Mittwoch, 8. Mai 2013

HAMBURG SETZT SICH FÜR EIN NEUES TRANSSEXUELLENGESETZ EIN



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Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2013

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HAMBURG SETZT SICH FÜR EIN NEUES TRANSSEXUELLENGESETZ EIN

Meine Grüne Bürgerschaftsfraktion und ich haben einen Gesetzesantrag für ein neues Transsexuellengesetz in die Bürgerschaft eingebracht. Darin wird der Senat gebeten, über einen Bundesratsgesetzesantrag ein neues Transsexuellengesetz auf Bundesebene anzuschieben. In den letzten 30 Jahren haben die Bundesverfassungsrichter schon sechs Mal das bestehende Transsexuellengesetz in Teilen für grundrechts- und menschenrechtswidrig erklärt, zuletzt im Januar 2011.

Seitdem müssen sich Transsexuelle nicht mehr operieren lassen, bevor sie ihr offizielles Geschlecht in die Passdokumente eintragen lassen. Dennoch hat der Deutsche Bundestag bisher keine Neufassung vorgelegt, obwohl alle Parteien Änderungsbedarf erkannt haben. Die noch in Kraft befindlichen Teile des Transsexuellengesetzes sind in vielen Punkten weiter diskriminierend und stigmatisierend, weshalb es ein völlig neues Gesetz geben sollte.

Wir haben uns bei diesem Gesetzentwurf an die Vorschläge der Bundestagsfraktion gehalten und bittet nun den Senat auf Basis dieses Gesetzesentwurfes im Bundesrat tätig zu werden.

Es wird endlich Zeit, dass sich die Mehrheit um die Grundrechte dieser Minderheit kümmert, die jahrzehntelang von Politik und Gesellschaft als ,krank‘ betrachtet wurde. Aber auch Transsexuelle haben Grundrechte und deshalb haben die Verfassungsrichter diese auch in 6 Urteilen (!) hergestellt. Jetzt ist der Bundesrat und der Bundestag in der Pflicht, endlich seiner Aufgabe als Gesetzgeber nachzukommen. Frau Senatorin Schiedek übernehmen Sie!



Forderungspapier zur Reform des Transsexuellenrechts

Das Transsexuellengesetz (TSG) enthält nach diversen fortschrittlichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) immer noch Bestimmungen, die mit der Achtung der Würde und der Selbstbestimmung von Trans*-Menschen nicht vereinbar sind. Es enthält auch Regelungen, die sich in der Praxis als unzureichend erwiesen haben und zur Diskriminierung beitragen.
Im September 2011 hatte sich daher ein bundesweiter, offener, partizipativer, parteiunabhängiger und selbstorganisierter Arbeitskreis gebildet, in dem über 30 Gruppen und Einzelpersonen aus Trans*- und Inter*-Zusammenhängen sowie weitere interessierte Personen mitgewirkt haben. Die selbstgestellte Aufgabe bestand darin, sich auf gemeinsame zentrale Forderungen zur Reform des Transsexuellenrechtes zu verständigen und diese auszuformulieren. Im Juni 2012 wurde das hiermit vorliegende Forderungspapier fertiggestellt, das die gemeinsamen Positionen des Arbeitskreises darlegt. Es steht ab sofort allen Einzelpersonen, Verbänden, Vereinen und Gruppen zur Unterzeichnung offen, die diese Positionen ebenfalls unterstützen wollen.

Der bundesweite Arbeitskreis TSG-Reform,
1.    Juni 2012

Quelltext: http://www.tsgreform.de/


FNA: 211-6; G. v. 10.09.1980 BGBl. I S. 1654; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 1978

vergangene und konsolidierte Änderungen
11.01.2011 (07.02.2011)Entscheidung Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvR 3295/07 - (zu § 8 Absatz 1 Nummer 3 und 4 des Transsexuellengesetzes) vom 7. Februar 2011
Vergleich von alter und neuer Fassung § 8BGBl. I S. 22401.09.2009Artikel 11 FGG-Reformgesetz (FGG-RG) vom 17. Dezember 2008
Vergleich von alter und neuer Fassung § 3§ 4BGBl. I S. 258623.07.2009Artikel 1 Transsexuellengesetz-Änderungsgesetz (TSG-ÄndG) vom 17. Juli 2009
Vergleich von alter und neuer Fassung § 8§ 9BGBl. I S. 197801.01.2009Artikel 2 Personenstandsrechtsreformgesetz (PStRG) vom 19. Februar 2007
Vergleich von alter und neuer Fassung § 7BGBl. I S. 12209.08.2008Entscheidung Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvL 10/05 - (zu § 8 Abs. 1 Nr. 2 des Transsexuellengesetzes) vom 1. August 2008
Vergleich von alter und neuer Fassung § 8BGBl. I S. 165001.11.2007Artikel 3a Gesetz zur Änderung des Passgesetzes und weiterer Vorschriften vom 20. Juli 2007
Vergleich von alter und neuer Fassung § 1BGBl. I S. 156606.12.2005 (10.01.2006)Entscheidung Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvL 3/03 - (zu § 7 Abs. 1 Nr. 3 des Transsexuellengesetzes) vom 10. Januar 2006BGBl. I S. 276

·         Transsexuellengesetz

Jus@Publicum | 17. April 2013 — ... Änderung der Geschlechtszugehörigkeit gemäß § 8 Transsexuellengesetz (TSG) sei erst nach der ... Entscheidung des Amtsgerichts bestätigt. Das Transsexuellengesetz sehe ausdrücklich sowohl für die ... … 
Rechtslupe | 2. April 2012 — Die Rückübertragung der Gesundheitssorge vom Jugendamt auf die Kindesmutter scheidet aus bei einer fortdauernden Gefahr für das Kindeswohl. Diese Gefahr besteht dann, wenn sich die Eltern nicht einig sind über die Art einer notwendigen medizinischen Begleitung wegen einer möglichen Transsexualität … 
Rechtslupe | 19. März 2012 — ... der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (Transsexuellengesetz – TSG)“ vom 10.09.1980 ... die personenstandsrechtliche Anerkennung nach dem Transsexuellengesetz bei einer Mann-zu-Frau ... … 
Rechtslupe | 21. September 2011 — ... jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Transsexuellengesetz ist es nach Ansicht des ... werden, dass der Gesetzgeber das Transsexuellengesetz bisher nicht reformiert hat, nachdem ... vom 11. Januar 2011 das Transsexuellengesetz für mit dem Grundgesetz unvereinbar ... … 
Rechtslupe | 16. Mai 2011 — Das Verhältnis von §§ 1 und 8 TransSG ist nicht zwingend ein solches von “kleiner” zu “großer” Lösung, weil entgegen den Erkenntnissen zur Zeit des Gesetzeserlasses (1980) für das Vorliegen der Transsexualität nicht mehr eine geschlechtsanpassende Operation für notwendig erachtet wird, sondern nach… 
Rechtslupe | 2. Februar 2011 — ... das personenstandsrechtliche Geschlecht abgestellt. Das Transsexuellengesetz (TSG) sieht zwei Verfahren vor ... angepasst werden. Bei Entstehung des Transsexuellengesetzes war im Gesetzgebungsverfahren unumstritten, dass ... abgesicherten Partnerschaft. Seit Inkrafttreten des Transsexuelleng… 




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