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Nikita Noemi Rothenbächer 2015
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Gesetzesänderung
bei Intersexualität
Ein X ist möglich
Wenn das Geschlecht des Neugeborenen
nicht eindeutig ist, müssen Eltern künftig nicht mehr entscheiden. Das geht
Betroffenen nicht weit genug.
Mädchen oder Junge? Die Frage ist spätestens nach der
Entbindung meist schnell geklärt. Doch bei jedem fünftausendsten in Deutschland
geborenem Kind ist das Geschlecht nicht eindeutig: das Kind ist weder weiblich
noch männlich, sondern irgendetwas dazwischen.
Wie geht man mit sogenannten Intersexuellen um, also mit
Menschen, die sowohl weibliche als auch männliche Geschlechtsmerkmale
aufweisen? Bislang existierten solche Menschen für die Behörden offiziell
nicht. Das ändert sich, wenn am Freitag das sogenannte Personenstandsgesetz
erweitert wird: Ins Geburtenregister muss nun nicht mehr eingetragen werden, ob
das Baby männlich oder weiblich ist. Wird bei einem Kind
Doppelgeschlechtlichkeit festgestellt, können die Eltern zunächst ein X ins
Geburtenregister schreiben lassen.
Rund 80.000 Hermaphroditen leben derzeit in Deutschland. Sie
sind nicht zu verwechseln mit Transsexuellen, bei denen das Geschlecht zwar
eindeutig ist, die sich aber im „falschen Körper“ fühlen.
Die Gesetzeserweiterung ist ein „Schritt in die richtige
Richtung“, sagt Andrea Budzinski, Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für
Transidentität und Intersexualität (dgti). Intersexuelle würden nun „endlich
sichtbar“, die Zwangszuordnung zu einem bestimmten Geschlecht aufgehoben.
Vielfach als Babys operiert
Die meisten der Intersexuellen, die vor dem heutigen
Stichtag geboren wurden, dürften vom geänderten Gesetz jedoch nicht
profitieren, denn bei vielen wurde das Geschlecht bereits festgelegt – von
Ärzten und von den Eltern. Bislang war es üblich, aus einem intersexuellen Kind
wahlweise ein Mädchen oder einen Jungen zu machen – durch Operationen, bei denen
die „überflüssigen“ Geschlechtsmerkmale entfernt werden, oder mit
Hormonbehandlungen und Medikamenten.
Vielfach wurden die Kinder schon als Babys operiert.
„Medizinisch sind solche chirurgischen Eingriffe nicht notwendig“, sagt
Budzinski. Da ginge es einzig um „Kosmetik“ und um eine „leichtere Zuordnung“.
Der Verband Intersexueller Menschen begrüßt die
Gesetzeserweiterung zwar, sie gehe aber nicht weit genug: OPs dürften „nur mit
ausdrücklicher informierter Einwilligung der betroffenen Menschen und unter vollständig
zu dokumentierender, schriftlicher Aufklärung erfolgen“, heißt es auf der
Verbands-Homepage. Später, wenn die Kinder und Jugendlichen eine sexuelle
Identität entwickelten und sich möglicherweise einem Geschlecht zugehörig
fühlten, sollen sie selbst entscheiden, ob sie sich operieren lassen oder
nicht, fordert die dgti.
Entschädigung gefordert
Der Verband will auch Entschädigungen für Intersex-Menschen,
denen als Babys und Kindern ein eindeutiges Geschlecht verpasst worden ist. Die
Operationen sind irreversibel, also nicht mehr rückgängig zu machen. Für manche
Betroffene sei das eine Katastrophe, sagt Budzinski: „Ein Hormonhaushalt lässt
sich nicht operieren.“ Oder, anders formuliert: Wer als Baby oder als Kind
beispielsweise zu einem Mädchen gemacht wurde, in der Pubertät aber merkt, dass
er ein Junge ist, muss trotzdem als Mädchen leben. „Was weg ist, ist weg“, sagt
Budzinski: „Diese OPs sind Verstümmelungen.“
Intersexuelle rückten erst in den vergangenen 20 Jahren in
den Fokus der Öffentlichkeit und der Politik. Eltern mit der Diagnose
„zwittriges Kind“ wurden von Ärzten häufig unter Druck gesetzt mit der
Argumentation, das Kind hätte es in der Kita und in der Schule schwer, wenn es
sich nicht eindeutig zuordnen könnte.
Quelltext: http://www.taz.de/!126595/
Intersexuelle Menschen Ethikrat fordert Entschädigung
Der Ethikrat empfiehlt, Menschen ohne eindeutiges Geschlecht
nicht auf eine Rolle als Mann oder Frau festzulegen. Wer als Kind entsprechend
operiert worden sei, solle eine Entschädigung erhalten. Damit folgt der
Ethikrat in weiten Teilen der Position des Vereins Intersexuelle Menschen.
