Freitag, 23. November 2012

In Deutschland leben mehr als zehntausend Menschen, die intersexuell sind. Viele von ihnen werden zwangstranssexualisiert

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Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2012

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In Deutschland leben mehr als zehntausend Menschen, die intersexuell sind. Viele von ihnen werden zwangstranssexualisiert

Offiziell leben ungefähr zehntausend Intersexuelle in der Bundesrepublik. Selbst die Regierung schätzt die Zahl höher. Denn etwa 350 Kinder mit uneindeutigem Geschlecht werden jedes Jahr in Deutschland geboren. Je jünger die Kinder sind, wenn sie von ihren Eltern und von Medizinern in ein Geschlecht gepresst werden, desto größer die Schäden. „Für Kinder sind Hormone nicht zugelassen. Intersexuellen Kindern verabreicht man sie trotzdem.“

Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit werde ignoriert, sage ich.

Wer macht sich – ein Beispiel – klar, was es für ein intersexuelles Kind bedeutet, wenn es eine „Neovagina“ bekommt, wenn es „penetrationsfähig gemacht wird“? Sie weiß es: „Die Neovagina muss bougiert werden, also geweitet.“ Wie? „Die Eltern müssen jeden Tag mit dem Finger in die Vagina gehen und ein Phantom einführen. Das Kind muss damit schlafen. Das ist Folter.“ Vielleicht sogar mehr. „Das mangelnde Mitgefühl für diese Menschen ist mir persönlich unverständlich.“ Neovagina, Bougierung, Gonadektomie, Transsexualisierung. Es sind Worte, es ist Wirklichkeit.


Zur Situation von Menschen mit Intersexualität in Deutschland
Medizinische Behandlung – Indikation – Einwilligung-was Intersexuelle Menschen betrifft:

Seit 1950 propagieren und praktizieren Endokrinologen, Kinderchirurgen und weitere
Mediziner kosmetische Genitaloperationen und andere medizinisch nicht notwendige Eingriffe
an Kleinkindern mit atypischen Genitalien – weil sie die Erfahrung machten, dass die Eltern
möglichst früh am leichtesten zu einer Zustimmung zu bewegen sind. 1955 lieferte ein
Sexologe nachträglich eine angeblich wissenschaftliche Begründung nach. Die angebliche
Wirksamkeit dieser Eingriffe konnten sie bis heute nie mit zufriedenstellender Evidenz
belegen.

Seit bald 20 Jahren klagen Überlebende die verheerenden Folgen dieser Praktiken öffentlich
an , darunter Verlust der sexuellen Empfindsamkeit, schmerzende Narben im Genitalbereich,
gesundheitliche Schäden infolge Kastration, Traumatisierung durch die aufgezwungenen
Behandlungen, und fordern ihre Beendigung. Seit 13 Jahren fordern auch kritische Mediziner,
dass solche Eingriffe nur noch im Rahmen kontrollierter Studien durchgeführt werden sollen,
solange weiterhin keine Evidenz vorliegt. Die Antwort der verantwortlichen Behandler darauf
bis heute: Ablenkungsmanöver, Ausreden, Spott und Hohn  – sicher im Wissen, dass sie
wegen der Verjährung juristisch kaum je belangt werden können.

Wir fordern ein gesetzliches Verbot aller kosmetischen Genitaloperationen und kosmetischen
Hormonbehandlungen an Kindern und Jugendlichen in Verbindung mit einer Aufhebung,
Aussetzung oder Verlängerung der Verjährung, wie diese auch bei weiblicher
Genitalverstümmelung und sexualisierter Gewalt an Kindern gefordert wird.

Eltern haben kein Recht, für ihre Kinder kosmetischen Genitaloperationen und kosmetischen
Hormonbehandlungen zuzustimmen. Solche Eingriffe verletzen das Recht auf körperliche
Unversehrtheit der Kinder und berühren ihre höchstpersönlichen Rechte.

