Samstag, 14. April 2018

Solidarity what a beautiful word, but unfortunately it is so to be solidary or to act, something has happened! /// Solidarität welch schönes Wort, doch leider ist es so um Solidarisch zu sein oder zu handeln, ist etwas vorgefallen!

Copyright © 2011-2021 Nikita Noemi Rothenbächer- Alle Rechte vorbehalten!
Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2018
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Solidarität welch schönes Wort, doch leider ist es so um Solidarisch zu sein oder zu handeln, ist etwas vorgefallen!
Meist in Kürze von Zeit und Raum, bei vielen entsteht eine Art von Mitleid auch ein Gefühl von Ungerechtigkeit lässt uns denken zeigen wir uns Solidarisch!

Doch die Realität ist nicht immer so, einige Dinge welche Weltweit vorhanden sind, werden sehr vernachlässigt!
Denken wir an Homosexuelle,  Transgender, Intersexuelle,  Behinderte usw., auch besteht das Phänomen das große Persönlichkeiten sich gerne Solidarisch zeigen, meist um da durch weitere persönlich Aufmerksamkeit zu erhalten! Nach kurzer Zeit, ist jedoch diese Solidarität verflogen!

Die wenigste Solidarität erhält man von "Politikern bzw. Regierungen", meist weil gerade diese kaum eine Stellung abgeben können, da Sie mit Schuldig an Missständen sind, aus welchen Gründen auch immer!

Nein meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Freunde und Besucher, ich schreibe keinen Blödsinn, sondern benenne Tatsachen welcher jeder kennt, sollte es nicht so sein, weil man es nicht wahrnehmen möchte!

Schlagzeilen wie "Homosexuelle werden in Tschechien in Lager entführt gefoltert, gedemütigt und als "Unmenschen" behandelt, Intersexuelle gibt es angeblich dort nicht!
Die Hand darüber hält der "Reichste Mann der Welt, Herr Putin", im eigenen Land einer dieser Minderheiten anzugehören ist für uns hier nicht vorstellbar!
In den USA werden Homosexuelle einfach abgeschlachtet, mit dem Blut des Opfers wird dann an die Wand geschmiert "Hitler, hatte doch Recht"! 
Kein Wunder der Präsident "Herr D. Trump" unterstützt und schürt weiterhin Diskrimination, Er selbst wie ein "Verkappter" - Mafia-Boss um Minderwertigkeitskomplexe zu überspielen!

Somit ist es weit her mit "Solidarität" oder, selbst Medien nehmen daran teil, unrecht oder Gerechtigkeit spielen keine Rolle nur Einschaltquoten zählen!

Hochachtungsvoll

Nikita Noemi Rothenbächer


Begriffsdefinitionen „Intersexualität“ X: Diskussion und Conclusio
In den letzten Beiträgen wurde anhand der Analyse dreier zentraler Texte – vom Pädiater Andrea Prader (hier), dem Gynäkologen Ernst Philipp (hier) und dem Psychiater Hans Jörn Lammers (hier) – die lebendige Diskussion um die Fassbarkeit und Klassifikation von Intersexualität/Hermaphroditismus Ende der 1950er Jahre im deutschsprachigen Raum detailliert dargelegt und mit weiteren Literaturstellen, beispielsweise aus dem Lehrbuch der Kinderchirurgie von Max Grob (hier), aus medizinischen Wörterbüchern und aus dem als Standardwerk angelegtem Sammelband „Intersexualität“ von Claus Overzier (siehe hier) flankiert. Die solchermaßen vorgenommene dichte Beschreibung macht eine Zeitgebundenheit der verwendeten Begriffe mehr als augenfällig.

