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Geschrieben
und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2016
Bitte kopiert den Link und Gebt
diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt
vor, einer Minderheit anzugehören!
Hey Du hast es und brauchst es,
deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
Ich habe Ihn, Du auch?
Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache
Ihn Dir den Organspende Ausweis!
Hey you have it and need it, so donating blood,
because it is missing in the world!
I
had him, you also? Organ donation can help others to life, be proud of your self
doing Him Get donor card!
War was, Herr Maas?
Die
SPD will im Justizausschuss nichts zu ihren Plänen zur Rehabilitierung der
175er sagen
Die
Ankündigung war vollmundig. Am 11. Mai ließ Justizminister Heiko Maas die Welt
wissen: „Der deutsche Staat hat Schuld auf sich geladen, weil er so vielen
Menschen das Leben erschwert hat. Der § 175 StGB war von Anfang an
verfassungswidrig. Die alten Urteile sind Unrecht. Sie verletzen jeden
Verurteilten zutiefst in seiner Menschenwürde. Diese Schandtaten des
Rechtsstaats werden wir niemals wieder ganz beseitigen können, aber wir wollen
die Opfer rehabilitieren. Die verurteilten homosexuellen Männer sollen nicht
länger mit dem Makel der Verurteilung leben müssen. Deswegen: Wir werden einen
Gesetzentwurf zur Aufhebung von Verurteilungen wegen § 175 StGB sowie einen
daraus entstehenden Entschädigungsanspruch erarbeiten. Das von der Antidiskriminierungsstelle
des Bundes (ADS) in Auftrag gegebene Gutachten werden wir dabei
selbstverständlich berücksichtigen.”
Was hat der
Justizminister denn vor? Was ist von der Ankündigung zu halten? wie lange muss
wer jetzt eigentlich noch auf was warten?
Alles schön
und gut. Aber jetzt, wo es an die Konkretisierung der vollmundigen Worte geht,
scheint die „100 Prozent Gleichstellung. Nur mit uns.”-SPD wieder mal den
Koalitionsfrieden dem Minderheitenschutz vorzuziehen. Warum? Sie hat heute im
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Bundestages einen Bericht des
Justizministers zur Rehabilitierung der nach Paragraf 175 Verurteilten
abgelehnt, den die LINKE und die BündnisGrünen Mitglieder des Gremiums
beantragt hatten. Sie wollten, so der queerpolitische Sprecher der
Linken-Fraktion und Obmann des Rechtsausschusses, Harald Petzold, von Heiko
Maas wissen, „Wo jetzt eigentlich der Gesetzentwurf bleibt, oder was das
Problem ist. Was hat der Justizminister denn vor? Was ist von der Ankündigung
zu halten? wie lange muss wer jetzt eigentlich noch auf was warten?”
Scheint so
als wolle das Justizministerium Zeit gewinnen. Diejenigen für deren
Rehabilitierung Maas sich einsetzen wollte, haben genau die nicht.
Die
SPD-Abgeordneten im Ausschuss lehnten so viel Druck ab, stimmten dagegen den
Justizminister berichten zu lassen und sagten, so Petzold, „der Gesetzentwurf
sei ‘in Kürze’ soweit. Wie lange diese Kürze dauern kann, darauf wollte sich
allerdings niemand festlegen.” Petzold und die anderen Oppositionsmitglieder
des Justizausschusses, waren nicht überzeugt. „Es ist wie bei den Anträgen die
wir oder die Grünen zur Eheöffnung einbringen. Die SPD lehnt das ab und die CDU
lehnt sich entspannt zurück, weil ihre Position sowieso jeder kennt und der
schwarze Peter bei der SPD liegt. So kommen wir einfach nicht weiter. Das alles
ist eine riesige Sauerei.” Scheint so als wolle das Justizministerium Zeit
gewinnen. Diejenigen für deren Rehabilitierung Maas sich einsetzen wollte,
haben genau die nicht.
Etwas zur Geschichte der Sexualpathologie Herr Maas, denn um zu handeln muss oder sollte man verstehen!Wie von http://trans-weib.blogspot.de/ haben eine Anfrage gestellt:
Sehr geehrte
Frau Rothenbächer, vielen Dank für Ihre Nachricht.
