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und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2016
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diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt
vor, einer Minderheit anzugehören!
Hey Du hast es und brauchst es,
deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
Ich habe Ihn, Du auch?
Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache
Ihn Dir den Organspende Ausweis!
Hey you have it and need it, so donating blood,
because it is missing in the world!
I
had him, you also? Organ donation can help others to life, be proud of your self
doing Him Get donor card!
Kampf um Identität
Wer rechtlich sein Geschlecht ändern will, trifft auf
veraltete Gesetze. Diese der Zeit anzupassen, fällt der Politik schwer - noch.
Männlich, weiblich oder transsexuell: Politik und
Rechtsprechung tun sich noch schwer mit einer dritten Geschlechtsidentität.
Im Frühjahr 2010 hatte das Versteckspiel für Dirk Becker ein
Ende. Fast 40 Jahre hielt er es durch, hatte es bis zur Perfektion getrieben,
sich eine Parallelwelt errichtet. Doch im Frühjahr 2010 kam der „Crash“, wie
Becker es heute nennt: Eine akute Gallenkolik machte eine Notoperation nötig,
Leberschädigungen traten auf. „Was passiert, wenn ich sterbe“, fragte er sich
damals, „und meine Frau alles herausfindet?“ Er hätte sich dann nicht mehr
rechtfertigen können.
Heute heißt Dirk Becker Lea Becker. Aufrecht sitzt sie am
Tisch, Schal, Ohrringe, Oberteil, Uhr, alles passend in Bordeaux gehalten, und
zeigt ihren neuen Personalausweis: Becker trägt eine Brille, hat lange dunkle
Haare, ihr Kinn ist leicht untersetzt.
Versteckspiel vor
den Klassenkameraden
„Schon als kleiner Stopsel bin ich an die Kleiderschränke
meiner Mutter und meiner Schwestern, ohne zu wissen, warum ich das mache“,
beginnt sie ihre Geschichte. Sie habe es nicht bewerten können, sie wusste nur,
dass es „nicht in Ordnung“ ist. Jedes einzelne Detail habe sie sich gemerkt:
Wie liegen die Kleider? Wie hängt der Bügel? Wie ist der Schlüssel
positioniert? „Ich wollte ja nicht erwischt werden.“ Dass jedoch etwas anders
war mit ihr, merkten auch ihre Klassenkameraden: Becker war schüchtern,
stotterte und wurde gehänselt. Ihr Leben als detailverliebter Einzelgänger
führte sie bis aufs äußerste weiter, beschäftigte sich mit Computer- und
Elektrotechnik, machte eine Ausbildung zum Elektroinstallateur und arbeitet
heute als Systemingenieurin.
Ihre Frau lernte sie bei einer Tanzstunde kennen. Mit ihr
bekam sie zwei Kinder, zog in ein Einfamilienhaus und führte ein ganz normales
Leben - bis zu dem Krankenhausaufenthalt 2010. Nachdem sie entlassen worden
war, erzählte sie ihrer Frau von heimlich getragenen Kleidern, von Gedanken und
Gefühlen, von ihrem Versteck. Diese fragte, ob sie „schwul“ sei. „Nein“,
antwortete Becker. „Bist du transsexuell?“ - „Nein.“
Sie habe damals noch nicht gewusst, „wohin die Reise gehen
wird“, sagt sie heute. Es brauchte viele „kleine Schritte“, bis ihr klar wurde,
dass sie lieber als Frau leben möchte.
Vorbehalte und
bürokratische Hürden
In Deutschland gilt Lea Becker damit als „transsexuell“. Wie
viele Betroffene auch lehnt sie diesen Begriff aber ab. „Die Leute glauben
dann, es hätte was mit Sex zu tun, das hat es aber nicht.“ Becker befürwortet
stattdessen den Begriff der „Transidentität“, der den Fokus auf die abweichende
Geschlechtsidentität der Personen legt und das Phänomen so weniger
pathologisiert.
