Montag, 18. Dezember 2017

Ab sofort muss die amerikanische Gesundheitsbehörde auf Anweisung der Regierung auf einige Wörter verzichten. Ein Mitarbeiter unterstellt ideologische Gründe.


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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2017
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Trump verbietet Gesundheitsbehörde sieben Wörter
Ab sofort muss die amerikanische Gesundheitsbehörde auf Anweisung der Regierung auf einige Wörter verzichten. Ein Mitarbeiter unterstellt ideologische Gründe.
ie amerikanische Regierung hat nach einem Bericht der „Washington Post“ der Gesundheitsbehörde CDC eine Liste von sieben Wörtern gegeben, die sie nicht in bestimmten Dokumenten verwenden darf. Verboten sind demnach „Transgender“, „verwundbar“, „Fötus“, „Diversität“ (Vielfalt), „Anspruchsberechtigung“, „auf wissenschaftlicher Grundlage“ (engl. science-based) und „auf der Grundlage von Beweisen“ (engl. evidence-based) in allen offiziellen Papieren, die von der CDC - der Topgesundheitsbehörde der Vereinigten Staaten - im Zusammenhang mit ihrem Budgetvorschlag für das nächste Haushaltsjahr erstellt werden.
Das hätten hochrangige CDC-Beamte Mitarbeitern am vergangenen Donnerstag mitgeteilt, schilderte die Zeitung am Samstag unter Berufung auf einen Politikanalysten, der an dem Treffen teilgenommen hatte. Demnach reagierten die Menschen im Raum mit „Ungläubigkeit“. Er selber habe einen derartigen Schritt aus ideologischen Gründen bisher noch nie erlebt, wurde der Analyst zitiert.
Der Zeitung zufolge werden die nun verbotenen Wörter unter anderem im Zusammenhang mit bestimmten Forschungsprojekten und Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung verwendet. Als Beispiel wurden Programme zur Verhütung von Aids unter Transgendern oder Forschungen zu den Auswirkungen des Zika-Virus auf Föten genannt.
In einigen Fällen wurden den CDC-Mitarbeitern nach Angaben der Zeitung alternative Formulierungen vorgeschlagen. Demnach hält es die Trump-Regierung für eine gute Idee, statt „auf wissenschaftlicher Grundlage“ oder „auf der Grundlage von Beweisen“ zu sagen: „Die CDC basiert ihre Empfehlungen auf Wissenschaft unter Berücksichtigung öffentlicher Standards und Wünsche.“
Die CDC ist dem Gesundheitsministerium unterstellt, hat mehr als 12.000 Mitarbeiter und ein jährliches Budget von umgerechnet etwa sechs Milliarden Euro. Sie ist nicht nur in den Vereinigten Staaten aktiv, sondern weltweit, und ihre Aufgaben reichen von der Verhütung ansteckender Krankheiten über Nahrungsmittelsicherheit bis hin zur Bekämpfung von Krebs und Herzerkrankungen.
Quelltext: http://www.faz.net/aktuell/politik/trumps-praesidentschaft/trump-verbietet-gesundheitsbehoerde-woerter-wie-transgender-15344291.html


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Angriffe welche Unmoralisch und Gesetzeswidrig erscheinen


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Angriff auf Transgender.....

