Freitag, 31. August 2012

Deutschland hat wirklich Angst, der Gesellschaft wahre Ereignisse zu berichten, diese welche es machen, werden Mundtot gestellt, es ist in der jetzigen Zeit ein Skandal und das muss gesagt sein!



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Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2012

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Deutschland hat wirklich Angst, der Gesellschaft wahre Ereignisse zu berichten, diese welche es machen, werden Mundtot gestellt, es ist in der jetzigen Zeit ein Skandal und das muss gesagt sein!

In meinen Recherchen bin ich schon vor Jahren auf Dinge aufmerksam geworden, welche in Deutschland gang und geben ist, das was der Regierung schaden könnte, auch aus der Vergangenheit wird Tot geschwiegen. Ein Skandal denn auch wenn es der Gesellschaft nicht gefällt, kann man Tatsachen nicht verleugnen!

Ja auch in Deutschland gibt es Intersexuelle wie Homosexuelle und Transgender, diese gibt es, Zeit es die Menschheit gibt nicht nur in Deutschland sondern auf der ganzen Welt!

Was diesen Menschen angetan wurde und auch noch immer wird ist ein Verbrechen, welches in der Vergangenheit wie in der heutigen Zeit verwerflich und Furcht einflößend erscheint! Im Zeiten Weltkrieg wurden sehr viele Vergaßt, Sie wurden als Forschungsobjekte missbraucht und wir haben diese Vergessen, selbst heute wird noch das Gedenken an diese Missbraucht, in dem man diese Ignoriert und Mundtot macht, eine Schande für Deutschland!

Wir sollten mal wirklich Nachfragen, wir sollten ein wenig Solidarität zeigen, vor allem wenn man bedenkt, dass Intersexuelle es sich nicht ausgesucht haben!
Am Ende des Berichtes sind sehr viele der Repräsentanten aufgeführt an welche eine Anfrage gestellt wurde, öffentlich gibt es keine Stellungnahme warum?

An ATME ein Danke für den Mut zur Wahrheit!

Mit freundlichen Grüßen Nikita Noemi Rothenbächer

Es gibt sehr wenige deutsche Organisation die auf die an Kindern durchgeführten reaparativen Therapien aufmerksam  machen ATME  ist eine davon. Diese Therapien sind nur möglich, weil bis heute bestritten wird, dass es transsexuelle (und homosexuelle) Kinder tatsächlich gibt.

Die Existenz transsexueller und homosexueller Kinder wird abgestritten und behauptet, es wären gar keine transsexuellen oder homosexuellen Kinder, sondern nur Kinder mit einer Geschlechtsidentitätsstörung, aus der sich Homosexualität oder Transsexualität erst noch entwickle. "Dies macht Sinn angesichts der Tatsache, dass die Mehrheit der Jungen mit manifester GIS [Geschlechtsidentitätsstörung] in der Kindheit später homosexuell und nur eine Minderheit transsexuell wird." So Sophinette Becker. Hierzu Klaus M. Beier von der Charite Berlin: "Hinsichtlich der angesprochenen Problematik hat mich überrascht, dass Sie von einem „transsexuellen Mädchen“ sprechen, weil die „Transsexualität“ eine diagnostische Zuordnung ist, die man für Menschen mit einer Geschlechtsidentitätsstörung in dem Alter noch nicht vornehmen kann". Sie sprechen hier für ihre Zunft, zu der auch Hertha Richter-Appelt gehört, die jüngst in einem Interview mit der taz, angesprochen auf ein transsexuelles Mädchen, äußerte, das Mädchen hätte "Probleme mit der Geschlechtsidentität im Kindes- und Jugendalter!

Ein transsexuelles Mädchen ist ein Mädchen und eine transsexuelle Frau ist eine Frau. Ein transsexueller Junge ist ein Junge und ein transsexueller Mann ist ein Mann. Diese Anerkennung wird transsexuellen Menschen bis heute durch die Diagnose "Geschlechtsidentitätsstörung" (bzw. "gender dysphoria"), sowie durch die Behauptung, transsexuelle Menschen hätten ein Identitätsproblem, verweigert. Man zwingt ihnen unnötige Therapien auf, statt ihre Aussagen zu respektieren und ihr Geschlecht an zu erkennen. Letzt äußerte in einem Interview gegenüber ATME ein transsexuelles Mädchen: "Ich bin ein Mädchen und mehr gibt es dazu eigentlich nicht zu sagen."

"Die Würde des Menschen ist unantastbar", heißt es eigentlich im Grundgesetz, aber bei transsexuellen Menschen, insbesondere bei Kindern, darf man offiziell behaupten: "Nein, du bist kein Mädchen, du hast Probleme mit deiner Identität, du hast eine Geschlechtsidentitätsstörung/Gender dysphoria, du musst erst mal in Therapie."?
Wer von sich sagen kann: "Ich bin ein Mädchen" weiß offenbar sehr genau, wer er ist.

"Unsere genetischen Anlagen und die zahlreichen Faktoren, die unsere frühe Hirnentwicklung nachhaltig beeinflussen, erlegen uns viele »interne Beschränkungen« auf. Daher sind wir nicht frei, unsere Geschlechtsidentität, unsere sexuelle Orientierung, zu verändern. Das ist kein neuer Gedanke, Zu diesem Schluss kam auch Charles Darwin (1809 -1882) in seiner Autobiographie. Er schrieb, „dass Erziehung und Umgebung nur eine geringe Wirkung auf den Geist eines jeden ausüben und dass die meisten unserer Eigenschaften angeboren sind“." (Dick Swaab, Professor a.D. für Neurobiologie an der Universität Amsterdam, ehem. Direktor des Niederländischen Instituts für Hirnforschung)

Die Unterstellung, transsexuelle Menschen (oder homosexuelle Kinder) hätten ein Identitätsproblem und die daraus resultierende Diagnose "Geschlechtsidentitätsstörung" bzw. "Gender Dysphoria", sind deshalb menschenverachtende, völlig die Realität verkennende Ansichten und Diagnosen, die im Jahre 2012, in welchem hinreichend die Angeborenheit von Transsexualität und Homosexualität als Tatsache gilt, nicht mehr existieren sollten (siehe dazu: Link). Auch in der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 28.09.11 heißt es: " verurteilt aufs Schärfste die Tatsache, dass  Transsexualität von manchen Staaten, auch in der EU, noch immer als psychische Krankheit angesehen [wird] , und fordert diese Staaten auf, dem ein Ende zu bereiten!

Wir fordern den völligen Bann dieser Diagnosen ("Geschlechtsidentitätsstörung" und "Gender Dysphoria") und die offizielle Anerkennung der Angeborenheit und Unveränderbarkeit von Transsexualität und Homosexualität und die Anerkennung transsexueller und homosexueller Kinder als existent.

Wir sehen uns genötigt, da diese Anerkennung bis heute fehlt und auch die Politik keinerlei Schritte zur Akzeptanz der Würde transsexueller Menschen, und vor allem transsexueller Kinder, zu unternehmen scheint, erneut uns an die Politik zu wenden. (Am Ende des Dokuments sind weitere Dokumente und Links zu finden.)



Hier unser offener Brief:

Anfrage zu reaparativen Therapien (Umpolungstherapien) an Kindern 

Sehr geehrtes Mitglied des Deutschen Bundestages,

bereits 2009 hatten wir uns an die Politik gerichtet, mit der Bitte sich mit der menschenrechtswidrigen Diagnose "Geschlechtsidentitätsstörung" bzw. "Gender Dysphoria" und den daraus resultierenden Folgen wie z.B. ambulanten und stationären (meist) reparativen Therapien an transsexuellen Kindern (Umpolungstherapien) zu widmen. Passiert ist zwischenzeitlich relativ wenig. Die Therapien, die durch öffentliche Gelder finanziert werden und großen Schaden an transsexuellen Kindern anrichten, gibt es immer noch.

Aus aktuellem Anlass möchten wir sie bitten, uns folgende Fragen zu beantworten:

1. Ist ihnen bekannt, dass es in Deutschland Umpolungstherapien an transsexuellen Kindern gibt, die das Ziel haben, transsexuelle Mädchen (die mit männlichen Körpermerkmalen geboren wurden) zu Jungen zu erziehen und transsexuelle Jungs zu Mädchen?

2. Ist ihnen bekannt, dass in Deutschland transsexuelle Mädchen als Jungs bezeichnet werden, die sich "wie Mädchen fühlen" und dieses Fühlen als "Geschlechts-identitätsstörung" angesehen wird? (Bei transsexuellen Jungs analog)

3. Welche Rolle spielen ihrer Ansicht nach sogenannte sexualwissenschaftlichen Institute in Berlin und Hamburg bei der Klassifizierung von transsexuellen Kindern als "geschlechtsidentitätsgestört" (Kindern, die angeblich Probleme mit ihrer Geschlechtsidentität hätten)?

4. Sind Ihnen Berichte von umgepolten Kindern bekannt, denen auf Grund dieser Therapien so großer psychischer Schaden zugefügt wurde, dass diese Suizid begangen haben?

5. Kennen Sie den Bericht der Aktion Transsexualität und Menschenrecht e.V. zu reparativen Therapien, der bereits 2009 veröffentlicht wurde oder den ATME-Menschenrechtsbericht 2010 (in welchem diese Therapien gleichfalls kritisiert werden)? Falls ja, welche Schlüsse ziehen sie aus diesen?

6. Haben Sie die Aufforderung der Vereinten Nationen im Zusammenhang mit dem Follow-Up zu CEDAW (Dezember 2011) gelesen, in welchem die Bundesregierung aufgefordert wird, mit Organisationen wie ATME e.V. in Kontakt zu treten? Wenn ja, wann werden sie der Aufforderung nachkommen?

