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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2013
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diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt
vor, einer Minderheit anzugehören!
Das
Transsexuellengesetz (TSG) enthält nach diversen fortschrittlichen
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) immer noch Bestimmungen,
die mit der Achtung der Würde und der Selbstbestimmung von Trans*-Menschen
nicht vereinbar sind. Es enthält auch Regelungen, die sich in der Praxis als
unzureichend erwiesen haben und zur Diskriminierung beitragen.
Das Europäische
Parlament hat die andauernde Pathologisierung transsexueller Menschen auch in
der EU scharf verurteilt, aber darüber spricht man nicht, was für mich nicht
Verständlich erscheint!
Schon in einem anderen Bericht habe ich darauf Hingewiesen, jedoch es erscheint so als ob es keinen Interessiert?
Sehr geehrte Damen und Herren liebe Leser meines Blog, stellen Sie sich bitte vor, wildfremde
Menschen sprechen Sie auf Beschaffenheit und Zustand Ihrer Genitalien an.
Stellen Sie sich bitte vor, Sie wären der Gegenstand
einer zotigen Geschwätzigkeit, die Sie auf ein sexuelles Begehren reduziert,
das Sie nicht einmal empfinden.
Stellen Sie sich bitte vor, dass dieses Geschwätz an
Ihnen haftet wie das Miasma an den von den Göttern Verfluchten in der
griechischen Mythologie.
Die Blicke, das Grinsen, der Hohn , wohin Sie auch gehen,
was Sie auch tun und sagen.
Können Sie sich das vorstellen, ich bin der Überzeugung
nein das können Sie nicht, denn diese Gefühle sind immer subjektiv und diese Subjektivität
in das Objektive zu bringen ist etwas was nicht schwer ist sondern einfach
Unmöglich!
Stellen Sie sich bitte vor, dass eine Gruppe von Menschen,
der Sie angehören, ständig von anderen – zum Beispiel den Medien - definiert
und charakterisiert wird, Sie nicht einmal zu Wort kommen, und das ewige Thema
des verbalen Bombardements wäre Sex.
Ihr Sex. Der Sex in Ihrem Kopf, der Sex, den Sie begehren,
der Sex, den sie praktizieren.
Dagegen würden Sie sich verwahren. Darüber spricht man
nicht. Es wäre eine unerträgliche Zumutung, unter diesen Umständen zu leben, zu
arbeiten, einkaufen zu gehen, einen Spaziergang zu machen.
Es gibt eine Gruppe von Menschen, die das täglich ertragen
muss. Man bezeichnet sie als Transsexuelle bzw. Transidentische Menschen!
Über das, worüber man nicht spricht, spricht man
unaufhörlich, wenn es um sie geht. Wessen Stimmen nicht gehört werden, sind
ihre eigenen.
Auf den ersten Blick wirkt es vielleicht erstaunlich, wenn
das unaufhörliche Geschwätz über Transsexuelle bzw. Transidentische Menschen
sorgsam einen bestimmten Sachverhalt zu umgehen scheint.
Dies ist selbst dann der Fall, wenn das Geschwätz über
Transsexuelle nicht als Geschwätz bezeichnet werden kann, weil die
entsprechende Äußerung beispielsweise eine Urteilsbegründung ist.
Die Gemeinsamkeit, die solche Äußerungen mit dem Geschwätz haben, besteht
darin, dass andere über Transsexuelle bzw. Transidentische Menschen sprechen und diese zu schweigen haben.
Was sparen die Aussagen aus? Was ist es, worüber man nicht spricht?
Es ist die Grundlage und das zentrale Element eines
unaufhörlichen öffentlichen Diskurses über "Geschlechtsumwandlungen",
"Männer, die Frauen sein wollen", eben die "Transsexuellen bzw.
Transidentischen Menschen ", wie die deutsche Öffentlichkeit sie wieder
und wieder gleichförmig konstruiert.
Es ist die
"wissenschaftliche" Basis desTranssexuellengesetzes und
jeglicher Rechtsprechung hinsichtlich dieser konstruierten "Transsexuellen".
