Toiletten oder Frauenhäusern immer wieder auch auf Gefängnisse verwiesen.

Erst vor wenige Tagen berichtete echte vielfalt darüber, dass die britische Zentralregierung das schottische Gesetz durch ihr Veto blockiert hatte und sich dabei u.a. auf das Argument der Schutzräume bezog. Vor diesem Hintergrund entbrannte nun eine Zuspitzung des Diskurses, als zwei trans Gefangene in ein Frauengefängnis verlegt werden sollten. In einem Fall handelt es sich um eine Sexualstraftäterin, die vor ihrer Geschlechtsanpassung zwei Frauen vergewaltigt hatte. Im anderen Fall um eine trans Straftäterin, die wegen einer Gewalttat gegen eine Krankenschwester und Stalking einer 13-Jährigen verurteilt wurde. Wie die Magazine queer und schwulissimo zusammenfassend berichten, wurde die Verlegung inzwischen nach massiver öffentlicher Kritik gestoppt. Auch wenn dieser Stopp gerechtfertigt ist, so kann an solchen extremen Beispielen nicht oft genug die Gratwanderung der Identitätsdebatte gezeigt werden.

Wie die BBC mit Verweis auf den „Scottish Prison Service“ zeigt, befinden sich momentan 15 Transgender Straftäter*innen in schottischen Gefängnissen, darunter drei trans Männer und fünf trans Frauen, die in Frauengefängnissen untergebracht sind. Wie Justizminister Keith Brown gegenüber der BBC erklärte, gebe es in den Frauengefängnissen jedoch keine Transgender Gefangenen, die wegen Gewalt gegen Frauen verurteilt wurden. In Bezugnahme auf die beiden aktuellen Fälle erließ Brown nun eine Anordnung, dass keine bereits inhaftierte trans Person mit einer Vorgeschichte von Gewalt gegen Frauen von der Männer- in die Frauenabteilung verlegt werde. Gleiches gelte auch für neu verurteilte oder in Untersuchungshaft befindliche trans Gefangene mit einer Vorgeschichte von Gewalt gegen Frauen. Gleichzeitig dementierte Brown, dass im Falle von Tiffany Scott (s.o., Fall zwei) überhaupt eine Genehmigung für einen Transfer vorgelegen habe.

Beide Fälle machen dabei deutlich, dass das Argument zur Bewahrung geschlechtsspezifischer Schutzräume auch von den Befürworter*innen nicht abgetan werden sollte. Allerdings läuft die Debatte dabei Gefahr, mit dem Fokus auf Transgender die eigentliche Problematik aus dem Blick zu verlieren.

Bereits in einem früheren Artikel wurde an dieser Stelle auf den Umstand hingewiesen, dass es eine schwierige, aber explizite Aufgabe der staatlichen Organe ist, zwischen den Bedürfnissen und Gefahren verschiedener Gruppen abzuwägen. Anders als bei öffentlichen Räumen müssen Gefängnisse ihre Insass*innen grundsätzlich auch vor Gewalttaten des eigenen Geschlechts schützen. Solange also keine dritte Gefängniskategorie existiert, geht also darum, Gefahren zu managen. Bei insgesamt 15 trans Straftäter*innen kann von der schottischen Justiz entsprechend erwartet werden, die Gefährdungsbeurteilungen im Einzelfall durchzuführen, auch um den Schutzbedarf von trans Gefangenen zu gewähren. Das bedeutet allerdings zu akzeptieren, dass es keine pauschale Lösung geben wird.


Und erneut werden Gesetze gekippt, die Transgender die Leidtragenden!

Die britische Regierung hat am 16. Januar 2023 eine wichtige Reform für die schottische trans Community verhindert. Die geplante Änderung des schottischen „Gender Recognition Acts“ (GRA) stellte einen großen Schritt für die Anerkennung von trans Personen und ihr Recht auf Selbstbestimmung dar.

Ende Dezember wurde in Schottland unter der Regierungschefin Nicola Sturgeon eine Erleichterung für die offizielle Anerkennung von trans Personen beschlossen. Kurz vorher wurde der Entwurf in der britischen Zeitung „The Guardian“ diskutiert. Die Gesetzesänderung sieht vor, dass das auf der Geburtsurkunde eingetragene Geschlecht angepasst werden kann, ohne dass eine medizinische Diagnose vorliegen muss. Stattdessen würde auf Selbstbestimmung gesetzt werden. Auch das Mindestalter einer solchen rechtlichen Anerkennung sollte von 18 auf 16 Jahre gesenkt und die Übergangszeit von zwei Jahren auf drei Monate verkürzt werden.

Erstmals berief sich die britische Regierung auf Paragraf 35 des „Scotland Acts“, der eine vollständige Blockierung des Gesetzesentwurfs erlaubt. In einem Artikel der BBC wird die Argumentation der britischen Seite dargelegt: Es sei problematisch, zwei unterschiedliche Anerkennungssysteme in Großbritannien zu haben. Ebenso werden die Sorgen von Frauenrechtsaktivist*innen hervorgehoben, beispielsweise in Bezug auf ein erleichtertes Eindringen von Männern in Schutzräume von Frauen und Mädchen. Dazu veröffentlichte die taz kürzlich ein Interview mit der Aktivistin Maren Smith, die eine Blockierung des Gesetzes befürwortet.

