Donnerstag, 30. Juni 2022

Was kaum Beachtung in Medien findet, jedoch nach sehr langer Zeit, Leid für viele brachte, hat ein ende!


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Bislang mussten transgeschlechtliche, nicht-binäre und intergeschlechtliche Menschen ein langwieriges, entwürdigendes Verfahren durchlaufen, um in ihrem Ausweis Geschlecht und Vornamen ändern zu dürfen. Das will die Ampelkoalition ändern. Denn: "Anspruch auf Würde hat jeder einzelne Mensch." Jeder Mensch in Deutschland soll sein Geschlecht und seinen Vornamen künftig selbst festlegen und in einem einfachen Verfahren beim Standesamt ändern können. Das sieht ein in Berlin vorgestelltes Konzept der Bundesministerien für Justiz und Familie für ein neues Selbstbestimmungsgesetz vor. Es soll das Transsexuellengesetz (TSG) ersetzen, das von vielen Menschen als unzeitgemäß und diskriminierend empfunden wird. Wenn die Neuregelung so wie geplant umgesetzt wird, ist bei der Frage des Geschlechtseintrags und der Vornamen künftig unerheblich, ob es sich um einen transgeschlechtlichen, nicht-binären oder intergeschlechtlichen Menschen handelt. Gutachten zur sexuellen Identität oder ein ärztliches Attest sollen als Voraussetzung für eine Änderung nicht verlangt werden. Inter-Menschen sind Menschen, deren körperliches Geschlecht nicht der medizinischen Norm von männlichen oder weiblichen Körpern zugeordnet werden kann, sondern sich in einem Spektrum dazwischen bewegt. Als nicht-binär bezeichnet man Menschen, die weder eine männliche noch eine weibliche Geschlechtsidentität haben. Transmenschen fühlen sich dem Geschlecht, das ihnen bei Geburt zugeschrieben wurde, nicht zugehörig. Für Minderjährige bis 14 Jahre sollen die Sorgeberechtigten die Änderungserklärung beim Standesamt abgeben. Jugendliche ab 14 Jahren sollen die Erklärung selbst abgeben können, allerdings mit Zustimmung der Eltern. Zu möglichen strittigen Fällen für die Gruppe der Minderjährigen ab 14 Jahre heißt es in dem von den beiden Ministerien formulierten Eckpunkte-Papier: "Um die Persönlichkeitsrechte der jungen Menschen zu wahren, kann das Familiengericht in den Fällen, in denen die Sorgeberechtigten nicht zustimmen, orientiert am Kindeswohl - wie auch in anderen Konstellationen im Familienrecht - die Entscheidung der Eltern auf Antrag des Minderjährigen ersetzen." Betroffene dürfen nicht gegen ihren Willen geoutet werden Bisher ist vorgeschrieben, dass Betroffene für eine Änderung des Geschlechts- oder Vornamenseintrags zwei psychologische Gutachten einreichen müssen. Am Ende entscheidet dann das zuständige Amtsgericht. Das Verfahren ist langwierig und teuer und wird von Betroffenen als entwürdigend kritisiert. Bundesjustizminister Marco Buschmann und Familienministerin Lisa Paus wiesen ausdrücklich darauf hin, dass ihr geplantes Gesetz keine Festlegung zu der Frage etwaiger körperlicher geschlechtsangleichender Maßnahmen enthalten werde. Solche Maßnahmen würden weiterhin auf Grundlage fachmedizinischer Regelungen entschieden. Das TSG sei "pathologisierend", weil es Transgeschlechtlichkeit wie eine Krankheit behandle, und atme "den Geist der 70er-Jahre", sagte Paus. Selbstbestimmt leben zu können, sei "fundamental für alle Menschen". Die Eckpunkte sehen auch ein "bußgeldbewehrtes Offenbarungsverbot" vor, wie die Grünen-Politikerin ausführte. Damit soll es untersagt werden, Angaben über die frühere Geschlechtsidentität oder den früheren Vornamen eines Menschen zu veröffentlichen, wenn dieser das nicht will. Es gehe darum, ein "Zwangs-Coming-out" zu verhindern. Buschmann betonte, Transsexualität sei "nicht der statistische Normalfall, aber es ist normal". Daher sei auch die Zahl der Betroffenen letztlich unerheblich: "Anspruch auf Würde hat jeder einzelne Mensch." Der FDP-Politiker sagte über das TSG aus dem Jahr 1980: "Das geltende Recht behandelt die betreffenden Personen wie Kranke. Dafür gibt es keine Rechtfertigung."

Homo- und Transfeindlichkeit ist keine Meinung – sondern Menschenfeindlichkeit /// There are complete idiots who still don't get it, homophobia and transphobia is not an opinion - but misanthropy


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Homo- und Transfeindlichkeit ist keine Meinung – sondern Menschenfeindlichkeit

In der WELT erschien ein Gastbeitrag, in dem fünf Autor*innen vor einer vermeintlichen „Sexualisierung und Umerziehung“ von Kindern durch ARD und ZDF warnen. Hier schreibt der Queer-Beauftragte der Bundesregierung eine Erwiderung: Der Text sei „nicht fundiert“ und „infam“.

Der Juni ist traditionell „Pride Month“. Ein Monat, der an die brutale Unterdrückung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen – kurz: queeren – Menschen (LGBTIQ*) erinnert. Und vor allem an ihr Aufbegehren in New York im Jahre 1969. An ihren Stolz, ihre Würde, ihre Emanzipation und ihren Kampf für Akzeptanz.


