Sonntag, 31. Juli 2016

Schon mal darüber Nachgedacht? /// Ever thought about?

Copyright © 2011-2021 Nikita Noemi Rothenbächer- Alle Rechte vorbehalten!
Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2016
Bitte kopiert den Link und Gebt diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt vor, einer Minderheit anzugehören!

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Guten Morgen, heute der 31.07.2016 ist es Zeit für eine Zusammenfassung
Good morning, today is the 07.31.2016 it is time for a summary of

Als erstes müssen wir Ihnen unseren Dank aussprechen, aber warum Dank, Ihr seid diese welche diesen Blog besucht, weil wir Ihn wie eine Zeitschrift aufarbeiten, das ist uns eine Ehre!
Eine Ehre weil wir versuchen Minderheiten einen Platz zu schaffen, in dieser sehr Globalisierten Welt, welche sehr schnell Lehbig erscheint nein Sie ist es!

Minderheit bedeutet wie das Wort selbst sagt:  kleinerer Teil (einer bestimmten Anzahl von Personen) zahlenmäßig unterlegene [und darum machtlose] Gruppe (in einer Gemeinschaft, einem Staat o. Ä.)!
Wir schreiben über und für Transgender (lat. trans „jenseitig“, „darüber hinaus“ und engl. gender „soziales Geschlecht“) ist ein Begriff für Abweichungen von der sozialen Geschlechterrolle beziehungsweise den sozialen Geschlechtsmerkmalen (Gender).

Davon gibt es Welt weit eine große Anzahl, unser Blog versteht sich oder sollte Verstanden werden wie eine Zeitschrift, das alles warum?

Nun da als Autorin selbst von Intersexualität betroffen bin, falsch ich wurde so geboren, heißt ich habe nichts dazu bei getragen das zu sein was ich oder wie ich geboren wurde!

Sondern bin ein Wesen welche durch unglückliche Umstände, so bin wie ich bin, obwohl es als Unglück zu bezeichnen liegt schlicht einfach nur daran, dass wir in einer Gesellschaft leben, welche durch Glauben also im Großteil Religion, Erziehung wie Prägung  von Anbeginn der Menschheit uns selbst Regeln aufstellten, alles was nicht in diese Regeln passt, Regeln welche man auch Norm benennt wie „Normalität“ wir in einer oder anderen Weise aussortiert!

Dieses Aussortieren beruht im Wesentlichen auf Körperliche Merkmale, Einstellungen, der Form wie man mit Gefühlen und der Liebe umzugehen pflegt!
Der Maßstab ist diese „Normalität“ alles was nicht der „Norm „ entspricht gehört zu einer Minderheit, egal ob durch Krankheit oder persönliche sehr intime Eigenschaften, auch Hautfarbe entspricht diesem Klischee, wäre es nicht so gäbe es keinen Rassismus, schon Abstrus diese Vorstellung oder, schon mal Gedanken darüber gemacht!

Wir haben Frauen welche kläglicher Weise Total unterdrückt als Minderwertig dahin gestellt werden, Sie werden geschlagen, missbraucht, unterdrückt, geschändet sogar Verstümmelt, dieses sind Tatsachen somit Fakten!

Jetzt stelle ich euch einfach mal die Frage, was ist „Normalität“?


Da Ihr schon mal gerade eben dieses am Lesen seid, wäre meine bitte, das Ihr euch kurz die Zeit nehmt und in wenigen Worten beschreibt wie Ihr „Normalität“ definiert!

Was ich euch jetzt schon sagen kann, es wird kaum eine Übereinstimmung geben da man „Normalität“ nicht definieren kann. Wir sind etwas mehr als 7 Milliarden Menschen auf dieser schönen Erde, die Natur lässt jedoch keine Kopie noch ein Duplikat eines einzigen Menschen zu!

Daraus erkennen wir, wie Einzigartig jeder von uns ist!


Über 7 Milliarden Menschen, was für ein Wahnsinn, wie groß und mächtig die Natur doch sein kann, denn es gibt keinen Menschen von welchem wir sagen könnten es ist eine Kopie oder ein Duplikat, heißt die Natur ist besser als jeder PC jedes IT Programm, einfach mal Nachgedacht!

Moment gerade mal Nachschauen,  http://trans-weib.blogspot.de/ hat von Anbeginn seiner Existenz 1.872.408 aufrufe gehabt, das erscheint mit so minimal gegenüber 7 Milliarden von Menschen.
In unserem Blog http://trans-weib.blogspot.de/ findet Ihre momentan 853 Veröffentlichungen, der unterschied Listen Art von Thematiken und Berichte über Missstände  oder Diskriminierung wie Homophobie oder Religiöse Einstellungen, von Recht und Gesetzen von Misshandlungen und Verbesserungen mehr noch von unterschiedlichen Meinungen!

Für was das alles?


Wir sind Überzeugt das Wissen eine große Macht wenn nicht die größte Macht ist um Veränderungen herbei zu führen; der Sinn ist oder liegt auf der Hand, jeder Mensch ist vor und insbesondere an erster Stelle ein Mensch!

Wir haben unterschiedliche Hautfarben unterschiedliche Körperliche Gegebenheiten unterschiedliche Augenfarben oder Haarfarben so auch Erziehung und Religiöse Glauben, doch schon darin liegt ein großer Unterschied, was gab uns diese Natur mit, was ist es was wir uns als Menschen selbst auferlegt oder aufgezwungen haben!

Komischer Weise haben alle Menschen doch Gemeinsamkeiten, jeder hat Rotes Blut, jeder von uns hat ein Herz einen Kreislauf ein Gehirn.

Unterschiedlich ist was wir in unserem Gehirn haben durch Erziehung und Prägung, denn da durch Entwickeln sich unglaublich viele unterschiedliche Eigenschaften alle beruhend auf die Entwicklung wie Erziehung und Prägung welche wir Erfahren!

Da gibt es welche sagen alles unterliegt der Evolution, ich stimme diesem zu, auch wenn viele sich darüber keine Gedanken machen!


Respekt kann man durch Wissen oder auch durch Gewalt durch Kriege oder Diskriminierung auch Hass und Unterdrückung erreichen, nicht jeder lässt das zu, heißt auch diese welche Stark sind an sich selbst Glauben eine gute Bildung oder gut Beobachten entwickeln diese eigenständige Persönlichkeit!


Uns allen gleich ist und das ist ein Fakt, „Wir werden Geboren um zu Sterben“!


All dieses was dazwischen liegt, könnte man dann als Lebenswerk bezeichnen, da gibt es diese welche in dieser großen Zahl von 7 Milliarden total untergehen, kein Mensch nimmt Notiz von diesem Menschen und seinem geführten Leben, es liegt schließlich in unserer eigen Hand oder?

Heißt der Grundsatz aller Menschen ist der gleiche, da gibt es dann diese Moralischen Werte, das was wir als Verwerflich bezeichnen oder gar Abartig besser gesagt nicht „Normal“, jedoch dieses Eigenschaften sind uns nicht von Natur aus gegeben sondern wir eignen Sie uns an!