Dahingegen sprechen sich Transaktivist*innen zum Großteil für die erleichterte Personenstandsbestimmung aus. In einem Statement der „Scottish Trans“, ein Teil der Organisation „Equality Network“, wird das Vorgehen der britischen Regierung zudem als anti-demokratisch kritisiert. Die Angelegenheit fiele unter die nationale Entscheidungsmacht Schottlands und ein Großteil des nationalen Parlaments habe für die Gesetzesänderung gestimmt. So wird nun von der schottischen Regierung verlangt, die Anwendung von Paragraf 35 rechtlich anzufechten. Wie „The Guardian“ nun berichtet, kritisiert auch Sturgeon die Entscheidung der Regierung von Rishi Sunak scharf und wirft dem britischen Premierminister eine politische Instrumentalisierung von trans Menschen vor.

Zu erwarten ist erstmal eine rechtliche Debatte zwischen London und Edinburgh. Ob sich daraufhin die Erneuerung des GRA in Schottland durchsetzen kann, ist unklar. Die Ereignisse in Großbritannien haben auch international die Aufmerksamkeit auf die Rechte von trans Menschen gelenkt und mitunter Fragen zum geplanten Selbstbestimmungsrecht in Deutschland aufgeworfen, ein Teil des sogenannten Aktionsplans „Queer Leben“ der Ampel-Koalition.  

Schutz der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität vor Hass und Diskriminierung Diskriminierung wegen Sexualität – Was gilt in Deutschland?

Schutz der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität vor Hass und Diskriminierung
Diskriminierung wegen Sexualität – Was gilt in Deutschland?

Schutz der sexuellen Identität

Das Grundgesetz schützt das Allgemeine Persönlichkeitsrecht jedes Menschen. Hierzu zählt auch die sexuelle Identität. Die Grundrechte werden auch von allen anderen Gesetzen beachtet. Die Grundrechte müssen auch beachtet werden, wenn Verträge geschlossen werden. So können Verträge, die sich gegen die sexuelle Orientierung eines Vertragspartners richten, sittenwidrig und damit ungültig sein.

Beispiel aus der Rechtsprechung: Das Bundesarbeitsgericht entschied in seinem Urteil vom 23. Juni 1994 (Az. 2 AZR 617/93), dass eine Kündigung in der Probezeit allein der sexuellen Orientierung wegen sittenwidrig und damit unwirksam ist. Die Begründung: Eine solche Kündigung berühre die wirtschaftliche Basis des selbstbestimmten Lebens mit einem gleichgeschlechtlichen Partner, dass als Teil der freien Entfaltung der Persönlichkeit geschützt sei.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt ebenfalls die sexuelle Orientierung der Menschen.

In § 1 AGG heißt es: „Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.“ Das Gesetz schützt die Menschen an ihrer Arbeitstselle oder in ihren Ausbildungen.

Schutz der sexuellen Orientierung
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

Unsere Verfassung regelt, dass alle Menschen gleich zu behandeln sind. Dieses Grundrecht heisst „Gleichheitsgrundrecht“.  Dort finden wir aber keinen ausdrücklichen Schutz der sexuellen Identität. Zwar ist von Gleichberechtigung von Mann und Frau und des Geschlechts die Rede.  Der Schutz der sexuellen Identität oder die Geschlechtsidentität wird nicht genannt. Unser höchstes Gericht beachtet jedoch den Schutz der sexuellen Orientierung. Die Politik überlegt, ein Gesetz zu schaffen, das die sexuelle Orientierung klar regelt und schützt.

Sind Hass und Hetze gegen Homosexuelle strafbar?

Diskriminierung wegen sexueller Orientierung ist trotz der oben dargestellten Rechtslage noch Alltag in Deutschland. „Du Schwuchtel!“ hört man nicht selten auf deutschen Amateurfußballplätzen. Gegen derartige Diskriminierungen hilft in Deutschland das Strafrecht auf verschiedenen Wegen.

Beleidigung von Homosexuellen

Mit einer Beleidigung haben wir es zu tun, wenn ein Mensch in seiner Ehre verletzt wird. In der Praxis kommt es immer wieder zum Streit, ob eine Beleidigung vorliegt oder eben nicht. Das ist oft Ansichtssache.

Juristisch ist die Beleidigung ein Angriff auf die Ehre einer anderen Person durch Kundgabe ihrer Missachtung, die geeignet ist, den Betroffenen verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. Ob die Missachtung in einer Äußerung oder Handlung beleidigende Wirkung zukommt, hängt von den Begleitumständen ab. Je nach Kontext, kann ein Wort oder eine Geste strafrechtlich anders zu beurteilen sein.

Es kann eine Beleidigung sein, wenn eine Person „direkt ins Gesicht“ beleidigt wird oder die Beleidigung gegenüber anderen Menschen erfolgt.

Werturteile (= Aussagen, die von Elementen des Meinens und Dafürhaltens geprägt sind) als auch unwahre Tatsachenbehauptungen (= dem Beweis zugängliche Aussagen) können strafbar sein, wenn der angesprochene Mensch in seiner Ehre verletzt wird. Beleidigende Werturteile sind meist böse Beschimpfungen. Dazu zählen auch alle Aussagen, die sich gegen die sexuelle Identität richten.

homophobe Beleidigungen

Beispiele: „Schwuchtel“, „schwule Sau“ – die Liste der homophoben Beleidigungen ist lang.  Homophobe Äußerungen sind meist strafbar.

Die Juristen sagen, dass eine homophobe Äußerung strafbar ist, wenn dadurch der angesprochenen Person „der sittliche, personale oder soziale Geltungswert abgesprochen wird“

Beispiel: Die Nachbarin unterstellt ihrem homosexuellen Hausmitbewohner, dass er an AIDS erkrankt sei. Eine Beleidigung dürfte hier gegeben sein, weil der Krankheit AIDS noch immer ein großes soziales Stigma anlastet.

