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und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2016
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diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt
vor, einer Minderheit anzugehören!
Hey Du hast es und brauchst es,
deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
Ich habe Ihn, Du auch?
Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache
Ihn Dir den Organspende Ausweis!
Hey you have it and need it, so donating blood,
because it is missing in the world!
I
had him, you also? Organ donation can help others to life, be proud of your self
doing Him Get donor card!
What is gender identity? // Was ist Geschlechtsidentität?
Ich darf gleich
vorwegnehmen, dass Geschlechtsidentität ein äußerst dubioses und zugleich
typisch menschliches Phänomen ist.
Tiere und Pflanzen kennen etwa keine Geschlechtsidentität,
da dies einen reflektorischen Prozess voraussetzen würde.
Semantisch erkennen wir Identitätsbildungen an der Aussage
"Ich bin X", wobei "Ich" für meist nicht ausreichend
spezifizierte Aspekte von Menschen steht. Von Geschlechtsidentität spricht man
i.d.R dann, wenn dieses "Ich" auf ein Geschlecht reduziert wird, also
etwa
"Ich bin X" | X ∈ {♂, ♀}
Allerdings ist die
Anzahl der Geschlechtsidentitäten nach wie vor unbekannt.
Ausgehend von einem biologischen Standpunkt gibt es
zumindest mehr als zwei, da es mehr als zwei natürliche Geschlechter gibt.
Selbst wenn man fünf Geschlechter unterstellt, würde eines
davon noch "alle anderen" umfassen müssen.
Darüber hinaus gibt es noch die gottgegebenen Geschlechter:
Die Habsburger, Karolinger, Wittelsbacher oder wie auch immer die
Adelsgeschlechter heißen mögen.
Soziologisch betrachtet kann die Anzahl der Geschlecht
Identitäten nur mit n spezifiziert werden. Denn schließlich weicht das, was etwa
für die Geschlechtsidentität von Frauen in Deutschland fundamental ist,
signifikant von den Identitäten von Frauen in Anatolien oder China ab. Ja,
allein ob vergleichbare Frauen eines Kulturkreises "eine"
Geschlechtsidentität haben, erscheint fraglich. Ein korrektes Verständnis von
Geschlechtsidentitäten muss daher auf der Zuweisung basieren, wobei Ω für eine
nicht näher spezifizierte Menge von Geschlechtern steht, für die zunächst -
ohne nähere Erläuterung und Beweis - lediglich Abzählbarkeit unterstellt werden
soll.
Bemerkenswert ist,
dass selbst Menschen, die strikt nicht als Männer oder Frauen bezeichnet werden
können, also Intersexuelle, meist eine starke Tendenz entwickeln, sich mit
einem der beiden dominanten Geschlechter zu identifizieren und Abweichungen zu
verleugnen.
Dies resultiert einerseits daraus, dass
Geschlechtskonformität einen Statuswert darstellt und Geschlechtsdefizite -
also jede Abweichung vom Idealtypus - peinlich verschweigen werden.
Andererseits können Individuen, die keinem der beiden dominanten Geschlechter
entsprechen, sprachlich nicht adäquat erfasst werden womit sie immer auf ein
"er" oder "sie" reduziert werden müssen.
Eine elementare Erfahrung von Geschlechtswechslern ist, dass sie ihr
Geschlecht nicht selbst ändern können, da es ihnen von der Gesellschaft
zugewiesen wird: Niemand ‚hat' sein Geschlecht.
Geschlecht entsteht interaktiv durch kontinuierliches
Verhalten. Und ebenso verändert und festigt sich die Geschlechtsidentität.
Identitäten sind verletzlich!
Wer hat nicht schon einmal darunter gelitten als kein
"richtiger Mann" bzw. keine "richtige Frau" bezeichnet
worden zu sein? Besonders schmerzhaft ist es, wenn das eigene Geschlecht
überhaupt nicht anerkannt wird, indem man etwa durch falsche Personalpronomen
(er/sie) oder durch Vornamen des anderen Geschlechts adressiert wird.
