Montag, 6. August 2012

Transsexuelle muss für Einbrüche ins Gefängnis - aber in welches?"Es gibt kein falsches Geschlecht"



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Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2012


Transsexuelle muss für Einbrüche ins Gefängnis - aber in welches?

Das eine Gesetzeslücke besteht, ist ersichtlich!
Jedoch wie will man Transgender, welche nur die kleine Lösung haben, in einen Zweigeschlechtlichen Strafvollzug unterbringen?


Cochem - Wegen schweren Diebstahls hat das Cochemer Amtsgericht eine 51-jährige Transsexuelle zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Noch ist unklar, ob die Strafe in einem Frauen- oder Männergefängnis verbüßt werden muss.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Frau, die noch die Geschlechtsmerkmale eines Mannes hat, fünf Einbrüche in der Eifel und an der Mosel verübt hat. Angeklagt waren insgesamt 34 Einbrüche, doch nur fünf Fälle konnten laut Schöffengericht zweifelsfrei nachgewiesen werden. Die Angeklagte, die zuletzt im April vom Amtsgericht Bitburg wegen Betrugs und Diebstahls verurteilt wurde und derzeit in Koblenz in U-Haft sitzt, hatte bis zuletzt die Taten abgestritten. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert.

Vier Jahre Haft gefordert

Die Staatsanwaltschaft hielt die Taten dagegen für bewiesen und hatte fast vier Jahre Gefängnis gefordert. Bei der Festnahme der Angeklagten sei Einbruchswerkzeug vorgefunden worden, mit dem mehrere der Taten begangen wurden, so Staatsanwältin Julia Kugler in ihrem Plädoyer. Auch würden Videoaufnahmen die Angeklagte zeigen, wie sie mit gestohlenen EC-Karten Geld abhebe.
Das Verfahren hatte für Aufsehen gesorgt, weil die Angeklagte als Mann geboren wurde, auch noch die primären Geschlechtsmerkmale eines Mannes hat, seit vielen Jahren aber offiziell als Frau geführt wird und einen Frauennamen trägt.

Mobbing durch männlich Mitgefangene

Sie hatte in ihrem Schlusswort gesagt, dass sie die Taten auch aus gesundheitlichen Gründen nicht begangen haben könne. „Keiner von ihnen kann sein Leben darauf verwetten, dass ich mich schuldig gemacht habe“, meinte sie zu den Richtern. 
Sie hatte die Haftbedingungen bei der U-Haft - sie ist mit Männern untergebracht - scharf kritisiert und von Mobbing und Bedrohung durch Mitgefangene gesprochen. Ob die Haftstrafe in einem Frauengefängnis verbüßt werden darf, ist noch offen. Das Urteil ist auch noch nicht rechtskräftig.

"Es gibt kein falsches Geschlecht"

Hertha Richter-Appelt ist Professorin am Institut für Sexualforschung und Forensische Psychiatrie am Uniklinikum Hamburg-Eppendorf. Sie gilt als Expertin für Geschlechtsentwicklung und leitet ein Forschungsprojekt zur Intersexualität.
Wie weit ist die Sexualforschung bei der Frage, warum Menschen mit dem falschen Geschlecht zur Welt kommen?

Es gibt kein falsches Geschlecht. Es gibt ein Geschlecht, das sich auf den Körper bezieht und in den meisten Fällen (außer bei Personen mit Intersexualität) eindeutig männlich oder weiblich ist; und ein psychosoziales Geschlecht, das sich auf das psychische Erleben einer Geschlechtsidentität, die männlich, weiblich oder dazwischen erlebt werden kann, beziehungsweise die soziale Rolle bezieht. Wenn der Körper nicht mit dem erlebten Geschlecht übereinstimmt, spricht man von Transsexualität oder Störung der Geschlechtsentwicklung. Viele Transsexuelle streben eine Geschlechtsumwandlung an. Dazu gehören eine Veränderung des Körpers und der Wunsch, den Namen und Personenstand zu ändern. Im Moment wird allerdings in internationalen Arbeitsgruppen erwogen, den Begriff Transsexualität ganz abzuschaffen und durch den Begriff Geschlechtsdysphorie zu ersetzen. Damit wäre nicht mehr die Nichtübereinstimmung von Körper und Identität für sich genommen eine Krankheit, sondern das Leiden darunter.

Unterscheiden sich Männer und Frauen mit Transsexualität?

Während die meisten Frau-zu-Mann-Transsexuellen seit der frühen Kindheit bis zum frühen Erwachsenenalter sich als zum anderen Geschlecht zugehörig erleben, findet man bei Mann-zu-Frau-Transsexuellen zwei Gruppen: diejenigen, die bereits früh in ihrem Lebensalter sich als zum anderen Geschlecht zugehörig erleben und diejenigen, die erst ab der vierten Lebensdekade verstärkt den Wunsch verspüren, die Geschlechtsrolle zu wechseln und den Körper zu verändern.
Transident, Transsexuell, Transfrau und Transmann, welcher Begriff trifft das Thema am ehesten?
Es gibt eine ziemliche Begriffsverwirrung bei diesem Thema. Betroffene wehren sich oft gegen den Begriff Transsexualität, da sie meinen, ihr Erleben habe nicht primär etwas mit Sexualität zu tun, sondern mit dem Identitätserleben, sie bevorzugen daher Transident. Unter Transfrau versteht man Personen, die ursprünglich einen männlichen Körper hatten, aber als Frauen leben und unter Transmännern, Personen mit einem ursprünglich weiblichen Körper.

In Deutschland gibt es das Transsexuellengesetz. Bedeutet das, dass wir bei diesem Thema besonders weit sind?

Das Transsexuellengesetz in Deutschland stammt aus dem Jahr 1981 und ist in vielen Punkten überholt.

Die wichtigsten Punkte sind, dass früher gefordert wurde, dass eine verheiratete Transperson – meist waren dies Transfrauen – sich scheiden lassen mussten, wenn sie verheiratet waren, bevor sie den Personenstand ändern konnten. Außerdem wurde gefordert, dass Personen, die den Personenstand ändern wollten, geschlechtsangleichende Operationen durchgeführt haben mussten. Diese Forderungen haben viel Leid erzeugt. Wenn etwa eine Person mit über 60 noch den Personenstand ändern wollte, aber keine Operation aus gesundheitlichen Gründen oder wegen des hohen Alters durchführen wollte, war dies nicht möglich. Wir warten daher dringend auf eine Neuregelung der Gesetzeslage.

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