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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi
Rothenbächer 2013
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diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt
vor, einer Minderheit anzugehören!
Merkblatt zu
Transsexualität und Geschlechtsumwandlung
Dieses Merkblatt gibt Ihnen einen Überblick über die
notwendigen Schritte, um verantwortungsvoll mit Ihrem Wunsch nach einer Klärung
der Geschlechtsidentität umzugehen.
Es kann eine persönliche Beratung nicht ersetzen –alle für Sie wichtigen Fragen können Sie am besten im
Gespräch mit einem erfahrenen Gesprächspartner klären.
Schreiben Sie an Nikita_Noemi_Rothenbaecher@gmx.de
oder über http://trans-weib.blogspot.de/
Allgemeiner Ablauf
und notwendige Schritte
In Einzelfällen kann es Abweichungen von diesem Ablauf
geben, z. B. abhängig von Alter, angestrebter Art der Veränderung oder
bestehenden Erkrankungen.
1. Diagnostische
Klärung:
- psychisch
- psychosozial
- allgemeinkörperlich
- gynäkologisch bzw. urologisch
- endokrinologisch
- humangenetisch
2. Psychotherapeutische Begleitung
über die gesamte Zeit
3. Alltagstest / Übernahme der
angestrebten Geschlechtsrolle
4. Antrag bei Gericht auf
Vornamensänderung
5. Beginn der Hormoneinnahme –
frühestens nach 6 (-9) Monaten psychotherapeutischer
Begleitung und Alltagstest
6. Planung einer Operation –
frühestens nach 6 (-9) Monaten Hormoneinnahme und
Klärung der Kostenübernahme
7. Antrag bei Gericht auf
Personenstandsänderung
Diese Schritte sind auch notwendig,
wenn für Sie bereits feststeht, dass Sie eine
Geschlechtsumwandlung wünschen.
1. Diagnostische
Klärung
Psychische Untersuchung
Der Wunsch oder die Überzeugung, dem anderen Geschlecht
anzugehören, kann als vorübergehendes
Symptom bei einer Reihe von Erkrankungen auftreten. Da in
einem solchen Falle eine
Geschlechtsumwandlung langfristig sehr schaden könnte, dient
die psychische Untersuchung dem
Ausschluß einer solchen Erkrankung, denn den Betroffenen
selbst ist es oft nicht möglich, eine solche
Erkrankung zu erkennen. In ein bis drei Gesprächen kann ein
erfahrener Psychiater oder
Psychotherapeut jedoch psychische Störungen, die einer
spezifischen Behandlung bedürfen,
ausschließen. Eine solche Untersuchung kann bei einer/m
PsychiaterIn Ihrer Vertrauens am Heimatort,im Rahmen von Vorgesprächen auf der
Suche nach einem Psychotherapieplatz vereinbart werden.
Psychosoziale
Beratung
Auf einem transsexuellen Weg werden Sie möglicherweise mit
Fragen konfrontiert, die z. B. den
Arbeitsplatz betreffen (Kündigung, Umschulung, evtl.
Aussteuerung durch die Krankenkasse bei langer Krankheitsdauer) oder die z. B.
eine Scheidung und Regelung des Unterhaltes und Umgangsrechtes für Kinder
betreffen. Es gibt vielleicht Angelegenheiten, bei denen Sie die rechtliche
Situation nicht kennen oder mit Behörden zu tun haben, die Ihnen bislang fremd
waren. Sozialarbeiter können Ihnen helfen, zu erwartende Schwierigkeiten zu
erkennen und Ihnen Hinweise geben, wie Sie damit umgehen können.
Allgemeinkörperliche,
gynäkologische / urologische, endokrinologische und humangenetische Untersuchungen
Diese Untersuchungen sind notwendig, um die Möglichkeiten
einer Hormonbehandlung und Operation abzuklären. Ihr/e Hausarzt/ärztin sollte
gründlich untersuchen, ob allgemeine Erkrankungen bestehen, die eine
Hormoneinnahme oder Operation behindern. Gynäkologen
(Frau-zu-Mann-Transsexuelle) bzw. Urologen (Mann-zu-Frau-Transsexuelle) müssen
zum Ausschluß von Erkrankungen der Geschlechtsorgane konsultiert werden. Auch
eine internistische Untersuchung ist angeraten.
Zur Abstimmung der Hormonbehandlung ist eine
endokrinologische Untersuchung notwendig, bei der die Sexualhormone bestimmt
werden.
Die humangenetische Diagnostik ist notwendig, um eine
mögliche genetische Mitbeteiligung an Ihren
Problemen auszuschließen. Denn in seltenen Fällen liegt
neben dem transsexuellen Erleben eine
außergewöhnliche Chromosomenstruktur bzw. –anzahl vor.
2.
