Samstag, 12. Oktober 2019

Die Große Koalition plant ein Operationsverbot an intersexuellen Kindern Wann hat ein Kind ein gesundes Geschlecht? Und sollten Chirurgen darauf Einfluss nehmen? Die Antwort darauf ist kompliziert. /// Parents should not only be able to consent to their child in sterilization, but also in interventions that have a (visual) gender-adjusting effect.

Copyright © 2011-2021 Nikita Noemi Rothenbächer- Alle Rechte vorbehalten!
Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2018

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Die Große Koalition plant ein Operationsverbot an intersexuellen Kindern

Wann hat ein Kind ein gesundes Geschlecht? Und sollten Chirurgen darauf Einfluss nehmen? Die Antwort darauf ist kompliziert.

Es gibt mehr Geschlechter als nur Mann und Frau. Was einige schon wussten und für andere neu war, bestätigte das Bundesverfassungsgericht im November 2017 und schrieb fest, dass es nun in Deutschland ein dritte Option geben muss.
Inter oder divers, könnte deshalb am dem 1.1.2019 im Personalausweis stehen und gemeint sind damit vor allem intergeschlechtliche Personen, möglicherweise aber auch Trans-Personen, die nicht in die gängigen Mann-Frau-Schemata passen.
Eine der wichtigsten Forderungen intergeschlechtlicher Personen neben einer dritten Option im Personenstandsregister ist ein Operationsverbot an Kindern und Säuglingen, die nicht eindeutig als Jungen oder Mädchen geboren werden. Diese medizinische Praxis, seit Jahrzehnten in Deutschland gängig, hat auch in den vergangenen Jahren offenbar nicht abgenommen:
1.700 Genitaleingriffe finden jährlich an Kindern statt, errechnete die Medizinhistorikerin Ulrike Klöppel 2016 in einer vielzitierten Studie. Und: Die Eingriffe sind in den letzten Jahren laut Studie nicht gesunken, obwohl die medizinischen Leitlinien zu Vorsicht mahnen. Stattdessen hat sich die Diagnostik verändert – ein möglicher Hinweis darauf, dass Medizinerinnen und Mediziner die Eingriffe durch entsprechende Diagnosen rechtfertigen.

Ärztinnen und Ärzte sprechen von DSD, disorders of sex development. Betroffene sprechen von Zwangssterilisation und Körperverletzung. Amnesty International schrieb in einem Bericht 2017, die Eingriffe an intergeschlechtlichen Kindern würden gegen die UN-Kinderrechtskonvention verstoßen. Der Deutsche Ethikrat fordert eine Entschädigung für Personen, die mit den Folgen der Operationen leben.
All diese Stimmen könnten nun Gehör finden, denn im Entwurf für den Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD, der am Montag unterschrieben wird, wird ein solches Verbot gefordert.
Darin heißt es:
Wir werden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hierzu umsetzen. Wir werden gesetzlich klarstellen, dass geschlechtsangleichende medizinische Eingriffe an Kindern nur in unaufschiebbaren Fällen und zur Abwendung von Lebensgefahr zulässig sind.
Was genau damit gemeint ist, erklärt das Familienministerium BuzzFeed News auf Anfrage. In den Koalitionsvertrag kam die Passage auf Bestreben der frisch designierten Justizministerin Katarina Barley, die sich in der Vergangenheit schon mehrfach für ein Operationsverbot aussprach.
In einer Erklärung an BuzzFeed News zu der Passage im Koalitionsvertrag schreibt das Bundesfamilienministerium:
„Die Vereinbarung im Koalitionsvertrag bezieht sich insbesondere auf Kinder mit angeborenen Variationen der körperlichen Geschlechtsmerkmale. Insbesondere bei diesen Kindern kann man nämlich nicht voraussehen, ob sich die Geschlechtsidentität des Kindes weiblich, männlich oder nicht-binär herausbildet.
Deshalb sollten die Körper dieser Kindern nicht durch medizinische Eingriffe in der frühen Kindheit verändert werden.“ Andernfalls handele es sich um einen Verstoß gegen das Selbstbestimmungsrecht.
Grundlage für ein entsprechendes Gesetz könnte ein Entwurf des Instituts für Menschenrechte sein, den das Ministerium bereits erarbeiten ließ.