Angesichts großen Leids für die Betroffenen hat der Deutsche
Ethikrat einen Hilfsfonds für Menschen ohne eindeutiges Geschlecht verlangt.
Anerkennung und Hilfe sollten die Opfer ärztlicher Eingriffe erfahren, die auf
eine klare Zuordnung zum männlichen oder weiblichen Geschlecht abzielten. Das
empfahl der Ethikrat in seiner Stellungnahme zur Intersexualität.
Viele Menschen seien aufs Tiefste verletzt worden durch
Behandlungen, die nach heutigen Erkenntnissen nicht dem Stand der Medizin
entsprechen. "Sie haben Schmerzen, persönliches Leid, Erschwernisse und
dauerhafte Einschränkungen ihrer Lebensqualität erlitten."
Die Vorsitzende des Vereins Intersexuelle Menschen, Lucie
Veith, forderte, dass auch für Kinder "die körperliche und seelische
Unversehrtheit des Menschen" gelten müsse. An Neugeborenen sollten keine
Operationen vorgenommen werden, die nicht dringend erforderlich seien, sagte Veith
n-tv.de. "Den Eltern sollte jede Menge Zeit gelassen werden, um sich an
ihr besonderes Kind zu gewöhnen." Veith selbst versteht sich nicht als
Frau oder Mann, sondern als Mensch.
"Das ist eine Farce"
"Die Kinder sollten ab einem bestimmten Alter selbst
das Recht haben, sich als Jungen oder Mädchen oder weder noch
einzuordnen", so Veith weiter. Sie kritisierte Gesetze und Bürokratie, die
intersexuelle Menschen ignorierten. "Auf jeder Krankenkassenkarte ist das
Geschlecht des Versicherten gespeichert. Wird ein intersexueller Mensch als
Frau krankenversichert, so kann er beispielsweise keine Prostatabehandlung,
obwohl im Körper vorhanden, in Anspruch nehmen. Das ist eine Farce."
Der Ethikrat schildet in seiner Stellungnahme unter anderem
das Schicksal eines Menschen, bei dem nach der Geburt 1965 ein uneindeutiges
Geschlechtsorgan festgestellt wurde. Im Bauchraum befanden sich zudem Hoden,
das Baby hatte einen männlichen Chromosomensatz. Die Ärzte entfernten den
Hoden, verschwiegen dies den Eltern aber genauso wie die Tatsache, dass ihr
Kind chromosomal männlich war. Sie sagten laut dem Bericht zu den Eltern:
"Das Kind ist ein Mädchen und wird es bleiben, die ganze Erziehung hat
sich danach zu richten."
Selbsthilfegruppen sollen laut Ethikrat öffentlich
finanziell gefördert werden. Betroffene und ihre Eltern sollten nur in einem
speziellen Kompetenzzentrum über die einzelnen ärztlichen Disziplinen hinweg
beraten und behandelt werden. Für die regelmäßige medizinische Betreuung sollte
ein Netz an geeigneten Stellen geschaffen werden.
Im Personenstandsregister sollten sich Menschen, deren
Geschlecht nicht eindeutig feststellbar ist, nicht nur als "weiblich"
oder "männlich", sondern auch als "anderes" eintragen
können
Intersexualität im Spannungsfeld
zwischen tatsächlicher Existenz und rechtlicher Unmöglichkeit
Es gilt als
natürliche und unumstößliche Wahrheit, dass Menschen entweder Männer oder
Frauen sind. Welcher dieser beiden Kategorien sie zugeordnet werden, ließe sich
an ihren Körpern festmachen.
Tatsache ist
jedoch, dass es schon immer Menschen gegeben hat, deren Körper sich nicht ohne
weiteres in dieses binäre Schema einordnen lassen.
Sie werden
Hermaphroditen, Zwitter oder neuerdings auch Intersexuelle genannt.
Mit dem
Begriff „Intersexualität“ hat sich die medizinische Sicht auf dieses historisch
schon seit langem bekannte Phänomen durchgesetzt. Intersexualität fasst eine
Vielzahl von verschiedenen Diagnosen zusammen und meint im weitesten Sinne das
Vorhandensein von körperlichen Merkmalen beider Geschlechter bei einer Person.
Dem
medizinischen Diskurs entsprechend wird die geschlechtliche Uneindeutigkeit in
ihren zahlreichen Varianten als Krankheit verstanden, die therapiert werden
kann – und muss. Die Eindeutigkeit der Bipolarität der Geschlechter wird bei
dieser Herangehensweise immer schon vorausgesetzt – obwohl es weder anatomisch,
gonadal, hormonell, noch chromosomal möglich ist, die Menschheit in zwei
tatsächlich klar voneinander abzugrenzende Kategorien einzuteilen (vgl. z. B.
