Donnerstag, 7. März 2013

Gerechtigkeit kommt wieder.



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Bearbeitet und Geschrieben von Nikita Noemi Rothenbächer 2013

Bitte kopiert den Link und gebt diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt vor, einer Minderheit anzugehören!

Gerechtigkeit kommt wieder.

Wir schreiben und Reden tag ein Tag aus über wie schwer es Trans-Gender in der Realität immer haben!

Wenige Reden darüber was alles gemacht wird, und warum es gemacht wird!

Wir auch ich Schreibe sehr oft von dieser Diskriminierung gegenüber meiner Minderheit und glaubt mir es gibt sehr viele welche sich tag täglich über das eine und andere Beschweren!

Alles in der heutigen Zett erscheint als Diskriminierung, sich jedoch Gedanken darüber zu machen, wie könnten wir oder ich selbst etwas dagegen tun, nun naja dafür müsste man sich ja Anstrengen und auch vieles Unternehmen!

Wie sagte doch einer der Berühmten: „[Udo] Rauchfleisch'  hebt hervor 

'Immer wieder bin ich mit transsexuellen Frauen und Männern zusammengetroffen, die ... keinerlei psychopathologische Zeichen erkennen ließen und – im Gegenteil – eine große psychische Stabilität aufwiesen. Allfällig auftretende Depressionen, Angstentwicklungen und andere Störungen erwiesen sich häufig als Folgen der schwierigen Lebensumstände, in denen sich transsexuelle Menschen auch heute noch oft befinden.

Etliche von ihnen verfügen aber über eine große Belastungsfähgikeit, die es ihnen ermöglichte, ihre zum Teil schwierigen Lebensumstände ... mit Bravour zu meistern, eine Leistung, der ich meine ungeteilte Hochachtung zolle.

Nicht nur andere müssen etwas tun um von dieser Diskriminierung weg zu kommen sondern und ganz besonders wir selbst!

Diskriminierung (von lat.: discriminare = trennen, unterscheiden) ist die soziale Benachteiligung von Menschen wegen gruppenspezifischer Merkmale.
Ausgangspunkt jeder Diskriminierung ist eine Unterscheidung und Bewertung von Menschen anhand von gruppenspezifischen Merkmalen wie

Geschlecht oder sexuelle Orientierung (siehe Sexismus, Heterosexismus)

Herkunft, Abstammung, Hautfarbe oder Ethnie (siehe Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, Antisemitismus, Nationalismus)

religiöse oder politische Anschauung (siehe Judenfeindlichkeit, Islamophobie, Politische Verfolgung)
körperliche oder geistige Fähigkeiten und körperliches Erscheinungsbild (siehe Behindertenfeindlichkeit, Lookism)

soziale Herkunft, Sprache oder Alter (siehe Klassismus, Altersdiskriminierung). Bewertungsmaßstab sind gesellschaftliche Normen einer Mehrheitsgesellschaft, die durch eine bewusste Entscheidung oder durch eine gesellschaftliche Entwicklung vorgeben, welchem Standard eine Person zu entsprechen habe[1]. Gegenstand einer Diskriminierung ist deshalb meist eine gesellschaftliche Minderheit[2]. Eine soziale Diskriminierung kann in vielen Erscheinungsformen auftreten. So unterscheidet man in der wissenschaftlichen und politischen Diskussion vor allem die bewusste von der unbewussten Diskriminierung. Weitere mögliche Unterscheidungskriterien sind:

