Donnerstag, 2. Juni 2016

Die SPD will im Justizausschuss nichts zu ihren Plänen zur Rehabilitierung der 175er sagen

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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2016
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War was, Herr Maas?
Die SPD will im Justizausschuss nichts zu ihren Plänen zur Rehabilitierung der 175er sagen
Die Ankündigung war vollmundig. Am 11. Mai ließ Justizminister Heiko Maas die Welt wissen: „Der deutsche Staat hat Schuld auf sich geladen, weil er so vielen Menschen das Leben erschwert hat. Der § 175 StGB war von Anfang an verfassungswidrig. Die alten Urteile sind Unrecht. Sie verletzen jeden Verurteilten zutiefst in seiner Menschenwürde. Diese Schandtaten des Rechtsstaats werden wir niemals wieder ganz beseitigen können, aber wir wollen die Opfer rehabilitieren. Die verurteilten homosexuellen Männer sollen nicht länger mit dem Makel der Verurteilung leben müssen. Deswegen: Wir werden einen Gesetzentwurf zur Aufhebung von Verurteilungen wegen § 175 StGB sowie einen daraus entstehenden Entschädigungsanspruch erarbeiten. Das von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) in Auftrag gegebene Gutachten werden wir dabei selbstverständlich berücksichtigen.”

Was hat der Justizminister denn vor? Was ist von der Ankündigung zu halten? wie lange muss wer jetzt eigentlich noch auf was warten?

Alles schön und gut. Aber jetzt, wo es an die Konkretisierung der vollmundigen Worte geht, scheint die „100 Prozent Gleichstellung. Nur mit uns.”-SPD wieder mal den Koalitionsfrieden dem Minderheitenschutz vorzuziehen. Warum? Sie hat heute im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Bundestages einen Bericht des Justizministers zur Rehabilitierung der nach Paragraf 175 Verurteilten abgelehnt, den die LINKE und die BündnisGrünen Mitglieder des Gremiums beantragt hatten. Sie wollten, so der queerpolitische Sprecher der Linken-Fraktion und Obmann des Rechtsausschusses, Harald Petzold, von Heiko Maas wissen, „Wo jetzt eigentlich der Gesetzentwurf bleibt, oder was das Problem ist. Was hat der Justizminister denn vor? Was ist von der Ankündigung zu halten? wie lange muss wer jetzt eigentlich noch auf was warten?”

Scheint so als wolle das Justizministerium Zeit gewinnen. Diejenigen für deren Rehabilitierung Maas sich einsetzen wollte, haben genau die nicht.

Die SPD-Abgeordneten im Ausschuss lehnten so viel Druck ab, stimmten dagegen den Justizminister berichten zu lassen und sagten, so Petzold, „der Gesetzentwurf sei ‘in Kürze’ soweit. Wie lange diese Kürze dauern kann, darauf wollte sich allerdings niemand festlegen.” Petzold und die anderen Oppositionsmitglieder des Justizausschusses, waren nicht überzeugt. „Es ist wie bei den Anträgen die wir oder die Grünen zur Eheöffnung einbringen. Die SPD lehnt das ab und die CDU lehnt sich entspannt zurück, weil ihre Position sowieso jeder kennt und der schwarze Peter bei der SPD liegt. So kommen wir einfach nicht weiter. Das alles ist eine riesige Sauerei.” Scheint so als wolle das Justizministerium Zeit gewinnen. Diejenigen für deren Rehabilitierung Maas sich einsetzen wollte, haben genau die nicht.


Etwas zur Geschichte der Sexualpathologie Herr Maas, denn um zu handeln muss oder sollte man verstehen!Wie von http://trans-weib.blogspot.de/ haben eine Anfrage gestellt:  


Sehr geehrte Frau Rothenbächer, vielen Dank für Ihre Nachricht.

In der Tat hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ein Gutachten in Auftrag gegeben zum Thema „Rehabilitierung der nach § 175 StGB verurteilten homosexuellen Männer“.