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Es ist allerdings nicht allein die Diskussion um Begriffe,
Sternchen und Unterstriche, die das Leben vieler transidenter Menschen
erschwert. Neben ihren ganz eigenen persönlichen Problemen stoßen sie nach wie
vor auf große gesellschaftliche Vorbehalte und auf bürokratische Hürden.
Um dies zu ändern, hat der Europarat im April 2015 eine
Resolution verabschiedet, in der er seine Mitglieder aufruft, Diskriminierung
aufgrund von Geschlechtsidentität zu verbieten und formelle Änderungen des
Geschlechts auf Dokumenten wie Personalausweis, Reisepass und Geburtsurkunde
„schnell, transparent und leicht zugänglich“ zu ermöglichen. Auch die
Bundesregierung stimmte der Resolution zu und setzte sich damit selbst unter
Zugzwang. Denn die Regelungen in Deutschland sind bisher alles andere als das.
Schwierige
Therapeutensuche
Das 1981 in Kraft getretene „Transsexuellengesetz“ (TSG)
regelt die Rechte transidenter Menschen und liest sich, als wenn es aus einer
längst vergessenen Zeit stammen würde: „Die antragstellende Person“ müsse „sich
auf Grund ihrer transsexuellen Prägung nicht mehr dem in ihrem Geburtseintrag
angegebenen Geschlecht, sondern dem anderen Geschlecht als zugehörig“ empfinden
und „mindestens drei Jahren unter dem Zwang“ stehen, „ihren Vorstellungen
entsprechend zu leben“. „Mit hoher Wahrscheinlichkeit“ soll darüber hinaus
anzunehmen sein, „dass sich ihr Zugehörigkeitsempfinden zum anderen Geschlecht
nicht mehr ändern wird“. Nur dann hat diese Person ein Recht, ihren Vornamen
und Personenstand zu ändern. Überprüft werden sollen diese drei Punkte durch
„Gutachten von zwei Sachverständigen“.
Im ursprünglichen Gesetz war vorgesehen, dass für die
Änderung des Personenstands auch eine geschlechtsumwandelnde Operation erfolgen
muss, damit die Person „dauernd fortpflanzungsunfähig“ ist. 2011 kippte das
Bundesverfassungsgericht diese „große Lösung“; sie sei unvereinbar mit der
Menschenwürde und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit. Seither sind in
wechselnder Lautstärke immer wieder Forderungen von Parteien und Lobbygruppen
nach einer Reform oder gar Abschaffung des TSG aufgekommen.
Lea Becker beantragte im November 2014 ihre Vornamens- und
Personenstandsänderung. Bis sie dahin gelangte, hatte sie bereits viele ihrer
„kleinen Schritte“ absolviert. „Ich war niemand, der das überstürzt macht.“ So
ging sie zunächst zu verschiedenen Trans-Gruppen, kleidete sich erstmals als
Frau, meldete sich in Internetforen an und begab sich auf die Suche nach einem
geeigneten Arzt.
„Am Schlimmsten war es, einen geeigneten Therapeuten zu
finden.“ So gelangte Becker anfangs an eine Psychologin, die ihr ein
Dreivierteljahr den „Teufelskreis“ aufzeigte und ihr empfahl, das alles „sein zulassen“.
Erst bei ihrem zweiten Therapeuten fühlte sie sich ernstgenommen. In Deutschland
gibt es noch immer nur wenige Psychotherapeuten, die mit der Materie vertraut
sind; dafür musste Lea Becker für jede Sitzung eine vierstündige Zugfahrt auf
sich nehmen.
