Dienstag, 7. April 2015

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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2015

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Medwedew verbietet Transvestiten das Autofahren
Russland schränkt die Rechte sexueller Minderheiten weiter ein. Ein Erlass des Regierungschefs Medwedew verbietet jetzt unter anderem Transvestiten, einen Führerschein zu besitzen.
Moskau. In Russland ist die Einschränkung der Rechte von Bürgern aufgrund ihrer sexuellen Orientierung weiter verschärft worden: In dieser Woche trat ein Gesetz in Kraft, das es Transvestiten, Transsexuellen und anderen Minderheiten verbietet, einen Führerschein zu erwerben oder zu haben. Das geht aus einer Verordnung von Regierungschef Dmitri Medwedew hervor, wie Medien am Freitag berichteten.

Auf der Liste von Menschen, denen das Autofahren verboten wird, stehen auch Fetischisten, Pädophile und Voyeuristen sowie Glücksspielsüchtige und Kleptomanen. Allen diesen Gruppen werden Persönlichkeitsstörungen attestiert, was sie zu einer Gefahr für den Straßenverkehr mache. Auch Augenprobleme und eine Körpergröße von weniger als 1,50 Metern führen demnach zum Verbot der Fahrerlaubnis. Als Ziel der neuen Gesetzgebung wird angegeben, die Zahl der tödlichen Verkehrsunfälle zu reduzieren.

Das Gesetz ist sogar im Umfeld des Kreml umstritten. So erklärte Jelena Masijuk, Mitglied eines Gremiums, das Präsident Wladimir Putin in Fragen der Bürgerrechte berät, das Gesetz verstoße offenbar „gegen die Rechte russischer Bürger“. Sie verstehe nicht, „warum beispielsweise Menschen mit Vorliebe für sexuelle Fetische, Kleptomanen und Transsexuelle kein Auto fahren können“, schrieb sie auf der Website ihres Gremiums.

Auch die Vereinigung der russischen Anwälte für die Bürgerrechte kritisierte, das Gesetz „verstößt offensichtlich gegen internationale Normen und Standards“. Die Rechte von sexuellen Minderheiten in Russland waren bereits in früheren Jahren eingeschränkt worden. So gilt bereits seit 2013 ein Gesetz, das positive Äußerungen über Homosexualität in Anwesenheit von Minderjährigen oder in Medien wie dem Internet unter Strafe stellt.

Sexuelle Randgruppen, allen voran Homosexuelle, sehen sich in Russland seit einigen Jahren immer größerem Druck ausgesetzt. Ein Gesetz von 2013 beispielsweise sieht Geld- und Haftstrafen dafür vor, Minderjährigen gegenüber Homosexualität positiv darzustellen.


Transsexuelle unter Druck
Russland schränkt Minderheitenrechte ein

Russland schränkt die Rechte sexueller Minderheiten weiter ein: Transsexuelle, Transvestiten und weiteren Gruppen, deren sexuelle Orientierung die Weltgesundheitsorganisation (WHO) als "Persönlichkeitsstörungen im Erwachsenenalter" einstuft, dürfen in Russland keinen Führerschein mehr erwerben. Das geht aus einer Verordnung von Regierungschef Dmitri Medwedjew hervor, wie Medien berichteten.
Der Menschenrechtsrat des russischen Präsidenten Wladimir Putin äußerte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Einschränkung. Auch Augenprobleme und eine Körpergröße von weniger als 1,50 Metern führen demnach zum Verbot der Fahrerlaubnis. Die Regierung will damit nach eigenen Angaben die Zahl der Verkehrsunfälle reduzieren. Sexuelle Minderheiten, allen voran Homosexuelle, sehen sich in Russland seit einigen Jahren immer größerem Druck ausgesetzt. Ein Gesetz von 2013 beispielsweise sieht Geld- und Haftstrafen dafür vor, Minderjährigen gegenüber Homosexualität positiv darzustellen.