Was wird genau operiert?

Zu den Operationen an intersexuellen Menschen gehören etwa: Penisamputation, Klitorisektomie, Anlegen einer künstlichen Vagina, eine sogenannte Neovagina, Gonadektomie, Kastration oder Eierstockentfernung.
Bei knapp 70 Prozent der Personen mit chirurgischer Behandlung erfolgt der erste Eingriff im Vorschulalter, in mehr als der Hälfte der Fälle, bevor das Kind zwei Jahre alt ist.
Ein gutes Drittel der Befragten der Umfrage des Ethikrates gibt an, sich über die hormonelle Behandlung gut aufgeklärt zu fühlen. Ein weiteres Drittel fühlt sich unzureichend oder gar nicht informiert.
Kritisiert wird vor allem, dass bei den Operationen teilweise hormonproduzierende Organe entfernt werden, etwa nach innen gewachsene Hoden. Aus medizinischer Sicht wird das in der Regel mit einem erhöhten Krebsrisiko begründet. Auch hier sprechen Betroffene von unnötigen Zwangssterilisationen, die eigentlich über bereits bestehende Gesetze verboten sind und in den Bereich der Körperverletzung oder gar schweren Körperverletzung fallen. In den Fällen intergeschlechtlicher Kinder würden sie jedoch nicht beachtet.
Das Familienministerium gibt ihnen Recht. Das bereits bestehende Sterilisationsverbot im BGG greife für betroffene Kinder nicht ausreichend, heißt es in der Antwort an BuzzFeed News.
„Eltern sollten nicht nur in Sterilisationen nicht für ihr Kind einwilligen können, sondern auch nicht in Eingriffe, die eine (optische) geschlechtsangleichende Wirkung haben. Geschlechtsangleichende Eingriffe sollten erst zulässig sein, wenn das Kind selbst einwilligungsfähig ist.“
Die Begründung, ein Kind brauche chirurgische Eingriffe, um nicht unter seiner genitalen oder geschlechtlichen Uneindeutigkeit zu leiden, hält das Ministerium für veraltet. Die fachmedizinischen Leitlinien zum Thema zeigten, das Eingriffe darauf ohnehin keinen Einfluss hätten.
Wird ein intergeschlechtliches Kind also zugunsten einer künstlichen Vagina operiert und es hormonell behandelt, fühlt es sich als Heranwachsende oder Erwachsene nicht auch automatisch als Frau.
In den aktuellen fachmedizinischen Leitlinien von 2016 wird zu äußerster Vorsicht bei den Operationen geraten, außerdem sollen zuvor ausführliche Beratungen stattfinden. Darin heißt es: „Ziel ist es dabei, eine bestmögliche Lebensqualität zu erreichen und nicht ein eindeutiges männliches oder weibliches Geschlecht“.
Das Problem: Die Leitlinien sind rechtlich nicht bindend. Und Studien wie die von Klöppel lassen vermuten, dass die Leitlinien nicht immer eingehalten werden.
Das bestätigt auch Lucie Veith vom Verein Intersexuelle Menschen e.V.: „Die Beratungsmaßnahmen vor der OP werden nicht eingehalten. Wie sind exklusiv der einzige Anbieter, der eine sogenannte Peer-To-Peer-Beratung anbietet, also Aufklärung und Unterstützung für betroffene Eltern. Doch häufig bekommen wir erst Bescheid, wenn bereits operiert wurde.“ In mehreren dutzend Fällen sei das jährlich der Fall, so Veith.
Dr. Birgit Köhler, Kinder-Endokrinologin an der Charité, kann nicht erklären, woran das liegt. Sie arbeitet in der Charité-Klinik in Berlin, einem der Kompetenzzentren für Intersexualität in Deutschland.
Dort wird interdisziplinär beraten: Hormonell, gynäkologisch, psychologisch. Und die kosmetischen Operationen bei Intersexualität im Kindesalter, ohne Einwilligung der Betroffenen, sollten der Vergangenheit angehören.
Ein gesetzliches Operationsverbot hält Köhler einerseits für richtig, aber auch schwierig:
„Geschlechtszusweisende Operationen bei Intersexualität sollten nicht mehr stattfinden. An der Charité werden diese Operationen nicht mehr durchgeführt. Es ist ganz klar, dass das nicht notwendig ist und dass man abwarten sollte.
Auch in den anderen Kompetenzzentren werden solche Operationen, in denen Kinder bei Intersexualität vermännlicht oder verweiblicht werden, nicht mehr empfohlen.“
Aber, so Köhler, es gäbe Fälle, die medizinisch notwendig sind, bei denen Operationen mindestens strittig seien. Etwa, wenn eine Harnröhre einen „falschen“ Ausgang nimmt, etwa bei Jungen nicht in der Penisspitze sondern wie bei Mädchen endet, eine sogenannte Hypospadie. Es gebe Studien, die zeigten, dass frühzeitige Operationen bessere Ergebnisse für die Betroffenen bringen.
Jedoch, so die Ärztin, gebe es große Uneinigkeiten, was als Intersex-Diagnose zählt und was nicht. Wann also, stellt sich die Frage, soll operiert werden und wann nicht?
Die konstanten Operationszahlen bei Intersexualität aus der medizinischen Studie von Klöppel hält die Ärztin deshalb für uneindeutig. „Da müsste man sich genauer anschauen, auf welche Operationen sie sich genau sich bezieht. Es wird auch unterschiedlich bewertet, was zu Intersexualität zählt und was nicht.“