Unterschiedliche Bestimmungen des „Kerngeschlechts“

Beispielhaft seien hier die Begriffe erwähnt, die für die Beschreibung des Kerngeschlechts verwendet werden: Prader bezeichnet als genetisches oder chromosomales Geschlecht den an Zellkernen im Blutbild, Schleimhautabstrich oder der Hautbiopsie erhobenen Befund.  Ihm folgt Philipp, der anhand der Geschlechtsbestimmung aus Zellkernen chromosomal männliche von chromosomal weiblichen Personen unterscheiden möchte.  Lammers  zieht aus der histomorphologischen Bestimmung des Chromosomengeschlechtes direkt den Bezug zur XX- oder XY-Chromosomenkonstitution, eine XXY-Konstitution sei, so formuliert er 1961,  noch nicht sicher erwiesen.  Mit diesen Bezeichnungen wird eine starke Kausalität zwischen einem vorhandenen Barr-Körperchen und dem chromosomalen Geschlecht hergestellt, die als Ausdruck dafür gesehen werden kann, wie sehr man es schätzte, bzw. herbeisehnte, eine distinkte Unterscheidungsmöglichkeit zwischen männlich und weiblich bei unklaren Befunden, insbesondere vor dem Auftreten von sekundären Geschlechtsmerkmalen wie Brustwachstum, Stimmbruch, Menstruation und Ejakulation, zur Hand zu haben. Die klare Unterscheidung war eher sprachlich erwirkt, als dass sie sich so wirklich im histomorphologischen Befund darstellte. Die Untersucher von Blutausstrichen, der erwähnte Hans-Rudolf Wiedemann, nennt in seiner praktischen Anleitung zur Untersuchung von Leukozytenzellkernen, dass 500 Zellen durchgemustert werden sollten. Wenn bei sechs Zellen ein drum-stick gefunden werde, sei das chromosomale Geschlecht weiblich.  Dieser statistisch schwache Befund wird sprachlich stark dichotom konnotiert.

Overzier verwendet dann 1961 den vorsichtiger formulierten Begriff des chromatin-positiven Kerngeschlechts, welches beim echten Klinefelter-Syndrom vorkomme.  Er kann diesen Befund auch mit dem Ergebnis der nun möglichen „Chromosomenuntersuchungen aus den Teilungsfiguren des Knochenmarks“ in Beziehung setzen, wonach sich eine Gesamtchromosomenzahl von 47 ergebe.  Nun, ab 1959, sind Chromosomenkonstellationen wie 47, XXY und 45, X0 denkbar. Doch schon zuvor wurde die Definitionskraft des chromosomalen Geschlechts, was lediglich ein Chromatinkörperchen war, als stärker als das gonadale Geschlecht angesehen. So haben schon Prader, Philipp und Lammers die Neuordnung der verschiedenen Formen der Intersexualität nicht mehr primär nach dem gonadalen, sondern nach dem chromosomalen Geschlecht vorgenommen. Dieser Wechsel in der primären Ordnungskategorie findet also in einem Wissensraum statt, der sich zunächst nur auf das Vorkommen von Chromatinkörperchen stützen kann, sich mit der sprachlichen Terminologie gleichwohl auf die genetische Forschung und die Chromosomen in ihrer Gesamtheit bezieht. Der sprachlichen Vorwegnahme des ‚chromosomalen Geschlechts’ folgt die Grundlagenwissenschaft nach.