Dieses Gutachten ist ein erster Schritt. Es prüft die rechtlichen Möglichkeiten einer Rehabilitierung der Opfer der Strafverfolgung nach § 175 StGB.

Für die Erarbeitung eines Gesetzentwurfes aber ist das Justizministerium verantwortlich. Der Minister hat am 11.5.2016 angekündigt, dass er einen Gesetzentwurf erarbeiten wird. Welche Regelungen darin enthalten sein werden, können wir Ihnen nicht sagen.

Möglicherweise erhalten Sie entsprechende Informationen beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (poststelle@bmjv.bund.de).  
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. Sopp
Referent
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Referat Grundsatzangelegenheiten und Beratung
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
10117 Berlin
Tel.: 03018/555-1865
Fax: 03018/555-41865

Nicht nur das wir keine Antwort erhalten, wir vermuten das es so sein wird beim TSG „ Transsexuellen Gesetz“ es steht nicht im Koalition-Vertrag, obwohl es mehr mal s` als Verfassungswidrige vom Verfassungsgericht eingestuft wurde, hat sich nichts geändert!
Ist das auch zu Erwarten nach Ihren jetzigen großen Ankündigungen?




Geschlechtswechsel in der Sexualpathologie

Cross-Dressing geriet erst auf dem Höhepunkt der humanwissenschaftlichen Geschlechterdebatte innerhalb der psychiatrischen Sexualpathologie des späten 19. Jahrhunderts in den medizinischen Blick.
Dabei wurde auf tradierte Konzepte der Mischgeschlechtlichkeit zurückgegriffen, wobei man Verbindungen und Übergänge zwischen den verschiedenen Formen annahm, deren wichtigste der Hermaphroditismus war. Konkret geht das medizinische Interesse am Cross-Dressing auf die moderne Diskussion um das gleichgeschlechtliche sexuelle Begehren der Männer zurück, für das sich im 20. Jahrhundert der Begriff "Homosexualität" durchsetzte.
Maßgeblich waren hierbei die Texte von Karl Heinrich Ulrichs, dem ersten bekennenden "Urning", wie er Männer begehrende Männer in Anlehnung an den Planeten Uranus nannte. Seine ab 1864 erscheinenden emanzipatorischen Streitschriften richteten sich gegen die drohende Fortschreibung der nach preußischem Recht geltenden Strafbarkeit sexueller Handlungen zwischen Männern im geplanten neuen Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich. Ulrichs' Schriften regten um 1870 zunächst den Berliner Ordinarius und Charité-Psychiater Carl Westphal und zehn Jahre später dessen Grazer Kollegen Richard von Krafft-Ebing zur Begründung der modernen Sexualpathologie an. Ulrichs stellte die These von der weiblichen Seele im männlichen Körper auf und unterschied zwischen virilen und femininen Urningen, wobei er traditionell weibliche Beschäftigungen und das Tragen von Frauenkleidern als Kennzeichen der sogenannten Weiblinge verstand.