Das nicht Respektieren von Minderheiten ist eine Abartigkeit schlicht einfach ehrlich, denn ein einzelner würde gar nicht auf den Gedanken kommen, das ist ein Fakt!


Es ist immer eine große Masse welche Regeln aufstellt, oder ein Führer ein Lieder besser gesagt ein Anführer, dieser kann durch Angst und Gewalt Menschen dazu bringen  total Unmenschliches durch zu führen! Beispiele haben wir in der Geschichte genug!

Unsere Absicht wir von  http://trans-weib.blogspot.de/ versuchen das zu verbessern, wir werden da sein, wir wären froh wenn wir Unterstützung von euch erhalten würden, schon das Teilen dieses Blog ist Unterstützung, das weiterleiten das darüber reden uns Wahrnehmen!

Euch einen tollen und angenehmen Sonntag von ganzen Herzen
Eure Nikita Noemi   


Meine sehr geehrten Gäste
Als erstes ein Dankeschön das Sie diesen Blog besuchen, wir von  http://trans-weib.blogspot.de/ geben uns ständig Mühe einige Berichte in diesem Zu veröffentlichen an welche Sie wo möglich nicht oder keinen Zugriff haben.
Natürlich steht vor allem darauf Aufmerksam zu machen, das in unserer sogenannten Gesellschaft es auch Minderheiten gibt welche Minderheiten sind weil kaum oder keine Aufklärung betrieben wird. Unsere Politiker nun scheren sich wenn ehrlich formuliert einen Dreck um diese Minderheit, der Gedanke dass jegliche Minderheit immer ein Teil einer Gesellschaft ist vergessen Sie allzu gerne, das ist nicht subjektiv sondern ein Fakt somit Objektiv.
Mit mehr als 850 Berichten aus der ganzen Welt von Medizin wie Wissenschaft von Selbsthilfegruppen und vielen anderen Medien wird hier zusammengefasst auf Menschen unwürdige Zustände aufmerksam gemacht.
Glauben Sie mir, all dieses Zusammen zutragen ist Anstrengend wie Zeitaufwendig in den Medien präsent zu sein nicht immer einfach, aus diesem Grund gilt vor allem unseren Lektoren das größte und beste Lob!
Ein Dankeschön an Sie!!!!  
Nun sind wir an einem Punkt in welchem wir an Ihr Mitgefühl „Appellieren“, nein wir möchten keine Geschenke im Gegenteil aber nach reichlicher Überlegung möchten wir Ihnen anbieten auch Ihre Werbung auf unserem Blog zu integrieren!
Was bedeuten würde, dass für jeden Aufruf welcher unser Blog erhält auch Sie Automatisch mit aufgerufen werden, der Durchschnitt der Aufrufe täglich beträgt zu diesem Zeitpunkt 1000 Aufrufe das Weltweit!
Was verlangen wir?
Nun pro Aufruf 0,10 Euro Cent, nach unserem Ermessen ist es nicht viel, wir sind der Überzeugung man sollte darüber nachdenken, sollten Sie ein wirkliches Interesse haben so unterrichten Sie uns unter: Nikita_Noemi_Rothenbaecher@gmx.de
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Verbleibe wie immer mit herzlichen wie freundlichen Grüßen
Nikita Noemi Rothenbächer 

Donnerstag, 28. Juli 2016

Variations of sex development - the diversity of nature /// Varianten der Geschlechtsentwicklung die Vielfalt der Natur


Copyright © 2011-2021 Nikita Noemi Rothenbächer- Alle Rechte vorbehalten!
Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2016
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Varianten der Geschlechtsentwicklung – die Vielfalt der Natur

Unsere Welt ist vielfältig. Dies gilt auch für Geschlechtlichkeit, denn entgegen unserem Alltagsverständnis existieren nicht nur Männer und Frauen. Bis heute werden jedoch von der weiblichen und männlichen Norm abweichende Körper pathologisiert. Unter dem in der Medizin verwendeten Begriff „Disorder/Difference of Sex Development (DSD)“ werden diese Varianten der ´körperlichen` Geschlechtsentwicklung zusammengefasst.

Definition

 Bei der Zwischengeschlechtlichkeit handelt es sich um Variationen der genetischen, gonadalen, hormonalen oder genitalen Beschaffenheit eines Menschen, die dazu führen, dass er nicht eindeutig den biologischen Kategorien weiblich oder männlich zugeordnet werden kann. Die Nomenklatur dieser Varianz ist strittig. DSD verweist vor allem auf eine angenommene medizinisch definierte `körperliche´ Störung. Diese Zuschreibung blendet allerdings die Komplexität der Natur aus. Wie die Biologie zeigt, kann die Aufteilung in zwei Geschlechter der Realität nicht standhalten. Aktuelle Debatten darum, dass Geschlecht eher polar  anstatt binär anzusehen ist, gewinnen an Beachtung.

Politische Brisanz

Dass die Variation der Geschlechtsentwicklung nicht nur ein medizinisches Thema ist, zeigen neuere politische Initiativen. Seit 2010 beschäftigt sich die Bundesregierung mit der Problematik ‚Intersexualität‘. Sie beauftragte den Deutschen Ethikrat mit einer Stellungnahme, welche 2012 veröffentlicht wurde .
2013 folgte dann eine Änderung im Personenstandsgesetz (PStG), welche die Offenlassung des Geschlechtseintrags für neugeborene Kinder ermöglicht, und zwar nur dann, wenn das Kind nicht eindeutig dem weiblichen oder männlichen Geschlecht zugeordnet werden kann. Für die betroffenen Kinder ist es ein Zwangsouting. Die freie Wahl des Geschlechts, also männlich oder weiblich, ist nicht zugelassen. 

Die gesetzliche Regelung „nicht eingetragen“ gilt allerdings nicht für ältere intersexuelle Kinder und Erwachsene. Keine Krankheit oder Fehlbildung Auch die Bundesärztekammer (BÄK) befasst sich mit dem Phänomen und gab im Januar 2015 eine Stellungnahme zur „Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Varianten/ Störungen der Geschlechtsentwicklung (Disorders of Sex Development, DSD)“ heraus, welche im Folgenden kurz vorgestellt wird. Die BÄK macht hier deutlich, dass „ die Gleichsetzung von DSD mit Fehlbildung oder Krankheit nicht angemessen [ist]“. Von der BÄK wird insbesondere kritisiert: „[D] ie Überschätzung der ‚normalisierenden‘ Wirkung eines äußerlich unauffällig wirkenden Genitales; […] die Unterschätzung des traumatisierenden Potenzials dieser Eingriffe; […] in deren Folge noch heute für viele Verfahren […] keine ausreichende Evidenz vorhanden ist“.

