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Nikita Noemi Rothenbächer 2016
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Kampf um Identität
Wer rechtlich sein Geschlecht ändern will, trifft auf veraltete Gesetze. Diese der Zeit anzupassen, fällt der Politik schwer - noch.
Im Frühjahr 2010 hatte das Versteckspiel für Dirk Becker ein Ende. Fast 40 Jahre hielt er es durch, hatte es bis zur Perfektion getrieben, sich eine Parallelwelt errichtet. Doch im Frühjahr 2010 kam der „Crash“, wie Becker es heute nennt: Eine akute Gallenkolik machte eine Notoperation nötig, Leberschädigungen traten auf. „Was passiert, wenn ich sterbe“, fragte er sich damals, „und meine Frau alles herausfindet?“ Er hätte sich dann nicht mehr rechtfertigen können.
Heute heißt Dirk Becker Lea Becker. Aufrecht sitzt sie am Tisch, Schal, Ohrringe, Oberteil, Uhr, alles passend in Bordeaux gehalten, und zeigt ihren neuen Personalausweis: Becker trägt eine Brille, hat lange dunkle Haare, ihr Kinn ist leicht untersetzt.
Versteckspiel vor den Klassenkameraden
„Schon als kleiner Stopsel bin ich an die Kleiderschränke meiner Mutter und meiner Schwestern, ohne zu wissen, warum ich das mache“, beginnt sie ihre Geschichte. Sie habe es nicht bewerten können, sie wusste nur, dass es „nicht in Ordnung“ ist. Jedes einzelne Detail habe sie sich gemerkt: Wie liegen die Kleider? Wie hängt der Bügel? Wie ist der Schlüssel positioniert? „Ich wollte ja nicht erwischt werden.“ Dass jedoch etwas anders war mit ihr, merkten auch ihre Klassenkameraden: Becker war schüchtern, stotterte und wurde gehänselt. Ihr Leben als detailverliebter Einzelgänger führte sie bis aufs äußerste weiter, beschäftigte sich mit Computer- und Elektrotechnik, machte eine Ausbildung zum Elektroinstallateur und arbeitet heute als Systemingenieurin.
Ihre Frau lernte sie bei einer Tanzstunde kennen. Mit ihr bekam sie zwei Kinder, zog in ein Einfamilienhaus und führte ein ganz normales Leben - bis zu dem Krankenhausaufenthalt 2010. Nachdem sie entlassen worden war, erzählte sie ihrer Frau von heimlich getragenen Kleidern, von Gedanken und Gefühlen, von ihrem Versteck. Diese fragte, ob sie „schwul“ sei. „Nein“, antwortete Becker. „Bist du transsexuell?“ - „Nein.“
Sie habe damals noch nicht gewusst, „wohin die Reise gehen wird“, sagt sie heute. Es brauchte viele „kleine Schritte“, bis ihr klar wurde, dass sie lieber als Frau leben möchte.
Vorbehalte und bürokratische Hürden
In Deutschland gilt Lea Becker damit als „transsexuell“. Wie viele Betroffene auch lehnt sie diesen Begriff aber ab. „Die Leute glauben dann, es hätte was mit Sex zu tun, das hat es aber nicht.“ Becker befürwortet stattdessen den Begriff der „Transidentität“, der den Fokus auf die abweichende Geschlechtsidentität der Personen legt und das Phänomen so weniger pathologisiert.
Es ist allerdings nicht allein die Diskussion um Begriffe, Sternchen und Unterstriche, die das Leben vieler transidenter Menschen erschwert. Neben ihren ganz eigenen persönlichen Problemen stoßen sie nach wie vor auf große gesellschaftliche Vorbehalte und auf bürokratische Hürden.
Um dies zu ändern, hat der Europarat im April 2015 eine Resolution verabschiedet, in der er seine Mitglieder aufruft, Diskriminierung aufgrund von Geschlechtsidentität zu verbieten und formelle Änderungen des Geschlechts auf Dokumenten wie Personalausweis, Reisepass und Geburtsurkunde „schnell, transparent und leicht zugänglich“ zu ermöglichen. Auch die
Bundesregierungstimmte der Resolution zu und setzte sich damit selbst unter Zugzwang. Denn die Regelungen in Deutschland sind bisher alles andere als das.