Psychotherapeutische Begleitung
Da ein transsexueller Lebensweg mit vielfältigen Belastungen
einher geht, sollten Sie mit einer
fachkundigen Begleitperson für einige Zeit alle Hoffnungen
und Enttäuschungen, Unsicherheiten und
Entscheidungen besprechen können. Die begleitenden Gespräche
können eine Vorbereitung auf den
Alltagstest, Ihre Erfahrungen mit den Reaktionen Ihrer
PartnerIn, Ihrer Familie, bei der Arbeit sowie die Planung der nächsten
Schritte bei der Behandlung beinhalten.
Ohne eine solche psychotherapeutische Begleitung werden
verantwortungsbewusste ÄrztInnen, RichterInnen und Krankenkassen Ihnen bei den jeweils
anstehenden nächsten Schritten in der Regel nicht weiterhelfen können.
Wir von http://trans-weib.blogspot.de/ sind
gerne bereit!
Die Kosten für eine Psychotherapie trägt in der Regel die
Krankenkasse nach einem entsprechenden Antrag, den der/die PsychotherapeutIn
stellt. Dies können ärztliche oder psychologische PsychotherapeutInnen sein.
Eine Liste der möglichen PsychotherapeutInnen können Sie bei
Ihrer Krankenkasse bekommen.
3. Alltagstest
Vor jeglicher körperlicher Behandlung sollten Sie die
angestrebte Geschlechtsrolle soweit wie möglich übernehmen, d. h. in Ihrer
psychotherapeutischen Begleitung erarbeiten, wie Sie nicht nur gelegentlich, sondern
dauerhaft die Kleidung, Frisur etc. der angestrebten Geschlechtsrolle tragen
können, wie Ihre Wohn- und Arbeitssituation sich evtl. verändern kann, damit
Sie möglichst in der neuen Rolle akzeptiert werden.
4. Vornamensänderung
Um einen Vornamen gemäß der angestrebten Geschlechtsrolle
führen zu können, ist eine Änderung beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen.
Das Gericht wird dann zwei sachkundige Gutachter beauftragen, die Sie zu einem
oder mehreren Gesprächen einladen werden, in denen sie gemäß richterlichem
Auftrag herausfinden sollen, ob es sich um eine dauerhafte transsexuelle
Problematik handelt. In der Regel können Sie bei Gericht Vorschläge für
Gutachter machen.
5. Hormoneinnahme
Die Hormoneinnahme sollte erst nach mehrmonatiger
(mindestens 6 Monate) Übernahme der Geschlechtsrolle und psychotherapeutischer
Begleitung erfolgen. Da manche Veränderungen durch die Hormoneinnahme nicht
wieder rückgängig gemacht werden können, ist es wichtig, vorher sorgfältig zu prüfen,
ob Ihr Wunsch nach einer Geschlechtsumwandlung über längere Zeit stabil und in
die soziale Realität umzusetzen ist.
6. Operation
Die geschlechtsumwandelnde Operation kann frühestens nach 6
– 9monatiger Hormoneinnahme geplant werden.
Es ist sinnvoll, sich bei einem auf diesem Gebiet erfahrenen
Operateur über Möglichkeiten und Risiken genau zu informieren. Bei der
Krankenkasse sollten Sie vor der Operation die Kostenübernahme beantragen.
7.
Personenstandsänderung
Nach erfolgter Transformationsoperation können Sie bei
Gericht die Personenstandsänderung beantragen.
Wie für die Vornamensänderung müssen auch für die
Personenstandsänderung nach den Bestimmungen des Transsexuellengesetzes
Gutachten erstellt werden.
Selbsthilfegruppe
für Transsexuelle
In einer Selbsthilfegruppe besteht die Möglichkeit, sich
unter Betroffenen über die Erfahrungen auf den einzelnen Etappen eines
transsexuellen Weges auszutauschen.
Eine Liste mit bundesweiten Selbsthilfegruppen finden Sie im
Internet unter der URL http://www.dgti.org .
Unter dieser Adresse finden Sie unter
"Medizinisches" auch die "Standards of Care", an denen
dieses
Merkblatt orientiert ist.
So etwas, wie Recherche, nachfragen, nachhaken, hinterfragen
sind journalistische Tugenden von gestern geworden.
Und somit steht in einer Tageszeitung das Gleiche, wie in
einer anderen Tageszeitung. Die tatsächliche Informationsmenge nimmt ab, strebt
gegen Null, während die nichtssagenden Presseveröffentlichungssätze zunehmen.
Wir von http://trans-weib.blogspot.de/ sind ernstere Blog!
Früher war das Interessante daran, eine bestimmte Zeitung zu
kaufen das, dass man wusste, die vertreten eine bestimmte Meinung, die Fragen
nach und hinterfragen Fakten; Da erfährt man etwas, das man in anderen
Zeitungen nicht erfährt!
Ja früher... da unterschied sich die Boulevard-Presse von
der ernsteren nicht nur durch die Dicke der Überschriften.
Na dann kommt doch einfach mal vorbei!
Über 300 Wissenswerte und Sachliche Texte, Medizin und
Forschung, Erfahrungsberichte aber auch Meinungen!
Mit freundlichen Grüßen
Nikita Noemi Rothenbächer
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