Eine ähnliche Tendenz ist bei der neu überarbeiteten Version der Leitlinien der DGKJ zu erwarten.
Eine geschlechtliche Varianz kann zwar mit Funktionsstörungen (Nebennierenrindeninsuffizienz, Verschluss der Vagina o. ä.) einhergehen, doch oft beeinflusst eine stereotype Vorstellung von Geschlecht und Geschlechterrollen die Beurteilung des Gesundheitszustandes und führt zur Pathologisierung eines gesunden Menschen. Die in der Vergangenheit praktizierte ´optimal gender policy´ führte zu (zum Teil starken) Traumatisierungen und wurde vor allem von Betroffenen stark kritisiert.

Heute fordert man: „dazu gehört auch und besonders die Akzeptanz seiner anatomischen Besonderheit im Genitalbereich, die unangetastet bleiben sollte“ .

Die bei verschiedenen UN-Kommissionen eingereichten Klagen führten zu deutlichen Mahnungen an die Bundesregierung. Diese stimmt mittlerweile mit dem Deutschen Ethikrat überein, dass es sich bei einer Operation, die die Fortpflanzungsfähigkeit oder die sexuelle Empfindungsfähigkeit eines Menschen dauerhaft beeinträchtigen könnte, um einen gravierenden Eingriff in dessen Rechte handelt. Auch Juan Ernesto Méndez, Sonderberichterstatter des Human Rights Council, verurteilte die genitalen Operationen. Er unterstreicht in seinem Bericht, dass es auf die Auswirkungen ankomme, auch wenn vielleicht eine gute Absicht zu Grunde lag.

 Frühe Operationen negativ für das Wohlbefinden


Es bleibt festzuhalten, dass eine geschlechtliche Varianz keine Störung oder Krankheit ist.
Medizinisch nicht notwendige Operationen finden dennoch statt, obwohl keine Studie zeigt, dass Operationen die Lebensqualität intersexueller Menschen verbessern. Grundsätzlich besteht, auch in der internationalen Literatur, ein eklatanter Mangel an Evidenz. „Insbesondere Untersuchungen zur langfristigen Prognose sind unzureichend“, schreibt die BÄK. Demgegenüber stehen neben unterschiedlichen wissenschaftlichen Studien auch viele Berichte erwachsener Intersexueller und Eltern welche zeigen, dass sich frühe genitale Operationen negativ auf das Wohlbefinden auswirken können.

Neben dem möglichen Sensibilitätsverlust der Klitoris, Schmerzen beim Sexualverkehr o.ä. kann es auch zu erheblichen psychischen Problemen kommen.

Der Verlust der körperlichen Unversehrtheit und das Gefühl, in wichtigen Entscheidungen übergangen worden zu sein, können das Selbstbewusstsein und das Verhältnis zu Eltern extrem verschlechtern.
Zudem sollte nicht vergessen werden, dass es sich um irreversible, kosmetische Eingriffe handelt  – wobei die Entscheidung für eine solche Operation auf einer stereotypen Vorstellung von Geschlecht beruht. Ethische Grundsätze müssen im Umgang mit Betroffenen beachtet werden.

Zudem mehren sich Berichte von Eltern, dass Kinder, die intersexuell aufwachsen, auch ohne Festlegung eines eindeutigen Geschlechts von ihrer Umgebung akzeptiert werden.

 Die Proteste von Organisationen der intersexuellen Menschen und erfolgreiche Anklagen bei vier UN-Kommissionen sowie die Stellungnahmen des Deutschen Ethikrates und Diskussionen im Deutschen Parlament konnten bisher keine wesentlichen Änderungen der Zahlen von Genitaloperationen von 2005 bis 2014 an Vagina und Vulva (DRGStatistik 5-705, 5-706 bzw. 5-716, 5-718) der unter Einjähringen bis Ein- bis Fünfjährigen Kindern bewirken; bei den Klitorisoperationen (5-713) fällt die Zahl an den unter Einjährigen Kindern etwas ab, allerdings ist eine deutliche Reduktion bei den Klitorisoperationnen an Ein- bis Fünfjährigen Kindern festzustellen.

Das zeigen die DRG-Statistiken des Bundesinstitut für Statistik: in dieser Zeit wurden an weiblich eingestuften Kindern im Alter von unter 1 Jahr bis 5 Jahre im Jahresdurchschnitt 167 (allein im Jahr 2014 an 177 Kindern) Operationen (s. DRG) an den Genitalien ausgeführt.

Ethisch begründete Therapie Hinsichtlich der „Therapie“ befürwortet die Bundesärztekammer die Ausrichtung an ethischen Grundsätzen wie dem Recht auf Selbstbestimmung, auf körperliche Unversehrtheit und auf angemessene Berücksichtigung der Meinung des Kindes.

Konkret bedeutet dies, dass ein chirurgischer Eingriff nur dann gerechtfertigt ist, wenn Symptome mit Krankheitswert vorliegen. Auch Gonadektomien sollten nicht nur auf Grund eines Verdachts auf ein erhöhtes Tumorrisiko (in den meisten Fällen besteht eben nur ein geringes Risiko) durchgeführt werden, sondern bedürfen einer besonderen Begründung. Es ist eben nur ein „Risiko“, keine medizinisch begründete „Tatsache“.

Bei angeborenen Variationen der körpergeschlechtlichen Entwicklung muss von einer elektiven Indikation ausgegangen werden, d.h. nicht die Eltern können entscheiden, ob ein weibliches oder ein männliches Geschlecht zugewiesen wird, oder ob das Geschlecht „nicht eingetragen“ wird, sondern nur das Kind selbst kann über seine eigene Geschlechtsidentität entscheiden.

Das gesetzliche Recht auf Freiheit zur Selbstverortung, zur Findung der eigenen Geschlechtsidentität, muss allen Kindern zugestanden werden, unabhängig von einer nicht medizinisch indizierten Diagnose oder dem Willen der Eltern. 

Zur Personensorge der Eltern gehört auch das Recht, unter Einhaltung bestimmter Anforderungen in die Genitaloperationen ihres einsichts- und urteilsfähigen intersexuellen Kindes einzuwilligen, doch sollte dies erst möglich sein, sofern das Kind das 14. Lebensjahr (unter besonderen Umständen das 12 Lebensjahr) vollendet hat und es - nach umfassender Aufklärung und reiflicher Überlegung – selbstbestimmt entscheiden kann, ob es sich einer Operation unterziehen möchte – oder eben nicht.
Auf Grund derzeitiger Erkenntnisse ist zweierlei erforderlich: zum einen müssen Eltern eine angemessene medizinische Betreuung erhalten; zum anderen ist eine kompetente lebensweltliche Beratung unabdingbar.

Um eine optimale Betreuung zu gewährleisten, möchten wir Folgendes anregen:

 Bei dem Verdacht einer Varianz der Geschlechtsentwicklung sind die Eltern umfassend aufzuklären und zu beraten.

Nach der Geburt sollte der erstbetreuende Kinder- und Jugendarzt Ruhe verbreiten und den initialen Schrecken und eine mögliche aufkommenden Angst der Eltern dämpfen. Zudem brauchen Eltern unbedingt eine unabhängige Beratung durch fachkundige Psychologen und Selbsthilfegruppen, wie sie mit der Besonderheit des Kindes, vor allem im sozialen Umfeld, umgehen können.