Insofern stellt sich die Frage:
Ist die Geschlechtsidentität
menschenrechtlich schützenswert?
Die Antwort ist ambivalent.
Einen Schutz gab es
zunächst nur bei Diskriminierung aufgrund der Zugehörigkeit zu einem
Geschlecht. Die europäische Rechtskultur kennt allerdings nur zwei Geschlechter
an womit per se - und auch durch die Antidiskriminierungsrichtlinie - Personen
anderer Geschlechter diskriminiert werden.
Der Schutz der Geschlechtsidentität wurde erstmals im
Kontext der Transsexualität relevant.
Das Europäische Parlament verabschiedete schon 1989 eine
Resolution zur Diskriminierung gegen Transsexuelle, der Europarat
veröffentlichte im selben Jahr "Empfehlungen zur Lage von
Transsexuellen". Relevanter ist die EU-Richtlinie zur "Verwirklichung
des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und
Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen" (2006), die - wie in der Präambel
klar gestellt wird - auch uneingeschränkt vor Diskriminierung aufgrund einer
"Geschlechtsumwandlung" schützt.
Ein Diskriminierungsschutz für
Transsexuelle ist mittlerweile in 13 EU-Staaten als Diskriminierung aufgrund
von Geschlechtszugehörigkeit verankert.
In zwei Staaten wird das Thema als Form der Diskriminierung
aufgrund der sexuellen Orientierung behandelt. In 11 EU-Staaten gibt es keinen
Diskriminierungsschutz für Transgender-Personen.
Diese Gesetze beziehen sich aber nur auf eklatante Fälle der
Diskriminierung, wie etwa Motivkündigungen im Zuge eines Geschlechtswechsels.
Sie bieten an sich aber keinen Schutz der Identität.
Zu dieser Frage hat die Europäische Kommission für
Menschenrechte 1994 ein richtungsweisendes Urteil gefällt. Im Fall Burghartz
gegen die Schweiz, bei der es um die Änderung des Familiennamens eines
verheirateten Mannes ging, resümierte sie:
... das Recht auf Schutz des Privatlebens, wie
es in Art. 8 §1 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
verankert ist, sichert einen Raum, innerhalb dessen jeder der Entwicklung und
Erfüllung seiner Persönlichkeit frei nachgehen kann. Das Recht zur Entwicklung
seiner Persönlichkeit umfasst notwendigerweise das Recht auf Identität und
folglich, auf Namen.
De facto gehört das Recht auf Identität und Namen heute aber
noch ins Reich der Utopie.
So musste der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
noch 2002 von Großbritannien einmahnen, für Transsexuelle die Änderung des
Geschlechtseintrags in Ausweisen zu ermöglichen.
Eine offizielle Änderung des Vornamens in einen des anderen
Geschlechts ist außerhalb des anglikanischen Rechtsraums fast überall
untersagt. Wer dies möchte muss zuerst eine Änderung des staatlich verankerten
Geschlechtseintrags vornehmen. Doch dies ist eine äußerst aufwendige
Angelegenheit.
Die staatliche
Anerkennung der Geschlechtsidentität
Die staatliche Anerkennung des Geschlechts wird transidenten
Personen in der Regel erst gewährt, wenn sie sich einem medizinisch überwachten
Prozess der Geschlechtsangleichung unterzogen haben genitalanpassende
Operationen vorgenommen wurden dauerhafte Unfruchtbarkeit vorliegt (der
eugenische Sterilisationszwang) und eine Hormonbehandlung vorgenommen wurde.
Das
waren die Vorgaben und Gott sei Dank hat sich dieses nun stark Verändert!
All diese Eingriffe sind notwendig, damit Geschlechts
Migrantinnen ihr Ursprungsgeschlecht und ihre Transsexualität nicht immer
wieder durch staatliche Ausweise öffentlich bloßstellen müssen.