Schwierige Therapeutensuche
Das 1981 in Kraft getretene „Transsexuellengesetz“ (TSG) regelt die Rechte transidenter Menschen und liest sich, als wenn es aus einer längst vergessenen Zeit stammen würde: „Die antragstellende Person“ müsse „sich auf Grund ihrer transsexuellen Prägung nicht mehr dem in ihrem Geburtseintrag angegebenen Geschlecht, sondern dem anderen Geschlecht als zugehörig“ empfinden und „mindestens drei Jahren unter dem Zwang“ stehen, „ihren Vorstellungen entsprechend zu leben“. „Mit hoher Wahrscheinlichkeit“ soll darüber hinaus anzunehmen sein, „dass sich ihr Zugehörigkeitsempfinden zum anderen Geschlecht nicht mehr ändern wird“. Nur dann hat diese Person ein Recht, ihren Vornamen und Personenstand zu ändern. Überprüft werden sollen diese drei Punkte durch „Gutachten von zwei Sachverständigen“.
Im ursprünglichen Gesetz war vorgesehen, dass für die Änderung des Personenstands auch eine geschlechtsumwandelnde Operation erfolgen muss, damit die Person „dauernd fortpflanzungsunfähig“ ist. 2011 kippte das
Bundesverfassungsgericht diese „große Lösung“; sie sei unvereinbar mit der Menschenwürde und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit. Seither sind in wechselnder Lautstärke immer wieder Forderungen von Parteien und Lobbygruppen nach einer Reform oder gar Abschaffung des TSG aufgekommen.
Lea Becker beantragte im November 2014 ihre Vornamens- und Personenstandsänderung. Bis sie dahin gelangte, hatte sie bereits viele ihrer „kleinen Schritte“ absolviert. „Ich war niemand, der das überstürzt macht.“ So ging sie zunächst zu verschiedenen Trans-Gruppen, kleidete sich erstmals als Frau, meldete sich in Internetforen an und begab sich auf die Suche nach einem geeigneten Arzt.
„Am Schlimmsten war es, einen geeigneten Therapeuten zu finden.“ So gelangte Becker anfangs an eine Psychologin, die ihr ein Dreivierteljahr den „Teufelskreis“ aufzeigte und ihr empfahl, das alles „seinzulassen“. Erst bei ihrem zweiten Therapeuten fühlte sie sich ernstgenommen. In Deutschland gibt es noch immer nur wenige Psychotherapeuten, die mit der Materie vertraut sind; dafür musste Lea Becker für jede Sitzung eine vierstündige Zugfahrt auf sich nehmen.
Alltagstest in Frauenkleidern
In einem „schleichenden Prozess“ ging es für sie weiter: Anfang 2012 erzählte sie ihren beiden Töchtern davon, ließ ihre Haare wachsen, unterzog sich zweieinhalb Jahre einer Laserbehandlung, um die Barthaare zu entfernen; ab August 2014 erfolgte eine Hormontherapie. Bereits im Februar 2014 begann sie mit dem Alltagstest, in dessen Verlauf sie ein Jahr lang unter psychotherapeutischer Beobachtung als Frau auftreten musste. Ihre Ehefrau unterstützte sie bei alledem, und so führen beide heute das, was es in Deutschland eigentlich gar nicht geben dürfte - eine gleichgeschlechtliche Ehe.
Nachdem sie ihren Antrag zur rechtlichen Änderung ihres Geschlechts eingereicht hatte, bekam sie von ihrem zuständigen Amtsgericht zwei Gutachter zugewiesen und musste bei diesen insgesamt sechs Stunden vorstellig werden. Ein weiteres Mal galt es, ihre gesamte Lebensgeschichte auszubreiten, jedes noch so intime Versteck preiszugeben oder ganz einfach, wie Becker es sagt, „die Hosen runterzulassen“.
Begutachtung als Tortur empfunden
Bernd Meyenburg ist seit mehr als zwei Jahrzehnten für die Begutachtung transidenter Menschen zuständig. Er leitete Jahrzehnte die psychiatrische Spezialambulanz für Kinder und Jugendliche mit Identitätsstörungen an der Uniklinik Frankfurt. Heute befindet sich Meyenburg im Ruhestand, verfasst dennoch regelmäßig Gutachten. Zu Beginn seiner Zeit als Sachverständiger wurde „Transsexualität“ noch als „psychiatrische Störung“ angesehen und dementsprechend behandelt.
Komme eine transidente Person zu ihm, arbeitet er die drei im TSG aufgeführten Punkte ab: „Fühlt sich die Person dem anderen Geschlecht zugehörig? Besteht dieses Zugehörigkeitsempfinden seit drei Jahren? Wird sich dieses Empfinden mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr ändern?“ Für viele, so seine Erfahrung, sei die Begutachtung eine „Tortur“, schon allein, weil sie jedes Mal weite Wege zu ihren Sachverständigen aufnehmen müssten, wo sie erneut ihren ganzen Werdegang auszubreiten hätten.
