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Geschrieben
und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2016
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diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt
vor, einer Minderheit anzugehören!
Hey Du hast es und brauchst es,
deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
Ich habe Ihn, Du auch?
Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache
Ihn Dir den Organspende Ausweis!
Hey you have it and need it, so donating blood,
because it is missing in the world!
I
had him, you also? Organ donation can help others to life, be proud of your self
doing Him Get donor card!
Es will doch keiner
Wissen, Angst vor Wahrheiten das Prinzip dieser Gesellschaft!
In Deutschland leben mindestens – wage geschätzt – 24000
weißhäutige Menschen ohne bzw. mit verstümmeltem Lustorgan (Klitoris / Penis),
an welchen i.d.R. im Alter von 1-2 Jahren durch Kindergynäkologen Operationen
vorgenommen wurden.
Die Dunkelziffer liegt vermutlich deutlich höher, da o.g.
Zahl lediglich als intersexuell Eingestufte betreffen, hinzu kommen genitale
Eingriffe bei etwa 5% (Pelzer/Distler 1994) der weiblichen Bevölkerung mit der
Diagnose genitale Fehl- und Missbildung. Von weiteren Praktiken, wie auch von
dieser, existieren zumeist weder in der Öffentlichkeit noch in der
ÄrztInnenschaft Kenntnisse.
Geschichte der Genitalverstümmelung
Genitalverstümmelungen in westlichen Ländern durch Chirurgen
haben Tradition. So entfernte im 17. Jahrhundert der Chirurg Dionis auf
Veranlassung der Ehemänner Frauen die Klitoris, um „pflichtbewusste“ Frauen aus
ihnen zu machen, 1864 empfahl ein berühmter Chirurg, die Klitoris zu schützen
und zu diesem Zweck die Schamlippen zusammenzunähen, 1900 empfahl D. Pouillet,
die empfindlichen Teile mit Silbernitrat zu verätzen, damit sie nicht weiter
„Hand an sich legten“, des weiteren wurden Frauen durch Amputation oder
Ausbrennen der Klitoris von der Masturbation „geheilt“(geschichtlicher
Hintergrund aus Schüler / Bode, 1992 und Walker, 1993).
Bereits 1937 wird in diesem Zusammenhang von der Behandlung
„genitaler Abnormalitäten“ (Young, 1937) geschrieben.
Kindergynäkologie
Als Begründer der Kindergynäkologie gelten der ungarische
Kinderarzt Dobszay und der Frauenarzt Schauffler 1939. Der erste Praktiker auf
diesem Gebiet war der tschechische Gynäkologe Peter, in Prag entstand in den
vierziger Jahren die erste gynäkologische Abteilung, 1953 wurde der weltweit
erste Lehrstuhl für Kindergynäkologie eingerichtet. 1963 legte Dewhurst im Buch
„Gynecological Disorders of Infants and Children“ seine Erfahrung mit
„Mißbildungsbehandlungen“ bei Mädchen dar, 1967 begann Alfons Huber in
Österreich kindergynäkolgische Sprechstunden abzuhalten, Deutschland zog 1970
mit einer kindergynäkologischen Ambulanz in Mainz nach.
Es kann angenommen werden, dass seit der Eroberung des
Frauenkörpers durch die Medizin Genitalverstümmelungen mit wechselnden
Argumenten durchgeführt werden.
Medizinische Betrachtung
Heute greifen Kinder- und Jugendgynäkologen auf Morphologien
zurück, für die sie freilich selbst die Normen setzen. Hiernach darf zum
Beispiel eine Klitoris in keinem jugend- und kindergynäkologischen Alter größer
als 1 cm sein. Neben einer vergrößerten Klitoris können auch Vagina bzw.
Gonaden (Eierstöcke, Hoden) nur „unzureichend“ ausgebildet sein oder es werden
sonstige Normabweichungen vorgefunden.