Ausgerechnet zu Beginn dieses Monats veröffentlicht die WELT mit dem Gastbeitrag von fünf Autor*innen einen Frontalangriff gegen LGBTIQ*. Inklusive reißerischer Aufmachung und umgedrehter Regenbogen-Flagge. Mehr Abwertung geht nicht. Dass am selben Tag die Regenbogen-Flagge vor dem Springer-Konzern in Berlin gehisst wurde, ist mindestens bigott.


Seitdem hagelt es Kritik. In der Öffentlichkeit, aus der queeren Community und selbst aus den Redaktionen des Springer-Verlags. Als Queer-Beauftragter der Bundesregierung ist mir wichtig, deutlich zu machen: Diese Empörung ist nicht nur berechtigt. Sie ist auch notwendig. Denn das Pamphlet trieft vor Homo- und Transfeindlichkeit, ist wissenschaftlich nicht fundiert und arbeitet mit Fake News.

Ich habe überlegt, ob eine Reaktion den Beitrag nicht noch aufwertet, was er nicht verdient hat. Da er aber stellvertretend für eine immer aggressivere Hetze vor allem gegen trans Menschen steht, entgegne ich an dieser Stelle stellvertretend für alle, die diese Möglichkeit nicht haben.


Erstens: Renommierte Formate wie die „Sendung mit der Maus“ oder „Quarks“ berichten über gesellschaftliche Vielfalt und damit auch die Existenz von Homosexualität oder Transgeschlechtlichkeit. Für jeden jungen Menschen sind das gute Nachrichten. Denn sie wachsen durch solche Beiträge in einem Klima auf, in dem sie über geschlechtliche und sexuelle Vielfalt als Teil der real existierenden Gesellschaft aufgeklärt werden und in dem sie keine Angst haben müssen, so zu sein, wie sie sind.


Jahrzehntelang kamen diese Themen entweder in Verbindung mit Verbrechen oder Krankheiten vor – oder wurden komplett verschwiegen. In der Folge haben mitunter sogar queere Menschen selber eine Homo- und Transfeindlichkeit „internalisiert“ – also übernommen, was Gesellschaft und Staat an Abwertung gegen sie gerichtet haben. Das Ergebnis ist bis heute eine deutlich erhöhte Tendenz zu psychischen Erkrankungen wie Depressionen, Ängsten oder sogar Suizidalität. Aufklärungsformate wie das der Maus sind also ein Beitrag zu mehr Sichtbarkeit und auch zu mehr Gesundheit. Wer dies als „Umerziehung“ oder „Sexualisierung“ diffamiert, handelt infam.

Zweitens: Die Autor*innen sprechen in ihrem Text von einer „bestätigte(n) wissenschaftlichen Erkenntnis der Zweigeschlechtlichkeit“. Spätestens hier kann man den Text eigentlich weglegen und als quasi-kreationistisches Erzeugnis ignorieren.


Ich mache mir trotzdem die Mühe, dem zu entgegnen: Intergeschlechtlichkeit existiert! Transgeschlechtlichkeit existiert! Schon immer. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat Transgeschlechtlichkeit vor einigen Jahren auch endlich aus der Liste der Erkrankungen gestrichen. Transgeschlechtlichkeit ist ebenso wie Intergeschlechtlichkeit oder Nicht-Binarität eine Variante der geschlechtlichen Entwicklung.


Und wer auch das in Zweifel zieht, der sollte wenigstens auf unser Bundesverfassungsgericht hören, das 2017 ein wegweisendes Urteil gesprochen und geschlechtliche Identität als einen zu schützenden Kernbereich der eigenen Persönlichkeit gestärkt hat. Seitdem ist es für Staat und Gesellschaft begründungsbedürftig, wenn sie trans, inter oder nicht-binäre Menschen nicht aktiv und positiv anerkennen.

Drittens: Der in dem Pamphlet verwendete Anwurf, Transgeschlechtlichkeit sei ein „Trend-Thema“, ist transfeindlich. Kaum etwas ist fundamentaler als die Aufteilung der Menschheit in Mann und Frau. Das beginnt sogar bereits vor der Geburt eines Kindes. Wer nicht in diese Schubladen passt, hat in dieser binär geprägten Gesellschaft ein Problem. Trans Menschen etwa sind jeden Tag Ziel von verbalen oder körperlichen Attacken, Ausgrenzung und Mobbing.


Wer glaubt allen Ernstes, dass sich Menschen den Wechsel ihres Geschlechtseintrags oder sogar körperliche Veränderungen aus Jux und Dollerei antun? Es ist ein beschwerlicher Weg der Anerkennung des eigenen Ichs. Dabei brauchen Menschen Respekt, Akzeptanz und Unterstützung – keine Belehrungen von außen, wer sie eigentlich zu sein haben.


Viertens: Auch gegenüber der Politik der Bundesregierung verbreitet das Pamphlet Falschbehauptungen. Wie etwa, dass künftig 14-Jährige „gegen den Willen ihrer Eltern über eine hormonelle und operative Anpassung entscheiden können“ sollen. Nein, das ist nicht geplant. Das war es auch nie.

Körperliche Anpassungen sind nicht gesetzlich geregelt, darüber entscheiden die Betroffenen zusammen mit Ärzt*innen entlang fachmedizinischer Leitlinien. Was die Bundesregierung derzeit vorbereitet, ist ein Ende des entwürdigenden Transsexuellengesetzes nach über 40 Jahren. Aktuell werden verschiedene Zwangsgutachten verlangt, wenn ein Mensch seinen Geschlechtseintrag im Ausweisdokument ändern möchte. Diese Verfahren sind langwierig, teuer und mit intimsten Fragen nach Unterwäsche oder Masturbationsverhalten entwürdigend.