Theorie und Therapie

Das Bedürfnis nach einer Neuordnung der verschiedenen Formen der Intersexualität wird nicht nur durch die neuen diagnostischen Möglichkeiten genährt, sondern auch durch die neuen therapeutischen Möglichkeiten, die insbesondere in der Cortisontherapie des adrenogenitalen Syndroms bestehen, die ab 1950 sehr rasche Verbreitung findet. Und eben, weil hier eine Behandlungsmöglichkeit, eine erfolgreiche therapeutische Intervention zur Verhinderung der Virilisierung bestand, nährte sich die Hoffnung, auch bei anderen Intersexualitätsformen spezifische therapeutische Möglichkeiten zu finden.
Prader und Philipp betonen in ihren Publikationen insbesondere bei Formen der testikulären Feminisierung die Nicht-Behandlung, beziehungsweise die Abstinenz von Operationen. Prader formuliert deutlich, dass es eine Therapie nicht gebe. Und auch Philipp legt eine abwartende, beobachtende Haltung an den Tag, auch wenn es um die Entfernung von Bauchhoden geht, es sei denn, sie bereiten Beschwerden. Diese aktuell stark diskutierte Frage, inwieweit ein potentielles Entartungsrisiko die Entfernung von Gonaden im Kindesalter – ohne Zustimmung des noch nicht einwilligungsfähigen Kindes – rechtfertigt, klingt in den 1950er Jahren schon an. Die Experten Prader und Philipp äußern sich hier sehr zurückhaltend und abwartend. Auch Overzier referiert zwar das von Pathologen beschriebene Entartungsrisiko, nimmt jedoch von einer „prophylaktischen und prinzipiellen Gonadenentfernung Abstand.“ Dies ist ein bemerkenswerter Befund, denn in den 1950ern gab es noch kein bildgebendes Verfahren wie Ultraschall oder MRT, um eine kontinuierliche Überwachung durchführen zu können. Die beobachtende, zuwartende Haltung scheint von Prader, Philipp und Overzier wohl betont zu werden, weil sie mit dem zu forschen operativen Eingreifen ihrer Kollegen nicht d’accord gingen.

Bewusstes Verschweigen

In den 1950er Jahren drückt sich das paternalistische Arzt-Patienten-Verhältnis auch insbesondere darin aus, dass Befunde oder Diagnosen bewusst nicht mitgeteilt, sondern vielmehr verschwiegen werden. So formuliert Prader hinsichtlich der Therapie bei Gonadendysgenesie :
… diese Individuen sind immer, und zwar auch dann als Frauen zu betrachten, auch wenn das chromosomale Geschlecht männlich ist. Es wäre unklug und falsch der Patientin oder den Angehörigen mitzuteilen, dass das chromosomale Geschlecht männlich sei, da dieses Wissen nur beunruhigen und Verwirren kann.
Philipps Aussage ist hier ähnlich: „Der männliche Pseudohermaphrodit mit der Testisdysgenesie bleibt so, wie er ist: genetisch ein Mann, phänomenologisch eine Frau; von diesem Zwiespalt der Natur sollte er nie etwas erfahren.“ Auch bei Lammers finden sich Anklänge zum Verschweigen und Verschleiern der Diagnose als wirksamen therapeutisches Element. So würde „die Bezeichnung ‚feminines intersexuelles Syndrom’ […] nicht erkennen lassen, dass ein männlicher Ausgangstyp vorliegt.“
Das Verschweigen der Diagnose war ein üblicher Umgang in der Medizin der 1950er Jahre; das dies insbesondere auf die Wissensfigur des ‚chromosomalen Geschlechts’ angewendet wurde, kann als Zeugnis der paternalistischen Struktur oder auch als ein vorsichtiges Walten mit noch unsicherer Erkenntnis angesehen werden. Bei Overzier findet sich das Verschweigen in den Therapieempfehlungen in differenzierter Form, hier hinsichtlich der Gonadendysgenesie:
Die Patientin ist immer schon bei der Diagnosestellung und nicht erst vor der Heirat über die endgültige Sterilität aufzuklären. Aber es ist zu betonen, dass Kohabitationsfähigkeit mit normaler Libido möglich erscheint. Das Kerngeschlecht soll, wenn es ‚männlich’ ist, unter allen Umständen verschwiegen werden.
Verschweigen von erhobenen Befunden, von Diagnosen widerspricht dem heutigen Ansatz in der Medizin, dem „informed consent“. Und so zeigt sich auch hier, dass eine starke Veränderung im Umgang und in der Wahrnehmung von erhobenen Befunden und Diagnosen und nicht nur in der Möglichkeit der Befunderhebung stattgefunden hat.

Terminologie und Pathologisierung

Die verschiedenen neuen oder neu strukturierten Terminologien zu Intersexualität sagen nichts über den Krankheitswert aus. Je nach Perspektive stehen im Diskurs um die Intersexualität unterschiedliche Fragen und Personen im Mittelpunkt – das ‚wahre Geschlecht’, die Bedürfnisse und Fragen des Kindes und des zukünftigen Erwachsenen, die Bedürfnisse der Eltern nach einem normalen, gesunden Kind, die Kriterien zur Geschlechtsbestimmung, die möglichen therapeutischen Interventionen des Arztes.