7. Welche Verantwortung sehen Sie und ihre Partei, den Missbrauch an transsexuellen Kindern, dessen Basis die Theorien rund um "Geschlechtsidentitätsstörungen" bzw. "Geschlechtsdisphorien" sind, zu beenden?

8. Wie setzen sie sich dafür ein, dass Menschenrechtsorganisationen wie ATME, die sich dafür engagieren, die Diagnose "Geschlechtsidentitätsstörung" bzw. "Gender Dysphoria" international als Menschenrechtsverletzung zu ächten und den Missbrauch an transsexuellen Kindern umgehend zu beenden (zB durch Forderung nach Schließung von Instituten und Kinder- und Jugendpsychiatrien, an denen Umpolungstherapien angeboten werden und durch öffentliche Gelder finanziert werden oder auch der kritischen Debatte um Begriffe wie "Geschlechtsidentitätsstörungen", "Gender Dysphoria", etc.) mit ihren Anliegen in der politischen Öffentlichkeit vertreten sind?

9. Ist Ihnen bewusst, dass die schnelle Änderung von Vornamen und Geschlechtseinträgen, die zurzeit durch das deutsche Transsexuellengesetz verhindert werden, transsexuellen Kindern rechtlichen Schutz vor Umpolungstherapien bieten würde?

10. Welche Entschädigungen halten Sie für Opfer von Umpolungstherapien und ihren Familien für angemessen?
Übersicht der Politiker, die von uns den obigen Fragenkatalog erhalten haben:

Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sibylle Laurischk, FDP, Vorsitzende
Christel Humme, SPD, Stellv. Vorsitzende
Dorothee Bär, CDU/CSU, Sprecherin des Ausschusses
Markus Grübel, Obmann CDU/CSU
Caren Marks, Obfrau SPD
Nicole Bracht-Bendt, Obfrau FDP
Jörn Wunderlich, Obmann DIE LINKE.
Katja Dörner, Obfrau BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder
Nicole Bracht-Bendt, FDP, Vorsitzende
Eckhard Pols, CDU/CSU
Marlene Rupprecht (Tuchenbach), SPD
Diana Golze, DIE LINKE.
Beate Walter-Rosenheimer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
Tom Koenigs, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Vorsitzender
Michael Brand, CDU/CSU, Stellv. Vorsitzender
Ute Granold, Obfrau CDU/CSU
Christoph Strässer, Obmann SPD
Marina Schuster, Obfrau FDP
Annette Groth, Obfrau DIE LINKE.
Volker Beck (Köln), Obmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Innenausschuss
Wolfgang Bosbach, CDU/CSU, Vorsitzender
Frank Hofmann (Volkach), SPD, Stellv. Vorsitzender
Reinhard Grindel, CDU/CSU
Michael Hartmann (Wackernheim), SPD
Gisela Piltz, FDP
Ulla Jelpke, DIE LINKE.
Wolfgang Wieland, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sonstige
Ingrid Hönlinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Dr. Barbara Höll, DIE LINKE.
Birgitt Bender, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Helmut Brandt, CDU/CSU
Gabriele Fograscher, SPD
Andrej Hunko, DIE LINKE.
Ute Kumpf, SPD
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, FDP
Dr. Stefan Kaufmann, CDU/CSU
Ute Vogt, SPD

TRANSSEXUALITÄT Kopf oder Körper



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TRANSSEXUALITÄT
Kopf oder Körper

Alex wurde als Junge geboren und lebt als Mädchen. Jetzt eskaliert der Streit zwischen den Eltern darüber, welches Geschlecht ihr zwölfjähriges Kind haben soll. Richter, Ärzte und Jugendamt müssen klären, ob Alex zur Frau werden darf.

Ein Kind spielt im Park. Es schnappt sich einen Stock, schlägt auf Baumstämmen herum, ruft "bam, bam, bam". Schmutz klebt an seinen Schuhen. Das Kind entdeckt in den Büschen eine Höhle, rennt zwischen Ästen und Zweigen umher - wie Jungs eben spielen.

Dann setzt sich das Kind auf eine Bank und greift nach seiner Handtasche. Es zieht ein kleines Etui heraus und klappt es auf. Alex(*) betrachtet sich im Spiegel: Ihr glattes, langes Haar ist zu einem Pferdeschwanz gebunden. Sie trägt ein enges Kapuzenshirt, schwarze Leggins, darüber knappe Shorts. Sie ordnet sich die Haare, zupft ihr Oberteil zurecht. Dann springt sie auf und ruft: "Hola chicas!" Sie wirft die Hände in die Hüften. Alex spielt Topmodel. Der Parkweg ist ihr Laufsteg. Sie singt: "Touch me, come on and turn me on." Sie setzt ein Bein vor das andere, ihr Körper wippt im Takt des Lieds.

Alex ist als Junge geboren. Doch seit dem fünften Lebensjahr lebt sie als Mädchen. Seit der Grundschule trägt Alex einen weiblichen Namen, lange Haare, Kleider, Röcke. Freunde und Lehrer akzeptieren das, aber sie ließ ihnen auch keine Wahl. Fragt man sie, weshalb, sagt Alex nicht: "Weil ich ein Mädchen sein will." Sondern: "Weil ich ein Mädchen bin."

Die Mutter, bei der Alex lebt, sagt, sie habe oft probiert, an dem Kind etwas zu ändern. Es habe nie geklappt. Das Problem ihres Kindes, meint die Mutter, sei vor allem sein Körper.

Wenn der Vater von seinem Kind spricht, dann nennt er es "mein Sohn". Er will sich zu dem Fall nicht äußern. Die Eltern sind seit zehn Jahren getrennt. Der Vater möchte, dass von einem Psychiater geprüft wird, ob die Mutter dem Kind den Rollenwechsel eingeredet hat, bewusst oder unbewusst. Für den Vater liegen Alex' Probleme nicht im Körper, sondern im Kopf des Kindes.

In Deutschland gibt es nur eine Handvoll Ärzte, die sich auf dem Gebiet kindlicher Geschlechtsidentitätsstörungen auskennen. Kinderpsychiater, Sexualmediziner, Hormonexperten. Und in einigen wichtigen Fragen sind sie sich nicht einig: Wie früh kann man feststellen, ob ein Jugendlicher im falschen Geschlecht geboren wurde? Darf man mit Hormonen die Pubertät aufhalten und, falls ja, ab wann? Oder hilft gerade die Pubertät dabei, den eigenen Körper zu akzeptieren?

Alex' Vater und Mutter streiten schon so lange, dass man ihnen 2007 das Recht genommen hat, über die medizinische Behandlung ihres Kindes zu bestimmen. Nun müssen Richter, Mediziner, Sachverständige darüber entscheiden, ob Alex'

Körper zum Mann oder zur Frau werden wird. Sie müssen bald entscheiden, Alex ist vor kurzem zwölf geworden. "Wenn ich morgens aufwache", sagt sie, "ist meine Stimme manchmal schon ganz tief."

Ein Schultag im Frühling, auf dem Herd steht ein Topf Hähnchencurry. "Zeig die Fotos, Mama", ruft Alex. Sie steht in der Tür, den Rucksack noch im Arm. Die Mutter deckt den Tisch: "Jetzt setz dich erst mal."

Alex' Mutter, Anna Kaminski(*), ist eine große Frau mit braunem, lockigem Haar. Sie ist 41, arbeitete früher als Erzieherin in einem Kinderladen. Kaminski hat eine erwachsene Tochter aus erster Ehe.

Während Alex isst, holt Kaminski eine Schachtel Fotos aus dem Wohnzimmer. Sie nimmt einen Stapel Bilder, blättert, hält inne. Sie sagt: "Mein Junge." Auf dem Bild ist Alex etwa drei, trägt Jeans, einen grauen Sweater, die Haare sind braun und kurz. Das Kind hält ein Lego-Auto in der Hand.

Dann kommt dieses Foto, das Alex, noch immer mit kurzem Haar, aber im rosa Prinzessinnenkleid zeigt. "Das pinke Ornat", sagt die Mutter, und Alex, die jetzt neben ihr steht, lacht. "Nicht schreiben, wie Alex auf den Bildern geguckt hat", sagt die Mutter. Ob ihr Kind auf solchen Fotos lacht oder nicht, das werde vor Gericht wie ein Beweismittel behandelt. Sie sagt: "Auch der Vater hat Fotos."

Wer Alex' Fall betrachtet, der beschäftigt sich vor allem mit Rekonstruktionen. Mit Kinderfotos, mit Erinnerungen, mit den Gefühlen der Vergangenheit. Alex' Fall, das ist der Versuch Erwachsener herauszufinden, wann das Kind sich wohl, wann es sich unwohl gefühlt hat in seiner Haut. Wie echt sein Wunsch sein kann, ein Mädchen zu werden.

Mit Alex' Vater, einem Maschinenbauingenieur, hat Anna Kaminski im Jahr 2000 zunächst Alex bekommen, eineinhalb Jahre später kam noch eine Schwester auf die Welt.

Als Alex zweieinhalb war, erzählt die Mutter, saß er mit seiner Schwester in der Badewanne. "Alex sagte: ,Ich bin auch ein Mädchen.'" Die Mutter antwortete: "Nein, bist du nicht", und deutete zwischen seine Beine, "bei dir sieht das ganz anders aus da unten." Das Kind sagte: "Ich bin eben ein anderes Mädchen."

Als Alex vier war, rutschte ein Spielplatzfreund beim Spielen auf einer Stange ab. Er quetschte sich, ein Hoden musste abgenommen werden. Alex habe die Mutter damals gefragt: "Geht das bei mir auch?" Kaminski sagt, allmählich habe sie sich Sorgen gemacht.