Die medizinische Diagnostik kann im Anschluss erfolgen; sie hat Zeit (ein hormonal bedingter Salzverlust und eine Urinverhaltung müssen allerdings sofort ausgeschlossen sein).

Weitere Gespräche sollten nach einer genauen medizinischen Diagnose geführt werden. Das Kind ist im weiteren Verlauf der Betreuung wiederholt und entwicklungsangemessen aufzuklären.
Die Eltern werden ermutigt, offen mit ihrem Kind über körperliche Besonderheiten und die Besuche beim Arzt zu sprechen.

Besonders wichtig ist es, die seelische und körperliche Integrität des Kindes zu wahren. Bei der wiederkehrenden Betreuung ist es wichtig, dass alle Beteiligten eine gemeinsame Sprache entwickeln.

Auf keinen Fall sollte eine Geheimhaltung stattfinden.

In den Jahren der Präadoleszenz sollte besonders auf Unzufriedenheit mit dem eigenen Geschlecht geachtet werden. Dabei sind selbstbewusste, offene Kommunikationsstrategien genauso denkbar wie der Wunsch nach Privatheit.
Mit zunehmendem Alter ist es wichtig, dass das Kind einen autonomen Raum für Gespräche mit dem Arzt und/oder einem Psychologen und Peer-Gruppen erhält.
Eine begleitende kompetente lebensweltliche Beratung ist unabdingbar, sie muss das soziale Umfeld der Familie einbeziehen.
Dies kann nicht in einem einmaligen Gespräch erfolgen und muss der altersentsprechenden Aufnahmefähigkeit des Kindes angemessen sein. Die Aufklärung sollte so diskriminierungsfrei wie möglich geschehen.
Es kann zum Beispiel darauf verwiesen werden, dass zwar die meisten Frauen einen XX-Chromosomensatz haben, aber eben nicht alle. Gespräche über Identität, Geschlechtsidentität und Sexualität können daran anschließen.

Wenn eine geschlechtliche Varianz erst im Rahmen der Pubertätsentwicklung festgestellt wird, bedürfen Eltern und Kinder besonders intensiver und sensibler Betreuung.

Zusätzliche Hilfe können sie bei Selbsthilfeverbänden beziehen, diese bieten unter anderem Peer Beratung für Angehörige und Betroffene an. Außerdem sollte das Kind unbedingt an sachkundige Psychologen/Psychiater vermittelt bzw. überwiesen werden. Auch die Eltern selbst brauchen psychologische Unterstützung für eine zuwendungsorientierte, liebevolle Aufklärung des Kindes, nicht nur in der ersten Zeit nach der Geburt, sondern auch immer wieder im Verlauf von vielen Jahren, besonders in der Zeit der Pubertät des Kindes. Schutz der körperlichen Unversehrtheit.

Eine Genitaloperation ohne Einverständnis des Kindes ist eine schwerwiegende Entscheidung mit unabsehbaren Folgen.

Die Kinderrechtskonvention der UN definiert in den Artikeln 3 und 12 das Recht des Kindes auf Gehör und die Pflicht zur Beteiligung von Kindern an allen sie betreffenden Angelegenheiten; das Kind muss angemessen und entsprechend seiner Reife angehört werden (informed consent).
Daher sollten solche Operationen bei Neugeborenen und kleinen Kindern nicht vorgenommen werden. Die elterliche Sorge und die damit einhergehende Verantwortung für die Zukunft des Kindes muss die körperliche Unversehrtheit einer unmündigen und nicht einwilligungsfähigen Person schützen. Es ist eine Tatsache, dass die Entwicklung der Geschlechtsidentität nur prognostiziert und im Kleinkindalter nicht definiert werden kann.

Mittwoch, 27. Juli 2016

Penektomie (Penisamputation) //// Penektomie (amputation of the penis)

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Zur Penektomie
Hallo
ich bin 25, seit ca. 7-8 mit massiven Potenz "Problemen" betroffen und seit ca. 3-4 Jahren nahezu impotent.. das ist an sich auch absolut kein Problem für mich! im Gegenteil, ich genieße diesen Zustand sehr! zusätzlich habe ich durch diverse Vorgehensweisen dafür gesorgt, dass meine Empfindlichkeit der Eichel massiv vermindert ist, so dass ich höchstens noch bei einem vom zehn "versuchen" einen Orgasmus habe, meist mit schlaffem Penis..

dieser aktuelle Zustand ist schon mal recht nah an meinem "Idealzustand" dieses zwischen Schritt, auf dem Weg zur kompletten penektomie, welche mein angestrebtes Fernziel ist.

nun gibt es ja die Möglichkeit bei vorzeitigem Samenerguss teile des nervus dorsalis penis an der Eichel durchtrennen zu lassen, um die Empfindlichkeit zu mindern..

durch mein Wissen als Krankenpfleger und auch durch meine langjährige Zugehörigkeit der "bodymod"-szene weiss ich, dass ein vollständiges durchtrennen des nervus dorsalis penis direkt an der Penis Wurzel zu einem Gefühls Verlust im kompletten penis (durch "Spielereien" mit lidocain / xylocain als Injektionslösung ist mir das zu erwartende "Gefühl" nach der Durchtrennung vertraut und mehr als erwünscht!) und durch meine aktuell kaum noch vorhandene Empfindung in der Eichel die Möglichkeit auf einen bewusst herbei geführten Samenerguss nahezu 100%ig ausgeschlossen... auch ist mir ein keuscher Lebens Zyklus von bis zu einem Jahr mehr als vertraut und eine daraus resultierende psychische Beeinträchtigung ist nicht abzusehen! wie gesagt, ich genieß Breits den aktuellen Zustand sehr!

soweit zu mir und der "Vorgeschichte"...

nun zu meinem eigentlichem anliegen...
dass ich den nervus dorsalis penis cut definitiv durchführen werden, steht fest.

meines Wissens nach liegen die beiden nerven auf 11 und 1 Uhr, mittig hiervon auf 12 Uhr verlaufen die dorsal Venen und neben den Nerven, allerdings zwischen Venen und nerv (um es mal so zu nennen auf 11:30 und 12:30) verlaufen die dorsal Arterien.. also wäre meiner Meinung nach eine schnitt Führung von 10-11 und von 1-2 Uhr angebracht, um die Gefahr einer Verletzung von Venen oder Arterien zu minimieren.

meines Wissen wird beim Durchtrennen der nerven ein Stück der selbigen von ca. 0,5 cm Länge entfernt, um ein erneutes zusammenwachsen zu vermeiden.

nun die frage, ob zum einen mein Kenntnisstand korrekt ist, ob neben den "üblichen" hygienischen Vorkehrungen etc. noch etwas zu beachten ist und ob es eine alternative / "leichtere" Möglichkeit gibt - hier ist mir eine Injektion von Ethanol in die jeweilige Region der nervus dorsalis penis bekannt, was meiner Meinung nach allerdings ein zu hohes Risiko birgt...

wie gesagt, der schritt steht definitiv fest und ich werde diesen Schritt gehen, ich möchte lediglich hierüber das Risiko minimieren und wäre ihnen über einen ihren fachkundigen Rat sehr dankbar!