Erlaubt bleiben sollen einzig medizinisch zwingend notwendige Eingriffe, das heißt Eingriffe,
deren Aufschiebung irreversible körperliche medizinische Beschwerden zur Folge hätte, zum
Beispiel chirurgische Eingriffe zur Behebung von Verschlüssen oder Behinderungen im
harnableitenden System und Hormonbehandlungen zum Beispiel bei Cortisolmangel oder zur
Aufschiebung vorzeitiger Pubertät.

Zu diskutieren wäre höchstens eine Einwilligung in kosmetische Eingriffe für Jugendliche ab
16 Jahren in Verbindung mit einer gerichtlichen Genehmigungspflicht, die dann bis zum
vollendeten 21. Lebensjahr verbindlich sein soll.

Erwachsene sollen freien Zugang auch zu kosmetischen Behandlungen haben, gegebenenfalls in
Verbindung mit einer gerichtlichen Genehmigung bis zum vollendeten 21. Lebensjahr.
Führt das Unterlassen medizinisch nicht notwendiger Eingriffe zu von der betroffenen Person
nicht gewünschten irreversiblen hormonellen Veränderungen (Virilisierung oder Feminisierung
infolge Pubertät), sind reversible pubertätsaufschiebende Maßnahmen zugänglich zu machen, bis
die betroffene Person gegebenenfalls selbst auch zu medizinisch nicht notwendigen Eingriffen
ihre Zustimmung geben kann.

Eltern und Betroffene sind vollumfänglich zu informieren. Die Aufbewahrungsfrist für
Krankenakten ist auf 75 Jahre zu verlängern.

Bisher werden Eltern zu 90 Prozent  ausschließlich von Endokrinologen und Kinderchirurgen
beraten und betreut. Werden überhaupt Psychologen und Sozialpädagogen hinzugezogen, so
spielen sie im „multiprofessionellen Team“ höchstens eine Nebenrolle. Wir fordern, dass
stattdessen spezialisierte Psychologen und Sozialpädagogen Ansprech- und Kontaktpersonen für
die Eltern sein sollen. Mediziner sollen nur für medizinisch notwendige Behandlungen
zugezogen werden. Für den berühmten „psychosozialen Notfall“ der Eltern braucht es kein
Skalpell am Kind, sondern psychologische und sozialpädagogische Betreuung für die Eltern, und
gegebenenfalls später auch für die betroffenen Kinder und Jugendlichen selbst.

 Lebensqualität Betroffener und gesellschaftliche Situation und Perspektiven

Seit bald 20 Jahren beklagen überlebende Betroffene öffentlich, dass die medizinisch nicht
notwendigen Eingriffe und das Verschweigen ihre Probleme weniger lösen als verschlimmern
oder gar erst verursachen und verurteilen sie als westliche Form der Genitalverstümmelung.
Eine Einschätzung, die von immer mehr Menschenrechtsorganisationen und FGM-Expertinnen
geteilt wird.
Trotzdem werden in deutschen Kinderkliniken nach Erhebungen der Behandler selbst immer
noch 90 Prozent  aller Kinder und Jugendlichen durchschnittlich mehrfach verstümmelt; die
Hälfte der Kinder und 20 Prozent der Jugendlichen  werden heute noch gar nicht oder nur
unzureichend aufgeklärt.

Dementsprechend muss als erstes ein Verbot aller kosmetischen Genitaloperationen und
kosmetischen Hormonbehandlungen an Kindern und Jugendlichen durchgesetzt werden sowie
das Recht auf vollumfängliche Aufklärung für alle Betroffenen.