Zu dieser Zeit habe Alex auch begonnen, sich Perücken zu basteln. An einen Haarreif der großen Schwester band sie rosa Zöpfe. "Ein Jahr vor der Schule", erzählt die Mutter, "habe ich gesagt: So wird das nichts. Die nehmen dich auseinander mit deinen Klamotten." Sie habe Alex die Haare noch kürzer geschnitten, ihr neutrale Kleidung angezogen, ging Ball spielen. "Alex hat sich nicht gewehrt. Ich dachte: Wow, so einfach ist das."

Nach einem knappen halben Jahr habe sich der Kinderladen gemeldet. Die Erzieherin berichtete, Alex rede kaum mehr. Die Mutter ging zu einer Psychologin. Die habe geraten: "Machen Sie die Mädchenkiste wieder auf." Nach einer Woche, sagt Kaminski, hatte sie ihr altes Kind wieder.

Über den Vater will Anna Kaminski nur sagen, dass er intelligent sei, aber auch perfektionistisch. Nach der Trennung im Jahr 2002 besuchten ihn die Kinder etwa alle zwei Wochen. Die Mutter berichtet, er habe Alex immer neue Kleidung zurechtgelegt, das Kind gebeten, sich umzuziehen, sobald es die Wohnung betrat. Kleider und Kettchen musste Alex abstreifen. Die Mutter fand das sehr streng, aber auch sie wusste nicht recht, wie es mit Alex weitergehen sollte.

Im dritten Lebensjahr weiß ein Kind normalerweise, ob es ein Junge oder ein Mädchen ist. Passt diese Gewissheit nicht zum biologischen Geschlecht, spricht man von einer "Geschlechtsidentitätsstörung" (Gis). In Deutschland sind davon in jedem Geburtsjahrgang schätzungsweise 280 Kinder betroffen. Es gibt dazu nur wenige Studien, die aber sagen, bei vielen wachse sich die Störung aus. Etwa drei Viertel entwickelten eine homo- oder bisexuelle Orientierung. Einige Kinder aber, die Schätzungen schwanken zwischen fünf und zwanzig Prozent, blieben bei dem Wunsch, in das andere Geschlecht zu wechseln. Das Problem ist, herauszufinden, bei welchen Kindern das der Fall sein wird. Und zu welchem Zeitpunkt man diese Diagnose stellen kann.

Im Jahr 2006 standen die Eltern mit ihrer Tochter auf dem Campus der Charité in Berlin. Die Institutsgebäude sind in Reihen angeordnet, ein Parkweg führt daran entlang. Eine "Sprechstunde zur Geschlechtsidentitätsstörung bei Kindern" gibt es nur in Frankfurt am Main, in Hamburg und Berlin. Psychiater, Sexualmediziner, Hormonärzte haben sich zusammengeschlossen. Die Eltern waren froh, ein solches Angebot in ihrer Stadt zu finden.

Die Ärzte sprachen mit Alex, mit der Mutter, mit dem Vater. Anna Kaminski erzählt, sie habe die Beratung anfangs als hilfreich empfunden. Ihr Kind wurde als klug und aufgeschlossen beschrieben.

Dann aber redete ein Kinderpsychiater plötzlich davon, dass Alex unter Depressionen leide, sie solle einige Zeit auf die psychiatrische Station kommen. "Man hat mir gesagt, es wäre besser für mich, wenn ich einwillige", erinnert sich die Mutter. Kaminski fragte, wie die Diagnose zustande gekommen sei. Sie wollte wissen, wie man Alex auf der Station helfen wolle. Antworten, sagt sie, habe sie nicht bekommen: "Ich hatte kein Vertrauen in die Ärzte. Ich habe nein gesagt."

Die Wissenschaft kann nicht erklären, wie Transsexualität entsteht. Es gibt Vermutungen, der Fötus könne im Mutterleib hormonell beeinflusst werden. Dabei träten Störungen bei den Testosteron-Rezeptoren auf, das Gehirn wehrt sich gegen das männliche Hormon. Der Körper entwickelt sich derweil zum Mann. Experten nennen es das Harry-Benjamin-Syndrom.

Andere räumen der Psyche eine wichtige Rolle ein. Wie stehen die Eltern zum eigenen, zum anderen Geschlecht? Hasst der Vater Frauen? Die Mutter Männer? Gibt es Probleme, beim Kind eine Homosexualität zu akzeptieren?

2011 treffen sich die Eltern vor Gericht. Eine Richterin fragt: "Haben Sie eigentlich den Bericht?" Kaminski verneint. Die Richterin bittet den Vater, ihn ihr zu geben. Kaminski bekommt einen Stapel Papier in die Hände, 170 Seiten, gebunden.

Anna Kaminski kann jetzt zum ersten Mal nachlesen, worauf, wie sie vermutet, Ärzte, Jugendamt, Pfleger und Richter jahrelang ihr Urteil über sie gestützt haben. Alex' Vater hat den Bericht geschrieben, als er 2006 von einem Psychiater der Charité gebeten worden war, seine Eindrücke aufzuschreiben. Auf dem Deckblatt steht: "Beobachtungen aus Vatersicht".

Der Bericht ist aufgebaut wie eine wissenschaftliche Arbeit. Mit einem Vorwort, dreiseitiger Inhaltsangabe, sieben Kapiteln und einem Literaturanhang. Eingefügt sind farbig kopierte Kinderzeichnungen, Familienfotos, die der Vater kommentiert. Mit sechs Jahren zum Beispiel hat Alex einen Rockmusiker gemalt, der Kussmünder seiner Fans auf den Wangen trägt. Ist das ein erstes Anzeichen dafür, dass das Kind mit mehreren Zungen sprechen wird?, fragt sich der Vater. Weiter hinten hat er Symbolbilder in den Bericht kopiert: eine Uhr, deren Zeiger auf fünf vor zwölf stehen, oder einen Eisberg, dessen Ausdehnung unter Wasser für die seelischen Abgründe steht. Es ist viel von Unbewusstem und Verdrängtem die Rede.

Der Vater schreibt auch über das eheliche Liebesleben, geht auf die Kindheit seiner Ex-Frau ein. Kaminski hat in ihrer Familie sexuellen Missbrauch erfahren, hat sich ihrem Mann damit anvertraut. Sie hat sich deswegen therapieren lassen. Als erstmals der Verdacht aufkam, sie könne Alex deswegen beeinflusst haben, ging die Mutter erneut zu einem Psychologen. Manipuliert sie das Kind? "Die Therapeutin konnte nichts feststellen", sagt Kaminski.

Klaus Beier ist einer jener Experten, die dem Kopf in dieser Frage viel Platz einräumen. Als Facharzt für psychosomatische Medizin und Psychoanalytiker hat er das Unterbewusste, das Verdrängte im Blick. An der Berliner Charité ist Beier, 50, Professor für Sexualmedizin und einer der Ärzte, die in der Sprechstunde, die Alex' Eltern besuchten, zu Rate gezogen werden. Dort hat man bis heute etwa 25 Fälle von Gis bei Kindern und Jugendlichen gesehen. Anna Kaminski sagt, Beier habe damals mit ihr gesprochen. Beier steht unter ärztlicher Schweigepflicht, er äußert sich nicht zu dem Fall. Worüber er spricht, das sind seine Erfahrungen mit Gis.

Beier sagt, dass es Menschen gebe, die von früher Kindheit an kein Zugehörigkeitsgefühl für ihr Geschlecht entwickeln könnten. Dass dieses Unbehagen eine eigene Stärke aufweise, die durch nichts zu beeinflussen sei. Er glaubt nur nicht, dass sich vor der Pubertät Gewissheit darüber erlangen lässt. Die Diagnose "Transsexualität" lasse sich bisher nur aus dem Verlauf selbst erschließen. "Es gibt kein Merkmal, das anzeigt, dass diese Entwicklung so eintreten wird."

Nach internationalen Klassifikationssystemen ist das auch nicht vorgesehen. Gemäß den Leitlinien der deutschen Kinder- und Jugendpsychiater darf ein Arzt erst nach vollendeter Pubertät des Patienten die Diagnose "Transsexualität" stellen. Wer allerdings derzeit nach diesen Leitlinien fragt, erhält sie mit einem roten Warnhinweis versehen. Darauf steht: "Gültigkeit abgelaufen. Wird z. Zt. überprüft." Wie weit die Pubertät vor einer Diagnose durchlaufen werden muss, ist umstritten.

Beier fürchtet, dass ein Jugendlicher, dessen Pubertät durch Hormone aufgehalten wird, keine Chance habe zu erleben, wie sich sein Körper angefühlt, wie er auf andere gewirkt hätte. In der Pubertät entstehe das wichtige Gefühl, zu erfahren, dass man akzeptiert werden kann, so wie man ist.

Für Beier ist es deshalb wichtig auszuschließen, dass ein Jugendlicher sich nur deshalb einen anderen Körper wünscht, weil er die eigene Homosexualität verleugnet. Er erzählt von einem 14-Jährigen, der in Begleitung seiner Oma in die Sprechstunde der Charité kam. Der sei intelligent, musisch begabt gewesen. Er habe zu masturbieren begonnen, in seinen Phantasien mit jungen Männern geschlafen. Für die Oma aber habe offensichtlich gegolten: bloß nicht schwul werden. Der Bericht einer Jugendzeitschrift über einen gleichaltrigen Jungen, der als Mädchen lebt und bereits weibliche Hormone erhielt, schien dem Jungen wie ein Ausweg aus seinem Dilemma. "Gucken Sie, Herr Professor: Das geht doch!", sagte er zu Beier. Was, fragt sich Beier, wenn man sich in einem solchen Fall irrt?