Penektomie (Penisamputation) bei Peniskarzinom
Indikation zur Penisamputation
Fortgeschrittenes Peniskarzinom ohne Möglichkeit der Erhaltung der Pars pendulans.
Technik der Penisamputation
Patientenvorbereitung:
Ausschluss oder Therapie einer HarnwegsinfektionPerioperative Antibiotikaprophylaxe.Steinschnittlage. Spinal- oder Vollnarkose. Der Penistumor wird abgeklebt, sodass keine Kontamination (Bakterien, Tumorzellen) der Wundhöhle entsteht.
Penektomie:
sagittaler Hautschnitt, welcher die Penisbasis zirkulär beidseits umfährt und etwa 2 cm nach kranial und kaudal reicht. Durchtrennung der subkutanen Schichten zirkulär bis auf die Buck’sche Faszie.
Durchtrennung der Ligg. penis:
durch Zug nach kaudal können die ligamentären Befestigungen des Penis am Schambein durchtrennt und ligiert werden (Ligg. fundiforme und suspensorium penis).
Mobilisation der Urethra:
Lösen und Durchtrennen der Urethra von den Corpora cavernosa im bulbären Bereich der Harnröhre, mindestens 2 cm vom Peniskarzinom entfernt. In die durchtrennte Harnröhrewird ein Katheter eingebracht. Mobilisation der Urethra von den Crura penis nach proximal.
Durchtrennung der Crura penis:
nach ausführlicher Mobilisation der Crura penis vom Ramus inferior ossis pubis werden die Crura penis zwischen Overholt-Klemmen und Anlage von Durchstechungsligaturen durchtrennt. Der Penis ist nun komplett abgetrennt und kann zur Histologie gesendet werden.
Perineale Urethrostomie (Boutonnière):
für die Urethrostomie wird perineale Haut mit der Klemme gefasst und zirkulär umschnitten, um einen Defekt von 1,5 cm Durchmesser zu erhalten. Der Harnröhrenstumpf mit Katheter wird in diese Öffnung gebracht, die Harnröhre spatuliert. Die Urethrostomie wird mit Einzelknopfnähten befestigt.
Die sagittale Wunde wird transversal zugenäht, dadurch wird das Skrotum nach ventral verlagert und stört nicht bei der Miktion. Als erste Naht wird die Raphe scroti an das sagittale Ende der Wunde genäht. Nach Einlage einer Robinson- oder Redondrainage in das Wundbett wird die Wunde verschlossen.
Inguinale Lymphadenektomie:
Nachsorge der Penisamputation
Frühzeitige Mobilisation. Thromboseprophylaxe, Heparininjektionen in die obere Extremität. Wundkontrollen. Drainagen 1–2 Tage. Dauerkatheter 7 Tage. Tumornachsorge.





Samstag, 23. Juli 2016

finally compensate gay victims of gay Section 175 /// Schwule Opfer Schwulenparagraf 175 endlich entschädigen

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Gastbeitrag von Heiko Maas
Schwule Opfer des §175 endlich entschädigen
Die schwulen Opfer des Paragrafen 175 müssen endlich entschädigt, die Urteile pauschal aufgehoben werden. Seine Vorschläge dazu erklärt Justizminister Heiko Maas im Gastbeitrag.

Vor kurzem habe ich Klaus Born kennengelernt. Er war zusammen mit einigen seiner Freunde zu mir ins Ministerium gekommen, und alle haben mir ihre Lebensgeschichten erzählt. Klaus und seine Freunde sind schwul – so wie Millionen andere Männer auch, ganz normal also. Aber Klaus ist mittlerweile 71 Jahre alt und seine Freunde sind in ähnlichem Alter. Als sie jung waren, war ihr Schwulsein keineswegs normal, damals galten sie als Kriminelle.

Bis 1969 war der berüchtigte § 175 des Strafgesetzbuches in Kraft, der Homosexualität zwischen erwachsenen Männern unter Strafe stellte. Die Sittenpolizei führte damals vielerorts „Rosa Listen“, überwachte und verfolgte schwule Männer. Tausende kamen vor Gericht.

Zur Kriminalisierung kam die soziale Ächtung. Wer in der Adenauer-Ära geoutet wurde, war gesellschaftlich erledigt. Nachdem er eine gerichtliche Vorladung bekommen hatte, sprang 1951 ein 19-Jähriger vom Frankfurter Goetheturm verzweifelt in den Tod.

Vorstellungen, Erpressungen, Scheinehen

Die alten Männer haben mir erzählt von den Vorstellungen und Erpressungen, den Scheinehen und den Polizeirazzien. Klaus Born saß 1965 sechs Wochen in Moabit hinter Gittern – in Einzelhaft, damit er angeblich keine anderen Gefangenen mit seinem „Schwulsein“ ansteckte. Heute klingt das lachhaft, aber als ich Klaus Born gegenübersaß, habe ich gespürt, wie sehr ihm die Verfolgung und Haft zugesetzt haben. Mir war da alles andere als zum Lachen zumute.

Die Gespräche mit einigen Opfern des Unrechts waren bewegende und bedrückende Stunden deutscher Justizgeschichte. Aber diese Geschichte ist noch nicht beendet, denn die Verurteilungen aufgrund des § 175 gelten in Deutschland bis heute. Auch wenn Homosexualität seit Langem legal ist, Klaus Born ist noch immer vorbestraft. Das ist eine Schande für unseren Rechtsstaat, und es ist überfällig, die Opfer des § 175 zu rehabilitieren.

Ein Frontalangriff auf die Persönlichkeit

Es kommt häufiger vor, dass sich die Auffassungen darüber, was strafbar sein soll, verändern. Früher waren auch Ehebruch und die Verbreitung von Pornografie strafbar. Aber während diese Tatbestände ein konkretes Verhalten unter Strafe stellten, war die Kriminalisierung von Homosexualität ein Frontalangriff auf die Persönlichkeit der betroffenen Männer. Artikel 1 des Grundgesetzes verkündet „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Männer wie Klaus Born hatten nichts gestohlen und nichts unterschlagen, niemanden verletzt und niemanden betrogen. Nur wegen ihrer Liebe zu Männern, wegen ihrer sexuellen Identität, wurden sie vom deutschen Staat verfolgt, bestraft und geächtet.
Diese Verurteilungen sind aus heutiger Sicht ein klarer Verstoß gegen die Menschenwürde und damit verfassungswidrig.
Die Nazis hatten den § 175 drastisch verschärft. Während alle Urteile aus der Zeit vor 1945 längst aufgehoben sind, gelten die Urteile, die aufgrund des gleichen Paragrafens nach 1945 ergingen, bis heute. Das kann nicht richtig sein. Der Bundestag sollte deshalb ein Aufhebungsgesetz beschließen und die rund 50 000 Urteile aufgrund des § 175 kassieren – aus der Bundesrepublik und der DDR sowie alle Urteile, die bis 1994 aufgrund der diskriminierenden Jugendschutzvorschriften im Sexualstrafrecht ergingen.