Die Ampelkoalition wird diese Gutachtenpflicht abschaffen und damit die Würde und Selbstbestimmung von Menschen stärken, die viel zu lange fremdbestimmt wurden.


Ich schreibe diese Entgegnung nicht nur als Regierungsbeauftragter. Ich schreibe sie auch als schwuler Mann und als jemand, der solidarisch mit allen Minderheiten ist, die wegen ihres So-Seins diskriminiert werden. Immer, wenn uns gesagt wird, wir sollten mal „nicht so empfindlich“ sein, schrillen bei mir alle Alarmglocken. Wir sind nicht empfindlich. Wir sind es einfach leid!

Wir sind es leid, dass unsere Existenz überhaupt verhandelt wird. Wir sind es leid, dass Feindlichkeit gegenüber LGBTIQ* überhaupt als legitime „Meinung“ dargestellt wird und nicht als das, was sie ist: gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit. Und wir sind es leid, dass viele von uns täglich beleidigt oder angegriffen werden, nur weil wir sind, wie wir sind, und weil wir lieben, wie wir lieben. Es gibt ein Recht auf freie Meinungsäußerung – selbstverständlich. Aber es gibt kein Recht darauf, dass diese unwidersprochen bleibt.

Die gute Nachricht ist, dass Pamphleten wie dem der Fünf laut und deutlich widersprochen wird. Es ist ein gutes Zeichen, dass wir uns nicht mehr alles gefallen lassen, aus Angst, an den Rand gedrängt zu werden. Wir gehören dazu. Wir sind überall – in Regierungen und Unternehmensvorständen, Redaktionen, Sportvereinen, Schulen, Baufirmen, an der Supermarktkasse, in Schützenvereinen. Sichtbarer denn je. Und das ist auch gut so.


Spanien, erste Erfolge oder Umfassendes Gesetzpakt will Rechte für LGBTI stärken! /// And the US could learn something, because in Spain Comprehensive legislative package aims to strengthen rights for LGBTI*



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Umfassendes Gesetzpaket will Rechte für LGBTI* stärken 

Die spanische Regierung hat gestern grünes Licht für das neue Selbstbestimmungsgesetz gegeben, dass es künftig Kindern ab 12 Jahren erlauben wird, ohne medizinische oder psychologische Gutachten ihr Geschlecht frei wählen und bestimmen zu können. 

Am Vorabend des heutigen Internationalen Tag des Pride unterzeichnete Irene Montero, Ministerin für Gleichstellung, den Gesetzentwurf. 
Ziel sei es, trans-Personen zu “entpathologisieren“, so eine Sprecherin der spanischen Regierung, die zudem betonte, wie wichtig das kommende Gesetz sei. Ministerin Montero hatte bereits im Vorfeld erklärt, dass das neue Gesetz Spanien im Kampf um die Rechte für LGBTI*-Menschen europaweit an die Spitze befördern werde und bekräftigte gestern erneut, dass es sich um einen historischen Tag handeln würde

Ministerpräsident Pedro Sánchez, der zusammen mit einem Bündnis von Sozialdemokraten und Linken das Gesetz umsetzen kann, begrüßte den heutigen Schritt ebenso. 
Die Sprecherin der Exekutive, Isabel Rodríguez, erklärte: "Es ist ein sehr wichtiges Gesetz, das die Aufgabe und die Arbeit fortsetzt, die dieses Land 2005 mit dem Gesetz von Präsident Zapatero zur gleichgeschlechtlichen Ehe begonnen hat." Ähnlich wie bisher in Deutschland auch mussten trans-Personen in Spanien für eine Geschlechtsanpassung ein medizinisches Gutachten vorlegen und nachweisen, dass sie seit zwei Jahren bereits Geschlechtshormone einnehmen. 

Diese Regelungen entfallen nun ganz. 

Das neue Gesetz sieht vor, dass Personen, die ihren Namen und ihr Geschlecht ändern wollen, ein doppeltes Verfahren durchlaufen müssen. Zunächst müssen sie einen schriftlichen Antrag persönlich vor Ort beim Standesamt einreichen, in dem sie ihre Ablehnung des bisherigen Geschlechts und den Änderungswunsch zum Ausdruck bringen. 

Im Zuge dessen erhalten die Antragsteller dann ausführliche Informationen über die rechtlichen Folgen. Im zweiten Schritt, der innerhalb von drei Monaten erfolgen muss, bestätigt der Antragsteller seinen Antrag erneut und bekräftigt damit das Festhalten an seiner Entscheidung, sein Geschlecht ändern zu wollen. 

Innerhalb eines Monats nach diesem zweiten persönlichen Erscheinen erlässt das Standesamt dann die Entscheidung zur Geschlechtsanpassung. Kinder ab 12 Jahren dürfen künftig mit Einwilligung der Eltern eine Personenstandsänderung beantragen, ab dem 16. Lebensjahr können Jugendliche eigenverantwortlich darüber entscheiden. 

In allen Fällen sind medizinische oder psychologische Gutachten nicht mehr nötig. Zeitgleich präsentierte Ministerin Montero einen neuen Gesetzentwurf, die lesbischen, bisexuellen und/oder alleinstehenden Frauen den Zugang zu menschlichen Fortpflanzungstechniken deutlich erleichtern wird. 