Werden unwahre Tatsachen behauptet, kann das auch als Verleumdung oder Üble Nachrede strafbar sein.

Beleidigung von Gruppen wie Homosexuelle, Schwule oder Lesben

Wichtiger Hinweis: Ganz allgemein gehaltene Äußerungen über „Homosexuelle“, „Schwule“ oder „Lesben“ sind keine strafbare Beleidigung. Denn das Recht setzt voraus, dass Personengruppen zumindest so abgrenzbar sein müssen, dass von vorneherein klar ist, welche Einzelpersonen gemeint sein sollen. Das gleiche gilt für die sexuelle Identität. Aus der Äußerung muss hervorgehen, welcher „Schwule“ konkret gemeint ist.

Das heißt: Wenn der Personenkreis zahlenmäßig klar abgrenzbar und überschaubar ist und ein Bezug auf bestimmte Personen möglich ist, ist auch eine „getarnte“ Äußerung strafbar.

Beispiele: 

a) Nicht strafbar = „Alle Lesben sind verlogen“

b) Strafbar = „Die Lesbe in der Hans-Müller-Straße 3 ist verlogen“

Üble Nachrede und Verleumdung
§ 186 und § 187 StGB

Wegen übler Nachrede macht sich strafbar, wer Tatsachen über einen Dritten behauptet, die er oder sie nicht beweisen kann. Nach obigem Beispiel: Die Nachbarin erzählt in einem Restaurant, dass ihr Hausmitbewohner AIDS habe. Eine Verleumdung läge vor, wenn sie dies von sich wegen würde, obwohl sie weiß, dass es unwahr ist – „wider besseres Wissen“.

Eine Übersicht über die Strafbarkeiten in Sachen Hatespeech findet ihr zudem auf unserer Homepage.

Nötigung und Bedrohung
§ 240 StGB bzw. § 241 StGB

Geht der Hass über eine Beleidigung hinaus und es wird mit Gewalt gedroht, kann dies als Nötigung oder Bedrohung strafbar sein.

Volksverhetzung - § 130 StGB

Richtet sich Hass nicht direkt an den Einzelnen, sondern an die Breite der Öffentlichkeit, kann es sich um strafbare sogenannte „Volksverhetzung“ handeln. Die Volksverhetzung ist in § 130 StGB geregelt und kompliziert:

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder

2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

[…] 

Die folgenden Absätze der Strafnorm beschäftigen sich mit Fällen, in denen Medien zur Tat verwendet werden oder ein Bezug zum Nationalsozialismus besteht. Wie bereits in Art. 3 GG fällt auf: Die sexuelle Orientierung ist nicht ausdrücklich benannt. Es ist unklar, ob Homosexuelle als ein „Teil der Bevölkerung“ vor derartiger Hetze geschützt sind.

Schutz der „sexuellen Orientierung“ durch unsere Gerichte

Unsere Gerichte schützen die sexuelle Orientierung. So wurde im vergangenen Jahr der damalige Berliner AfD-Abgeordnete Kay Nerstheimer vom Berliner Landgericht wegen Volksverhetzung zur Zahlung von 5000 Euro verurteilt. Er hatte im Dezember 2014 auf Facebook Homosexuelle als „degenerierte Spezies“ bzw. „sozial minderwertig“ bezeichnet. Homosexuelle könnten sich glücklicherweise nicht vermehren, da habe die Natur einen Fehler ausgebügelt, stellte der 54-Jährige damals auf Facebook fest.

Ganz allgemein fallen unter den Schutz der Norm alle von der übrigen Bevölkerung auf Grund „gemeinsamer äußerer oder innerer Merkmale politischer, nationaler, ethnischer, rassischer, religiöser, weltanschaulicher, sozialer, wirtschaftlicher, beruflicher oder sonstiger Art unterscheidbare Gruppen, die zahlenmäßig von einiger Erheblichkeit und somit individuell nicht mehr überschaubar sind“ (MüKoStGB/Schäfer, 3. Aufl. 2017, StGB § 130 Rn. 30).

In anderen Worten: Umfasst sind alle Mehrheiten von Personen, die sich durch irgendein festes äußeres oder inneres Unterscheidungsmerkmal als erkennbare Einheit herausheben (MüKoStGB/Schäfer, 3. Aufl. 2017, StGB § 130 Rn. 37).

Der Gesetzgeber zählt Homosexuelle dazu und möchte diese auch bei Angriffen auf einzelne Personen schützen (Drucksache 495/10 des Bundesrates vom 13.08.10).

Öffentliche Aufforderung zu Straftaten

Es kommt vor, dass zu Gewalt gegen Homosexuelle aufgerufen wird. Das ist strafbar, vgl. § 111 StGB. Den Täter erwartet eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis 5 Jahre.

Ist Hetze im Internet gegen Homosexuelle strafbar?

Wer Homosexuelle Menschen beleidigt macht sich strafbar. Dabei ist egal, ob im Internet oder auf der Straße beleidigt wird.

Je nach Art der Anfeindung aufgrund der sexuellen Orientierung können gleich mehrere Straftaten auf einmal begangen werden.

Auch verstorbene Homosexuelle sind geschützt (§ 189 StGB die „Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener“). Wer tote Homosexuelle verunglimpft, kann sich strafbar machen (bis zwei Jahre Gefängnis).