Eine intersexuelle Genitalentwicklung – d.h. einem Auftreten
entweder von physischen Charakteristiken beider offiziell anerkannter
Geschlechtsmerkmale in einem Menschen oder ein Vorkommen uneindeutiger bzw. dem
„offiziellen“ Geschlecht entgegengesetzter Chromosomenvariationen – existiert
bei etwa 4% (Fausto-Sterling 1993) der Gesamtbevölkerung.
Das „Krankheitsbild“ AdrenoGenitalesSyndrom
Wir wollen stellvertretend das „Krankheitsbild“ AGS
herausgreifen:
Es werden während der Schwangerschaft nach Bildung der
inneren Geschlechtsorgane statt des normalerweise von den Nebennierenrinden
produzierten Cortisol nur Androgene gebildet, weil ein bestimmtes Enzym fehlt.
Dies hat in der Folge ab dem 4./5. Schwangerschaftsmonat
Auswirkungen auf die Entwicklung der äußeren Geschlechtsorgane, welches für
Karyotyp 46,XX eine Virilisierung impliziert, welche ggf. operativ behoben
wird. Das äußere Erscheinungsbild kann für ungeübte Augen dem eines Knaben mehr
oder weniger entfernt ähneln.
Bei AGS gibt es zwei unterschiedliche Enzymdefekte mit den
folgenden Auswirkungen:
1. AGS mit Salzverlust: Sowohl Glucorticoide, als auch
Mineralcorticoide werden nicht gebildet. Es ist dabei zuviel Kalium und zu
wenig Natrium im Blut und es kommt oft zu lebensgefährlichen
Stoffwechselkrisen, wenn die Cortisonsubstitution ausbleibt. Alle Mädchen haben
bereits bei der Geburt eine vergrößerte Klitoris und zusammengewachsene
Venuslippen (Prader 4 und 5).
2. Unkompliziertes AGS (ohne Salzverlust): Leichtere Form
mit weniger sog. „Virilisierung“. Nur das Glucorticoid wird nicht gebildet und
muß substituiert werden.
Genetisch männliche AGS-Geborene mit ebenfalls erhöhter
Androgenwirkungen gelten als gut entwickelt und nicht operationsbedürftig. Es
werden Cortison und bei Salzverlust Mineralkortikoide substituiert, und sie
tragen ein erhöhtes Risiko, an Hodenkrebs zu erkranken.
Die Geschlechtszugehörigkeit steht medizinisch zu keinem
Zeitpunkt in Frage, da man sich nur an der chromosomalen Struktur orientiert.
Die „Behandlung“ von AGS bei dem weiblichen Geschlecht
Zugewiesenen:
Die Diagnose erfolgt in der Regel gleich nach der Geburt,
da ein intersexuelles Genital ausgebildet ist, das Kind also
optisch nicht sofort von einem Jungen zu unterscheiden ist, der Mutter aber
aufgrund von einer Fruchtwasseruntersuchung mitgeteilt wurde, daß das Baby
weiblichen Geschlechts sei,
oder
das Neugeborene erbricht ständig, so daß AGS mit Salzverlust
vorliegen könnte
In diesen Fällen wird eine Röntgenuntersuchung zur
Feststellung der inneren Genitalorgane vorgenommen.
Nach Diagnosestellung wird (lebenslang) mit Cortison
behandelt, um die Androgenwirkung herabzusetzen, Minderwuchs zu verhindern oder
den manchmal in diesem Zusammenhang auftretenden Salzverlust auszugleichen.
Obwohl eine Cortisonsubstitution keine Nebenwirkungen haben sollte, ist die
Einstellung oft nicht optimal, und es muß mit den bekannten Nebenwirkungen (Cushing-Syndrom,
Depressionen, Osteosporose) gerechnet werden.
Ab einer Virilisierung nach ‚Prader 2′ wird die Klitoris
reduziert, je nach Ausprägung auch die Harnröhre verlegt sowie eine Neovagina
konstruiert (meist aus Darmgewebe).
Das Setzen einer Neovagina wird meist damit begründet, daß
ein Abfluß für Menstruationsblut geschaffen werden muß, da durch die
Cortisongaben die Östrogensynthese nicht mehr gedrosselt ist.