Zudem will die Ministerin binnen der nächsten sechs Monate diese neue Richtlinie auch auf trans-Menschen mit Schwangerschaftsfähigkeit ausweiten. Ebenso werden Konversionstherapien verboten, die darauf abzielen, die sexuelle Identität oder die Geschlechtsidentität von Menschen verändern zu wollen, unabhängig davon, ob diese dafür ihr Einverständnis gegeben haben. 

Weitere Aspekte des Gesetzentwurfes sind eine bessere Gesundheitsversorgung von trans- und LGBTI*-Personen sowie eine Ergänzung des Lehrplans an den Schulen in puncto LGBTI*. 

Der Gesetzestext, der nun vom Kongress verabschiedet werden soll, sieht unter anderem vor, dass die Achtung der sexuellen, geschlechtlichen und familiären Vielfalt als Ziel in die Lehrpläne aller Schulstufen aufgenommen wird und dass alle Lehrer in diesem Bereich geschult werden müssen.

Mittwoch, 29. Juni 2022

Die Amerikas sollten sich in einem Block der Ehegleichheit vereinen /// "Countries with marriage equality cannot rest on their laurels; instead, their governments and officials should continue to promote the principles of equality and non-discrimination for LGBT people through public statements and education campaigns."


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Die Amerikas sollten sich in einem Block der Ehegleichheit vereinen

Dieser derzeitige Mangel an Einheitlichkeit in Bezug auf die Grundsätze der Privatsphäre, Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung in der Region führt zu einer Dichotomie von Pro- und Anti-LGBT-Ländern, die sich auf gleichgeschlechtliche Paare auswirken. Einige können möglicherweise in ihrem Heimatland heiraten, ihre Ehe wird jedoch nicht anerkannt, wenn sie ins Ausland reisen. Andere können möglicherweise nicht zu Hause heiraten und können dies möglicherweise nur tun, wenn sie sich für die Auswanderung entscheiden. Für ein stärker harmonisiertes Amerika sollten sich die Regierungen um ihre regionalen Errungenschaften scharen, die die Menschenrechte erweitern und das Potenzial haben, die Messlatte für die Gleichstellung der Ehe in der Welt zu setzen.

Länder mit Gleichberechtigung in der Ehe können eine wichtige Rolle als Verfechter des Problems spielen, und einige haben sich der Herausforderung bereits gestellt. Argentinien ist derzeit Co-Vorsitzender der LGBTI-Kerngruppe der Vereinten Nationen und der Gleichberechtigungskoalition . Beide Gruppen zielen darauf ab, die Rechte von sexuellen und geschlechtsspezifischen Minderheiten auf der ganzen Welt zu erweitern. Die lateinamerikanischen Länder haben auch eine bedeutende Rolle bei der Förderung verschiedener LGBT-Resolutionen der Vereinten Nationen gespielt, darunter führende Aufrufe zur Schaffung eines unabhängigen Experten zum Schutz vor Gewalt und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität. Die Vereinigten Staaten und Kanada haben Schritte unternommen, um die Rechte von LGBT durch ihre Außenpolitik zu fördern.

Unabhängig von der Initiative sollten die Regierungen die Gleichstellung der Ehe als Schlüsselelement der Nichtdiskriminierung in den Mittelpunkt stellen; Sie sollten Informationen und bewährte Verfahren zu politischen und rechtlichen Strategien mit ihren Kollegen austauschen, die sich in ihren Ländern für die Gleichstellung der Ehe einsetzen.   

Fünfmal so viele Menschen in Amerika genießen die Ehegleichstellung als diejenigen, denen dieser grundlegende Schutz fehlt. Aber für 165 Millionen Menschen in Ländern, in denen Diskriminierung und unterschiedliche Behandlung gesetzlich verankert oder gesetzlich vorgeschrieben ist, dient der wachsende Block zur Unterstützung der Gleichbehandlung nach dem Gesetz als Modell für den Rest der Region und für die Welt.

Dienstag, 28. Juni 2022

Gendern ja oder nein und ab wann wird es zu viel? Gender yes or no and when does it become too much?


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Gendern ja oder nein und ab wann wird es zu viel?

Das Wort „Gendern“ ist in den letzten Jahren immer wieder zu hören. Sei es in den Medien oder im Bekanntenkreis. Immer mehr Leuten scheinen großen Wert daraufzulegen, dass ein Sternchen bei einer bestimmten Bezeichnung für mehr Gleichheit in den Geschlechterrollen sorgt. Aber ist das wirklich so? Müssen wir tatsächlich unsere deutsche Sprache verhunzen, um mehr Gleichheit zu schaffen? Oder machen wir uns hinsichtlich dessen nur etwas vor, weil wir den wahren Kern des Problems nicht erreichen können?  

Das schwache Geschlecht…

Wir leben nach wie vor in einem Patriarchat, einer Welt geschaffen von Männern für Männer. Einer Welt, in der Frauen, das schwache Geschlecht, weniger Rechte haben als Männer. Eine Welt, in der Frauen ungleich behandelt und von Männern unterdrückt und nicht ernst genommen werden. Es gibt genaue Geschlechterrollen. Der Mann bringt das Geld nach Hause und ernährt die Familie, während die Frau sich im Eigenheim darum kümmert, ein Zuhause zu schaffen. Putzen, kochen, Kinder erziehen… Und wenn „Er“ nach Hause kommt, hat gefälligst das Essen auf dem Tisch zu stehen, schließlich hat „Er“ den ganzen Tag gearbeitet. Ach ja, und sorge gefälligst dafür, dass Du hübsch aussiehst, wenn „Er“ nach Hause kommt, denn „Er“ hat den ganzen Tag nur Menschen in Arbeitsklamotten gesehen und erwartet zu Hause etwas für die Augen. Klingt verdächtig nach den 50er-Jahren, nicht wahr? Zugegeben, ganz so schlimm ist es in den meisten Haushalten heutzutage nicht mehr. Dennoch werden Frauen auch im 21. Jahrhundert nach wie vor ungleich behandelt.