Der Operationszwang galt überall in Europa - nein er galt
überall. Inzwischen ist ein deutliches Abkehren von dieser klassischen
Transsexuellen-Politik zu beobachten: Sehen wir vor und ins besondere Malta,
Norwegen, Dänemark, Spanien auch Deutschland ist auf dem Weg große und sehr
bedeutende Verbesserungen, da das TSG Transsexuellen Gesetz in vielen Punkten Verfassungswidrig
erscheint und von den Richtern so erkannt wurde!
Ein neues TSG gibt es zum Bedauern bis heute nicht, die Aussage
der Politik, es steht nicht im Koalition- Vertrag , mit anderen Worten
Transgender ist eine Minderheit, daher kann diese auf unsere Gunst beruhigt
warten, was wollen Sie denn machen?
Unglaublich viele SHG „ Selbsthilfe-Gruppen, Vereine und
Menschenrechts Aktivisten darunter auch http://trans-weib.blogspot.de/
prangern dieses immer und immer wieder und erneut an!
Man könnte die Lust daran verlieren, wo möglich ist es das
was Politik erhofft, doch http://trans-weib.blogspot.de/
bleibt ist und wird Standhaft die Forderungen reklamieren!
In Ungarn müssen Transsexuelle nur eine psychologisch /
psychiatrische Bestätigung vorweisen. Dann werden Geschlechtseintag und Vorname
geändert. Wir wissen, dass diese Regel zumindest seit 2002, vermutlich aber
schon früher praktiziert wurde. Die Verwaltung des postkommunistischen Ungarns
war nicht so schäbig, den Betroffenen zwischen die Beine schauen zu
wollen.
In Finnland wurde der Operationszwang 2002 abgeschafft.
Neben einer psychologischen Abklärung wird eine Hormontherapie von mindestens
einem halben Jahr verlangt.
Geschlechtsumwandlung in Finnland 1970 - 2002 - eine
historische und empirische Untersuchung der Geschlechtsumwandlung gemäß den
Bestimmungen des Gesetzes über die Kastration bis zum Inkrafttreten des
Gesetzes über die Geschlechter Bestätigung der Transsexuelle Personen. Die
Entwicklung der finnischen Behandlungsprogramme und Rückstellungen für
Rechtsgeschlechtsumwandlung 1970 - 1992 wurde untersucht, und 44 männlichen zu
weiblichen und 44 weiblichen und männlichen Transsexuellen einen Fragebogen
ihre Erfahrungen mit der Beurteilung und Behandlung untersuchen besonderes
Augenmerk auf ihre Wahrnehmung der zahl Einstellungen des Gender-Team und ihre
eigenen Compliance oder die Nichteinhaltung der Behandlungsprogramm. Alle
Patienten gewünscht dauerhaft als Mitglied des gewünschten Geschlechts zu leben
und sowohl Chirurgie und hormonelle Behandlung.
Männlichen zu weiblichen
Transsexuellen betonte die Bedeutung der chirurgischen Geschlechtsumwandlung,
weiblichen und männlichen Transsexuellen die Bedeutung der Rechtsgeschlechtsumwandlung.
Die Veränderungen im Angebot der klinischen Behandlung und rechtlichen
Geschlechtsumwandlung und die Phänomenologie den Wünschen der Patienten zeigten
eine erhebliche gegenseitige Wirkung. Die meisten Veränderungen in der
Behandlungsprogramm wurden trotz des Widerstandes der gender Teams von den
Patienten eingeleitet. Die Behandlung Angebot war nicht vollständig in Einklang
mit den internationalen Standards der Pflege. Die Behandlung verbessert die
berufliche Funktion und sozialen und psychischen Anpassung der Patienten
erheblich. Eine beträchtliche Anzahl von Patienten nicht im Einklang mit dem
Programm der Behandlung, sondern absichtlich gefälscht ihre Geschichte und
suchte Hormon und chirurgische Behandlung ohne die Empfehlung des Psychiaters.