In der Tat
hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ein Gutachten in Auftrag gegeben
zum Thema „Rehabilitierung der nach § 175 StGB verurteilten homosexuellen
Männer“.
Dieses
Gutachten ist ein erster Schritt. Es prüft die rechtlichen Möglichkeiten einer
Rehabilitierung der Opfer der Strafverfolgung nach § 175 StGB.
Für die
Erarbeitung eines Gesetzentwurfes aber ist das Justizministerium
verantwortlich. Der Minister hat am 11.5.2016 angekündigt, dass er einen
Gesetzentwurf erarbeiten wird. Welche Regelungen darin enthalten sein werden,
können wir Ihnen nicht sagen.
Möglicherweise
erhalten Sie entsprechende Informationen beim Bundesministerium der Justiz und
für Verbraucherschutz (poststelle@bmjv.bund.de).
Mit
freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. Sopp
Referent
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Referat
Grundsatzangelegenheiten und Beratung
Antidiskriminierungsstelle
des Bundes
beim
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
10117 Berlin
Tel.: 03018/555-1865
Fax:
03018/555-41865
E-Mail: beratung@ads.bund.de
Nicht nur
das wir keine Antwort erhalten, wir vermuten das es so sein wird beim TSG „
Transsexuellen Gesetz“ es steht nicht im Koalition-Vertrag, obwohl es mehr mal s`
als Verfassungswidrige vom Verfassungsgericht eingestuft wurde, hat sich nichts
geändert!
Ist das auch
zu Erwarten nach Ihren jetzigen großen Ankündigungen?
Geschlechtswechsel in der
Sexualpathologie
Cross-Dressing geriet erst auf dem Höhepunkt der
humanwissenschaftlichen Geschlechterdebatte innerhalb der psychiatrischen
Sexualpathologie des späten 19. Jahrhunderts in den medizinischen Blick.
Dabei wurde auf tradierte Konzepte der Mischgeschlechtlichkeit
zurückgegriffen, wobei man Verbindungen und Übergänge zwischen den
verschiedenen Formen annahm, deren wichtigste der Hermaphroditismus war.
Konkret geht das medizinische Interesse am Cross-Dressing auf die moderne
Diskussion um das gleichgeschlechtliche sexuelle Begehren der Männer zurück,
für das sich im 20. Jahrhundert der Begriff "Homosexualität" durchsetzte.
Maßgeblich waren hierbei die Texte von Karl Heinrich
Ulrichs, dem ersten bekennenden "Urning", wie er Männer begehrende
Männer in Anlehnung an den Planeten Uranus nannte. Seine ab 1864 erscheinenden
emanzipatorischen Streitschriften richteten sich gegen die drohende
Fortschreibung der nach preußischem Recht geltenden Strafbarkeit sexueller
Handlungen zwischen Männern im geplanten neuen Strafgesetzbuch für das Deutsche
Reich. Ulrichs' Schriften regten um 1870 zunächst den Berliner Ordinarius und
Charité-Psychiater Carl Westphal und zehn Jahre später dessen Grazer Kollegen
Richard von Krafft-Ebing zur Begründung der modernen Sexualpathologie an. Ulrichs
stellte die These von der weiblichen Seele im männlichen Körper auf und
unterschied zwischen virilen und femininen Urningen, wobei er traditionell
weibliche Beschäftigungen und das Tragen von Frauenkleidern als Kennzeichen der
sogenannten Weiblinge verstand.
Als Beispiel nannte Ulrichs den berühmt gewordenen
Gardinenaufstecker Blank, der um 1850 "ganz als Dame gekleidet auf den
Wallpromenaden von Torgau" spazieren ging, sich zeitweise als Frau ausgab
und von der Polizei verhaftet wurde. "Jener Blank war sogar so kühn, bei
der Obrigkeit förmlich um die Erlaubnis einzukommen, sich weiblich nennen und
kleiden zu dürfen. Die Bitte ward abgeschlagen."
Jener Fall fand in dem 1870 veröffentlichten Schlüsseltext
"Die konträre Sexualempfindung" von Carl Westphal ausführliche
Erwähnung. Die Fallgeschichten betreffen eine Frau, die "gern ein Mann
sein" wollte, "eine männliche Beschäftigung" suchte und von sich
sagte: "Ich fühle mich überhaupt als Mann und möchte gern ein Mann
sein."