Es war ein langer Kampf, bis Frauen überhaupt wählen oder ohne die Erlaubnis ihres Mannes zur Arbeit gehen durften. Gesetzlich ist das nun so festgelegt, was im Privaten geschieht, ist aber immer noch eine andere Sache. Viel zu häufig kommt es weiterhin vor, dass der Mann nicht möchte, dass seine Frau arbeitet oder gar erfolgreicher ist als er selbst. Und ich als junge 30-Jährige stelle mir die Frage, wieso? Wovor hat diese Art Mann Angst? Ist es die Angst davor, die vermeintliche Handhabe zu verlieren, die Kontrolle abgeben zu müssen? Oder ist es vielleicht sogar die Angst davor zugeben zu müssen, dass das „schwache Geschlecht“ am Ende doch gar nicht so schwach ist, wie „er“ zuvor behauptet hatte. Dass wir Frauen am Ende vielleicht sogar noch viel mehr „Macht“ haben und diese auch anwenden, wenn man uns nur lässt. Ist es das? Ich weiß es nicht…, aber eines weiß ich. Es immer noch ein langer Weg bis zu dem Zeitpunkt, an dem Männer endlich verstehen, was es heißt, eine Frau zu sein, und dass unsere Körper nicht ihnen gehören und das kein einziger Mann, sei es der Vater, der Bruder, der Freund oder sonst wer das Recht hat, uns zu kontrollieren!


Gleichheit gut und schön, aber Gendern, wirklich?

Mein Standpunkt sollte klar sein. Männer müssen endlich aufhören zu denken, wir wären ihr Eigentum. Es muss aufhören, dass Männer besser bezahlt werden als Frauen. Dass Männer mich begrapschen, nur weil ich eine kurze Hose trage. Oder ein „Nein“ nicht akzeptieren können, weil ihr Ego droht, dadurch in klitzekleine Teilchen zu zerspringen. Es geht darum, nicht nur das Geschlecht zu sehen, sondern die Person dahinter, ganz egal, ob Mann, Frau oder divers. Es darf im 21. Jahrhundert einfach keine Rolle mehr spielen, denn jeder ist gleich und kann unter Umständen das Gleiche leisten. Diese Botschaft ist wichtig und es ist auch wichtig, dass wir gewisse Dinge unternehmen, um diese Gleichheit zu schaffen.

Und jetzt kommt das große ABER, schaffen wir diese Gleichheit, indem wir unsere Sprache und Grammatik derart auf den Kopf stellen und sogenannte „Gendersternchen“ verwenden, die uns darauf aufmerksam machen, dass es auch Polizist*innen gibt, die Straftäter*innen bestrafen? Ich denke nicht, dass wir das Sternchen benötigen, um zu wissen, dass es auch weibliche Polizisten, Ärzte etc. gibt. Viel mehr sehe ich die Bezeichnung, sofern eine Person nicht direkt angesprochen wird, als genau solches. Eine Bezeichnung.. und in dieser Bezeichnung ist der Polizist als Person gemeint, was meiner Meinung nach die weibliche Rolle automatisch mit einschließt.

Das Wort Gendersternchen steht mittlerweile sogar im Duden, wobei die Anwendung des Sternchens nach Auffassung der Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) weder konform mit den Regeln der deutschen Grammatik noch mit denen der Rechtschreibung ist. Die GfdS ist eine politisch unabhängige Vereinigung zur Pflege und Erforschung der deutschen Sprache, die zwar grundsätzlich für eine diskriminierungsfreie Sprache ist, das Gendersternchen aus sprachlicher Sicht aber nicht als geeignetes Mittel sieht, um dieses Anliegen umzusetzen. So sieht die GfdS anhand des Gendersternchens besonders unsere Grammatik schwinden, da falsche Formen wie Ärzt*in, Bauer*in oder Kolleg*in entstehen könnten und mit ziemlicher Sicherheit werden. Ferner sieht es die GfdS kritisch, dass bei der diskriminierungsfreien Sprache bisher sehr uneinheitlich vorgegangen wird. So sehen wir in manchen Teilen Deutschlands Genderdoppelpunkte und in anderen Teilen die Sternchen. Laut der Experten würde dieser Umstand zu einer uneinheitlichen Rechtschreibung führen.

Schaffen wir mit dem generischen Maskulinum falsche Bilder in den Köpfen?

Jetzt gibt es da aber auch noch die andere Seite, die der Meinung ist, dass das generische Maskulin, wie wir es bisher verwendet haben, ein falsches Bild in den Köpfen der Menschen schafft. So zeigen etwa einige psycholinguistische Studien, dass sich bei Sätzen, die im generischen Maskulinum formuliert sind, die meisten Menschen vorwiegend Männer vorstellen.

Fragten die Experten Versuchspersonen etwa nach Musikern oder Schriftstellern, so war die Antwort signifikant öfter ein männlicher Künstler, als wenn nach Musikerinnen und Musikern gefragt wurde. Für mich klingt das ganz logisch, denn keiner der Probanden wird wohl auf die Idee kommen, mit einem männlichen Künstler zu antworten, wenn er explizit nach einer Künstlerin gefragt wird.