Es ist ihre Pathologisierung.
Die Richter ohne Roben
Die unrühmliche Geschichte der Psychiatrie von einem Organ
der öffentlichen Hygiene bis zum "medizinischen Richteramt über jegliches
menschliche Verhalten" hat Michel Foucault in seinen Vorlesungen am
Collège de France 1974 – 1975 nachgezeichnet.
1851 entdeckte der Psychiater Cartwright in den Südstaaten
eine Geisteskrankheit, die nur unter Menschen mit schwarzer Hautfarbe auftrat,
die Drapetomanie.
Diese Geisteskrankheit – entsprechend zur Epoche eine Manie – bestand aus dem
irrationalen Wunsch, frei zu sein, und der Tendenz, davonlaufen zu wollen.
Cartwright, sich auf das göttlich verkündete natürliche Verhältnis
zwischen Menschen weißer und schwarzer Hautfarbe berufend, empfahl wirksame
Abhilfe. Sie bestand darin, keinesfalls Sklaven wie gleichwertige Menschen zu
behandeln, und sie von Zeit zu Zeit gründlich auszupeitschen.
Seit Cartwrights Zeiten haben die Psychiatrie und ihre
jüngere Schwester, die Psychologie, zweifelsfrei Fortschritte gemacht:
Dass dann innerhalb des Nationalsozialismus die deutsche
Psychiatrie so gut funktioniert hat ist nichts Erstaunliches.
Der neue Rassismus (...) als Mittel innerer Verteidigung
einer Gesellschaft gegen ihre Anormalen, ist aus der Psychiatrie
hervorgegangen, und der Nationalsozialismus hat nichts weiter getan, als diesen
neuen Rassismus in den im 19. Jahrhundert endemischen ethnischen Rassismus
einzuklinken.
Aber selbst dort, wo sie (...) die rassistische Einvernahme
abgeschüttelt oder gar nicht wirklich vorangetrieben hat, selbst dort noch hat
die Psychiatrie seit dem Ende des 19. Jahrhunderts im Wesentlichen immer als
Mechanismus und Instanz zur Verteidigung der Gesellschaft funktioniert (...)
oder, um die Ausdrucksweise des 19. Jahrhunderts aufzugreifen, als "Jagd
nach Entarteten".
Spuren sowohl personeller als auch inhaltlicher Natur, die
von der Psychiatrie im Dritten Reich zur Pathologisierung von Transsexuellen im
heutigen Deutschland führen, sind auffindbar.
Dies dürfte einer der Gründe für das Schweigen inmitten des
Geschwätzes sein.
Ein weiterer Grund besteht aus dem Widerspruch
zwischen den Menschenrechten und dem deutschen Transsexuellengesetz (TSG).
Bereits 2007 legten die Yogyakarta-Prinzipien (Prinzip 18)
zweifelsfrei fest, dass kein Mensch wegen seiner Gender-Identität gezwungen
werden darf, sich medizinischer oder psychologischer Behandlung, Untersuchung
oder sonstiger Prozeduren zu unterziehen.
Allen gegenteiligen Kategorien zum Trotz, so heißt es dort,
stellt Gender-Identität keine "medical condition" (Erkrankung,
Störung) dar. Staaten werden (Prinzip 18, F) dazu aufgefordert,
sicherzustellen, dass keine medizinische oder psychologische Beratung oder
Behandlung von Gender-Identität als psychischer Störung ausgeht.
In einem anderen Bericht auf meinem Blog wird sehr genau
geschildert was es mit Krankheit auf sich hat, somit lest doch einfach noch mal
den Bericht:
Neurobiologie/Hirnforschung haben belegt
- Transsexualität ist eine biologische Variante: Bei transsexuellen Menschen
kommen beide Geschlechter in einem Körper vor.