Ärztliche Versicherungen an Eltern, das Kind werde sich zu
einem ‚normalen‘ Mädchen entwickeln, basieren eher auf heterosexistischem
Wunschdenken als auf empirischen Belegen, denn mindestens 60% aller AGS-Frauen
sind lesbisch, weitere 20% bisexuell. Schwangerschaften sind äußerst
problematisch. Bei Salzverlust wird frau schwer schwanger, kann die
Schwangerschaft dann aber – vermutlich wegen der peniblen Medikamentierung –
besser halten.
Operationen
Es erfolgen häufig mindestens zwei Operationen unter
Vollnarkose.
Die erste dient einer Aufhebung der diagnostizierten
Intersexualität. Dabei wird der nach außen hin sichtbare Bereich der Klitoris
reduziert, bis 1982 bedeutete dies die Amputation derselben. Obwohl von einer
Klitorisschaftresektion bei gleichzeitigem Erhalt der Glans und dem
dazugehörigen Nervenbündel erstmals 1961 berichtet wurde (Altwein, 1989),
wurden noch 20 Jahre später Amputationen vorgenommen.
Seit etwa 1980 werden diverse andere Operationstechniken
angewandt: So wird die Klitoris z.B. mit der sog. „Zieharmonikatechnik“
„verkürzt“. Dies bedeutet die Entfernung der Schwellkörper und Falten der
übrigen Haut, so daß der optische Eindruck entsteht, eine Klitoris sei noch
vorhanden. Oder die Klitoris wird „gerafft“ und nach innen, das heißt unter die
Venuslippen verlegt. Oder es wird versucht, die Glans zu erhalten, oder „nur“
die Klitorisvorhaut entfernt oder oder…
Diese Operation wird im Alter zwischen 6 und 36 Monaten
durchgeführt, also so früh wie möglich, da die Ärzte der Meinung sind, daß das
Mädchen dann nichts davon mitbekommt. Als Grund für die Klitoris‘reduktion‘
wird deren Größe angegeben; deren ‚penisähnliche Erscheinung‘, für die ’sich
das Mädchen später schämen werde.‘
Unter männlichen Kollegen ist unumstritten, daß eine
störungsfreie geschlechtsspezifische Erziehung nur möglich ist, wenn eine
eindeutige Geschlechtsidentifikation frühestmöglich gegeben ist (nach Hecker,
1982). Mag man als Kritikerin dieses Argument akzeptieren oder nicht, so steht
doch fest, daß Klitorisreduktionen allein kosmetische Bedürfnisse befriedigen
sollen, ansonsten jedoch eher dysfunktional sind, da die Empfindungsfähigkeit
drastisch reduziert wird.
Wesentliche Anforderungen an ein „gutes kosmetisches
Ergebnis“ ist, daß die Klitoris klein ist und normgerechte Proportionen des
Harnleiter- und Vaginalausganges gewährleistet sind.
In der zweiten Operation wird die Kohabitationsunfähigkeit
aufgehoben und eine „Neovagina“ gesetzt, indem der durch Venuslippen verdeckte
Vaginaleingang offengelegt und mit einer Vaginaleingangs“plastik“ „verstärkt“
wird. Die Venuslippen werden hierfür zuvor durchtrennt. Das verwendete Material
bei dieser „Plastik“ ist häufig ein Stück Haut aus dem Darmgewebe. Diese Operation
erfolgt z.T. auch heute noch im Alter zwischen 2 – 5 Jahren. Mittlerweile
favourisieren Chrirgen zunehmend das ‚Setzen‘ einer sogenannten Neovagina zum
Zeitpunkt des erwarteten Wunsches nach Geschlechtsverkehr ab etwa 11 (!)
Jahren. Bei einer Vaginalopertion in der Pubertät wird entweder nach Abheilung
sofort zum Geschlechtsverkehr geraten oder ein Penisersatz (Scheidenprothese)
verschrieben, der über Nacht zu tragen ist.