In Berlin hat sich nun eine Bezirksstadträtin eingeschaltet. Christa Markl-Vieto ist das Jugendamt unterstellt, das den Fall Alex verantwortet. Sie schlägt vor, Alex in einer Pflegefamilie unterzubringen und den Kontakt zwischen Mutter und Kind zu unterbinden. Sie möchte Bedingungen schaffen, unter denen das Kind ohne den Einfluss der Mutter klinisch begutachtet werden kann. Falls notwendig, ist sie bereit, der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Tochter zu entziehen. Der Stadträtin scheint das ein guter Kompromiss zu sein. Anna Kaminski sagt: "Das ist ein Menschenexperiment." Sie wünsche sich seit Jahren zwei unabhängige Gutachten, eine ambulante Therapie für Alex. Sie ist bereit, deren Ergebnisse zu akzeptieren. Eine Pflegefamilie, eine Kontaktsperre aber komme für sie nicht in Frage.

Bernd Meyenburg, 62, ist Oberarzt in der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Frankfurt am Main. Seit fast 40 Jahren beschäftigt er sich mit Transsexuellen, seit 30 Jahren arbeitet er mit Kindern. 1987 hat er eine Sprechstunde in Frankfurt am Main eröffnet und seither rund 300 junge Patienten untersucht. Wie sicher kann man sein, ob ein Kind transsexuell werden wird? Meyenburg sagt: "Man kann das herausfinden, und zwar schon früh."

Auch Meyenburg kennt Patienten, die lieber zur Frau gemacht würden, als homosexuell zu sein. Nach seinen Erfahrungen aber könne man das sehr gut von einer transsexuellen Entwicklung trennen. Den Jungen, der bereits masturbierte, hätte Meyenburg wohl genau wie Beier eingeschätzt.

"Homosexuelle lehnen ihre Genitalien nicht ab", sagt Meyenburg. "Transsexuelle Patienten aber wollen nichts lieber, als sie loszuwerden." Diese Jugendlichen scheuten sexuelle Erfahrungen. Sie wollten ungern berührt werden, ihren Körper, den sie ablehnten, lieber ganz aus dem Spiel lassen.

Kann es in der Pubertät noch zum Sinneswandel kommen? Meyenburg hat Jugendliche gesehen, die sich auf die Probe gestellt haben, die zurückkamen und sagten: "Nein, ich bin nicht schwul", oder: "Nein, ich bin nicht lesbisch." Aber einen Patienten, der durch das Erleben der Pubertät Gefallen am eigenen Körper gefunden hätte? Nein, das hat Meyenburg in den 40 Jahren seiner Praxis noch nie gesehen.

Die Experten in Frankfurt, Hamburg oder Berlin tauschen sich aus über schwierige Fälle. Die Mediziner schicken sich wechselseitig Patienten, wenn sie eine zweite Meinung hören wollen. Bernd Meyenburg hat Alex untersucht, als sie acht Jahre alt war. Er sagt, über die Diagnose Gis habe Einigkeit bestanden. Nicht aber über die Entstehung.

Meyenburg hält die Idee, dass die Mutter das Kind beeinflusst haben könnte, für abwegig. Er kenne frühe psychoanalytische Theorien, wonach sich männliche Kinder über das Weiblichwerden besonders eng an die Mutter binden wollen. "Aber diese These gilt als widerlegt." In der Wissenschaft sei kein Fall bekannt, in dem Eltern ihr Kind dauerhaft dazu hätten bringen können, das Geschlecht wechseln zu wollen.

"Transsexualität bildet sich aus, egal wie konfliktreich oder konfliktarm die Familie ist", sagt Meyenburg. Alex habe in ihrem Leben ein eindeutig transsexuelles Verhalten gezeigt, gegen alle Widerstände, daran werde auch eine Trennung von Mutter und Kind nichts ändern. "Bei einem so klaren Fall lege ich meine Hand ins Feuer", sagt er. Er findet es nicht vertretbar, dass das Jugendamt Alex aus ihrer Familie nehmen will.

Alex steht in der Küche und wird ein wenig rot um die Wangen. Was sie fühlt, wenn sie daran denkt, dass sich ihr Körper bald verändern wird? "Horror", sagt sie und verschwindet in ihrem Zimmer.

Die ersten Härchen sprießen, die Stimme ist manchmal dunkler. "Tanner 2" nennen die Ärzte das Pubertätsstadium, in dem sie sich gerade befindet. Bald wird der Rest folgen: Stimmbruch, Adamsapfel, Wachstum von Penis und Hoden. "Tanner 3", "Tanner 4": Die Schultern werden breiter, das Gesicht wird kantig, härter. Bei "Tanner 5" ist der Mann biologisch erwachsen. Die Spuren dieser Entwicklung lassen sich später nicht mehr tilgen.

Meyenburg ist der Meinung, dass Transsexuelle diese Entwicklung nicht ganz durchlaufen müssen. Ab "Tanner 2", nach dem "ersten Biss der Pubertät", wie die Mediziner sagen, bekäme Alex von Ärzten wie Meyenburg Hormone empfohlen, die die Pubertät aufhalten. Später würden weibliche Hormone folgen. Mit der Volljährigkeit Operationen der Geschlechtsteile und der Brust.

In den Niederlanden ist eine Studie erschienen. Dort hat man 162 Patienten, die eine Hormonbehandlung erhalten hatten, über lange Zeit beobachtet. 160 von ihnen fühlten sich dauerhaft wohl in ihrem neuen Geschlecht. Nur zwei bereuten die Behandlung später.

Alex und ihre Mutter, beide lieben das Foto von Alex im rosa Prinzessinnenkleid. Und doch sind sie sich nicht ganz einig. Alex deutet auf das Foto und sagt zu ihrer Mutter: "Ich sehe da ein Mädchen, ganz klar." Die Mutter antwortet: "Nein, tut mir leid, ich sehe da meinen alten Alex."

"Du kannst dich bis heute nicht daran gewöhnen, oder?", fragt Alex. Die Mutter schüttelt den Kopf. "Nein. Wenn ich ehrlich bin, nicht."

Bei Transsexualität handelt sich nicht um den Wunsch, in einer anderen Geschlechtsrolle leben zu wollen, sondern lediglich um eine geschlechtliche Normvariante. Ein Mädchen, das äussert "Ich bin ein Mädchen", ist kein "Junge, der sich als Mädchen fühlt", sondern einfach nur das, was es äussert. Wir sollten lernen, Kindern zuzuhören.

Hier wäre ein Platz dafür:

Wir sind jedes mal auf's neue geschockt, wie Menschen so taub und blind sein können, einen Satz, den ein Kind äussert nicht als wahr anerkennen zu können. Wir glauben, dass ein Mensch, der nicht zuhören kann, wenig in der Lage ist, mit Kindern umzugehen. Wir glauben, dass jemand, der mit Kindern nicht umgehen kann, kein Recht hat, über Kinder Entscheidungen treffen zu dürfen.

Sollte jemand ähnliche Erfahrungen gemacht haben, so meldet euch bitte. Wir behandeln alle Informationen streng vertraulich. Es ist wichtig aufzuzeigen, dass es sich hierbei um keinen Einzelfall handelt. ATME weist seit 2009 auf die menschenverachtenden Umpolungsversuche an transsexuellen Menschen hin. Doch bisher hat sich nichts getan. Wie viele solcher Schicksale soll es noch geben? Transsexuelle Kinder müssen ein normales Leben haben können. Die als „Therapien“ getarnten Misshandlungen an Kindern müssen untersucht werden.

Donnerstag, 30. August 2012

Kommen wir doch mal zu Tatsachen, Forschungsstand zu Trans* und Diskriminierung



Copyright © 2011-2021 Nikita Noemi Rothenbächer- Alle Rechte vorbehalten!

Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2012

Bitte kopiert den Link und gebt diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt vor, einer Minderheit anzugehören!

Meine Damen und Herren liebe Leser, auch in diesem Blog tauchen immer wieder Berichte auf, in welchen die Rede ist von Transphobie und Diskriminierung, ob diese im Gesellschaftlichen Rahmen oder jeglichen Sozialen Strukturen aber auch dem und vor allem dem Arbeitsmarkt!
Was macht die Bundes-Regierung unsere Politiker gegen diese Diskriminierung bzw. Transphobie, was machen die Arbeitsämter und was müssen Trans-Gender tun, um diese Zustände in Deutschland zu ändern bzw. zu bekämpfen!
Dass es zwischen Diskriminierung Homo-und Transphobie Unterschiede gibt, ist ersichtlich für jeden welcher sich mit der Thematik befasst, ist ein Fakt!
Jedoch auch nach Stunden langen Recherchen gibt es außer viel geschrieben meist mit denselben Aussagen nicht viel, was man als Forschungsstand zu Trans-Gender und Diskriminierung findet!
Mit diesem Beitrag möchte ich diese Lücke schließen!
Mit freundlichen Grüßen Nikita Noemi Rothenbächer

Forschungsstand zu Trans* und Diskriminierung

Begriffsdefinitionen: Homo- und Transphobie, Hassverbrechen
Homophobie ist definiert als negative Einstellung gegenüber Homosexuellen.

Allerdings wird an der Verwendung des aus der Psychologie entlehnten Begriffes „Phobie“ kritisiert,
dass es sich nicht um individuelle Phobien, sondern um gesellschaftlich erlernte und strukturell verwurzelte Einstellungen handele Hill und Willoughby beschreiben Transphobie als „emotionale Verachtung für Individuen, die nicht den Geschlechtserwartungen der Gesellschaft entsprechen“.
 Sugano et al. (2006) definieren Transphobie darüber hinaus als „gesellschaftliche Diskriminierung und Stigmatisierung von Individuen, die nicht den traditionellen Normen des biologischen und sozialen Geschlechts entsprechen“.