Ausblick: Theorie und Praxis

Diese vielen Entwicklungen in einem so kurzen Zeitraum – 1957 bis 1961 – bilden sich in Lehrbüchern und wissenschaftlichen Publikationen anders ab als in Krankenakten. Denn im direkten Kontakt mit Menschen war nicht die intellektuelle Diskussion, wie dieses Syndrom jetzt einzuordnen wäre, handlungsleitend, sondern die Frage, welche lebenswirkliche Relevanz das Syndrom für die jeweiligen Betroffenen habe. Sowohl beim Turner- als auch beim Klinefelter-Syndrom betraf dies vor allem die Sterilität, also die Unmöglichkeit eigene Kinder zu bekommen. Das Paradigma des Verschweigens, welches von den Fachbuchautoren vornehmlich für das Kerngeschlecht formuliert wurde, weitete sich auch auf dieses einschneidende Symptom aus. Dies ist der Eindruck der aus den Vorstudien zu einem jetzt anlaufenden interdisziplinären Forschungsprojekt entsteht, in dem die Behandlung von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung am Kinderspital Zürich im Zeitraum von 1945 bis 1970 aufgearbeitet wird.


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Donnerstag, 12. April 2018

Zwischen Genderwahnsinn und Ehe für alle /// Between "gender madness" and marriage for all

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Zwischen „Genderwahnsinn“ und Ehe für alle

Between "gender madness" and marriage for all

Während die einen endlich heiraten dürfen, werden die anderen verfolgt. 2017 hat viel Fortschritt gebracht für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans*- und Intermenschen, gleichzeitig war das Jahr aber auch voller Widersprüche.

Es war eine kleine Nachricht, aber sie platzte mitten in die Freude über die Ehe für alle: Anfang August nannte das Innenministerium die Anzahl der Straftaten im ersten Halbjahr 2017, die mit sexueller Orientierung zusammenhingen. Mit 130 Fällen waren das 15 Prozent mehr als im 2016 – und damals schon hatte man einen Anstieg homo- und transphober Straftaten festgestellt. Auch Transphobie fällt statistisch in diesen Bereich, obwohl trans* keine sexuelle Orientierung ist.

Gerade mal einen Monat zuvor war die Ehe für alle im Bundestag verabschiedet worden. Damit können gleichgeschlechtliche Paare seit Oktober offiziell heiraten – ihre Lebenspartnerschaften sind der Hetero-Ehe in allem gleichgestellt. Denselben Schritt machten 2017 unter anderem auch Australien, Malta, Finnland und – mit Einschränkungen – Slowenien. Die Norwegische Staatskirche erlaubte zudem gleichgeschlechtliche Eheschließungen, und Taiwan kündigte als erstes Land in Asien an, in den nächsten Jahren ein entsprechendes Gesetz auszuarbeiten. Sogar der autoritäre und unberechenbare philippinische Präsident Rodrigo Duterte sagte kürzlich, er unterstütze die Ehe für alle. In Österreich setzte das Verfassungsgericht die Ehe für alle durch.

Doch während auf rechtlicher Ebene viel in Sachen Gleichstellung vorangeht, beunruhigt zugleich der Anstieg der Straftaten gegen LGBTI.

Nun muss man mit solchen Zahlen vorsichtig sein. Besonders bei Gewalt im Privatbereich ist die Dunkelziffer hoch, weil viele Opfer die Angriffe herunterspielen oder aus Scham nicht anzeigen. Es könnte also auch einfach sein, dass inzwischen mehr Menschen das Selbstbewusstsein haben, bei homo- oder transfeindlichen Vorfällen zur Polizei zu gehen.

Identität ein Luxusproblem?