Bougierungen
Unter „bougieren“ wird die künstliche Erweiterung einer
Körperöffnung, oftmals um das Verschließen einer Öffnung z.B. durch Narben zu
verhindern.
Sofern eine Vaginalöffnung in Kindesalter erstellt wurde,
folgen jahrelange sogenannte Bougierungen, d.h. Dehnung der Vagina, etwa alle
3-12 Monate in ambulanter Behandlung bis etwa zum 15. Lebensjahr, meist unter
örtlicher Betäubung, manchmal angeblich auch ohne. Bougiert wird mit
‚Hegarstiften‘, d.h. mit Metallstäben (benannt nach dessen Erfinder) und einem
vorgegebenen Durchmesser in mm bis etwa ‚Hegar 24′.
Bei den Vaginalbougierungen, die eine der AutorInnen
erlebte, begann mann im Alter von ca. 4 Jahren mit „Hegar 10“ und beendete
diese im Alter von ca. 14 Jahren mit „Hegar 24“, da zu diesem Zeitpunkt den
Ärzten die Vaginalöffnung groß genug erschien, so daß kein weiteres Kohabitionshindernis
bestehe. Eine Nachoperation erfolgte jedoch im Alter von 16 Jahren. Die
Bougierungen wurden in 1/2 bis 1-jährigen Abständen unter Vollnakose
durchgeführt. Es wird berichtet, daß Ärzte die Mütter dazu anhalten, zu Hause
ihre Kinder selbst zu bougieren.
Weitere Behandlung
Es finden zahlreiche gynäkologische Untersuchungen zu diesem
Feminisierungsprozeß statt, denn der Hormonhaushalt und das
Körperlängenwachstum sollen kontrolliert werden, die Größe der Vagina wird
durch Fingerpenetrationen kontrolliert. Unwahrscheinlich ist jedoch, daß diese
in Abständen von einigen Wochen wächst.
Insgesamt finden bis zur Volljährigkeit oder dem Abbruch der
Behandlung mit Eintritt der Pubertät, was häufiger vorkommt, oftmals etwa 500
gynäkologische und endokrinologische Untersuchungen statt.
Erstellung von Bildmaterial
Ferner wird Bildmaterial angefertigt: Nahaufnahmen der
Genitalien gehören hier ebenso zum Standard wir Ganzkörperablichtungen.
Aufnahmen werden ohne Genehmigung in medizinischer Fachliteratur wiedergegeben.
Neben Röntgenaufnahmen zur Größenfeststellung der Organe
werden vor allem nach den Operationen Genitalnahaufnahmen zur optischen
Dokumentation des Wachstums sowie zur bildlichen Dokumentation des
Operationsverlaufes (genitale Optik vor und nach der Operation) angefertigt.
Auch noch im pubertierenden Alter werden Ganzkörperaufnahmen, nackt, vor einer
Rasterwand in Vorder- und Seitenprofil erstellt.
Da ebenso Zeichnungen der Aussagekraft genügen würden,
stellt sich die Frage nach der Motivation, Bildmaterial anfertigen zu lassen.
Es sind Bilder, die im nicht-klinischem Kontext von pornographischem Material
nicht oder kaum zu unterscheiden sind.
Die Qualität der Operationen
Es wird behauptet, daß bei einer Reduktion die nervale und
funktionale Integrität der Klitoris gewährleistet bleibt.
Dies ist zum einen technisch nicht machbar, denn bei der
Schwellkörperentfernung, der Absenkung der Klitoris, dem Vernähen der inneren
Schamlippen, sofern vorhanden, und gegebenenfalls Verlegung der Harnröhre, wenn
diese sehr nahe an der Klitorisunterseite mündet, kommt es zu schwerwiegenden
Nervenverletzungen. Über die verbliebenen Klitorisreste wird die Haut meist so
eng gespannt, daß eine Erektion im Erwachsenenalter schmerzhaft ist. Zudem
treten Schmerzen durch nicht-dehnbare Vernarbungen auf.
