Donnerstag, 13. Juni 2019

Es ist ein Mädchen! Es ist ein Junge! Wenn Eltern überglücklich die Geburt ihres Kindes verkünden, sind sie sich wohl selten bewusst, dass soeben eine der folgenreichsten Festschreibungen für das zukünftige Leben ihres Kindes vorgenommen worden ist.

Copyright © 2011-2021 Nikita Noemi Rothenbächer- Alle Rechte vorbehalten!
Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2019

Es wird immer schwerer, Hass und Unwahrheiten wie Diskriminierung  zu entgehen
 In Zeiten von Fake News, Social Bots und Hate-Speech glauben wir mehr denn je daran, dass Seiten wie https://trans-weib.blogspot.com/eine wichtige Rolle spielen.

It is becoming increasingly difficult to escape hatred and falsehoods such as discrimination
  In times of fake news, social bots and hate speech, we believe more than ever that sites like https://trans-weib.blogspot.com/ play an important role.




„Es ist ein Mädchen!“ „Es ist ein Junge!“ Wenn Eltern überglücklich die Geburt ihres Kindes verkünden, sind sie sich wohl selten bewusst, dass soeben eine der folgenreichsten Festschreibungen für das zukünftige Leben ihres Kindes vorgenommen worden ist.

Kaum ein anderes Merkmal hat derart weitreichende Auswirkungen auf gesellschaftliche Chancen und soziale Erwartungen wie die Geschlechtszugehörigkeit eines Menschen. Dass jeder Mensch entweder dem männlichen oder dem weiblichen Geschlecht angehört, ist im Alltagsbewusstsein bis heute fest verankert. Ein „Dazwischen“ erscheint vielen Zeitgenossen kaum vorstellbar.

Aus Sicht der Biologie, von der oft erwartet wird, dass sie ein solches Entweder/Oder der Geschlechter als „naturgegeben“ bestätigt, ist eine trennscharfe Einordnung eines Menschen in die Kategorien „weiblich“ oder „männlich“ allerdings nicht immer möglich. Es gibt Menschen zwischen den Geschlechtern. Schätzungen zufolge trifft das allein in Deutschland auf mehr
als 100.000 Menschen zu.

Über die Existenz solcher „intersexueller“ Menschen zu sprechen, war lange Zeit ein gesellschaftliches Tabu. Feminisierende oder maskulinisierende Genitaloperationen bei Kindern, die sich keinem der beiden Geschlechter eindeutig zuordnen ließen, waren über viele Jahrzehnte
unhinterfragt und selbstverständlich.

Organisationen und Verbände intersexueller Menschen fordern heute zu Recht ein Verbot dieser Praxis und weisen nachdrücklich darauf hin, dass Menschen, die als Kind solchen „kosmetischen
Operationen“ an den Genitalien unterzogen wurden, zum Teil ein ganzes Leben lang an den Folgen des Eingriffs leiden.


Der mit „Intersexualität“ bezeichnete Befund hat sich durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts am 10. Oktober 2017 im Rechtswesen unseres Landes bemerkbar gemacht und gelangt langsam auch ins Alltagsbewusstsein.

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Gesetzgeber für Menschen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen, eine dritte Eintragsmöglichkeit von Geschlecht im Personenstandsregister neben „männlich“ und „weiblich“ zu schaffen hat.

Das Konzept der Zweigeschlechtlichkeit ist eine Selbstverständlichkeit auch der traditionellen theologischen Anthropologie. Die Wahrnehmung von Intersexualität bedeutet daher für viele Menschen in Kirche und Theologie ein Umdenken und die Überprüfung bisheriger Denkmuster.

Die Stellungnahme, die das Studienzentrum der EKD für Genderfragen in Kirche und Theologie beim Bundesverfassungsgericht in dieser Sache abgegeben hat, betont, dass Menschen, die nicht der als „naturgegeben“ angesehenen Zweigeschlechtlichkeit entsprechen, als ein Ausdruck der Vielfalt der Schöpfung und nicht als defizitäre Abweichungen von einer „Norm“ zu verstehen sind.