Trotzdem muss man die Zahlen im Auge behalten. Es ist nicht unüblich, dass die Gewalt gegen Minderheiten zunimmt, wenn diese sichtbarer werden und sich Rechte erkämpfen. Auch nicht vergessen sollte man, dass rechtspopulistische und nationalistische Kräfte in Deutschland stärker werden. Und auch wenn rechte Politker*innen sich heute seltener explizit homo- oder transfeindlich äußern: Die Veränderungen in der politischen Landschaft, zum Beispiel der Einzug der AfD in den Bundestag, sorgen zumindest indirekt für queerfeindliche Stimmung.
So schreibt der SPD-Außenminister und beinahe-Kanzlerkandidat Sigmar Gabriel im Spiegel, seine Partei habe sich zu viel für die Ehe für alle gefeiert, dagegen zu wenig für Mindestlöhne oder Rentenerhöhungen. In seinem Gastbeitrag mit dem Titel Sehnsucht nach Heimat schreibt Gabriel: „Ein Blick auf die Entwicklung der Demokraten in den USA zeigt, wie gefährlich diese Konzentration auf die Themen der Postmoderne sein kann. Wer die Arbeiter des Rust Belt verliert, dem werden die Hipster in Kalifornien auch nicht mehr helfen.“
Dieses Gegeneinander-Ausspielen von harter Überlebenspolitik auf der einen und angeblich softer, Lifestyle-Identitätspolitik auf der anderen Seite ist nicht neu – und auch nicht erst seit gestern falsch. Denn Bürger*innenrechte sind nicht nur was für Hipster. Das zu behaupten ist vor allem einer Strategie der Rechten – die jetzt offenbar von der politischen Mitte aufgegriffen wird.


Aber 2017 war nicht nur das Jahr der Ehe für alle und rechtspopulistischer Erfolge. Es war auch nicht nur das Jahr, in dem die Supermärkte mit Einhorn-Produkten überschwemmt wurden (was in diesem Jahresrückblick zumindest eine lobende Erwähnung verdient hat) oder in dem die Orange ist the New Black-Stars Samira Wiley und Lauren Morelli geheiratet haben (kreisch!). Es war auch das Jahr der Geschlechtsidentität.

Zwischentöne beim Geschlecht

Im November entschied das Bundesverfassungsgericht, dass es nicht nur männlich und weiblich geben darf. Verfassungsbeschwerde hatte eine Interperson eingelegt, die sich in der Öffentlichkeit Vanja nennt. Vanja war zuvor mit der Forderung gescheitert, im Personenstandsregister den Eintrag „inter/divers“ zu bekommen. Zwar gab es schon die Möglichkeit, bei Kindern den Geschlechtseintrag nach der Geburt leer zu lassen, die Richter*innen in Karlsruhe entschieden aber, es brauche ein drittes Geschlecht – oder aber der Eintrag müsse komplett abgeschafft werden. Der Gesetzgeber muss diese Entscheidung nun umsetzen. Mehrere hundert Gesetze könnten betroffen sein, da in ihnen konkret auf Geschlecht Bezug genommen wird.


Was der Entscheid allerdings nicht automatisch mit sich bringt: Ein Verbot sogenannter geschlechtsangleichender Operationen, die immer noch an Säuglingen und Kindern vorgenommen werden. Davon betroffen sind pro Jahr etwa 1.700 Kinder, wie Genderforscher*innen der Humboldt-Universität Berlin 2016 erhoben haben. Ein Operationsverbot existiert bereits in Malta.

Aktivist*innen versuchen, geschlechtliche Zwischentöne im Recht zu verankern und haben damit Erfolg – allerdings nicht immer. Wenige Wochen nach dem Entscheid für ein drittes Geschlecht wies das Verfassungsgericht eine Beschwerde der Informatikerin Nicole Faerber gegen das Transsexuellengesetz zurück. Faerber hatte gefordert, dass die Pflicht zur psychologischen Begutachtung abgeschafft werden soll. Dieser müssen sich alle Trans*menschen unterziehen, wenn sie ihren Geschlechtseintrag ändern wollen. Viele empfinden das als demütigend und als Angriff auf ihre Würde. Das Gericht argumentierte allerdings: Da die Beschwerdeführerin Faerber sich bisher geweigert hatte, an einer Begutachtung teilzunehmen, könne sie auch keine Verletzung ihrer Menschenwürde geltend machen.

