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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2013
Bitte kopiert den Link und gebt
diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt
vor, einer Minderheit anzugehören!
Die Koalition, unter Fr. Merkel, hat in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten, dass
das Transsexuellengesetz novelliert werden soll.
Vorbemerkung, wie in meinem Bericht von heute Morgen
berichtete und laut der Reportage vom Gestrigen Abend sollen es rund 12.000
Transidentische Menschen in Deutschland geben. Die FDP schreibt in Ihren Bemerkungen
von 10.000 im Zeitraum von 1995-2009, jedoch die Zahl ist oder muss gestiegen
sein!
Diese Wesen bzw. Menschen
welche von Transsexualität – auch Transidentität genannt Betroffen sind
und die Schritte allein vor Gerichten eingeleitet haben bzw. mit Ihren Ärzten
und Gutachtern.
Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der Personen, die
transsexuell sind und keine Vornamens- oder formelle Änderung der
Geschlechtszugehörigkeit vor Gericht anstreben, wesentlich größer ist als das
wir alle einschätzen können!
Für jede transidente Person stellt die Abweichung des
Geschlechts von den körperlichen Merkmalen eine enorme psychische Belastung dar,
so wie in der Reportage habe ich es euch erneut aufgeführt.
Diese Belastung führt häufig zu schweren Erkrankungen, in
einzelnen Fällen zum Suizid.
Um den Herausforderungen dieser besonderen Situation
und den Bedürfnissen dieser Menschen besser gerecht zu werden, haben viele
Aktivistinnen und Aktivisten sehr viel Unternommen, ohne große Erfolge zu verzeichnen!
Der Deutsche Bundestag hatte das Transsexuellengesetz
verabschiedet, das jedoch in seinen wesentlichen Zügen über 30 Jahre alt ist und
unter dem Druck von sehr vielen von uns einige Änderungen bekam, welche jedoch
im weitesten Sinne nicht ausreichen!
Im Lauf dieser vergangenen Jahre hat sich herausgestellt,
dass das Transsexuellengesetz nicht der Lebenswirklichkeit der Betroffenen
Menschen gerecht wird!
Vor allem dem Stand
der wissenschaftlichen wie medizinischen Erkenntnisse über Transidentität
entspricht. Es muss modernisiert werden.
Aber und vor allem müssen diese Menschen durch Maßnahmen wie
Kündigungsschutz und eine Aufklärung bei der Gesellschaft eine bessere Integration
ermöglicht werden!
Die bestehenden
Regelungen für die Änderung von Namen oder formeller
Geschlechtszugehörigkeit bei Transsexuellen sprich bei Transidentität setzen
aus liberaler Sicht hinsichtlich der Nachweispflichten für die Betroffenen zu
hohe Hürden, wie ja auch schon mehr Mal s` in unterschiedlichen Foren und
Reportagen aber auch hier im Blog erwähnt wurde!
Mehrere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in den
vergangenen Jahren – zuletzt durch den Beschluss am 11. Januar 2011 (1 BvR
3295/07) – den Reformbedarf beim Transsexuellengesetz unterstrichen.
Die führende christlich-liberale Koalition hat in ihrem
Koalitionsvertrag festgehalten, dass das Transsexuellengesetz novelliert werden
soll, aber Sie haben vieles festgehalten jedoch keinen festen Termin
festgelegt!
Jedoch ist die Frage welche ich und sich einige andere
Stellen sollte, was passiert wenn diese Reform nicht kommt?
In einem meiner letzten Berichte mit Titel: Das Hauptproblem der Transsexuellen
veröffentlicht am 27.05.2013, kopiere einiges als Zitat: Es hat sich
insbesondere in Deutschland ein Behandlungssystem eingestellt, das auf
Verzögern der Behandlung bis zum Äußersten beruht.
Am schlimmsten für
die Betroffenen ist dabei der sogenannte Alltagstest, bei dem eine Person die
Geschlechtsrolle ausprobieren soll – ohne die dringend benötigten Hormone oder
andere Hilfestellungen.
Der soziale Abstieg ist meist vorprogrammiert. Deutschland geht hier
einen Sonderweg.
Internationale Standards sehen die Hormonindikation
frühzeitig vor und die Reaktion darauf als Diagnosekriterium, das vor oder
parallel zum sozialen Umstieg empfohlen wird. Während die deutschen
Behandlungsstandards seit ihrer Entstehung kein einziges Mal überarbeitet
wurden, werden die internationalen regelmäßig überprüft und überarbeitet.
Auf dieses habe ich
Aufmerksam gemacht mit dem Bericht am 10.05.2013 hier auf dem Blog mit den
Titel: Anfrage Begutachtungsanleitung Transsexualität
Meine sehr geehrten Damen und Herren liebe Betroffene von
Transidentität unter diesem Link könnt Ihr einen Einblick erhalten was die
Begutachtungsanleitungen besagen!
Der Link:
http://www.mds-ev.org/media/pdf/RL_Transsex_2009.pdf
Obwohl es
mittlerweile ausreichend Beweise gibt, dass Transsexualität hirnorganische
Ursachen hat, ist die Behandlung fest in der Hand von Psychologen, die streng
an psychischen Ursachen festhalten.