Jeder Mensch, nicht nur Menschen, die ein eindeutig weibliches oder männliches Geschlecht aufweisen, ist Ebenbild Gottes.


Möge diese Tagung und ihre Dokumentation einen Prozess wechselseitigen Verstehens befördern und dazu beitragen, dass eine von Interesse und Wertschätzung getragene Begegnung mit intersexuellen Menschen und deren Lebensgeschichten in unserer Kirche selbstverständlich wird.

Die Geschichte der Menschheit ist eine jahrtausendealte Geschichte, wie auch die Verteidigung von Privilegien. Meistens geht es darum, Machtverhältnisse zu sichern oder auszubauen.

Wir Menschen christlichen Glaubens haben uns –leider – nicht immer so verhalten, wie es unsere Werte von Liebe und Respekt widerspiegeln könnten; besonders dann nicht, wenn der einzelne Mensch nicht den Prototypen unseres engen Denkens entspricht und wir ihn als vermeintlich „anders“ bewerten.

Diese „Andersheit“ kann in ihrem Ausdruck vielfältig sein. Die Farbe der Haut, der Augen, der Haare, das Vorhandensein oder Fehlen von Körper- oder Leistungsmerkmalen, die Ethnie, das Alter, die Sprache, die Glaubenszugehörigkeit, das Begehren, das wir teilen oder nicht teilen, der
Lebensentwurf, der Bildungsgrad oder der soziale Status.

Wer oder was hindert uns, heute damit zu beginnen, zu sagen: Die Schöpfung ist vielfältig, und
auch wenn sich uns die Sinnhaftigkeit im ersten Moment nicht erschließen sollte – wer bin ich, dass ich an Gottes Plan zweifle?

In diesem Beitrag im 501. Jahr nach der Reformation wird es um den fehlenden Respekt gegenüber der Geschlechtlichkeit von Menschen gehen.

Am Beispiel und am Erleben von intergeschlechtlichen Menschen, die früher als Hermaphroditen oder Zwitter bezeichnet wurden, lässt sich vorzüglich zeigen, wie aus einem scheinbaren „nicht nach der Norm geboren sein“ oder „sich körperlich nicht geschlechtstypisch entwickeln“ ein „korrekturbedürftiger Zustand“ konstruiert und wie eine ganze Gruppe von Menschen unsichtbar
gemacht wird und ausgerechnet eine Übersetzungsungenauigkeit der Bibel mit dazu beitragen kann, dass Genitalverstümmelungen und Benachteiligungen wegen des Geschlechts unermessliches Leid ganzer Familien verursachen.


Die Benachteiligung wegen des Geschlechts gilt als Diskriminierung und derStaat – und somit wir alle – hat sämtliche uns zur Verfügung stehenden Maßnahmen zu ergreifen, um diese Diskriminierungen zu beseitigen.

Dieser Verpflichtung entledige ich mich nicht dadurch, dass ich mich zum Christentum
bekenne, mich hinter einzelnen Worten der Bibel verstecke, die sich nach genauer Recherche als eine 500 Jahre alte Übersetzungsungenauigkeit unseres hochverehrten Martin Luthers herausstellen.

Warum diese in der Jubiläumsübersetzung 2017 nicht korrigiert wurde, erschließt sich mir nicht und lässt eine Vielzahl an Interpretationen zu, an denen ich mich an dieser Stelle nicht beteiligen möchte, denn sie bringt uns nichts Verwertbares.

Vielmehr möchte ich aus einem 2016 veröffentlichten Aufsatz von Moni Egger, Dozent_in für Biblisches Hebräisch an der Universität Luzern, zitieren, der den Titel trägt: „Fehlübersetzungen mit Folgen. Korrekturen zur ‚biblischen Schöpfungsordnung‘“.

Darin heißt es:
„Wenn es um die ‚natürlichen Geschlechterrollen‘ geht, wird gerne die Bibel zu Rate gezogen; vor allem die Schöpfungsgeschichte, in der über die Grundkonstanten von Welt und Mensch nachgedacht wird.

Vielen sind diese Geschichten in der Übersetzung von Martin Luther wohl vertraut: Gott schuf den Menschen ‚als Mann und Frau‘ klingt es in meinen Ohren. 