Ungleich gleich

Wenn es also darum geht, wie gut queere Menschen an der Gesellschaft teilhaben können, gibt es immer größere Unterschiede zwischen L, G, B, T und I. Mehr und mehr werden diejenigen queeren Identitäten und Lebensweisen anerkannt, die sich am stärksten an der Hetero-Kleinfamilie orientieren. Sprich: schwule und lesbische Paare mit Kindern und eindeutigen Geschlechtern. Für alle anderen ist es nach wie vor schwer, Verständnis und Anerkennung zu bekommen.

Und noch ein Detail macht einen entscheidenden Unterschied: welche Staatsbürgerschaft man hat.

Gerade sorgt der Fall einer Familie aus Leipzig für Aufsehen, die nach Tunesien abgeschoben werden soll, obwohl sie Verfolgung aufgrund sexueller Orientierung geltend gemacht hat. Das Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge sieht in der Tatsache, dass der Familienvater bi ist und deshalb in seinem Herkunftsland um seine Sicherheit fürchtet, keinen dringenden Grund, die Abschiebung auszusetzen. Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Monika Lazar forderte in dieser Woche, den Fall erneut zu prüfen. Tunesien gehört zu den nordafrikanischen Ländern, die die große Koalition eigentlich im März zu „sicheren Herkunftsstaaten“ erklären wollte. Sie scheiterte am Bundesrat. Allerdings gilt, ob sicher oder nicht: Queere Geflüchtete tragen häufig selbst die Beweislast, dass ihnen tatsächlich Gewalt oder Verfolgung droht, wenn sie in ihre Herkunftsländer zurückkehren.

Fazit: 2017 kriegt ein Fleißbienchen

In den vergangenen zwölf Monaten hat es einige Fortschritte für queere Menschen gegeben, die sich noch vor wenigen Jahren kaum jemand wirklich hätte vorstellen können. Gleichzeitig sind diejenigen, die die Vater-Mutter-Kind-Norm verteidigen und alles andere als „Genderwahnsinn“ beschimpfen, kein bisschen weniger geworden. Stattdessen setzt sich immer mehr die Vorstellung durch, dass LGBTI-Themen Luxusprobleme seien, mit denen man sich zu viel befasst habe – weswegen der kleine Mann sich von der etablierten Politik abgewendet habe. Inwiefern sich diese Idee in die politischen Programme übersetzt, hängt noch davon ab, wer demnächst regieren wird.



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Kenia: Intersexuelle Babys - früher ein Fluch, heute akzeptiert /// Intersexuelle: In Russland "Invalide", in der Ukraine unbekannt /// Kenya: Intersex babies - formerly a curse, accepted today Intersex: in Russia "invalid", unknown in Ukraine

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Hello people dear guests, as first a thank you have found the "you" on this blog!

We do not know what "you" expect here, but what we can already say now, "you" will find an incredible amount of information, from people or people called "minorities"!
This is exactly what this law is about, the laws are the laws, even more in life situations in which they are, which are not always the most beautiful and most beautiful!
There are over 1300 different reports, we always try to give the source data, not that you think, something is invented here.

Some things will seem unbelievable to you, but reality proves that truths are unvarnished and very frightening almost to despair!
We also "know" that good information and education can be the only means to clear up a lot of misunderstandings, hope that "you" want to perceive this, because that's the way it is meant!
With regret, however, we must also realize that there are very few who do not consider this enlightenment necessary, on the contrary, where possible Is it scratching your world view of society or your way of life where possible are there religious reasons?

If so, then we are sorry!

But truths must or should simply remain truths!

Unfortunately, we are not allowed to share any reports here, we think that "Google" still does not understand, that we only want to help and educate!
Once again, some things were blocked, the last time we were accused of spreading "pornography"!
After a lot of effort and legal advice, we were able to continue working, all this is supported by ourselves.
If "you" think our posts are useful, we would be very happy if "you" would now be sharing the reports!
Sharing "you" gives others the opportunity to find information and explanations here like "you", it would be a great help!
Would you like to donate something, we say thank you already, it is not a must, but a sign of recognition!
The data for it is "you" in the blog!thank you very much!

