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Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2013
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Die Menschenwürde
In einem
Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu einer Klage eines transsexuellen Menschen
lesen wir:
„Art. 1 Abs. 1 GG schützt die Würde des Menschen, wie er
sich in seiner Individualität selbst begreift und seiner selbst bewusst wird.
Hierzu gehört, dass der Mensch über sich selbst verfügen und sein
Schicksal eigenverantwortlich gestalten kann. Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung
mit Art. 1 Abs. 1 GG gewährleistet die freie Entfaltung der im Menschen
angelegten Fähigkeiten und Kräfte.“
Laut Bundesverfassungsgericht gehört zur Menschenwürde, die
Einzigartigkeit des Menschen, die Individualität des Menschen und sein eigenes
Verständnis davon.
Dieses Selbstverständnis des Menschen ist Teil seiner Würde
und darf also nicht angetastet werden, sondern muss vom Gesetzgeber respektiert
werden.
Hierzu gehört zudem, dass der Mensch selbst über sich und
sein Schicksal verfügen kann und dieses eigenverantwortlich gestalten kann.
Dies alles natürlich nur, insoweit es nicht genau diese
Rechte anderer einschränkt.
Meine Würde, ist also mein Selbst, wie
ich es selbst verstehe und die Entfaltung dieses Selbst.
In allen Menschenrechtserklärungen ist
die Würde des Menschen und deren Schutz enthalten. Die Würde wird als ein Teil
des Menschen, etwas von Natur aus in ihm wohnendes betrachtet.
So heißt es bereits in der Präambel der
Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, gleich zu Beginn:
„Da die Anerkennung der angeborenen
Würde und der gleichen und dass sie – zusammen mit der Gleichheit – somit die
Grundlage aller folgenden Menschenrechten bildet:
„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde
und Rechten geboren.
Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen
einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.“
Unsere
Würde ist unser wichtigstes zu schützendes Gut.
Sie ist nicht nur die Grundlage der Menschenrechte, sondern
auch die Grundlage der Grundrechte in Deutschland und steht auch deshalb als
oberstes zu schützendes Gut folgerichtig in
Art. 1 (1):
„Die Würde des
Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller
staatlichen Gewalt.“
Doch was ist die
Menschenwürde?
Was verbirgt sich
dahinter?
Hierzu Prof. Dr.
Peter Schaber, Ethik-Zentrum der Universität Zürich:
„Würde ist nicht gleich Menschenrecht, sondern wird als
etwas verstanden, das die Menschenrechte begründet: Rechte haben wir nicht,
weil wir Rechte, sondern weil wir Würde haben. [...]Würde ist insofern mit dem
Anspruch auf Selbstachtung verbunden.
Es geht dabei -und das ist wichtig - nicht um Selbstachtung
im Sinne der Selbstwertschätzung. Es geht vielmehr um Selbstachtung im Sinne
der Wahrnehmung des Rechts, ein eigenes Leben führen zu können.
Es geht dabei darum, Personen als eigenständige Wesen
anzuerkennen. In einem zweiten Schritt gehen aus dem Anspruch auf Selbstachtung
die Rechte hervor, welche die Mittel schützen, die Personen brauchen, um ein
Leben nach ihren eigenen Vorstellungen führen zu können.
Auch sie beruhen auf dem Anspruch auf Selbstachtung: Dem
Anspruch, sein Leben nach eigenen Vorstellungen und das heißt nichts anderes
als ein Leben in Würde führen zu können.
Wer Kindern nicht zuhört, ihre Aussagen über sich selbst,
wie z.B. „ich bin ein Mädchen“ als falsch darstellt, zieht die Würde dieser
Kinder in den Schmutz.
Der Anspruch von Kindern auf Selbstachtung beinhaltet vor
allem die Achtung anderer, d.h. die Achtung und Beachtung der Selbstaussage
eines Kindes als wahr.
Wer die Äußerungen eines Menschen, nur weil dieser etwas
jünger ist, in den Schmutz zieht und sie als Ausdruck eines Identitätsproblems
oder gar als Geschlechtsidentitätsstörung darstellt, verletzt in eklatanter
Weise die Würde dieses Menschen, demütigt und erniedrigt ihn.
Einem Menschen nicht zu zu gestehen, zu wissen, wer oder was
er ist, bzw. zu behaupten, dies besser zu wissen, ist eine der schlimmsten und
bösartigsten Formen der Menschenrechtsverletzungen, weil sie eine Negation der
Würde des Menschen beinhalten. Solche Menschenrechtsverletzungen nehmen einem
Menschen seine Würde und entmenschlichen ihn dadurch.
Obwohl die Bundesrepublik Deutschland behauptet, die Würde
des Menschen schützen zu wollen, weigert sie sich, dies auch bei transsexuellen
Menschen, und ganz besonders bei transsexuellen Kindern, zu tun. Es hat fast
den Anschein, als solle die erwähnte Entmenschlichung umgekehrt als Begründung
genutzt werden, die Menschenwürde nicht achten zu müssen. Pervers.
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