Und schon sehe ich den Paradiesgarten, sehe wie Gott aus Lehm den Mann formt und dann vom Mann eine Rippe nimmt, daraus die Frau baut, damit der Mann eine Gehilfin hat für Haus und Kind und Herd.

Keine schöne Vorstellung. Zu meinem grossen Glück habe ich Hebräisch gelernt und kann nun selbst lesen, was in den alten Texten der Bibel steht. Überraschung und Erleichterung sind gross! [...] Von der Erschaffung der Menschen erzählt Genesis 1,26-27. In Vers 27 heisst es: ‚Und Gott schuf den Menschen (singular) als sein Bild.

Als Bild Gottes schuf er ihn, männlich und weiblich schuf er sie (plural).‘ Es geht hier nicht darum, dass Gott einen Urmann und eine Urfrau erschaffen hätte, sondern dass die Menschheit als Ganzes geschaffen wird.
 In ihr gibt es eine einzige Differenzierung, nämlich Weiblichkeit und Männlichkeit. Bemerkenswert dabei:
Das hebräische Wort für männlich (sachar) hat sprachlich nichts zu tun mit dem Wort für Mann (isch), genauso unterscheidet sich weiblich (neqewa) von Frau (ischa).

Männlichkeit und Weiblichkeit wird in diesem Text also nicht bestimmten Menschen zugesprochen, sondern sie bilden zwei Pole der Menschheit.

Zwei Pole, die durchaus auch Vielfalt zulassen oder zumindest nicht auf einzelne Individuen
festgelegt sind.“

Dem ist nichts hinzuzufügen. 


Was uns gleich macht, ist die Gewissheit, Teil der göttlichen Schöpfung, geschaffen worden zu sein. Gleich an Rechten, ausgestattet mit einem individuellen Entwicklungspotenzial, entwickeln wir
uns zeitlebens körperlich wie intellektuell. Jeder Mensch in seiner Art entwickelt eine innere Überzeugung des eigenen Seins, entwickelt eine eigene Geschlechtsidentität, entdeckt sein eigenes Begehren und schmiedet Lebenspläne.

Viele Menschen verlieben sich, gehen Partnerschaften ein, die manchmal ein ganzes Leben halten.

Manche Menschen zeugen, andere gebären – und für alle Menschen gilt: nichts bleibt, wie es war.

Alles scheint perfekt geschaffen und ein gutes, friedvolles Miteinander im Sinne Jesu Christi sollte gerecht und gewaltfrei möglich sein, wären da nicht die menschlichen Ordnungssysteme, die alles regeln wollen und im Schaffen von Regeln Machtverhältnisse aufbauen, die scheinbar regeln und doch Ungleichheit produzieren.

Warum haben wir für Leben, das seit Menschengedenken besteht, keinen positiven Namen?

Biologische Fundamentalist*innen beschreiben intergeschlechtliche Kinder gar als genetische Mutanten. Das ist beleidigend, verletzend und herabwürdigend. Ist es nicht vielmehr so, dass wir alle uns durch ständige Mutation zu diesen hochentwickelten Lebewesen bilden und die Fähigkeit haben, uns den sich verändernden Lebenssituationen anzupassen?

Die öffentliche Diskussion um eine rechtliche Anerkennung intergeschlechtlicher Menschen hat gerade erst begonnen und wird in den nächsten Monaten an Intensität gewinnen.

Dies sollte niemandem Angst machen: Niemandem wird etwas genommen, einigen wird etwas gegeben.

„Vanja“, eine intersexuelle Person, hat erfolgreich für eine positive Anerkennung ihres*seines Geschlechts geklagt und Recht bekommen. Auch „Vanja“ hat Anspruch auf einen positiven Geschlechtseintrag und die Bundesregierung hat bis zum 31. Dezember 2018 einen solchen Eintrag möglich zu machen. Mit dem Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts
vom 10. Oktober 2017 (1 BvR 2019/16)2 und in der umfassenden Begründung wird bestätigt, dass (1.) intergeschlechtliche Menschen einen Anspruch haben auf die gleiche positive Benennung ihres Geschlechts im Geburtenbuch und in der Folge im Personenstandsregister wie Frauen und Männer;  aus dem Grundgesetz kein Rechtsanspruch abzuleiten ist, die eine Einteilung einer Rechtsnorm im Personenstand auf lediglich männlich oder weiblich zu beschränken;. die Geschlechtsidentität – ich würde lieber von Selbstwahrnehmung und Selbstzeugnis eines Menschen sprechen – einen wesentlichen und schützenswerten Bestandteil des Geschlechts darstellt.