 Damit betrifft Transphobie im Unterschied zu Homophobie

(auch) die Bereiche Geschlechtsidentität und -körper. Homo- und Transphobie überschneiden sich jedoch auch, weil sie jeweils auf Irritationen aufgrund des Geschlechtsausdrucks einer Person basieren.
So beschreiben Turner et al. (2009) Transphobie als „die irrationale Reaktion auf solche Menschen, die nicht mit der sozio-kulturellen Ideologie der Gender-Konformität übereinstimmen“.

Besonders diejenigen, die sichtbar trans* sind (weil sie z.B. im gelebten Geschlecht kein Passing erreichen bzw. weil sie gesellschaftlichen Geschlechternormen nicht entsprechen), seien einem höheren Risiko ausgesetzt, Opfer von durch Transphobie motivierter Gewalt zu werden.

 Solche „nicht passenden“ Menschen werden möglicherweise auch als feminine Männer bzw. männliche Frauen gelesen und mit den Zuschreibungen „schwul“ bzw. „lesbisch“ belegt und damit aus homophober Motivation heraus angegriffen (vgl. Plöderl/Faistauer 2007).

Das Konzept des Hassverbrechens stammt aus den USA. Es hat in Deutschland bislang keinen Eingang in das Strafrecht gefunden und wurde nicht definitorisch gefasst. ILGAEurope definiert Hassverbrechen als einen Akt der Aggression und Gewalt, der bestimmte Menschen aufgrund ihrer (angenommenen) Zugehörigkeit zu einer diskriminierten Gruppe betrifft.

Laut OSZE setzen sich Hassverbrechen aus zwei Elementen zusammen: Gesetzeswidrigkeit und Vorurteil als Motiv. Somit stellt ein Hassverbrechen keine gesonderte Straftat dar, sondern beschreibt konzeptionell die Vorurteilsbasiertheit von strafrechtlich relevanten Gewaltakten wie Einschüchterung, Bedrohung, Verursachung von Sachschäden, körperlichen Angriffen bis hin zu Mord.

 Das Europäische Parlament verhandelt den Schutz vor Hassverbrechen aufgrund von Homo- und Transphobie gemeinsam. In einer Entschließung zu Homophobie fordert es die Mitgliedstaaten auf „sicher zu stellen, dass Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transsexuelle vor Aufhetzung und Gewalt geschützt sind, und zu gewährleisten, dass gleichgeschlechtlichen Partnern derselbe Respekt, dieselbe Achtung und derselbe Schutz zuteile wird, wie den übrigen Bürgern der Gesellschaft“.

Der Europarat plädiert in Einklang mit der OSZE (2009) für die Erfassung von Transphobie als strafverschärfendem Tatbestandsmotiv, da „Gesellschaften, die besondere Vorurteile verwerfen, die Botschaft an die Angreifenden und die Communities der Opfer senden, dass ein solches Verhalten in einer mitmenschlichen Gesellschaft nicht toleriert würde und (…) das Justiz- und Strafverfolgungssystem sie beschütze“.

 So sind laut der europaweiten Studie „Hate Crimes in the OSCE Region“, an der sich auch Deutschland beteiligte, 6% Transgender unter allen Hassgewaltopfern.

In Deutschland wie in den meisten Staaten des Europarates gibt es keine spezielle Gesetzgebung, in der Hassgewalt, die sich gegen Menschen mit nonkonformer geschlechtlicher Identität richtet, strafverschärfend geahndet wird.

Eine solche Strafverfolgung wird von einigen nationalen und internationalen LSBT-Organisationen begrüßt und eingefordert, dies auch, um Statistiken zu Gewalt und ihren Motiven zu generieren und Konzepte zur Prävention und Intervention zu entwerfen.

 Aus Rassismus kritischer bzw. postkolonial-queerer Perspektive wird die Bildung von Täter-innengruppen kritisch diskutiert (vgl. Haritaworn et al. 2007, 2008). Die o.a. Maßnahmen trügen wenig dazu bei, Gewalt zu vermindern, sondern stünden im Kontext struktureller Gewalt u.a. in Form von Rassismus sowie staatlicher Machtausübung durch einen vorwiegend Weißen Justiz- und Polizeiapparat.

Unmittelbare und mittelbare Diskriminierung, positive Maßnahmen

Nach § 3 Abs. 1 AGG liegt eine unmittelbare Diskriminierung vor, „wenn eine Person eine weniger günstige Behandlung (im Sinne des § 1 AGG) erfährt, erfahren hat oder erfahren würde als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation.“

Für den Kreis von Trans*Menschen betrifft eine unmittelbare oder auch direkte Diskriminierung eine Situation, in der eine Trans*Person eindeutig aus dem Grund benachteiligt wird, dass sie_er dem einen oder anderen der beiden gesellschaftlich akzeptierten Geschlechter angehört bzw. jenem zugeordnet wird und gleichzeitig den entsprechenden stereotypen Vorstellungen von Männern bzw. Frauen nicht entspricht.
Transgender Europe (TGEU) identifizierte anlässlich der diesjährigen Konferenz „(Trans)Gender Equality?“ im Europäischen Parlament Hassverbrechen und die Verweigerung des gleichberechtigten Zugangs zu Dienstleistungen, Arbeitsmarkt, Aus- und Fortbildung etc. als Formen der direkten bzw. unmittelbaren Diskriminierung.

Auch Trans*Menschen können von intersektionalen, also mehreren sich überschneidenden und gegenseitig verstärkenden, Diskriminierungen und Diskriminierungsmotiven betroffen sein, die in ihrer Zugehörigkeit zu weiteren stigmatisierten Gruppen begründet liegen (also von Trans- und Homophie und ggf. Rassismus oder Klassismus; vgl. Singh et al. 2010; Dietze et al. 2007).

Nach § 3 Abs. 2 AGG gilt als mittelbare Diskriminierung, „wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren Personen gegenüber anderen Personen in besonderer Weise benachteiligen (im Sinne des § 1 AGG), es sei denn, die betreffenden Vorschriften, Kriterien oder Verfahren sind durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt.“

Im Unterschied zu einer unmittelbaren oder direkten Diskriminierung bedarf es demnach nicht eines intentionalen oder beliebigen Verhaltens in der Interaktion zwischen Personen. Es reicht aus, dass die festgestellte Ungleichbehandlung strukturell verankert und nicht sachlich gerechtfertigt ist. Mittelbar diskriminiert werden Trans*Menschen nach Auffassung von TGEU z.B., wenn es ihnen aufgrund ihres Trans*Status, also ihrer körperlichen Geschlechtszugehörigkeit, die nicht im Einklang mit ihrem Geschlechtsempfinden steht, nicht möglich ist, ihren Namen oder ihren Geschlechtseintrag zu ändern, und ihnen dadurch die rechtliche Anerkennung ihrer geschlechtlichen Identität fehlt.

Im deutschen Rechtssystem ist diese Möglichkeit zwar im Transsexuellengesetz (TSG) vorgesehen, jedoch werden hier Trans*Menschen u.a. durch die Vorschrift der Unfruchtbarkeit mittelbar diskriminiert, indem sie dadurch vom Recht auf Familiengründung ausgeschlossen werden. Auch Rechtsprechung kann mittelbar diskriminieren: Laut Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt stellt die Ablehnung eines trans* Polizeianwärters wegen medikamentöser Hormonversorgung keine mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar (vgl. 2.5).

Die zur Begründung angeführten, dem Anschein nach neutralen Vorschriften und Kriterien benachteiligen den Kläger aufgrund des Merkmals „Geschlecht“ gegenüber nicht trans* Personen.
Positive Maßnahmen (auch „positive Diskriminierung“ genannt) stammen ebenfalls aus dem angloamerikanischen Raum („affirmative Action“) und bezeichnen die bewusste Bevorzugung von Mitgliedern einer Gruppe zum Ausgleich bestehender struktureller Nachteile (z.B. Quotenregelungen für Frauen und Menschen mit Behinderung). Bis zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Fall Marschall im Jahre 1998 war dies als Gleichstellungsmaßnahme umstritten, da darin eine formale Benachteiligung derjenigen Menschen angelegt ist, die das entsprechende Merkmal nicht aufweisen („umgekehrte Diskriminierung“). Seit diesem EuGH-Urteil ist die bevorzugte Einstellung oder Beförderung z.B. von Frauen bei gleicher Qualifikation erlaubt (Qualifikationsvorbehalt), sofern die Einstellung oder Beförderung von Mitbewerber_innen nicht grundsätzlich ausgeschlossen wird (Öffnungsklausel)
.
Das Instrument der positiven Maßnahmen ist sowohl im AGG (§ 5) als auch im Vertrag von Lissabon zur Förderung der Gleichstellung (Art. 8) vorgesehen. Klose/Merx (2010) betonen, dass sozioökonomisch nachweisbaren strukturellen Nachteilen „insbesondere stereotype Vorstellungen über (…) Homo-, Trans- oder Intersexuelle (…) im Unterschied zu vermeintlich ‚normalen‘ Menschen zugrunde liegen, die sich durch formale Gleichbehandlungsgebote allein nicht überwinden lassen“.

Zu deren Überwindung sind positive Maßnahmen ein geeignetes Mittel, auch wenn sie sogenannten „Gruppismus“ befördern, mit dem eine Exklusionskritik („Dilemma der Differenz“) einhergeht.
 Gerade Trans*Menschen entziehen sich aufgrund ihrer unterschiedlichen Lebenslagen (Transmänner, Transfrauen, vor/nach ihrer Transition , mit sicherem oder ohne Passing etc.) gruppistischen Zuordnungen. Nichtsdestotrotz könnte es sich um ein gleichstellungspolitisches Instrument handeln, das „durch geeignete und angemessene Maßnahmen bestehende Nachteile (…) verhindert“ und besonders kleinteilig zielgruppenspezifisch ausgleicht.