Ein neues Gesetz soll die Ausbreitung des Hasses im Netz verhindern

Einen zusätzlichen Schutz vor der uferlosen Verbreitung von Hetze soll seit einiger Zeit das so genannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) bieten. Es zielt nicht direkt auf den Ursprung der Hetze, sondern versucht dem Problem der Anonymität im Netz Herr zu werden. Es verpflichtet die Betreiber sozialer Netzwerke dazu, „offensichtlich strafbare Inhalte" innerhalb von 24 Stunden nach Eingang einer Beschwerde zu löschen. Den Unternehmen drohen Bußgelder von bis zu 50 Millionen Euro, wenn sie diese Vorgaben nicht beachten. Weitere Details zu dem NetzDG findet Ihr auf unserer Webseite. 

Fazit

Die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität sind in Deutschland geschützt – durch die Rechtsprechung und durch die Auslegung unserer Verfassung. Es gibt allerdings kein Gesetz, dass den Schutz ausdrücklich hervorhebt. Zur Klarstellung wäre dies wünschenswert, so dass es im Streitfall keiner Auslegung mehr bedarf. Eines muss klar sein: Eine Diskriminierung – auch durch Worte – aufgrund der sexuellen Orientierung – ist in Deutschland nicht erwünscht.

 

Mein persönlicher Krieg gegen "Diskriminierung von Amtswegen in Zusammenarbeit mit Polizei-Behörden" dem Land wo viel Gerdet wird, doch nichts überprüft!