Die Nachricht war so, dass man sie kaum glauben konnte. Aber sie ist wahr. Das Bundesverfassungsgericht hat vor einigen Wochen das Transsexuellengesetz verteidigt und damit eine Institution gestärkt, die die Menschenwürde transidenter / transsexueller Menschen verletzt. Und jetzt kommt ein nächster Schlag von aussen, ein Schlag, der eher in eine Zeit passt, in der man von Menschenrechten und Ethik noch nichts wusste.....
Trump hat der US-Gesundheitsbehörde unter anderem die Verwendung der Begriffe "Transgender" und "Diversität" untersagt. Auch wurde die Verwendung der Termini untersagt, bei denen es um eine Validierung, also um eine Bewertung der entsprechenden Sachverhalte geht, nämlich "science-based" ("auf wissenschaftlicher Grundlage") und "evidence-based" ("auf der Grundlage von Beweisen"). Damit wurde zweierlei unternommen: Erstens wurde das Thema Transgender und damit auch Transidentität/Transsexualität "unsichtbar" gemacht. Es existiert für die Gesundheitsbehörde nicht mehr als Einheit der Fürsorge und als Einheit der Beratung. "Betroffene Menschen" können sich nicht mehr informieren und haben keinen (effektiven) Zugriff mehr auf Gesundheitsdienste. Zweitens gibt es für die zukünftigen Beiträge der Gesundheitsbehörde zu dem Thema keine Notwendigkeit mehr eines Evidenznachweises. Damit ist alles offiziell möglich: Falschdarstellungen, Diskriminierungen, Verunglimpfungen.....
Ist das nur eine Verirrung auf der US-Regierungsebene? Mitnichten! Die Pollitk der US-Gesundheitsbehörde beeinflusst auch die Vereinbarungen in Sachen Gesundheit auf internationaler Ebene. So wurde darum gerungen, dass der ICD-Katalog, die "International Classification of Diseases", nach der die Ärzt_innen weltweit Krankheiten einteilen und vergleichbar machen, verändert wird: Trans* soll im neuen ICD 11 endlich nicht mehr unter den krankhaften Zuständen, den "Störungen" stehen. Welchen Einfluss nimmt die US-Gesundheitsbehörde jetzt auf diesen Vorgang? Welche Verbesserungen sind für Trans* jetzt noch auf internationaler Ebene möglich?
Die Massnahme von Trump verletzt die Menschenwürde. Sie ist menschenverachtend. Deshalb kann sie nicht hingenommen werden. Und deshalb hat die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität einen offenen Brief an Bundesaussenminister Gabriel geschrieben, in dem er darum gebeten wird, sich offen gegen diese Menschenrechtsverletzung auszusprechen. Und das Netzwerk* Sexuelle und geschlechtliche Diversität in Gesundheitsforschung und -versorgung an der Fachhochschule Dortmund hat am Aktionstag Genderstudies, der heute, am 18. Dezember 2017 ist, um persönliche, öffentliche Stellungnahmen gebeten. Denn auch die Gender Studies müssen verteidigt werden. Und das auch in diesem Land. Doch auch hier können Stellungnahmen zum Angriff auf Transgender durch Trump abgegeben werden.
www.fh-dortmund.de/rainbow
Es ist schlimm, dass transidente Menschen immer wieder gezwungen werden, sich gegen Menschenrechtsverletzungen zu wehren. Ich rufe mir selbst ins Gedächtnis, was ich 2015, auf dem CSD in Mainz in einer Stellungnahme auf dem Marktplatz gesagt habe: Das Beschimpfen von schwulen Männern, das Beleidigen einer lesbischen Frau, das Mobben und Belästigen einer Frau am Arbeitsplatz, das Attackieren von Moslems, das Attackieren von Flüchtlingen, das Beschmieren jüdischer Grabsteine und eben auch der Angriff auf Trans* - bei allem handelt es sich um Angriffe auf Vielfalt und Demokratie als grundsätzlicher Werte unserer Gesellschaft".
Viele traurige Grüße an alle

Quelltext: https://www.livia-pruell.de/news-reader/angriff-auf-transgender.html

Freitag, 15. Dezember 2017

The androgynous Even our sages knew that there are intersex people /// Der Androgynos Schon unsere Weisen wussten, dass es intersexuelle Menschen gibt


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The androgynous
Even our sages knew that there are intersex people

Der Androgynos
Schon unsere Weisen wussten, dass es intersexuelle Menschen gibt
Ende 2018 soll in Deutschland eine dritte Geschlechtskategorie im Geburtenregister eingeführt werden: Neben männlichen und weiblichen soll es auch intersexuellen Personen möglich sein, ihre geschlechtliche Identität eintragen zu lassen. So haben die Richter am Karlsruher Bundesgerichtshof entschieden. Denn Menschen, die nicht mit eindeutigen Geschlechtsmerkmalen auf die Welt kamen, dürften nicht dazu gezwungen werden, sich entweder dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuzuordnen.

Die Infragestellung einer strikten Zweiteilung der Menschen in Frauen und Männer sorgte bereits in der rabbinischen Literatur für rege Diskussion. Im Midrasch Bereschit Rabba, einem Schriftkommentar aus talmudischer Zeit, wird auf den biblischen Vers »Und Gott schuf den Menschen in seinem Ebenbilde, im Ebenbilde Gottes erschuf er ihn; männlich und weiblich erschuf er sie« (1. Buch Mose 1,27) Bezug genommen.

Rabbi Jirmija ben Elazar kommentiert, dass Gott nicht einen weiblichen und einen männlichen Menschen schuf, sondern einen zugleich weiblichen und männlichen Menschen. Er formte ihn mit zwei Gesichtern, das heißt Vorderseiten, und teilte den Körper dann in zwei. Bei der Teilung der beiden Vorderseiten formte er beiden Hälften einen Rücken.

