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Geschrieben und Bearbeitet von
Nikita Noemi Rothenbächer 2015
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vor, einer Minderheit anzugehören!
Ehrung von Maria Augstein für
ihr Engagement für Homo- und Transsexuelle
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) gratuliert Maria
Sabine Augstein aufs Herzlichste zu ihrer Ehrung mit dem Bundesverdienstkreuz.
Damit wird ihr jahrzehntelanger Einsatz und Verdienst für die Akzeptanz und
Gleichstellung von Lesben, Schwulen und Transgender anerkannt und gewürdigt.
Wir kennen und schätzen sie als Vorreiterin, Wegbegleiterin und Unterstützerin
für eine gerechtere, demokratischere und offenere Gesellschaft, die selbstbestimmte
Lebensentwürfe schützt und ermöglicht.
Maria Sabine Augstein ist seit 1979 als Anwältin tätig und
hat sieben erfolgreiche Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht bestritten.
Ihr Schwerpunkt sind die Rechtsprobleme von Transsexuellen. Fünfmal hat das
Bundesverfassungsgericht einzelne Vorschriften aus dem 1980 verabschiedeten
Transsexuellengesetz (TSG) für verfassungswidrig erklärt. Vier dieser
Entscheidungen hat Maria Sabine Augstein erfochten.
Aber auch für gleichgeschlechtliche Paare erkämpfte sie mehr
Gleichberechtigung. So führte ihre Arbeit zu Urteilen des
Bundesverfassungsgerichtes, die als historisch einzustufen sind. Die vom
Bundesverfassungsgericht eingeforderte Gleichstellung im Einkommensteuerrecht
und beim beamtenrechtlichen Familienzuschlag geht auf Verfassungsbeschwerden
von Maria Sabine Augstein zurück.
Schon 1984 formuliert sie in der EMMA, was heute unter der
Kampagne „Öffnung der Ehe“ gefordert wird: „Der Artikel 6 des Grundgesetzes
enthält ein Recht auf Eheschließung mit der gewählten Partnerin/dem gewählten
Partner.“ Stand sie damals mit dieser Meinung fast allein auf weiter Flur, sind
heute alle Parteien – außer der generell ablehnenden CDU/CSU – der Meinung,
dass eine Öffnung der Ehe durch bloße Änderung der Vorschriften des
Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Eheschließung möglich ist, ohne dass
zusätzlich das Grundgesetz geändert werden muss. Alleine zu kämpfen schreckt
sie ebenso wenig ab wie die Frage, wie viele vom juristischen Erfolg
profitieren. „Je kleiner die Minderheit, desto wichtiger ist die Gegenwehr.
Grundrechte und Menschenwürde sind keine Frage der großen Zahl.“, erklärt sie
in einem Interview 2008.
Eine Geschichte-Macherin ist sie auch für unseren Verband.
1998 trat sie in den damaligen Schwulenverband (SVD) ein und organisierte
gemeinsam mit ihrer Frau Inea Gukema-Augstein und vielen anderen engagierten
Mitstreiterinnen die erste große Eintrittswelle von lesbischen Frauen. 1999
wurde die Umbenennung des SVD in den Lesben- und Schwulenverband (LSVD) beschlossen.
So hat sie auch dafür gesorgt, dass die Geschichte unseres Verbandes heute eine
andere ist als vor ihrem Eintritt. Dafür möchten wir ihr danken.
EU
schützt homo- und transsexuelle Gewaltopfer
Das Europäische Parlament hat sich am 12. September fast
einstimmig auf eine Richtlinie zur rechtlichen Stärkung der Opfer von
Hassdelikten geeinigt.
Die Unterstützung und Anerkennung aller Gewaltopfer ist
vorrangiges EU-Ziel.
Die „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates
über Mindeststandards für die Rechte und den Schutz von Opfern von Straftaten
sowie für die Opferhilfe“ bezieht sich auch auf Gewalt, die sich gegen Personen
aufgrund ihrer Geschlechtsidentität, sexuellen Orientierung oder ihres
Ausdrucks der Geschlechtlichkeit richtet.
„Opfer sollten als solche anerkannt und respektvoll,
einfühlsam und professionell behandelt werden“, heißt es in der Richtlinie. Bei
allen Kontakten mit den im Strafverfahren tätigen Behörden und den
Hilfsdiensten „sollte der persönlichen Situation und den unmittelbaren Bedürfnissen
des Opfers, seinem Alter, seinem Geschlecht, einer möglichen Behinderung und
seiner Reife Rechnung getragen und seine körperliche, geistige und moralische
Integrität geachtet werden“.
Zugleich sollten Betroffene vor „sekundärer und
wiederholter Viktimisierung und vor Einschüchterung geschützt werden, die
nötige Unterstützung zur Bewältigung der Tatfolgen und ausreichenden
Rechtsschutz erhalten“.
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben nun drei
Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Quelltext: http://www.aidshilfe.de/de/aktuelles/meldungen/eu-schuetzt-homo-und-transsexuelle-gewaltopfer
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