Hinzu kommen die Verfahrenskosten, die sich je nach Amtsgericht auf bis zu 2000 Euro belaufen können. Das fertige Gutachten schickt Meyenburg an das Gericht. Nach einem kurzen, formalen Gespräch, in dem dieser sich von der Richtigkeit überzeugen muss, entscheidet der Richter, ob er dem Antrag stattgibt.
Geschlechtsempfinden statt Gutachterentscheidung
Zusammen mit seinen Hamburger Kollegen Karin Renter-Schmidt und Gunter Schmidt hat Meyenburg 670 Gutachten nach dem TSG-Verfahren aus den letzten zehn Jahre ausgewertet. In ihrer 2015 in der „Zeitschrift für Sexualforschung“ veröffentlichten Studie kommen sie zu folgenden Ergebnissen: Zum einen hat der Anteil Jugendlicher und junger Erwachsener im Vergleich zu früheren Studien „deutlich zugenommen“; zum anderen haben die Gutachter in nur einem Prozent der Fälle dem Gericht die Ablehnung des Antrages empfohlen. Eine Nachfrage bei Amtsgerichten in Niedersachsen ergab, dass in allen Verfahren das Gericht den Empfehlungen der Gutachter entsprach. Wie viele andere Psychologen und Psychotherapeuten auch plädiert Meyenburg aus diesem Grund für eine Abschaffung des Transsexuellengesetzes in seiner jetzigen Form: „Es kommt letztlich auf das subjektive Geschlechtsempfinden der antragsstellenden Person an und nicht auf die Entscheidung des Gutachters. Warum müssen wir das Leid der Personen dann noch vergrößern?“, fragt er. Ein einfaches ärztliches Attest solle als Nachweis ausreichen.
Auch Lea Becker sieht es so: „Wie kann das ein Mensch entscheiden, der mich nur für ein paar Stunden sieht? Warum kann das nicht mein Therapeut machen, der mich viel besser kennt?“ Um Bedenken zu zerstreuen, dass dadurch ein mehrfacher Wechsel der Vornamen und der Geschlechtszugehörigkeit möglich ist und somit ein erheblicher Verwaltungsaufwand entsteht, empfiehlt Meyenburg zudem die Einführung einer „Karenzregelung“. Diese mache es notwendig, „dass ein Antrag nach einer Frist von sechs Monaten noch einmal bestätigt werden muss, bevor ihm entsprochen wird“.
Streit über Gesetzesreform
Über eine Reform des TSG wird in Deutschland schon lange gestritten. Zu Zeiten der rot-grünen Bundesregierung verweigerte sich noch Innenminister
Otto Schily einer Novellierung, in den letzten Jahren scheiterte eine Reform am Widerstand der Unionsfraktion. Doch dieser scheint langsam zu bröckeln. Bereits in den Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD hatte man eine „Reform des Transsexuellenrechts“ aufgenommen; das momentane Gesetz entspreche „nicht mehr in jeder Hinsicht aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen“. Es gelte, den Betroffenen „ein freies und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen“. Getan hat sich bislang allerdings wenig. Immerhin gibt es seit September 2014 eine Interministerielle Arbeitsgruppe (Imag) unter Federführung des Bundesfamilienministeriums, in der an einer „Verbesserung für Inter- und Transsexuelle“ gearbeitet wird, wie es aus dem Ministerium heißt.
Auch der familienpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Marcus Weinberg, ist der Meinung, dass das TSG „grundsätzlich“ überprüft werden müsse: „Es gibt mittlerweile eine andere Wahrnehmung der Personen, die unter ihrem falschen Körper leiden, als noch Anfang der achtziger Jahre.“ Er finde die Mehrfachbegutachtung ebenfalls „problematisch“; dennoch seien „gewisse Vorgaben“ unerlässlich. Seine Fraktion stehe der Diskussion aber „sehr offen“ gegenüber. Zunächst will Weinberg aber die Vorschläge der Imag abwarten.
Bis es zu diesen kommt, wird noch Zeit verstreichen. Das Familienministerium erwartet, dass diese frühestens im Spätherbst 2016 vorliegen und als „Grundlage für die Diskussion“ dienen werden.
Ämter kennen nur zwei Geschlechter
Dabei ist die behördliche Änderung des Geschlechts für transidente Menschen nur eine von vielen Hürden: Standesamt, Führerscheinstelle, Bürgeramt, Rentenversicherung, Finanzamt, Bank. „Es ist eine Schlacht“, klagt Lea Becker. Oftmals wissen viele Behörden gar nicht, wie sie mit transidenten Menschen umgehen sollen, dann entstehe „Unfreundlichkeit infolge von Unwissen“.