Es gibt aber noch handfestere Studien, welche mittels Reaktionszeit-Messung erhoben wurden. Hierfür bekamen die Probanden verschiedene Satzkombinationen präsentiert, wie zum Beispiel:


“Die Sozialarbeiter liefen durch den Bahnhof.”

“Wegen der schönen Wetterprognose trugen mehrere der Frauen keine Jacke.”


Anschließend wurde den Probanden die Frage gestellt, ob der zweite Satz den ersten sinnvoll ergänzt. Gemessen wurde dann die Zeit, bis die Leute „Ja“ drückten.


Das Ergebnis: Immer, wenn im zweiten Satz Frauen vorkamen, war die Reaktionszeit länger. Die weiblichen Sätze scheinen die Leute also irgendwie zu irritieren. Das Resümee lautete also, dass das generische Maskulinum eher Bilder von Männern im Kopf erzeugt. Ob dieser Umstand nun aber wirklich relevant für die Emanzipation der Geschlechter ist oder ob wir da nicht woanders ansetzen sollten, bleibt fraglich.


Samstag, 25. Juni 2022

Menschenrechtswidrige medizinische Behandlungen an intergeschlechtlichen Kindern /// Medical treatment of intersex children that violates human rights


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Menschenrechtswidrige medizinische Behandlungen an intergeschlechtlichen Kindern

Intergeschlechtliche Menschen haben Körper, die sich hinsichtlich ihrer chromosalen, hormonalen oder anatomischen Merkmale nicht eindeutig in eine der beiden anerkannten Geschlechtskategorien „männlich“ und „weiblich“ einordnen lassen. Intergeschlechtlichkeit ist auch heute noch ein Tabu. Sie gilt als „Krankheit“ oder „Störung“, die es zu korrigieren gilt. Intergeschlechtliche Menschen erleben das Gesundheitswesen deshalb oft als Ort der Gewalt.

Das betrifft insbesondere Kinder: Obwohl bestehende medizinische Leitlinien davon abraten, unterziehen Mediziner*innen intergeschlechtliche Kinder bis heute gravierenden und irreversiblen Eingriffen, um das körperliche Erscheinungsbild dieser Kinder dem binären Geschlechterbild von Mann und Frau anzupassen.

Diese auch heute noch regelmäßig praktizierten medizinischen Behandlungen an den inneren und äußeren Geschlechtsmerkmalen intergeschlechtlicher Kinder sind schwerwiegend und in der Regel irreversibel. Es handelt sich um medizinisch nicht notwendige, oft rein kosmetische Eingriffe, die der Zuweisung eines eindeutigen Geschlechts dienen und damit auf einem falschen binären Geschlechterverständnis beruhen. Diese Behandlungen können nachweislich zu massiven Einschränkungen der Funktionalität der Geschlechtsorgane und der sexuellen Empfindsamkeit der betroffenen Personen sowie traumatischen psychischen Folgen führen.

Der LSVD und andere Interessenverbände fordern deshalb schon lange, dass Kinder effektiv vor solchen Behandlungen geschützt werden müssen. Die Bundesregierung hat am 25. März 2021 endlich ein Gesetz verabschiedet, das Kinder mit „Varianten der Geschlechtsentwicklung“ vor den menschenrechtswidrigen medizinischen Eingriffen schützen soll. Das Gesetz mit dem neuen § 1631e BGB ist am 25.05.2021 in Kraft getreten.

Dieser Beitrag stützt sich unter anderem auf die Faktenpapiere zu Intergeschlechtlichkeit des Vereins Intersexuelle Menschen, die im Rahmen des Kompetenznetzwerkes "Selbst.verständlich Vielfalt" entstanden sind. Er beleuchtet folgende Punkte:

  1. Was ist Intergeschlechtlichkeit, was bedeutet Variante der Geschlechtsentwicklung?
  2. Menschenrechtswidrige medizinische Behandlungen an intergeschlechtlichen Kindern
  3. Was regelt das neue Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung?
  4. Chronik des Gesetzgebungsverfahrens
  5. Forderungen der Selbstvertretungen intergeschlechtlicher Menschen
  6. Weiterlesen

1. Was ist Intergeschlechtlichkeit, was bedeutet Variante der Geschlechtsentwicklung?

Intergeschlechtlich: (Selbst-)Bezeichnung für eine Person, deren genetische, anatomische und/oder hormonelle Geschlechtsmerkmale von Geburt an nicht den Geschlechternormen von Mann und Frau entsprechen. Der Begriff entstand aus der Menschenrechtsbewegung.

Variante der Geschlechtsentwicklung: Bezeichnung für Geschlechtsmerkmale bei Menschen, die nicht den Geschlechtsnormen von Mann und Frau entsprechen.

Jeder Mensch wird mit einer individuellen Geschlechtsentwicklung geboren. Für eine bestimmte Gruppe von Menschen ergibt sich daraus allerdings eine Sonderstellung. In Deutschland leben schätzungsweise bis zu 120.000 Menschen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung (VdG). Diese Menschen werden mit körperlichen Geschlechtsmerkmalen geboren, die zwischen den gängigen Kategorien von Mann und Frau liegen oder eine Mischung von beiden sind. Die Zuschreibung zu einem Geschlecht erfolgt über die Chromosomen, die äußeren und inneren Geschlechtsorgane oder den Hormonspiegel.

