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Nikita Noemi Rothenbächer 2015
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Geschlechtliche Selbstbestimmung in Europa
„Wer bist du und wer möchtest du sein?“ Wenn man sich die
Situation in vielen Ländern anschaut sollte die Frage eher lauten: „Wer bist du
und wer darfst du sein?“
Die Rechte von inter- und transsexuellen Menschen in Europa
sind noch immer stark verbesserungswürdig. Je nach Land, in dem man lebt,
erlebt man entweder eine recht offene und unkomplizierte Verfahrensweise, die
den Mensch respektiert und versucht ihm zu helfen oder man steckt in einem
Entwicklungsland, in dem Zwangsscheidung und Zwangssterilisation leider zur
Transition dazugehören.
Einige Länder in der EU schlagen nun sehr liberale und
transgenderfreundliche Wege ein. Das kleine Malta erlaubt seit dem 1. April
2015 die rechtliche Selbstbestimmung der eigenen Geschlechtsidentität und dem
damit verbundenen Geschlechtsausdruck wie dessen Merkmale. Dieses Gesetz ist
absolut bahnbrechend! In einem 30 tägigen Verfahren, das vollkommen transparent
verläuft, prüfen die Behörden die geschlechtliche Eigendefinition der Person
und passen diese gegebenenfalls an. Minderjährige dürfen zusammen mit ihren
Erziehungsberechtigten dieses Verfahren anstoßen. Der Weg ins richtige
Geschlecht wird so viel leichter. Jahrelange Psychotherapien und
unterschiedliche teure Gutachten sind so nicht mehr notwendig und das Kind hat
eine deutlich verkürzte Leidenszeit.
Bei diesem Gesetzt sehe ich einfach, dass zusammen mit
Fachleuten aber auch Transgenderpersonen selbst gesprochen wurde. Kein
bürokratisches Hickhack, sondern eine auf den Menschen und dessen Leiden
fokussierte Gesetzgebung, die hilft und nicht nur verwaltet. Doch Malta ist
nicht der erste Staat auf unserem Kontinent. Bereits am 11. Juni 2014 führte
Dänemark ein ähnliches Gesetz ein, das am 1. September 2014 in Kraft trat. Auch
hier wurden sämtliche Hürden abgebaut, die es braucht, sein Geschlecht
anerkennen zu lassen. Wie auch in Malta haben die Dänen so viel schneller die
Möglichkeit ihren Namen und alle Urkunden und Dokumente relativ unkompliziert
ändern zu lassen.
Und nun möchte Norwegen folgen. Am 10. April 2015 wurde ein
entsprechender Bericht vorgelegt, der es Menschen zukünftig möglich machen
soll, ihr Geschlecht mittels eigenem Antrag zu bestimmen, ohne den bisher mühsamen
Behördenweg zu gehen, der auch die Zwangssterilisation als Muss ansieht. Und
dabei gehen die Norweger sogar noch weiter als Dänemark und Malta. In Norwegen
soll es weder Mindestalter noch Fristen geben.
Es darf also jeder Bürger jeden Alters bestimmen und definieren, welches
Geschlecht er bzw. sie hat und damit auch schnell alle verbunden Änderungen
herbeiführen wie eine entsprechende Namens- und Urkundenänderungen.
Ich sehe das etwas kritisch, nicht das Gesetz als solches
sondern diese absolute Ungebundenheit. Kinder und Jugendliche können so,
zumindest theoretisch, immer wieder hin und her wechseln. Als Jugendlicher war
ich damals sehr verwirrt und hätte dies bestimmt in Anspruch genommen,
vielleicht sogar mehrfach. Das aber jeder dieser Anträge auch Aufwand nach sich
zieht, der vom Staat und den Krankenkassen getragen werden muss wird von
jüngeren meistens nicht bedacht. Solche Umstände könnten das Gesetz schnell in
die Kritik geraten lassen. Hoffentlich gibt es auch dafür eine Lösung. Es wäre
schade, wenn ein solcher Fortschritt schamlos ausgenutzt werden würde.
In Deutschland sind wir noch immer weit weg von freier
geschlechtslicher Selbstbestimmung. Im Report von Amnesty International kommt
Deutschland recht durchschnittlich davon. Um hier sein Geschlecht zu ändern
bedarf es mehrerer psychologischer Gutachten und dem sogenannten, und meiner
Meinung nach demütigenden, Alltagstest. Zu diesem „Alltagstest“ werde ich mal
getrennt etwas verfassen, denn dieser ist der reinste Horror und veranlasst viele
Menschen in Transition ihren Weg abzubrechen! Immerhin benötigen Transsexuelle
seit 1992 in Deutschland keine Zwangssterilisation mehr. Bestehende Ehen, die
auf einmal gleichgeschlechtlich werden, werden dennoch zwangsgeschieden.
