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Nikita Noemi Rothenbächer 2015
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Medwedew verbietet
Transvestiten das Autofahren
Russland schränkt die
Rechte sexueller Minderheiten weiter ein. Ein Erlass des Regierungschefs
Medwedew verbietet jetzt unter anderem Transvestiten, einen Führerschein zu
besitzen.
Moskau. In Russland ist die Einschränkung der Rechte von
Bürgern aufgrund ihrer sexuellen Orientierung weiter verschärft worden: In
dieser Woche trat ein Gesetz in Kraft, das es Transvestiten, Transsexuellen und
anderen Minderheiten verbietet, einen Führerschein zu erwerben oder zu haben.
Das geht aus einer Verordnung von Regierungschef Dmitri Medwedew hervor, wie
Medien am Freitag berichteten.
Auf der Liste von Menschen, denen das Autofahren verboten
wird, stehen auch Fetischisten, Pädophile und Voyeuristen sowie
Glücksspielsüchtige und Kleptomanen. Allen diesen Gruppen werden
Persönlichkeitsstörungen attestiert, was sie zu einer Gefahr für den
Straßenverkehr mache. Auch Augenprobleme und eine Körpergröße von weniger als
1,50 Metern führen demnach zum Verbot der Fahrerlaubnis. Als Ziel der neuen
Gesetzgebung wird angegeben, die Zahl der tödlichen Verkehrsunfälle zu
reduzieren.
Das Gesetz ist sogar im Umfeld des Kreml umstritten. So
erklärte Jelena Masijuk, Mitglied eines Gremiums, das Präsident Wladimir Putin
in Fragen der Bürgerrechte berät, das Gesetz verstoße offenbar „gegen die
Rechte russischer Bürger“. Sie verstehe nicht, „warum beispielsweise Menschen
mit Vorliebe für sexuelle Fetische, Kleptomanen und Transsexuelle kein Auto
fahren können“, schrieb sie auf der Website ihres Gremiums.
Auch die Vereinigung der russischen Anwälte für die
Bürgerrechte kritisierte, das Gesetz „verstößt offensichtlich gegen
internationale Normen und Standards“. Die Rechte von sexuellen Minderheiten in
Russland waren bereits in früheren Jahren eingeschränkt worden. So gilt bereits
seit 2013 ein Gesetz, das positive Äußerungen über Homosexualität in
Anwesenheit von Minderjährigen oder in Medien wie dem Internet unter Strafe
stellt.
Sexuelle Randgruppen, allen voran Homosexuelle, sehen sich
in Russland seit einigen Jahren immer größerem Druck ausgesetzt. Ein Gesetz von
2013 beispielsweise sieht Geld- und Haftstrafen dafür vor, Minderjährigen
gegenüber Homosexualität positiv darzustellen.
Quelltext: http://www.haz.de/Nachrichten/Panorama/Uebersicht/Transvestiten-sollen-kein-Auto-fahren-duerfen
Transsexuelle unter
Druck
Russland schränkt
Minderheitenrechte ein
Russland schränkt die Rechte sexueller Minderheiten weiter
ein: Transsexuelle, Transvestiten und weiteren Gruppen, deren sexuelle
Orientierung die Weltgesundheitsorganisation (WHO) als "Persönlichkeitsstörungen
im Erwachsenenalter" einstuft, dürfen in Russland keinen Führerschein mehr
erwerben. Das geht aus einer Verordnung von Regierungschef Dmitri Medwedjew
hervor, wie Medien berichteten.
Der Menschenrechtsrat des russischen Präsidenten Wladimir
Putin äußerte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Einschränkung. Auch
Augenprobleme und eine Körpergröße von weniger als 1,50 Metern führen demnach
zum Verbot der Fahrerlaubnis. Die Regierung will damit nach eigenen Angaben die
Zahl der Verkehrsunfälle reduzieren. Sexuelle Minderheiten, allen voran
Homosexuelle, sehen sich in Russland seit einigen Jahren immer größerem Druck
ausgesetzt. Ein Gesetz von 2013 beispielsweise sieht Geld- und Haftstrafen
dafür vor, Minderjährigen gegenüber Homosexualität positiv darzustellen.