Aus diesem Ur-Menschen wurden so Adam und Eva geformt, führt Rabbi Jirmija aus. Dieses zweigeschlechtliche Urwesen wird hier Androgynos genannt. Es ist ein Lehnwort aus dem Griechischen, das in der rabbinischen Literatur ansonsten eine Person beschreibt, die sowohl männliche als auch weibliche Merkmale in sich vereinigt.

Die Mischna (Traktat Bikkurim) beschreibt den Androgynos als einen Menschen, der männliche und weibliche Geschlechtsorgane besitzt, und führt aus, in manchen Aspekten sei er den Männern gleich, in manchen den Frauen, in manchen beiden und in manchen keinem von beiden. Er soll sich die Haare wie ein Mann schneiden und wie ein Mann die Gebote der Tora einhalten, aber er darf sich nicht allein in einer Gruppe von Männern aufhalten, und er wird unrein durch Menstruation (falls vorhanden) wie eine Frau. Wenn möglich soll er beschnitten werden, aber es wird keine Bracha gesagt.

EHE Im Babylonischen Talmud wird ferner diskutiert, ob und unter welchen Umständen der Androgynos eine Ehe eingehen kann. Die Weisen sind sich uneins, ob der Androgynos eine Frau heiraten darf. Sie sind sich aber sicher, dass er unter keinen Umständen die Ehe mit einem Mann eingehen kann. Rabbi Josei äußert, dass es schlichtweg unmöglich ist, den Androgynos in das binäre Geschlechtersystem einzuordnen: »Der Androgynos ist ein eigenständiges Wesen, und die Weisen können nicht entscheiden, ob er männlich oder weiblich ist« (Jebamot 83a).

Neben dem Androgynos beschreibt die rabbinische Literatur einen weiteren intersexuellen Menschen, den Tumtum. Maimonides, der Rambam (1135–1204), definiert den Tumtum als einen Menschen, der weder weibliche noch männliche Sexualorgane hat, oder sie liegen im Inneren des Körpers.

Im Gegensatz zum Androgynos, der eine mehrdeutige Geschlechtsidentität besitzt, ist der Tumtum entweder Mann oder Frau, doch lässt es sich nicht klar definieren. Daher ist er verpflichtet, so führt der Rambam aus, alle Gebote der Tora zu erfüllen.

MIZWOT Da er ein Mann sein könnte, muss er alle für Männer bindenden Mizwot erfüllen. Da es sich aber auch herausstellen könnte, dass er eine Frau ist, muss er die Gebote der Frau ebenfalls erfüllen.

Wo die Rabbinen nur darüber diskutieren konnten, wie eine Person in das binäre Geschlechtersystem einzuordnen ist, bietet die moderne Medizin die Möglichkeit, die Genitalien eines Neugeborenen mit unklaren Geschlechtsmerkmalen zum einen oder anderen Geschlecht hin anzupassen. Doch der Eingriff birgt Risiken. Denn das vom Chirurgen »hergestellte« Geschlecht muss nicht der eigenen Geschlechtsidentität entsprechen, die das Kind später entwickelt.









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Sonntag, 10. Dezember 2017

Wenn Transsexualität in die Jahre kommt /// When transsexuality is getting old

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Wenn Transsexualität in die Jahre kommt
Brustaufbau nach Verkapselung der Implantate bei Transsexualität mit über 70 Lebensjahren.

Meine Mandantin, Jahrgang 1943, ist transsexuell iSd Diagnose F64.0 und hatte in den sechziger Jahren ihre geschlechtsangleichende Operation (GAOP), um ihr Leben als Frau führen zu können. Die Kosten für Hormonpräparate und den Aufbau einer weiblichen Brust durch Implantate übernahm meine Mandantin seinerzeit selbst. Die letzte Brustoperation erfolgte 1979 im Klinikum in Wiesbaden. Die Geschlechtsänderung im Personenstandsregister nach § 8 TSG und die Namensänderung nach § 1 TSG liegen schon viele Jahre zurück.
Alte Implantate werden zum gesundheitlichen Risiko – was tun?

Die Brustimplantate, die meine Mandantin seit über 30 Jahren in ihrem Körper trug, waren verkapselt und mussten dringend ausgetauscht werden. Sie litt Tag und Nacht unter erheblichen Schmerzen. Abhilfe war dringend nötig. Auf mein Anraten stellte sie einen Antrag bei ihrer GKV auf Kostenübernahme für eine Brustoperation: die Entfernung der verkapselten Implantate und das Einsetzen neuer Implantate zum Brustaufbau.
Und die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)? Wie wird reagiert?