Alle Urteile pauschal aufheben

Rechtssicherheit ist kein Argument dafür, Verurteilungen aufrechtzuerhalten, die auf einem Straftatbestand beruhen, der gegen das Grundgesetz verstieß. Der Gesetzgeber hat deshalb heute nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, zu handeln. Dabei sollte er alle Urteile pauschal aufheben. Eine Einzelfallprüfung wäre eine weitere Demütigung der Betroffenen.

Wir sollten außerdem über eine Entschädigung der Opfer nachdenken. Mindestens für Haftzeiten, gezahlte Geldstrafen und Verfahrenskosten sollte es eine individuelle finanzielle Entschädigung geben. Die Folgen der Strafverfolgung betrafen auch nicht nur das Privatleben: Der § 175 hat Berufswege verstellt, Karrieren zerstört und Biografien vernichtet. Den wenigen Opfern, die heute noch leben, sollte endlich Gerechtigkeit widerfahren.

- Der Autor ist Bundesminister der Justiz (SPD).

Unser Kommentar: Die Berichte auch auf unserem Blog sind vielfältig, jedoch behebt die Vielfältigkeit nicht die Problematik, dieses kann nur Aktion sein. Das viele Ungerechtigkeiten stattfanden ist wohl jedem Demokraten bewusst, früher durfte man nicht mal Partei ergreifen. Herr Heiko Maas, als Kritische Aktivistin selbst in Kontakt mit Ihrem Ministerium stellt sich immer und immer wieder die Frage, Gerechtigkeit schön und gut, aber wie soll diese stattfinden! Unglaubliche Spekulationen, Versprechen und Berichte, Taten sind bis dato kaum zu erkennen! Ihre Zeit als Minister ist gezählt, was ist wenn ein neuer kommt und nichts mit dieser Thematik anfangen kann? Heißt man könnte auch Spekulieren das Sie auf Wähler fang sind, ein Spiel mit der Persönlichkeit ein Spiel mit Gerechtigkeit ein Unmenschliches Spiel oder? Fragen und Antworten, wir von http://trans-weib.blogspot.de/ schrieben Sie 3-mal an nach Wochen 3 Antworten ohne genaue Erklärung von einem Ihrer Mitarbeiter, alles leere Versprechungen?

Polarisieren mit einer Thematik welche Menschenverachtend erscheint, ist das ihre Art und Weise?

Die Ereignisse überschlagen sich Welt weit, das meiste was wir wahrnehmen aber auch das schreckliche ist Tote Menschen, egal unter welchen Umständen, den Tot ist tot, diese werden nie mehr unter uns weilen!
Schlagzeilen über schlagen sich, die dazu gehörigen Kommentare ebenso, das halb Wissen die Spekulationen mehr noch der Hass, das Polarisieren oder die selbst Darstellung, Hauptsache Aufmerksamkeit!
Selbst das Kämpfen um das „gefällt“, das gefällt nicht, ist wie ein Leistungssport geworden, auf dieser Plattform wie vielen anderen.
Vor Tagen der Putsch in der Türkei, kurz darauf das Tragische Ereignis in München, hier das reine Chos, eine viel Zahl von Kommentaren von Spezialisten und Experten welche keine Möglichkeit auslassen um Ihren Senf dazu zu geben, ob richtig oder falsch, wenn Interessiert es?
Es ist Mode geworden über andere zu Diskutieren es gehört zur Demokratie es gehört zu unserem Verständnis, auch oder insbesondere weil wir ein Menschen freundliches Grund Gesetz Buch haben, darin steht Meinungsfreiheit jeder darf sogar Reporter und Moderator sein ach mit Decknamen!
Was nun von den Inhalten richtig oder falsch ist, ist im ersten Moment kaum Erkennbar, man zeigt seine Solidarität sein Mitgefühl sein Entsetzen koste es was es wolle.
Obwohl die meisten Thematiken eigentlich etwas „Normales“ sind in vielen Teilen dieser Welt, keiner Redet darüber wie viele Terror Tote es gibt im Asiatischen Raum oder in Pakistan oder Afghanistan, ich würde mich freuen wenn diese Solidarität auch gegen über der Unterdrückung von Minderheiten gezeigt werden würde!
Da gibt es Frauen für und Gleichwertig in anderen Ländern unterdrückt Vergewaltigt geschlagen und geschändet vom eigen Ehemann und wenn ehrlich kein Mensch geht es nahe? Welch eine Hyprogresie !
Andere werden zum Tode verurteilt, weil Sie das Recht auf freie Berichterstattung wahrnehmen nach unseren Maßstäben, rein Demokratisch für Jahre im Knast gefoltert und öffentlich Ausgepeitscht, ach wie Schrecklich und Menschen –Verachtend, doch kaum ein Kommentar, die wenigsten wollen von der Brutalität etwas Wissen, es würde den Tag versauen!
Da stellt sich die Frage ist Solidarität aufteilbar heißt es gibt unterschiedliche Menschen, nein Mensch ist Mensch, der Schmerz ist nicht definierbar, wie Mode oder Seele wie Liebe eztr.
Anscheinend ist aber Ungerechtigkeit Solidarität Berichterstattung schlicht eine Frage der Interpretation, des eigen Verständnisses, ich bin zu dumm um es zu verstehen.
Sehen wir jedoch der grausamen Realität in die Augen gibt es Männer und Frauen das dritte Geschlecht ob man es will oder nicht, es sind Fakten und Fakten sind Objektiv was heißt Diese Dinge sind nicht wiederlegbar! In jeder Religion gibt es einen gemeinsamen Faktor, der Glaube, was unterschiedlich ist, ist die Interpretation!
Es gibt viele Kriege aus unterschiedlichen Gründen, ob es die Bodenschätze oder das Geld mehr noch einfach die Macht ist eine große Masse von Personen besser gesagt Menschen zu dominieren und zu benutzen mit angeblichen gleichwertigen gerechten Ansätzen, doch dann wird diese Masse welche durch falsche und täuschenden Anreden schlicht einfach benutzt wurden fallen gelassen.
Es passierte früher es passiert heute, die Geschichte zeigt es uns, keiner ist Unsterblich selbst der Präsident ist Human, Er wird geboren um zu sterben, ein Fakt somit nicht wiederlegbar.
Auffällig ist dabei die angeblichen großen Männer der Politik sind zu 80% heute in der Geschichte verankert wegen Ihrer Grausamkeit wie Hitler, Napoleon und viele Diktatoren auch Präsidenten.
Die wenigsten sind in der Geschichte weil Sie wirklich gut waren was die Menschheit betrifft, doch diese wenigen werden täglich Zitiert als Beispiel des Guten, die Freiheitskämpfer die Pazifisten die großen Mediziner eztr.
Aus der Vergangenheit zu Lernen ist Mühselig  und Zeitaufwendig da ist das einfach über Pokémon zu schreiben, das Spiel welches die Menschen zusammen führt und die Betreiber zu Milliardären werden lässt aufgebaut auf dem Phänomen der Massen – Verblödung einen angenehmen Sonntag, ich habe alles gesagt die Flasche ist voll.

