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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2019
Es wird immer schwerer, Hass und Unwahrheiten wie Diskriminierung zu entgehen In Zeiten von Fake News, Social Bots und Hate-Speech glauben wir mehr denn je daran, dass Seiten wie https://trans-weib.blogspot.com/eine wichtige Rolle spielen.
It is becoming increasingly difficult to escape hatred and falsehoods such as discrimination In times of fake news, social bots and hate speech, we believe more than ever that sites like https://trans-weib.blogspot.com/ play an important role.
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Berlin. Auf den Standesämtern ist es bereits möglich: Intersexuelle Menschen können dort als Geschlechtseintrag „divers“ angeben. Nun will auch die Berliner Polizei nachziehen. Im Polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem (Poliks) soll es diese Kategorie auch geben. Das bestätigte ein Polizeisprecher auf Nachfrage der Berliner Morgenpost. Damit setzt die Behörde gesetzliche Vorgaben um.
Der Bundestag hatte die Einführung des neuen Geschlechtseintrages Mitte Dezember des vergangenen Jahres beschlossen. Das Parlament setzte damit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts um. Die Erfassung der Kategorie „divers“ ist aktuell noch deaktiviert, da wiederum das Bundeskriminalamt (BKA) in ihrem System (Inpol) diese Eintragung noch nicht verarbeiten kann.
"Divers" wird auch im Bundeskriminalamt eingeführt
In der Praxis würde das bedeuten, dass es zwischen der Berliner Landespolizei und dem Bundeskriminalamt zu einer fehlerhaften Kommunikation kommen würde, wenn beispielsweise ein Verdächtiger als „divers“ geführt werden würde. Die Bundesbeamten könnten dann damit nichts anfangen. Geplant ist, dass das Erfassungssystem der Berliner Polizei spätestens im November dieses Jahres die dritte Kategorie bekommt. Auch beim Bundeskriminalamt soll es dann freigeschaltet werden.
Für die Polizei hat sich nämlich eine geradezu absurde Situation ergeben. Zwar ist die Behörde bereits in der Lage von anderen Stellen, wie dem Einwohnermeldeamt oder dem Ausländerzentralregister, „divers“ als Eintragung entgege...
Attest oder eidesstattliche Erklärung erforderlich
Was auf Expertenebene zu Diskussionen führt, trifft bislang in der Bevölkerung auf wenig Resonanz. Das Interesse an der neuen Geschlechterkategorie hält sich in Grenzen. Dabei ist Berlin noch die Stadt mit der größten Nachfrage. Laut Innenverwaltung wollten in den ersten vier Monaten seit der Gesetzesänderung neun Menschen bei den Standesämtern ihre Angaben entsprechend ändern lassen. Neun weitere baten, die Eintragung offen zu lassen.
Zur Änderung des Eintrags müssen Menschen ein ärztliches Attest vorlegen, in Ausnahmefällen soll auch eine eidesstattliche Versicherung reichen. Aus den Unterlagen muss laut Innenverwaltung hervorgehen, dass die Person wegen einer Variante der Geschlechtsentwicklung weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht eindeutig zugeordnet werden kann.
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