Zum anderen stellt sich die Frage, wie diese Integrität
erfaßt werden soll. Man ist auf die Aussagen der Operierten angewiesen, und es
ist schwierig, hierzu korrekte Angaben zu erhalten. Wenn keine oder nur
eingeschränkte Empfindungen vorhanden sind, wird dies wohl kaum gegenüber
derjenigen Person oder Institution angeführt werden, die eben diese
Empfindungseinschränkung hervorgerufen hat.
Bleiben nur noch Spannungsmessungen an den Nerven mittels
Stromimpulsen (beschrieben in Altwein, 1989) oder Masturbation am verstümmelten
Organ durch den Arzt (nur vermutet, nicht dokumentiert).
Wir wissen, daß klitorale Operationen, gleich welcher Art,
zu massiven Empfindungseinschränungen bis hin zur Empfindungsunfähigkeit
führen.
Häufig finden vaginale Nachoperationen statt, da nach den
Bougierungen unter Umständen nicht einmal ein Tampon eingeführt werden kann
(nach Aussage einer Verstümmelten). Mit Ankündigungen wie „Hier werden so große
Scheiden gebaut, so große gibt’s normalerweise gar nicht!“ oder „Wir machen
Ihnen eine Scheide so groß Sie wollen!“ (O-Ton W. Ch. Hecker) wird geworben und
gerne nachoperiert.
Notwendigkeit der Operationen
Dringend geboten sind ärztliche Interventionen
ausschließlich bei akuter Lebensgefahr wie durch den Salzverlust bei manchen
Formen von AGS oder durch gonadale Tumore bei manchen Formen von
Gonadendysgenesie (Fehlen funktionstüchtiger Keimzellen). Die Mehrzahl der
Eingriffe hat eher ‚kosmetischen‘ Charakter, um eine auffällige Morphologie
unauffällig zu machen.
In solchen Fällen spricht man oft von intersexuellen
Genitalien und legitimiert mit dieser pathologisierenden Kategorie chirurgische
Eingriffe. Diese Begriffsprägung kritisieren wir jedoch, da auch Personen mit
‚echter Intersexualität‘, also Varianten der gonadalen Ausdifferenzierung,
unauffällige äußere Aspekte haben können (Bei Turner und Noonan etwa eindeutig
weiblich), während ‚Pseudo-Intersexen‘ oft äußerlich auffälliger sind (PAIS,
manche AGS-Formen).
Die Behandlungen können ohne Aufmerksamkeit der
Öffentlichkeit durchgeführt werden, da die operativen Komponenten in
Fachbüchern oft fehlen und die Operationen von leitenden Ärzten in klinischen
Fachbereichen durchgeführt werden. Es fehlt an adäquater inhaltlicher
Aufklärung der Betroffenen durch die Ärzte, die jeweilige ‚Störung‘ wird meist
extrem pathologisiert. Auf Nachfragen reagiert die Ärzteschaft meist sehr
abwehrend. Gleichzeitig fehlen Angebote zur psychologischen Unterstützung.
Zudem existieren – bisher – kaum Kontakte zwischen erwachsenen Betroffenen,
vermutlich weil aus Scham und Angst nicht über das Erlebte gesprochen wird.
„Intersexualität“: Norm und Variation
In der geltenden Gesellschaftsform ist das männliche
Geschlecht die positiv definierte Kategorie, während das weibliche Geschlecht
die per Ausschlußverfahren negativ definierte Restkategorie darstellt.
Intersexualität hingegen stellt den „Kathastrophenfall“ dar. Sie ist eine
weitere NEGATIVE, d.h. per Ausschlußverfahren definierte RESTKATEGORIE für
alles, was außerhalb der Normsetzung in einer Ideologie der
Zweigeschlechtlichkeit übrigbleibt. Da „Geschlecht“ ein soziales Konstrukt ist,
ist auch die Einstufung ‚intersexuell‘ von sozialen Faktoren abhängig
(stellvertretend Kessler/McKenna 1978). Die Pathologisierung von Varianten geschlechtlicher
Ausdifferenzierung ist also keine „naturgesetzliche Notwendigkeit“, wenn dies
auch viele Vertreter eines biologistischen Ansatzes anders sehen.
