Freitag, 5. Juli 2013

Die Koalition, unter Fr. Merkel, hat in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten, dass das Transsexuellengesetz novelliert werden soll.

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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2013


Bitte kopiert den Link und gebt diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt vor, einer Minderheit anzugehören!

Die Koalition, unter Fr. Merkel, hat in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten, dass das Transsexuellengesetz novelliert werden soll.

Vorbemerkung, wie in meinem Bericht von heute Morgen berichtete und laut der Reportage vom Gestrigen Abend sollen es rund 12.000 Transidentische Menschen in Deutschland geben. Die FDP schreibt in Ihren Bemerkungen von 10.000 im Zeitraum von 1995-2009, jedoch die Zahl ist oder muss gestiegen sein!

Diese Wesen bzw. Menschen  welche von Transsexualität – auch Transidentität genannt Betroffen sind und die Schritte allein vor Gerichten eingeleitet haben bzw. mit Ihren Ärzten und Gutachtern.
Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der Personen, die transsexuell sind und keine Vornamens- oder formelle Änderung der Geschlechtszugehörigkeit vor Gericht anstreben, wesentlich größer ist als das wir alle einschätzen können!

Für jede transidente Person stellt die Abweichung des Geschlechts von den körperlichen Merkmalen eine enorme psychische Belastung dar, so wie in der Reportage habe ich es euch erneut aufgeführt.
Diese Belastung führt häufig zu schweren Erkrankungen, in einzelnen Fällen zum Suizid. 

Um den Herausforderungen dieser besonderen Situation und den Bedürfnissen dieser Menschen besser gerecht zu werden, haben viele Aktivistinnen und Aktivisten sehr viel Unternommen, ohne große Erfolge zu verzeichnen!

Der Deutsche Bundestag hatte das Transsexuellengesetz verabschiedet, das jedoch in seinen wesentlichen Zügen über 30 Jahre alt ist und unter dem Druck von sehr vielen von uns einige Änderungen bekam, welche jedoch im weitesten Sinne nicht ausreichen!
Im Lauf dieser vergangenen Jahre hat sich herausgestellt, dass das Transsexuellengesetz nicht der Lebenswirklichkeit der Betroffenen Menschen gerecht wird!
Vor allem  dem Stand der wissenschaftlichen wie medizinischen Erkenntnisse über Transidentität entspricht. Es muss modernisiert werden.

Aber und vor allem müssen diese Menschen durch Maßnahmen wie Kündigungsschutz und eine Aufklärung bei der Gesellschaft eine bessere Integration ermöglicht werden!
Die bestehenden  Regelungen für die Änderung von Namen oder formeller Geschlechtszugehörigkeit bei Transsexuellen sprich bei Transidentität setzen aus liberaler Sicht hinsichtlich der Nachweispflichten für die Betroffenen zu hohe Hürden, wie ja auch schon mehr Mal s` in unterschiedlichen Foren und Reportagen aber auch hier im Blog erwähnt wurde!

Mehrere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in den vergangenen Jahren – zuletzt durch den Beschluss am 11. Januar 2011 (1 BvR 3295/07) – den Reformbedarf beim Transsexuellengesetz unterstrichen.

Die führende  christlich-liberale Koalition hat in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten, dass das Transsexuellengesetz novelliert werden soll, aber Sie haben vieles festgehalten jedoch keinen festen Termin festgelegt!

Jedoch ist die Frage welche ich und sich einige andere Stellen sollte, was passiert wenn diese Reform nicht kommt?

In einem meiner letzten Berichte mit Titel:  Das Hauptproblem der Transsexuellen veröffentlicht am 27.05.2013, kopiere einiges als Zitat: Es hat sich insbesondere in Deutschland ein Behandlungssystem eingestellt, das auf Verzögern der Behandlung bis zum Äußersten beruht.

 Am schlimmsten für die Betroffenen ist dabei der sogenannte Alltagstest, bei dem eine Person die Geschlechtsrolle ausprobieren soll – ohne die dringend benötigten Hormone oder andere Hilfestellungen.
Der soziale Abstieg ist meist vorprogrammiert. Deutschland geht hier einen Sonderweg.
Internationale Standards sehen die Hormonindikation frühzeitig vor und die Reaktion darauf als Diagnosekriterium, das vor oder parallel zum sozialen Umstieg empfohlen wird. Während die deutschen Behandlungsstandards seit ihrer Entstehung kein einziges Mal überarbeitet wurden, werden die internationalen regelmäßig überprüft und überarbeitet.
 Auf dieses habe ich Aufmerksam gemacht mit dem Bericht am 10.05.2013 hier auf dem Blog mit den Titel: Anfrage Begutachtungsanleitung Transsexualität
Meine sehr geehrten Damen und Herren liebe Betroffene von Transidentität unter diesem Link könnt Ihr einen Einblick erhalten was die Begutachtungsanleitungen besagen!
Der Link: http://www.mds-ev.org/media/pdf/RL_Transsex_2009.pdf

 Obwohl es mittlerweile ausreichend Beweise gibt, dass Transsexualität hirnorganische Ursachen hat, ist die Behandlung fest in der Hand von Psychologen, die streng an psychischen Ursachen festhalten.
So behauptet zum Beispiel Hertha Richter Appelt vom Institut für Sexualforschung, Uniklinik Hamburg: „Biologische Grundlagen hat man bisher für Transsexualität nicht gefunden.