Das deutsche Transsexuellengesetz beruht auf der Einordnung
von Transsexualität als psychische Störung. Das Gesetz erzwingt eine
mehrstufige psychologisch-psychiatrische Gutachtensprozedur, während welcher
die Betroffenen den Gutachtern völlig ausgeliefert sind.
Von Betroffenen erstellte Menschenrechtsberichte legen
dar, wie man sich den Verlauf dieser Prozedur vorzustellen hat.
2009 erklärte Prof. Silvia Pimentel, Angehörige des CEDAW-Komitees der UNO
(Convention on the Elimination of all Forms of Discrimination against Women)
anlässlich der Anhörung Deutschlands, es sei ein Paradoxon, dass transsexuelle
Frauen zu geistesgestörten Männern erklärt werden, um als Frauen akzeptiert zu
werden. Sie forderte die
Beendigung des Gutachterverfahrens nach dem deutschen TSG.
In einem gemeinsam verfassten Bericht legten
zehn deutsche NGOs gegenüber dem CEDAW-Kommittee 2011 dar, dass die angemahnten deutschen Aktivitäten hinsichtlich des TSG sich
bislang auf eine Broschüre erstrecken, die als Feigenblatt gegenüber der UNO
angesehen werden kann.
Ebenfalls im Jahre 2009 hatte sich der Kommissar für
Menschenrechte des Europarats veranlasst gesehen, ein Themenpapier zu
Menschenrechten und Gender-Identität herauszugeben.
Das Bundesverfassungsgericht erklärte nun im
Januar 2011, die "Fachwelt (sei) inzwischen zu der Erkenntnis gelangt,
dass geschlechtsumwandelnde Operationen auch bei einer weitgehend sicheren
Diagnose der Transsexualität nicht stets indiziert sind". "Weitgehend
sichere Diagnose", aber durch wen? Nicht etwa seitens der Betroffenen
selbst, denen man keinesfalls zugestehen kann, sie wüssten selbst am besten
über sich Bescheid.
Weiter:
Die Dauerhaftigkeit und Irreversibilität des empfundenen
Geschlechts eines Transsexuellen bzw. Transidentischen Menschen lässt sich
nicht am Grad der Anpassung seiner äußeren Geschlechtsmerkmale an das
empfundene Geschlecht mittels operativer Eingriffe messen, sondern ist daran
festzustellen, wie konsequent der Transsexuelle bzw. Transidentische Mensch in
seinem empfundenen Geschlecht lebt und sich in ihm angekommen fühlt.
Bundesverfassungsgericht
Wiederum: Wer stellt das fest? Ganz sicher nicht die
Betroffenen selbst. Die "Fachwelt", auf die sich das
Bundesverfassungsgericht bezieht, besteht aus denjenigen Psychiatern und
Psychologen, welche die "Wissenschaft" für die Pathologisierung
transsexueller Menschen produziert (s. The
World Professional Association for Transgender Health (WPATH)). Diese
"Fachwelt" nimmt aktiv Einfluss auf die deutsche Gesetzgebung.
Gleichwohl wird in der Urteilsbegründung zweierlei – schamhaft? – verschwiegen.
Erstens, dass das Urteil implizit an der
Einstufung von Transsexualität als Störung festhält; dass die
"Fachwelt" zur Fundierung des Urteils herangezogen wird und deren
"wissenschaftliche Erkenntnisse" seine inhaltliche Grundlage
darstellen; dass die Menschenrechte von Menschen, deren geschlechtliche Identität
von dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht abweicht, schlicht ignoriert
werden.
Zweitens, dass
"Nicht-Transsexuelle" (einschließlich der Richter und der
"Fachwelt") "natürlich" kein "empfundenes"
Geschlecht haben – sondern ein "echtes"? Oder vielleicht ein
"normales" im Gegensatz zum "anormalen"?
Jedenfalls spricht das Bundesverfassungsgericht von "
geschlechtsumwandelnde(n) Operationen" – statt von "geschlechtsangleichender Behandlung".