Dringend geboten sind ärztliche Interventionen
ausschließlich bei akuter Lebensgefahr wie durch den Salzverlust bei manchen
Formen von AGS oder durch gonadale Tumore bei manchen Formen von
Gonadendysgenese . Die Mehrzahl der Eingriffe hat jedoch eher „kosmetischen“
Charakter, insofern eine auffällige Morphologie unauffällig gemacht werden
soll. Früher ging man davon aus, daß ein
zeugungsunfähiger Mann es im Leben
immer noch leichter hat als eine gebärunfähige Frau. Infolgedessen wurden
Vaginas zugenäht und zum Beispiel Menschen mit AGS als Männer definiert und
behandelt. Heute hält man „Korrekturen“ in weibliche Richtungen generell für
besser „gelungen“. Es wird davon ausgegangen wird, daß eine Frau mit
reduzierter Genitalfunktion es im Leben leichter hat als ein Mann, der keinen
„normalen“ Sex leben kann. Also werden 75-80% der Intersexuellen als Mädchen definiert.
Bei dieser Betrachtungsweise gilt nur die Vagina als Pendant zum Penis, weil
diese als ‚relevantes‘ Körperteil für heterosexuellen Penetrationssex angesehen
wird. Dieses heterosexistische und patriarchale Analogiemodell hält sich mit
Hartnäckigkeit unter genitalverstümmelnden Chirurgen. Das
entwicklungsgeschlechtliche Pendant zum Penis ist jedoch die Klitoris, während
beim Fötus das Müller’sche Gangsystem, aus dem sich die Vagina entwickelt, bei
männlicher Ausdifferenzierung degeneriert, das heißt, Männer können kein
Pendant zur Vagina haben.
Ärzte achten oft nur auf eine „kohabitationsfähige“ Vagina.
Auf eine annähernd ästhetische Gestaltung der Vulva legen sie wenig Wert legen.
Insgesamt gilt das dann als „guter Kompromiß“ – für sie. Ob das die Betroffenen
auch so sehen, zumal diese nicht einmal an der „Kompromißfindung“ beteiligt
wurden, interessiert offensichtlich nicht.
Um eine „Kompromißfindung“ geht es auch seltenst einmal bei
einer ärztlichen „Aufklärung“ der Eltern, hier wird eher überredet. Meist geht
es um „die Gesellschaft“ im Allgemeinen und im besonderen um die
Unannehmlichkeiten, die den Eltern könnten, wenn beispielsweise andere beim
Windelwechsel sehen könnten, „was für ein“ Kind sie haben… Es wird dann allen
Ernstes empfohlen, daß nach einer Korrektur die Mutter ihre Freundinnen die
Genitalien ihres Kindes sehen läßt, um Diskussionen ein für allemal zu beenden.
Wir fragen uns, welche Mutter eines „normalen“ Kindes es nötig hat, auf solch
drastische Weise die „Normalität“ ihres Mädchens unter Beweis zu stellen und
sind der Ansicht, daß sie erst durch solch übertrieben-demonstratives Verhalten
von den Eltern in ihrer sozialen Umgebung irreparabel diskreditiert wird.
Psychosexuelle Auswirkungen
Es ist schwer, die psychologischen Auswirkungen der
Behandlung zu benennen, da dies maßgeblich davon abhängt, welche Bereiche die
Betroffenen bereits selbst reflektieren konnten. Entsprechende Auswertungen von
kritischen Fachfrauen fehlen.
Die psychischen Auswirkungen der Genitalverstümmelung können
tief im Unterbewußtsein der Betroffenen verankert sein und verschiedene
Verhaltens“störungen“ (wir nennen sie Antworten und Reaktionen) hervorrufen.