Wann ist eine Operation notwendig? Darüber herrscht oftmals Uneinigkeit zwischen Ärztinnen und Betroffenen.

Auch eine weitere Gruppe ist gegen ein grundsätzliches Operationsverbot: der Elternrat SHG Eltern-XY-Frauen / SHG Eltern intersexuelle Menschen. Es handelt sich um eine Vertretung von Eltern aus zwei Selbsthilfegruppen, deren Kinder zwischen den Geschlechtern geboren sind. Einige davon identifizieren sich als sogenannte XY-Frauen.
XY-Frauen sind Menschen, die als Frauen angesehen werden und sich auch oftmals so identifizieren, aber einen männlichen Chromosomensatz haben. Für viele von ihnen sind Hormonbehandlungen und Operationen der richtige Weg, um sich mit Identität und Körper im Reinen zu fühlen.
Das bestätigt auch Gerda Janssen-Schmidchen, Mitarbeiterin der Beratungsstelle für Intersexualität in Niedersachsen. „Viele Eltern wollen kein absolutes Operationsverbot.“
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes veröffentlichte der Elternrat eine Stellungnahme. Darin heißt es: „Wir fordern daher eine (Konflikt-)Beratungsverpflichtung und das zwingende Vorliegen einer ärztlichen Zweitmeinung vor sogenannten geschlechtsangleichenden medizinischen Eingriffen jeglicher Art.“ Eine Zweitmeinung statt einem grundsätzlichen Operationsverbot – so also sieht es der Elternrat.
Für Gerda Janssen-Schmidchen gibt es deshalb keine einfache Lösung: „Zum Thema gibt es viele Meinungen sowie unterschiedliche Ziele und eigentlich nur eine Einigkeit: Es muss dringend etwas passieren.“



Bis heute werden rund 2000 Kinder pro Jahr operiert, damit sie in das Schema „Junge oder Mädchen“ passen /// To date, around 2,000 children are operated on each year to fit into the "boy or girl" scheme. .