Ihre Nichteinhaltung erschien nicht das Ergebnis einer engen Kontakt mit der
Transgender Peer Group zu sein. Die Behandlungsergebnisse der konformen und
nicht konformen Patienten war ebenso günstig, aber die Dauer der Behandlung der
nachgiebigen diejenigen länger war. In Anbetracht dieser Ergebnisse eine
Überprüfung der Rolle des Gender-Team benötigt.
Rechtslage in Europa
Unabhängig von den Entscheidungen auf nationaler Ebene
entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Jahr 2002
zugunsten eines britischen Klägers, dass aus Art. 8 der Konvention zum Schutze
der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) die Pflicht eines Staates folgt,
einen transsexuellen Menschen nach erfolgter geschlechtsangleichender Operation
auch rechtlich als dem neuen Geschlecht zugehörig anzuerkennen.
Der EGMR entschied auch, dass der Staat seine Pflichten aus
Art. 12 EMRK verletzt, wenn er transsexuelle Menschen nach operativer
Geschlechtsanpassung daran hindert, eine Ehe mit einem Partner des (nunmehr)
anderen Geschlechts einzugehen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied bereits in den
1990er Jahren, dass es gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung von Frauen und
Männern verstößt, wenn ein transsexueller Mensch wegen einer beabsichtigten
oder durchgeführten Geschlechtsangleichung gekündigt wird.
Ein Mitgliedstaat der Gemeinschaft verletzt den in Art. 141
des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) niedergelegten
Gleichbehandlungsgrundsatz von Mann und Frau, wenn er es einem operierten
transsexuellen Menschen unmöglich macht, eine Ehe mit einer Person anderen
Geschlechts einzugehen.
Schließlich gewährleistet der Grundsatz der Gleichbehandlung
von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit, dass eine
transsexuelle Frau bezüglich des Renteneintrittsalters gleich zu behandeln ist,
wie Frauen, deren Geschlechtszugehörigkeit nicht das Ergebnis einer operativen
Geschlechtsangleichung ist.
Mit dem Gender Recognition Act von 2004 hat man in Großbritannien
diese Vorgaben umgesetzt.
Auch in anderen europäischen Ländern gibt es die Möglichkeit
zur rechtlichen Anerkennung Transsexueller in ihrem empfundenen Geschlecht.
Manche Länder verlangen dafür eine geschlechtsangleichende Operation (so
Frankreich und die Türkei), andere zumindest eine optische Angleichung durch
eine Hormontherapie bzw. die Fortpflanzungsunfähigkeit (Belgien, Italien,
Niederlande, Finnland, Polen, Schweden). Österreich, Spanien und Großbritannien
verlangen keines von beidem, Deutschland hat große Reformen in diesem Bezug. Diesen Ländern gemeinsam ist dagegen eine
Entscheidung auf der Basis von ärztlichen Gutachten.
Dänemark (2014),
Malta (2015) und Irland (7/2015) haben ein Antragsverfahren ohne psychologische
Begutachtung für die rechtliche Anerkennung der geschlechtlichen Identität
eingeführt (Personenstands- und Namensänderung). In Norwegen und Schweden gibt
es laufende Gesetzgebungsverfahren, die auf die Abschaffung der psychologischen
Begutachtung zielen.
Wegen gesellschaftliche Vorbehalte und bürokratischer Hürden
hat der Europarat April 2015 eine Resolution verabschiedet.
Diskriminierung wegen der
Geschlechtsidentität soll verhindert werden, und das Geschlecht auf
Personalausweis, Geburtsurkunde und andere Dokumente soll "schnell,
transparent und leicht zugänglich" abänderbar sein. Die Bundesregierung
stimmte dem zu.
In Großbritannien konnten die Vornamen schon immer frei
gewählt werden. Transsexuelle erhielten Ausweise mit passendem Geschlechtseintrag.