So behauptet zum Beispiel Hertha Richter Appelt vom Institut
für Sexualforschung, Uniklinik Hamburg: „Biologische Grundlagen hat man bisher
für Transsexualität nicht gefunden.
” Auch zu der Häufigkeit der Kondition, die etwa bei 1 von
500 liegt, werden stets falsche Zahlen genannt. Gesetzlich gilt in Deutschland
das Paradoxon, dass z.B. eine Frau sich zum psychisch gestörten Mann erklären
lassen muss, damit sie rechtlich als Frau anerkannt wird. Dieses Verhalten
wurde sowohl von UN und EU als Verstoß gegen die Menschenrechte bezeichnet.
Und somit ist meine Sorge, dass niemand etwas tut, oder darauf
Aufmerksam macht, so geht das dann wirklich nicht, denn dieser Kampf kann nur
gewonnen werden wenn man die Unterschiedlichen Gruppierungen darauf Aufmerksam
macht, hey viel wollen, jedoch nichts tun geht gar nicht!
Aber auch weiß man von Unterschiedlichen Quellen das es zB. Der
LSVD signalisierte der Bundes Regierung, man hätte kein Interesse mehr an einer
Reform des TSG Frage ist daher zu stellen wie können ein Lesben Verein für alle sprechen
und solche Dinge leichtfertig dann auch noch signalisieren ohne andere Gruppen
und Beteiligte hinzu gezogen zu haben?
Aber auch Verblüfft über das Verhalten von ATME e.v. welcher
doch wirklich sehr viel Mut in vielen Fragen gezeigt hat, jedoch mir so vor
kommt als wenn Er in diesem Aspekt Mundtot wäre!
Nun meine lieben Leser, all das erscheint mir schon einem Skandal sondergleichen und zeugt von sehr
wenig Verantwortung gegenüber diesen welche auf die Hilfe von uns Aktivisten angewiesen
sind!
Verbleibe mit freundlichen Grüßen
Nikita Noemi Rothenbächer
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FDP-Bundestagsfraktion
Positionspapier
Ein liberales Transsexuellengesetz
menschlich und unbürokratisch
Beschluss der FDP-Bundestagsfraktion vom 29.11.2011
Zwischen 1995 und 2009 wurden laut Bundesamt für Justiz rund
10.000 Verfahren zur
Transsexualität – auch Transidentität genannt – allein vor
Gerichten eingeleitet. Es ist davon
auszugehen, dass die Zahl der Personen, die transsexuell
sind und keine Vornamens- oder
formelle Änderung der Geschlechtszugehörigkeit vor Gericht
anstreben, wesentlich größer ist.
Für jede transidente Person stellt die Abweichung des
Geschlechts von den körperlichen
Merkmalen eine enorme psychische Belastung dar. Sie führt
häufig zu schweren
Erkrankungen, in einzelnen Fällen zum Suizid. Um den
Herausforderungen dieser besonderen
Situation und den Bedürfnissen dieser Menschen besser
gerecht zu werden, hat der Deutsche
Bundestag das Transsexuellengesetz verabschiedet, das jedoch
in seinen wesentlichen Zügen
über 30 Jahre alt ist.
Handlungsbedarf
Im Lauf der vergangenen Jahre hat sich herausgestellt, dass
das Transsexuellengesetz nicht
der Lebenswirklichkeit der Betroffenen gerecht wird und dem
Stand der wissenschaftlichen
Erkenntnisse über Transidentität entspricht. Es muss
modernisiert werden.
Die bestehenden Regelungen für die Änderung von Namen oder
formeller
Geschlechtszugehörigkeit bei Transsexuellen setzen aus liberaler
Sicht hinsichtlich der
Nachweispflichten für die Betroffenen zu hohe Hürden.
Auch haben mehrere Entscheidungen des
Bundesverfassungsgerichts in den vergangenen
Jahren – zuletzt durch den Beschluss am 11. Januar 2011 (1
BvR 3295/07) – den
Reformbedarf beim Transsexuellengesetz unterstrichen.
Die christlich-liberale Koalition hat in ihrem
Koalitionsvertrag festgehalten, dass das
Transsexuellengesetz novelliert werden soll.
So wurde die vom Gesetz geforderte Ehelosigkeit als
Voraussetzung für die formelle
Änderung der Geschlechtszugehörigkeit bereits im Jahr 2008
(1 BvL 10/05 vom 27.05.2008)
für verfassungswidrig erklärt. Der Beschluss vom 11. Januar
2011 (1 BvR 3295/07) erklärt
geschlechtsangleichende Operationen und
Fortpflanzungsunfähigkeit als Voraussetzung für
eine formelle Änderung der Geschlechtszugehörigkeit im
vorgelegten Fall für unzulässig.
Bisher ist eine solche Regelung aber im Transsexuellengesetz
verankert.
Vorschläge für ein liberales Transsexuellengesetz
Ausgangslage
Die bestehende Fassung des TSG sieht zwei zentrale
Regelungsformen für Transsexuelle vor:
Die Änderung des Vornamens und die formelle Änderung der
Geschlechtszugehörigkeit.