Folgende Leitsätze hat das Bundesverfassungsgericht als Zusammenfassung des Beschlusses
formuliert:
„1. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)
schützt die geschlechtliche Identität. Es schützt auch die geschlechtliche Identität
derjenigen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen. / 2. Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG schützt auch Menschen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen, vor Diskriminierungen wegen ihres Geschlechts. / 3. Personen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen, werden in beiden Grundrechten verletzt, wenn das Personenstandsrecht dazu zwingt, das Geschlecht zu registrieren, aber keinen anderen positiven Geschlechtseintrag als weiblich oder männlich zulässt.“

Von entscheidender Bedeutung werden die Rechtsfolgen sein: Die Rechtfertigungsgründe für kosmetische Operationen an intergeschlechtlichen Kindern und für die Feststellung: (geschlechtlich) „uneindeutig“ ist somit zu korrigieren in: (geschlechtlich) „eindeutig inter*“.

Die rechtliche Anerkennung intergeschlechtlicher Menschen birgt in sich auch noch eine andere Chance, die offenbar kaum gesehen worden ist:

Diese Bundesverfassungsgerichtsentscheidung wird hoffentlich auch die Zuständigen innerhalb der evangelischen Kirche beflügeln, eine Korrektur der Bibelübersetzung anzugehen.

Die Entscheidung, eine positive Benennung von intergeschlechtlichen Menschen im Sinne einer Geschlechtergerechtigkeit für die Umsetzung der Menschenrechte – Freiheit, Gleichheit und Solidarität sind auch in der christlichen Botschaft tief verankert – einzufordern, trägt in sich die Chance, das Thema Geschlecht und Geschlechtlichkeit nun neu zu verhandeln.

Reden wir also künftig besser von Geschlechtergerechtigkeit und was wir darunter verstehen.


Wenn wir von Geschlecht sprechen, welches der vielen Geschlechter meinen und beschreiben wir? Welche Ebene von Geschlecht haben wir im Sinn?

Soll es um das äußere anatomische Geschlecht gehen, diese unsichere Ebene, die sich bei jedem Menschen im Lebensverlauf extrem verändert?

Eine Ebene, die - durch andere Menschen in Momentaufnahmen betrachtet - durch Übertragung von Vorstellungen und erlernten Stereotypen sehr unterschiedliche Reaktionen auslöst?
Im Blick auf intergeschlechtlich geborene Menschen ist zu sagen, dass hier die Ungeduld und (Selbst-)Überschätzung von medizinisch Sachkundigen die Eltern oft verführt hat, am eigenen Kind aus einem scheinbar „uneindeutigen“ Geschlecht ein „Normgeschlecht“ designen zu lassen. In
anderen Zusammenhängen sprechen wir von Genitaloperationen als Genitalverstümmelungen, einer grausamen unmenschlichen Behandlung, wie es nicht nur die Expert*innen der UN-Folterrechtskonvention festgestellt haben.

Folter vermag ich nicht mit meinem Weltbild zu vereinen.

Äußere anatomische Geschlechter mögen sich ähneln, sie sind jedoch alle individuell, einzigartig, wie die Potenziale der Menschen selbst. Dies gilt auch für die Ebene des inneren anatomischen Geschlechts.
Auch hier ist festzustellen, dass alles sich entwickelt, differenziert, mehr oder weniger produziert,
manchmal, in kurzen Zeitspannen, kann es zum Ort neuen Lebens werden
.
Das System aus Wolff’schen und Müller’schen Gängen, aus Samenleitern, Tuben, Vulva, Prostata, Keimdrüsen, Eierstöcken, Schleimhäuten, Eizellen und Spermien, in scheinbarer Isoliertheit und doch Teil des Körpers, dem Ort archaischer Phantasien, wäre sicher auch ein Ort der Schönheit, der Vielfältigkeit und Wandlungsfähigkeit in sich birgt.