Bislang wurde das Instrument der positiven Maßnahmen auf Trans*Personen in Deutschland jedoch nicht angewendet.

Zweigeschlechtlichkeit und Heteronormativität:

Benachteiligung von Trans*Menschen im Kontext gesellschaftlicher Normierungsprozesse Diskriminierung und Gewalt gegenüber LSBT-Personen richten sich gegen (angenommene) Abweichungen von Geschlechter- und Sexualitätsnormen (vgl. Lombardi et al. 2002; Nagoshi et al. 2008; Whittle et al. 2008). Diese werden oft als Zeichen von Homosexualität gelesen:

 Es geht nicht um die Identität der Angegriffenen (also z.B. nicht darum, ob eine als „Schwuchtel“ angegriffene Person sich selbst als schwul oder als transweiblich oder anders definiert), sondern um die gewaltsame Durchsetzung einer heteronormativen Gesellschaftsordnung.

Heteronormativität beschreibt ein soziales Ordnungsmuster, in dem zwei Geschlechter komplementär und hierarchisch aufeinander bezogen sind. Die Institutionalisierung von Heterosexualität als soziale Norm basiert auf der Marginalisierung, Dethematisierung, Kriminalisierung und Pathologisierung anderer sexueller und geschlechtlicher Lebensweisen.

Geschlechtliche Ausdrucksweisen jenseits von nur zwei komplementären Geschlechtern fallen aus dem Rahmen der Heteronormativität heraus. Der Begriff der Zweigeschlechtlichkeit betont die darin enthaltene normative Annahme, jeder Mensch gehöre sein Leben lang unveränderbar einem einzigen von nur zwei Geschlechtern an.

Trans*Menschen werden in gravierendem Ausmaß Opfer verbaler und körperlicher Gewalt.

Mizock/Lewis (2008) werteten US-amerikanische Studien zu Hassverbrechen gegen Trans*Personen aus und stellten fest, dass diese mehr als doppelt so häufig Opfer von Gewalttaten werden wie der Durchschnitt der US-Bevölkerung (21%; nach einer Erhebung von 2005).

Dabei seien Trans*Personen besonders vulnerabel, deren Geschlecht in den Augen anderer nicht eindeutig erscheine. Insbesondere Transfrauen würden sehr häufig Opfer von Hassverbrechen.

Lombardi et al. (2002), deren Befragte zur Hälfte transphobe Gewalt erfahren hatten, mehr als 25% in körperlicher Form, führen dies auf eine Gesellschaft zurück, die heimlich oder sogar offen die „Bestrafung“ von Überschreitungen der Geschlechternormen zulasse.

Nach Koch-Rein (2006) sollte die Berücksichtigung von Transgender in Antidiskriminierungsmaßnahmen alle Menschen betreffen, die mit ihren Lebensentwürfen und Verhaltensweisen die herkömmlichen Geschlechtergrenzen überschreiten, „egal ob nun gewollt oder ungewollt, bewusst oder unbewusst, nur in Fremd- oder auch in Selbstwahrnehmung, identitär oder temporär.“

Koch-Rein spricht von geschlechternormenbasierter Diskriminierung, „die ja potentiell alle, und gerade nicht nur solche Menschen betrifft, die sich identitär oder bewusst transgressiv verorten.“

Schilt/Westbrook (2009) stellen auf der Grundlage von Interviews zum Geschlechtswechsel am Arbeitsplatz fest, dass nonkonforme Ausdrucksweisen von Geschlecht nicht selten als Bedrohung von Heterosexualität gesehen werden. Cis-geschlechtliche  Kolleg_innen versuchten oft, die Ordnung wiederherzustellen, indem sie wiederum normative Bilder auf Trans*Personen anlegten.

So sähen sie etwa die Transition eines Transmanns als Wiederherstellung der Geschlechterordnung, indem eine „maskuline Frau“ (die weibliche Rolle „verfehlend“, möglicherweise als lesbisch gelesen) in ihren Augen zu einem die männliche Rolle erfüllenden (als heterosexuell gelesenen) Mann werde.
 Auch Connell beschreibt, dass Trans*Personen sich am Arbeitsplatz oft in konventionelle Geschlechternormen gezwängt und diszipliniert fühlen, trotz ihrer eigenen, transgressiveren Geschlechterbilder.

In Deutschland beschreiben Interviewpartner_innen von Schirmer (2010), dass die von Ihnen verkörperte Diskrepanz zwischen Geschlechtszuschreibungen und Geschlechtsausdruck von Kund_innen bzw. Geschäftspartner_innen als „die Regeln geschäftsmäßiger Höflichkeit verletzend“ und „peinlich“ gewertet worden sei.

Im Sinne des Konzepts geschlechtlicher Arbeit (Schirmer 2010) bedeutet der Verzicht auf das Bemühen, mit dem eigenen Äußeren und Auftreten geschlechtliche „Eindeutigkeit“ herzustellen, u.a. den Verlust von Anerkennung und Aufstiegsmöglichkeit.

Strukturelle Diskriminierung gegen Menschen, die von der zweigeschlechtlichen Norm abweichen, schlägt sich u.a. im bundesdeutschen Transsexuellengesetz sowie in der standardisierten medizinischen Diagnostik und Behandlung nieder. Rauchfleisch (2007) benennt die mit der Diagnose Transsexualität erfolgende Zuweisung eines Krankheitsstatus und die daraus resultierende Einschränkung der Autonomie von Trans*Personen (Abhängigkeit von Gutachter_innen und anderen Instanzen) als Diskriminierung.

Berliner Interviewpartner_innen von Balzer (2008) beschreiben Diskriminierung durch Fremdzuschreibungen und mangelnde Selbstbestimmung. Sie kritisieren das medizinische Begutachtungssystem und die zugrunde liegende Zweigeschlechtlichkeit.

Geschlechtliche oder sexuelle „Uneindeutigkeit“ lassen Gutachter_innen und Therapeutinnen noch immer an der Ernsthaftigkeit des „transsexuellen Wunsches“ von Antragsteller_innen zweifeln.

Spade (2006) analysiert, wie Trans*Menschen bei der Konstruktion von Biografien für Gutachter_innen Informationen herausfiltern, die das Bild normativer Femininität bzw. Maskulinität stören würden, inklusive Homosexualität oder befriedigender Sexualität im nicht veränderten Körper.
Trans*Menschen selbst beschreiben dagegen ein breites Spektrum ihrer Sexualitäten und Umgangsweisen mit ihren Körpern.

Nach de Silva gehen die Anforderungen von Sachverständigen regelmäßig über das TSG hinaus, indem subjektive Kriterien an die Geschlechterrolle von Trans*Menschen quasi rechtlichen Status erlangen.
Lindemann kritisiert, dass der Zwang zur weitest gehenden operativen Geschlechtsangleichung und zur Unfruchtbarkeit für die Änderung des Geschlechtseintrags die Norm der Geschlechterpolarität auf Kosten der Selbstbestimmung von Trans*Menschen warten.

De Silva argumentiert, die Verknüpfung des Personenstands mit körperlichen Merkmalen und der daraus resultierende Operations- und Unfruchtbarkeitszwang des TSG seien verfassungswidrig, da sie gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit verstießen.

Zurzeit sind Klagen gegen diese Vorschrift des TSG anhängig.

Auch die Regelung des TSG, eine Vornamensänderung abzuerkennen, wenn die betreffende Person sich fortpflanzt, halte eine restriktive Geschlechterordnung aufrecht, in deren Logik es unbedingt zu verhindern sei, dass Transmänner Kinder gebären bzw. Transfrauen Kinder zeugen.

Singer (2006) analysiert Zusammenhänge zwischen Normen „schöner“ und „gesunder“ Körper und dem medizinischen Umgang mit Trans*Menschen. Der objektivierende Blick auf „abweichende“ Körper trage dazu bei, dass Ärzt_innen nicht in der Lage seien, die Vielfalt von trans* Körpern und Identitäten wahrzunehmen. Dies und ihre häufig verunsicherte und überforderte emotionale Reaktion führe oft zu schlechter medizinischer Versorgung von Trans*Menschen.

Die Verweigerung einer rechtlichen Anerkennung von Identitäten, die sich nicht als entweder männlich oder weiblich kategorisieren lassen (vgl. Säfken 2008), klassifiziert die Existenz der betreffenden Menschen als „unmöglich“, verbannt sie in die Unsichtbarkeit und hindert sie an der freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit.

 Die medizinische Definitionshoheit über die Anerkennung der geschlechtlichen Ausdrucksweise von Trans*Menschen stellt eine Quelle machtvoller struktureller Diskriminierung dar.

Um Diskriminierung von trans- und intergeschlechtlichen Menschen benennen und erfassen zu können, wird im englischsprachigen Raum häufig neben der Kategorie der geschlechtlichen Identität der Begriff gender Expression (Geschlechtsausdruck) verwendet.

Vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Heteronormativität und Zweigeschlechtlichkeit ist der Anlass von Diskriminierung nicht unbedingt die Identität einer Person, sondern das Abweichen von der geschlechtlichen Norm.

Mittwoch, 29. August 2012

Wichtig: Trans-Weib was ist Trans? Informationen über das alltägliche von Selbstbestimmung



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Geschrieben  von Nikita Noemi Rothenbächer 2012

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Informationen über das alltägliche von Selbstbestimmung 

Ja meine sehr geehrten Damen und Herren liebe Leser dieser Seite, es ist mir ein Bedürfnis so einiges über diese Seite zu Berichten!

