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Bearbeitet und Geschrieben von Nikita Noemi Rothenbächer 2013
Bitte kopiert den Link und gebt
diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt
vor, einer Minderheit anzugehören!
Gerechtigkeit kommt
wieder.
Wir schreiben und
Reden tag ein Tag aus über wie schwer es Trans-Gender in der Realität immer
haben!
Wenige Reden darüber
was alles gemacht wird, und warum es gemacht wird!
Wir auch ich
Schreibe sehr oft von dieser Diskriminierung gegenüber meiner Minderheit und
glaubt mir es gibt sehr viele welche sich tag täglich über das eine und andere
Beschweren!
Alles in der
heutigen Zett erscheint als Diskriminierung, sich jedoch Gedanken darüber zu
machen, wie könnten wir oder ich selbst etwas dagegen tun, nun naja dafür
müsste man sich ja Anstrengen und auch vieles Unternehmen!
Wie sagte doch einer
der Berühmten: „[Udo] Rauchfleisch' hebt hervor
'Immer
wieder bin ich mit transsexuellen Frauen und Männern zusammengetroffen, die ...
keinerlei psychopathologische Zeichen erkennen ließen und – im Gegenteil – eine
große psychische Stabilität aufwiesen. Allfällig auftretende Depressionen,
Angstentwicklungen und andere Störungen erwiesen sich häufig als Folgen der
schwierigen Lebensumstände, in denen sich transsexuelle Menschen auch heute
noch oft befinden.
Etliche
von ihnen verfügen aber über eine große Belastungsfähgikeit, die es ihnen ermöglichte,
ihre zum Teil schwierigen Lebensumstände ... mit Bravour zu meistern, eine
Leistung, der ich meine ungeteilte Hochachtung zolle.
Nicht nur andere müssen etwas tun um von dieser
Diskriminierung weg zu kommen sondern und ganz besonders wir selbst!
Diskriminierung
(von lat.: discriminare = trennen, unterscheiden) ist die soziale
Benachteiligung von Menschen wegen gruppenspezifischer Merkmale.
Ausgangspunkt
jeder Diskriminierung ist eine Unterscheidung und Bewertung von Menschen anhand
von gruppenspezifischen Merkmalen wie
Geschlecht
oder sexuelle Orientierung (siehe Sexismus, Heterosexismus)
Herkunft,
Abstammung, Hautfarbe oder Ethnie (siehe Fremdenfeindlichkeit, Rassismus,
Antisemitismus, Nationalismus)
religiöse
oder politische Anschauung (siehe Judenfeindlichkeit, Islamophobie, Politische
Verfolgung)
körperliche
oder geistige Fähigkeiten und körperliches Erscheinungsbild (siehe
Behindertenfeindlichkeit, Lookism)
soziale
Herkunft, Sprache oder Alter (siehe Klassismus, Altersdiskriminierung). Bewertungsmaßstab
sind gesellschaftliche Normen einer Mehrheitsgesellschaft, die durch eine
bewusste Entscheidung oder durch eine gesellschaftliche Entwicklung vorgeben,
welchem Standard eine Person zu entsprechen habe[1]. Gegenstand einer
Diskriminierung ist deshalb meist eine gesellschaftliche Minderheit[2]. Eine
soziale Diskriminierung kann in vielen Erscheinungsformen auftreten. So
unterscheidet man in der wissenschaftlichen und politischen Diskussion vor
allem die bewusste von der unbewussten Diskriminierung. Weitere mögliche
Unterscheidungskriterien sind:
direkte und
indirekte Diskriminierung
offene und
verdeckte Diskriminierung
alltägliche
und strukturelle Diskriminierung
individuelle
und institutionelle Diskriminierung
unmittelbare
und mittelbare Diskriminierung
Eine
bewusste, direkte, offene, alltägliche, individuelle oder unmittelbare
Diskriminierung wird in einer demokratischen Mehrheitsgesellschaft auch von der
Mehrheit überwiegend abgelehnt, weil sie dem Gleichheitssatz widerspricht, als
Ausdruck von Intoleranz oder von Vorurteilen gilt und sich oft in Form von
Gewalt, Schmähungen oder anderen aggressiven Formen der Ausgrenzung zeigt.