Dies schließt intergeschlechtliche innere anatomische Geschlechter mit ein.

Die Ebene des chromosomalen Geschlechts birgt in sich weitere Erkenntnisse und transportiert Bilder, die einer eigenen Betrachtung wert sind. Besonders die Zusammensetzung der menschlichen Chromosomen und der Desoxyribonukleinsäure (DNS) sowie der Energie- und Entwicklungspotenziale, die sich darin verbergen, sind inspirierend.

Man könnte meinen, es handele sich um eine Ebene des Geschlechts, die weniger Diskriminierungspotenzial hätte.

Ein Nachteil ist jedoch die fehlende Verfügbarkeit empirischer Ergebnisse. Wer kennt schon den Zustand der eigenen Chromosomen?

Hierbei sind intersexuelle Menschen im Vorteil, denn sie wissen häufig aufgrund der vielen erfahrenen Untersuchungen, welches Chromosomengeschlecht ihnen zugeschrieben wird.

Mal ist es xx, mal xy, mal xxy etc. 


Auch auf der Ebene des hormonellen Geschlechts ließe sich bestimmt ein Zusammenhang bezüglich der individuellen Einmaligkeit von Geschlecht herausarbeiten. Alle Menschen jeden Alters haben eine hormonelle Lage, die zwar immer schwankend ist in der Menge, der Art, ihrem Ursprung und ihrer individuellen Wirkung. Manche Hormone werden in unterschiedlichen Organen
produziert, andere über die Nahrung oder als Medikamente zugeführt.

Die Rezeptoren - die Hormonleser - sind Indikatoren für die Umsetzung.

Wenden wir uns dem gonadalen Geschlecht zu. Alle Menschen haben hormonproduzierende Organe. Dieses Gewebe in seinen schier unendlich erscheinenden Entwicklungsstadien und der Vielzahl von Produkten, der Faszination der Unterschiede und der Wirkung, die sich aus der Zusammensetzung ergibt, machen den Menschen in allen Geschlechtlichkeiten durch die eigene Hormonproduktion, gleich wieviel produziert wird, einzigartig und autonom.

Es bestimmt weite Teile der hormonellen Versorgung des Menschen über den gesamten Lebensverlauf, steuert die Fruchtbarkeit, die psychische Gesundheit, hat direkte Auswirkung auf die Libido und auf die Stoffwechselprozesse des Körpers. Intergeschlechtlichen Menschen wurden und werden diese hormonproduzierenden Organe sehr häufig selbst im gesunden Zustand entfernt.
Damit ist immer auch das Ende der Reproduktionsfähigkeit verbunden.

Viele intergeschlechtliche Menschen verlieren damit die sexuelle Lust und beklagen den Verlust ihrer Gesundheit.
Das gonadale Geschlecht ist somit ein Fall verletzter Grund- und Menschenrechte.

Ganz anders, zart und geheimnisumwittert kommt das psychische Geschlecht ins Spiel, die geschlechtliche Identität (engl. gender identity). Anders als die Bewertung und Beschreibung durch Dritte steht das psychische Geschlecht oder das Identitätsgeschlecht für die geschlechtliche Selbstwahrnehmung und Selbstauskunft der Person.

Die Selbstbeschreibung kann sein: weiblich, inter*, anders, divers, dazwischen, männlich, ich, und vieles andere mehr. Unsere wichtigste geschlechtliche Ausprägung liegt nicht in unserem Unterkörper, sondern zwischen den Ohren (Milton Diamond).

Eine weitere geschlechtliche Ebene stellt das Erziehungsgeschlecht dar.

Das Erziehungsgeschlecht spiegelt die jeweils auf die Geschlechter bezogenen, ausgehandelten Werte und Normen (zumeist des Zweigeschlechtersystems) wider, die Verhaltensmuster, die Geschlechtsstereotypen, die ein Zugehörigkeitsgefühl bewirken sollen.