Alltagstest in
Frauenkleidern
In einem „schleichenden Prozess“ ging es für sie weiter:
Anfang 2012 erzählte sie ihren beiden Töchtern davon, ließ ihre Haare wachsen,
unterzog sich zweieinhalb Jahre einer Laserbehandlung, um die Barthaare zu
entfernen; ab August 2014 erfolgte eine Hormontherapie. Bereits im Februar 2014
begann sie mit dem Alltagstest, in dessen Verlauf sie ein Jahr lang unter
psychotherapeutischer Beobachtung als Frau auftreten musste. Ihre Ehefrau
unterstützte sie bei alledem, und so führen beide heute das, was es in
Deutschland eigentlich gar nicht geben dürfte - eine gleichgeschlechtliche Ehe.
Nachdem sie ihren Antrag zur rechtlichen Änderung ihres
Geschlechts eingereicht hatte, bekam sie von ihrem zuständigen Amtsgericht zwei
Gutachter zugewiesen und musste bei diesen insgesamt sechs Stunden vorstellig
werden. Ein weiteres Mal galt es, ihre gesamte Lebensgeschichte auszubreiten,
jedes noch so intime Versteck preiszugeben oder ganz einfach, wie Becker es
sagt, „die Hosen runterzulassen“.
Begutachtung als
Tortur empfunden
Bernd Meyenburg ist seit mehr als zwei Jahrzehnten für die
Begutachtung transidenter Menschen zuständig. Er leitete Jahrzehnte die
psychiatrische Spezialambulanz für Kinder und Jugendliche mit
Identitätsstörungen an der Uniklinik Frankfurt. Heute befindet sich Meyenburg
im Ruhestand, verfasst dennoch regelmäßig Gutachten. Zu Beginn seiner Zeit als
Sachverständiger wurde „Transsexualität“ noch als „psychiatrische Störung“
angesehen und dementsprechend behandelt.
Komme eine transidente Person zu ihm, arbeitet er die drei
im TSG aufgeführten Punkte ab: „Fühlt sich die Person dem anderen Geschlecht
zugehörig? Besteht dieses Zugehörigkeitsempfinden seit drei Jahren? Wird sich
dieses Empfinden mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr ändern?“ Für viele, so
seine Erfahrung, sei die Begutachtung eine „Tortur“, schon allein, weil sie
jedes Mal weite Wege zu ihren Sachverständigen aufnehmen müssten, wo sie erneut
ihren ganzen Werdegang auszubreiten hätten.
Hinzu kommen die Verfahrenskosten, die sich je nach
Amtsgericht auf bis zu 2000 Euro belaufen können. Das fertige Gutachten schickt
Meyenburg an das Gericht. Nach einem kurzen, formalen Gespräch, in dem dieser
sich von der Richtigkeit überzeugen muss, entscheidet der Richter, ob er dem
Antrag stattgibt.
Geschlechtsempfinden
statt Gutachterentscheidung
Zusammen mit seinen Hamburger Kollegen Karin Renter-Schmidt
und Gunter Schmidt hat Meyenburg 670 Gutachten nach dem TSG-Verfahren aus den
letzten zehn Jahre ausgewertet. In ihrer 2015 in der „Zeitschrift für
Sexualforschung“ veröffentlichten Studie kommen sie zu folgenden Ergebnissen:
Zum einen hat der Anteil Jugendlicher und junger Erwachsener im Vergleich zu
früheren Studien „deutlich zugenommen“; zum anderen haben die Gutachter in nur
einem Prozent der Fälle dem Gericht die Ablehnung des Antrages empfohlen. Eine
Nachfrage bei Amtsgerichten in Niedersachsen ergab, dass in allen Verfahren das
Gericht den Empfehlungen der Gutachter entsprach. Wie viele andere Psychologen
und Psychotherapeuten auch plädiert Meyenburg aus diesem Grund für eine
Abschaffung des Transsexuellengesetzes in seiner jetzigen Form: „Es kommt
letztlich auf das subjektive Geschlechtsempfinden der antragsstellenden Person
an und nicht auf die Entscheidung des Gutachters. Warum müssen wir das Leid der
Personen dann noch vergrößern?“, fragt er. Ein einfaches ärztliches Attest
solle als Nachweis ausreichen.