Ob eine Person intergeschlechtlich ist, lässt sich oft nicht auf den ersten Blick erkennen. Einige Babys bekommen direkt bei Geburt eine medizinische Diagnose. Bei anderen Menschen dauert es bis zur Pubertät oder noch länger, bis sie erfahren, dass sie intergeschlechtlich geboren wurden. Es gibt sehr viele unterschiedliche Varianten der Geschlechtsentwicklung. Jeder Mensch hat seine eigene, ganz individuelle Körperlichkeit – so weit, so normal. Alle Menschen sind verschieden und ihre Körper sind es ebenso.

Quelle: Erstes Faktenpapier "Mit welcher Identität und welchem Personenstandseintrag leben intergeschlechtliche Menschen?" des Vereins Intersexuelle Menschen.

Als Bezeichnung für Intersexualität haben sich „Varianten der Geschlechtsentwicklung“, „Intergeschlechtlichkeit“ oder „Variationen der Geschlechtsmerkmale“ in der Community etabliert. Die selbstempfundene Identität eines Menschen und die damit verbundene Selbstbezeichnung ist als Teil der Würde zu schützen. Diese Gleichwürdigkeit kann durch die Frage „Wie darf ich Sie ansprechen?“ sehr einfach erreicht werden.

Quelle: Drittes Faktenpapier zu Intergeschlechtlichkeit: "Dem Unbekannten einen Namen geben – (Selbst)Bezeichnungen für intergeschlechtliche Menschen" des Vereins Intersexuelle Menschen.

2. Menschenrechtswidrige medizinische Behandlungen an intergeschlechtlichen Kindern

Auch in Deutschland kommen Kinder zur Welt, deren körperliche Geschlechtsmerkmale zwischen den gängigen medizinischen Kategorien von Mädchen und Jungen liegen oder eine Mischung von beiden sind. Diese Kinder werden oft bereits im Kleinkindalter medizinischen Behandlungen unterzogen, die ihre Genitalien chirurgisch oder hormonell an die männliche oder weibliche Norm anpassen sollen. Diese Eingriffe sind nicht überlebensnotwendig. Sie erfolgen aus kosmetischen Gründen, oder weil die Eltern sich nicht vorstellen können, dass ihr Kind in diesem Zustand ein glückliches Leben führen kann.

Gegen die Praxis einer solchen Behandlung, in die die Person nicht selbst eingewilligt hat, wehren sich gesellschaftliche Interessenvertretungen intergeschlechtlich geborener Menschen seit vier Jahrzehnten. Auch wenn es hier einen gesellschaftlichen Bewusstseinswandel gegeben hat: Die medizinische Praxis hat sich bisher nur unwesentlich geändert. Laut der Studie "Häufigkeit normangleichender Operationen „uneindeutiger“ Genitalien im Kindesalter" von Josch Hoenes, Eugen Januschke, Ulrike Klöppel und Katja Sabisch aus dem Jahr 2019 wurden in Deutschland zwischen 2005 und 2016 jährlich durchschnittlich 1.871 „feminisierende“ oder „maskulinisierende“ Operationen an Kindern unter zehn Jahren durchgeführt. Obwohl bestehende medizinische Leitlinien von diesen Eingriffen abraten. 2016 wurden sogar 2.079 solcher Operationen durchgeführt. Das sind fünf bis sechs Operationen pro Tag.

Quelle: Zweites Faktenpapier "Hauptforderung: Genitalverändernde Operationen an intergeschlechtlich geborenen Kindern verbieten" des Vereins Intersexuelle Menschen. 

In Deutschland gab es bis 2021 kein Gesetz, das intergeschlechtlich geborene Kinder vor Operationen an den äußeren und inneren Genitalien und Keimdrüsen schützt. Es war vielmehr die Entscheidung der sorgeberechtigten Eltern, ob sie in diese Eingriffe  einwilligten. In der Praxis sahen die Eltern sich hierbei oft erheblichem Druck der behandelnden Ärzt*innen ausgesetzt. Mehrere Ausschüsse der Vereinten Nationen haben diese Eingriffe als Verletzung der Menschenrechte klassifiziert und die Bundesrepublik Deutschland aufgefordert, dies zu ändern.

3. Was regelt das neue Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung?

Im März 2021 hat der Bundestag ein Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung beschlossen (BT-Drs. 19/24686). In das Bürgerliche Gesetzbuch wird dazu § 1631e BGB neu eingeführt. Die Vorschrift enthält ein Verbot medizinischer Behandlungen an Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung, die allein in der Absicht erfolgen, das körperliche Erscheinungsbild an das des männlichen oder weiblichen Geschlechts anzupassen (§ 1631e Abs. 1 BGB). Operative Eingriffe an den Geschlechtsmerkmalen, die nicht rein kosmetisch sind, dürfen nur vorgenommen werden, wenn sie nicht bis zur selbstbestimmten Entscheidung des Kindes aufgeschoben werden können (§ 1631e Abs. 2 BGB). Ein Familiengericht soll prüfen, ob der geplante Eingriff dem Kindeswohl entspricht (§ 1631e Abs. 3 BGB). Legen die Eltern dem Gericht eine befürwortende Stellungnahme einer interdisziplinären Kommission vor, wird dies vermutet (§ 1631e Abs. 3 und 4 BGB). Ohne eine gerichtliche Genehmigung sind operative Eingriffe strafbar, es sei denn, sie sind zur Abwehr einer Gefahr für das Leben oder die Gesundheit des Kindes erforderlich und nicht aufschiebbar.

