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In der letzten Zeit wird viel über dieses TSG welches wir in Deutschland zeit 1980 haben geschrieben und diskutiert, ja wir und Schweden waren in der damaligen Zeit wirklich sehr weit vorn!
Heute ist es jedoch wie ich es auch des öfteren Beschrieben habe ein Gesetz welches Reform bedürftig erscheint!
Mein erster Bericht am 13.05.2012 in diesem Blog berichtete über das Neue Argentinische Gesetz und der Aussage:
Darunter wird verstanden, dass die Geschlechtsidentität sich aus dem
inneren und individuellen Erleben, so wie sie jeder Mensch fühlt, ergibt,
unabhängig davon, ob sie mit dem bei Geburt zugeordneten Geschlecht
übereinstimmt oder nicht. Das kann die Veränderung des Aussehens oder der
Körperfunktion durch pharmakologische, chirurgische oder andere Mittel, wie die
Wahl der Bekleidung, die Art zu sprechen und andere Verhaltensweisen
beinhalten.
Hier nun ein Bericht welcher jeder Lesen sollte um die Beweggründe zu Verstehen!
Marcos M. Córdoba, Professor für Familienrecht an der
Universität Buenos Aires
Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare
Eine inhaltliche Untersuchung der Normen des positiven
Rechts, die auf dem Territorium der Republik Argentinien gültig sind und waren,
zeigt, dass in diesem Land bis zum Ende des letzten Jahrhunderts eine
konservative Tendenz des Traditionellen in Bezug auf die Bewertung der
familienbezogenen Rechtsverbindungen herrschte. Ein Beispiel dafür ist, dass
sie stärker vom Staat geschützt wurden, wenn sie auf der Ehe basierten.
1983 wird die
kontinuierliche Aufeinanderfolge der Regierungen, die in ihrer Mehrheit keinen
demokratischen Ursprung hatten, abgebrochen. So wurde einem der Auslöser der
Legalitätskrise ein Ende gesetzt, denn die gesetzgebende Gewalt begann erneut
entsprechend der nationalen Verfassung zu funktionieren. Ausgehend davon
entwickelte sich die machtvollste gesetzgebende Bewegung, die zu einer
grundlegenden Veränderung der gesetzlichen Regelungen des positiven Rechts im
Familienrecht führt. Kurz nach dem Amtsantritt der demokratischen Regierung
erlangte das Gesetz 23264/1985 Gültigkeit, das Normen, durch die die Rechte der
Familienmitglieder – je nachdem, ob es sich um eine eheliche oder außereheliche
Verbindung handelte – missachtet wurden, ein Ende setzte. So erhielten die
ehelichen Kinder einen doppelt so hohen Erbanteil wie die außerehelichen.
Einige Jahre später, 1987, bleibt Argentinien nicht länger eines der wenigen
Länder ohne Ehescheidung. Nur durch diese war eine neue Verbindung gleicher Art
möglich.
Diese zwei großen gesetzgeberischen Marksteine hatten
bedeutsame Auswirkungen auf den Erneuerungselan der Gesellschaft und führten
zur Annahme mehrerer Gesetze zum Schutz der gleichen Rechte von Frau und Mann
und zum Schutz der Rechte der Kinder. Es erfolgte auch eine Entwicklung zur
Gewährung von Rechten für in hohem Maße schutzlose Kreise der Gesellschaft wie
Behinderte und alte Menschen.
Die Rechtsentwicklung berichtigt sich. Im Unterschied zu
anderen Veränderungen, die die soziale Evolution nur anerkannten, wenn diese zu
allgemeinen Verhaltensänderungen führte, so dass Standards geschaffen wurden,
befasst sich der Staat damit, Ungleichheit in Verbindung mit der sexuellen
Orientierung der Menschen zu vermeiden.
Es kommt zur Inkraftsetzung des Gesetzes über die gleichgeschlechtliche Ehe vom
21. Juli 2010. Diese Veränderung in der Anerkennung von Sozialverhalten stützte
sich darauf, dass es diskriminierend ist, wenn die Gesetzgebung bei der
sexuellen Orientierung der Menschen eine Differenzierung vornimmt und
heterosexuelle Paare stärker schützt.
Es wurde argumentiert, dass Homosexuelle nicht zwischen
nichtehelicher Lebensgemeinschaft oder ehelicher Lebensgemeinschaft wählen
konnten. Die parlamentarische Debatte, zu der ich die Ehre hatte, eingeladen
worden zu sein, um meine Ansichten darzulegen, analysierte die Frage der
Rechtsungleichheiten, durch die die sogenannten Gays benachteiligt wurden.