 Wahrheit ist das was uns verbindet, oder sollte

Sie kommen an eine Kreuzung und wollen nach dem Weg fragen.
Ihr Gegenüber könnte ein Lügner sein.
Aber vielleicht sagt er auch stets die Wahrheit?
Welche Frage müssen sie ihm stellen, um den richtigen Weg zu finden?
Wahrheit im Plural? Das klingt zunächst nach einer Inflation von Wahrheiten, die sich in Beliebigkeit verlieren könnten.
So gebe es zum Beispiel die existenzielle, persönliche Wahrheit, die erkenntnistheoretisch geleitete, die sich in Übereinstimmung von Denken und Sachverhalt zeige, die emotionale Wahrheit oder auch die der geschichtlichen Überlieferung.
Nur zu einfach darf man es sich bei der Suche nicht machen. „Wahrheit ist nicht einfach das, was auf Zustimmung stößt.
Denn gerade ein vermeintlicher Konsens könne durch Täuschung, Zurückweisung von Argumenten oder politische Ideologen erreicht werden. Zur Wahrheitssuche gehöre auch der Irrtum. Aber auch Lüge, Notlüge, Betrug oder Falschaussage funken immer wieder dazwischen.
Das zeigt: Die Aufgabe ist kompliziert. „Wer nach einer einzigen in sich geschlossenen Wahrheit sucht, verfehlt das Ziel“, mahnt der Philosoph, schickt allerdings eine tröstende Botschaft hinterher: „Es gibt Wahrheit, nur muss um sie gerungen werden.“
Und zwar mit Argumenten, im Gespräch.
Wer gewinnt Gerichtsprozesse?
Der schlaue Anwalt mit dem Gesetzbuch in der Hand?
Oder derjenige, der überzeugende „Beweise“ hat?
Hängt der Ausgang von Prozessen an der Überzeugung des Richters und nicht an der juristisch perfekten Arbeit?
Bei vielen Rechtsstreitigkeiten geht es nicht um schwierige Gesetzesauslegungen, sondern um die Beweise.
Diese Erkenntnis ist Juristenkreisen Allgemeingut.
Zeugenaussagen sind wichtig für den Ausgang der Prozesse.
Der Richter war nicht vor Ort und muss im Gerichtssaal entscheiden.
Der Autor erinnert sich noch dunkel an seinen Religionslehrer aus der Schule, der sagte: „Kinder, nirgendwo wird so viel gelogen wie vor Gericht.“
Wir Schulkinder waren geschockt von der bösen Welt der Erwachsenen. Stimmt die These des Religionslehrers?
Stimmt das? Der Wahrheitsbegriff des deutschen Rechts muss definiert werden.
Was ist die Grundlage der richterlichen Entscheidung? Was muss der Richter erforschen? Worum geht es in der Angelegenheit?
Es gibt zwei unterschiedliche Möglichkeiten des Gerichts sich einem Geschehen nachträglich zu nähern: den Amtsermittlungsgrundsatz oder den Beibringungsgrundsatz.
Amtliche Ermittlung
Der Amtsermittlungsgrundsatz bedeutet, dass der Richter aufgefordert ist, von Amts wegen Tatsachen aufzuklären und nachzuforschen und nachzufragen. Der Richter muss die Tatsachen, die für die Entscheidung von Bedeutung sind, klären. Dieser Grundsatz beherrscht z.B. den Strafprozess (hier geregelt im § 244 Absatz 2 StPO). „Hier rennt der Richter zum Buffet und futtert sich durch die ganzen Getränke, Soßen und Speisen.“ Der Richter fragt und fragt und fragt, um den Sachverhalt zu erforschen.
Grundsatz der Beibringung
Im Zivilprozess gilt der Beibringungsgrundsatz. Wenn jemand will, dass der Richter entscheidet, muss er den Sachverhalt vortragen und vorlegen. In der Zivilprozessordnung, d.h. bei Streitigkeiten zwischen Bürgern, gilt dieser Grundsatz. Dieser Beibringungsgrundsatz besagt, dass das Gericht bei der Entscheidungsfindung die von den Parteien in den Prozess eingebrachten Tatsachen berücksichtigt. Hier muss der Richter nicht groß fragen, sondern muss sich primär auf das verlassen, was die Parteien vortragen. „Der Richter sitzt im Restaurant und isst das Gericht, welches der Kellner dem Richter serviert.“
Wer darf offiziell lügen?
Beispiel: Wuppertal, am 01.03.2019 geht der Angeklagte bzw. Beklagte in die öffentliche Toilette am Rathaus und beschmiert die Wände mit Filzstiften. Es handelt sich strafrechtlich um eine Sachbeschädigung. Im Zivilprozess möchte der Eigentümer der Anlage Schadenersatz für die Reinigungskosten.
Anders als im Strafverfahren, bei dem der Angeklagte oder Beschuldigte zu seinen Gunsten lügen kann, müssen die Parteien im Zivilprozess gemäß § 138 ZPO die Umstände „vollkommen und der Wahrheit gemäß“ abgeben.
Also im Strafprozess darf der Angeklagte lügen und der Richter muss immer weiter fragen. Richter: „Angeklagter, waren sie am Montag, den 01.03.2019 in der öffentlichen Toilette am Rathaus und haben dort die Wände mit einem Filzstift beschmiert?“ Angeklagter: „Nö, ich kann nicht schreiben, habe keinen Stift und trage ich Windeln. Ich war nicht auf dem Klo am Rathaus!“ Er lügt und das ist offiziell erlaubt.
Im Zivilprozess darf niemand lügen. Das wäre der Fall, falls der Angeklagte vor dem Amtsgericht von dem Eigentümer der Toilette verklagt worden wäre. Dann müsste er die Wahrheit sprechen. Falls er verklagt wird auf Zahlung von 20 € Reinigungskosten? Ob ein Beklagter die Wahrheit spricht? Erfordert, dass andere Erkenntnisquellen für das Gericht herangezogen werden.
Also: Angeklagte lügen und Parteien im Zivilprozess lügen (obwohl sie es nicht dürfen).
Zeugen sind wichtig
Wichtige Erkenntnisquellen für Gerichte sind neben Urkunden, dem Augenschein, die Zeugenaussage.
Hier fängt die Krux an. Der Zeuge kann selten den Sachverhalt wahrheitsgetreu darstellen. Oft liegt es daran, dass die Geschehnisse weit in der Vergangenheit liegen. Die Geschehnisse werden als sicher dargestellt, obwohl der Zeuge sich kaum daran erinnern kann. Zeugen sind selten objektiv, irren oder lügen.
Auch der Zeuge im Zivilprozess wird zur Wahrheit ermahnt und darauf hingewiesen, dass er unter Umständen die Aussage zu vereidigen habe (§ 395 Absatz 1 ZPO). Wie ein Richter die Zeugenaussagen würdigt, steht in seinem Ermessen (§ 286 ZPO). Der Richter entscheidet darüber ob der Zeuge glaubwürdig und ob seine Aussage glaubhaft ist. Für einen Richter ist es allerdings nur schwer erkennbar, wann ein Zeuge die Wahrheit sagt und wann er lügt.
Wieso wird die Lüge nicht erkannt?
Beginnt der Fehler in der juristischen Ausbildung? Wie werden zukünftige Richter vorbereitet? Während des Studiums wird an einem vollständig aufgeklärten Sachverhalt gearbeitet, im juristischen Vorbereitungsdienst werden ein paar Mal Zeugen befragt?
Kein Wunder, dass ein Richter das Verhalten des Zeugen und die Art der Aussage nicht richtigerweise bewerten kann. Werden Zeugenaussagen falsch gewürdigt?
Auch wenn die Zeugen nicht absichtlich lügen, ist auf das menschliche Erinnerungsvermögen nicht hundertprozentig Verlass. Wird ein Tathergang zuverlässig rekonstruiert? Vieles hängt von der Konzentration auf den Handlungshergang ab. Erinnerungslücken entstehen, verschiedene Details werden ausgelassen. Dem Richter wird damit ein verfälschtes Bild über die entscheidenden Geschehnisse vermittelt.