Persönlich stellte ich mir zur Aufgabe, nicht nur einen Blog zugestellten, nein sehe die Aufgabe mehr als Zeitschrift für diese Minderheit von Transgender, eine Minderheit welche nicht nur in Deutschland besteht, nein weit gefehlt diese gibt es in ganz Europa mehr noch diese Minderheit gibt es Welt weit!
Der Start dieses Blog am 13.05.2012 war mit einigen Überlegungen verbunden, einer der Wichtigsten ist das Information auch soweit Publiziert wird, das jeder Bürger ob dieser der Minderheit angehört oder nicht Zugang hat zu Informationen, welche meist im Verborgenen bleiben!

Information welche Recherchiert und Bearbeitet werden, nicht von diesem Jahr sondern über Jahre hinweg, warum sollte ein ganz „ Normaler“ Bürger überhaupt so etwas im Weltweiten Netz suchen?
Ist es nicht so, dass es heißt „Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß“!

Nun in der heutigen Zeit wo diese Problematik mehr als einmal Wöchentlich über Ticker und Medien ausgestrahlt wird, meist mit einer Berichterstattung  welche weit liegt von dieser gefühlten Realität welche diese Minderheit lebt und durch lebt!

Des Öfteren  habe ich selbst an Programmen teilgenommen, habe Bücher geschrieben und Vorträge gehalten all dieses mit der Absicht diese welche nicht Betroffen sind von der Problematik, etwas Aufzuklären über dieses was ich als eines der Wichtigsten Punkte erachte!
Das Recht auf Selbstbestimmung, ein Recht welches selbst in unseren Grundrechten fest Verankert ist, durch die Artikel 1 und 2 des GGB von Deutschland!
Entsetzlich empfinde ich nun das nicht nur meine Minderheit mit Füßen getreten wird, sondern und als erstes diese Grundrechte welche bestehen!

Wie können wir Minderheiten verstehen, wenn wir die dazu gehörigen Gesetze nicht verstehen?
Grundgesetze welche jeder Mensch in Deutschland kennen sollte oder zumindest eine gewisse Ahnung davon, man weiß ja nie für was Sie gut sind!

Zurück zu meinem Blog bzw. Zeitschrift Trans-Weib was ist Trans?


Erstaunlich empfinde ich dass diese Zeitschrift in sehr kurzer Zeit mehr nein fast 21.000 Aufrufe gehabt hat, mehr als dieses was ich je Erwartet hätte oder Erwarten könnte!
Zeichen das die Information welche Veröffentlicht wird, doch diese 21.000 Leser interessierte, wenn diesem so ist kann man nicht sagen es wäre eine Thematik welche die Menschen ignorieren oder?
Was nun diese Zeitschrift betrifft, welche Welt weit aufgerufen wird, von Russland bis Canada Nord Amerika Afrika und ganz Europa, dieses Kostenlos mit dem Ziel wirklich auch diese nicht schönen Informationen zu verbreiten, Informationen welche nicht in den Nachrichten gezeigt bzw. besprochen werden oder durch die Print Presse laufen!

Recherchen und Bearbeiten sind Faktoren welche auch eine Arbeit da stellen sehr Zeit aufwendig erscheinen und natürlich nicht den Sinn weder den Zweck verfehlen dürfen!
Je mehr Aufrufe umso mehr möchte man gute realistische Information verbreiten, denn Wissen ist Macht, Wissen beugt der Diskriminierung vor, Wissen ist ein allgemein Gut!
Durch Wissen könnten einige Dinge verhindert werden, welche ein nicht gerade gutes Bild auf diese Minderheit von Transgender wirft!

Was mir aufgefallen ist, mich dazu Bewegt diesen Bericht zu schreiben ist die Tatsache, das auch wenn ein Spendenaufruf gemacht wird, um dieser Zeitschrift die Möglichkeit zu geben mehr und besser zu Informieren es in mehreren Sprachen zu publizieren, ist bis Dato nicht ein einziger Cent   geschweige denn 1 Euro für diese Zeitschrift gespendet worden!
Wenn ich nun Bedenke wenn nur ein Euro für jeden Aufruf der Zeitschrift gespendet worden wäre, könnte diese Zeitschrift welche über 250 gut Recherchierte Berichte veröffentlich hat, von sich sagen, „Ihr meine Damen und Herren liebe Leser“, Ihr habt diesen Blog zu dem gemacht was Er für viele da stellt, Sachliche Informative Information gebündelt auf einem Link!
Bei fast 21.000 Aufrufen wäre das Kapital vorhanden diese Seite in die Sprachen der Leser zu übersetzen, es wäre Kapital vorhanden womöglich Arbeitsplätze zu schaffen, für Mitarbeiter diese Zeitschrift könnte wo möglich in den Druck gehen!

Nun meine sehr geehrten Damen und Herren liebe Leser, lasst es euch einmal durch den Kopf gehen, was man in Wirklichkeit mit einem Euro alles bewirken könnte.

Alleine ist man schwach, zusammen sind wir stark, durch Stärke kann man Berge versetzen viele Bürger und Bürgerinnen von Deutschland Europa und dem Rest der Welt, die Augen öffnen über dieses Tabu Thema von welchem kaum jemand die Wirklichkeit kennt weder die Ausmaße, welche es für die Betroffen dieser Minderheit hat, ob Soziale Arbeitsmarkt Kulturelle wie Gesellschaftliche!

Danke für eure bzw. Ihre Aufmerksamkeit!!

Nikita Noemi Rothenbächer

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Niederlande: Transgender-Gesetz verletzt Menschenrechte


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Niederlande: Transgender-Gesetz verletzt Menschenrechte

Das niederländische Zivilrecht verletzt die Menschenrechte von Transgender und muss unverzüglich geändert werden, so Human Rights Watch in einem heute veröffentlichten Bericht. Die Regierung soll Artikel 28 des entsprechenden Gesetzbuches revidieren. Er zwingt Transgender, die ihr Geschlecht auf offiziellen Dokumenten anerkennen lassen möchten, Hormone einzunehmen und Operationen durchführen zu lassen, die den Körper verändern und die zu einer dauerhaften und irreversiblen Sterilisation führen.
Der 85-seitige Bericht „Controlling Bodies, Denying Identites: Human Rights Violations Against Trans People in the Netherlands“ dokumentiert die Folgen des im Jahr 1985 verabschiedeten Gesetzes für das Leben von Transgender. Die in ihm verbrieften Voraussetzungen für die Änderung der offiziellen Geschlechtsangabe verletzen die persönliche Autonomie und das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Sie sprechen Transgender die Fähigkeit ab, ihre Geschlechtszugehörigkeit selbst zu bestimmen. Eine menschenrechtskonforme Änderung des Gesetzes ist notwendig, die medizinische und rechtliche Fragen voneinander trennt. Medizinische Eingriffe dürfen nicht Voraussetzung für die rechtliche Anerkennung einer bestimmten Geschlechtsidentität sein.
„Das niederländische Recht ist verantwortlich für das Leid von Transgender, die den erforderlichen Eingriff nicht vornehmen lassen“, so Boris Dittrich, Advocacy-Direktor des Human Rights Watch-Programms für lesbische, schwule, bi- und transsexuelle Menschen (LGBT). „Ihre Papiere passen nicht zu der Geschlechtsidentität, die sie empfinden. Dadurch erleben sie regelmäßig öffentliche Demütigung und Diskriminierung. Sie finden nur schwer Arbeit und haben Probleme, ihre Stellen zu behalten.“
Für den Bericht hat Human Rights Watch 28 Transgender befragt und Stellungnahmen von Medizinern, Rechtsexperten, Regierungsangehörigen, Vertretern von Nichtregierungsorganisationen und Wissenschaftlern eingeholt. Ein Transgender kommentiert das Gesetz: „Menschen pendeln viel länger als nötig zwischen zwei Welten. So werden Personen, die ohnehin sehr verletzlich sind, grundlos traumatisiert.“ Eine andere Person fasst die Einwände gegen Artikel 28 so zusammen: „Der Staat soll die Finger von unserer Unterwäsche lassen.“
Im Jahr 1985 gehörten die Niederlande zu den ersten europäischen Staaten, die Transgender ermöglichten, ihr Geschlecht offiziell zu ändern. Aber mehr als ein Vierteljahrhundert später gehört das Land nicht mehr zu den führenden Ländern. Das ehemals progressive Gesetz hat den Anschluss an aktuelle Best-Practice-Beispiele verloren und widerspricht internationalen Menschenrechtsnormen, denen die Niederlande verpflichtet sind.
Einige europäische Staaten, etwa Portugal, Großbritannien und Spanien, haben die Pflicht zu Operationen und Hormonbehandlungen bereits abgeschafft. In den Niederlanden müssen Transgender immer noch schwerwiegende Eingriffe mit langen Genesungszeiten über sich ergehen lassen, um ihr Geschlecht offiziell ändern zu können. Das Recht von Transgender auf persönliche Autonomie und körperliche Unversehrtheit ist in der niederländischen Verfassung verbrieft und wird durch Gesetzesvorschriften eingeschränkt. Darüber hinaus schützen zahlreiche internationale Menschenrechtsabkommen, die die Niederlande ratifiziert haben, die Menschenrechte von Transgender, etwa der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte und die Europäische Menschenrechtskonvention.
„Es dauert Jahre, bis Menschen die Anforderungen aus Artikel 28 erfüllen“, sagt Dittrich. „In der Zwischenzeit müssen sie mit Ausweispapieren leben, die einen grundlegenden Aspekt ihrer Persönlichkeit leugnen. Wer sich keiner Operation unterziehen will, kann seine Dokumente nicht ändern lassen – und lebt für immer mit dieser Belastung.“
Für viele Transgender spielt eine große Rolle, ihre Arbeitsplätze zu behalten oder eine neue Anstellung zu finden.
„Wenn ich neue Papiere hätte, würde es in meinen Vorstellungsgesprächen nicht mehr darum gehen, dass ich Transgender bin“, sagt eine Frau. Ein Mann beschreibt, dass er im Wartezimmer eines Krankenhauses ignoriert wurde, weil die Krankenschwester ausschließlich nach einer „Frau K.“ suchte, deren Unterlagen ihr vorlagen. Die Yogyakarta-Prinzipien über die Anwendung internationaler Menschenrechtsnormen auf sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität liefern eine Grundlage für die Änderung des strittigen Paragraphs. Sie ermutigen Regierungen zu Maßnahmen, die allen Menschen ermöglichen, ihre Geschlechtsidentität selbst zu bestimmen. Die niederländische Regierung befürwortet diesen Grundsatz. Im Mai 2008 sicherte der Außenminister Maxime Verhaben in einer Stellungnahme gegenüber den Vereinten Nationen (UN) zu, dass die Niederlande sich auf die rechtlich unverbindlichen Yogyakarta-Prinzipien verpflichten. Er rief andere UN-Mitgliedsstaaten dazu auf, diesem Beispiel zu folgen und die Prinzipien ebenfalls zu übernehmen.