Voraussetzung für die Vornamensänderung sind derzeit zwei Gutachten
von mit diesem
Gebiet ausreichend vertrauten Fachleuten. Die Entscheidung
ergeht durch Gerichtsbeschluss.
Bei der formellen Änderung der Geschlechtszugehörigkeit
werden bis heute zusätzlich zu den
Anforderungen der Vornamensänderung operative Maßnahmen zur
Veränderung des
Geschlechts sowie Fortpflanzungsunfähigkeit zwingend
vorgeschrieben. Dieser Passus ist
nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom
Januar 2011 wirkungslos.
Grundsätzliche Schlussfolgerungen
Die FDP Bundestagsfraktion hält es für angezeigt, die
bürokratischen Hürden für Namensund formelle Geschlechtszugehörigkeitsänderung
zu senken. Gleichzeitig erkennt sie an, dass
der Personenstand nicht beliebig geändert werden kann. Um
dieser deutlich komplexeren
Herausforderung gerecht zu werden, ist die Unterscheidung in
Vornamensänderung und
formelle Änderung der Geschlechtszugehörigkeit grundsätzlich
aufrechtzuerhalten.
Vornamensänderung
Das Verfahren zur Änderung des Vornamens sollte beschleunigt
werden, weil die Betroffenen
dadurch oftmals einen ersten Schritt zur Anpassung ihrer
äußeren Merkmale an ihre
geschlechtliche Identität vollziehen. Es sollte daher eine
niedrigere Schwelle für die
Änderung des Vornamens gesetzt werden. Die bisherige
Gutachtenpraxis hält die FDPBundestagsfraktion für zu aufwendig.
Materiell sollten für eine Vornamensänderung die gleichen
Anforderungen gestellt werden,
wie bei Änderungen zu einem Namen des gleichen Geschlechts.
Der hierfür erforderliche
wichtige Grund liegt bei nachgewiesener Transsexualität
regelmäßig vor. Der Nachweis, dass
die Person eine andere Geschlechtsidentität besitzt als ihr
biologisches Geschlecht dies
vermuten lässt, oder aber der Umstand, dass die Person
glaubhaft machen kann, dass sie seit
mehr als drei Monaten dem „äußeren Anschein nach“ dem
Geschlecht angehört, dessen
Vornamen sie annehmen möchte, sollten ausreichend sein.
Gleichzeitig sollte auch
klargestellt sein, dass die besonderen Umstände, unter denen
eine Namensänderung gem.
Transsexuellengesetz zustande kommt, einer besonderen
Regelung bedürfen, um transidenten
Menschen ein Leben in Würde zu ermöglichen und einen Namen
ihren
Geschlechtsvorstellungen entsprechend führen zu können.
Die
FDP Bundestagsfraktion hält daher einen Gerichtsbeschluss für notwendig, damit die
Umstände eines jeden Einzelfalls entsprechend berücksichtigt werden können.
Formelle Änderung der Geschlechtszugehörigkeit
Für die formelle Änderung der Geschlechtszugehörigkeit
dürfen weder geschlechtsangleichende Maßnahmen noch Fortpflanzungsunfähigkeit
erforderlich sein.
Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Januar 2011
ist eindeutig (1 BvR
3295/07).
Gleichzeitig bedarf es klarer Kriterien, da die Änderung des
Geschlechts mit einer Reihe von
Rechtsfragen verbunden sein kann und auch Auswirkungen auf
die Erkennbarkeit der Person
hat. Die FDP-Bundestagsfraktion fordert hier klare Kriterien
für die Anerkennung der
formellen Änderung der Geschlechtszugehörigkeit zu benennen,
die auch die Notwendigkeit
dieser Maßnahme erläutern.
Konkret bedeutet dies, dass es für die formelle Änderung der
Geschlechtszugehörigkeit eines
Gerichtsbeschlusses bedarf. Dieser kann nur auf Grundlage
eines ärztlichen Attests erfolgen,
das eine gesicherte Diagnose der Transsexualität enthält.
Das Attest sollte zudem belegen,
dass die Person persistent und seit mindestens drei Monaten
das Bestreben hat, dem anderen
Geschlecht anzugehören.
Minderjährige nehmen bei der formellen Änderung der
Geschlechtszugehörigkeit, aber auch
bei der Vornamensänderung eine besondere Rolle ein. Für sie
ist daher eine separate Lösung
anzustreben, um ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit gerecht
zu werden.
Gesundheitspolitische Auswirkungen der Neuregelung
Bisher war häufig strittig, in welchem Umfang geschlechtsangleichende
Maßnahmen für
transidente Menschen erstattungsfähig sind. Die Problematik
würde sich durch den Verzicht
auf geschlechtsangleichende Maßnahmen als Voraussetzung zur
Personenstandsänderung
verschärfen. Die FDP-Bundestagsfraktion befürwortet es
daher, den Leistungsanspruch bei
Transsexualität eindeutig im Sozialgesetzbuch V zu regeln.
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