Auch Lea Becker sieht es so: „Wie kann das ein Mensch
entscheiden, der mich nur für ein paar Stunden sieht? Warum kann das nicht mein
Therapeut machen, der mich viel besser kennt?“ Um Bedenken zu zerstreuen, dass
dadurch ein mehrfacher Wechsel der Vornamen und der Geschlechtszugehörigkeit
möglich ist und somit ein erheblicher Verwaltungsaufwand entsteht, empfiehlt
Meyenburg zudem die Einführung einer „Karenzregelung“. Diese mache es
notwendig, „dass ein Antrag nach einer Frist von sechs Monaten noch einmal
bestätigt werden muss, bevor ihm entsprochen wird“.
Streit über
Gesetzesreform
Über eine Reform des TSG wird in Deutschland schon lange
gestritten. Zu Zeiten der rot-grünen Bundesregierung verweigerte sich noch
Innenminister Otto Schily einer Novellierung, in den letzten Jahren scheiterte
eine Reform am Widerstand der Unionsfraktion. Doch dieser scheint langsam zu
bröckeln. Bereits in den Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD hatte man eine
„Reform des Transsexuellenrechts“ aufgenommen; das momentane Gesetz entspreche
„nicht mehr in jeder Hinsicht aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen
Erkenntnissen“. Es gelte, den Betroffenen „ein freies und selbstbestimmtes
Leben zu ermöglichen“. Getan hat sich bislang allerdings wenig. Immerhin gibt
es seit September 2014 eine Interministerielle Arbeitsgruppe (Imag) unter
Federführung des Bundesfamilienministeriums, in der an einer „Verbesserung für
Inter- und Transsexuelle“ gearbeitet wird, wie es aus dem Ministerium heißt.
Auch der familienpolitische Sprecher der Unionsfraktion im
Bundestag, Marcus Weinberg, ist der Meinung, dass das TSG „grundsätzlich“
überprüft werden müsse: „Es gibt mittlerweile eine andere Wahrnehmung der
Personen, die unter ihrem falschen Körper leiden, als noch Anfang der achtziger
Jahre.“ Er finde die Mehrfachbegutachtung ebenfalls „problematisch“; dennoch
seien „gewisse Vorgaben“ unerlässlich. Seine Fraktion stehe der Diskussion aber
„sehr offen“ gegenüber. Zunächst will Weinberg aber die Vorschläge der Imag
abwarten.
Bis es zu diesen kommt, wird noch Zeit verstreichen. Das
Familienministerium erwartet, dass diese frühestens im Spätherbst 2016
vorliegen und als „Grundlage für die Diskussion“ dienen werden.
Ämter kennen nur
zwei Geschlechter
Dabei ist die behördliche Änderung des Geschlechts für
transidente Menschen nur eine von vielen Hürden: Standesamt,
Führerscheinstelle, Bürgeramt, Rentenversicherung, Finanzamt, Bank. „Es ist
eine Schlacht“, klagt Lea Becker. Oftmals wissen viele Behörden gar nicht, wie
sie mit transidenten Menschen umgehen sollen, dann entstehe „Unfreundlichkeit
infolge von Unwissen“.
Die hartnäckigsten Auseinandersetzungen hat sie bislang mit
ihrer Krankenkasse geführt. Schon in den siebziger Jahren hatte das
Bundessozialgericht entschieden, dass die Kassen die geschlechtsangleichenden
Maßnahmen von transidenten Personen bezahlen müssen. Im Gegenzug können die
Kassen jedoch einen Nachweis für den „Leidensdruck“ der Antragssteller
verlangen. Die Folge ist eine unglückliche Verschränkung der rechtlichen mit
der medizinischen Ebene, die bis heute anhält.
Kampf um
Kostenübernahme
So fordern die Krankenkassen für die Übernahme der
geschlechtsangleichenden Operationen die beiden Gutachten der Sachverständigen
und lassen diese durch ihre Medizinischen Dienste (MDK) prüfen.
