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Nikita Noemi Rothenbächer 2015
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Maltas bahnbrechendes Trans*- und Inter*-Gesetz
Am 1. April 2015 hat das Parlament in Malta ein neues Gesetz
über die Geschlechtsidentität, den Geschlechtsausdruck und die
Geschlechtsmerkmale (Gender Identity, Gender Expression and Sex Characteristics
Act, GIGESC Bill) angenommen. Dies ist ein historischer Durchbruch für die
Rechte von Trans- und Intersexpersonen in Malta, aber auch in ganz Europa.
Das Gesetz erkennt darin das Recht jeder Person auf die
Selbstbestimmung ihres Geschlechts und die Entwicklung ihrer
Geschlechtsidentität an. Die Änderung des amtlichen Geschlechtseintrags erfüllt
die Kriterien des Europarats nach einem schnellen, transparenten und
zugänglichen Verfahren, das auf der Eigendeklaration der Personen beruht. Das
Verfahren dauert maximal 30 Tage.
Das Gesetz gilt auch für Minderjährige, die die Änderung des
Namens und des Geschlechtseintrags mit Unterstützung ihrer Eltern oder
Erziehungsberechtigten beantragen können. Das Interesse des Kindes steht dabei
im Vordergrund.
Das Gesetz enthält auch ein Verbot von Genitaloperationen an
Intersexkindern und äußert sich zu Fragen der Gesundheit, Anti-Diskriminierung
und der Strafjustiz.
Malta hat hiermit ein Gesetz geschaffen, das voller Respekt
und Verständnis Trans- und Intersexmenschen in ihrer Identität anerkennt – als
das, was sie sind. Darüber hinaus fördert das Gesetz explizit die
Gleichbehandlung von Trans- und Interpersonen in allen Bereichen des Lebens.
Die auch in der Schweiz noch geltenden Bedingungen zur
Personenstandsänderung – Sterilisierung, psychiatrische Diagnose und
medizinische Massnahmen – werden von den
menschenrechtskonformen Entwicklungen vieler Länder mehr und mehr überholt. TGNS setzt sich vehement dafür ein, dass sich
auch hierzulande die Voraussetzungen an Vorbilder wie das neue Gesetz in Malta
anpassen.
Die parlamentarische Versammlung des Europarates wird in ihrer Frühjahrssitzung vom 20. bis
24. April über eine Resolution über die Diskriminierung von Transmenschen in
Europa abstimmen. Ein entsprechender Bericht war bereits im März angenommen
worden. Der Europarat verurteilt
Menschenrechtsverletzungen, insbesondere Verletzungen des Privatlebens und der
körperlichen Unversehrtheit, an Personen, die ihr amtliches Geschlecht ändern
möchten, auf das Schärfste. Er fordert die Einführung eines schnellen
Verfahrens, das auf der Selbstdeklaration der Personen beruht, um Namen und
Geschlecht auf Geburtsurkunden, in Pässen, Identitätskarten etc. schnell und
unkompliziert ändern zu können.
Quelltext: http://www.transgender-network.ch/2015/04/maltas-bahnbrechendes-trans-und-inter-gesetz-2/
Sollte man sich einfach mal anschauen, darüber Reflektieren
und sich wo möglich erst dann eine Meinung bilden!
Klicke den Oberligen Link an, mit freundlichen Grüßen
Nikita Noemi von http://trans-weib.blogspot.de/
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