Demgegenüber sind die entgegengesetzten Erscheinungsformen einer
Diskriminierung (unbewusst, indirekt, verdeckt, strukturell, institutionell und
mittelbar) im Einzelnen umstritten und deshalb weiterhin Gegenstand politischer
Auseinandersetzungen um die Gleichstellung. Nicht als Diskriminierung zu werten
ist eine Ungleichbehandlung, für die es einen sachlichen Grund gibt. So ist es
etwa zulässig (und keine Form der Altersdiskriminierung), zum Schutz von
Kindern und Jugendlichen die Abgabe von Alkohol zu beschränken. Diskriminierung
kann ein Menschenrecht sein. Beispielsweise entspricht es in Deutschland dem
Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Allgemeine
Handlungsfreiheit), bei der Partnerwahl Menschen nach oben genannten
Diskriminierungsmerkmalen zu bevorzugen. Diskriminierung ist daher immer
abhängig vom Kontext der Diskriminierung und von der Machtstellung des
Diskriminierenden. Der Staat etwa hat eine sehr starke Machtstellung, da er das
Gewaltmonopol besitzt. Benachteiligungen können in Einschränkungen auf allen
Ebenen des Lebens stehen, insbesondere in Einschränkungen an der Teilnahme am
öffentlichen Leben, in der Freizügigkeit, Ausbildung, Berufsausübung oder beim
Entgelt. Im Interessenkonflikt zwischen deutlich unterscheidbaren Gruppen (z.
B. Rauchern und Nichtrauchern) ist die Grenze zwischen einer diskriminierenden (schlechterstellenden)
Einschränkung der Selbstbestimmung und dem Schutz der Allgemeinheit eine Frage
der Abwägung, die einer kontinuierlichen Neubewertung unterliegt. Es besteht
auch ein Konflikt zwischen Religionsfreiheit, staatlicher Schulpflicht und der Einschränkung
der freien Religionsausübung in der Schule.
Institutionelle Diskriminierung bei Transgendern!
Der Begriff
institutionelle Diskriminierung ist relativ neu. Er versteht Diskriminierungen
wie Rassismus und Sexismus als Ergebnis sozialer Prozesse.
Mit dem Wort
institutionell wird darauf verwiesen, dass die Ursachen von Diskriminierung in
einem organisatorischen Handeln stattfinden.
Dieses finde
statt in einem Netzwerk gesellschaftlicher Institutionen, beispielsweise dem
Bildungs- und Ausbildungssektor, dem Arbeitsmarkt, der Wohnungs- und
Stadtentwicklungspolitik, dem Gesundheitswesen und der Polizei.
Historisch
geht der Begriff der institutionellen Diskriminierung auf die Diskussion zum
institutionellen Rassismus in den USA und Großbritannien zurück.
Was heißt
Gender?
Der Begriff
»gender« (engl. für soziales Geschlecht) wird im Deutschen verwendet, wenn auf
gesellschaftliche Merkmale von Männern und Frauen Bezug genommen wird. Gender
bezeichnet alles, was in einer Kultur als typisch für ein bestimmtes Geschlecht
angesehen wird (z.B. Kleidung, Beruf, Aussehen, Auftreten usw.) Es verweist nicht
unmittelbar auf die körperlichen Geschlechtsmerkmale, denn das biologische
Geschlecht (engl. »sex«) legt nicht zwingend das Verhalten und Empfinden als
Frau oder Mann fest. Die französische Philosophin Simone de Beauvoir hat die
Unterscheidung in soziales und biologische Geschlecht treffend beschrieben:
»Man wird nicht als Frau geboren, man wird dazu gemacht. « Es gibt aber auch
Menschen, die nicht in das klassische Schema von Frau-Mann hineinpassen
(wollen). Hierfür wird der Begriff Transgender verwendet.
Es ist
natürlich nicht einfach einen Job zu finden, wenn die Papiere nicht zum
Erscheinungsbild passen, aber es ist nicht unmöglich.
Nun
allgemein gesprochen ist es doch so, daß es im deutschsprachigen Raum zur Zeit
so aussieht, daß leider im weniger Arbeitgeber hinter ihren Arbeitnehmern
stehen. Und das betrifft nicht nur Transgender-&-Arbeit-Themen, sondern
Arbeits-Themen im Allgemeinen.
Wer quer
schießt landet auf der Straße, der Arbeitsmarkt bietet ja genug Ersatz. Wenn es
um bestimmte Fachbereiche geht, dann kann man sich vielleicht mehr erlauben,
aber geringer die Qualifikationsanforderungen für einen Arbeitsplatz sind desto
größer die Gefahr, daß man gehen muss, sobald man Probleme macht.
Die
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hat stetige
Schritte in den letzten zwei Jahrzehnten. Sexuelle Orientierung und
Transsexualität sind klar als verbotene Diskriminierungsgründe gemäß Artikel 14
der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte anerkannt.