Sincerely
Nikita Noemi Rothenbacher
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Kenia: Intersexuelle Babys - früher ein Fluch, heute akzeptiert
Kenya: Intersex babies - formerly a curse, accepted today

In Kenia wurde es lange als Fluch gesehen, ein Baby mit intersexuellem Geschlecht zu bekommen. Viele Neugeborene wurden einfach getötet. In der Sprache der Luo, eine der größten Volksgruppen, nannte man das dann "gebrochen von der Süßkartoffel".

Seline Okiki ist Vorsitzende der Zehn Lieben Schwestern, einer Gruppe von traditionellen Geburtshelferinnen im Westen Kenias. Sie sagte jüngst der BBC, die Situation habe sich mittlerweile etwas verbessert. Viele Intersex-Babys würden heute von ihren leiblichen Müttern akzeptiert oder von Pflegefamilien aufgezogen.

Lange war die prekäre Lage intersexueller Menschen in Kenia ein Tabuthema. Insofern war schon viel erreicht, als im vergangenen Jahr der Parlamentsabgeordnete Isaac Mwaura öffentlich ein Gesetz forderte, das die Rechte von Intersexuellen stärken, ihnen ein eigenes Geschlecht in Pass und Geburtsurkunde geben soll. Viel passiert ist seitdem jedoch noch nicht.

Intersexuelle: In Russland "Invalide", in der Ukraine unbekannt
Intersex: in Russia "invalid", unknown in Ukraine

USA: "Hermaphroditen" und Streit um Toiletten-Gesetze
Wenn es um die Normalisierung der Intersexualität geht, gehen in den USA wie so oft die Staaten der Westküste voran: Im Juli erlaubte Oregon als erster Bundesstaat seinen Bürgern, in Ausweis und Führerschein die Geschlechter-Identität mit "nicht festgelegt" anzugeben. Ab 2019 wird Kalifornien neben männlich und weiblich dort auch die Eintragung "non-binary" (also: "nichtbinär") ermöglichen.

Während die Transgender-Debatte Teil des amerikanischen Kulturkampfes ist, überschneidet sie sich in einigen Punkten mit Intersex-Fragen: Zum Beispiel wenn es um die "Toiletten-Gesetze" geht, nach denen Bürger öffentliche Toiletten nach ihrem auf der Geburtsurkunde festgelegten Geschlecht zu benutzen haben.
Dass es in der Geburtsurkunde mehr als nur zwei Geschlechter zur Auswahl geben sollte, gehört wiederum zu Kernforderungen von Intersex-Interessensgruppen. Ohio bietet seit 2012 die Option "Hermaphrodit" an, in New York ließ Ende vergangenen Jahres eine 55-Jährige ihre Geburtsurkunde nachträglich auf "non-binary" ändern, dies ist künftig auch in Kalifornien möglich.

Aktivisten wollen zudem die Abschaffung von Geschlechtsoperationen an Intersex-Kindern erreichen, wie sie in der Regel im Säuglingsalter vorgenommen werden. Statistiken zufolge ist einer von 2000 Säuglingen betroffen. Unterstützung erhalten sie dabei von Human Rights Watch, das im Sommer einen Bericht veröffentlichte, der die physischen Probleme und die Traumata betroffener US-Amerikaner beschreibt. Eine Schadenersatzklage gegen ein Krankenhaus wurde in diesem Zusammenhang außergerichtlich beigelegt.