Niemand nahm an, dass eine Gesetzliche Krankenversicherung bei einer über 70-jährigen Frau eine Brustoperation dieses Ausmaßes einfach durchwinken würde – obwohl die gesetzlichen Voraussetzungen vorlagen.
Zunächst wurde seitens der Krankenversicherung argumentiert, dass eine Bearbeitung oder gar Begutachtung ohne ärztliche Unterlagen über die geschlechtsangleichende Operation (GAOP), damalige Hormoneinnahme, Heilungsablauf, Brustoperation, etc. nicht erfolgen könne. Deshalb sei eine Kostenübernahme ohnehin nicht möglich.

Versuch No. 1: Fehlende Unterlagen

Diese Argumentation stellte allerdings eine unzumutbare Benachteiligung für meine Mandantin dar: die 30-jährige Frist zur Aufbewahrung von Patientenunterlagen war verstrichen und keine Patientenakten mehr auffindbar.
Auf die „Antragsunterlagen“, die maßgeblich zur Prüfung vor der geschlechtsangleichenden Operation sein sollten, konnte es m. E. allerdings gar nicht mehr ankommen, weil dieses Stadium bereits lange zurücklag und die Diagnose „Transsexualismus, F64.0“ unstreitig war.
Nachdem ich die GKV auf diese Problematik hingewiesen hatte, fand eine Begutachtung über die medizinische Notwendigkeit der Operation nach Aktenlage, die die Patientenakte des Hausarztes teilweise umfasste, durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) statt.

Versuch No. 2: § 52 Abs. 2 SGB V und die Folgen der medizinisch nicht indizierten, ästhetischen Operation

Die Begutachtung ergab Merkwürdiges: Die Entfernung der verkapselten Implantate sei medizinisch notwendig und von der GKV zu bezahlen. Das Einsetzen neuer Implantate unterliege jedoch nicht der Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung. Mit Hinweis auf § 52 Abs. 2 SGB V seien die neuen Implantate, also der Brustaufbau, von meiner Mandantin selbst zu zahlen. Ich versuchte, diese Merkwürdigkeit zu verstehen.

Nach § 52 Abs. 2 SGB V hat die Krankenkasse die Versicherten in angemessener Höhe an den Kosten zu beteiligen, wenn sich die Versicherten eine Krankheit durch eine medizinisch nicht indizierte, ästhetische Operation zugezogen haben – so will es der Gesetzgeber. Doch was wollte der MDK ausdrücken?
Hatte sich meine Mandantin durch die Brustoperation in den sechziger Jahren die Diagnose Transsexualismus zugezogen? Oder war der Brustaufbau seinerzeit eine rein ästhetische Operation, obwohl die Diagnose Transsexualismus vom MDK selbst bestätigt wurde? Lag es gar am Alter meiner Mandantin?
Ich legte auf den ablehnenden Bescheid der GKV Widerspruch ein. Ich wies unter anderem auf die Problematik mit den Verjährungsfristen hin, der Diagnose „Transsexualismus“ und den Fakt, dass meine Mandantin ohne neue Brustimplantate in ihrem Erscheinungsbild als Frau entstellt sei. Meine Mandantin hatte einen Antrag auf Brustaufbau und nicht auf Brustvergrößerung gestellt.

Das Ergebnis
Nach einigem Ringen und mehreren Telefonaten wurde dem Widerspruch „abgeholfen“, d. h. die Kostenübernahme für die gesamte Operation wurde erklärt und die Krankenversicherung stellte sich den aus der Diagnose ergebenen Konsequenzen. Meine Mandantin ließ sich umgehend im Vertragskrankenhaus ihrer Wahl operieren. Die schadhaften Implantate wurden entfernt und passende, ihrem Körper entsprechende Implantate wurden komplikationslos eingesetzt. Sie leidet nicht mehr unter Schmerzen und fühlt sich nach vielen Jahren wieder wohl in ihrer Haut.

Sicher ist, dass meine Mandantin nach Ablehnung des Antrages ihr Begehr nicht weiter verfolgt hätte, sondern davon ausgegangen wäre, dass ihr die Operation nicht zusteht. Fakt ist auch, dass meine Mandantin aufgrund ihres hohen Alters von mittlerweile 74 Jahren ein besonderer Einzelfall ist. Hieraus kann man etwaige Fehleinschätzungen oder Irrtümer des MDK ableiten.

Mit dem nötigen Einfühlungsvermögen für beide Seiten und einer Prise Hartnäckigkeit ist es jedoch möglich gewesen, meiner Mandantin zu ihrem Recht zu verhelfen.





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Das Menschliche

Die Kirchen, schweigen nicht aus Scharmützel über Missbrauch, nein haben Angst um die Glaubwürdigkeit!

Von oben gesehen sind wir alle Zwerge und von unten alle Riesen.... Wir müssen die horizontale Vision, die solidarische Vision zurückgewi...