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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2018

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Die Bundesregierung unternimmt weiterhin nichts gegen Operationen an intersexuellen Kindern

Bis heute werden rund 2000 Kinder pro Jahr operiert, damit sie in das Schema „Junge oder Mädchen“ passen.

Intersexuelle Kinder werden auch 2019 regelmäßig operiert, um in das Schema „Junge oder Mädchen“ zu passen. Die Bundesregierung hat weiterhin keinen konkreten Plan, dies zu verändern – obwohl dies im Koalitionsvertrag im März 2018 angekündigt worden war. Das ergibt eine kleine Anfrage von Jens Brandenburg, FDP-Sprecher für LSBTI, an die Bundesregierung.

Es sei geplant, baldmöglichst einen entsprechenden Gesetzentwurf einzubringen, heißt es in der Antwort. „Die Frage zu den inhaltlichen Planungen kann derzeit noch nicht beantwortet werden, weil der Meinungsbildungsprozess innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen ist.“ Im Februar diesen Jahres hatte die Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Fraktion ähnlich geantwortet.
Intersexuelle Kinder werden weiterhin regelmäßig operiert. Das zeigte erst zu Beginn diesen Jahres eine neue Studie. Mehr als 2000 dieser Eingriffe fanden 2016 laut der Studie an Kindern statt. Auch neue medizinische Leitlinien haben die Operationen laut der Studie nicht begrenzt.
Zu den Genitaloperationen an intersexuellen Kindern gehören etwa plastisch-rekonstruktive Operationen des Hodensacks oder Klitorisreduktionen. Dabei wird die Klitoris der Kinder chirurgisch verkleinert. Ärztinnen und Ärzte verstoßen mit den Behandlung intersexueller Kinder regelmäßig gegen geltende medizinische Leitlinien, zeigte im vergangenen Jahr eine Recherche von BuzzFeed News.

Schwerwiegende körperliche und psychische Folgen

Die Bundesregierung will gesetzlich gegen die geschlechtszuweisenden Operationen vorgehen. Im Koalitionsvertrag von 2018 heißt es: „Wir werden gesetzlich klarstellen, dass geschlechtsangleichende medizinische Eingriffe an Kindern nur in unaufschiebbaren Fällen und zur Abwendung von Lebensgefahr zulässig sind.“
Doch konkrete Pläne gibt es dazu offenbar noch nicht. Jens Brandenburg kommentiert die kleine Anfrage der Bundesregierung: Es sei „beschämend“, dass es noch immer keinen Zeitplan zum Verbot geschlechtsangleichender Operationen gebe. „Seit über über einem halben Jahr ist das Ministerium einem Gesetzentwurf offenbar keinen Millimeter näher gekommen. Ministerin Lambrecht muss nun endlich aus dem Sommerschlaf erwachen und die Versprechung des Koalitionsvertrags umsetzen.“ Er nennt die Eingriffe „menschenverachtende Operationen“, die schnellstmöglich verboten werden müssten.
Laut Bundesärztekammer kommen jährlich 150 Kinder mit Genitalien zur Welt, die nicht eindeutig männlich oder weiblich sind. Eine andere, häufig verwendete Schätzung geht davon aus, dass 1,7 Prozent der Menschen weltweit intergeschlechtlich sind.
Seit Jahren kämpfen Aktivist*innen für ein gesetzliches Verbot von Operationen an intergeschlechtlichen Kindern. Erwachsene Betroffene leiden häufig an schwerwiegenden körperlichen und psychischen Folgen und nennen die Operationen „Genitalverstümmelung“. Anwältinnen halten die Eingriffe teilweise für Körperverletzung oder schwere Körperverletzung. Die Agentur für Europäische Grundrechte kam 2015 zu dem Ergebnis, dass die Menschenrechte von Intersexuellen durch die Operationen missachtet werden.

Das Menschliche

Und Sie wissen nicht, mit was Sie es zutun haben! Doch diese bekommen euch, ein Fakt!

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