Quelltext: http://www.n-tv.de/panorama/Russland-schraenkt-Minderheitenrechte-ein-article14292436.html
Putin weist Vorwurf der
Homophobie zurück
Unter Putin wurde ein umstrittenes Gesetz verabschiedet, das
"homosexuelle Propaganda" bei Minderjährigen als Straftat einstuft.
Jetzt hat der Staatschef den Vorwurf der Homophobie zurückgewiesen.
Russlands Staatschef
Wladimir Putin hat den Vorwurf der Homophobie gegen sein Land zurückgewiesen.
"Wir erkennen die Rechte sexueller Minderheiten an und verletzen sie
nicht", wurde Putin am Freitag von russischen Nachrichtenagenturen
zitiert. "Aber die traditionelle Familie, eine gesunde Nation ist unsere
strategische Entscheidung." Das eine schließe das andere aber nicht aus.
"Diejenigen, die
versuchen, uns ein Etikett (als schwulenfeindliches Land) zu verpassen, sind
genau diejenigen, die aus einer nicht traditionellen sexuellen Orientierung
einen Straftatbestand machen", sagte Putin ohne weitere Erläuterung. In
Russland wurde Homosexualität bis 1993 strafrechtlich verfolgt, noch bis 1999
wurde sie als psychische Störung eingestuft.
Homophobie in Russland
weit verbreitet
Vergangenes Jahr wurde
unter Putin ein international umstrittenes Gesetz verabschiedet, das
"homosexuelle Propaganda" bei Minderjährigen als Straftat einstuft,
die auch mit Gefängnis geahndet werden kann. Vor allem westliche Staaten sowie
Menschenrechtsorganisationen hatten das Gesetz als Unterdrückung von Lesben und
Schwulen kritisiert. Putin sagte dazu nun: "Eine Gesellschaft, die ihre
Kinder nicht schützen kann, hat keine Zukunft."
Homophobie ist in
Russland weit verbreitet und gesellschaftlich akzeptiert. Im Zuge der
Spannungen wegen der Ukraine-Krise hatten Putin-Anhänger die Europäische Union
als "Gayropa", eine Mischung aus "gay", dem englischen Wort
für homosexuell, und Europa, betitelt.
Transsexuellen-Hatz
war versuchter Mord
Nach der Jagd auf einen transsexuellen Mann in Siegenburg müssen drei junge
Männer wegen versuchten Mordes durch Unterlassen ins Gefängnis.
Viele Freunde sind in den Gerichtssaal 104 beim Landgericht
Regensburg gekommen. Sie zeigen ihre Solidarität mit den drei Angeklagten, die
wegen der Hatz auf einen transsexuellen Mann in Siegenburg vor Gericht stehen.
Am Freitag fällt das Gericht sein Urteil: Die Angeklagten sind schuldig. Die
Tat ist nicht nur als gefährliche Körperverletzung zu werten, sondern als
versuchter Mord durch Unterlassen. Der 20-jährige Tobias B. muss für sechs
Jahre und sechs Monate in Haft, sein zwei Jahre jüngerer Bruder Lothar für vier
Jahre. Beide werden nach Jugendstrafrecht verurteilt. Der 24-jährige Mittäter
Daniel A. muss fünf Jahre und sechs Monate verbüßen. Alle drei Verurteilten
können eine Suchttherapie beginnen.
Gericht folgt Staatsanwaltschaft
Die Strafkammer des Landgerichts Regensburg unter dem
Vorsitzenden Richter Carl Pfeffer sieht es als erwiesen an, dass die drei
Männer den 22-jährigen Kai M. in einer Februarnacht 2012 grundlos durch den Ort
jagten, ihn prügelten und mit Schuhen traten und ihm dabei schwere Gesichtsverletzungen
zufügten. „Am Ende der Tortur war das Opfer kaum noch als Mensch zu erkennen.
Die Angeklagten können sich deshalb nicht darauf berufen, dass sie die Schwere
der Verletzungen nicht hätten merken können“, sagt Vorsitzender Richter Pfeiffer
in seiner Urteilsbegründung. Alle drei Angeklagten hatten zwar die Schläge und
Tritte ins Gesicht gestanden, wollten aber nicht realisiert haben, dass sie ihr
Opfer damit in eine lebensgefährliche Situation brachten.
