Donnerstag, 30. Juni 2022

Was kaum Beachtung in Medien findet, jedoch nach sehr langer Zeit, Leid für viele brachte, hat ein ende!


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Bislang mussten transgeschlechtliche, nicht-binäre und intergeschlechtliche Menschen ein langwieriges, entwürdigendes Verfahren durchlaufen, um in ihrem Ausweis Geschlecht und Vornamen ändern zu dürfen. Das will die Ampelkoalition ändern. Denn: "Anspruch auf Würde hat jeder einzelne Mensch." Jeder Mensch in Deutschland soll sein Geschlecht und seinen Vornamen künftig selbst festlegen und in einem einfachen Verfahren beim Standesamt ändern können. Das sieht ein in Berlin vorgestelltes Konzept der Bundesministerien für Justiz und Familie für ein neues Selbstbestimmungsgesetz vor. Es soll das Transsexuellengesetz (TSG) ersetzen, das von vielen Menschen als unzeitgemäß und diskriminierend empfunden wird. Wenn die Neuregelung so wie geplant umgesetzt wird, ist bei der Frage des Geschlechtseintrags und der Vornamen künftig unerheblich, ob es sich um einen transgeschlechtlichen, nicht-binären oder intergeschlechtlichen Menschen handelt. Gutachten zur sexuellen Identität oder ein ärztliches Attest sollen als Voraussetzung für eine Änderung nicht verlangt werden. Inter-Menschen sind Menschen, deren körperliches Geschlecht nicht der medizinischen Norm von männlichen oder weiblichen Körpern zugeordnet werden kann, sondern sich in einem Spektrum dazwischen bewegt. Als nicht-binär bezeichnet man Menschen, die weder eine männliche noch eine weibliche Geschlechtsidentität haben. Transmenschen fühlen sich dem Geschlecht, das ihnen bei Geburt zugeschrieben wurde, nicht zugehörig. Für Minderjährige bis 14 Jahre sollen die Sorgeberechtigten die Änderungserklärung beim Standesamt abgeben. Jugendliche ab 14 Jahren sollen die Erklärung selbst abgeben können, allerdings mit Zustimmung der Eltern. Zu möglichen strittigen Fällen für die Gruppe der Minderjährigen ab 14 Jahre heißt es in dem von den beiden Ministerien formulierten Eckpunkte-Papier: "Um die Persönlichkeitsrechte der jungen Menschen zu wahren, kann das Familiengericht in den Fällen, in denen die Sorgeberechtigten nicht zustimmen, orientiert am Kindeswohl - wie auch in anderen Konstellationen im Familienrecht - die Entscheidung der Eltern auf Antrag des Minderjährigen ersetzen." Betroffene dürfen nicht gegen ihren Willen geoutet werden Bisher ist vorgeschrieben, dass Betroffene für eine Änderung des Geschlechts- oder Vornamenseintrags zwei psychologische Gutachten einreichen müssen. Am Ende entscheidet dann das zuständige Amtsgericht. Das Verfahren ist langwierig und teuer und wird von Betroffenen als entwürdigend kritisiert. Bundesjustizminister Marco Buschmann und Familienministerin Lisa Paus wiesen ausdrücklich darauf hin, dass ihr geplantes Gesetz keine Festlegung zu der Frage etwaiger körperlicher geschlechtsangleichender Maßnahmen enthalten werde. Solche Maßnahmen würden weiterhin auf Grundlage fachmedizinischer Regelungen entschieden. Das TSG sei "pathologisierend", weil es Transgeschlechtlichkeit wie eine Krankheit behandle, und atme "den Geist der 70er-Jahre", sagte Paus. Selbstbestimmt leben zu können, sei "fundamental für alle Menschen". Die Eckpunkte sehen auch ein "bußgeldbewehrtes Offenbarungsverbot" vor, wie die Grünen-Politikerin ausführte. Damit soll es untersagt werden, Angaben über die frühere Geschlechtsidentität oder den früheren Vornamen eines Menschen zu veröffentlichen, wenn dieser das nicht will. Es gehe darum, ein "Zwangs-Coming-out" zu verhindern. Buschmann betonte, Transsexualität sei "nicht der statistische Normalfall, aber es ist normal". Daher sei auch die Zahl der Betroffenen letztlich unerheblich: "Anspruch auf Würde hat jeder einzelne Mensch." Der FDP-Politiker sagte über das TSG aus dem Jahr 1980: "Das geltende Recht behandelt die betreffenden Personen wie Kranke. Dafür gibt es keine Rechtfertigung."

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