Putin weist Vorwurf der Homophobie zurück
Unter Putin wurde ein umstrittenes Gesetz verabschiedet, das "homosexuelle Propaganda" bei Minderjährigen als Straftat einstuft. Jetzt hat der Staatschef den Vorwurf der Homophobie zurückgewiesen.

Russlands Staatschef Wladimir Putin hat den Vorwurf der Homophobie gegen sein Land zurückgewiesen. "Wir erkennen die Rechte sexueller Minderheiten an und verletzen sie nicht", wurde Putin am Freitag von russischen Nachrichtenagenturen zitiert. "Aber die traditionelle Familie, eine gesunde Nation ist unsere strategische Entscheidung." Das eine schließe das andere aber nicht aus.

"Diejenigen, die versuchen, uns ein Etikett (als schwulenfeindliches Land) zu verpassen, sind genau diejenigen, die aus einer nicht traditionellen sexuellen Orientierung einen Straftatbestand machen", sagte Putin ohne weitere Erläuterung. In Russland wurde Homosexualität bis 1993 strafrechtlich verfolgt, noch bis 1999 wurde sie als psychische Störung eingestuft.

Homophobie in Russland weit verbreitet

Vergangenes Jahr wurde unter Putin ein international umstrittenes Gesetz verabschiedet, das "homosexuelle Propaganda" bei Minderjährigen als Straftat einstuft, die auch mit Gefängnis geahndet werden kann. Vor allem westliche Staaten sowie Menschenrechtsorganisationen hatten das Gesetz als Unterdrückung von Lesben und Schwulen kritisiert. Putin sagte dazu nun: "Eine Gesellschaft, die ihre Kinder nicht schützen kann, hat keine Zukunft."

Homophobie ist in Russland weit verbreitet und gesellschaftlich akzeptiert. Im Zuge der Spannungen wegen der Ukraine-Krise hatten Putin-Anhänger die Europäische Union als "Gayropa", eine Mischung aus "gay", dem englischen Wort für homosexuell, und Europa, betitelt.



Transsexuellen-Hatz war versuchter Mord
Nach der Jagd auf einen transsexuellen Mann in Siegenburg müssen drei junge Männer wegen versuchten Mordes durch Unterlassen ins Gefängnis.
Viele Freunde sind in den Gerichtssaal 104 beim Landgericht Regensburg gekommen. Sie zeigen ihre Solidarität mit den drei Angeklagten, die wegen der Hatz auf einen transsexuellen Mann in Siegenburg vor Gericht stehen. Am Freitag fällt das Gericht sein Urteil: Die Angeklagten sind schuldig. Die Tat ist nicht nur als gefährliche Körperverletzung zu werten, sondern als versuchter Mord durch Unterlassen. Der 20-jährige Tobias B. muss für sechs Jahre und sechs Monate in Haft, sein zwei Jahre jüngerer Bruder Lothar für vier Jahre. Beide werden nach Jugendstrafrecht verurteilt. Der 24-jährige Mittäter Daniel A. muss fünf Jahre und sechs Monate verbüßen. Alle drei Verurteilten können eine Suchttherapie beginnen.

Gericht folgt Staatsanwaltschaft

Die Strafkammer des Landgerichts Regensburg unter dem Vorsitzenden Richter Carl Pfeffer sieht es als erwiesen an, dass die drei Männer den 22-jährigen Kai M. in einer Februarnacht 2012 grundlos durch den Ort jagten, ihn prügelten und mit Schuhen traten und ihm dabei schwere Gesichtsverletzungen zufügten. „Am Ende der Tortur war das Opfer kaum noch als Mensch zu erkennen. Die Angeklagten können sich deshalb nicht darauf berufen, dass sie die Schwere der Verletzungen nicht hätten merken können“, sagt Vorsitzender Richter Pfeiffer in seiner Urteilsbegründung. Alle drei Angeklagten hatten zwar die Schläge und Tritte ins Gesicht gestanden, wollten aber nicht realisiert haben, dass sie ihr Opfer damit in eine lebensgefährliche Situation brachten.