direkte und indirekte Diskriminierung

offene und verdeckte Diskriminierung

alltägliche und strukturelle Diskriminierung

individuelle und institutionelle Diskriminierung

unmittelbare und mittelbare Diskriminierung

Eine bewusste, direkte, offene, alltägliche, individuelle oder unmittelbare Diskriminierung wird in einer demokratischen Mehrheitsgesellschaft auch von der Mehrheit überwiegend abgelehnt, weil sie dem Gleichheitssatz widerspricht, als Ausdruck von Intoleranz oder von Vorurteilen gilt und sich oft in Form von Gewalt, Schmähungen oder anderen aggressiven Formen der Ausgrenzung zeigt. Demgegenüber sind die entgegengesetzten Erscheinungsformen einer Diskriminierung (unbewusst, indirekt, verdeckt, strukturell, institutionell und mittelbar) im Einzelnen umstritten und deshalb weiterhin Gegenstand politischer Auseinandersetzungen um die Gleichstellung. Nicht als Diskriminierung zu werten ist eine Ungleichbehandlung, für die es einen sachlichen Grund gibt. So ist es etwa zulässig (und keine Form der Altersdiskriminierung), zum Schutz von Kindern und Jugendlichen die Abgabe von Alkohol zu beschränken. Diskriminierung kann ein Menschenrecht sein. Beispielsweise entspricht es in Deutschland dem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Allgemeine Handlungsfreiheit), bei der Partnerwahl Menschen nach oben genannten Diskriminierungsmerkmalen zu bevorzugen. Diskriminierung ist daher immer abhängig vom Kontext der Diskriminierung und von der Machtstellung des Diskriminierenden. Der Staat etwa hat eine sehr starke Machtstellung, da er das Gewaltmonopol besitzt. Benachteiligungen können in Einschränkungen auf allen Ebenen des Lebens stehen, insbesondere in Einschränkungen an der Teilnahme am öffentlichen Leben, in der Freizügigkeit, Ausbildung, Berufsausübung oder beim Entgelt. Im Interessenkonflikt zwischen deutlich unterscheidbaren Gruppen (z. B. Rauchern und Nichtrauchern) ist die Grenze zwischen einer diskriminierenden (schlechterstellenden) Einschränkung der Selbstbestimmung und dem Schutz der Allgemeinheit eine Frage der Abwägung, die einer kontinuierlichen Neubewertung unterliegt. Es besteht auch ein Konflikt zwischen Religionsfreiheit, staatlicher Schulpflicht und der Einschränkung der freien Religionsausübung in der Schule.

Institutionelle Diskriminierung bei Transgendern!


Der Begriff institutionelle Diskriminierung ist relativ neu. Er versteht Diskriminierungen wie Rassismus und Sexismus als Ergebnis sozialer Prozesse.

Mit dem Wort institutionell wird darauf verwiesen, dass die Ursachen von Diskriminierung in einem organisatorischen Handeln stattfinden.

Dieses finde statt in einem Netzwerk gesellschaftlicher Institutionen, beispielsweise dem Bildungs- und Ausbildungssektor, dem Arbeitsmarkt, der Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik, dem Gesundheitswesen und der Polizei.

Historisch geht der Begriff der institutionellen Diskriminierung auf die Diskussion zum institutionellen Rassismus in den USA und Großbritannien zurück.


Was heißt Gender?


Der Begriff »gender« (engl. für soziales Geschlecht) wird im Deutschen verwendet, wenn auf gesellschaftliche Merkmale von Männern und Frauen Bezug genommen wird. Gender bezeichnet alles, was in einer Kultur als typisch für ein bestimmtes Geschlecht angesehen wird (z.B. Kleidung, Beruf, Aussehen, Auftreten usw.) Es verweist nicht unmittelbar auf die körperlichen Geschlechtsmerkmale, denn das biologische Geschlecht (engl. »sex«) legt nicht zwingend das Verhalten und Empfinden als Frau oder Mann fest. Die französische Philosophin Simone de Beauvoir hat die Unterscheidung in soziales und biologische Geschlecht treffend beschrieben: »Man wird nicht als Frau geboren, man wird dazu gemacht. « Es gibt aber auch Menschen, die nicht in das klassische Schema von Frau-Mann hineinpassen (wollen). Hierfür wird der Begriff Transgender verwendet.

Es ist natürlich nicht einfach einen Job zu finden, wenn die Papiere nicht zum Erscheinungsbild passen, aber es ist nicht unmöglich.

Nun allgemein gesprochen ist es doch so, daß es im deutschsprachigen Raum zur Zeit so aussieht, daß leider im weniger Arbeitgeber hinter ihren Arbeitnehmern stehen. Und das betrifft nicht nur Transgender-&-Arbeit-Themen, sondern Arbeits-Themen im Allgemeinen.

Wer quer schießt landet auf der Straße, der Arbeitsmarkt bietet ja genug Ersatz. Wenn es um bestimmte Fachbereiche geht, dann kann man sich vielleicht mehr erlauben, aber geringer die Qualifikationsanforderungen für einen Arbeitsplatz sind desto größer die Gefahr, daß man gehen muss, sobald man Probleme macht.

Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hat stetige Schritte in den letzten zwei Jahrzehnten. Sexuelle Orientierung und Transsexualität sind klar als verbotene Diskriminierungsgründe gemäß Artikel 14 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte anerkannt.
Auch muss gesagt werden,  dass erhebliche, wenn auch ungleichmäßige, Fortschritte in den letzten Jahrzehnten über die Einstellungen und Praktiken gegenüber LGBT-Menschen gemacht worden. Die Pathologisierung und Kriminalisierung der Homosexualität klar gehören der Vergangenheit an, auch wenn einige Echos bleiben.

Rechtsvorschriften zur Gleichbehandlung beginnen ihre Effekte in der Ansprache von Diskriminierung zu demonstrieren, obwohl es Lücken in der Deckung sind, insbesondere im Hinblick auf transgender Personen.
Die politischen Impulse für die Umsetzung wirksamer Maßnahmen zur sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität Diskriminierung in allen Mitgliedsstaaten des Europarates Adresse. Der Europarat initiiert ein Programm für technische Hilfe in diesem Bereich noch in diesem Jahr!

Wenn dieses so wäre müsste es für Deutschland dann so aussehen!


- Einführung von Arbeitsmarkt- bzw. Förderprogramme für arbeitslose bzw. von Arbeitslosigkeit bedrohte Transgender auf Bundes und Landesebene

- Bereitstellung finanzieller Mittel für Beschäftigungshilfen für langzeitarbeitslose Transgender

- Recht auf Weiter- und Fortbildung sowie Umschulung von Transgendern (entsprechende Ergänzung innerhalb des SBG III – Arbeitsförderungsgesetz)

- Einführung einer Quotenregelung bei zu besetzenden Arbeitsplätzen bzw. Stellen

- Schaffung finanzielle Anreize für Weiterbildungsträger und Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften, wenn diese Transgender qualifizieren und beschäftigen
- Einführung steuerlicher Anreize für Unternehmen, wenn diese die Transgender einstellen
- Geldbußen für Unternehmen, wenn sie nicht mindestens X Prozent Transgender einstellen (analog Behindertenförderung)

- Recht auf Rückkehr von transsexuellen Personen an ihren Arbeitsplatz nach der "Anpassung" (Aufnahme ins SGB III – Arbeitsförderung)

- Erhöhung der Transgendererwerbsquote durch Arbeitszeitflexibilisierung

- Einführung von Existenzgründungsprogramme für Transgender

- Einführung einer Ausbildungspflicht von Unternehmen für jugendliche Transgender

- Weiterentwicklung des "Gender-Mainstream-Ansatzes" zur Aktivierung aller Potentiale zur Herstellung von Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt für Transgender



- Einführung von Arbeitsmarkt- bzw. Förderprogramme für arbeitslose bzw. von Arbeitslosigkeit bedrohte Transgender auf Bundes und Landesebene

- Bereitstellung finanzieller Mittel für Beschäftigungshilfen für langzeitarbeitslose Transgender

- Recht auf Weiter- und Fortbildung sowie Umschulung von Transgendern (entsprechende Ergänzung innerhalb des SBG III – Arbeitsförderungsgesetz)

- Einführung einer Quotenregelung bei zu besetzenden Arbeitsplätzen bzw. Stellen

- Schaffung finanzielle Anreize für Weiterbildungsträger und Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften, wenn diese Transgender qualifizieren und beschäftigen

- Einführung steuerlicher Anreize für Unternehmen, wenn diese die Transgender einstellen

- Geldbußen für Unternehmen, wenn sie nicht mindestens X Prozent Transgender einstellen (analog Behindertenförderung)

- Recht auf Rückkehr von transsexuellen Personen an ihren Arbeitsplatz nach der "Anpassung" (Aufnahme ins SGB III – Arbeitsförderung)

- Erhöhung der Transgendererwerbsquote durch Arbeitszeitflexibilisierung

- Einführung von Existenzgründungsprogramme für Transgender

- Einführung einer Ausbildungspflicht von Unternehmen für jugendliche Transgender

- Weiterentwicklung des "Gender-Mainstream-Ansatzes" zur Aktivierung aller Potentiale zur Herstellung von Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt für Transgender


Einiges wurde aus anderen Berichten übernommen, jedoch dieses was übernommen wurde damit Stimme ich voll und ganz überein!

Mit freundlichen Grüßen

Nikita Noemi Rothenbächer



1 Kommentar:

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