Wenn jemand "in
Wirklichkeit" ein Mann ist, der "eine Frau sein will" und nach
hinreichender jahrelanger Unterwerfung unter Psychologen und Psychiater
"seinen" Willen bekommt, so erfährt "er" eine Umwandlung.
Wenn es aber um eine Frau geht, deren Geschlechtszugehörigkeit
in ihrem Bewusstsein und ihrem Gehirn verortet ist, der aber gleich
nach ihrer Geburt von einem Mediziner nach Betrachtung ihrer Genitalien das
Geschlecht "männlich" zugewiesen wurde – dann geht es hier um eine Angleichung.
Es stellt sich die Frage, wer hier in Wirklichkeit Recht
spricht – die Richter mit den Roben, oder die Richter ohne Roben?
In Verteidigung der Gesellschaft
Warum werden unter Zuhilfenahme von Psychiatrie und
Psychologie Menschenrechte ignoriert?
Es wäre vielleicht angebracht, die Perspektive zu erweitern.
Psychiatrie und Psychologie verteidigen etwas durch die Pathologisierung von
Menschen mit einer Geschlechtsidentität, die von ihrem zugewiesenen Geschlecht
abweicht.
Julia Serano spricht von einer Devaluierung von
Transfrauen, die darauf gründet, dass diese sich an der Schnittstelle dreier
Phänomene befinden: Transphobie, Cisgenderismus und Misogynie. Transphobie ist
Feindseligkeit gegen Trans-Menschen. Cisgenderismus ist das Machtverhältnis von
Menschen, deren Geschlechtsidentität dem zugewiesenen Geschlecht entspricht,
gegenüber Trans-Menschen. Cisgenderismus ist ein Privileg in Aktion: das
beurteilende, verurteilende, sexualisierende Geschwätz derer, für die dabei
nichts auf dem Spiel steht, über diejenigen, für die dabei alles auf dem Spiel
steht. Hin und wieder generiert das Geschwätz Schläge, Vergewaltigungen,
Messerstiche, Schüsse. Immer zementiert es eine fundamentale Ungleichheit.
Diejenigen Menschen, die in den maßgeblichen
Vorgängerkulturen der westlichen Gesellschaften (Griechenland, Rom,
christliches Mittelalter) in einer vergleichbaren Situation waren wie
Transfrauen im heutigen Deutschland, waren – Frauen.
Nach dem Fall des mittelalterlichen Ordo wurde "die
Frau" in die "Natur" eingeschrieben und unter dem Gesichtspunkt
der Bevölkerungspolitik einem Prozess der Wissensakkumulation unterworfen.
Aufgrund ihrer zentralen Rolle für die Reproduktion, aber auch aufgrund ihrer
Funktion als gesellschaftspolitisch ohnmächtige Arbeitskräfte wurden Frauen
einem normativen Sub-System unterworfen, das sie an ihrer Attraktivität als
sexuelle Objekte, ihres Unterwerfungsgrads unter Männer, ihres Gebärvermögens
und ihrer Arbeitsleistung maß.
Medizin, Psychiatrie, Psychologie sowie ein spezielles
schichtenspezifisches Sub-Bildungssystem gewährleisteten eine lückenlose
Überwachung und die jederzeit gegebene Möglichkeit der Verhaltenskorrektur.
Gleichzeitig bewegten sich Frauen von der Kontrolle durch Männer (Väter,
männliche Blutsverwandte) unter die Kontrolle anderer Männer (Ehemänner) oder
mussten Statusverluste hinnehmen. Männer (Ärzte, Psychiater) oder speziell dazu
ausgebildete Frauen (Lehrerinnen, Aufseherinnen) flankierten dies außerhalb der
blutsverwandtschaftlichen oder ehelichen Verhältnisse und stellten gleichzeitig
die Verfügungsgewalt jeweils eines Mannes (Vater, Vormund, Ehemann) über die
jeweilige Frau sicher. Das schichtenspezifisch differenzierte
Sub-Verhaltensregime, dem Frauen unterworfen waren, unterdrückte die Frauen
nicht, es brachte die Frau als Kategorie hervor.