Als zweites muss das Leid der Zwangsbehandelten soweit wie noch möglich gelindert und der
verursachte Schaden soweit wie möglich wieder gutgemacht werden:
- Viele Betroffene sind aufgrund der durch die Behandlung verursachten psychischen und
physischen Schäden erwerbsunfähig und fristen ein prekäres Dasein.
- Die meisten Zwangsbehandelten sind traumatisiert und benötigen eine Psychotherapie, die
sie aber nicht bezahlt bekommen.
- Viele Betroffene erhalten eine adäquate Hormonersatztherapie entsprechend den ihnen
entfernten Hormon produzierenden Organen oft nur auf Privatrezept.

Drittens braucht es eine gesellschaftliche Aufarbeitung und Aussöhnung:

- Entschädigung und Rehabilitation geschädigter Betroffener durch einen Hilfs- und
Entschädigungsfonds, alimentiert durch den Staat als politisch Verantwortlicher und die
konkret verantwortlichen ärztlichen Standesorganisationen.
- Einsetzung einer Wahrheitskommission: Das Unrecht der Medizinversuche muss
gesellschaftlich anerkannt, ein dunkles Kapitel der Medizingeschichte muss beendet und
öffentlich aufgearbeitet werden.

Viertens müssen erwachsene Zwangsbehandelte und künftig hoffentlich unversehrt
heranwachsende Betroffene vor Diskriminierungen geschützt und gestärkt werden:
- Die größte Diskriminierung, die zuerst behoben werden muss, ist, wie erwähnt, die
Verweigerung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung. Danach
bleiben jedoch noch weitere Diskriminierungen, die bekämpft werden müssen, zum Beispiel
auf dem Arbeitsmarkt, bei Versicherungsabschlüssen oder im Sport.

- Fragen des Personenstandsrechts sind für die überwiegende Mehrzahl der Betroffenen klar
von zweitrangiger Bedeutung. Gemäß § 47 Personenstandsgesetz ist für Betroffene ein
gerichtlicher Antrag auf Berichtigung des Geschlechts möglich, auch wenn dies offensichtlich
noch nicht bei allen Amtsstellen genügend bekannt ist. Seit 1. Januar 2009 besteht gemäß § 7
Personenstandsverordnung für Betroffene neu keine verbindliche Frist mehr für den
Personenstandseintrag. Auf diesen bereits bestehenden Wegen ist behutsam fortzufahren.

Ein Drängen auf Abschaffung des Personenstandseintrages oder auf Einführung eines
zwangsweise Personenstandseintrages  „unbestimmt“ oder ähnlich ist kontra-produktiv:
Operationswillige Eltern wollen dann erst recht eindeutige Tatsachen schaffen und die
„Schande“ eines unbestimmten Eintrags vermeiden.

Radikale Personenstandsreformen, wie diese hauptsächlich von dritten Interessensgruppen
immer wieder im Namen der Betroffenen gefordert werden, sind zudem im Gegensatz zu
körperlicher Unversehrtheit politisch umstritten und kaum mehrheitsfähig. Betroffene
kritisieren solche politischen Vereinnahmungen schon lange [6]. Mittelfristig ist jedoch für
erwachsene Betroffene ein optionaler Eintrag „intersexuell“ oder „zwittrig“ durchaus
erstrebenswert.

- Nicht zeugungsfähigen Betroffenen werden Adoptionen verwehrt, nur weil sie intersexuell
sind, andere werden gezwungen, ihre Intersexualität zu verheimlichen. Der Zugang zur
Adoption muss auch für Betroffene ermöglicht und gegebenenfalls erleichtert werden.
Seit dem Forum Bioethik des Deutschen Ethikrates vom 23. Juni 2010 wurden allein in
deutschen Kinderkliniken weit über 300 weitere Kinder irreversibel genitalverstümmelt.

Zahllose Betroffene setzen seit langem  große Hoffnung in den Deutschen Ethikrat. Möge die Anhörung
dazu führen, dass endlich entscheidende Schritte unternommen werden für ein Leben in
Unversehrtheit und Würde auch für Menschen mit atypischen körperlichen
Geschlechtsmerkmalen.



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