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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2013
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Wenn ein transsexueller Versicherter die Gesichtszüge korrigieren lassen will.
Mit einem interessanten Gerichtsurteil wartet das Sozialgericht Heilbronn in diesen Tagen auf. Danach muss eine gesetzliche Krankenkasse die Kosten einer Gesichts-Operation nicht bezahlen, wenn ein transsexueller Versicherter die Gesichtszüge korrigieren lassen will.
Keine Kostenübernahme für Gesichtszüge OP
Besonders bemerkenswert ist allerdings, dass die Versicherung die vorausgehenden operativen Maßnahmen bereits in einer Größenordnung von 50.000 Euro bezahlt hatte. Die ausstehenden 4.000 Euro für die Veränderung der Gesichtszüge wollte sie nun nicht übernehmen. Bestätigt wurde das von dem Urteil des Sozialgerichts, das denEingriff als kosmetische Maßnahme wertete (Urt. v. 26.10.2012, Az. S 8 KR 2808/09).
Interessant dürfte sein, wie sich eine private Krankenversicherung in solch einem Fall stellt. Während die Korrektur der Gesichtszüge ausschließlich als kosmetische Maßnahme gewertet wird, wurde die eigentliche Geschlechtsumwandlung sogar von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt.
Argumentation des Gerichts
Psychische Belastungen, die durch die Gesichtszüge verursacht werden könnten, sollten im Zweifel psychologisch behandelt werden, so die Argumentation des Gerichts. Ein identischer Fall liegt in der privaten Krankenversicherung bisher noch nicht vor. Es bleibt abzuwarten, wie sie sich entscheiden würde.
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