Die niederländische Regierung muss das Recht von Transgender wahren, einen Vornamen zu wählen, der ihrer Geschlechtsidentität entspricht. Dieses Recht muss unabhängig von der offiziellen Geschlechtsangabe gewährt werden. Unter den gegenwärtigen Bestimmungen haben einige Richter Transgender untersagt, ihren gewählten Namen zu benutzen, weil dieser ihrer offiziell anerkannten Geschlechtszugehörigkeit „nicht angemessen“ sei. Die neuen Rechtsvorschriften müssen auch die Möglichkeit in Betracht ziehen, dass es im besten Interesse von transsexuellen Kindern sein kann, ihre offizielle Geschlechtszugehörigkeit zu ändern, bevor sie volljährig werden. Es soll dafür kein Mindestalter geben. Stattdessen soll die individuelle Situation jedes Kindes berücksichtigt werden, um zu entscheiden, ob es in ihrem besten Interesse ist, Geschlechtsangaben zu ändern.

„Auch minderjährige Kinder müssen ihre Meinung darüber äußern dürfen, ob die Änderung ihrer Geschlechtsangabe erforderlich ist. Je älter ein Kind wird, desto größeres Gewicht hat seine Meinung“, so Dittrich. Mehrere Male seit 2009 haben die frühere und die aktuelle niederländische Regierung bei unterschiedlichen Gelegenheiten zugesagt, Artikel 28 zu ändern. Im März 2011 hieß es aus dem Justizministerium, dass noch vor der Sommerpause ein Gesetzesentwurf eingebracht werde, der die Anforderung der Unfruchtbarkeit für die offizielle Anerkennung der Geschlechtsidentität von Transgender abschafft. Bislang wurde keine entsprechende Vorlage gemacht.

„Transgender haben es satt, mit leeren Versprechungen vertröstet zu werden“, so Dittrich. „Sie fordern sofortige Veränderung. Es wird viel Zeit vergehen, bevor ein neues Gesetz in Kraft tritt. Bis dahin müssen Transgender täglich mit Demütigung, Diskriminierung und Frustration leben.“

Umoperierte Frau muss offiziell ein Mann bleiben


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Umoperierte Frau muss offiziell ein Mann bleiben

Präzedenzfall: Ein Franzose wollte auch als Frau verheiratet bleiben. Ein Gericht beschloss nun, dass das nur erlaubt ist, wenn er in den Dokumenten männlich bleibt.
Ein Franzose, der trotz einer Geschlechtsumwandlung zur Frau verheiratet bleiben will, muss auf dem Papier ein Mann bleiben. Ein Gericht im bretonischen Brest lehnte es ab, die Geschlechtsumwandlung von Wilfrid A. anzuerkennen, wie dessen Anwalt Emmanuel Ludot erläuterte. Grund dafür sei der Wunsch des 41-Jährigen, der nach einer Hormonbehandlung und einer Operation nun äußerlich eine Frau ist, weiterhin mit der Mutter seiner drei Kinder verheiratet zu bleiben.
Mit einer Anerkennung der Geschlechtsumwandlung wäre in diesem Fall de facto zugleich eine Ehe unter Gleichgeschlechtlichen gebilligt worden, sagte Ludot. Dies sehe das französische Gesetz aber nicht vor. Ledige, die sich einer Geschlechtsumwandlung unterziehen, erhielten in Frankreich dagegen in der Regel die Anerkennung ihrer neuen Identität.

Das Paar hat drei Kinder

Das Gericht setzte sich mit seiner Entscheidung über die Empfehlung des Staatsanwaltes hinweg. Er hatte dafür plädiert, die neue Identität von Wilfrid A. anzuerkennen. Der Franzose, der sich heute Chloé nennt, ist seit 15 Jahren mit Marie verheiratet. Seine Frau unterstützte die Geschlechtsumwandlung, zumal sie selbst lesbisch veranlagt ist. Das Paar hat drei Söhne im Alter von 14, elf und sieben Jahren und will weiterhin mit den Kindern zusammenleben.
Wilfrid A. fühlt sich nach eigenem Bekunden schon seit seiner Kindheit als Frau, die in einem "männlichen Körper gefangen ist". Er habe dies aber jahrelang vertuschen wollen, und dafür sogar Schauspielunterricht genommen, sagte er. In den vergangenen Jahren habe er sich zunehmend unwohl in seinem männlichen Körper gefühlt und sich daher vor knapp zwei Jahren zu der Geschlechtsumwandlung entschlossen.

Zwillingspaar aus China will Geschlechtsumwandlung

Aus Schwestern werden Brüder: Ein transsexuelles Zwillingspaar aus China lässt sich umoperieren. Die beiden lehnten schon als Kinder alles Weibliche ab und haben nie Röcke oder lange Haare getragen.
Erstmals in der Geschichte des Landes strebt ein transsexuelles Zwillingspaar aus China einem Medienbericht zufolge gemeinsam eine Geschlechtsumwandlung an. Die beiden 25 Jahre alten Frauen befänden sich in einem Militärkrankenhaus in der östlichen Millionenmetropole Shanghai in Behandlung, berichtete die staatliche chinesische Tageszeitung "Shanghai Daily". Dort unterzogen sie sich demnach bereits ersten Operationen.
Ein Arzt sagte der Zeitung, die Behandlung verlaufe bislang "erfolgreich". "Nun müssen sie hart arbeiten, um für die abschließenden Operationen zu sparen", fügte er hinzu. Eine der Frauen wurde in der Zeitung mit den Worten zitiert, die Schwestern wollten aus Angst um ihre Arbeitsplätze keine große öffentliche Aufmerksamkeit. Außerdem wollten sie ihre Angehörigen vor einem zu großen Druck der Medien schützen.

Eltern war die Entscheidung peinlich

Die Zwillinge erzählten den Reportern, dass sie bereits im Kindergarten festgestellt hatten, dass sie keine Mädchen seien. Sie hätten ihr Geheimnis allerdings so lange für sich behalten, bis sie über das Internet erfuhren, dass eine Geschlechtsumwandlung in einer Klinik in Shanghai möglich sei. Erst dann hätten sie sich ihrer Familie offenbart.
Ihre Eltern seien "bestürzt" gewesen, beschrieben die Zwillinge die Reaktion ihrer Eltern. Das Vorhaben ihrer Töchter war ihnen "peinlich", weshalb sie die Entscheidung zur Umwandlung auch zunächst nicht unterstützt hätten. Erst nachdem die Zwillinge darauf bestanden, dass sie niemals heiraten würden, solange sie Frauen blieben, gaben sie ihren Widerstand gegen die Operationen auf.
Den Ärzten zufolge hätten die Zwillinge eine stärkere Verbindung miteinander als es sonst üblich sei. Nach Einschätzung der Mediziner seien sie völlig identisch, was den Charakter und die persönlichen Interessen betreffe. Beide würden sich ausschließlich wie Männer kleiden und sich auch dementsprechend verhalten, sie hätten sich niemals die Haare wachsen lassen oder Röcke getragen.

Definitiv im falschen Körper geboren

Das Paar war zusammen zur Schule gegangen und hat auch gemeinsam die Behandlung zur Geschlechtsumwandlung im vergangenen Juni begonnen. Dabei seien sie auch psychologisch untersucht worden, sagte der behandelnde Arzt. "Beide lehnen entschieden alles, was sie weiblich macht, zum Beispiel Menstruation, Brüste oder Röcke", sagte der Mediziner weiter. Es handele sich definitiv um Patienten, die im falschen Körper geboren und damit transsexuell seien.
Nach chinesischem Recht können sie nach einer erfolgreichen Geschlechtsumwandlung offiziell ihre Registrierung als Männer beantragen. Bisher ist nur ein ähnlicher Fall aus dem Jahr 2006 bekannt, bei dem sich Zwillinge zur Geschlechtsumwandlung entschlossen. Damals entschied sich ein Zwillinge aus den USA dazu, sich zum Mann operieren zu lassen. Aus zwei eineiigen Schwestern wurden so Bruder und Schwester.

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„Wenn man den Geist nicht so verändern kann, dass er zum
Körper passt, dann sollten wir uns vielleicht dazu
entschließen,
den Körper so zu verändern, dass er dem Geist entspricht.“


Das Menschliche

Die Kirchen, schweigen nicht aus Scharmützel über Missbrauch, nein haben Angst um die Glaubwürdigkeit!

Von oben gesehen sind wir alle Zwerge und von unten alle Riesen.... Wir müssen die horizontale Vision, die solidarische Vision zurückgewi...