Die Betroffenen reagieren mit Gefühlen der
Unvollständigkeit, Angst, chronischer Gereiztheit, sexuellem Desinteresse und
Psychosen. Schwere Depressionen sind sehr häufig, die Selbstmordrate ist hoch.
Der Vertrauensverlust gegenüber dem engsten Umfeld ist eine weitere Folge.
Nicht selten wird auch eine Revision der geschlechtlichen
Zuweisungsentscheidung verlangt, wobei das medizinische Establishment gerne
vorschnell die Betroffenen zu Transsexuellen erklärt, anstatt ihren Status als
falsch behandelte Iintersexuelle anzuerkennen.
Als Ursache der Traumata sind in jedem Fall medizinische
Eingriffe (OP’s, Bougierungen, sonstige Nachuntersuchungen) eindeutig
auszumachen. Nicht zu unterschätzen ist vor allem die Rolle von
„Nachversorgungen“, die die primäre traumatische Erfahrung verstärken. Alleine
aus diesem Grund ist von OP’s in frühkindlichem Alter dringendst abzuraten, da
sich Nachbehandlungen dann durch die gesamte Kindheit und das Jugendalter
hindurchziehen.
Unmittelbare Auswirkungen auf Kinder werden meist
ausgeblendet oder billigend als das „kleinere Übel“ in Kauf genommen und sind
kaum dokumentiert. Wir wissen jedoch aus eigenen Recherchen, daß Reaktionen bis
zum vorübergehendem totalen Sprachverlust und gravierenden Störungen der weiteren
kognitiven Entwicklung gehen kann.
Daß sich die Betroffene bei den Untersuchungen schämt, ist
selbstredend. Viel schlimmer ist jedoch, daß sie sich vor ihren eigenen
Genitalien zu ekeln lernt und bei der permanenten Begutachtung von außen,
beginnend bereits im Kleinstkindalter, nicht in der Lage ist, ein eigenes Ich,
eine Ich-Identifikation aufzubauen und dahingehende Versuche ständig im Keim
zerstört werden.
Doch selbst wenn dem Kind durch die Operation während der
Kinder- und Jugendjahre die psychosoziale Belastung erspart bleiben würde, so
sind die Operationen irreparabel.
Da nach herrschenden Maßstäben ein Kriterium für eine
„gelungene“ Korrektur auch die heterosexuelle Orientierung „des Patienten“ ist,
müßte alleine aus diesem Grunde in der Mehrzahl der Fälle „Scheitern“
konstatiert werden, denn eine deutliche Mehrheit von Intersex-Überlebenden ist
lesbisch, bisexuell oder schwul.
Psychosoziale Probleme können niemals
chirurgisch/endokrinologisch gelöst werden. Stattdessen muß eine fundierte
psychologische Betreuung der ganzen Familie stattfinden. Nur so kann
sichergestellt werden, daß sich ein Kind selbst für verschiedene Alternativen
entscheiden kann. Bisher werden Kinder in sehr frühem Alter bei gleichzeitigem
Verschweigen ihres ursprünglichen Geschlechtes korrigiert, um eine vorzeitige
Bewußtwerdung als Intersexuelle zu verhindern. Doch dies ist insofern absurd,
da das Kind durch eben diese medizinischen Mißhandlungen den Eindruck bekommt,
es sei zwar ein Junge (oder Mädchen), aber als solches/r abnormal.
Wir gehen davon aus
daß alle Ereignisse aufgenommen werden, demnach auch die
unter Narkose und im Kleistkindalter
daß die Operation bzw. Bougierung, in welchem Kontext auch
immer, doch den ersten sexuellen Kontakt darstellt
Zusammenfassende Bewertung
Genitalverstümmelung an Menschen ist in jedem Kontext die
physische Umsetzung des patriarchalen heterosexistischen Gedankengutes mit dem
Ziel der psychischen Unterwerfung und Vernichtung.