Auch muss
gesagt werden, dass erhebliche, wenn
auch ungleichmäßige, Fortschritte in den letzten Jahrzehnten über die
Einstellungen und Praktiken gegenüber LGBT-Menschen gemacht worden. Die
Pathologisierung und Kriminalisierung der Homosexualität klar gehören der
Vergangenheit an, auch wenn einige Echos bleiben.
Rechtsvorschriften
zur Gleichbehandlung beginnen ihre Effekte in der Ansprache von Diskriminierung
zu demonstrieren, obwohl es Lücken in der Deckung sind, insbesondere im
Hinblick auf transgender Personen.
Die
politischen Impulse für die Umsetzung wirksamer Maßnahmen zur sexuellen
Orientierung und geschlechtlichen Identität Diskriminierung in allen
Mitgliedsstaaten des Europarates Adresse. Der Europarat initiiert ein Programm
für technische Hilfe in diesem Bereich noch in diesem Jahr!
Wenn dieses so wäre müsste es für Deutschland dann so aussehen!
- Einführung
von Arbeitsmarkt- bzw. Förderprogramme für arbeitslose bzw. von
Arbeitslosigkeit bedrohte Transgender auf Bundes und Landesebene
-
Bereitstellung finanzieller Mittel für Beschäftigungshilfen für
langzeitarbeitslose Transgender
- Recht auf
Weiter- und Fortbildung sowie Umschulung von Transgendern (entsprechende
Ergänzung innerhalb des SBG III – Arbeitsförderungsgesetz)
- Einführung
einer Quotenregelung bei zu besetzenden Arbeitsplätzen bzw. Stellen
- Schaffung
finanzielle Anreize für Weiterbildungsträger und Beschäftigungs- und
Qualifizierungsgesellschaften, wenn diese Transgender qualifizieren und
beschäftigen
- Einführung
steuerlicher Anreize für Unternehmen, wenn diese die Transgender einstellen
- Geldbußen
für Unternehmen, wenn sie nicht mindestens X Prozent Transgender einstellen
(analog Behindertenförderung)
- Recht auf
Rückkehr von transsexuellen Personen an ihren Arbeitsplatz nach der
"Anpassung" (Aufnahme ins SGB III – Arbeitsförderung)
- Erhöhung
der Transgendererwerbsquote durch Arbeitszeitflexibilisierung
- Einführung
von Existenzgründungsprogramme für Transgender
- Einführung
einer Ausbildungspflicht von Unternehmen für jugendliche Transgender
-
Weiterentwicklung des "Gender-Mainstream-Ansatzes" zur Aktivierung
aller Potentiale zur Herstellung von Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt für
Transgender
- Einführung
von Arbeitsmarkt- bzw. Förderprogramme für arbeitslose bzw. von
Arbeitslosigkeit bedrohte Transgender auf Bundes und Landesebene
-
Bereitstellung finanzieller Mittel für Beschäftigungshilfen für
langzeitarbeitslose Transgender
- Recht auf
Weiter- und Fortbildung sowie Umschulung von Transgendern (entsprechende
Ergänzung innerhalb des SBG III – Arbeitsförderungsgesetz)
- Einführung
einer Quotenregelung bei zu besetzenden Arbeitsplätzen bzw. Stellen
- Schaffung
finanzielle Anreize für Weiterbildungsträger und Beschäftigungs- und
Qualifizierungsgesellschaften, wenn diese Transgender qualifizieren und
beschäftigen
- Einführung
steuerlicher Anreize für Unternehmen, wenn diese die Transgender einstellen
- Geldbußen
für Unternehmen, wenn sie nicht mindestens X Prozent Transgender einstellen
(analog Behindertenförderung)
- Recht auf
Rückkehr von transsexuellen Personen an ihren Arbeitsplatz nach der
"Anpassung" (Aufnahme ins SGB III – Arbeitsförderung)
- Erhöhung
der Transgendererwerbsquote durch Arbeitszeitflexibilisierung
- Einführung
von Existenzgründungsprogramme für Transgender
- Einführung
einer Ausbildungspflicht von Unternehmen für jugendliche Transgender
-
Weiterentwicklung des "Gender-Mainstream-Ansatzes" zur Aktivierung
aller Potentiale zur Herstellung von Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt für
Transgender
Quelltext: https://wcd.coe.int/ViewDoc.jsp?id=1799477
Einiges wurde
aus anderen Berichten übernommen, jedoch dieses was übernommen wurde damit Stimme
ich voll und ganz überein!
Mit
freundlichen Grüßen
Nikita Noemi
Rothenbächer
Dieses kann ich nur unterschreiben!
AntwortenLöschenM.f.G Petra Marie ' (Peter Zurek)