Das Gericht folgt in seinem Urteil im Wesentlichen den
Ausführungen der Staatsanwaltschaft. Diese hatte von einer „Zäsur“ gesprochen,
die aus der gefährlichen Körperverletzung ein versuchtes Tötungsdelikt machte.
Die Angeklagten hatten sich nach der Hatz beratschlagt, was sie mit dem Opfer tun
sollten. Überlegungen, Rettungsdienst oder Polizei zu verständigen, verwarfen
sie schließlich und forderten ihr Opfer auf, wegzulaufen. „Diese Handlung macht
die Tat auch zum versuchten Mord“, sagte Richter Pfeifer. „Es war Ihnen
gleichgültig, was mit Kai M. passiert.“
Bereits am Donnerstag hatten die Angeklagten
Entschädigungszahlungen an das Opfer zugestimmt. Jeweils 5000 Euro werden sie
nach dem Vergleichsbeschluss an den mittellosen Kai M. zahlen. Der
transsexuelle junge Mann befindet sich derzeit in psychiatrischer Behandlung,
weil er seit der Tat vermehrt unter Angstzuständen, Suizidgedanken und
Depressionen leidet. Auch schon vor dem brutalen Überfall hatte das Opfer
psychische Probleme. Im Moment könne er deswegen die angestrebte Geschlechtsumwandlung
nicht angehen, hatte Kai M. vor Gericht erklärt. Auch die von ihm nach der Tat
ausgesprochenen Morddrohungen gegen Familienangehörige der Täter sowie die
Versuche, Geld von ihnen zu erpressen, seien den psychischen Problemen des
Opfers geschuldet, meinten Betreuer und Gutachter vor Gericht. Es liege der
Verdacht einer „posttraumatischen Belastungsstörung“ nahe.
Lothar B. nimmt das Urteil an
„Ich hoffe, dass ihm das Schmerzensgeld dabei hilft, das
alles zu verarbeiten“, sagte der verurteilte 18-jährige Lothar B. am Donnerstag
in seinem Schlusswort. Dem schlossen sich die beiden Mittäter an und
versprachen, die Zahlungen baldmöglichst zu leisten. Ihre Geständnisse vor
Gericht sowie die Entschuldigung wertet das Gericht zu Gunsten der Angeklagten.
Zudem wird berücksichtigt, dass alle drei jungen Männer aus schwierigen
Familienverhältnissen stammen und auch früh mit Alkohol und Drogen in Berührung
kamen. Alle drei Angeklagten seien „Erstverbüßer“.
In seinem Urteil bleibt das Gericht nur unwesentlich unter
den von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafen. Oberstaatsanwältin Ulrike
Klein hatte für Tobias B., der als erster auf das Opfer eingeschlagen hatte,
sieben Jahre und sechs Monate Haft gefordert., vier Jahre und neun Monate für
seinen 18-jährigen Bruder Lothar und sieben Jahre für Daniel A.. Die drei
Verteidiger hatten Strafen für die gefährliche Körperverletzung zugestimmt,
sahen den Straftatbestand eines versuchten Mordes durch Unterlassen als nicht
nachvollziehbar an.
Der jüngste Verurteilte, Lothar B., wird das Urteil
annehmen. Er kann damit unverzüglich in einer forensischen Klinik eine
Entziehungstherapie beginnen. Die Anwälte von Tobias B. und Daniel A. haben
noch keine Entscheidung getroffen, ob sie in Revision gehen. Für die beiden
Männer verfügte das Gericht, dass sie zunächst einen Teil ihrer Haftstrafe
absitzen müssen, bevor sie in eine Entzugstherapie wechseln können.
Als die Verurteilten abgeführt werden, gibt es vor dem
Gerichtssaal einen tränenreichen Abschied. Freunde bieten ihre Unterstützung
an, versprechen Besuche im Gefängnis. Das Opfer Kai M. steht alleine bei seinem
Anwalt und seinem Betreuer. So wie während des ganzen Prozesses.
Quelltext: http://www.mittelbayerische.de/bayern/transsexuellen-hatz-war-versuchter-mord-21704-art929372.html
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