Sonntag, 17. September 2023

Die Ungerechte Manipulation von Facebook und Google, welche die Rechtsextremen-Meinungen von Lobbyisten der Wirtschaft und Politik vertrehten! Manipulation

Man redet oft von Manipulation, doch erklärt wird diese selten! „Das Spektakel ist zum Wert unserer Zeit geworden. Es gibt keine Werte mehr, niemand weiß, was gut, was schlecht, was schön, was hässlich ist. Wir leben in einer der verwirrendsten Zeiten der Geschichte“. In einem totalitären Staat spielt es keine Rolle, was die Leute denken, denn die Regierung kann die Menschen mit Gewalt kontrollieren, indem sie einen Knüppel benutzt. Aber wenn man die Menschen nicht mit Gewalt fügen kann, muss man kontrollieren, was die Leute denken, und der übliche Weg dazu ist Propaganda,” sagt Noam Chomsky! Um Personen zu lenken, braucht es nicht nur einiges an Geschick – Manipulatoren machen sich eine Reihe psychologischer Techniken zu Nutze, die ihre Opfer hinters Licht führen oder gefügig machen sollen. In diesem Kompakt fassen wir einige von ihnen zusammen. Wie wird man im Alltag manipuliert? Ständig. In der Familie, der Beziehung, in Freundschaften, im Job und Büro… Glaubt man dem Ansatz, tun wir nichts ohne Berechnung und Motiv – wenn auch manchmal unbewusst. Umso wichtiger, dass wir uns die Manipulation, sowohl die eigene als auch die von anderen, vor Augen führen. Manipulation beginnt bei der inneren Haltung“ „Wenn es Ihnen weniger um Dialog geht, sondern Sie Ihr Ziel um jeden Preis erreichen möchten, agieren Sie wahrscheinlich manipulativ“. Die Strategie der Ablenkung besteht darin, die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit von wichtigen Themen abzulenken. Eine Möglichkeit ist es, die Nachrichten mit Geschichten über triviale Themen zu überschwemmen. Ziel dabei ist es, die Menschen abzulenken und ihre Gedanken zu beschäftigen. So sollen sie aufhören zu fragen, warum die Medien nicht über bestimmte Themen berichten, die wirklichen Probleme vergessen. Diese Methode entspricht einer “Umfrage” in der Politik. Das heißt, sie besteht darin, die Bevölkerung durch Gerüchte oder Ideen zu testen, um zu bewerten, wie auf gewissen Maßnahmen reagiert werden würde. Das schafft ein Problem, das später durch die Politik gelöst werden kann. Dadurch sieht das Publikum die Manipulatoren als Helden. Gradualismus manipuliert die Menschen, indem er sie dazu bringt, sozial ungerechte Entscheidungen zu akzeptieren.  Der Schlüssel zum fragwürdigen Erfolg es, sich ihm im Laufe der Jahre langsam und progressiv zu nähern. Zum Beispiel mag das Ziel eines Unternehmens sein, 80 % der Mitarbeiter eines großen, hochkarätigen Unternehmens zu entlassen. Die Medien mögen damit anfangen, negative Nachrichten über das Unternehmen zu veröffentlichen: Umsatzeinbrüche, Börsencrashs, Gerüchte usw. Langsam wird damit ein Bewusstsein dafür geschaffen, dass es dem Unternehmen schlecht gehe, und die Öffentlichkeit auf die “großen Nachrichten” vorbereitet.  Wenn die Entlassungen allerdings gleich zu Beginn bekanntgegeben worden wären, hätte es wohl einen öffentlichen Aufschrei gegeben. Eine andere Strategie, die Timsit auf die Medienmanipulation bezieht, ist es, eine unpopuläre Entscheidung als “notwendig”, “für eine bessere Zukunft” oder “zu unserem Besten” zu präsentieren. Die Autoren überzeugen die Öffentlichkeit so davon, dass die Opfer dieser Entscheidungen dazu führen, dass die Dinge später wesentlich besser würden. So gewöhnen sich die Bürger an eine geringere Lebensqualität. Sie fangen an, diese als normal zu betrachten.  Letztendlich werden sich die Menschen dem aktuellen Stand der Dinge fügen und aufhören, das zu fordern, was sie einst hatten. Das passiert gerade in unserem Deutschland, hoffe es fällt euch auf! Denn die AfD hat dazu gelernt, da gibt es gut Studierte gut Ausgebildete, denn was man nicht Weiß,  kann man heute kaufen! Laut Timsit bevorzugen die Medien ein ignorantes, unkultiviertes Publikum.  Wenn man es vom Wissen isoliert hält, kann es leichter manipuliert werden. Diese Maßnahme hält auch Unbotmäßigkeit und Rebellionen fern, denn Information ist Macht und wer nicht informiert ist, hat demzufolge weniger Macht. Hier bei Facebook besteht: MEINUNGSVERBOTSZONE FACEBOOK
