Montag, 28. Oktober 2013

Transsexuelle muss mit maskulinen Zügen leben


Copyright © 2011-2021 Nikita Noemi Rothenbächer- Alle Rechte vorbehalten!

Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2013


Bitte kopiert den Link und gebt diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt vor, einer Minderheit anzugehören!

Transsexuelle muss mit maskulinen Zügen leben

Sie leide seelisch unter ihrem maskulinen Gesicht. Das war der Grund für die Klage einer Transsexuellen zu einer Entscheidung ihrer Krankenkasse. Die hatte eine Kostenübernahme für eine OP verwehrt.
Die männlichen Merkmale im Gesicht der Klägerin treten nach Ansicht der Richter nicht so stark in Erscheinung, dass eine chirurgische Korrektur auf Kosten der Krankenkasse zu rechtfertigen ist.

Mit dieser Begründung wies das Sozialgericht Heilbronn am Freitag die Klage einer Transsexuellen zurück, die gegen eine Entscheidung der AOK Baden-Württemberg prozessiert hatte.

Die Klägerin aus dem Raum Stuttgart empfand ihre Gesichtszüge als zu maskulin und wollte deshalb, dass die Krankenkasse ihr eine sogenannte Gesichtsprofil-Harmonisierung bezahlt. Eine Übernahme der Kosten von rund 4000 Euro für die operative Korrektur von Augenbrauen-, Nasen- und Kinnpartie hin zu einem weiblicheren Erscheinungsbild hatte die Krankenkasse abgelehnt.

"Ich möchte nicht schön sein", sagte die transsexuelle Klägerin während der Verhandlung. "Ich sehe es als Korrektur an, um ein normales Leben zu führen wie jede andere Frau auch." Durch ihre nach ihrer Ansicht zu maskulinen Gesichtszüge leide sie seelisch, sie wolle im Alltag nicht durch Merkmale geoutet werden können, die eine andere geschlechtliche Einordnung zulassen würden.

Übernahmepflicht ausgeschlossen

Das Gericht in Heilbronn schloss eine Übernahmepflicht der Kosten von Gesichtskorrekturen bei transsexuellen Menschen durch die Krankenkasse nicht grundsätzlich aus, es gehe immer um eine Beurteilung des Einzelfalles.

Im vorliegenden Fall kamen die Richter zu dem Ergebnis, dass Stirn-, Nasen- und Kinnpartie der Klägerin nicht so stark in Erscheinung treten würden, dass sie die Übernahme der Kosten des beantragten Eingriffs rechtfertigen würden.

Andere, bereits durchgeführte geschlechtsangleichende Maßnahmen wie eine Hormonbehandlung, eine Haarepilation und die Entfernung des Adamsapfels für insgesamt rund 50.000 Euro hatte die Krankenkasse der Frau bezahlt.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Das Menschliche

Und Sie wissen nicht, mit was Sie es zutun haben! Doch diese bekommen euch, ein Fakt!

Heute in den TV- Medien, die Massen - Vergewaltigung einer 15 jährigen Schülerin, angeblich "Gastarbeiter bzw. FLÜCHTLINGE auch Poliz...