Sonntag, 6. Januar 2013

Merkblatt zu Transsexualität und Geschlechtsumwandlung


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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2013

Bitte kopiert den Link und gebt diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt vor, einer Minderheit anzugehören!

Merkblatt zu Transsexualität und Geschlechtsumwandlung

Dieses Merkblatt gibt Ihnen einen Überblick über die notwendigen Schritte, um verantwortungsvoll mit Ihrem Wunsch nach einer Klärung der Geschlechtsidentität umzugehen.

Es kann eine persönliche Beratung nicht ersetzen –alle für Sie wichtigen Fragen können Sie am besten im Gespräch mit einem erfahrenen Gesprächspartner klären.


Allgemeiner Ablauf und notwendige Schritte

In Einzelfällen kann es Abweichungen von diesem Ablauf geben, z. B. abhängig von Alter, angestrebter Art der Veränderung oder bestehenden Erkrankungen.

1. Diagnostische Klärung:

- psychisch
- psychosozial
- allgemeinkörperlich
- gynäkologisch bzw. urologisch
- endokrinologisch
- humangenetisch

2. Psychotherapeutische Begleitung über die gesamte Zeit
3. Alltagstest / Übernahme der angestrebten Geschlechtsrolle
4. Antrag bei Gericht auf Vornamensänderung
5. Beginn der Hormoneinnahme – frühestens nach 6 (-9) Monaten psychotherapeutischer
Begleitung und Alltagstest
6. Planung einer Operation – frühestens nach 6 (-9) Monaten Hormoneinnahme und
Klärung der Kostenübernahme
7. Antrag bei Gericht auf Personenstandsänderung
Diese Schritte sind auch notwendig, wenn für Sie bereits feststeht, dass Sie eine
Geschlechtsumwandlung wünschen.

1. Diagnostische Klärung

Psychische Untersuchung

Der Wunsch oder die Überzeugung, dem anderen Geschlecht anzugehören, kann als vorübergehendes
Symptom bei einer Reihe von Erkrankungen auftreten. Da in einem solchen Falle eine
Geschlechtsumwandlung langfristig sehr schaden könnte, dient die psychische Untersuchung dem
Ausschluß einer solchen Erkrankung, denn den Betroffenen selbst ist es oft nicht möglich, eine solche
Erkrankung zu erkennen. In ein bis drei Gesprächen kann ein erfahrener Psychiater oder
Psychotherapeut jedoch psychische Störungen, die einer spezifischen Behandlung bedürfen,
ausschließen. Eine solche Untersuchung kann bei einer/m PsychiaterIn Ihrer Vertrauens am Heimatort,im Rahmen von Vorgesprächen auf der Suche nach einem Psychotherapieplatz vereinbart werden.

Psychosoziale Beratung

Auf einem transsexuellen Weg werden Sie möglicherweise mit Fragen konfrontiert, die z. B. den
Arbeitsplatz betreffen (Kündigung, Umschulung, evtl. Aussteuerung durch die Krankenkasse bei langer Krankheitsdauer) oder die z. B. eine Scheidung und Regelung des Unterhaltes und Umgangsrechtes für Kinder betreffen. Es gibt vielleicht Angelegenheiten, bei denen Sie die rechtliche Situation nicht kennen oder mit Behörden zu tun haben, die Ihnen bislang fremd waren. Sozialarbeiter können Ihnen helfen, zu erwartende Schwierigkeiten zu erkennen und Ihnen Hinweise geben, wie Sie damit umgehen können.

Allgemeinkörperliche, gynäkologische / urologische, endokrinologische und humangenetische Untersuchungen

Diese Untersuchungen sind notwendig, um die Möglichkeiten einer Hormonbehandlung und Operation abzuklären. Ihr/e Hausarzt/ärztin sollte gründlich untersuchen, ob allgemeine Erkrankungen bestehen, die eine Hormoneinnahme oder Operation behindern. Gynäkologen (Frau-zu-Mann-Transsexuelle) bzw. Urologen (Mann-zu-Frau-Transsexuelle) müssen zum Ausschluß von Erkrankungen der Geschlechtsorgane konsultiert werden. Auch eine internistische Untersuchung ist angeraten.

Zur Abstimmung der Hormonbehandlung ist eine endokrinologische Untersuchung notwendig, bei der die Sexualhormone bestimmt werden.

Die humangenetische Diagnostik ist notwendig, um eine mögliche genetische Mitbeteiligung an Ihren
Problemen auszuschließen. Denn in seltenen Fällen liegt neben dem transsexuellen Erleben eine
außergewöhnliche Chromosomenstruktur bzw. –anzahl vor.