Das Wahrnehmungsvermögen ist von Mensch zu Mensch unterschiedlich. Das Wahrnehmungsvermögen hängt vom aktuellen Zustand, Alter und der Konzentration auf bestimmte Geschehnisse ab. Details werden beispielsweise falsch wahrgenommen, die für die Sachverhaltsaufklärung von Bedeutung sein könnten. Die Zeugen können sich verhören, optisch täuschen, Personen und deren Namen verwechseln. Nehmen wir als Beispiel einen Verkehrsunfall. Dieser geschieht normalerweise schnell, dass ein Mensch kaum alle Geschehnisse richtigerweise erfassen kann. Vielmehr erfasst er einzelne Teile vom Geschehnis und daraus bildet er unbewusst das „Gesamtgeschehen“.
Zu diesem Thema wurden zahlreiche Forschungen durchgeführt. Sie ergaben, dass Geschehnisse, direkt von den Menschen interpretiert, oft mit anderen Umständen in Verbindung gebracht und erst dann gespeichert werden. Später werden die Geschehnisse verfälscht wiedergebracht.
Falschaussagen
Natürlich werden Falschaussagen vor Gericht strafrechtlich belangt. Erwiesen werden muss die Unwahrheit. Gerade das erweist sich als problematisch, vor allem wenn die Zeugenaussage das einzige Beweismittel ist oder es Aussage gegen Aussage steht. Dies wissen die Parteien vor Prozessbeginn und können sich darauf einstellen.
Das Problem ist in den Juristenkreisen bekannt, eine zufriedenstellende Lösung wurde noch nicht gefunden. Wie wäre eine bessere Lösung?
Fragetechniken, ob der Zeuge lügt?
Vor allem kommt es auf die richtige Fragestellung an. Zahlreiche Forschungen in diesem Bereich ergaben, dass das Fragen über Details zu einem bestimmten Geschehnis die Lügner ins Stocken bringen. Gelogene Geschichten werden chronologisch aufgebaut. Der lügende Zeuge ist gut auf die konkreten Fragen zum streitigen Sachverhalt geschult worden. Die vorbereiteten Antworten will er schnell loswerden. Bei unerwarteten Fragen zum Wetter oder Details über die Kleidung des Beklagten enttarnen sich die Lügner.
Leerfragen wie z.B. „was ist passiert?“ sollen den Zeugen dazu bringen, weitere, unbeeinflusste Auskünfte zu erteilen. Anstoßfragen bringt den Befragten auf ein konkretes Thema, z.B. „Wie ist es zu diesem Gespräch gekommen?“ Zuerst berichtet der Zeuge selber, ohne unterbrochen zu werden. Dann sollte die befragte Person die Ergänzungen fortführen. Möglichst lange sollten „W“ Fragen gestellt werden „Wer?“, “Wie?“, „Wo?“, „Warum?“, „Weshalb?“. Ob die Wahrheit gesagt wird kann der Vernehmer an der Beantwortung von Situationsfragen erkennen, indem unerwartete Fragen zu nebensächlichen Themen gestellt werden. Lügner können diese mit Mühe beantworten, sie verfügen nicht über „echte Erinnerungen“.
Ein großer Fehler: verneinende Fragen zu stellen. Lügen ist einfacher, wenn die Fragen nur mit „nein“ oder „ja“ beantworten werden. Nicht mehrere Fragen aneinander knüpfen, dadurch wird der Zeuge verwirrt und gibt nicht auf alle Fragen eine ausgiebige Antwort. „Wenn die Befragungstechnik einleuchtend erscheint, ist es auch oder vor allem für erfahrene Rechtsanwälte oder Juristen schwer, diese praktisch umzusetzen. Schließlich gestaltet sich jede Befragungssituation anders und jeder Befragte reagiert auf bestimmte Fragen anders.“
Bewertung: Schwerpunkt – Ermittlung – Beurteilung
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sollte der Richter bei der Bewertung den Schwerpunkt auf die Ermittlung der Richtigkeit der Angaben anstatt der Glaubwürdigkeit des Aussagenden legen.
Es geht vielmehr um die Beurteilung, ob auf ein bestimmtes Geschehen bezogene Angaben zutreffen, d.h. einem tatsächlichen Erleben entsprechen“ (BGH Urteil vom 30.07.1999 – 1 StR 618/98)
Es gibt nämlich keine Personen die generell die Wahrheit sagen oder generell Lügen. Dies nicht anhand der beruflichen oder gesellschaftlichen Reputation festgestellt werden. Die Regel ist nicht, dass die Ehefrau des Beklagten in seinem Sinne lügt.
Ein ungleiches Verhältnis bei der Prozessführung ist dann gegeben, wenn sich z.B. große Firmen und kleine Unternehmen gegenüberstehen. Große Firmen mit vielen Mitarbeitern können oft mehrere Zeugen benennen, während die kleinen Unternehmer schon als Partei im Prozess vertreten sind.
Lässt sich der Richter bei der Vernehmung von der unbewussten Sympathie oder Antipathie zum Zeugen leiten? Die Richter Wendler und Hoffmann haben laut dem Standardwerk „Technik und Taktik der Befragung“ feststellen können, dass die Sympathie, gleiche Herkunft, die Angehörigkeit zur gleichen gesellschaftlichen Schicht Auswirkungen auf die Bereitschaft haben, Aussagen weniger zu hinterfragen. Tests erwiesen, dass einem Skinhead mehr Nachfragen gestellt worden sind als einer hübschen jungen Frau, bei gleicher Aussage. Auch werden die Aussagen von Menschen aus anderen Kulturkreisen öfter mit Skepsis behandelt.
Glaubhaftigkeit – Behauptung – Aussagen
Die Frage der Motivation des Zeugen kann in die Erwägungen über die Glaubhaftigkeit des Zeugen mit einfließen (BGH in seiner Entscheidung vom 30.07.1999, Az.: 1 StR 618/98. Allerdings sollten diese Feststellungen nicht pauschal vorgenommen werden. Der Grundsatz der freien Beweiswürdigung (§286 ZPO), der besagt, dass das Gericht die Beweise ohne feste Regeln im Einzelfall zu bewerten habe, sollte nicht vergessen werden!
Als ein Indiz, dass für die Wahrheit der Aussage spricht, wird in der Rechtsprechung die Selbstbelastung anerkannt. Bewusst falsche Aussagen haben eine selbstbelastende Wirkung. Anders versuchen sich intentional falsch aussagende Zeugen vorteilhaft und positiv darzustellen.
Praktiker stellten fest, dass lügende Personen bei ihrer Darstellung übertreiben, um auf diese Weise den Richter überzeugen zu können. Einer sicher klingenden Behauptung wird mehr Glauben geschenkt als einer sich weniger bestimmt anhörenden.
In ihrem Buch weisen die Richter Wendler und Hoffmann darauf hin, dass die lügenden Zeugen begrenzt beurteilen können, ob das was sie vor Gericht geschildert haben ausreicht um das Prozessziel zu erreichen. Deswegen sagen Lügner mehr, um zu „überzeugen“. Oft spricht das „zu wenig“ gesagte für die Wahrheit. Ist es für die Richter zu wenig und sie verlangen eine „genaue Schilderung“ wird der Lügner darauf eingehen und nochmal „nachbessern“. Verzichtet der Zeuge auf diese „Ergänzungen“ kann eher von der Wahrheit der Aussage ausgegangen werden.
Ehrliche Personen sollen in ihren Aussagen Erinnerungsmängel zugeben können, während falsch aussagende Zeugen dies vermeiden. Die Körpersprache ist ein Erkenntnismittel für Richter. Dabei kommt es nicht auf die Merkmale wie Nervosität oder Vermeidung von Blickkontakt an. Vielmehr sind gerade die unbewussten Signale ausschlaggebend. Die Interpretation der Körpersprache ist in der Praxis allerdings schwierig. Manche Verhalten können mehrdeutig interpretiert werden oder andere Gründe haben. Eine Person kann aus anderen Gründen innerlich aufgewühlt sein.
Denke habe damit einiges was so normal ist, doch kaum zur Sprache kommt geschildert.
Die Ereignisse der letzten Tage, zwingen mich dazu, so einige Pläne momentan in Schwebezustand zu versetzen, denn auf jede Aktion folgt Reaktion, heißt Zivil-Klagen ohne ende, denn wer Geister ruft, soll den Schall nicht unterschätzen.