Das Nicht-Mitdenken von intergeschlechtlichen Körpern und Identitäten und „intergeschlechtlich“ als mögliche Option von Erziehung führt zu Verunsicherung im selbst erlebten Körper und findet seine unnötigen Barrieren in der Identitätsentwicklung.

Die Anerkennung der eigenen Individualität in einer Welt mit vielen Körpern und Identitäten und
Rollen würde einen Ausschluss intergeschlechtlicher Menschen unmöglich machen.

Die Entscheidung, wie der einzelne Mensch leben möchte, führt zur Geschlechtsrolle (engl. gender role). Das Recht, das eigene Leben selbstbestimmt zu leben und nicht diskriminiert zu werden, gehört zu den gesellschaftlichen Werten, die auch christliche Wurzeln haben. Rollen verändern sich, auch die geschlechtsbezogenen.

Das Hebammengeschlecht löst Freude aus. Das Recht der Hebamme, zwischen die Beine des neugeborenen Kindes zu schauen, die subjektive Sicht der Hebamme, die Übertragung des Wissens und der Vorstellungen, das Zeugnis des Moments, ohne Berücksichtigung des geschlechtlichen Entwicklungspotenziales, findet in einer Geburtsbescheinigung seinen Ausdruck und bestimmt das Glück oder das Leid eines Menschen mit dessen individuellem Geschlecht.

„Kann das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden, so ist der Personenstandsfall ohne eine solche Angabe in das Geburtenregister einzutragen.“

 So heißt es in § 22 Abs. 3 des Personenstandgesetzes seit dem 1. November 2013.


Damit wäre dann staatlich angeordnet: Es gibt weibliches und männliches Geschlecht, und es gibt
Menschen ohne Geschlecht. Wäre es nicht so tragisch und diskriminierend, ich könnte über so viel Kurzsichtigkeit lächeln.

Das Bundesverfassungsgeschlecht hat mit seiner Entscheidung vom 10. Oktober 2017 diese Regelung des Personenstandsgesetzes als einen verfassungswidrigen Zustand gerügt und sich hinter
den einzelnen Menschen gestellt.
Diese Haltung ist aus christlicher Sicht die einzig vertretbare, denn es ist sicher: Menschen werden geboren und haben immer ein Geschlecht – ihr eigenes. Und sie haben ein Entwicklungspotenzial.

Als bitter ist in diesem Zusammenhang die rechtliche Situation zu bezeichnen, der sich ein intergeschlechtlicher Mensch im Personenstandsgeschlecht ausgesetzt sieht. Ein Kind, mit intergeschlechtlichen anatomischen, gonadalen und hormonellen Merkmalen geboren, wird selbstbewusst erzogen und wächst behütet auf, versteht den eigenen Körper, entwickelt eine würdevolle und befriedigende Selbstwahrnehmung und legt das Selbstzeugnis ab: ich bin ein Inter*-
Mensch und möchte eine staatliche Anerkennung. Die Selbstverständlichkeit des diskriminierungsfreien Geschlechtseintrages ist dem intergeschlechtlichen Menschen bisher versagt.

Das ist völlig absurd, denn niemand würde den Geschlechtseintrag „inter*“ wählen, wenn er nicht der Selbstwahrnehmung entspricht. Die Macht wissenschaftlich nicht belegbarer Normierungen wird hier
deutlich.

Selbst aus christlicher Sicht ist die Überhöhung von Geschlecht und Geschlechternormen nicht haltbar. Zeigt doch der wissenschaftliche Nachweis die Vielfältigkeit der geschlechtlichen Ebenen und der geschlechtlichen Potenziale des Menschen und die großartige Schöpfung.

Doch zurück zum Personenstandsgeschlecht. 


Wenn man erkennt, wie wirkmächtig die Geburtsbescheinigung der Hebamme ist – sie beurkundet
amtlich das „Geschlecht“ und hat häufig größere Macht als das persönliche Potenzial des Menschen selbst –, dann kann Mensch ins Zweifeln geraten.

