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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2013
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Transsexuelle muss mit
maskulinen Zügen leben
Sie leide seelisch unter ihrem maskulinen Gesicht. Das war
der Grund für die Klage einer Transsexuellen zu einer Entscheidung ihrer
Krankenkasse. Die hatte eine Kostenübernahme für eine OP verwehrt.
Die männlichen Merkmale im Gesicht der Klägerin treten nach
Ansicht der Richter nicht so stark in Erscheinung, dass eine chirurgische
Korrektur auf Kosten der Krankenkasse zu rechtfertigen ist.
Mit dieser Begründung wies das Sozialgericht Heilbronn am
Freitag die Klage einer Transsexuellen zurück, die gegen eine Entscheidung der
AOK Baden-Württemberg prozessiert hatte.
Die Klägerin aus dem Raum Stuttgart empfand ihre
Gesichtszüge als zu maskulin und wollte deshalb, dass die Krankenkasse ihr eine
sogenannte Gesichtsprofil-Harmonisierung bezahlt. Eine Übernahme der Kosten von
rund 4000 Euro für die operative Korrektur von Augenbrauen-, Nasen- und
Kinnpartie hin zu einem weiblicheren Erscheinungsbild hatte die Krankenkasse
abgelehnt.
"Ich möchte nicht schön sein", sagte die
transsexuelle Klägerin während der Verhandlung. "Ich sehe es als Korrektur
an, um ein normales Leben zu führen wie jede andere Frau auch." Durch ihre
nach ihrer Ansicht zu maskulinen Gesichtszüge leide sie seelisch, sie wolle im
Alltag nicht durch Merkmale geoutet werden können, die eine andere
geschlechtliche Einordnung zulassen würden.
Übernahmepflicht ausgeschlossen
Das Gericht in Heilbronn schloss eine Übernahmepflicht der
Kosten von Gesichtskorrekturen bei transsexuellen Menschen durch die
Krankenkasse nicht grundsätzlich aus, es gehe immer um eine Beurteilung des
Einzelfalles.
Im vorliegenden Fall kamen die Richter zu dem Ergebnis, dass
Stirn-, Nasen- und Kinnpartie der Klägerin nicht so stark in Erscheinung treten
würden, dass sie die Übernahme der Kosten des beantragten Eingriffs
rechtfertigen würden.
Andere, bereits durchgeführte geschlechtsangleichende
Maßnahmen wie eine Hormonbehandlung, eine Haarepilation und die Entfernung des
Adamsapfels für insgesamt rund 50.000 Euro hatte die Krankenkasse der Frau
bezahlt.
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