Mittwoch, 6. März 2013

Die Menschenwürde In einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu einer Klage eines transsexuellen Menschen lesen wir:


Copyright © 2011-2021 Nikita Noemi Rothenbächer- Alle Rechte vorbehalten!

Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2013

Bitte kopiert den Link und gebt diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt vor, einer Minderheit anzugehören!

Die Menschenwürde

In einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu einer Klage eines transsexuellen Menschen lesen wir:

„Art. 1 Abs. 1 GG schützt die Würde des Menschen, wie er sich in seiner Individualität selbst begreift und seiner selbst bewusst wird.

Hierzu gehört, dass der Mensch über sich selbst verfügen und sein Schicksal eigenverantwortlich gestalten kann. Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG gewährleistet die freie Entfaltung der im Menschen angelegten Fähigkeiten und Kräfte.“

Laut Bundesverfassungsgericht gehört zur Menschenwürde, die Einzigartigkeit des Menschen, die Individualität des Menschen und sein eigenes Verständnis davon.
Dieses Selbstverständnis des Menschen ist Teil seiner Würde und darf also nicht angetastet werden, sondern muss vom Gesetzgeber respektiert werden.

Hierzu gehört zudem, dass der Mensch selbst über sich und sein Schicksal verfügen kann und dieses eigenverantwortlich gestalten kann.

Dies alles natürlich nur, insoweit es nicht genau diese Rechte anderer einschränkt.

Meine Würde, ist also mein Selbst, wie ich es selbst verstehe und die Entfaltung dieses Selbst.
In allen Menschenrechtserklärungen ist die Würde des Menschen und deren Schutz enthalten. Die Würde wird als ein Teil des Menschen, etwas von Natur aus in ihm wohnendes betrachtet.
So heißt es bereits in der Präambel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, gleich zu Beginn:

„Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und dass sie – zusammen mit der Gleichheit – somit die Grundlage aller folgenden Menschenrechten bildet:

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.

Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.“

Unsere Würde ist unser wichtigstes zu schützendes Gut.

Sie ist nicht nur die Grundlage der Menschenrechte, sondern auch die Grundlage der Grundrechte in Deutschland und steht auch deshalb als oberstes zu schützendes Gut folgerichtig in

Art. 1 (1):

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

Doch was ist die Menschenwürde?

Was verbirgt sich dahinter?

Hierzu Prof. Dr. Peter Schaber, Ethik-Zentrum der Universität Zürich:

„Würde ist nicht gleich Menschenrecht, sondern wird als etwas verstanden, das die Menschenrechte begründet: Rechte haben wir nicht, weil wir Rechte, sondern weil wir Würde haben. [...]Würde ist insofern mit dem Anspruch auf Selbstachtung verbunden.

Es geht dabei -und das ist wichtig - nicht um Selbstachtung im Sinne der Selbstwertschätzung. Es geht vielmehr um Selbstachtung im Sinne der Wahrnehmung des Rechts, ein eigenes Leben führen zu können.
Es geht dabei darum, Personen als eigenständige Wesen anzuerkennen. In einem zweiten Schritt gehen aus dem Anspruch auf Selbstachtung die Rechte hervor, welche die Mittel schützen, die Personen brauchen, um ein Leben nach ihren eigenen Vorstellungen führen zu können.

Auch sie beruhen auf dem Anspruch auf Selbstachtung: Dem Anspruch, sein Leben nach eigenen Vorstellungen und das heißt nichts anderes als ein Leben in Würde führen zu können.
Wer Kindern nicht zuhört, ihre Aussagen über sich selbst, wie z.B. „ich bin ein Mädchen“ als falsch darstellt, zieht die Würde dieser Kinder in den Schmutz.

Der Anspruch von Kindern auf Selbstachtung beinhaltet vor allem die Achtung anderer, d.h. die Achtung und Beachtung der Selbstaussage eines Kindes als wahr.

Wer die Äußerungen eines Menschen, nur weil dieser etwas jünger ist, in den Schmutz zieht und sie als Ausdruck eines Identitätsproblems oder gar als Geschlechtsidentitätsstörung darstellt, verletzt in eklatanter Weise die Würde dieses Menschen, demütigt und erniedrigt ihn.

Einem Menschen nicht zu zu gestehen, zu wissen, wer oder was er ist, bzw. zu behaupten, dies besser zu wissen, ist eine der schlimmsten und bösartigsten Formen der Menschenrechtsverletzungen, weil sie eine Negation der Würde des Menschen beinhalten. Solche Menschenrechtsverletzungen nehmen einem Menschen seine Würde und entmenschlichen ihn dadurch.

Obwohl die Bundesrepublik Deutschland behauptet, die Würde des Menschen schützen zu wollen, weigert sie sich, dies auch bei transsexuellen Menschen, und ganz besonders bei transsexuellen Kindern, zu tun. Es hat fast den Anschein, als solle die erwähnte Entmenschlichung umgekehrt als Begründung genutzt werden, die Menschenwürde nicht achten zu müssen. Pervers.



Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Das Menschliche

Und Sie wissen nicht, mit was Sie es zutun haben! Doch diese bekommen euch, ein Fakt!

Heute in den TV- Medien, die Massen - Vergewaltigung einer 15 jährigen Schülerin, angeblich "Gastarbeiter bzw. FLÜCHTLINGE auch Poliz...