In der Republik Argentinien gehörten solche
Menschen zu Randgruppen, die unter anderem in der Arbeit ausgegrenzt wurden und
denen so der Zugang zu bestimmten Arbeitsplätzen verwehrt war, wie im Falle des
Eintritts in eine der Streit– und Sicherheitskräfte.
Noch bis in die 90er Jahre konnten sie nicht nur beruflich
nicht in deren Dienst treten, sondern trotz Wehrpflicht zur Verteidigung der
Heimat waren sie nicht geduldet.
Allgemein gab es
keine Normen für eine unterschiedliche Behandlung, jedoch entwickelte sich in
der Gesellschaft eine Haltung, die de facto dazu führte. So kam es, dass diejenigen, die sich zu
dieser Orientierung bekannten oder sie wahrnehmbar zum Ausdruck brachten, nicht
die gleichen Möglichkeiten des Zugangs
zu bestimmten Posten und Institutionen hatten.
Bei dieser Behandlung von gesetzgeberischen Fragen führte
ich vor dem argentinischen Senat aus, dass jede Form des Zusammenlebens Schutz
verdient, das Gesetz jedoch jede davon in Übereinstimmung mit den Merkmalen des
Rechtsverhältnisses regeln muss. Angesichts dessen ergibt sich als das
Geeignetste, den Einfluss der Willensautonomie auf die Verhältnisse des
Zusammenlebens auszuweiten, ohne Rücksicht darauf, ob diese Gemeinschaften auf
der romantischen Liebe, der reinen geschlechtlichen Anziehung, der Motivation,
einander zu helfen oder einer anderen Motivation basieren. Schließlich ist es
nicht die Aufgabe der Regierungen, die Motivationen für private Fragen der
Menschen zu erkunden.
Ich schlug daher vor, Gemeinschaften des Zusammenlebens zu
regeln, deren einziges gemeinsames Identifizierungsmerkmal die Solidarität sein
sollte, denn in der Republik Argentinien ist die Familie rechtlich anerkannt,
unabhängig davon, ob es in ihr eine familiäre Bindung,
Verwandtschaftsverhältnisse, Zusammenleben gibt oder nicht. Was es aber in
ihnen allen gibt, ist für einander da zu sein, weil es das Recht so einfordert.
Die gesetzgebende Körperschaft hielt es für politisch
opportun, den existierenden ehelichen Güterstand, der bis dahin Fällen
vorbehalten war, bei denen die Ehepartner unterschiedliche Geschlechter hatten,
auch für gleichgeschlechtliche Partner zuzulassen.
Eine solche Entscheidung der politischen Legislative
gründete sich – wie aus den parlamentarischen Archiven hervorgeht – auf die
Übereinkunft, die Verletzung des Prinzips der Nichtdiskriminierung, eines
Prinzips, dem höchster Wert beigemessen wurde, abzuschaffen.
Es wurde ausgeführt, dass die Ehe als soziale Institution
anderen, in dieser Gesellschaft bestehenden Beziehungen Stabilität
verleihe, was sich auch sozial und
rechtlich günstig auswirken würde. Dieser Glaube ergibt sich aus der
Überzeugung, Teilen der Gesellschaft nicht aus Gründen von Orientierungen, die
keiner rechtlichen Bewertung unterliegen dürfen, Schutz und Leistungen zu
versagen.
Es wurde auch gesagt, dass die moralische Frage von
Überzeugungen abhängig sei, die in der Gesellschaft nicht einheitlich sind und
dass die gesetzgebende Gewalt verpflichtet sei, die Freiheit zu unterstützen.
Ich muss hervorheben, dass die Gesetzesänderung lediglich
darin bestand, die Bedingung der Geschlechtsdiversität abzuschaffen, wodurch es
zu einer vollkommenen Gleichstellung kommt. Sie umfasst auch die rechtliche
Möglichkeit der Adoption, das heißt, Eltern zu werden nicht durch Blutsbande,
sondern durch Rechtserklärung. Das war einer der Hauptwiderstände gegen das
neue Rechtssystem. Der argentinische Gesetzgeber hat hierbei aber
Übereinstimmung mit der Auffassung der
Amerikanischen Akademie für Pädiatrie, die die Adoption durch Homosexuelle
unterstützt, indem sie ausführt, dass sie vielen Kindern Garantien und
Sicherheit bietet, da diese Paare Liebe, Stabilität und emotionale Gesundheit
geben können, die jedes Kind im Familienleben braucht.