Hochachtungsvoll
Nikita Noemi Rothenbächer      

Mfg Hochachtungsvoll http://trans-weib.blogspot.de/

The sex in the brain /// Das Geschlecht im Gehirn


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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2016
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Das Geschlecht im Gehirn
Christa S. brachte eine Tochter zur Welt – dachte sie zumindest. Heute heißt ihr Kind Julian. Der Weg dorthin war hart. Ein Erfahrungsbericht.

Niemand scheint zu bemerken, dass die S-Bahn einfährt. Keine Fahrgäste, die am Bahnsteig warten, keine Passanten. Nur ein älterer Herr steigt aus und verschwindet in eine Nebenstraße. Es gibt aufregendere Orte als diesen. Eine kleine Stadt im Schwarzwald, die Straßen sind sauber, Blumenschmuck säumt die Balkone, und dichte Hecken schützen vor den Blicken der Nachbarn. Jeder kennt jeden.
Hier an der Ecke saß Christa Straub* vor etwa anderthalb Jahren mit ihrem Sohn Julian in einer Pizzeria. Julian war gerade von einer längeren Reise zurückgekommen, sie wollten sich unterhalten und zusammen Abendessen.

Christa Straub dachte zu diesem Zeitpunkt noch, sie säße mit ihrer Tochter am Tisch. „Mein Kind hat in den letzten Jahren kaum über seine Gefühle gesprochen, hat meistens nur einsilbige Antworten gegeben“, erinnert sie sich, „also habe ich an dem Abend einfach mal von mir erzählt und gesagt: Wenn du was sagen willst, musst du mich unterbrechen“. Ihr Kind hat sie unterbrochen.

Während sie auf ihre Spaghetti warteten, begann Julian von einem Psychologen zu erzählen, der auf Transsexualität spezialisiert ist. Wann dort der nächste Termin frei sei. Und dass Transsexualität etwa in der siebten Woche im Mutterleib entstehe. Julian musste es nicht aussprechen, Christa Straub wurde auch so klar: Sie hat vor 22 Jahren keine Tochter zur Welt gebracht, sondern einen transsexuellen Sohn.
„Das Wesentliche ist zwischen den Ohren“

Nach dem Gespräch informierte sich Christa über Transsexualität. Sie las Bücher und tauschte sich in Onlineforen aus. Es begann eine schwierige Zeit für sie. Aber nicht, weil ihr Sohn transsexuell ist: „Am Anfang hatte ich zwar das Gefühl, mein Leben wäre auf den Kopf gestellt, aber mein Kind ist immer noch derselbe Mensch. Das Wesentliche ist ja zwischen den Ohren.“ Viel größere Sorgen bereitet ihr, dass Julian womöglich ein Weg mit vielen Diskriminierungen bevorsteht, bis er als Mann akzeptiert ist.
Er erzählte davon, dass er seinen Vornamen und seinen Personenstand ändern lassen will. In seinem Ausweis soll kein Mädchenname mehr stehen, Julian will vor dem Staat als Mann anerkannt sein. Bis 2011 war dies in Deutschland nur möglich, wenn die betreffende Person geschlechtsangleichende Operationen vornehmen hat lassen.

Diesen Passus hat das Bundesverfassungsgericht aus dem Transsexuellengesetz (TSG) gestrichen, geblieben ist die Gutachtenpflicht: Transsexuelle Menschen müssen in Deutschland zwei psychologische Gutachten vorlegen, um neue Papiere zu bekommen. Sie müssen beweisen, dass sie sich nicht mit dem Geschlecht identifizieren, dem sie bei der Geburt zugeordnet wurden. Bis zu einem Jahr kann diese Begutachtung dauern. Ein Prozess, den viele Transsexuelle als entwürdigend empfinden. Die Fragen der Gutachter gehen mitunter weit über das Thema Transsexualität hinaus.

Das musste auch Christa Straub feststellen, als sie im Netz Erfahrungsberichte darüber las. „Eine betroffene Frau schreibt zum Beispiel, dass sie von einem Gutachter gefragt wurde: Würde es Sie sexuell erregen, wenn Sie sich vorstellen, mit einem Tier Sex zu haben?“ Sie hält einen Moment lang inne. Wenn ihr etwas besonders wichtig ist, schließt sie die Augen und legt den Kopf in den Nacken. Sie sucht nach Worten: „Ich habe einen wunderbaren Sohn und mir stellen sich die Haare auf, wenn ich daran denke, dass er sich so einem Prozedere stellen muss.“

Deutschland hinkt hinterher


Bis vor einem Jahr hat sich Christa mit alldem nicht beschäftigt. „Transsexualität – das kam in meinem Leben nicht vor“, sagt sie, „und wenn ich keinen transsexuellen Sohn hätte, wäre ich wahrscheinlich immer noch ignorant und gleichgültig.“ Doch seit ihr Sohn sich geoutet hat, ist sie selbst aktiv geworden. In unzähligen Mails hat sie Politiker aufgefordert, das deutsche TSG zu überarbeiten.

In anderen Ländern müssen Transsexuelle keine Gutachter mehr von ihrer Geschlechtszugehörigkeit überzeugen. Die dänische Regierung etwa hat im Juni 2014 ein Gesetz beschlossen, dem zufolge Transsexuelle nur mehr einen Antrag stellen und diesen nach sechs Monaten bestätigen müssen, um Vornamen und Personenstand zu ändern. In Argentinien ist ein ähnliches Gesetz schon 2012 in Kraft getreten.

Deutschland hinkt da deutlich hinterher. „Das Problem dieser Gutachten ist, dass einem Menschen erst mal nicht geglaubt wird, was er selbst über sein Geschlecht weiß. Stattdessen zählt, was ein Gutachter über diesen Menschen denkt“, sagt Kim Schicklang vom Verein Aktion Transsexualität und Menschenrecht.
Transsexualität als psychische Störung

Mindestens genauso problematisch: Transsexualität steht immer noch als psychische Störung im ICD, dem Krankheitsregister der Weltgesundheitsorganisation, auf das sich Ärzte und Therapeuten berufen. Das sei notwendig für die Leistungsübernahme der Krankenkassen bei Hormonbehandlungen oder Operationen, argumentieren Befürworter dieser Einstufung. „Dabei basiert die Leistungspflicht der Krankenkassen heute auf Gerichtsurteilen, die transsexuelle Menschen erstritten haben. Dazu bräuchte man nicht den ICD“, erwidert Kim Schicklang. Trotzdem gilt weiterhin: Transsexuelle müssen sich eine psychische Störung attestieren lassen, um offiziell anerkannt zu sein.