2. Psychotherapeutische Begleitung

Da ein transsexueller Lebensweg mit vielfältigen Belastungen einher geht, sollten Sie mit einer
fachkundigen Begleitperson für einige Zeit alle Hoffnungen und Enttäuschungen, Unsicherheiten und
Entscheidungen besprechen können. Die begleitenden Gespräche können eine Vorbereitung auf den
Alltagstest, Ihre Erfahrungen mit den Reaktionen Ihrer PartnerIn, Ihrer Familie, bei der Arbeit sowie die Planung der nächsten Schritte bei der Behandlung beinhalten.
Ohne eine solche psychotherapeutische Begleitung werden verantwortungsbewusste ÄrztInnen, RichterInnen und Krankenkassen Ihnen bei den jeweils anstehenden nächsten Schritten in der Regel nicht weiterhelfen können.

Wir von  http://trans-weib.blogspot.de/ sind gerne bereit!

Die Kosten für eine Psychotherapie trägt in der Regel die Krankenkasse nach einem entsprechenden Antrag, den der/die PsychotherapeutIn stellt. Dies können ärztliche oder psychologische PsychotherapeutInnen sein.
Eine Liste der möglichen PsychotherapeutInnen können Sie bei Ihrer Krankenkasse bekommen.

3. Alltagstest

Vor jeglicher körperlicher Behandlung sollten Sie die angestrebte Geschlechtsrolle soweit wie möglich übernehmen, d. h. in Ihrer psychotherapeutischen Begleitung erarbeiten, wie Sie nicht nur gelegentlich, sondern dauerhaft die Kleidung, Frisur etc. der angestrebten Geschlechtsrolle tragen können, wie Ihre Wohn- und Arbeitssituation sich evtl. verändern kann, damit Sie möglichst in der neuen Rolle akzeptiert werden.

4. Vornamensänderung

Um einen Vornamen gemäß der angestrebten Geschlechtsrolle führen zu können, ist eine Änderung beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen. Das Gericht wird dann zwei sachkundige Gutachter beauftragen, die Sie zu einem oder mehreren Gesprächen einladen werden, in denen sie gemäß richterlichem Auftrag herausfinden sollen, ob es sich um eine dauerhafte transsexuelle Problematik handelt. In der Regel können Sie bei Gericht Vorschläge für Gutachter machen.

5. Hormoneinnahme

Die Hormoneinnahme sollte erst nach mehrmonatiger (mindestens 6 Monate) Übernahme der Geschlechtsrolle und psychotherapeutischer Begleitung erfolgen. Da manche Veränderungen durch die Hormoneinnahme nicht wieder rückgängig gemacht werden können, ist es wichtig, vorher sorgfältig zu prüfen, ob Ihr Wunsch nach einer Geschlechtsumwandlung über längere Zeit stabil und in die soziale Realität umzusetzen ist.

6. Operation

Die geschlechtsumwandelnde Operation kann frühestens nach 6 – 9monatiger Hormoneinnahme geplant werden.
Es ist sinnvoll, sich bei einem auf diesem Gebiet erfahrenen Operateur über Möglichkeiten und Risiken genau zu informieren. Bei der Krankenkasse sollten Sie vor der Operation die Kostenübernahme beantragen.

7. Personenstandsänderung

Nach erfolgter Transformationsoperation können Sie bei Gericht die Personenstandsänderung beantragen.
Wie für die Vornamensänderung müssen auch für die Personenstandsänderung nach den Bestimmungen des Transsexuellengesetzes Gutachten erstellt werden.

Selbsthilfegruppe für Transsexuelle

In einer Selbsthilfegruppe besteht die Möglichkeit, sich unter Betroffenen über die Erfahrungen auf den einzelnen Etappen eines transsexuellen Weges auszutauschen.

Eine Liste mit bundesweiten Selbsthilfegruppen finden Sie im Internet unter der URL http://www.dgti.org .
Unter dieser Adresse finden Sie unter "Medizinisches" auch die "Standards of Care", an denen dieses
Merkblatt orientiert ist.

So etwas, wie Recherche, nachfragen, nachhaken, hinterfragen sind journalistische Tugenden von gestern geworden.

Und somit steht in einer Tageszeitung das Gleiche, wie in einer anderen Tageszeitung. Die tatsächliche Informationsmenge nimmt ab, strebt gegen Null, während die nichtssagenden Presseveröffentlichungssätze zunehmen.

Wir von http://trans-weib.blogspot.de/ sind ernstere Blog!

Früher war das Interessante daran, eine bestimmte Zeitung zu kaufen das, dass man wusste, die vertreten eine bestimmte Meinung, die Fragen nach und hinterfragen Fakten; Da erfährt man etwas, das man in anderen Zeitungen nicht erfährt!

Ja früher... da unterschied sich die Boulevard-Presse von der ernsteren nicht nur durch die Dicke der Überschriften.

Na dann kommt doch einfach mal vorbei!

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Mit freundlichen Grüßen
Nikita Noemi Rothenbächer

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