Montag, 5. Oktober 2015

Geschlechtliche Selbstbestimmung in Europa // Sexual self-determination in Europe

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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2015
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Geschlechtliche Selbstbestimmung in Europa
„Wer bist du und wer möchtest du sein?“ Wenn man sich die Situation in vielen Ländern anschaut sollte die Frage eher lauten: „Wer bist du und wer darfst du sein?“

Die Rechte von inter- und transsexuellen Menschen in Europa sind noch immer stark verbesserungswürdig. Je nach Land, in dem man lebt, erlebt man entweder eine recht offene und unkomplizierte Verfahrensweise, die den Mensch respektiert und versucht ihm zu helfen oder man steckt in einem Entwicklungsland, in dem Zwangsscheidung und Zwangssterilisation leider zur Transition dazugehören.

Einige Länder in der EU schlagen nun sehr liberale und transgenderfreundliche Wege ein. Das kleine Malta erlaubt seit dem 1. April 2015 die rechtliche Selbstbestimmung der eigenen Geschlechtsidentität und dem damit verbundenen Geschlechtsausdruck wie dessen Merkmale. Dieses Gesetz ist absolut bahnbrechend! In einem 30 tägigen Verfahren, das vollkommen transparent verläuft, prüfen die Behörden die geschlechtliche Eigendefinition der Person und passen diese gegebenenfalls an. Minderjährige dürfen zusammen mit ihren Erziehungsberechtigten dieses Verfahren anstoßen. Der Weg ins richtige Geschlecht wird so viel leichter. Jahrelange Psychotherapien und unterschiedliche teure Gutachten sind so nicht mehr notwendig und das Kind hat eine deutlich verkürzte Leidenszeit.
Bei diesem Gesetzt sehe ich einfach, dass zusammen mit Fachleuten aber auch Transgenderpersonen selbst gesprochen wurde. Kein bürokratisches Hickhack, sondern eine auf den Menschen und dessen Leiden fokussierte Gesetzgebung, die hilft und nicht nur verwaltet. Doch Malta ist nicht der erste Staat auf unserem Kontinent. Bereits am 11. Juni 2014 führte Dänemark ein ähnliches Gesetz ein, das am 1. September 2014 in Kraft trat. Auch hier wurden sämtliche Hürden abgebaut, die es braucht, sein Geschlecht anerkennen zu lassen. Wie auch in Malta haben die Dänen so viel schneller die Möglichkeit ihren Namen und alle Urkunden und Dokumente relativ unkompliziert ändern zu lassen.

Und nun möchte Norwegen folgen. Am 10. April 2015 wurde ein entsprechender Bericht vorgelegt, der es Menschen zukünftig möglich machen soll, ihr Geschlecht mittels eigenem Antrag zu bestimmen, ohne den bisher mühsamen Behördenweg zu gehen, der auch die Zwangssterilisation als Muss ansieht. Und dabei gehen die Norweger sogar noch weiter als Dänemark und Malta. In Norwegen soll es weder Mindestalter noch Fristen geben.  Es darf also jeder Bürger jeden Alters bestimmen und definieren, welches Geschlecht er bzw. sie hat und damit auch schnell alle verbunden Änderungen herbeiführen wie eine entsprechende Namens- und Urkundenänderungen.

Ich sehe das etwas kritisch, nicht das Gesetz als solches sondern diese absolute Ungebundenheit. Kinder und Jugendliche können so, zumindest theoretisch, immer wieder hin und her wechseln. Als Jugendlicher war ich damals sehr verwirrt und hätte dies bestimmt in Anspruch genommen, vielleicht sogar mehrfach. Das aber jeder dieser Anträge auch Aufwand nach sich zieht, der vom Staat und den Krankenkassen getragen werden muss wird von jüngeren meistens nicht bedacht. Solche Umstände könnten das Gesetz schnell in die Kritik geraten lassen. Hoffentlich gibt es auch dafür eine Lösung. Es wäre schade, wenn ein solcher Fortschritt schamlos ausgenutzt werden würde.

In Deutschland sind wir noch immer weit weg von freier geschlechtslicher Selbstbestimmung. Im Report von Amnesty International kommt Deutschland recht durchschnittlich davon. Um hier sein Geschlecht zu ändern bedarf es mehrerer psychologischer Gutachten und dem sogenannten, und meiner Meinung nach demütigenden, Alltagstest. Zu diesem „Alltagstest“ werde ich mal getrennt etwas verfassen, denn dieser ist der reinste Horror und veranlasst viele Menschen in Transition ihren Weg abzubrechen! Immerhin benötigen Transsexuelle seit 1992 in Deutschland keine Zwangssterilisation mehr. Bestehende Ehen, die auf einmal gleichgeschlechtlich werden, werden dennoch zwangsgeschieden.