Das Gericht folgt in seinem Urteil im Wesentlichen den Ausführungen der Staatsanwaltschaft. Diese hatte von einer „Zäsur“ gesprochen, die aus der gefährlichen Körperverletzung ein versuchtes Tötungsdelikt machte. Die Angeklagten hatten sich nach der Hatz beratschlagt, was sie mit dem Opfer tun sollten. Überlegungen, Rettungsdienst oder Polizei zu verständigen, verwarfen sie schließlich und forderten ihr Opfer auf, wegzulaufen. „Diese Handlung macht die Tat auch zum versuchten Mord“, sagte Richter Pfeifer. „Es war Ihnen gleichgültig, was mit Kai M. passiert.“

Bereits am Donnerstag hatten die Angeklagten Entschädigungszahlungen an das Opfer zugestimmt. Jeweils 5000 Euro werden sie nach dem Vergleichsbeschluss an den mittellosen Kai M. zahlen. Der transsexuelle junge Mann befindet sich derzeit in psychiatrischer Behandlung, weil er seit der Tat vermehrt unter Angstzuständen, Suizidgedanken und Depressionen leidet. Auch schon vor dem brutalen Überfall hatte das Opfer psychische Probleme. Im Moment könne er deswegen die angestrebte Geschlechtsumwandlung nicht angehen, hatte Kai M. vor Gericht erklärt. Auch die von ihm nach der Tat ausgesprochenen Morddrohungen gegen Familienangehörige der Täter sowie die Versuche, Geld von ihnen zu erpressen, seien den psychischen Problemen des Opfers geschuldet, meinten Betreuer und Gutachter vor Gericht. Es liege der Verdacht einer „posttraumatischen Belastungsstörung“ nahe.

Lothar B. nimmt das Urteil an

„Ich hoffe, dass ihm das Schmerzensgeld dabei hilft, das alles zu verarbeiten“, sagte der verurteilte 18-jährige Lothar B. am Donnerstag in seinem Schlusswort. Dem schlossen sich die beiden Mittäter an und versprachen, die Zahlungen baldmöglichst zu leisten. Ihre Geständnisse vor Gericht sowie die Entschuldigung wertet das Gericht zu Gunsten der Angeklagten. Zudem wird berücksichtigt, dass alle drei jungen Männer aus schwierigen Familienverhältnissen stammen und auch früh mit Alkohol und Drogen in Berührung kamen. Alle drei Angeklagten seien „Erstverbüßer“.

In seinem Urteil bleibt das Gericht nur unwesentlich unter den von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafen. Oberstaatsanwältin Ulrike Klein hatte für Tobias B., der als erster auf das Opfer eingeschlagen hatte, sieben Jahre und sechs Monate Haft gefordert., vier Jahre und neun Monate für seinen 18-jährigen Bruder Lothar und sieben Jahre für Daniel A.. Die drei Verteidiger hatten Strafen für die gefährliche Körperverletzung zugestimmt, sahen den Straftatbestand eines versuchten Mordes durch Unterlassen als nicht nachvollziehbar an.

Der jüngste Verurteilte, Lothar B., wird das Urteil annehmen. Er kann damit unverzüglich in einer forensischen Klinik eine Entziehungstherapie beginnen. Die Anwälte von Tobias B. und Daniel A. haben noch keine Entscheidung getroffen, ob sie in Revision gehen. Für die beiden Männer verfügte das Gericht, dass sie zunächst einen Teil ihrer Haftstrafe absitzen müssen, bevor sie in eine Entzugstherapie wechseln können.

Als die Verurteilten abgeführt werden, gibt es vor dem Gerichtssaal einen tränenreichen Abschied. Freunde bieten ihre Unterstützung an, versprechen Besuche im Gefängnis. Das Opfer Kai M. steht alleine bei seinem Anwalt und seinem Betreuer. So wie während des ganzen Prozesses.


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