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Nikita Noemi Rothenbächer 2015
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Transsexuelle
biologische Mutter wird nicht zum Vater
Berlin (jur). Eine transsexuelle biologische Mutter kann
auch nach der Angleichung ihres Geschlechts zum Mann nicht Vater des Kindes
sein. Auch wenn bei dem Frau-zu-Mann Transsexuellen noch vor der Geburt der
männliche Name personenstandsrechtlich eingetragen wurde, ist in das
Geburtsregister der frühere weibliche Vorname einzutragen, entschied das
Kammergericht Berlin in einem am Dienstag, 2. Dezember 2014, veröffentlichten
Beschluss (Az.: 1 W 48/14). Denn ein Kind könne – auch rechtlich – nicht
gleichzeitig zwei Väter aber keine Mutter haben.
Im konkreten Fall ist der transsexuelle, heute als Mann
anerkannte Kläger 1982 als Frau geboren worden. 2008 heiratete der Kläger. Als
Frau hatte er sich dennoch die ganze Zeit dem männlichen Geschlecht zugehörig
gefühlt. 2011 hatte das Amtsgericht Schöneberg in Berlin den transsexuellen
Kläger rechtlich dem männlichen Geschlecht zugeordnet. Die weiblichen
Geschlechtsorgane waren weiter vorhanden. Die Ehe wurde im Februar 2013
geschieden.
Nach Zuerkennung des männlichen Geschlechts hatte der Kläger
jedoch die Hormone für seine Geschlechtsangleichung abgesetzt. Mit Hilfe eines
Samenspenders wurde der als rechtlich geltende Mann mittels der sogenannten
„Bechermethode“ noch schwanger. Mit dem Samenspender wurde vereinbart, dass
dieser nicht Vater des Kindes wird. Die noch bestehende Ehe des Klägers wurde
im Februar 2013 schließlich geschieden. Einen Monat später kam das Kind zur
Welt.
Im Geburtenregister wollte der Kläger sich nun mit seinem
männlichen Namen als „Vater“ eintragen lassen.
Doch das Standesamt lehnte dies ab. Der heute als Mann
anerkannte Kläger sei vielmehr die biologische Mutter des Kindes.
Das Kammergericht lehnte die gewünschte Eintragung ebenfalls
ab. Der Kläger mit seinem männlichen Vornamen sei im Verhältnis zu seinem Kind
weiterhin als Frau anzusehen. Da er den Sohn selbst geboren hat, sei er nach
den gesetzlichen Bestimmungen auch die Mutter, heißt es in der Entscheidung vom
30. Oktober 2014.
Die rechtlichen Bestimmungen würden sicherstellen, „dass den
betroffenen Kindern trotz der rechtlichen Geschlechtsänderung eines Elternteils
rechtlich immer ein Vater und eine Mutter zugewiesen bleiben beziehungsweise
werden“. Der Gesetzgeber habe so ausschließen wollen, „dass rechtlich dem
männlichen Geschlecht zugehörige Personen Kinder gebären oder rechtlich dem
weiblichen Geschlecht zugehörige Personen Kinder zeugen“ können. Dies würde
ansonsten dem Geschlechtsverständnis widersprechen und „weitreichende Folgen
für die Rechtsordnung haben“.
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers werde damit
nicht in unzulässiger Weise verletzt. Vater sei im Übrigen, trotz der
anderslautenden Vereinbarung, der Samenspender und nicht der Kläger. Für die
Feststellung der Vaterschaft komme es nicht auf die Art der Samenübertragung,
sondern auf die genetische Abstammung an, so die Berliner Richter.
Das Kammergericht ließ die Rechtsbeschwerde zum
Bundesgerichtshof in Karlsruhe zu.
Quelle: © www.juragentur.de
Quelltext: http://www.juraforum.de/recht-gesetz/transsexuelle-biologische-mutter-wird-nicht-zum-vater-500613
Handlungsbedarf bei Akzeptanz
von Homo- und Transsexuellen
Mainz (dpa/lrs) - Die rheinland-pfälzische
Familienministerin Irene Alt (Grüne) sieht weiter großen Handlungsbedarf bei
der Verbesserung der Akzeptanz homo-, trans- und intersexueller Lebensweisen.
Bei der Vorstellung einer Studie am Mittwoch in Mainz erklärte sie, es sei
richtig gewesen, dieses Thema im Koalitionsvertrag der Landesregierung zu
verankern.
Sie verwies auf die Ergebnisse einer nicht-repräsentativen
Online-Befragung mit 601 Teilnehmern für die Studie, wonach sich viele Menschen
in Rheinland-Pfalz wegen ihrer sexuellen Identität diskriminiert sehen. Knapp
60 Prozent der schwulen, lesbischen, bi- oder transsexuellen Teilnehmer gaben
demnach an, schon benachteiligt worden zu sein. Sie sprachen von Witzen,
Beleidigungen und auch körperlicher Gewalt.
80 Prozent der Studienteilnehmer gaben an, in der Familie
offen mit ihrer sexuellen Identität umzugehen. In der Öffentlichkeit sei das
schwieriger, sagte Joachim Schulte von der Initiative «QueerNet». Er forderte
eine bessere Sichtbarkeit des Themas in der Gesellschaft - zum Beispiel in der
Werbung, in Schulbüchern und Medien.
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