Damit sind wir allerdings anderen „erste Welt“Ländern wie der Schweiz, Irland oder Polen weit voraus, die noch immer an der Zwangssterilisation festhalten.

Ich möchte Dich an dieser Stelle erinnern – ja wir haben 2015! Bleibt zu hoffen, dass noch mehr Länder dem Beispiel von Dänemark, Malta und bald auch Norwegen folgen und alle Mensch ein Recht haben ihre Identität zu leben und Glück zu erfahren.


DÄNEMARK ALS VORBILD FÜR DEN REST DER WELT: MEILENSTEIN IN GESETZGEBUNG BEZÜGLICH TRANSGENDER MENSCHEN
EIN GRUNDSATZGESETZ IN DÄNEMARK MACHT ES FÜR TRANSGENDER MENSCHEN NUN EINFACHER, IHR RECHTLICHES GESCHLECHT ZU ÄNDERN. ANDERE REGIERUNGEN AUF DER WELT SOLLTEN SICH DIESEN MEILENSTEIN IN SACHEN GESETZGEBUNG ALS VORBILD NEHMEN, SO AMNESTY INTERNATIONAL.
Am 11. Juni wurde im dänischen Parlament ein Gesetz verabschiedet, das es Transgender Menschen ermöglicht, offizielle Dokumente zu erhalten, die ihre Geschlechtsidentität widerspiegeln, ohne hierfür eine Diagnose über eine psychische Störung zu benötigen oder chirurgische Eingriffe zur irreversiblen Sterilisierung vornehmen lassen zu müssen.

"Für Europa, und über Europas Grenzen hinaus, sollte dieser fortschrittliche und mutige Schritt des dänischen Parlaments ein Vorbild sein", so Helle Jacobsen von Amnesty International. "Jeder Staat sollte die gesetzliche Anerkennung des Geschlechts für transgender Menschen mit einem schnellen, zugänglichen und transparenten Verfahren ermöglichen - ihrem eigenen Empfinden bezüglich ihrer Geschlechtsidentität entsprechend."

Zuvor konnten dänische transgender Menschen ihr rechtliches Geschlecht erst ändern, wenn sie eine psychiatrische Diagnose über "Transsexualität" vorweisen konnten oder chirurgische Eingriffe, irreversible Sterilisierungen und andere medizinische Therapien, die Hormonbehandlungen beinhalten, vornehmen lassen haben.

Auf der ganzen Welt existieren noch ähnlich repressive Gesetze gegen transgender Menschen.

"Die rechtliche Anerkennung des Geschlechts ist ein essenzieller Faktor, um das Recht auf Privatsphäre von transgender Menschen zu wahren. Dieser Vorgang muss jedoch im Einklang mit ihrem Recht auf Gesundheit stehen und sie nicht dazu zwingen, Anforderungen erfüllen zu müssen, die ihre Menschenrechte verletzen", so Helle Jacobsen.

Das neue Gesetz, welches am 1. September 2014 in Kraft tritt, ist das erste seiner Art in Europa. Argentinien ist das einzige Land auf der Welt, in dem ein ähnliches Modell existiert.

Der Bericht von Amnesty International von 2014, The State Decides Who I Am (dt.: Der Staat entscheidet, wer ich bin), zeigt, dass in europäischen Ländern Menschenrechtsverletzungen gegen Personen stattfinden, die ihr rechtliches Geschlecht ändern möchten.

Die Verfahren zur rechtlichen Anerkennung des Geschlechts verstoßen in Finnland, Frankreich, Norwegen, Belgien und Deutschland gegen grundlegende Rechte, in Irland existiert gar keine Möglichkeit einer Änderung, obwohl eine Gesetzgebung in Bezug hierauf in Planung ist.

So wie transgender Menschen oftmals mit Diskriminierung, Belästigung oder sogar Gewalt zu kämpfen haben, laufen sie stets Gefahr, ihr Recht auf Privatsphäre verletzt zu sehen, wenn sie Dokumente einreichen müssen, die einen Namen oder andere geschlechtsspezifische Informationen beinhalten, die nicht ihrer Geschlechtsidentität entsprechen.



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