Sie zeugt in den hier geschilderten Fällen von einer
frauenverachtenden Einstellung und von ausgeprägtem Sadismus. Um die insgesamt
ausgelebte Brutalität der beteiligten Ärzte an den betroffenen Kindern erklären
zu können, kann ein pädophiles Anliegen vermutet werden.
Wie sonst ist es zu erklären, daß wider besseren Wissens
einem Mädchen die Klitoris abgetrennt wird, sie auf Lebzeit verstümmelt wird,
daß ein kleines Kind immer wieder und ohne neue Veranlassung mit Fingern
penetriert wird, bis es blutet, daß ein Mädchen als Kind vergewaltigt wird, um
dann mit 14 Jahren „gebrauchsfertig“ zu sein für künftige Penetrationen, daß
pornographisches Bildmaterial anzufertigt wird und dann nach all dem
Dankbarkeit erwartet wird für die „wichtige Lebensbegleitung zu einer erfüllten
Geschlechtsidentität“?
Mit welcher Selbstverständlichkeit wird davon ausgegangen,
daß eine heterosexuelle Lebensweise, ausgelebt durch die Penetration des
Mannes, die einzig wünschenswerte sei!
Faschismus
„Der moderne Genozid verfolgt ein höheres Ziel. Die
Beseitigung des Gegners ist ein Mittel zum Zweck, eine Notwendigkeit, die sich
aus der übergeordneten Zielsetzung ergibt. Dieses Ziel ist die Vision einer
besseren, von Grund auf gewandelten Gesellschaft. Der moderne Genozid ist ein
Element des ‘Social Engeneering’, mit dem eine soziale Ordnung realisiert
werden soll, die dem Entwurf einer perfekten Gesellschaft entspricht … Das ist
die Vision des Gärtners, nun allerdings über die ganze Welt gehegt … Dieser
Gärtner haßt das Unkraut, das Häßliche inmitten des Schönen, die Unordnung
inmitten der Ordnung … Nicht als solches muß das Unkraut ausgerottet werden,
sondern weil es die schöne Ordnung des Gartens verhindert […] Alle
Vorstellungen von einer Gesellschaft als Garten definieren bestimmte soziale
Gruppen als Unkraut: Unkraut muß ausgesondert, gebändigt, an der Ausbreitung
gehindert werden, von der Gesellschaft ferngehalten und wenn all dies nichts
nützt, vernichtet werden.“ (Baumann (1992): Dialektik der Ordnung. Die Moderne
und der Holocaust, Hamburg)
Betroffene erleben Bougierungen und gynäkologische Untersuchungen
als Vergewaltigungen, die Behandlungsverläufe insgesamt als Folter.
Der gesamte Behandlungsablauf stellt schwerste
Köperverletzung sowie eine gravierende Verletzung von Frauen- und
Menschenrechten dar.
Wer wir sind und was wir wollen
Wir stehen im Kontakt mit anderen Betroffenen sowie einer
internationalen Vernetzung Intersexueller. Dennoch ist die Kontaktierung
weiterer gynäkologisch Geschädigter ein sehr langwieriger Prozeß. Daher suchen
wir primär weitere Betroffene zum Erfahrungsaustausch, aktuell jedoch auch
InteressentInnen, die in ihrem jeweiligen Tätigkeitsbereich diesen
Themenkomplex weiter verfolgen wollen.
Wir wollen neben diesem Kontaktnetz mit Lobbyistinnen u.a.
Öffentlichkeitsarbeit durch Herausgabe von Broschüren und
Vorträgen leisten, die eine öffentliche Diskussion um die Intersexualität und
Genitalverstümmelung anregen sollen,
eine unabhängige Beratungsstelle gründen, um eine alternative, psychologische und gynäkologische
Beratungsmöglichkeit für Eltern zu bieten, Genitalverstümmelungen mit den dazugehörigen gynäkologischen
Untersuchungen Minderjähriger und Bougierungen durch Öffentlichkeitsarbeit,
Beratung und Auflärung zu stoppen und Prozeßhilfen bei Schadensersatzforderungen für Betroffene
bereitzustellen.
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