Damit sind wir allerdings anderen „erste Welt“Ländern wie
der Schweiz, Irland oder Polen weit voraus, die noch immer an der
Zwangssterilisation festhalten.
Ich möchte Dich an dieser Stelle erinnern – ja wir haben
2015! Bleibt zu hoffen, dass noch mehr Länder dem Beispiel von Dänemark, Malta
und bald auch Norwegen folgen und alle Mensch ein Recht haben ihre Identität zu
leben und Glück zu erfahren.
DÄNEMARK ALS VORBILD FÜR DEN REST DER WELT:
MEILENSTEIN IN GESETZGEBUNG BEZÜGLICH TRANSGENDER MENSCHEN
EIN
GRUNDSATZGESETZ IN DÄNEMARK MACHT ES FÜR TRANSGENDER MENSCHEN NUN EINFACHER,
IHR RECHTLICHES GESCHLECHT ZU ÄNDERN. ANDERE REGIERUNGEN AUF DER WELT SOLLTEN
SICH DIESEN MEILENSTEIN IN SACHEN GESETZGEBUNG ALS VORBILD NEHMEN, SO AMNESTY
INTERNATIONAL.
Am 11. Juni wurde im dänischen Parlament ein Gesetz
verabschiedet, das es Transgender Menschen ermöglicht, offizielle Dokumente zu
erhalten, die ihre Geschlechtsidentität widerspiegeln, ohne hierfür eine
Diagnose über eine psychische Störung zu benötigen oder chirurgische Eingriffe
zur irreversiblen Sterilisierung vornehmen lassen zu müssen.
"Für Europa, und über Europas Grenzen hinaus, sollte
dieser fortschrittliche und mutige Schritt des dänischen Parlaments ein Vorbild
sein", so Helle Jacobsen von Amnesty International. "Jeder Staat
sollte die gesetzliche Anerkennung des Geschlechts für transgender Menschen mit
einem schnellen, zugänglichen und transparenten Verfahren ermöglichen - ihrem
eigenen Empfinden bezüglich ihrer Geschlechtsidentität entsprechend."
Zuvor konnten dänische transgender Menschen ihr rechtliches
Geschlecht erst ändern, wenn sie eine psychiatrische Diagnose über
"Transsexualität" vorweisen konnten oder chirurgische Eingriffe,
irreversible Sterilisierungen und andere medizinische Therapien, die
Hormonbehandlungen beinhalten, vornehmen lassen haben.
Auf der ganzen Welt existieren noch ähnlich repressive
Gesetze gegen transgender Menschen.
"Die rechtliche Anerkennung des Geschlechts ist ein
essenzieller Faktor, um das Recht auf Privatsphäre von transgender Menschen zu
wahren. Dieser Vorgang muss jedoch im Einklang mit ihrem Recht auf Gesundheit
stehen und sie nicht dazu zwingen, Anforderungen erfüllen zu müssen, die ihre
Menschenrechte verletzen", so Helle Jacobsen.
Das neue Gesetz, welches am 1. September 2014 in Kraft
tritt, ist das erste seiner Art in Europa. Argentinien ist das einzige Land auf
der Welt, in dem ein ähnliches Modell existiert.
Der Bericht von Amnesty International von 2014, The State
Decides Who I Am (dt.: Der Staat entscheidet, wer ich bin), zeigt, dass in
europäischen Ländern Menschenrechtsverletzungen gegen Personen stattfinden, die
ihr rechtliches Geschlecht ändern möchten.
Die Verfahren zur rechtlichen Anerkennung des Geschlechts
verstoßen in Finnland, Frankreich, Norwegen, Belgien und Deutschland gegen
grundlegende Rechte, in Irland existiert gar keine Möglichkeit einer Änderung,
obwohl eine Gesetzgebung in Bezug hierauf in Planung ist.
So wie transgender Menschen oftmals mit Diskriminierung,
Belästigung oder sogar Gewalt zu kämpfen haben, laufen sie stets Gefahr, ihr
Recht auf Privatsphäre verletzt zu sehen, wenn sie Dokumente einreichen müssen,
die einen Namen oder andere geschlechtsspezifische Informationen beinhalten,
die nicht ihrer Geschlechtsidentität entsprechen.
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