Becker erreichte vor knapp einem Monat ein Schreiben des für
sie zuständigen MDK, ihr Antrag auf Kostenübernahme ihrer
geschlechtsangleichenden Operationen müsse abgelehnt werden. Grund: Im Zuge ihrer
psychotherapeutischen Behandlung war 2011 eine Depression diagnostiziert
worden. Die Krankenkasse griff diese Diagnose heraus und verweigerte Becker die
Kostenübernahme. Sie bringt das Dilemma der Verzahnung auf den Punkt: „Anfangs
müssen Sie genug leiden, damit der Weg stattfindet, dann anschließend aber
wieder nicht, sonst wird die OP nicht gezahlt.“
Becker legte Widerspruch bei der Krankenkasse ein. Einige
Zeit nach unserem Gespräch akzeptierte der MDK diesen, um im gleichen Schreiben
aber vermeintlich fehlende Dokumente einzufordern. Der MDK Rheinland-Pfalz, der
für Lea Beckers Fall zuständig ist, wollte sich gegenüber dieser Zeitung nicht
äußern. „Der Kampf geht weiter, aber langsam setzt er mir zu und geht an die
Substanz“, sagt Becker.
Krankenkassen
fürchten teure Operationen
In seiner Resolution vom April fordert der Europarat auch
die gesetzlichen Krankenversicherungen explizit auf, die Verfahren für eine
Geschlechtsangleichung von transidenten Menschen zu erstatten. Dass die
deutschen Krankenkassen der Aufforderung folgen, ist eher unwahrscheinlich.
Geschlechtsangleichende Operationen sind teuer und werden bei den steigenden
Zahlen der Antragsteller Personen die Kassen noch stärker belasten.
Wurden 1995 noch 400 solcher Operationen nach dem Verfahren
des TSG durchgeführt, waren es 2013 bereits 1417. Auch aus diesem Grund
verbleiben die Krankenkassen bei ihrer Ansicht, was die Einstufung von
Transidentität als Krankheitsbild angeht: „Erst durch den klinisch relevanten
Leidensdruck wird Transsexualität im Einzelfall zu einer krankheitswertigen
Störung beziehungsweise zu einer behandlungswürdigen Erkrankung im Sinne des
Krankenversicherungsrechtes“, lässt der Spitzenverband Bund der Krankenkassen
wissen. Sollte zudem die Begutachtung durch Sachverständige im Zuge einer
Reform des TSG wegfallen, dürften die Kosten für die Krankenkassen noch weiter
steigen. „Dann werden eben die Krankenkassen von den Therapeuten die Gutachten
direkt einfordern“, vermutet Meyenburg.
Europäische Nachbarn
machen es besser
Schnell dürfte sich an der rechtlichen Situation
transidenter Menschen in Deutschland also nichts ändern. Andere Länder in
Europa sind der Bundesrepublik dagegen mehrere Schritte voraus: Schweden
schaffte 2012 den Gutachterzwang ab, Dänemark folgte zwei Jahre später mit
einer noch weiter gehenden Regelung, indem es die rechtliche Anerkennung allein
an die Selbsteinschätzung der antragstellenden Person knüpfte. Im Mai 2015 ging
Malta, bis dahin bekannt für äußerst diskriminierende Verhältnisse, sogar so weit
und verankerte den Schutz der persönlichen Geschlechtsidentität in seiner
Verfassung. In vielen anderen europäischen Ländern laufen momentan
Gesetzesverfahren, die ähnliche Regelungen vorsehen.
Bis es in Deutschland allerdings so weit sein wird, hat Lea
Becker wohl schon ihre geschlechtsangleichenden Operationen hinter sich. Die
wird sie machen lassen, zur Not auch ohne Unterstützung der Krankenkasse. „Für
mich ist die kleine Lösung keine Lösung.“ Ihr Termin für die OP ist auf Ende
2017 festgelegt - erst dann kann sie ganz aus ihrem Versteck herauskommen.
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