Dienstag, 20. Juli 2021

Seit über 40 Jahren fordern Menschen beim CSD sexuelle Selbstbestimmung und Anerkennung nicht-heteronormativer Lebensentwürfe ein.


Seit über 40 Jahren fordern Menschen beim CSD sexuelle Selbstbestimmung und Anerkennung nicht-heteronormativer Lebensentwürfe ein.

EU: Ungarn und Polen diskriminieren sexuelle Minderheiten

Die Kommission der Europäischen Union leitet rechtliche Schritte gegen seine Mitgliedsstaaten Polen und Ungarn ein. Beide sollen die Rechte von nicht-heterosexuellen Menschen missachten und mit Warnhinweisen vor nicht-stereotypen Geschlechterrollen sowie "LGBT-ideologiefreien Zonen" gegen die menschenrechtliche Charta der EU verstoßen.


Die Europäische Union versteht sich nicht nur als Wirtschaftsgemeinschaft, sondern auch als eine Werteunion, die ihrem Selbstbild nach auf der Gleichberechtigung aller sowie der Anerkennung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte fußt. Sollten diese Werte also in den eigenen Reihen verletzt werden, besteht dringender Handlungsbedarf. Aus diesem Grund wurden nun rechtliche Schritte gegen die Mitgliedsstaaten Polen und Ungarn eingeleitet. Den Ländern wird vorgeworfen die Rechte von nicht-heterosexuellen Menschen in einer Weise einzuschränken, welche der allgemeinen Gleichberechtigung und den Grundrechten der Staatengemeinschaft widersprechen soll.


In Artikel 2 der Verträge der Europäischen Union gibt es einen klaren Bezug zu den Menschenrechten und der Nicht-Diskriminierung von Minderheiten sowie der Anerkennung von gesellschaftlicher Pluralität und Toleranz. Diese Vertragsverpflichtungen sieht die EU-Kommission nun verletzt.


Der ungarischen Regierung wird unter anderem vorgeworfen, dass Literatur sowie weitere Kulturgüter, welche nicht-rollenstereotype Geschlechterbilder zeigen, mit einem Warnhinweis versehen werden sollen.


In Polen geht es um den Umgang der Regierung mit selbsternannten "LGBT-freien Zonen": Immer mehr polnische Gebietskörperschaften, welche den deutschen Bundesländern ähneln, bezeichnen ihre Bezirke als "LGBT-ideologiefrei" und unterfüttern dies mit gesetzlichen Regelungen. Durch die erzkonservative PiS-Partei in der Regierung Polens werden solche Bestrebungen nicht nur nicht verhindert, sondern erhalten sogar Unterstützung. Die in den meist südöstlich gelegenen Gebietskörperschaften regierende PiS will für den Erhalt einer traditionellen Ehe und Rollenverteilung einstehen und tritt daher besonders der LGBTQ-Bewegung entgegen und versucht deren Sichtbarkeit stark einzuschränken, beispielsweise indem die Aufklärung über nicht-heterosexuelle Menschen verboten wird.


Die beiden Osteuropäischen Staaten haben nun zwei Monate Zeit zu den Vorwürfen Stellung zu beziehen bevor weitere Schritte eingeleitet werden, kündigte die Kommission an. In letzter Konsequenz ist es daher durchaus möglich, dass die beiden Fälle vor den Europäischen Gerichtshof kommen.


Die Auswüchse der Diskriminierung von sexuellen Minderheiten in Teilen von Ungarn und Polen haben mittlerweile die rein gesellschaftliche Ebene der Ächtung bereits überschritten und finden nun vermehrt ihre Entfaltung in Gesetzen, welche die freie Information und Aufklärung über LGBTQ-Themen unmöglich machen sollen. An diesem Punkt war es aufgrund ihrer eigenen Maßstäbe für die europäische Unionsgemeinschaft dringend an der Zeit zu Handeln. Inwiefern aber ernsthafte Konsequenzen drohen könnten, sollten die Gesetze in Polen und Ungarn weiter in Kraft bleiben, ist schwer zu prophezeien. Wichtig ist aber, dass den beiden Staaten klar gemacht werden sollte, dass es Subventionen aus dem Geldtopf der EU nur dann geben kann, wenn sie auch nach deren Werten handeln.


Quelltext: https://hpd.de/artikel/diskriminierung-sexueller-minderheiten-19480?fbclid=IwAR3WkdfkTfvrwBWYqjpKN3eTsAaNRs5nlJEp9rA2E5ZxMs2aAEsUmt9v0O0 

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