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Nikita Noemi Rothenbächer 2015
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vor, einer Minderheit anzugehören!
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All of us can close our eyes and act as if everything
is normal, or as we look out of http://trans-weib.blogspot.de/
Wir alle können die
Augen schließen und tun als wäre alles normal, oder wie wir hin schauen , von http://trans-weib.blogspot.de/
Mit dem Antihomosexualitätsgesetz werden Lesben, Schwule,
Bisexuelle und Transgender in Russland aus dem öffentlichen Raum verbannt.
Ein offenes
Leben ist zumeist nicht mehr möglich. Die Einschüchterung und Kontrolle von
LSBT ist Teil einer umfassenden russischen Politik gegen demokratisches
Engagement und eine kritische Zivilgesellschaft.
Vor
Verfolgung, vor Gefahr für Leib und Leben fliehen auch Lesben, Schwule,
Bisexuelle und Transgender (LSBT) nach Deutschland.
Im Prinzip
ist die Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung und geschlechtlichen
Identität laut der EU-Qualifikationsrichtlinie 2011/95/EU ein anerkannter
Asylgrund.
Auch
aufgrund einer generellen, auf Abschottung setzenden und bisweilen zynischen
Flüchtlingspolitik sind die Hürden jedoch sehr hoch, um nach Deutschland zu
gelangen, um hier asylberechtigt zu sein und um hier Asyl zu erhalten.
Denn Asyl
kann man nur in Deutschland selbst beantragen.
Deutschland
hat sich aber mit einem Ring „sicherer Drittstaaten“ umgeben.
Wer über
Land einreist, wird in die Nachbarländer zurückgeschoben, über die eingereist
wurde.
Und ein
Flugzeug kann man in der Regel nur mit einem Visum benutzen.
In
Deutschland müssen Asylbewerbende, die wegen Verfolgung aufgrund der sexuellen
Orientierung oder geschlechtlichen Identität geflohen sind, glaubhaft machen,
dass sie LSBT sind. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs
(EuGH) sind detaillierte Befragungen zu sexuellen Praktiken, psychologische
Gutachten und medizinische Tests sowie das Einbeziehen von intimen Fotos
unzulässig. Wenn es ein Flüchtling nicht schafft, sich gleich bei der ersten
Anhörung zu outen, darf das nicht mehr dazu führen, dass der angegebene
Fluchtgrund als „übersteigertes Vorbringen“ abgetan wird.
Zum anderen
müssen die Antragstellenden glaubhaft vortragen, dass sie in ihrem
Herkunftsstaat wegen ihrer LSBT-Identität Verfolgung erlebt haben bzw. dass
ihnen Verfolgung droht. Die Verhängung einer Freiheitsstrafe für
gleichgeschlechtliche Sexualität ist nach der Rechtsprechung des EuGH eine
Verfolgungshandlung, wenn sie tatsächlich droht. Der EuGH hat auch der
bisherigen Praxis einen Riegel vorgeschoben, das Asylgesuch mit der Begründung
abzulehnen, die Asylbewerbenden brauchen keine Verfolgung zu befürchten, wenn
sie ihre Sexualität nur privat im Verborgenen praktizieren. Aber wenn die
Asylbewerbenden sich nicht ausdrücklich auf Angst vor Verfolgung berufen,
sondern nur erklären, sie hätten ihre Sexualität nicht praktiziert, um die
Familie nicht zu kompromittieren, werden sie mit der Begründung abgelehnt, das
könne ihnen weiterhin zugemutet werden.
Um ein
Beispiel der Diskriminierung zu benennen, Die russische Regierung hat
Transsexuellen und Transvestiten das Autofahren untersagt. Sie werden laut den
neuen Vorschriften zur russischen Straßenverkehrsordnung als Personen mit
"Geistes- und Verhaltensstörungen" und deshalb als nicht fahrtüchtig
eingestuft.
Russland. "Antipropagandagesetz" gegen Lesben, Schwule und Transgender befördert rechte Ressentiments und Menschenjagd!
In Russland
gilt seit Juni ein Gesetz, das angeblich Kinder schützen soll, tatsächlich aber
Lesben und Schwule diskriminiert. Neonazis schieben nun den Kinderschutz vor,
um Homosexuelle zu jagen. Videos von Demütigungen stellen sie offen ins Netz.
