Dienstag, 11. August 2015

All of us can close our eyes and act as if everything is normal, or as we look out of http://trans-weib.blogspot.de/ Wir alle können die Augen schließen und tun als wäre alles normal, oder wie wir hin schauen , von http://trans-weib.blogspot.de/

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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2015
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All of us can close our eyes and act as if everything is normal, or as we look out of http://trans-weib.blogspot.de/

Wir alle können die Augen schließen und tun als wäre alles normal, oder wie wir hin schauen , von http://trans-weib.blogspot.de/

Mit dem Antihomosexualitätsgesetz werden Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender in Russland aus dem öffentlichen Raum verbannt.

Ein offenes Leben ist zumeist nicht mehr möglich. Die Einschüchterung und Kontrolle von LSBT ist Teil einer umfassenden russischen Politik gegen demokratisches Engagement und eine kritische Zivilgesellschaft.
Vor Verfolgung, vor Gefahr für Leib und Leben fliehen auch Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender (LSBT) nach Deutschland.

Im Prinzip ist die Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität laut der EU-Qualifikationsrichtlinie 2011/95/EU ein anerkannter Asylgrund.

Auch aufgrund einer generellen, auf Abschottung setzenden und bisweilen zynischen Flüchtlingspolitik sind die Hürden jedoch sehr hoch, um nach Deutschland zu gelangen, um hier asylberechtigt zu sein und um hier Asyl zu erhalten.

Denn Asyl kann man nur in Deutschland selbst beantragen.

Deutschland hat sich aber mit einem Ring „sicherer Drittstaaten“ umgeben.

Wer über Land einreist, wird in die Nachbarländer zurückgeschoben, über die eingereist wurde.
Und ein Flugzeug kann man in der Regel nur mit einem Visum benutzen.

In Deutschland müssen Asylbewerbende, die wegen Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität geflohen sind, glaubhaft machen, dass sie LSBT sind. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sind detaillierte Befragungen zu sexuellen Praktiken, psychologische Gutachten und medizinische Tests sowie das Einbeziehen von intimen Fotos unzulässig. Wenn es ein Flüchtling nicht schafft, sich gleich bei der ersten Anhörung zu outen, darf das nicht mehr dazu führen, dass der angegebene Fluchtgrund als „übersteigertes Vorbringen“ abgetan wird.

Zum anderen müssen die Antragstellenden glaubhaft vortragen, dass sie in ihrem Herkunftsstaat wegen ihrer LSBT-Identität Verfolgung erlebt haben bzw. dass ihnen Verfolgung droht. Die Verhängung einer Freiheitsstrafe für gleichgeschlechtliche Sexualität ist nach der Rechtsprechung des EuGH eine Verfolgungshandlung, wenn sie tatsächlich droht. Der EuGH hat auch der bisherigen Praxis einen Riegel vorgeschoben, das Asylgesuch mit der Begründung abzulehnen, die Asylbewerbenden brauchen keine Verfolgung zu befürchten, wenn sie ihre Sexualität nur privat im Verborgenen praktizieren. Aber wenn die Asylbewerbenden sich nicht ausdrücklich auf Angst vor Verfolgung berufen, sondern nur erklären, sie hätten ihre Sexualität nicht praktiziert, um die Familie nicht zu kompromittieren, werden sie mit der Begründung abgelehnt, das könne ihnen weiterhin zugemutet werden.

Um ein Beispiel der Diskriminierung zu benennen, Die russische Regierung hat Transsexuellen und Transvestiten das Autofahren untersagt. Sie werden laut den neuen Vorschriften zur russischen Straßenverkehrsordnung als Personen mit "Geistes- und Verhaltensstörungen" und deshalb als nicht fahrtüchtig eingestuft.

Russland. "Antipropagandagesetz" gegen Lesben, Schwule und Transgender befördert rechte Ressentiments und Menschenjagd!


In Russland gilt seit Juni ein Gesetz, das angeblich Kinder schützen soll, tatsächlich aber Lesben und Schwule diskriminiert. Neonazis schieben nun den Kinderschutz vor, um Homosexuelle zu jagen. Videos von Demütigungen stellen sie offen ins Netz.

