Samstag, 23. Juni 2012

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Copyright © 2011-2021 Nikita Noemi Rothenbächer- Alle Rechte vorbehalten!

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Neuer US-Reisepass für Transgender auch ohne Operation
Erlass des Außenministeriums folgt Experten-Rat
In den Vereinigten Staaten ist eine geschlechtsanpassende Operation für Transgender nicht mehr verpflichtend, wenn sie einen Reisepass mit ihrem gelebten Geschlecht ausgestellt bekommen wollen. Das hat das US-Außenministerium bekannt gegeben.
Künftig reicht eine eine ärztliche Bestätigung, dass der Antragsteller eine geeignete medizinische Behandlung für den Geschlechtsübergang erhalten hat. Transgender, die mit ihrer Behandlung erst begonnen haben, können befristete Reisepässe mit dem angestrebten Geschlecht ausgestellt bekommen. Damit folgt das Außenministerium den Empfehlungen der World Professional Association for Transgender Health
Britischer Transgender kastrierte sich selbst
Wollte nicht auf Operation warten
In der britischen Grafschaft North Derbyshire wollte eine 22-jährige Transgender nicht auf den Termin für eine geschlechtsanpassende Operation waren - und kastrierte sich selbst.
Erst 24 Stunden später ging sie ins Krankenhaus. Den Ärzten sagte sie, dass sie den Eingriff ohne Betäubung vorgenommen habe. Es habe weniger weh getan als sie erwartet hatte, meinte sie weiter, während die Ärzte die Wunde behandelt hatten und ihr psychologische Hilfe anboten.
So ganz dürften die Mediziner die Tragweite des Eingriffs aber nicht verstanden haben - in der offiziellen Mitteilung des Chesterfield Royal Hospitals wird die Transgender durchgängig als Mann bezeichnet. „Ein Mann Anfang zwanzig kam ins Krankenhaus, ohne seine Hoden, die er sich am Vortag entfernt hatte. Er wurde behandelt und anschließend entlassen“. Weitere Details verlautbarte das Krankenhaus mit Verweis auf die Schweigepflicht nicht, betonte aber, dass der Fall „ziemlich ungewöhnlich“ sei.
Trauriger Hintergrund des Falles: Wie die britische News-Website PinkNews im Dezember berichtete, hat das staatliche Gesundheitsservice NHS die Überweisungen für Transgender-Behandlungen zeitweilig gestoppt
Schwedisches Transsexuellen-Gesetz unter Beschuss
Europaabgeordnete fordern Ende der Zwangssterilisation
In Straßburg protestieren Europaabgeordnete gegen das neue schwedische Transsexuellengesetz: Entgegen ersten Plänen und der in Europa gängigen Rechtsprechung zwingt es Transsexuelle weiterhin zu einer operativen Sterilisierung.
Eigentlich war geplant, das aus dem Jahr 1972 stammende Transsexuellengesetz zu modernisieren und die Zwangssterilisation abzuschaffen. Doch die mitregierenden Christdemokraten, die 2010 rund sechs Prozent der Stimmen erreichten, legten sich quer. Nun hat die Mitte-Rechts-Koalition von Ministerpräsident Fredrik Reinfeldt bekanntgegeben, die Fortpflanzungsunfähigkeit als Voraussetzung für die staatliche Anerkennung von Transpersonen beizubehalten.
Das wollen Abgeordnete des Europäischen Parlaments verhindern: Die Zwangssterilisierung verstoße gegen Artikel 3 der EU-Grundrechtscharta, so die Gruppe schwul-lesbischer Europaparlamentarier. "Die Zwangssterilisierung ist barbarisch, veraltet und ausgesprochen unnötig - ganz zu schweigen davon, dass sie gegen die menschenrechtlichen Verpflichtungen Schwedens verstößt“, ärgert sich Raül Romeva von den spanischen Grünen.
Und auch unter den Konservativen im Europaparlament herrscht Verwunderung über den schwedischen Schwenk: "Ministerpräsident Reinfeldts Regierung sollte sich daran erinnern, dass die Würde und Unversehrtheit eines Menschen wichtige Eckpfeiler für Christdemokraten sind. Für Transgender-Menschen bedeutet dies die Freiheit, sich den gewünschten Veränderungen unterziehen zu können, nicht mehr und nicht weniger“, so Sirpa Pietikäinen, finnische Abgeordnete der Europäischen Volkspartei. Sie betont, dass es um Menschenrechte und den Kampf gegen "Folter" und "erniedrigende Behandlung" gehe.
In Österreich wurde die Zwangssterilisation vor kurzem aufgehoben - auf wiederholten Druck der Höchstgerichte.