Daher hindert die Ablehnung der rechtlichen Elternschaft
durch Adoption viele Kinder daran, in den Genuss von Rechtssicherheit und
psychologischer Ausgeglichenheit zu kommen und die Liebe zu erhalten, die ihnen
diese Paare geben können. Die erwähnte Einrichtung hat bestätigt, dass es sich
nicht um ein politisches Thema, sondern um ein Thema des Wohlergehens der
Kinder handelt und dass es keine Grundlage für die Annahme gibt, die
homosexuelle Orientierung des Paares erhöhe die Tendenz oder verführe die Kinder
zu einer Orientierung.
Die Ausführungen decken sich mit den Grundlagen des Projekts
zur Schaffung eines argentinischen Gesetzes, denn dort wird ausgeführt, dass
„es schließlich darum geht, das Spektrum möglicher Lösungen für schutzlose
Kinder zu erweitern“.
Ich muss hervorheben, dass vor dem Inkrafttreten der
sogenannten „gleichgeschlechtlichen“ Ehe die Adoptionsgesetze die Adoption von
Kindern durch Homosexuelle zuließen, indirekt aber an Bedingungen geknüpft war.
Immer aber, wenn ein minderjähriges Kind von zwei Menschen adoptiert werden
sollte, mussten diese in einer Ehegemeinschaft verbunden sein, und da die
Ehegesetze die Heirat von Homosexuellen nicht zuließen, konnte diese nicht
gemeinsam eine Adoption vornehmen.
Das Gesetz über die gleichgeschlechtliche
Ehe markierte einen Meilenstein der Veränderung und versetzte die argentinische
Gesetzgebung in die Lage, die erste des lateinamerikanischen Rechts zu sein,
die dieses Recht anerkennt, dass Menschen gleichen Geschlechts eine Ehe
eingehen.
Dieser Geist der Erneuerung führte dazu, dass Argentinien,
das als eines der letzten Länder in der Welt die Scheidung anerkannt hatte, zu
einem der ersten zehn Länder in der Welt wurde, in denen die zur Ehe
berechtigten Subjekte ausgeweitet wurden.
Die Veränderung erfolgte nicht nur auf dem Gesetzespapier,
sondern in der Tat. Es ist bekannt, dass Argentinien wegen der Einwanderung
einen großen Einfluss durch die spanische Kultur besitzt. In diesem Land, in
dem die Ehe zwischen Menschen gleichen Geschlechts seit 2005 zugelassen ist,
werden nur 1,8% der Ehen durch Homosexuelle geschlossen, während in
Argentinien, nur zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes, der Prozentsatz
viel höher ist, denn dort entfallen 4,5% aller Eheschließungen darauf. In
diesem Zusammenhang ist interessant darauf hinzuweisen, dass in den Großstädten
der Prozentsatz noch höher ist.
Der Grund dafür ist darin zu suchen, dass die argentinische
Gesellschaft sich immer mehr an die neue Rechtsmöglichkeit anpasst und dort, wo
die Bevölkerung gering ist und sich alle untereinander kennen, sind die
Widerstände auf Grund moralischer oder religiöser Auffassungen, die das
Wertvolle der neuen sozialen Situation verkennen, am stärksten.
Recht auf
Anerkennung der Geschlechtsidentität
Die gesetzgeberische Entwicklung führte auch zum Einsehen, dass die
Verletzung der Rechte von intersexuellen und transsexuellen Menschen,
Transvestiten und Transgendern auf das Fehlen einer rechtlichen, urkundlichen
Anerkennung zurückzuführen war und dass die Geschlechterpolitik allein eine
soziale Konstitution auf der Grundlage des Binärmodells Mann-Frau anerkannte.
Es wurde dargelegt, dass als Geschlecht nicht mehr das angesehen
werden darf, was sich aus den äußeren Merkmalen, Kennzeichen und Signalen des
Individuums ergibt, sondern etwas Tieferes, wie ein Gefühl, eine innere und
individuelle Frage, die mit dem biologischen Geschlecht übereinstimmen kann
oder nicht.
Es wurde hervorgehoben, dass das Geschlecht nicht einer kollektiven
gesellschaftlichen Auffassung darüber, was ein Mann und eine Frau sein soll,
entsprechen muss. Es wurde unterstrichen, dass Transgenderismus nicht die Art
ist, in der die Natur Körper und Identitäten der Menschen schafft.
