Dienstag, 19. September 2023

If we are all equal, there are no minorities, only oppression! /// If we are all equal, there are no minorities, only oppression!

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung. Wenn wir alle gleich sind, gibt es keine Minderheiten, sondern nur Unterdrückung! Der Gleichheitssatz ist ein Grundsatz im Verfassungsrecht der in seiner allgemeinen Ausprägung besagt, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Er bildet ein Erbe der europäischen politischen Philosophie und findet sich heute in den meisten demokratischen Rechtssystemen. Doch auf der Welt, wird heftig Diskriminiert-Gelogen und Betrogen dann als Wahrheit verkauft! AfD oder Putin wie Donald Trump sind einfache Beispiele!
Minderheiten Es gibt viele Instrumente der Desinformation – ein besonders subtiles, und dadurch wirkungsvolles, ist die Halbwahrheit. In jedem Land gibt es Gruppen von Menschen, die sich aufgrund ihrer Herkunft, Religion, Sprache oder Kultur von der Mehrheit der Bevölkerung unterscheiden. Diese Menschengruppen bezeichnet man als ethnische Minderheiten. Oftmals haben diese Gruppen mit Rassismus und Diskriminierung zu kämpfen. Was ist die größte Minderheit in Deutschland? In Deutschland leben laut Statistischem Bundesamt neun Millionen Ausländer. Also etwa elf Prozent der Gesellschaft. Die meisten – etwa 1,5 Millionen sind Türken – Tendenz fallend. Welche Rechte haben Minderheiten in Deutschland? Der Schutz der nationalen Minderheiten in Deutschland sowie ihrer Sprachen wird durch Vorschriften des deutschen Rechts als auch durch internationale Abkommen gewährleistet. Unsere Verfassung verbietet jede Form von Diskriminierung wegen der Sprache oder auf Grund von Heimat und Herkunft (Artikel 3 Abs. des Grundgesetzes )! Welche Rechte haben anerkannte Minderheiten? Gleichbehandlung. Rechtsperson / Rechtsfähigkeit. ...Privatsphäre und Familie. Bewegungsfreiheit. ...Öffentlichkeit und Politik. Versammlungsfreiheit. ...Freiheitsentzug und Justiz. auf Leben. ...Existenzsicherung. auf Nahrung. ...Wirtschaft. Arbeitsrechte. ...Religion, Kultur, Wissenschaft, Bildung. M.(auch: Minorität) ist ein politisch-soziologischer Grundbegriff, der auf die Beziehungen zwischen den unterschiedlichen Teilen eines Ganzen verweist, d. h. auf das Verhältnis zwischen »allen«, »vielen« und »wenigen«. 1) M. bezeichnet eine, gemessen an der Anzahl, kleinere Gruppe von Personen (z. B. bei Interner Link:Abstimmungen). Hierzu zählt z. B. die parlamentarische M. (i. d. R. die Opposition), die durch bestimmte Interner Link:Rechte (z. B. Anhörungs-, Antragsrechte) in die Lage versetzt werden soll, (obwohl M.) die Arbeit der Interner Link:Mehrheit und der Interner Link:Regierung zu kontrollieren und ggf. zu beeinflussen. 2) M. bezeichnet eine Bevölkerungsgruppe, die sich von der übrigen Interner Link:Bevölkerung aufgrund bestimmter sozialer bzw. ökonomischer Unterschiede, politischer oder religiöser Interner Link:Überzeugungen, ethnischer Zugehörigkeit etc. abgrenzt oder die abgegrenzt wird. Zu unterscheiden sind a) M., die gegenüber der Mehrheit benachteiligt werden, und b) M., die in der Lage sind Mehrheiten zu unterdrücken (z. B. während der Interner Link:Apartheidin Südafrika). 3) M.-Rechte dienen dem Schutz von M. a) gegen Benachteiligung, Unterdrückung und Übergriffe bzw. b) garantieren die Sonderstellung von M. und tragen ggf. zu deren Weiterbestand bei (z. B. in Form eigener Schulen). Da ein wesentliches Element moderner Interner Link:Demokratien die freie Entfaltung und die Vielfalt politischer, sozialer und wirtschaftlicher Ausdrucksformen ist, kommt den M.-Rechten erhebliche Bedeutung zu. 4) M.