Dienstag, 9. Oktober 2018

AfD Unser Volkspartei, oder Volldeppen der Nation wollen Ehe für alle durch Gesetz und notfalls Klage abschaffen! AfD Our People's Party, or full-hearted of the nation want to abolish marriage for all by law and, if necessary, lawsuit!


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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2018
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Unser Volkspartei, oder Volldeppen der Nation wollen Ehe für alle durch Gesetz und notfalls Klage abschaffen!

Wahlkampf gegen Menschenrechte

Bei einer Pressekonferenz kündigte die Bundestagsfraktion an, mit ihrem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf zur "Aufhebung" der gleichgeschlechtlichen Ehe vor allem die Union auf ihr "Gewissen" zu prüfen.

Kurz vor den Landtagswahlen in Bayern und Hessen schießt die AfD mit allen Kanonen auf die gleichgeschlechtliche Ehe. Bei einer Pressekonferenz der Bundestagsfraktion erläuterte die Partei am Dienstag nicht nur ihren Gesetzentwurf "zur Aufhebung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts", der am Donnerstag im Plenum debattiert werden soll, sondern kündigte auch eine Initiative für eine Klage vor dem Verfassungsgericht an, sollte der Entwurf keine Mehrheit finden.

Konkret behauptet die Partei, das im Sommer 2017 vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Öffnung der Ehe verstoße gegen die Verfassung, weil dafür das Grundgesetz hätte geändert werden müssen: "Die Geschlechterverschiedenheit ist eines der konstituierenden Merkmale des durch das Grundgesetz gedeckten Ehebegriffs", heißt es in dem AfD-Antrag. Allerdings hatte in der letzten Legislaturperiode eine Mehrheit von Rechtsexperten in einer Ausschussanhörung argumentiert, dass eine einfachgesetzliche Ehe-Öffnung rechtens ist.
 Außerdem wird damit gerechnet, dass das Bundesverfassungsgericht keine Einwände habe, weil es bereits den Familienbegriff aus dem gleichen Grundgesetzartikel 6, der Ehe und Familie unter den besonderen Schutz stellt, ausdrücklich auch auf Regenbogenfamilien bezogen hatte.

In der Pressekonferenz wollte der AfD-Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner auf eine Journalistenfrage "zunächst klarstellen, was wir nicht wollen": "Wir wollen nichts verbieten", so der Vorsitzende des Rechtsausschusses zu dem Antrag, der die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare wieder verbieten würde. "Wir wollen verfassungsgemäße Zustände wiederherstellen." Als "Rechtsstaatspartei" wolle man das Institut der Ehe, "was hier auf dem rot-grünen Altar der Beliebigkeit geopfert wurde, zu dem Institut wieder machen, wie es das Grundgesetz vorsieht".

"Über Jahrhunderte" sei es einhellige Meinung gewesen, dass die Ehe "die dauerhafte Verbindung zwischen einem Mann und, man muss das inzwischen da zufügen, EINER Frau" sei, die "Keimzelle unserer Gesellschaft", so Brandner. Die Debatte, ob jeder jeden heiraten könne "und so viel er möchte", sei legitim, müsse aber verfassungsrechtlich geführt werden. Eine notwendige Grundgesetzänderung sei nicht erfolgt, "weil die Rot-Grünen wussten, dass die Mehrheit dafür nicht da ist".

Daher wolle man das Gesetz zur Ehe-Öffnung "rückabwickeln", so Brandner, der scheinheilig betonte, dass es der AfD einzig um diese rechtliche Frage gehe und man danach "in aller Gelassenheit" darüber diskutieren könne, das Grundgesetz zu ändern. Nun hätte die AfD dazu auch direkt einen entsprechenden Antrag zur Aufnahme der gleichgeschlechtlichen Ehe in die Verfassung stellen können. Und in Parteiprogrammen oder Wahlkampfreden spricht sich die Partei deutlich gegen die Ehe für alle aus.

Unions-Abgeordnete sollen Klage in Karlsruhe ermöglichen

Wenn der Entwurf scheitere, werde eine Klage in Karlsruhe gegen das Gesetz zur Ehe für alle "der nächste Schritt" sein, so Brandner. Dafür sind allerdings mindestens 25 Prozent aller Abgeordneten im Bundestag nötig. Brandner meinte, wie beim Antrag werde zu schauen sein: "Wir positioniert sich die CDU, insbesondere die CSU, die ja wohl nach meiner Kenntnis fast geschlossen dagegen gestimmt hatte, auch im Lichte der bayrischen Landtagswahl?"

Brandner erinnerte daran, dass rund drei Viertel der damaligen Unionsabgeordneten gegen die Ehe für alle gestimmt hatten. Der AfD-Politiker will diese nun vorführen: Wenn Unions-Abgeordnete "ein Gewissen hätten", sollten und müssten sie die AfD unterstützen. Finde der Gesetzentwurf keine Zustimmung, werde man "auf Unterschriftensammlung gehen im Bundestag und hoffen, dass diejenigen von der CDU und insbesondere der CSU, die dagegen waren, auch sich daran beteiligen, dass wir die 25 Prozent erreichen".
Bereits Mitte September hatte die AfD im Schweriner Landtag einen Antrag debattieren lassen, die Landesregierung solle gegen die Ehe für alle beim Bundesverfassungsgericht klagen. Alle anderen Parteien inklusive der CDU stimmten gegen den Antrag. Das zur Klage berechtigte Bundesland Bayern hatte einen Gang nach Karlsruhe geprüft, aber nach Einholung zweier Rechtsgutachten wegen geringer Erfolgsaussichten nicht weiter verfolgt. Ein Antrag auf eine abstrakte Normenkontrolle, wie die entsprechende Klage offiziell heißt, ist auch Jahre nach Verabschiedung eines Gesetzes durch die Bundesregierung, eine Landesregierung oder ein Viertel der Mitglieder des Bundestages möglich.

Antrag geht nicht auf bestehende gleichgeschlechtliche Ehen ein

Brandner hatte einen Antrag zur Abschaffung der Ehe für alle bereits im letzten Herbst auf Facebook angekündigt und in einem MDR-Interview zur Begründung aufgeführt, dass der Begriff "Ehegatte" von "Begatten" komme. Im Sommer hatte der Politiker dann einen Gesetzentwurf während einer Bundestagsdebatte offiziell angekündigt.

Inzwischen liegt der Entwurf der AfD vor (PDF), der sich handwerklich keine große Mühe macht, sondern nur verschiedene Gesetze auflistet, die aufzuheben oder auf einen früheren Stand zu versetzen sind. Die Ehe für alle würde damit abgeschafft und Lebenspartnerschaften könnten wieder eingegangen werden.
An keiner Stelle des Entwurfes geht der Entwurf auf die Frage ein, wie mit bereits geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehen und mit entsprechend umgewandelten Lebenspartnerschaften umzugehen sei. In der Pressekonferenz hatte Brandner zu dem Entwurf betont, die "zwischenzeitlich geschlossenen Ehen bleiben davon unberührt: Wir wollen keine Ehen auflösen durch Gesetz, sondern da gibt es einen Bestandsschutz". Der Entwurf klammert diese Frage hingegen aus.

Der Antrag soll am Donnerstag in erster Lesung im Bundestag beraten werden, vorgesehen sind dafür 38 Minuten – genauso viel, wie wenige Tagungsordnungspunkte zuvor für Gesetzentwürfe von Regierung und Grünen zur Umsetzung des Karlsruhe-Urteils zum Dritten Geschlecht. Alle Anträge sollen nach den Debatten in die Ausschüsse überwiesen werden.


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