Proteste deutscher Parlementarier, Aufrufe zur Ausserkraftsetzung des Gesetzes vom IOC (Olymisches Kommitee, Sotschi 2014) und US-Präs. Obama nützten vorerst nichts, in St. Petersburg wurde das "Antipropaganda-Gesetz" bereits im Februar 2013 im Kommunalparlament verabschiedet, seit Juni gilt es in ganz Russland.

In der Duma wird derzeit ein Gesetz vorbereitet, das die „Propagierung” von Homosexualität in der Öffentlichkeit verbieten soll.


Jedes Reden über Homosexualität in der Öffentlichkeit wäre damit verboten.


Durch das Gesetz würden Küsse gleichgeschlechtlich liebender Menschen in der Öffentlichkeit unter Strafe gestellt, das Zeigen der Regenbogenfahne – das Symbol der Lesben- und Schwulenbewegung – sowie Demonstrationen für die Rechte von Homosexuellen würden mit hohen Geldstrafen geahndet. Ferner ist zu befürchten, dass angesichts dieses Verbotes auch die Aufklärung über HIV und Aids eingeschränkt werden könnte.

Das Gesetz würde die Arbeit von Menschenrechtsorganisationen, die sich für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender einsetzen, noch erheblich mehr erschweren, als dies derzeit schon der Fall ist.

Das homophobe Gesetzesvorhaben ist mit der Mitgliedschaft der Russischen Föderation im Europarat unvereinbar.

Es schürt Homophobie und Transphobie und wird Intoleranz und Hass gegen Minderheiten befördern und institutionalisieren.

Gleiche Gesetze wurden bereits in St. Petersburg und anderen russischen Regionen verabschiedet.
Gegen das Gesetz in St. Petersburg hat die Hamburger Bürgerschaft mit einem einstimmigen Beschluss protestiert.

Auch die queerpolitischen Sprecher_innen des Abgeordnetenhauses hatten im Februar 2012 einen offenen Protestbrief an das Stadtparlament von St. Petersburg geschrieben.

Russland ist Mitglied im Europarat und somit an die "Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten" (EMRK) gebunden, die die Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie das Verbot der Diskriminierung postuliert.

Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verstößt die Benachteiligung von Lesben und Schwulen wegen ihrer sexuellen Identität gegen das Diskriminierungsverbot
des Art. 14 EMRK in Verbindung mit Art. 8 der EMRK (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens).

Betroffen von diesem Gesetzesvorhaben sind auch die lesbisch, schwul, bisexuell und transgender lebenden Menschen sowie alle Bürgerinnen und Bürger Moskaus.

Berlin unterhält seit 1991 eine Städtepartnerschaft mit Moskau.

Eine Einschränkung der Bürger_innenrechte in Russland würde auch die Menschen in unserer Partnerstadt tangieren.

Deshalb sollte das Abgeordnetenhaus der Verabschiedung dieser menschenrechtsverletzenden Gesetzgebung nicht tatenlos zusehen.

Im einstimmigen Beschluss des Abgeordnetenhauses vom 2. April 2009 „Initiative `Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt´“, Drucksache 16/2291, heißt es u.a.:
„Das Land Berlin bekennt sich zur sexuellen Vielfalt. Vertreterinnen und Vertreter des Landes Berlin setzen in der Öffentlichkeit deutliche Zeichen für das Erfordernis ihrer Akzeptanz: Diskriminierung und Ausgrenzung aufgrund der sexuellen Orientierung oder aufgrund der Geschlechtsidentität hat in Berlin keinen Platz.
Der Senat von Berlin und das Abgeordnetenhaus sind in der Pflicht, mit gutem Beispiel voranzugehen, indem sie diese Botschaft bei jeder geeigneten Gelegenheit im städtischen bis hin zum internationalen Rahmen nachdrücklich öffentlich vertreten.

 Es ist wichtig, die Sensibilität für die Akzeptanz unterschiedlicher Lebensweisen zu stärken und Opfern von Diskriminierung die Solidarität der Gesellschaft zu vermitteln.“

In diesem Sinne sollten das Abgeordnetenhaus und der Senat von Berlin sich solidarisch mit den Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender in Moskau und ganz Russland zeigen.


Wenn ich nun ehrlich bin, kann nur hoffen das Ihr einmal darüber Nachdenkt besser noch mal Hinterfragt, würde ein solches Leben euch gefallen?

Verbleibe wie immer mit freundlichen Grüßen

Nikita Noemi  

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