Fausto-Sterling 1995, Kessler 2000).
Wird nach
der Geburt bei einem Kind eine der zur Intersexualität zählenden Diagnosen
gestellt, beginnt ein leidvoller Weg. Zunächst wird eine geschlechtliche Zuordnung
vorgenommen.
Gängige
Praxis ist dabei, sich in ca. 90 % der Fälle für das weibliche Geschlecht zu
entscheiden, da dieses bislang chirurgisch „leichter“ herzustellen ist (vgl.
Chase 1998). Die operative Herstellung eindeutiger Genitalien ist von
langjährigen Folgeuntersuchungen und Hormoneinnahmen begleitet und geht oft mit
erheblichen sensorischen Einbußen am ehemals intakten Lustorgan einher.
Es
wird also in Kauf genommen, dass viele Patientinnen/Patienten ihre sexuelle Empfindsamkeit
einbüßen.
Den Eltern wird
normalerweise dazu geraten, gegenüber dem Kind Stillschweigen über den wahren
Charakter der operativen und sonstigen medizinischen Eingriffe zu bewahren.
Ab der
Pubertät und im Erwachsenenalter auftretende körperliche oder sexuelle Probleme
können so von den Betroffenen oft nur mit Mühe auf ihre eigentliche Ursache
zurückgeführt werden.
Die medizinischen
Unterlagen sind meist sehr schwer zugänglich. Da bislang keine Langzeitstudien
über die Behandlungserfolge vorliegen und vor allem auch nicht wissenschaftlich
untersucht wurde oder wird, wie nicht operierte, nicht zugewiesene
Intersexuelle mit ihrem Leben zurechtkommen, basiert die Kategorisierung von
Intersexualität als Krankheit zum großen Teil auf einer wissenschaftlich nicht
fundierten, stillschweigenden Voraussetzung der Notwendigkeit der
Zweigeschlechtlichkeit.
Das
Besondere am Umgang mit Intersexuellen ist, dass hier somatisch nur zum Teil
und psychisch überhaupt nicht revidierbare medizinische Eingriffe an
Säuglingen, Kindern und Jugendlichen und damit an (noch) nicht
Einwilligungsfähigen vorgenommen werden.
Das Ziel
dieser Eingriffe ist die Herstellung eines geschlechtlich eindeutig
einzuordnenden Körpers.
An diesen vereindeutigten
Körper wird von psychiatrischer Seite die Erwartung der Herausbildung einer
ebenfalls vereindeutigten Geschlechtsidentität geknüpft.
In jüngster Zeit werden immer mehr
Fälle öffentlich, bei denen die körperliche Geschlechtszuweisung im Rahmen der
bipolaren Ordnung Mann/Frau bei den Betroffenen Widerspruch erregt, sei es in
Form der Ablehnung des jeweils zugewiesenen Geschlechts oder auch in der
Zurückweisung der geschlechtlichen Zuordnung an sich. Eine Reihe von
Intersexuellen bezeichnen die an ihnen vorgenommenen Eingriffe als Folter und
kritisieren, dass es nach wie vor keine Langzeituntersuchungen gibt, welche die
Notwendigkeit dieser Eingriffe wissenschaftlich fundieren bzw. gegebenenfalls
eben auch widerlegen würden.
Auch die
Kategorisierung von körperlichen Abweichungen vom Normalgeschlecht Mann oder
Frau als Krankheit wird massiv kritisiert.
Weltweit
setzen sich Organisationen und Interessensvertretungen von Intersexuellen für
das Recht auf Selbstbestimmung, die Vermeidung chirurgischer Eingriffe an
Minderjährigen, die Aufklärung der Eltern in alternativen Beratungsstellen und
die kompetente psychologische Betreuung der Familienmitglieder ein (so z. B. in
den USA die Intersex Society of North America ISNA und in Deutschland die
Arbeitsgruppe gegen Gewalt in der Pädiatrie & Gynäkologie AGGPG).
In der Bundesrepublik Deutschland hat
die aktuelle Debatte des Themas Intersexualität inzwischen auch die Medien und
damit eine breitere Öffentlichkeit erreicht (siehe z. B. taz Nr. 5681, 16. Juni
1999; Magazinbeilage DIE ZEIT Nr. 5, 28. Januar 1999, DER SPIEGEL 18/2000, 1.
Mai 2000), der Blog von Nikita Noemi Rothenbächer http://trans-weib.blogspot.de/
In Kolumbien
liegt ein bemerkenswertes Gerichtsurteil vor. Das Verfassungsgericht Kolumbiens
hat zwei Entscheidungen erlassen, welche die Verfügungsgewalt von Eltern und
Ärztinnen/Ärzten in Bezug auf operative Eingriffe an Kindern mit so genannten
genitalen Missbildungen einschränken.