Seit 2004 wird auch die Geburtsurkunde korrigiert, wenn die Betreffenden zwei
Jahre in ihrem Identitätsgeschlecht gelebt haben und erklärten, nicht mehr in
ihr Ursprungsgeschlecht zurück wechseln zu wollen. Medizinische Eingriffe sind
nicht vorgeschrieben.
In Spanien wird nach dem neuen Gesetz von 2007 der
Geschlechtseintrag Transsexueller nach einer zweijährigen medizinischen
Behandlung geändert. Operationen sind nicht notwendig.
In Deutschland können Transsexuelle seit 1980 auch ohne Operationen
einen passenden Vornamen annehmen. Mit der 2007'er Novelle des Passgesetzes
können Transsexuelle nach Vornamensänderungen schon Pässe beantragen, in denen
das gelebte Geschlecht ausgewiesen wird.
Es gibt
keinen Operationszwang heißt Sterilisationszwang mehr in Deutschland!
In Österreich werden seit März 2010 infolge eines Urteils
des Verwaltungsgerichtshofs Personenstandsänderungen auch ohne Operationen
vorgenommen. Die Bedingungen dafür sind allerdings nicht festgelegt. Antragsteller
werden etwa noch aufgefordert dubiose Gutachten gerichtlich beeidigter
Psychiater einzuholen, die das äußere Erscheinungsbild und die
Wahrscheinlichkeit eines Rückwechsels beurteilen sollen.
Perspektiven
Schon im Juni 2009 haben Österreichs Transgendergruppen ein
gemeinsames Positionspapier zur zukünftigen Personenstandsänderung
erarbeitet(10). Demnach ist der Geschlechtseintrag bei Personen zu ändern, wenn
diese deklarieren, dass sie sich mit dem Ursprungsgeschlecht nicht
identifiziert und ein Leben im gewählten Geschlecht führen. Schließlich ist
Lebenspraxis ein viel zuverlässigerer Indikator für das äußere Erscheinungsbild
und die Lebbarkeit des gewählten Geschlechts als alle möglichen Urteile von
"Experten", die die Betroffenen vielleicht ein bis zwei Stunden zu
Gesicht bekommen. Aus menschenrechtlichen Überlegungen muss der Personenstand
ja auch infolge der Lebenspraxis und nicht aufgrund möglicher vorgeschriebener
Behandlungen und Diagnosen angepasst werden.
Um ein Leben im Wunschgeschlecht aber überhaupt einmal
realistisch zu leben, müsste es möglich sein den Vornamen auch offiziell zu
wechseln. Wir haben uns immer dafür ausgesprochen, dass alle mündigen Personen
ohne psychiatrische oder psychotherapeutische Attestierung ihren Vornamen frei
wählen können sollten - auch Transsexuelle.
Während wir bei den Regierungsparteien Gesprächsbereitschaft
für unser Konzept der Personenstandsänderung finden lehnt die ÖVP die autonome
Wahl des Vornamens ohne irgendeine sachlich stichhaltige Begründung ab.
Tatsächlich kann man aber nicht behaupten, dass innerhalb
der ÖVP ein nennenswerter Meinungsbildungsprozess zu Transgender-Fragen
stattgefunden hätte. Daher bitte ich Sie - sofern Sie irgendwelche Kontakte zur
ÖVP oder zum Innenministerium haben - bringen Sie das Thema zur Sprache: Wir
brauchen in Österreich endlich das Recht zur freien Wahl des Vornamens. Und
zwar für alle. Auch für Frauen, die Hilde oder Hugo und für Männer, die Martin
oder Maria heißen wollen. Und bitte endlich ohne Diskriminierung von Geschlechts
Wechslerinnen. Das Namensrecht ist ein Persönlichkeitsrecht.
Geschlechtsidentitäten dürfen nicht mehr vom Staat reguliert und kontrolliert
werden!
Danke
Mit freundlichen Grüßen
Nikita Noemi
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