Diesen Kampf werde ich auch für andere Betroffene angehen, es kostet, hoffe auf "Solidarität" von gut Menschen verbleibe mfg
Nikita Noemi Rothenbächer

Montag, 27. Februar 2023

Wie Verwerflich oder Unmoralisch muss man sein, doch Politiker erlauben sich alles!


 

Wagenknecht stimmte gegen Selbst­bestimmungs­gesetz

Mittlerweile liegen die Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen vor. Demnach stimmten die allermeisten Abgeordneten entsprechend ihrer Fraktionslinie. Allerdings gab es auch einige Abweichler*innen. Während etwa 53 Mitglieder der Linksfraktion die queerfreundlichen Gesetzentwürfe von FDP und Grünen unterstützten, votierten Sevim Dagdelen, Klaus Ernst, Alexander Ulrich und Sahra Wagenknecht dagegen. Wagenknecht hatte sich bislang trotz ihrer queerfeindlichen Rhetorik immer damit gebrüstet, Anträgen zur Stärkung von LGBTI-Rechten zugestimmt zu haben. Die beiden Linken-Abgeordneten Heidrun Bluhm-Förster und Axel Trost enthielten sich.
 
Wagenknecht und Dagdelen sind keine echten Linken

Sahra Wagenknecht und Sevim Dagdelen seien nur Teil der Fraktion, um mit Diäten ihre eigene finanzielle Zukunft zu sichern.

Der Fraktion würden die beiden Politikerinnen nur aus finanziellen Gründen angehören: "Dass sie Partei und Bundestag nicht verlassen wollen, hängt damit zusammen, dass sie die soziale Frage für sich eben mit über 10.000 Euro Monatseinkommen gelöst haben wollen." Die Linke.queer werde sich nun darauf konzentrieren, "unser Partei- und Wahl-Programm durchzusetzen und mit den zehntausenden Genoss*innen und allermeisten unserer Abgeordneten zusammenarbeiten, die keinen an der Klatsche haben".

Die Identitätspolitik läuft darauf hinaus, das Augenmerk auf immer kleinere und immer skurrilere Minderheiten zu richten, die ihre Identität jeweils in irgendeiner Marotte finden, durch die sie sich von der Mehrheitsgesellschaft unterscheiden und aus der sie den Anspruch ableiten, ein Opfer zu sein.“

Anschlussfähig an rechte Diskurse

Das von Wagenknecht selbst kurz zuvor noch benannte gemeinsame Interesse auf Nicht-Diskriminierung gibt es also doch nicht? Man weiss es nicht, denn Wagenknecht verzichtet in ihrem Buch darauf, stringent zu argumentieren und verwendete Begriffe («Lifestyle-Linke», «Linksliberalismus», «Identitätspolitik») eindeutig zu definieren.
So kann sie diese Begriffe recht beliebig und widersprüchlich verwenden.
Sie macht Menschen verächtlich («Skurrile Minderheiten», «individuelle Marotten») und betont wenig später, gegen Diskriminierung eintreten zu wollen.
Was hängen bleibt, ist ein Raunen, ein Getuschel, mit dem die gesellschaftlichen Kämpfe um Emanzipation und für Grund- und Freiheitsrechte diskreditiert wird – und anschlussfähig an rechte Diskurse ist.

Widerlich ist das nicht nur vor dem Hintergrund zunehmender Gewalt gegen queere Menschen, die Wagenknecht mit ihrer Wortwahl befördert, sondern auch, weil es so notwendig ist, darüber zu diskutieren, wie queere Bewegungen auf soziale Ungleichheit reagieren.

Denn das, was alle derzeit pandemiebedingt an Lebensqualität vermissen (geschlossene Clubs, Kinos, Restaurants und Events), ist für Queers, die von Hartz IV leben, Lebensrealität auch ohne Pandemie.

Individuelle Emanzipation bedarf sozialer Absicherung, um sie leben zu können.
Die überdurchschnittliche Arbeitslosigkeit bei trans Personen, die schlechtere Bezahlung lohnabhängig beschäftigter queerer Menschen und die hohe Altersarmutsquote bei lesbischen Frauen sind Themen, die in den queeren Debatten immer noch zu wenig präsent sind.

Wagenknecht ver- und behindert diese wichtige Diskussion, indem sie Ressentiments verbreitet und bewusst zulässt, dass gesellschaftliche Minderheiten dafür verantwortlich gemacht werden, dass in der Bundesrepublik soziale Ungerechtigkeit herrscht.