Heute weiß Christa, dass auch das Gehirn ein Geschlechtsorgan ist. Dass manche Menschen eben nicht mit den Geschlechtsmerkmalen zur Welt kommen, mit denen sich ihr Gehirn identifiziert. Und „dass die ’Verdrahtung des Gehirns‘ oftmals [den] stärkeren Faktor bei der Bestimmung der Geschlechtsrollenidentität darstellt“, wie der US-amerikanische Sexualwissenschaftler Milton Diamond schreibt. Transsexualität bedeutet gerade nicht, dass ein Mensch sein Geschlecht „ändern“ will. Sondern dass dieser Mensch endlich in dem Geschlecht leben möchte, mit dem er sich seit der Geburt identifiziert.

Viele sehen diesen Unterschied nicht. Christa Staub aber sieht, wie befreiend das Coming-out für ihren Sohn war: „Ich erlebe, wie Julian mit einer ganz anderen Freude und Wachheit durchs Leben geht.“ In den Jahren zuvor sei er verschlossener geworden, ging kaum unter Leute, auch seine Noten ließen nach. „Ich habe mich natürlich gefragt, warum dieses bezaubernde junge Mädchen sich plötzlich so zurückzieht“, erinnert sie sich, „damals hat man halt noch Mädchen gesagt“.


Im Nachhinein macht alles viel mehr Sinn


Heute würde sie vieles anders machen. „Mittlerweile weiß ich, dass man einem transsexuellen Kind mit pubertätsblockierenden Hormonen eine falsche Pubertät ersparen kann“, sagt sie. Damals hat sie nicht daran gedacht, dass ihr Kind transsexuell sein könnte: „In meinen Augen hatte ich halt ein sehr bubenhaftes Mädchen.“ Schuldgefühle hat sie keine. Stattdessen versucht sie zu verstehen, wie es ihrem Sohn geht. „Rückblickend bin ich wie eine Blinde, die Sehen lernt.“

Vor ein paar Tagen haben die Straubs den 80. Geburtstag der Großmutter gefeiert. Julians Vater und sein Bruder wissen längst, dass er transsexuell ist. Die Verwandten aber nicht. Einen Nachmittag lang haben sie die alten Rollen gespielt und Julian bei seinem früheren Namen genannt. Er möchte selbst entscheiden, wann er sich wem gegenüber outet. Darum heißen Christa und Julian Straub in Wirklichkeit auch anders als in diesem Text. „Einmal habe ich versehentlich ’Julian‘ gesagt, aber das hat keiner gemerkt“, erzählt Christa. Leicht sei ihr die Feier nicht gefallen. „Es stimmt halt nicht mehr.“

Christa Straub hat die Transsexualität ihres Sohnes auch zu ihrem Thema gemacht. Nach wie vor schreibt sie an Politiker und kritisiert das TSG. Julian ist in eine Großstadt gezogen. Raus aus dem Schwarzwald, wo seine Transsexualität für Aufsehen sorgen würde. Dessen ist sich Christa bewusst. Trotzdem ist sie erst neulich bei einer Nachbarin überraschend auf Verständnis gestoßen. Aber auch wenn dem nicht so gewesen wäre: Christa Straub ist nicht mehr so wichtig, was die Leute denken.


Transsexual and procreative /// Transsexuelle und zeugungsfähig


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Urteil des Europäischen Gerichtshofs
Transsexuelle und zeugungsfähig
Wer das Geschlecht anpassen will, muss sich vorher nicht sterilisieren lassen. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.

Es ist ein Grundsatzurteil für die Menschenrechte von Trans*menschen: Wer das Geschlecht anpassen will, muss sich vorher nicht sterilisieren lassen. Mit seinem am Dienstag verkündeten Urteil hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg der Klage eines Trans*mannes aus der Türkei stattgegeben: Der Mann, der nur mit der Abkürzung Y. Y. bezeichnet wird, wollte sich 2005 einer geschlechtsangleichenden Operation unterziehen. Das zuständige Gericht verbot ihm jedoch die OP: Erst müsse er sich sterilisieren lassen. Dagegen klagte er.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilte nun einstimmig: Sterilität darf keine Voraussetzung für eine Geschlechtsangleichung sein. Vorschriften dieser Art widersprächen dem Artikel 8 der Menschenrechtskonvention, die das allgemeine Recht jeder Person auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens festschreibt. Zudem sei die Freiheit, das eigene Geschlecht auszuleben, ein essentieller Teil des Rechts auf Selbstbestimmung.

„Wir sind sehr zufrieden, dass das Gericht diese absurde Regelung für ungültig erklärt hat“, kommentiert Richard Köhler von der Menschenrechtsorganisation Transgender Europe (TGEU). „So können Trans*leute in der Türkei Zugang zu medizinischer Behandlung bekommen, die ihre Lebensqualität signifikant verbessern kann.“ Es sei nun an der Türkei, das Urteil des Europäischen Gerichts auch im türkischen Recht umzusetzen.
Transgender Europe hatte bereits vor knapp zwei Wochen mit einem berührenden Youtube-Video auf die demütigende Behandlung von Trans*menschen durch Staat, Medizin und Gesellschaft hingewiesen. Der Clip ist aus der Sicht einer Trans*frau gedreht, die versucht, ihren Personenstand zu ändern, um auch offiziell als Frau leben zu können.

Wegweisender Charakter für Trans*aktivisten

Für Y.Y. hat das Gerichtsurteil vor allem symbolische Wirkung, ihm wurde 2013 eine geschlechtsangleichende Operation dann doch erlaubt. Doch für Trans*aktivist_innen und Menschenrechtler_innen hat das Grundsatzurteil wegweisenden Charakter: 47 Staaten sind derzeit Mitglied des Europarates, sie alle sind an die Urteile des Menschenrechtsgerichtshofes gebunden. Doch nach Angaben von Transgender Europe gilt noch in 20 dieser Länder Sterilität als Voraussetzung für geschlechtsangleichende Operationen.

Auch Deutschland arbeitet noch an der angemessenen Behandlung von Trans*menschen. Das 1981 eingeführte Transsexuellengesetz erlaubte eine Personenstandsänderung (also die formale Angleichung des Geschlechts) nur, wenn die beantragende Person „dauernd fortpflanzungsunfähig“ sei und sich auch körperlich voll dem gefühlten Geschlecht angeglichen habe. 2011 kassierte das Bundesverfassungsgericht diese Regelung: Eine vom Staat verordnete Operation sei unvereinbar mit der im Grundgesetz garantierten Menschenwürde und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit.

Vier der sieben Richter hätten diese Regelung, die so ähnlich immer noch in vielen Ländern gilt, am liebsten auch gleich mitbehandelt. „Auch dies ist ein wichtiges Zeichen für die Trans-Community", sagte Alecs Recher, Anwalt und Co-Vorsitzender von Transgender Europe. Der Weg zur Anerkennung der Rechte von Trans*menschen ist noch weit. Doch das vorliegende Urteil macht Mut.



Das Menschliche

Die Kirchen, schweigen nicht aus Scharmützel über Missbrauch, nein haben Angst um die Glaubwürdigkeit!

Von oben gesehen sind wir alle Zwerge und von unten alle Riesen.... Wir müssen die horizontale Vision, die solidarische Vision zurückgewi...