Das neue Gesetz ist ein erster und dringend notwendiger Schritt, um intergeschlechtliche Menschen vor unnötigen und ungewollten medizinischen Behandlungen zu schützen. Leider sieht das Gesetz keine Maßnahmen vor, die eine Umgehung des Verbots verhindern und eine effektive Strafverfolgung ermöglichen. Da das Verbot nur Kinder mit der medizinischen Diagnose „Variante der Geschlechtsentwicklung“ schützt, besteht eine große Umgehungsgefahr, indem Kinder aus dem Anwendungsbereich „hinausdefiniert“ werden.

Intergeschlechtlichkeit wird noch immer als „abnormal“ betrachtet, weshalb Eltern häufig unter dem fatalen Eindruck stehen, dass sie ihrem Kind mit einer „normalisierenden“ OP ein vermeintlich besseres Leben ermöglichen. Der LSVD und andere Interessenverbände fordern deshalb unter anderem eine Beratungspflicht der Eltern durch qualifizierte Peer-Berater*innen vor jedem Eingriff, da die Eltern sich in der Regel vor der Geburt ihres Kindes mit dem Thema noch nie auseinandergesetzt haben. Eltern und Kinder müssen umfassend und vorurteilsfrei über die mit der Behandlung verbundenen Folgen und Alternativen aufgeklärt werden.

Weiterhin fordern wir die Einrichtung eines zentralen Melderegisters und umfassender Melde- und Dokumentationspflichten. Alle Eingriffe an Geschlechtsmerkmalen von Kindern müssen gemeldet und umfassend dokumentiert werden, um für die Kinder später einen Zugang zu umfassenden Informationen über ihre Behandlungshistorie zu gewährleisten und die Strafverfolgung zu erleichtern. Zudem muss die Verfolgungsverjährung bei rechtswidrigen Eingriffen verlängert werden. Die Verjährungsfrist für Körperverletzungen von fünf bzw. zehn Jahren ist für diese Fälle viel zu kurz: kein Kind wird mit fünf oder zehn Jahren einen Strafantrag wegen Körperverletzung stellen (vgl. die ausführliche LSVD-Stellungnahme zum Gesetz).

4. Chronik des Gesetzgebungsverfahrens

Der Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2018 zwischen CDU, CSU und SPD sah für die 19. Legislaturperiode die Verabschiedung einer gesetzlichen Regelung vor, nach der „geschlechtsangleichende medizinische Eingriffe an Kindern nur in unaufschiebbaren Fällen und zur Abwendung von Lebensgefahr zulässig sind.“

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlichte im Februar 2020 einen Referentenentwurf, der normierende Operationen verbieten soll. Er wurde vom LSVD und von Interessenvertretungen intergeschlechtlich geborener Menschen für nicht ausreichend befunden. Kritisiert wurde unter anderem die Verwendung falscher und dadurch nicht eindeutig definierter Begriffe:

Die Bundesregierung legte im September 2020 einen neuen Gesetzentwurf für ein Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung vor. Der LSVD und andere Interessenverbände nahmen hierzu erneut kritisch Stellung. Bemängelt wurde unter anderem, dass das Gesetz viele Umgehungsmöglichkeiten bietet und dass kein Zentralregister mit entsprechenden Melde- und Dokumentationspflichten für geschlechtsverändernde Operationen an Kindern eingeführt wurde:

Das Gesetz wurde am 25.03.2021 vom Bundestag nahezu ohne Änderungen beschlossen und trat am 25.05.2021 in Kraft:

5. Forderungen der Selbstvertretungen intergeschlechterlicher Menschen

  • Medizinische Interventionen dürfen nur erfolgen nach vollständiger Aufklärung über mögliche Risiken und über Folgen, die sich aus den Behandlungen für den weiteren Lebensverlauf ergeben. Eine Einwilligung hierzu kann nur die Person selbst erteilen. Ausnahme: Unaufschiebbare Fälle zur Abwendung von akuter, realer Lebensgefahr.
  • Die Entscheidung für oder gegen eine Behandlung soll nur die Person selbst treffen dürfen, nicht aber ihre Eltern, Gerichte oder Mediziner:innen. Eingriffe ohne Zustimmung der betroffenen Personen selbst stellen eine schwerwiegende Verletzung der Würde, des Selbstbestimmungsrechts und der körperlichen Unversehrtheit dar.
  • Die Entscheidung der Person selbst ist zu respektieren und der Zugang zur medizinischen Versorgung zu gewährleisten. Die Kosten für Behandlungen müssen von den Krankenkassen übernommen werden.
  • Die Aus- und Weiterbildung aller Personen, die mit der medizinischen Versorgung intergeschlechtlich geborener Menschen betraut sind, muss dringend verbessert und inhaltlich ausgebaut werden, damit intergeschlechtlich geborene Menschen die Möglichkeit gleicher Teilhabe an der medizinischen Versorgung erlangen.
  • Die Opfer der Behandlungen, die in den vergangen 50 Jahren stattgefunden haben, sind medizinisch zu versorgen. Ihnen müssen alle Möglichkeiten zur gesundheitlichen Rehabilitation eingeräumt werden.

Die Selbstvertretungen intergeschlechtlicher Menschen erwarten, dass Regierung und Parlament zeitnah einen wirksamen gesetzlichen Schutz für intergeschlechtlich geborene Menschen beschließen und so die menschenrechtliche Situation in Deutschland verbessern.


Das Menschliche

Die Kirchen, schweigen nicht aus Scharmützel über Missbrauch, nein haben Angst um die Glaubwürdigkeit!

Von oben gesehen sind wir alle Zwerge und von unten alle Riesen.... Wir müssen die horizontale Vision, die solidarische Vision zurückgewi...