AfD-Abgeordneter: Das "Regenbogenimperium" ist der Feind der "Normalen"

AfD-Abgeordneter: Das "Regenbogenimperium" ist der Feind der "Normalen"


 Hans-Thomas Tillschneider stellt klar, wo der Feind steht: Um gegen queere Menschen vorzugehen, sei "Freundschaft" mit Russland notwendig.

Mit aggressiver Rhetorik geht der sachsen-anhaltinische AfD-Vizechef Hans-Thomas Tillschneider gegen die Akzeptanz von sexuellen und geschlechtlichen Minderheiten vor: "Wir, die Normalen, Vernünftigen, Verwurzelten haben erkannt, dass unser Feind das Regenbogenimperium ist, und im Widerstand gegen dieses Imperium steht uns Russland am nächsten", so der 42-jährige Landtagsabgeordnete laut dem rechtsextremen Magazin "Compact". "In Russland herrscht eine in der Tradition verwurzelte Lebensweise, die sich mehr und mehr als Gegenentwurf zur traditions-, identitäts- und geschlechtslosen Regenbogengesellschaft des Westens begreift."

Die Worte sollen laut dem rechtsextremen Magazin "Compact" am Wochenende bei der Auftaktveranstaltung des "Vereins Ostwind" gefallen sein. Der neue Verein, der keinerlei Verbindungen zu einem gleichnamigen ökologischen Projekt aus Kempten hat, will eigenen Angaben zufolge für "Frieden und Freundschaft mit Russland" eintreten. Zu der Veranstaltung sollen "etwa 70 Personen" gekommen sein, "darunter auch Bundestags- und Landtagsabgeordnete der AfD und Spitzenvertreter der Landesverbände". "Compact", ein Magazin des umtriebigen Publizisten Jürgen Elsässer, macht bereits seit Jahren Stimmung gegen queere Menschen.
Tillschneider gilt als rechtsextremer Vordenker der AfD, der aus seiner Abneigung gegen queere Menschen nie ein Geheimnis gemacht hat. So rief er im Landtag von Magdeburg Schwule und Lesben auf, ihre sexuelle Orientierung in der Öffentlichkeit zu verstecken ("Ich persönlich halte es ja für eine Frage des Anstands, meine Mitmenschen nicht in aller Öffentlichkeit mit meinen sexuellen Neigungen zu behelligen."). Homosexualität bezeichnete er unter anderem als "Abweichung" und Fehler der Natur und sprach vom "Regenbogen-Trallala". Aids-Kranke seien zudem "der Preis, den wir für ein dekadentes Gesellschaftsmodell zahlen".

Letzten Herbst sorgte Tillschneider für Schlagzeilen, weil er mit anderen AfD-Mitgliedern in den von Russland besetzten Donbass in der Ostukraine reisen wollte. Zudem behauptet er, Russland habe die Ukraine nicht angegriffen. Auf Twitter hatte er etwa auf eine entsprechende "Tagesschau"-Meldung geantwortet: "Falsch. Russland wehrt sich."

Der neue Begriff "Regenbogenimperium" scheint in der AfD Fuß zu fassen: Das Wort wurde letztes Jahr vom Thüringer AfD-Star Björn Höcke populär gemacht 

We look every day to find "useful things" that enable minorities to live without suffering! Headline: New target for possible HIV treatment discovered

We look every day to find "useful things" that enable minorities to live without suffering! Headline: New target for possible HIV treatment discovered Researchers from Austria have been able to identify a previously unknown mechanism of the HI virus, which plays a central role in replication in the human body. Innsbruck (Austria). Although medicine has made enormous advances in the treatment of AIDS in recent years and HIV can be treated better and better, the infectious disease is still not completely curable. Although doctors have been able to heal a few people with AIDS, comprehensive treatment of all those affected is not yet possible for various reasons. Kathrin Breuker and her colleagues from the Institute of Organic Chemistry at the University of Innsbruck have now made a completely new discovery: they have discovered a previously unknown mechanism that plays a central role in the multiplication of the HI virus in the human body. In concrete terms, this means that the researchers have found a new binding site that could be of interest for future therapies. Physicians and scientists worldwide are searching for more efficient therapies to treat AIDS. The focus of research is primarily on combating the virus, but also on mechanisms that prevent it from multiplying. In order to settle in the body, the HI virus penetrates human cells and builds its genetic information into the cell nucleus of the DNA. In this way, modified mRNA is produced, which gets from the cell nucleus into the cell fluid and changes proteins there in such a way that they serve virus replication. Stop the HIV virus from multiplying In order for the virus mRNA to be able to leave the cell nucleus quickly, it needs eight to ten molecules of a very specific protein (rev). So far, however, it was completely unclear where exactly on the RNA and also in which order the rev proteins attach themselves. However, if you understand this process exactly and have the knowledge about the attachment, you can stop the virus from multiplying. With the help of a completely new method, the researchers have examined the replication mechanism of the virus more closely and discovered a new binding site. The rev proteins are captured at it and forwarded to binding sites that have been known for some time, which in turn enables the formation of stable RNA-protein complexes. It is precisely at this point that future therapies could start and interrupt the multiplication of the HI virus in the body. As the researchers report in the journal Nature Communications, the new research results are not only interesting with regard to new AIDS therapies, they also explain older research results, which were previously not or only partially understood. In the circles of activists, the motto is, we never give up, because hope dies last. Greetings Nikita Noemi Rothenbacher
 

Das Menschliche

Die Kirchen, schweigen nicht aus Scharmützel über Missbrauch, nein haben Angst um die Glaubwürdigkeit!

Von oben gesehen sind wir alle Zwerge und von unten alle Riesen.... Wir müssen die horizontale Vision, die solidarische Vision zurückgewi...