Facebook versucht nach wie vor mit rechtswidrigen Mitteln, das Recht auf freie Meinungsäußerung in seinem sozialen Netzwerk einzuschränken. Das Landgericht Zweibrücken urteilte im September, dass der Beitrag eines Nutzers, welcher sich auf das Thema Transsexualität bezog, wiederhergestellt werden muss. Laut der Auffassung des Gerichts war auch die Einschränkung des Accounts des Klägers nicht gerechtfertigt. Diese stellte eine weitere Sanktion für die Veröffentlichung des Beitrags dar. Facebook verzichtet weiterhin auf Anhörungen der Nutzer In dem Fall, welcher kürzlich vor dem Landgericht Zweibrücken verhandelt wurde, ging es um die Löschung des Beitrages eines Nutzers und die 30-tägige Sperrung seines Facebook-Profils. Diese Maßnahmen wurden durch den Meta-Konzern – wie so oft in der Vergangenheit – ergriffen, ohne, dass im Vorfeld eine Anhörung des Nutzers stattgefunden hat. Dieser hatte so keinerlei Möglichkeit, sich selbst zu dem Sachverhalt beziehungsweise zu der Intention seines Beitrags zu äußern. Seine Klage rechtfertigte der betroffene Nutzer damit, dass die Löschung seines Beitrages, sowie die Sperrung seines Facebook-Accounts, unrechtmäßig durch den Meta-Konzern erfolgt seien. Schließlich unterlägen bloße Meinungsäußerungen grundsätzlich einem Schutz durch das Gesetz – sein Beitrag stelle nichts anderes dar. Der Beitrag, der sich auf einen anderen Medienbericht zu Transsexuellen bezog, entsprach dabei dem folgenden Wortlaut: „Ich betrachte Transsexuelle als merkwürdige Gestalten, die mich in der gleichen Art und Weise interessieren, wie für mich im tiefsten China die Größe eines Reiskorns von Bedeutung ist. Dass das #ard und das #zdf, die Goebbels Medien 2021 anders sehen, ist zu erwarten.“ Angeblicher Verstoß gegen ohnehin unwirksame Gemeinschaftsstandards Der Meta-Konzern versuchte die Klage selbstverständlich abzuweisen. In seiner Argumentation bezog sich Facebook so darauf, dass der Beitrag des Nutzers gegen die Gemeinschaftsstandards beziehungsweise die Nutzungsbedingungen des Netzwerks verstoße. Der betreffende Beitrag falle in die Kategorie der „Hassrede“. Transsexuelle Menschen würden in diesem als „merkwürdige Gestalten“ bezeichnet. Die Meinungsfreiheit gelte in diesem Fall somit nach der Auffassung des Plattform-Betreibers nicht. Diese Einstellung zeigt bereits die beunruhigende Haltung des Konzerns zu den deutschen Grundrechten. Landgericht Zweibrücken: Beitrag muss wieder freigeschaltet werden Allerdings teilte das Landgericht Zweibrücken die Auffassung des Klägers und REPGOW, dass der verhandelte Beitrag durch Meta wieder freizuschalten ist. Begründet wird dies damit, dass die vertraglichen Pflichten durch Facebook verletzt wurden seien. Diese ergeben sich aus dem eigenen Nutzungsvertrag des Netzwerkes. Eine generelle Berechtigung zum Löschung von Nutzer-Beiträgen bestünde nämlich nicht. Zwar umfassen die Nutzungsbedingungen von Facebook einen sogenannten „Entfernungsvorbehalt“, allerdings sei dieser als unwirksam anzusehen. Bestätigt wurde dies in der Vergangenheit sogar bereits durch den Bundesgerichtshof. Daneben gäben auch weitere vertragliche Bedingungen dem Facebook-/Meta-Konzern keinerlei Recht, Nutzerbeiträge ohne eine vorherige Anhörung zu entfernen. Sollten Nutzer Beiträge auf der Plattform einstellen, die einen Verstoß gegen die Gemeinschaftsstandards darstellen, könne Facebook durchaus eine Aufforderung, diese zu löschen, aussprechen. Sofern im Vorfeld allerdings keine entsprechende Anhörung des Nutzers stattfindet, sei das Vorgehen von Meta als rechtswidrig zu bewerten. Meinung zu Transsexuellen ist kein Straftatbestand Der Ausnahmefall, in dem die Löschung eines Beitrages aus einer rechtlichen Perspektive in Ordnung wäre, bestünde darin, dass die jeweilige Äußerung einen Straftatbestand erfüllt. In dem vorliegenden Fall äußerte der Nutzer allerdings lediglich, er habe „kein Interesse an Transsexuellen“. Auch, wenn diese Verkündung als überflüssig und unerheblich gewertet werden könne, stellt sie keinesfalls eine Straftat dar.