"Drittes Geschlecht" bei Volkszählung in Nepal
Regierung zählt erstmals auch Transgender
Eine entscheidende Veränderung wird es bei der nächsten Volkszählung in Nepal geben: Transgender werden erstmals als eigenes Geschlecht geführt. Das meldet die "Himalayan Times".
"Früher hatten wir nur zwei Kategorien, Männer und Frauen. Aber bei der nächsten Volkszählung führen wir ein 'drittes Geschlecht' ein, erklärt Bikash Bista, Leiter des Statistikamtes in Kathmandu. Damit folgt er einem Urteil des Nepalesischen Höchstgerichts, das die Regierung vor zwei Jahren aufforderte, die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgendern gesetzlich zu garantieren. Doch Bista dämpft die Hoffungen: Trotz des Urteils und den damit verbundenen Änderungen bleibt Nepal ein zutiefst konservatives Land.
Mit der Schaffung einer eigenen Kategorie werden Transgender damit auch zum ersten Mal in Nepal statistisch erfasst. Für Sunil Babu Panta, den ersten offen schwulen Parlamentsabgeordneten Nepals, ein wichtiger Schritt für die Akzeptanz von Transgendern: "Das zeigt uns, das die Regierung anfängt, sie zu bemerken. Ich hoffe, das sichert ihre Rechte. Aber es gibt noch immer Herausforderungen für die Gemeinschaft, weil sie noch immer oft gezwungen werden, ihre Heimatdörfer zu verlassen und in die Städte zu flüchten."
Nepal führt alle zehn Jahre eine Volkszählung durch, die nächste startet in zwei Monaten. Dann werden die rund 28 Millionen Einwohner gezählt - ganz klassisch, von Zählern, die von Haus zu Haus gehen.
Berichten einer Nachrichtenagentur zufolge will auch Indien bei seiner Volkszählung in diesem Jahr ein drittes Geschlecht zählen - eine offizielle Bestätigung dafür gibt es noch nicht.
Operation für Transgender nicht mehr verpflichtend
Inenministerium ändert seine Vorgaben
Zum ersten Mal hat das Innenministerium Transgender-Personen einen Geschlechtswechsel ohne Genitaloperation anerkannt.
"Ich bin zutiefst erleichtert, dass die Sache ausgestanden ist. Und ich freue mich sehr über das Happy End", sagt Michaela P. gegenüber der Tageszeitung "Der Standard". Damit gilt die als Mann geborene und seit Jahren als Frau lebende P. nun auch offiziell als Frau und darf ihren Vornamen Michaela nun auch ganz offiziell führen.
Bis jetzt war eine Genitaloperation Voraussetzung für eine Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister. Diese Praxis hat das Innenministerium nun geändert: "Die geschlechtsanpassende Operation ist nicht länger Voraussetzung für eine Personenstandsänderung vom einen zum anderen Geschlecht", so Sprecher Rudolf Gollia.
Ganz freiwillig war dieses Umdenken nicht: Der bekannte Community-Anwalt Helmut Graupner hat für Michaela P. vor dem Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof Urteile erstritten, dass eine Operation für eine amtliche Geschlechtsänderung nicht zwingend notwendig ist. Volksanwältin Terezija Stoisits hat gleichzeitig geprüft, ob die vorenthaltene Personenstandsänderung "einen Missstand in der Verwaltung darstellt".
Graupner spricht von einem "großen Erfolg" - dass die Höchstgerichte sich in ihrer Entscheidung einig waren, war für ihn ein Meilenstein: "Der Spruch, der die Abkehr vom Operationszwang erneut bekräftigt hat, ist in Rekordtempo erfolgt - für das Ministerium diesmal offenbar überzeugend."
Michaela P. kostete diese Erkenntnis vier Jahre Zeit, 38.000 Euro, und vermutlich auch ihren Job: Ende 2009 kündigte sie jene international tätige Firma, bei der sie als Geschäftsführerin tätig war. Den Arbeitgebern sei ihre äußerliche Veränderung bei gleichbleibend männlichem Personenstand zunehmend inakzeptabel erschienen, vermutet sie.
Amtsmissbrauch bei Transgender-Erlass?
Innenministerium ignoriert Urteil des Höchstgerichts
Hohe Wogen schlägt die Weigerung den Innenministeriums, Urteile der Höchstgerichte über die Rechte von Transgender anzuerkennen. So haben Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof mehrmals festgestellt, dass eine geschlechtsanpassende Operation nicht notwendig ist, um das Geschlecht amtlich zu ändern. Das Innenministerium ignoriert diese Urteile und beharrt weiter auf der Operation.
