Samstag, 5. Oktober 2013

Das Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit Historic Resolution on Intersex Rights by Council of Europe Body

Copyright © 2011-2021 Nikita Noemi Rothenbächer- Alle Rechte vorbehalten!

Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2013


Bitte kopiert den Link und gebt diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt vor, einer Minderheit anzugehören!

Vielen von diesen welche Tag täglich das Netz durch forsten ist nicht Bewusst das wir noch ganz große Missstände haben welche Bekämpft werden müssen!
Kaum Jemand scheint es zu Interessieren, jedoch wir alle Wissen das die Zukunft in den Händen unser Kinder liegt! Somit ist es an der Zeit diese schon vom Tag der Geburt zu Schützen!

Das Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit

Historic Resolution on Intersex Rights by Council of Europe Body

In a move that is being widely welcomed by LGBTI rights advocates, and Intersex rights campaigners in particular, the Parliamentary Assembly of the Council of Europe (PACE) has passed a ‘first of its kind’ resolution recognising the bodily integrity of Intersex children.

1. Viele legislative und politische Maßnahmen wurden von Europarat-Mitgliedstaaten in den letzten Jahrzehnten unternommen, um das Wohlergehen von Kindern und ihren Schutz gegen jede Form von Gewalt zu verbessern. Dennoch werden immer noch Kinder in vielen verschiedenen Zusammenhängen geschädigt werden.

2. Die Parlamentarische Versammlung ist besonders besorgt über eine Kategorie von Verletzung der körperlichen Unversehrtheit von Kindern, die Unterstützer der Verfahren tendenziell präsentieren als vorteilhaft für die Kinder selbst trotz eindeutiger Beweise für das Gegenteil gesorgt. Dazu gehören unter anderem weibliche Genitalverstümmelung, die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen, die frühkindliche medizinische Interventionen im Falle von intersexuellen Kindern und der Unterwerfung unter oder Nötigung von Kindern in Piercings, Tätowierungen oder plastische Chirurgie.

3. Gemäß dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention), bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, das jede Person unter 18 Jahren, ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder gesetzgebenden Körperschaften, das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein und Mitgliedstaaten sind verpflichtet, "alle geeigneten Maßnahmen ... Maßnahmen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Verletzung oder Missbrauch zu schützen ... während in der Obhut der Eltern (s), Vormund (s) oder jede andere Person, die die Betreuung des Kindes hat "(Art. 3).

4. Der Europarat hat sich tatkräftig für die Rechte des Kindes und den Schutz von Kindern seit 2006 durch ihre Strategie für die Rechte des Kindes, und in dem "Beseitigung aller Formen von Gewalt gegen Kinder" kann als eines der vier strategischen Ziele gefunden werden.

5. Die Versammlung selbst hat zahlreiche Texte aufmerksam zu verschiedenen Formen von Gewalt gegen Kinder in böser Absicht (sexueller Gewalt in unterschiedlichen Kontexten, Gewalt an Schulen, Gewalt, etc.) zugefügt hat. Weiter geht es, um gegen verschiedene Formen von Gewalt auf Kinder über verschiedene Werbemaßnahmen und Kampagnen (häusliche Gewalt, sexuelle Gewalt) zugefügt zu kämpfen. Es hat sich jedoch nie in die Kategorie der nicht-medizinisch begründeten Verletzungen von Kindern die körperliche Unversehrtheit, die eine lang anhaltende Auswirkungen auf ihr Leben haben kann aussah.

6. Die Versammlung empfiehlt nachdrücklich, dass die Mitgliedstaaten mehr Bewusstsein zu fördern in ihren Gesellschaften der potenziellen Risiken, dass einige der oben genannten Verfahren bei Kindern die körperliche und geistige Gesundheit haben können, und nehmen legislative und politische Maßnahmen, verstärken den Schutz von Kindern in diesem Zusammenhang helfen.