Als Beispiel nannte Ulrichs den berühmt gewordenen Gardinenaufstecker Blank, der um 1850 "ganz als Dame gekleidet auf den Wallpromenaden von Torgau" spazieren ging, sich zeitweise als Frau ausgab und von der Polizei verhaftet wurde. "Jener Blank war sogar so kühn, bei der Obrigkeit förmlich um die Erlaubnis einzukommen, sich weiblich nennen und kleiden zu dürfen. Die Bitte ward abgeschlagen."
Jener Fall fand in dem 1870 veröffentlichten Schlüsseltext "Die konträre Sexualempfindung" von Carl Westphal ausführliche Erwähnung. Die Fallgeschichten betreffen eine Frau, die "gern ein Mann sein" wollte, "eine männliche Beschäftigung" suchte und von sich sagte: "Ich fühle mich überhaupt als Mann und möchte gern ein Mann sein."
Ein anderer Fall ist ein "auf einem hiesigen (Berliner, R.H.) Bahnhofe unter verdächtigen Umständen" verhafteter "Mann in Frauenkleidern". Dieser klagte: "Das weibische Wesen ist eine wahre Qual für mich gewesen, das Verlangen, Frauenkleider anzuziehen, steigt öfter (...) in mir auf."
 Er gab dem zweifelnden Westphal aber gleichzeitig zu verstehen, dass er sich sexuell nur zu Frauen hingezogen fühle. Westphal kam nun zu dem Schluss, dass es "bei der geschilderten Neigung zum Anlegen von Frauenkleidern wirklich um ein Symptom eines pathologischen Zustandes" gehe, eine Stufe der angeborenen konträren Sexualempfindung: "Hier handelt es sich wohl eben nur um Gradunterschiede." In der sexualpathologischen Denkrichtung des letzten Drittels des 19. Jahrhunderts fand eine Koppelung von Cross-Dressing mit gleichgeschlechtlichem Begehren zu einem Gesamtphänomen statt, eben jener "konträren Sexualempfindung". Diese neue Diagnose umgreift als Sammelbezeichnung ausnahmslos alle von den Geschlechternormen abweichenden Gefühls- und Verhaltensweisen. Als nur graduell verschiedene Phänomene wurden gleichgeschlechtliches sexuelles Begehren, Cross-Dressing und der Wechsel der sozialen Geschlechterrollen bei Männern und Frauen zusammengefasst. Um den Wandel der Bewertung des Cross-Dressing von der Täuschung zum Symptom der konträren Sexualempfindung zu illustrieren, sei auf zeitgenössische Abbildungen verwiesen.

Krafft-Ebing entwickelte in seiner wirkungsmächtigen "Psychopathia Sexualis" 1886 Westphals Idee der "Gradunterschiede" zu einer hierarchisch-ontologischen Ordnung, in deren aufsteigender Folge die Zeichen der Geschlechtermischung immer deutlicher hervortreten. Und entsprechend dem Ansatz Griesingers, nachdem Geisteskrankheiten Hirnkrankheiten seien, präzisierte Krafft-Ebing Ulrichs' These von der weiblichen Seele im männlichen Körper in das weibliche Gehirn respektive "Sexualcentrum" im Männerkörper. Sein diagnostischer Blick weitete sich auf die Trias sexuelle Objektwahl, körperliches und soziales Geschlecht aus. Weil Krafft-Ebing bei der konträren Sexualempfindung zwischen "erworbener Perversität" und "angeborener Perversion" unterschied, schlug er zwei analoge Reihen dieser Abstufungen vor. Erstere steige bis zur "Metamorphosis sexualis paranoica (dem Wahn der Geschlechtsumwandlung)" an, letztere über die "Effemination" der Männer und die "Viraginität" der Frauen bis zur "schwerste(n) Stufe degenerativer Homosexualität", der "Androgynie" respektive "Gynandrie". Für das Stadium der Viraginität der Frauen sei der große "Drang" charakteristisch, "auch Haar und Zuschnitt der Kleidung männlich zu tragen, unter günstigen Umständen sogar in der Kleidung des Mannes aufzutreten und als solcher zu imponieren. Nicht selten sind die Fälle, wo Weiber in Männerkleidern aufgegriffen wurden."
Und über die "Effemination der Männer" schreibt er: "Vielfach zeigen sich auch Bestrebungen, in Gang, Haltung und Zuschnitt der Kleider sich der weiblichen Erscheinung zu nähern."
Ulrichs lehnte in seinem emanzipatorisch angelegten Konzept eines mischgeschlechtlichen Uranismus jede Krankheitszuschreibung ab, erst in der Rezeption seiner Schriften erfolgte dessen sexualpathologische Ausdeutung: Cross-Dressing wurde Symptom und Diagnose zugleich.

Verbleibe mit freundlichen Grüßen
Nikita Noemi Rothenbächer


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