Es wurde gesagt, dass die gesamte Interpretation der Natur ein
soziokultureller Vorgang ist und daher nicht nur die Körperlichkeiten als
Merkmale für männlich und weiblich angesehen werden dürften. Die weniger
häufigen Zwischenräume müssen als ebenfalls normal begriffen werden, selbst
wenn sie ungewöhnlich sein sollten.
Das heißt,
die Intersexualität ist keine Krankheit oder Abnormität.
Man entschied sich, der intersexuellen Subjektivität auf der
Grundlage möglicher variabler Körperlichkeiten, die über das bereits erwähnte
Binärmodell Mann-Frau hinausgehen, Vorrang zu geben. So wurde das Gesetz
erzielt, das festlegt, dass jeder Mensch auf dem Territorium der Republik Argentinien
das Recht auf Anerkennung seiner Geschlechtsidentität hat, nicht nur im Umgang,
sondern auch bei der Registrierung seiner Identität.
Darunter wird verstanden, dass die Geschlechtsidentität sich aus dem
inneren und individuellen Erleben, so wie sie jeder Mensch fühlt, ergibt,
unabhängig davon, ob sie mit dem bei Geburt zugeordneten Geschlecht
übereinstimmt oder nicht. Das kann die Veränderung des Aussehens oder der
Körperfunktion durch pharmakologische, chirurgische oder andere Mittel, wie die
Wahl der Bekleidung, die Art zu sprechen und andere Verhaltensweisen
beinhalten.
Daher kann jeder Mensch die Änderung des
eingetragenen Geschlechts, des Namens und des Bildes beim Personenregister für
sich oder durch seine Vertreter, wenn er jünger als 18 Jahre alt ist,
beantragen. Die gesamte
Bearbeitung ist kostenlos und erfordert nicht die Einschaltung eines
Vermittlers oder Rechtsanwalts.
Die Änderung der Eintragung beeinträchtigt nicht vor der
Änderung erworbene Rechtsansprüche oder
eingegangene Rechtspflichten, weshalb die Personalausweisnummer beibehalten
wird.
Die einmal vorgenommene Eintragsänderung kann nur mit
richterlicher Zustimmung erneut geändert werden. Die Information ist
vertraulich und nur mit Erlaubnis des/der Betreffenden oder mit einem schriftlichen
und fundierten Gerichtsurteil zugänglich.
Was ärztliche Behandlungen zur Anpassung der durch das Rechtssubjekt
wahrgenommenen Geschlechtsform anbetrifft, sieht das Gesetz als Voraussetzung
dessen Einwilligung nach erfolgter Aufklärung über vorhersehbare Folgen vor.
Die Systeme des öffentlichen Gesundheitswesens müssen die Rechte
garantieren, die das Gesetz über Pflichtkrankenversicherungen anerkennt.
All das erlangte im Mai 2012 Gesetzeskraft.
Bis Dezember letzten Jahres wurden insgesamt 199 Geschlechtsidentitätsänderungen
in der Stadt Buenos Aires und weitere 78 in den Provinzen verzeichnet. Das
steht im Verhältnis zu einer Gesamtbevölkerung von 40 Millionen Einwohnern, die
sich so aufteilen, dass etwa 30 Millionen die Volljährigkeit von 18 Jahren
erreicht haben.
Zusammenfassend erscheint bemerkenswert, dass in der
Gegenwart das argentinische Recht, und insbesondere das in Bezug auf die
Familie und das menschliche Individuum, die Rechtsausübung so ausgeweitet hat,
dass Tendenzen anerkannt werden, selbst wenn diese nicht mehrheitlich oder
standardbildend wirken. Ziel ist es, den höchsten Wert – die
Antidiskriminierung – zu garantieren, selbst in dem Bewusstsein, dass dies zu Unsicherheiten bei
den Folgen einiger Rechtsbeziehungen führen kann.
Künftige Rechtsnormen müssen dies verhindern. Und zwar nach
Erreichung des größten Erfolgs – aus Sicht derer, die diese Rechte betreffen -,
nämlich der Abschaffung von Normen, die die Ausübung von eigenen
Verhaltensweisen des Subjekts in Übereinstimmung mit dessen eigener Wahrnehmung
verhinderten.
Quelltext: http://www.lsvd-blog.de/?p=5343#more-5343
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