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Ein eigenes Pronomen, Toiletten-Gesetze und "Herm Alex" /// A personal pronoun, toilet laws and "Herm Alex"

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A personal pronoun, toilet laws and "Herm Alex"
Ein eigenes Pronomen, Toiletten-Gesetze und "Herm Alex"
Das Bundesverfassungsgericht hat gerade ein drittes Geschlecht anerkannt, jetzt ist die Gesellschaft am Zug. Wie gehen andere Länder mit Menschen um, die nicht nur weiblich oder männlich sind?
Gerade hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die deutsche Rechtsordnung ein drittes, unbestimmtes Geschlecht anerkennen muss. Schon seit 2013 bietet das Geburtenregister neben "männlich" und "weiblich" die Option, den Eintrag des Geschlechts offen zu lassen. Das geht vielen Intersexuellen - und wie sich nun zeigte auch den Richtern in Karlsruhe - nicht weit genug. Der Gesetzgeber muss bis Ende 2018 eine Neuregelung schaffen, in die als drittes Geschlecht etwa "inter", "divers" oder eine andere "positive Bezeichnung des Geschlechts" aufgenommen wird. Zur Begründung verwies das Gericht auf das im Grundgesetz geschützte Persönlichkeitsrecht. 
Intersexuellen-Verbände fordern nun, dass die Gesellschaft nachzieht. Dass etwa ein eigenes Personalpronomen eingeführt wird, wie in Schweden. Oder dass es bei der Angabe persönlicher Daten etwa bei Bankgeschäften nicht allein die Wahlmöglichkeiten "Mann" und "Frau" gibt. Wie wird das in anderen Ländern geregelt? Wie steht es anderswo um die Geschlechterdebatte? SZ-Korrespondenten berichten: 
Schweden: "Scheiß aufs Geschlecht" und das Pronomen "hen"
In Schweden kann man das Geschlecht eines Menschen an dessen Personennummer ablesen, die das Steueramt ausgibt und die man eigentlich für alles braucht, vom Arztbesuch bis zum Handyvertrag. Ist die letzte Ziffer gerade, gehört die Nummer einer Frau, ist sie ungerade, einem Mann. So sehr sich die Schweden auch bemühen, Unterschiede zwischen den Geschlechtern abzubauen, spätestens auf dem Papier bleibt die Gesellschaft zweigeteilt. Deswegen war die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, ein drittes Geschlecht einzuführen, auch Thema in den schwedischen Medien. 
Schweden war 1972 eines der ersten Länder, das es Transsexuellen erlaubt hat, ihr eingetragenes Geschlecht zu ändern. Die Bedingung: Sie mussten sich sterilisieren lassen, diese Regel galt bis 2013. Im Frühjahr hat die Regierung beschlossen, Betroffene für diesen Eingriff zu entschädigen. Sie plant eine weitere Gesetzesänderung: Demnach soll es Schweden bald möglich sein, ihr offizielles Geschlecht ganz unabhängig von medizinischen Eingriffen zu ändern. Eine Reform, die Experten begrüßen, die aber auf die Situation intersexueller Menschen, die weder männlich noch weiblich sind, kaum eingeht. 
Auch über ein geschlechtsneutrales Pronomen ist in Schweden lange gestritten worden. Seit 2015 steht "hen" im Wörterbuch, gebraucht wird es schon viel länger - etwa für Personen, deren Geschlecht man nicht kennt, oder in Situationen, in denen es einfach egal ist. In vielen schwedischen Kindergärten und Schulen vermeidet man ohnehin Normen, die vorgeben, was typisch männlich und typisch weiblich ist. Im geschlechtsneutralen Egalia-Kindergarten in Stockholm etwa sind "er" und "sie" unerwünscht. 
Als das neue Pronomen offiziell wurde, bekam auch die Diskussion um geschlechtsneutrale Toiletten in Schweden neuen Schwung. Das Sigtuna-Museum bei Stockholm machte Schlagzeilen, als es ein neues Toiletten-Schild aufhängte: Es zeigte nicht nur die normalen Zeichen für Frau und Mann, eine Figur mit und eine ohne Kleid, sondern eine dritte Figur mit halbem Kleid. Die Kampagne "Skit i kön" ("Scheiß aufs Geschlecht") wirbt dafür, solche Zeichen ganz abzuschaffen und auf die Toilettentüren nur zu schreiben, ob man sich hier setzen muss oder stehen darf.




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