Die hartnäckigsten Auseinandersetzungen hat sie bislang mit ihrer Krankenkasse geführt. Schon in den siebziger Jahren hatte das Bundessozialgericht entschieden, dass die Kassen die geschlechtsangleichenden Maßnahmen von transidenten Personen bezahlen müssen. Im Gegenzug können die Kassen jedoch einen Nachweis für den „Leidensdruck“ der Antragssteller verlangen. Die Folge ist eine unglückliche Verschränkung der rechtlichen mit der medizinischen Ebene, die bis heute anhält.
Kampf um Kostenübernahme
So fordern die Krankenkassen für die Übernahme der geschlechtsangleichenden Operationen die beiden Gutachten der Sachverständigen und lassen diese durch ihre Medizinischen Dienste (
MDK) prüfen.
Becker erreichte vor knapp einem Monat ein Schreiben des für sie zuständigen MDK, ihr Antrag auf Kostenübernahme ihrer geschlechtsangleichenden Operationen müsse abgelehnt werden. Grund: Im Zuge ihrer psychotherapeutischen Behandlung war 2011 eine Depression diagnostiziert worden. Die Krankenkasse griff diese Diagnose heraus und verweigerte Becker die Kostenübernahme. Sie bringt das Dilemma der Verzahnung auf den Punkt: „Anfangs müssen Sie genug leiden, damit der Weg stattfindet, dann anschließend aber wieder nicht, sonst wird die OP nicht gezahlt.“
Becker legte Widerspruch bei der Krankenkasse ein. Einige Zeit nach unserem Gespräch akzeptierte der MDK diesen, um im gleichen Schreiben aber vermeintlich fehlende Dokumente einzufordern. Der MDK Rheinland-Pfalz, der für Lea Beckers Fall zuständig ist, wollte sich gegenüber dieser Zeitung nicht äußern. „Der Kampf geht weiter, aber langsam setzt er mir zu und geht an die Substanz“, sagt Becker.
Krankenkassen fürchten teure Operationen
In seiner Resolution vom April fordert der Europarat auch die gesetzlichen Krankenversicherungen explizit auf, die Verfahren für eine Geschlechtsangleichung von transidenten Menschen zu erstatten. Dass die deutschen Krankenkassen der Aufforderung folgen, ist eher unwahrscheinlich. Geschlechtsangleichende Operationen sind teuer und werden bei den steigenden Zahlen der Antragsteller Personen die Kassen noch stärker belasten.
Wurden 1995 noch 400 solcher Operationen nach dem Verfahren des TSG durchgeführt, waren es 2013 bereits 1417. Auch aus diesem Grund verbleiben die Krankenkassen bei ihrer Ansicht, was die Einstufung von Transidentität als Krankheitsbild angeht: „Erst durch den klinisch relevanten Leidensdruck wird Transsexualität im Einzelfall zu einer krankheitswertigen Störung beziehungsweise zu einer behandlungswürdigen Erkrankung im Sinne des Krankenversicherungsrechtes“, lässt der Spitzenverband Bund der Krankenkassen wissen. Sollte zudem die Begutachtung durch Sachverständige im Zuge einer Reform des TSG wegfallen, dürften die Kosten für die Krankenkassen noch weiter steigen. „Dann werden eben die Krankenkassen von den Therapeuten die Gutachten direkt einfordern“, vermutet Meyenburg.
Europäische Nachbarn machen es besser
Schnell dürfte sich an der rechtlichen Situation transidenter Menschen in Deutschland also nichts ändern. Andere Länder in Europa sind der Bundesrepublik dagegen mehrere Schritte voraus: Schweden schaffte 2012 den Gutachterzwang ab, Dänemark folgte zwei Jahre später mit einer noch weiter gehenden Regelung, indem es die rechtliche Anerkennung allein an die Selbsteinschätzung der antragstellenden Person knüpfte. Im Mai 2015 ging Malta, bis dahin bekannt für äußerst diskriminierende Verhältnisse, sogar so weit und verankerte den Schutz der persönlichen Geschlechtsidentität in seiner Verfassung. In vielen anderen europäischen Ländern laufen momentan Gesetzesverfahren, die ähnliche Regelungen vorsehen.
Bis es in Deutschland allerdings so weit sein wird, hat Lea Becker wohl schon ihre geschlechtsangleichenden Operationen hinter sich. Die wird sie machen lassen, zur Not auch ohne Unterstützung der Krankenkasse. „Für mich ist die kleine Lösung keine Lösung.“ Ihr Termin für die OP ist auf Ende 2017 festgelegt - erst dann kann sie ganz aus ihrem Versteck herauskommen.
Quelltext: http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/menschen/transsexualitaet-der-kampf-um-identitaet-14006013.html