Ein anderer Fall ist ein "auf einem hiesigen (Berliner,
R.H.) Bahnhofe unter verdächtigen Umständen" verhafteter "Mann in
Frauenkleidern". Dieser klagte: "Das weibische Wesen ist eine wahre
Qual für mich gewesen, das Verlangen, Frauenkleider anzuziehen, steigt öfter
(...) in mir auf."
Er gab dem
zweifelnden Westphal aber gleichzeitig zu verstehen, dass er sich sexuell nur
zu Frauen hingezogen fühle. Westphal kam nun zu dem Schluss, dass es "bei
der geschilderten Neigung zum Anlegen von Frauenkleidern wirklich um ein Symptom
eines pathologischen Zustandes" gehe, eine Stufe der angeborenen konträren
Sexualempfindung: "Hier handelt es sich wohl eben nur um
Gradunterschiede." In der sexualpathologischen Denkrichtung des letzten
Drittels des 19. Jahrhunderts fand eine Koppelung von Cross-Dressing mit
gleichgeschlechtlichem Begehren zu einem Gesamtphänomen statt, eben jener
"konträren Sexualempfindung". Diese neue Diagnose umgreift als
Sammelbezeichnung ausnahmslos alle von den Geschlechternormen abweichenden
Gefühls- und Verhaltensweisen. Als nur graduell verschiedene Phänomene wurden
gleichgeschlechtliches sexuelles Begehren, Cross-Dressing und der Wechsel der
sozialen Geschlechterrollen bei Männern und Frauen zusammengefasst. Um den
Wandel der Bewertung des Cross-Dressing von der Täuschung zum Symptom der konträren
Sexualempfindung zu illustrieren, sei auf zeitgenössische Abbildungen verwiesen.
Krafft-Ebing entwickelte in seiner wirkungsmächtigen
"Psychopathia Sexualis" 1886 Westphals Idee der
"Gradunterschiede" zu einer hierarchisch-ontologischen Ordnung, in
deren aufsteigender Folge die Zeichen der Geschlechtermischung immer deutlicher
hervortreten. Und entsprechend dem Ansatz Griesingers, nachdem Geisteskrankheiten
Hirnkrankheiten seien, präzisierte Krafft-Ebing Ulrichs' These von der
weiblichen Seele im männlichen Körper in das weibliche Gehirn respektive
"Sexualcentrum" im Männerkörper. Sein diagnostischer Blick weitete
sich auf die Trias sexuelle Objektwahl, körperliches und soziales Geschlecht
aus. Weil Krafft-Ebing bei der konträren Sexualempfindung zwischen
"erworbener Perversität" und "angeborener Perversion"
unterschied, schlug er zwei analoge Reihen dieser Abstufungen vor. Erstere
steige bis zur "Metamorphosis sexualis paranoica (dem Wahn der
Geschlechtsumwandlung)" an, letztere über die "Effemination" der
Männer und die "Viraginität" der Frauen bis zur "schwerste(n)
Stufe degenerativer Homosexualität", der "Androgynie" respektive
"Gynandrie". Für das Stadium der Viraginität der Frauen sei der große
"Drang" charakteristisch, "auch Haar und Zuschnitt der Kleidung
männlich zu tragen, unter günstigen Umständen sogar in der Kleidung des Mannes
aufzutreten und als solcher zu imponieren. Nicht selten sind die Fälle, wo
Weiber in Männerkleidern aufgegriffen wurden."
Und über die "Effemination der Männer" schreibt
er: "Vielfach zeigen sich auch Bestrebungen, in Gang, Haltung und
Zuschnitt der Kleider sich der weiblichen Erscheinung zu nähern."
Ulrichs lehnte in seinem emanzipatorisch angelegten Konzept
eines mischgeschlechtlichen Uranismus jede Krankheitszuschreibung ab, erst in
der Rezeption seiner Schriften erfolgte dessen sexualpathologische Ausdeutung:
Cross-Dressing wurde Symptom und Diagnose zugleich.
Verbleibe mit freundlichen Grüßen
Nikita Noemi Rothenbächer
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