Ist das bei Geburt festgestellte „Hebammengeschlecht“ notwendig oder sollte dies nicht als vorläufiger Eintrag dienen, bis sich Körper, Geist und Identität ausgebildet haben und der Mensch Zeugnis über das eigene „Sein“ abgeben kann.

Niemand würde etwas verlieren, alle würden gewinnen: Die Überzeugung – ich bin ich, ein Geschöpf Gottes.

Ich möchte nicht schließen, ohne einen Blick auf das Zuweisungsgeschlecht geworfen zu haben. 


Allein in Deutschland leben und leiden mehrere zehntausend intergeschlechtlich geborene Menschen an den Auswirkungen und Ergebnissen der Interventionen, der von der Medizin normierten Geschlechtlichkeit.
Wenn das Aussehen der eigenen Genitalien und sexuelle Vorstellungen von Medizin und Eltern auf das Kind übertragen werden und das Kind sogenannten „geschlechtsvereindeutigenden“ oder „geschlechtszuweisenden“ Eingriffen unterzogen, ein Kind „zurechtgeschnitzt“ wird, damit es später
einmal penetriert werden kann, oder selbst penetrieren kann, die Entscheidung nicht der Mensch selbst erbittet, dann ist nach meiner Rechtsauffassung der Tatbestand der schweren vorsätzlichen Körperverletzung erfüllt. 
Das ist eine Genitalverstümmelung aus dem Glauben heraus, dass man nur als von außen lesbarer Mann oder lesbare Frau leben kann.


Dass hier handwerklich gute Arbeit geleistet wird, die so geschaffenen Genitalen oft verblüffend nah
an die Schönheitsideale von Prototypen von Mann oder Frau herankommen, ist unstrittig.

Sehr häufig ist aber die Sensitivität nicht gegeben, dass das so Geschaffene nicht kompatibel mit dem Wunsch des Menschen selbst und eine Teilhabe an einem sozialen Leben, mit einer erfüllten Partnerschaft und der Erfüllung erotischen Begehrens, nicht möglich ist.

Dass dies eine schwere Menschenrechtsverletzung, einen unerlaubten Eingriff in Grund- und Menschenrechte darstellt, muss hier nicht weiter erörtert werden. Die Würdelosigkeit, die in der Verstümmelung von Kindern liegt, raubt jedem noch so guten Behandlungsergebnis den Glanz.

Die Lebensaufgabe, sich selbst anzunehmen, Lebenswege in einem solchen Zustand zu gehen und sich selbst zu finden, erfordert viel Energie und die Fähigkeit, sich zu wandeln, nicht zu zerbrechen. Sie verlangt vom intergeschlechtlichen Menschen mit medizinischem Zuweisungsgeschlecht schier
Unmenschliches, in jedem Fall sehr viel mehr als von Menschen, die unverletzt und mit der nötigen Wertschätzung aufgewachsen sind.

Diese Auflistung ist freilich unvollständig. Liebe, Respekt und Vertrauen kann ich nicht konstruieren, sie kommen aus mir selbst. Mein Glaube und das Bekenntnis zu dieser christlichen Gemeinschaft, unabhängig von meiner Geschlechtlichkeit, die Erkenntnis, so gewollt zu sein, macht mich zu einem
glücklichen Menschen.

Ich vertraue dem Wort, das geschrieben steht bei Jesaja: 


„Denn so spricht der HERR: Den Verschnittenen, die meine Sabbate halten und erwählen,
was mir wohlgefällt, und an meinem Bund festhalten, denen will ich in meinem Hause und in
meinen Mauern ein Denkmal und einen Namen geben; das ist besser als Söhne und Töchter.
Einen ewigen Namen will ich ihnen geben, der nicht vergehen soll. Machen wir uns auf den
Weg und geben Ihnen einen Namen und einen gleichberechtigten Platz: den intergeschlechtlichen Menschen.“

Lucie Veith

Quelltext: https://www.gender-ekd.de/download/Diverse-Identitaet.pdf?fbclid=IwAR3WpbJSYCgK654K6WYBS6_GlsFzy0djbo-1IqN_EDMXkMOou10KG9GZIT8

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