Proteste
deutscher Parlementarier, Aufrufe zur Ausserkraftsetzung des Gesetzes vom IOC
(Olymisches Kommitee, Sotschi 2014) und US-Präs. Obama nützten vorerst nichts,
in St. Petersburg wurde das "Antipropaganda-Gesetz" bereits im
Februar 2013 im Kommunalparlament verabschiedet, seit Juni gilt es in ganz
Russland.
In der Duma wird
derzeit ein Gesetz vorbereitet, das die „Propagierung” von Homosexualität in
der Öffentlichkeit verbieten soll.
Jedes Reden über Homosexualität in der Öffentlichkeit wäre
damit verboten.
Durch das Gesetz würden Küsse gleichgeschlechtlich liebender
Menschen in der Öffentlichkeit unter Strafe gestellt, das Zeigen der
Regenbogenfahne – das Symbol der Lesben- und Schwulenbewegung – sowie
Demonstrationen für die Rechte von Homosexuellen würden mit hohen Geldstrafen
geahndet. Ferner ist zu befürchten, dass angesichts dieses Verbotes auch die
Aufklärung über HIV und Aids eingeschränkt werden könnte.
Das Gesetz würde die Arbeit von
Menschenrechtsorganisationen, die sich für die Rechte von Lesben, Schwulen,
Bisexuellen und Transgender einsetzen, noch erheblich mehr erschweren, als dies
derzeit schon der Fall ist.
Das homophobe Gesetzesvorhaben ist mit der Mitgliedschaft der
Russischen Föderation im Europarat unvereinbar.
Es schürt Homophobie und Transphobie und wird Intoleranz und
Hass gegen Minderheiten befördern und institutionalisieren.
Gleiche Gesetze wurden bereits in St. Petersburg und anderen
russischen Regionen verabschiedet.
Gegen das Gesetz in St. Petersburg hat die Hamburger
Bürgerschaft mit einem einstimmigen Beschluss protestiert.
Auch die queerpolitischen Sprecher_innen des
Abgeordnetenhauses hatten im Februar 2012 einen offenen Protestbrief an das
Stadtparlament von St. Petersburg geschrieben.
Russland ist Mitglied im Europarat und somit an die
"Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten"
(EMRK) gebunden, die die Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
sowie das Verbot der Diskriminierung postuliert.
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte verstößt die Benachteiligung von Lesben und Schwulen wegen ihrer
sexuellen Identität gegen das Diskriminierungsverbot
des Art. 14 EMRK in Verbindung mit Art. 8 der EMRK (Recht
auf Achtung des Privat- und Familienlebens).
Betroffen von diesem Gesetzesvorhaben sind auch die
lesbisch, schwul, bisexuell und transgender lebenden Menschen sowie alle
Bürgerinnen und Bürger Moskaus.
Berlin unterhält seit 1991 eine Städtepartnerschaft mit
Moskau.
Eine Einschränkung der Bürger_innenrechte in Russland würde
auch die Menschen in unserer Partnerstadt tangieren.
Deshalb sollte das Abgeordnetenhaus der Verabschiedung
dieser menschenrechtsverletzenden Gesetzgebung nicht tatenlos zusehen.
Im einstimmigen Beschluss des Abgeordnetenhauses vom 2.
April 2009 „Initiative `Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz
sexueller Vielfalt´“, Drucksache 16/2291, heißt es u.a.:
„Das Land Berlin bekennt sich zur sexuellen Vielfalt.
Vertreterinnen und Vertreter des Landes Berlin setzen in der Öffentlichkeit
deutliche Zeichen für das Erfordernis ihrer Akzeptanz: Diskriminierung und
Ausgrenzung aufgrund der sexuellen Orientierung oder aufgrund der
Geschlechtsidentität hat in Berlin keinen Platz.
Der Senat von Berlin und das Abgeordnetenhaus sind in der
Pflicht, mit gutem Beispiel voranzugehen, indem sie diese Botschaft bei jeder
geeigneten Gelegenheit im städtischen bis hin zum internationalen Rahmen
nachdrücklich öffentlich vertreten.
Es ist wichtig, die
Sensibilität für die Akzeptanz unterschiedlicher Lebensweisen zu stärken und
Opfern von Diskriminierung die Solidarität der Gesellschaft zu vermitteln.“
In diesem Sinne sollten das Abgeordnetenhaus und der Senat von
Berlin sich solidarisch mit den Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender
in Moskau und ganz Russland zeigen.
Wenn ich nun ehrlich bin, kann nur hoffen das Ihr einmal darüber Nachdenkt besser noch mal Hinterfragt, würde ein solches Leben euch gefallen?
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