Der Status des Anderen – des Menschen, über den man
spricht und der nichts zu sagen hat - ermöglicht eine bestimmte Form
der Abwertung von Menschen, die Sexualisierung. Sexualisiert können nur
Menschen werden, die den Status des Anderen innehaben. Der Grad dieses Status
entspricht dem Grad der Sexualisierbarbeit. Sexualisierung bedeutet, dass Wert
und Status eines Menschen an seiner sexuellen Attraktivität gemessen wird.
Sexualisierung bedeutet, dass der sexualisierte Mensch zu einem Objekt zum
sexuellen Gebrauch reduziert wird.
Das in die "Natur" eingeschriebene bipolare
Geschlechterschema verdankt seine Existenz der in die "Natur"
eingeschriebenen Kategorie Frau. Die Zuweisung des Status "Mann" oder
"Frau" ist darum an bipolare Kategorisierung der Genitalien durch
Mediziner bei der Geburt eines Menschen festgemacht. Um "natürliche"
Statusunterschiede zwischen Menschen unveränderbar festzuschreiben, muss das
bipolare Geschlechtsschema in dieser Form existieren.
Transfrauen sind Frauen. Die "Fachwelt" (also die
pathologisierende Psychiatrie und Psychologie) erklärt sie zu geistesgestörten
Männern und zwingt sie im Gutachterverfahren zu Hyper-Femininisierung und
Hyper-Sexualisierbarkeit – sie müssen ihre "Weiblichkeit", ihr
"Frau-Sein" ununterbrochen unter Beweis stellen.
Hier geht es um mehr als um die "Jagd nach
Entarteten" in Verteidigung der Gesellschaft. Es geht darum, dass die
"Fachwelt" definiert, was "richtige Frauen" sind und welche
Eigenschaften sie aufzuweisen haben. Das TSG-Regime ist eine der letzten
Bastionen eines dehumanisierenden und sexualisierenden Anti-Feminismus, einer
institutionalisierten und "wissenschaftlich" abgesicherten Misogynie.
Es generiert unter Zwang hypersexualisierte Super-Frauen und dem Spott
preisgegebene Vogelscheuchen, die in Film und Fernsehen immer wieder für einen
Lacher gut sind. Zu wessen Disziplinierung, zu wessen Normalisierung?
Transsexualität als "Störung" ist die Drapetomanie
des 21. Jahrhunderts. Ebenso wie bei der Drapetomanie geht es darum, eine
Menschengruppe durch Pathologisierung dauerhaft zu unterwerfen, ihr den Status
des Anderendauerhaft zuzuweisen und sie in Verteidigung der
Gesellschaft stumm, ohnmächtig und nützlich zu machen.
Nützlich wozu? Zur Verteidigung eines bipolaren
Geschlechtsschemas, dessen Grad an wissenschaftlicher Verifizierbarkeit
Cartwrights "göttlich gewollter Ordnung" entspricht. Zur Zementierung
gesellschaftlicher Rollenzuweisungen, die durch ein genitalfixiertes
Geschlechtsschema in die "Natur" eingeschrieben sind und die für die
Biomacht von Bedeutung sind. Zur Verteidigung einer durch Drill und Panoptismus
unablässig neu geschnürten Gender-Zwangsjacke für Frauen, ganz gleich ob cis
oder trans, das an einer Norm festgemacht ist, welche die "richtige
Frau" definiert und hervorbringt. Zur Verschleierung der Künstlichkeit
angeblich "natürlicher", durch Machtverhältnisse hervorgebrachter
Kategorien, die zur Aufrechterhaltung dieser Machtverhältnisse dienen.
Die Resolution
des Europäischen Parlaments vom 28. September 2011 verurteilt scharf
die andauernde Pathologisierung transsexueller Menschen auch in
Mitgliedsstaaten der EU und fordert die Mitgliedsstaaten insbesondere zur
Depsychiatrisierung dieser Menschen auf.
Aber darüber spricht man nicht.
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