. 7 Die Versammlung fordert daher die Mitgliedstaaten auf:


7.1. untersuchen die Prävalenz der verschiedenen Kategorien von nicht medizinisch begründeten Operationen und Interventionen Auswirkungen auf die körperliche Unversehrtheit von Kindern in ihren jeweiligen Ländern, sowie die spezifischen Praktiken im Zusammenhang mit ihnen, und sorgfältig zu prüfen und sie im Lichte der besten Interessen der das Kind, um spezifische Aktionslinien für jeden von ihnen zu definieren;

7.2. initiieren gezielte bewusstseinsbildende Maßnahmen für jede dieser Kategorien von Verletzung der körperlichen Unversehrtheit von Kindern, die in den spezifischen Kontexten, in denen Informationen am besten an Familien vermittelt werden können durchgeführt werden, wie z. B. im medizinischen Bereich (Krankenhäuser und einzelnen Ärzte) , Schulen, Religionsgemeinschaften oder Dienstleister;

7.3. spezielle Schulungen, einschließlich Risiken und Alternativen zu bestimmten Verfahren, sowie die aus medizinischen Gründen und minimalen hygienischen Bedingungen, die erfüllt, wenn sie durchführt werden sollte, um verschiedene Fachleute beteiligt, insbesondere medizinische und pädagogische Fachkräfte, sondern auch auf auf freiwilliger Basis, religiöse Vertreter;

. 7.4 initiieren eine öffentliche Debatte, einschließlich interkulturellen und interreligiösen Dialog, bei Erreichen eines breiten Konsens über die Rechte der Kinder auf Schutz gegen die Verletzung ihrer körperlichen Integrität nach menschenrechtlichen Standards abzielen;

7,5. folgende Maßnahmen ergreifen im Hinblick auf bestimmte Kategorien von Verletzung der körperlichen Unversehrtheit der Kinder:

7.5.1. öffentlich verurteilen die meisten schädlichen Praktiken wie weibliche Genitalverstümmelung, und übergeben Sie diese Rechtsvorschriften zum Verbot, wodurch die Behörden mit den Mechanismen zur Verhütung und wirksam bekämpfen diese Praktiken, unter anderem durch die Anwendung der extraterritorialen "Rechtsvorschriften oder andere Maßnahmen zur etablieren Zuständigkeit "für Fälle, in denen Angehörige der weiblichen Genitalverstümmelung eingereicht werden ins Ausland, wie es in Artikel 44 des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (SEV Nr. 210) angegeben;

. 7.5.2 klar zu definieren, die medizinischen, hygienischen und anderen Bedingungen, die für Praktiken, die heute weit verbreitet in bestimmten Religionsgemeinschaften, wie die nicht medizinisch begründete Beschneidung von Jungen getragen sind sichergestellt werden;

7.5.3. Durchführung weiterer Untersuchungen, um Wissen über die spezifische Situation von intersexuellen Menschen zu erhöhen, stellen Sie sicher, dass niemand zu unnötigen medizinischen oder chirurgischen Behandlung, die kosmetische und nicht von entscheidender Bedeutung für Gesundheit während der Kindheit oder der Kindheit ausgesetzt ist, garantieren körperliche Integrität, Autonomie und Selbstbestimmung Betroffenen und bieten Familien mit intersexuellen Kindern mit ausreichender Beratung und Unterstützung;

7.6. Förderung eines interdisziplinären Dialog zwischen den Vertretern der verschiedenen beruflichen Hintergründen, einschließlich Ärzte und religiöse Vertreter, so dass einige der vorherrschenden traditionellen Methoden, die nicht in Betracht nehmen Sie sich die besten Interesse des Kindes und den neuesten Stand der medizinischen Technik zu überwinden;

7,7. Bewusstsein über die Notwendigkeit, die Beteiligung von Kindern an Entscheidungen über ihre körperliche Unversehrtheit, wo sinnvoll und möglich zu gewährleisten und spezifische gesetzliche Bestimmungen erlassen, um sicherzustellen, dass bestimmte Vorgänge und Praktiken nicht durchgeführt werden, bevor ein Kind ist alt genug, um konsultiert.

Quelltext: http://dayagainsthomophobia.org/historic-resolution-on-intersex-rights-by-council-of-europes-parliamentary-assembly/

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Das Menschliche

Und Sie wissen nicht, mit was Sie es zutun haben! Doch diese bekommen euch, ein Fakt!

Heute in den TV- Medien, die Massen - Vergewaltigung einer 15 jährigen Schülerin, angeblich "Gastarbeiter bzw. FLÜCHTLINGE auch Poliz...