Viele Benutzer von Facebook aus der deutschen Messerszene habe es live miterlebt, Knife-Blog.com wurde von den US-Multis auf die Liste der verbotenen Schriften gesetzt. Rein zufällig nur wenige Tage nach einem Artikel, in dem die SPD wegen ihrer Vorschläge zur Verschärfung des Waffengesetzes von Knife-Blog harsch kritisiert worden war. Zufällig? Vielleicht nicht ganz, denn erst ein von der SPD vorangetriebenes Gesetz hat die rechtlichen und technischen Voraussetzungen geschaffen, unliebsame Meinungen aus den sozialen Medien zu verbannen. Mein Blog wird von Facebook blockiert, so wurde es mir von anderen SHG mitgeteilt, selbst oder mehr noch in der USA! Facebook versucht nach wie vor mit rechtswidrigen Mitteln, das Recht auf freie Meinungsäußerung in seinem sozialen Netzwerk einzuschränken. Das Landgericht Zweibrücken urteilte im September, dass der Beitrag eines Nutzers, welcher sich auf das Thema Transsexualität bezog, wiederhergestellt werden muss. Laut der Auffassung des Gerichts war auch die Einschränkung des Accounts des Klägers nicht gerechtfertigt. Diese stellte eine weitere Sanktion für die Veröffentlichung des Beitrags dar. Facebook verzichtet weiterhin auf Anhörungen der Nutzer In dem Fall, welcher kürzlich vor dem Landgericht Zweibrücken verhandelt wurde, ging es um die Löschung des Beitrages eines Nutzers und die 30-tägige Sperrung seines Facebook-Profils. Diese Maßnahmen wurden durch den Meta-Konzern – wie so oft in der Vergangenheit – ergriffen, ohne, dass im Vorfeld eine Anhörung des Nutzers stattgefunden hat. Dieser hatte so keinerlei Möglichkeit, sich selbst zu dem Sachverhalt beziehungsweise zu der Intention seines Beitrags zu äußern. Seine Klage rechtfertigte der betroffene Nutzer damit, dass die Löschung seines Beitrages, sowie die Sperrung seines Facebook-Accounts, unrechtmäßig durch den Meta-Konzern erfolgt seien. Schließlich unterlägen bloße Meinungsäußerungen grundsätzlich einem Schutz durch das Gesetz – sein Beitrag stelle nichts anderes dar. Der Beitrag, der sich auf einen anderen Medienbericht zu Transsexuellen bezog, entsprach dabei dem folgenden Wortlaut: „Ich betrachte Transsexuelle als merkwürdige Gestalten, die mich in der gleichen Art und Weise interessieren, wie für mich im tiefsten China die Größe eines Reiskorns von Bedeutung ist. Dass das #ard und das #zdf, die Goebbels Medien 2021 anders sehen, ist zu erwarten.“ Angeblicher Verstoß gegen ohnehin unwirksame Gemeinschaftsstandards Der Meta-Konzern versuchte die Klage selbstverständlich abzuweisen. In seiner Argumentation bezog sich Facebook so darauf, dass der Beitrag des Nutzers gegen die Gemeinschaftsstandards beziehungsweise die Nutzungsbedingungen des Netzwerks verstoße. Der betreffende Beitrag falle in die Kategorie der „Hassrede“. Transsexuelle Menschen würden in diesem als „merkwürdige Gestalten“ bezeichnet. Die Meinungsfreiheit gelte in diesem Fall somit nach der Auffassung des Plattform-Betreibers nicht. Diese Einstellung zeigt bereits die beunruhigende Haltung des Konzerns zu den deutschen Grundrechten. Landgericht Zweibrücken: Beitrag muss wieder freigeschaltet werden Allerdings teilte das Landgericht Zweibrücken die Auffassung des Klägers und REPGOW, dass der verhandelte Beitrag durch Meta wieder freizuschalten ist. Begründet wird dies damit, dass die vertraglichen Pflichten durch Facebook verletzt wurden seien. Diese ergeben sich aus dem eigenen Nutzungsvertrag des Netzwerkes. Eine generelle Berechtigung zum Löschung von Nutzer-Beiträgen bestünde nämlich nicht. Zwar umfassen die Nutzungsbedingungen von Facebook einen sogenannten „Entfernungsvorbehalt“, allerdings sei dieser als unwirksam anzusehen. Bestätigt wurde dies in der Vergangenheit sogar bereits durch den Bundesgerichtshof. Daneben gäben auch weitere vertragliche Bedingungen dem Facebook-/Meta-Konzern keinerlei Recht, Nutzerbeiträge ohne eine vorherige Anhörung zu entfernen. Sollten Nutzer Beiträge auf der Plattform einstellen, die einen Verstoß gegen die Gemeinschaftsstandards darstellen, könne Facebook durchaus eine Aufforderung, diese zu löschen. Mfg Nikita Noemi Rothenbächer

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