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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2013
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Sterbehilfe für
Transsexuellen in Belgien: "Ich war das Mädchen, das keiner wollte"
Ein Belgier
unterzog sich einer Geschlechtsumwandlung, war mit dem Ergebnis unglücklich -
und wollte nicht weiterleben. Ärzte gewährten ihm nun aktive Sterbehilfe. Begründung:
Der Mann habe "unerträgliche psychische Schmerzen" erlitten.
Brüssel - In
Belgien ist ein transsexueller Mann gestorben, der aktive Sterbehilfe in
Anspruch genommen hat. Dies berichten die belgischen Tageszeitungen "Het
Laatste Nieuws" und die "Gazet Van Antwerpen". Demnach entschied
sich der 44-Jährige zu dem Schritt, weil er mit seiner Geschlechtsumwandlung
unzufrieden war. Unter ärztlicher Betreuung habe er am Montag im
Universitätsklinikum in Brüssel Sterbehilfe erhalten, heißt es in den Berichten.
Er habe
keinen anderen Ausweg mehr gesehen, zitiert "Het Laatste Nieuws" den
Verstorbenen. "Ich war das Mädchen, das keiner wollte." 42 Jahre lang
habe er im Körper einer Frau gelebt und Nancy geheißen. Doch seine Familie habe
ihn nie anerkannt. "Während meine Brüder angehimmelt wurden, musste ich in
einem Verschlag über der Garage schlafen." Seine Mutter habe ihn wissen
lassen, dass sie sich einen Jungen wünschte. "Ich wurde toleriert, mehr
nicht."
Schließlich
habe er entdeckt, dass er sich als Mann wohler fühle. Mit mehreren Eingriffen
habe er sich zu einem Mann umoperieren lassen, jedoch nicht mit dem gewünschten
Ergebnis. Er habe sich vor sich selbst geekelt und kein Monster sein wollen.
Als eines
der wenigen europäischen Länder erlaubt Belgien die aktive Sterbehilfe. Jeder
Erwachsene, der seinen Todeswunsch freiwillig und wiederholt ausspricht, hat
das Recht auf Euthanasie. Ärzte müssen bestätigen, dass der Patient aufgrund
einer Krankheit oder eines Unfalls an dauerhaften und unerträglichen psychischen
oder physischen Schmerzen leidet, die medizinisch nicht gelindert werden
können.
"Unerträgliche
Schmerzen"
Dies sahen
die Mediziner in dem Fall des 44-Jährigen offenbar als erwiesen an. "Seine
Entscheidung hatte nicht damit zu tun, dass er des Lebens überdrüssig
war", sagte der behandelnde Arzt Wim Distelmans der "Gazet van
Antwerpen". Sein Patient habe sich in einer "unheilbaren
Situation" befunden, er habe an "unerträglichen Schmerzen"
gelitten. Auch Schmerzen psychischer Natur fallen unter das Euthanasie-Gesetz.
Aufgrund dieser Tatsachen habe sein Team beschlossen, dass der 44-Jährige die
aktive Sterbehilfe in Anspruch nehmen könne.
Distelmans
ist Krebsspezialist und Professor der Palliativmedizin an der Freien
Universität Brüssel, er gilt als umstrittener Pionier in der Sterbehilfe.
Anfang des Jahres hatte der Mediziner mit einem anderen Fall Kritik ausgelöst.
Er hatte den tauben Zwillingen Marc und Eddy V., 45, aktive Sterbehilfe
geleistet, weil sie zu erblinden drohten. Auch der Fall des 44-jährigen
Transsexuellen sorgt nun für Schlagzeilen.
Belgien hat
2002 kurz nach den Niederlanden die Sterbehilfe legalisiert. Immer mehr
Menschen machen davon Gebrauch: Im Jahr 2012 starben 1432 Menschen infolge
aktiver Sterbehilfe, das sind rund 26 Prozent mehr als 2011, berichtet die
"Ärztezeitung" unter Berufung auf die belgische Kontrollkommission.
Rund drei Viertel der Patienten litten demzufolge an Krebs.
In anderen
europäischen Ländern ist die aktive Sterbehilfe verboten. In der Schweiz und
Deutschland ist Beihilfe zum Suizid grundsätzlich nicht strafbar, wenn der
Helfer zwar das Mittel zur Selbsttötung bereitstellt, die Person, die sterben
möchte, es aber selbst einnimmt.
In Belgien
gibt es derweil Pläne, das Recht auf Sterbehilfe auf Minderjährige auszuweiten.
Sozialisten und Liberale im Parlament streben die Ausweitung des Gesetzes für
extreme Fälle an. Die Annahme der Vorschläge gilt als wahrscheinlich, da die
Sozialisten von mehreren Parteien unterstützt werden.
In der
Bevölkerung wird dieser Vorstoß verhalten positiv aufgenommen. Rund drei
Viertel der Teilnehmer einer Meinungsumfrage sprachen sich für eine Sterbehilfe
bei Minderjährigen aus. 38 Prozent erklärten sich "ganz und gar
einverstanden", die Sterbehilfe gesetzlich zu erlauben, wenn die
betroffenen Kinder unter einer unheilbaren Erkrankung leiden, berichten die
Zeitung "La Libre" und der Rundfunk RTBF. Weitere 36 Prozent waren
demnach "eher damit einverstanden", ein solches Gesetz zu verabschieden.
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