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Bearbeitet von Nikita Noemi
Rothenbächer 2012
Transsexuelle muss für Einbrüche ins Gefängnis - aber in welches?
Das eine Gesetzeslücke besteht, ist ersichtlich!
Jedoch wie will man Transgender, welche nur die kleine Lösung haben, in einen Zweigeschlechtlichen Strafvollzug unterbringen?
Cochem - Wegen schweren Diebstahls hat das Cochemer
Amtsgericht eine 51-jährige Transsexuelle zu einer Haftstrafe von zwei Jahren
und acht Monaten verurteilt. Noch ist unklar, ob die Strafe in einem Frauen-
oder Männergefängnis verbüßt werden muss.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Frau, die noch
die Geschlechtsmerkmale eines Mannes hat, fünf Einbrüche in der Eifel und an
der Mosel verübt hat. Angeklagt waren insgesamt 34 Einbrüche, doch nur fünf
Fälle konnten laut Schöffengericht zweifelsfrei nachgewiesen werden. Die
Angeklagte, die zuletzt im April vom Amtsgericht Bitburg wegen Betrugs und
Diebstahls verurteilt wurde und derzeit in Koblenz in U-Haft sitzt, hatte bis
zuletzt die Taten abgestritten. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert.
Vier Jahre Haft gefordert
Die Staatsanwaltschaft hielt die Taten dagegen für bewiesen
und hatte fast vier Jahre Gefängnis gefordert. Bei der Festnahme der
Angeklagten sei Einbruchswerkzeug vorgefunden worden, mit dem mehrere der Taten
begangen wurden, so Staatsanwältin Julia Kugler in ihrem Plädoyer. Auch würden
Videoaufnahmen die Angeklagte zeigen, wie sie mit gestohlenen EC-Karten Geld
abhebe.
Das Verfahren hatte für Aufsehen gesorgt, weil die
Angeklagte als Mann geboren wurde, auch noch die primären Geschlechtsmerkmale
eines Mannes hat, seit vielen Jahren aber offiziell als Frau geführt wird und
einen Frauennamen trägt.
Mobbing durch männlich Mitgefangene
Sie hatte in ihrem Schlusswort gesagt, dass sie die Taten
auch aus gesundheitlichen Gründen nicht begangen haben könne. „Keiner von ihnen
kann sein Leben darauf verwetten, dass ich mich schuldig gemacht habe“, meinte
sie zu den Richtern.
Sie hatte die Haftbedingungen bei der U-Haft - sie ist mit
Männern untergebracht - scharf kritisiert und von Mobbing und Bedrohung durch
Mitgefangene gesprochen. Ob die Haftstrafe in einem Frauengefängnis verbüßt
werden darf, ist noch offen. Das Urteil ist auch noch nicht rechtskräftig.
"Es gibt kein
falsches Geschlecht"
Hertha
Richter-Appelt ist Professorin am Institut für Sexualforschung und Forensische
Psychiatrie am Uniklinikum Hamburg-Eppendorf. Sie gilt als Expertin für
Geschlechtsentwicklung und leitet ein Forschungsprojekt zur Intersexualität.
Wie weit ist
die Sexualforschung bei der Frage, warum Menschen mit dem falschen Geschlecht
zur Welt kommen?
Es gibt kein
falsches Geschlecht. Es gibt ein Geschlecht, das sich auf den Körper bezieht
und in den meisten Fällen (außer bei Personen mit Intersexualität) eindeutig
männlich oder weiblich ist; und ein psychosoziales Geschlecht, das sich auf das
psychische Erleben einer Geschlechtsidentität, die männlich, weiblich oder
dazwischen erlebt werden kann, beziehungsweise die soziale Rolle bezieht. Wenn
der Körper nicht mit dem erlebten Geschlecht übereinstimmt, spricht man von
Transsexualität oder Störung der Geschlechtsentwicklung. Viele Transsexuelle
streben eine Geschlechtsumwandlung an. Dazu gehören eine Veränderung des
Körpers und der Wunsch, den Namen und Personenstand zu ändern. Im Moment wird
allerdings in internationalen Arbeitsgruppen erwogen, den Begriff
Transsexualität ganz abzuschaffen und durch den Begriff Geschlechtsdysphorie zu
ersetzen. Damit wäre nicht mehr die Nichtübereinstimmung von Körper und
Identität für sich genommen eine Krankheit, sondern das Leiden darunter.
Unterscheiden
sich Männer und Frauen mit Transsexualität?
Während die
meisten Frau-zu-Mann-Transsexuellen seit der frühen Kindheit bis zum frühen
Erwachsenenalter sich als zum anderen Geschlecht zugehörig erleben, findet man
bei Mann-zu-Frau-Transsexuellen zwei Gruppen: diejenigen, die bereits früh in
ihrem Lebensalter sich als zum anderen Geschlecht zugehörig erleben und
diejenigen, die erst ab der vierten Lebensdekade verstärkt den Wunsch
verspüren, die Geschlechtsrolle zu wechseln und den Körper zu verändern.
Transident,
Transsexuell, Transfrau und Transmann, welcher Begriff trifft das Thema am
ehesten?
Es gibt eine
ziemliche Begriffsverwirrung bei diesem Thema. Betroffene wehren sich oft gegen
den Begriff Transsexualität, da sie meinen, ihr Erleben habe nicht primär etwas
mit Sexualität zu tun, sondern mit dem Identitätserleben, sie bevorzugen daher
Transident. Unter Transfrau versteht man Personen, die ursprünglich einen
männlichen Körper hatten, aber als Frauen leben und unter Transmännern,
Personen mit einem ursprünglich weiblichen Körper.
In
Deutschland gibt es das Transsexuellengesetz. Bedeutet das, dass wir bei diesem
Thema besonders weit sind?
Das
Transsexuellengesetz in Deutschland stammt aus dem Jahr 1981 und ist in vielen
Punkten überholt.
Die wichtigsten Punkte sind, dass früher gefordert wurde,
dass eine verheiratete Transperson – meist waren dies Transfrauen – sich
scheiden lassen mussten, wenn sie verheiratet waren, bevor sie den
Personenstand ändern konnten. Außerdem wurde gefordert, dass Personen, die den
Personenstand ändern wollten, geschlechtsangleichende Operationen durchgeführt
haben mussten. Diese Forderungen haben viel Leid erzeugt. Wenn etwa eine Person
mit über 60 noch den Personenstand ändern wollte, aber keine Operation aus
gesundheitlichen Gründen oder wegen des hohen Alters durchführen wollte, war
dies nicht möglich. Wir warten daher dringend auf eine Neuregelung der
Gesetzeslage.
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