-Rechte bezeichnen bestimmte Rechte von Kapitaleignern, die zur Sicherung ihrer Interner Link:Interessen bei unternehmerischen Interner Link:Entscheidungen dienen. Halbwahrheiten sind Falschaussagen, die zu einem Teil auf tatsächlichen Ereignissen, zu einem anderen auf fiktiven oder spekulativen Inhalten basieren, oder die reale Sachverhalte übertreiben, umdeuten oder in falsche Zusammenhänge stellen. Als Instrument eines postfaktischen politischen Diskurses sind sie sehr erfolgreich und schwerer zu entlarven als offensichtliche Lügen. Der Begriff des 'Postfaktischen' ist seit 2016 omnipräsent und wurde damals von der Deutschen Gesellschaft für Sprache sogar zum Wort des Jahres gewählt. Er beschreibt einen politischen Diskurs, für den die Orientierung an Tatsachen kaum noch eine Rolle zu spielen scheint – eine Beobachtung, die sich 2016 vor allem auf die Brexit-Kampagne und auf den ersten Wahlkampf Donald Trumps bezog. Trump behauptete beispielsweise bei einem Treffen mit Abgeordneten des Senats und des Repräsentantenhauses am 23. Januar 2017, dass er – und nicht die Präsidentschaftskandidatin der Demokraten Hillary Clinton – die meisten Stimmen (popular vote) gewonnen hätte. Seine Behauptung stütze er auf eine Halbwahrheit: Sein Freund, der Golfer Bernhard Langer, habe ihm erzählt, er sei in einem Wahllokal in Florida abgewiesen worden, während andere Wartende ihre Stimmen hätten abgeben dürfen, obwohl sie wie illegale Eingewanderte ausgesehen hätten. Die Geschichte verbreitete sich rasch, auch in den deutschen Medien, und Langer, der als deutscher Staatsbürger in den USA gar nicht wählen darf, korrigierte dahingehend, dass er sie nur von einem Freund gehört und sie dann einem anderen Freund erzählt habe, der sie einem weiteren Freund erzählt habe, der über Verbindungen zum Weißen Haus verfüge, wo die Geschichte dann entsprechend verzerrt worden sei. Vier Jahre später, nach der amerikanischen Präsidentschaftswahl 2020, behaupteten Trump, Mitglieder der republikanischen Partei und zahlreiche Anhänger*innen erneut, es habe massenhaften Wahlbetrug gegeben und Präsident Trump sei darum der eigentliche Gewinner der Wahl. Zum Beweis wurden abermals – neben offenkundigen Lügen – Halbwahrheiten ins Feld geführt, so ein aus dem Kontext gerissener Videoschnipsel des damaligen demokratischen Präsidentschaftskandidaten Joe Biden, der unter anderem von der frisch gewählten republikanischen Kongressabgeordneten Marjorie Taylor Green verbreitet wurde. Biden sagt in dem Videoclip, herausgeschnitten aus einem Interview zehn Tage vor der Wahl: "Wir haben, glaube ich, die größte und umfassendste Wählerbetrugsorganisation in der Geschichte der amerikanischen Politik aufgebaut". Aus den unmittelbar vorangegangenen und nachfolgenden Sätzen geht jedoch hervor, dass Biden sich hier nicht auf Bemühungen um Wahlbetrug, sondern im Gegenteil um die Verhinderung von Wahlbetrug bezieht, und dass er mit seiner Aussage Menschen Mut machen wollte, sich nicht von republikanischen Bestrebungen, sie von der Wahl abzuhalten, einschüchtern zu lassen. Im Nachdenken über Halbwahrheiten und andere Formen der Desinformation ist es gleichwohl hilfreich, diese nicht als Gegenstück zu einer wie auch immer gearteten 'Wahrheit' anzusehen, sondern sich an ideologiekritischen Überlegungen zu orientieren, wie sie die kritische Theorie bereits vor einem halben Jahrhundert entworfen hat. Rechtlicher Schutz von Minderheiten Der rechtliche Schutz von Minderheiten ist auf nationaler und internationaler Ebene geregelt. Dabei werden unterschiedliche Schutzkonzepte verfolgt, um die Rechte von Minderheiten zu wahren und ihre Benachteiligung oder Diskriminierung zu verhindern. Zu den wichtigsten rechtlichen Regelungen und Normen gehören das Grundgesetz, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und internationale Abkommen wie die Rahmenkonvention zum Schutz nationaler Minderheiten oder die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen. 2.1 Schutz im Grundgesetz Das Grundgesetz (GG) bietet Minderheiten in Deutschland Schutz in Form von allgemeinen Grundrechten und speziellen Minderheitenrechten. Hierzu zählen insbesondere Artikel 3 GG, der das Diskriminierungsverbot und die Gleichberechtigung festschreibt: Artikel 3 GG: (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. (3) Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Nun meine Damen und Herren anhand vieler Beispiele von Donald Trump, ist ersichtlich, was hier gesagt bzw. beschrieben wird ist Fakt! Die breite Mehrheit sind die Väter und Mütter von Minderheiten, dazu gehört Politik und Populismus mehr noch Diskriminierung und Gewalt, ja Mord und Totschlag, eine Realität welche keiner Verleugnen kann, denn es ist Fakt! Mfg Nikita Noemi Rothenbächer

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