” Auch zu der Häufigkeit der Kondition, die etwa bei 1 von 500 liegt, werden stets falsche Zahlen genannt. Gesetzlich gilt in Deutschland das Paradoxon, dass z.B. eine Frau sich zum psychisch gestörten Mann erklären lassen muss, damit sie rechtlich als Frau anerkannt wird. Dieses Verhalten wurde sowohl von UN und EU als Verstoß gegen die Menschenrechte bezeichnet.
Und somit ist meine Sorge, dass niemand etwas tut, oder darauf Aufmerksam macht, so geht das dann wirklich nicht, denn dieser Kampf kann nur gewonnen werden wenn man die Unterschiedlichen Gruppierungen darauf Aufmerksam macht, hey viel wollen, jedoch nichts tun geht gar nicht!

Aber auch weiß man von Unterschiedlichen Quellen das es zB. Der LSVD signalisierte der Bundes Regierung, man hätte kein Interesse mehr an einer Reform des TSG Frage ist daher zu stellen  wie können ein Lesben Verein für alle sprechen und solche Dinge leichtfertig dann auch noch signalisieren ohne andere Gruppen und Beteiligte hinzu gezogen zu haben?


Aber auch Verblüfft über das Verhalten von ATME e.v. welcher doch wirklich sehr viel Mut in vielen Fragen gezeigt hat, jedoch mir so vor kommt als wenn Er in diesem Aspekt Mundtot wäre!

Nun meine lieben Leser, all das erscheint mir schon einem  Skandal sondergleichen und zeugt von sehr wenig Verantwortung gegenüber diesen welche auf die Hilfe von uns Aktivisten angewiesen sind!

Verbleibe mit freundlichen Grüßen
Nikita Noemi Rothenbächer
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FDP-Bundestagsfraktion
Positionspapier
Ein liberales Transsexuellengesetz
menschlich und unbürokratisch
Beschluss der FDP-Bundestagsfraktion vom 29.11.2011

Zwischen 1995 und 2009 wurden laut Bundesamt für Justiz rund 10.000 Verfahren zur
Transsexualität – auch Transidentität genannt – allein vor Gerichten eingeleitet. Es ist davon
auszugehen, dass die Zahl der Personen, die transsexuell sind und keine Vornamens- oder
formelle Änderung der Geschlechtszugehörigkeit vor Gericht anstreben, wesentlich größer ist.
Für jede transidente Person stellt die Abweichung des Geschlechts von den körperlichen
Merkmalen eine enorme psychische Belastung dar. Sie führt häufig zu schweren
Erkrankungen, in einzelnen Fällen zum Suizid. Um den Herausforderungen dieser besonderen
Situation und den Bedürfnissen dieser Menschen besser gerecht zu werden, hat der Deutsche
Bundestag das Transsexuellengesetz verabschiedet, das jedoch in seinen wesentlichen Zügen
über 30 Jahre alt ist.

Handlungsbedarf
Im Lauf der vergangenen Jahre hat sich herausgestellt, dass das Transsexuellengesetz nicht
der Lebenswirklichkeit der Betroffenen gerecht wird und dem Stand der wissenschaftlichen
Erkenntnisse über Transidentität entspricht. Es muss modernisiert werden.
Die bestehenden Regelungen für die Änderung von Namen oder formeller
Geschlechtszugehörigkeit bei Transsexuellen setzen aus liberaler Sicht hinsichtlich der
Nachweispflichten für die Betroffenen zu hohe Hürden.
Auch haben mehrere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in den vergangenen
Jahren – zuletzt durch den Beschluss am 11. Januar 2011 (1 BvR 3295/07) – den
Reformbedarf beim Transsexuellengesetz unterstrichen.

Die christlich-liberale Koalition hat in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten, dass das
Transsexuellengesetz novelliert werden soll.

So wurde die vom Gesetz geforderte Ehelosigkeit als Voraussetzung für die formelle
Änderung der Geschlechtszugehörigkeit bereits im Jahr 2008 (1 BvL 10/05 vom 27.05.2008)
für verfassungswidrig erklärt. Der Beschluss vom 11. Januar 2011 (1 BvR 3295/07) erklärt
geschlechtsangleichende Operationen und Fortpflanzungsunfähigkeit als Voraussetzung für
eine formelle Änderung der Geschlechtszugehörigkeit im vorgelegten Fall für unzulässig.
Bisher ist eine solche Regelung aber im Transsexuellengesetz verankert.
Vorschläge für ein liberales Transsexuellengesetz