Deshalb hat Helmut Graupner, Rechtsanwalt und Vorsitzender des Rechtskomitee Lambda (RKL) jetzt im Namen einer Transgender-Mandantin bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft eine Anzeige wegen Amtsmissbrauch im Innenministerium eingebracht. Die Mann-zu-Frau-Transgender hat mittlerweile dreimal die Änderung der Personenstandsurkunden und des Namens beantragt. Ohne Erfolg: Das Innenministerium lehnte jedes Mal mit der Begründung ab, dass keine genitalverändernde Operation vorgenommen wurde. Dabei hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) bereits festgestellt, dass es keinen "Operationszwang" für Transgender gibt und die Bescheide bereits zweimal aufgehoben. Auch der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat im Dezember 2009 festgestellt: "Voraussetzung für die Änderung des Geschlechtseintrags im Geburtenbuch ist keineswegs eine (genitalverändernde) Operation."
Da das Innenministerium im vergangenen Herbst diesen Antrag wieder mit derselben Begründung ablehnte, sieht Graupner Amtsmissbrauch gegeben. Denn das Innenministerium sei laut Verwaltungsgerichtshofgesetz an die Rechtsansicht des Höchstgerichts gebunden. Zuständig für alle Fälle von Amtsmissbrauch ist die Korruptionsstaatsanwaltschaft. Die Anzeige sei eingelangt und werde geprüft, heißt es dort.
Das Innenministerium gibt sich zur Anzeige zugeknöpft: Man könne "nur abwarten, was die Korruptionsstaatsanwaltschaft sagt", erklärt Sprecher Rudolf Gollia. Die zuständige Abteilung habe vor dem Bescheid eine gutachterliche Stellungnahme eingeholt und aufgrund dieser entschieden, heißt es aus dem Innenministerium.
Eine Ansicht, die der Verfassungsgerichtshof nicht teilt: "An Entscheidungen des VfGH gibt es nichts herumzudeuteln", macht Christian Neuwirth, Sprecher des VfGH, klar. "Sollten Behörden gegen die Rechtsansicht des VfGH verstoßen, werden diese Behörden-Entscheidungen letztlich keinen Bestand haben. Das Innenministerium würde hier auf dem kürzeren Ast sitzen", so Neuwirth weiter.
Transgender in Frankreich nicht mehr psychisch krank
Gesundheitsministerium überarbeitet Liste
Als erstes Land der Welt hat Frankreich Transgender von der Liste der psychischen Erkrankungen gestrichen. Gesundheitsministerin Roselyne Bachelot hat diese Maßnahme bereits letzten Mai am internationalen Tag gegen Homo- und Transphobie (IDAHO) angekündigt.
Letzten Mittwoch war es soweit: Durch ein Dekret des Ministeriums wurde die Streichung offiziell. „Frankreich ist das erste Land der Welt, das Transsexualität nicht mehr als psychische Störung ansieht“, freut sich Joël Bedos, der IDAHO-Vertreter für Frankreich.
Sowohl international als auch innerhalb Europas ist Frankreich damit Vorreiter: Sowohl für die Weltgesundheitsorganisation (WHO) als auch die American Psychiatric Association (APA) sind Transgender weiterhin psychisch erkrankt. Kämpfer für die Rechte von Transgender hoffen nun, dass WHO und APA dem Beispiel Frankreichs folgen.
Bereits im Dezember hat die zweite internationale Expertenkonferenz für HIV-Prävention bei homo- und bisexuellen sowie Transgender bereits dazu aufgerufen, Transgender als medizinisches Problem und nicht mehr als psychische Erkrankung zu sehen, um Transgendern zu helfen, das Stigma einer Geisteskrankheit loszuwerden.
Auch Homosexualität galt lange als psychische Erkrankung: Von der WHO-Liste der psychischen Störungen wurde sie erst 1990 gestrichen
Geschlechtsanpassungen in USA steuerlich absetzbar
Entscheidung des Steuergerichtshofs
US-Bürger dürfen eine Geschlechtsumwandlung steuerlich absetzen. Das hat nun der US-Steuergerichtshof entschieden.
Geklagt hatte eine Mann-zu-Frau-Transgender aus Massachusetts. Sie hatte 2007 das Finanzamt verklagt, weil es ihr nicht gestattete, von den Operationskosten in Höhe von 25.000 Dollar insgesamt 5.000 Dollar steuerlich abzusetzen. Für das Finanzamt waren die geschlechtsanpassenden Operationen "kosmetischer Natur" und "medizinisch nicht notwendig". Dem widersprach jetzt der Steuergerichtshof.
Die Gruppe "Gay and Lesbian Advocates and Defenders" (GLAD), die sich für
die Rechte von Lesben, Schwulen und Transgendern starkmacht, erklärte, das Urteil könnte Tausende von US-Bürgern betreffen, die sich ähnlichen Eingriffen unterzögen.
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