Geschlechtszuweisende
Operationen werden als Verletzung der Menschenrechte betrachtet. Zugleich
werden Intersexuelle als Minderheit anerkannt, die besonderen staatlichen
Schutz gegen Diskriminierung verdient.
Weiterhin wird
ein verfassungsmäßig garantiertes Recht des Individuums auf Selbstbestimmung der
geschlechtlichen Identität festgelegt (siehe die Urteile SU-337/99, 12. Mai
1999, und T-551/99, 2. August 1999).
Das Gericht
weist darauf hin, dass sich die zweigeschlechtliche Ordnung in vielen
Gesellschaften in einer Übergangsphase befindet. Intersexuelle stellen nach
Ansicht des Gerichts eine Herausforderung an pluralistische Gesellschaften dar,
die bestimmte normative Anpassungen notwendig machen.
In der Bundesrepublik Deutschland
findet die alltagspraktische Einteilung der Menschheit in zwei Geschlechter,
männlich und weiblich, ihren auch heutzutage noch gültigen juristischen
Ausdruck im Personenstandsgesetz aus dem Jahre 1875. Die Existenz von
Intersexuellen ist im rechtlichen Rahmen der Bundesrepublik Deutschland nicht
vorgesehen.
Doch nicht
nur das Personenstandsgesetz sichert die geschlechtliche Einteilung der Bevölkerung
in männlich und weiblich ab, Geschlecht ist ebenfalls ein identifikationsmerkmal
der Person, das in fast allen offiziellen Dokumenten und Papieren auftaucht.
Nach dem
Kenntnisstand der Bundesregierung entspricht die Auffassung, wonach die
Bipolarität oder Zweigeschlechtlichkeit des Menschen als Mann und Frau keine
„natürliche und unumstößliche Wahrheit“ sei, nicht der herrschenden Auffassung
in der Sexualwissenschaft.
Die hier
zitierten Literaturstellen geben eine Minderheitsmeinung wieder. Entgegen der
hier vorgetragenen Auffassung ist in der ganz überwiegenden Zahl aller Menschen
anatomisch, gonadal, hormonell und chromosomal, darüber hinaus aber auch funktionell
eine eindeutige Unterscheidung des männlichen vom weiblichen Geschlecht
möglich.
Von diesem
Grundsatz aus muss Intersexualität als eine Abweichung von der Norm betrachtet
werden, unter der die Betroffenen schon wegen ihres Andersseins leiden, die in
der Regel eine normale Funktion in den Bereichen Sexualität und Fortpflanzung
ausschließt und somit als krankhafte Störung anzusehen ist. Nach den
vorliegenden Informationen tauchen in der psychiatrischen,
psychotherapeutischen und sexualmedizinischen Behandlung sowie psychologischen
Beratung nur in sehr geringer Zahl erwachsene Intersexuelle auf. Studien über
Art, Umfang und Dauer solcher Behandlungen sind der Bundesregierung nicht
bekannt.
Aus
psychiatrischer und sexualmedizinischer Sicht ist die Vereindeutigung des
Geschlechts bei Säuglingen und Kleinkindern jedenfalls empfehlenswert, um eine
ungestörte psychische Identitätsentwicklung zu ermöglichen.
Auf Grund
der primär abweichenden körperlichen Verhältnisse besteht bei dieser
Personengruppe ein fundamentaler Unterschied zu dem angeführten Beispiel der
Verstümmelung gesunder Genitalien in einigen Kulturen Afrikas.
Die
Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Behandlung von Intersexuellen denselben
Voraussetzungen wie alle therapeutischen Maßnahmen unterliegen.
So muss die
medizinische Notwendigkeit ebenso vorliegen wie die rechtlich wirksame
Einwilligung nach umfassender Aufklärung (informed consent). Die Diagnose,
Behandlung und Rehabilitation muss nach den Regeln der ärztlichen Kunst
erfolgen.
Therapeutische
Maßnahmen müssen sich immer am Einzelfall orientieren. Dabei ist die Auswirkung
einer Behandlung oder des Unterlassens einer Behandlung auf die psychische
Gesundheit ein wesentliches Kriterium für die Entscheidungsfindung sowohl für
die behandelnden Personen als auch für die Betroffenen selbst und die Eltern,
die gegebenenfalls für ihre Kinder die Entscheidung treffen müssen. Über das
Erfordernis, Leitlinien für die Behandlung von Intersexuellen zu erarbeiten
kann die Bundesregierung zur Zeit keine Auskunft erteilen.
Dieses
sollte von den Fachgesellschaften und der Bundesärztekammer unter
Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Informationen über Intersexualität
und ihre Behandlung geprüft werden.
Verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Nikita Noemi
Rothenbächer
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