Ausgangslage
Die bestehende Fassung des TSG sieht zwei zentrale Regelungsformen für Transsexuelle vor:
Die Änderung des Vornamens und die formelle Änderung der Geschlechtszugehörigkeit.
Voraussetzung für die Vornamensänderung sind derzeit zwei Gutachten von mit diesem
Gebiet ausreichend vertrauten Fachleuten. Die Entscheidung ergeht durch Gerichtsbeschluss.
Bei der formellen Änderung der Geschlechtszugehörigkeit werden bis heute zusätzlich zu den
Anforderungen der Vornamensänderung operative Maßnahmen zur Veränderung des
Geschlechts sowie Fortpflanzungsunfähigkeit zwingend vorgeschrieben. Dieser Passus ist
nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Januar 2011 wirkungslos.
Grundsätzliche Schlussfolgerungen

Die FDP Bundestagsfraktion hält es für angezeigt, die bürokratischen Hürden für Namensund formelle Geschlechtszugehörigkeitsänderung zu senken. Gleichzeitig erkennt sie an, dass
der Personenstand nicht beliebig geändert werden kann. Um dieser deutlich komplexeren
Herausforderung gerecht zu werden, ist die Unterscheidung in Vornamensänderung und
formelle Änderung der Geschlechtszugehörigkeit grundsätzlich aufrechtzuerhalten.
Vornamensänderung

Das Verfahren zur Änderung des Vornamens sollte beschleunigt werden, weil die Betroffenen
dadurch oftmals einen ersten Schritt zur Anpassung ihrer äußeren Merkmale an ihre
geschlechtliche Identität vollziehen. Es sollte daher eine niedrigere Schwelle für die
Änderung des Vornamens gesetzt werden. Die bisherige Gutachtenpraxis hält die FDPBundestagsfraktion für zu aufwendig.

Materiell sollten für eine Vornamensänderung die gleichen Anforderungen gestellt werden,
wie bei Änderungen zu einem Namen des gleichen Geschlechts. Der hierfür erforderliche
wichtige Grund liegt bei nachgewiesener Transsexualität regelmäßig vor. Der Nachweis, dass
die Person eine andere Geschlechtsidentität besitzt als ihr biologisches Geschlecht dies
vermuten lässt, oder aber der Umstand, dass die Person glaubhaft machen kann, dass sie seit
mehr als drei Monaten dem „äußeren Anschein nach“ dem Geschlecht angehört, dessen
Vornamen sie annehmen möchte, sollten ausreichend sein. Gleichzeitig sollte auch
klargestellt sein, dass die besonderen Umstände, unter denen eine Namensänderung gem.
Transsexuellengesetz zustande kommt, einer besonderen Regelung bedürfen, um transidenten
Menschen ein Leben in Würde zu ermöglichen und einen Namen ihren
Geschlechtsvorstellungen entsprechend führen zu können.

Die FDP Bundestagsfraktion hält daher einen Gerichtsbeschluss für notwendig, damit die Umstände eines jeden Einzelfalls entsprechend berücksichtigt werden können.

Formelle Änderung der Geschlechtszugehörigkeit
Für die formelle Änderung der Geschlechtszugehörigkeit dürfen weder geschlechtsangleichende Maßnahmen noch Fortpflanzungsunfähigkeit erforderlich sein.
Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Januar 2011 ist eindeutig (1 BvR
3295/07).
Gleichzeitig bedarf es klarer Kriterien, da die Änderung des Geschlechts mit einer Reihe von
Rechtsfragen verbunden sein kann und auch Auswirkungen auf die Erkennbarkeit der Person
hat. Die FDP-Bundestagsfraktion fordert hier klare Kriterien für die Anerkennung der
formellen Änderung der Geschlechtszugehörigkeit zu benennen, die auch die Notwendigkeit
dieser Maßnahme erläutern.

Konkret bedeutet dies, dass es für die formelle Änderung der Geschlechtszugehörigkeit eines
Gerichtsbeschlusses bedarf. Dieser kann nur auf Grundlage eines ärztlichen Attests erfolgen,
das eine gesicherte Diagnose der Transsexualität enthält. Das Attest sollte zudem belegen,
dass die Person persistent und seit mindestens drei Monaten das Bestreben hat, dem anderen
Geschlecht anzugehören.

Minderjährige nehmen bei der formellen Änderung der Geschlechtszugehörigkeit, aber auch
bei der Vornamensänderung eine besondere Rolle ein. Für sie ist daher eine separate Lösung
anzustreben, um ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit gerecht zu werden.
Gesundheitspolitische Auswirkungen der Neuregelung

Bisher war häufig strittig, in welchem Umfang geschlechtsangleichende Maßnahmen für
transidente Menschen erstattungsfähig sind. Die Problematik würde sich durch den Verzicht
auf geschlechtsangleichende Maßnahmen als Voraussetzung zur Personenstandsänderung
verschärfen. Die FDP-Bundestagsfraktion befürwortet es daher, den Leistungsanspruch bei
Transsexualität eindeutig im Sozialgesetzbuch V zu regeln.

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