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und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2016
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diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt
vor, einer Minderheit anzugehören!
Hey Du hast es und brauchst es,
deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
Ich habe Ihn, Du auch?
Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache
Ihn Dir den Organspende Ausweis!
Hey you have it and need it, so donating blood,
because it is missing in the world!
I
had him, you also? Organ donation can help others to life, be proud of your self
doing Him Get donor card!
Paragraf 175: Union gibt grünes Licht für Aufhebung der Urteile
Drei von rund 50.000 verurteilten Opfern des Paragrafen 175
in der Bundesrepublik: Klaus, Wolfgang und Heinz warten bis heute auf ihre
Rehabilitierung (Bild: Ulrike Delfs / Antidiskriminierungsstelle)
Das Gesetz zur Rehabilitierung der im Nachkriegsdeutschland
verfolgten Homosexuellen soll noch 2016 beschlossen werden. Eine pauschale
Entschädigung lehnen CDU/CSU jedoch ab.
Erstmals hat sich die Unions-Spitze zu den Plänen von
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) geäußert, die im Nachkriegsdeutschland
wegen ihrer Homosexualität verurteilten Männer zu rehabilitieren und zu
entschädigen.
"Wir haben einen gesellschaftlichen Wandel erlebt und
sind heute überzeugt, dass der Staat kein Recht hat, in dieser Weise in den
intimsten Bereich privater Lebensgestaltung einzugreifen. Daher finden wir es
richtig, die entsprechenden Urteile aufzuheben", erklärte der
stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag,
Stephan Harbarth, am Donnerstag gegenüber der "Rheinischen Post".
Ziel der Union sei es, das Aufhebegesetz noch in diesem Jahr
zu verabschieden. "Für uns steht im Mittelpunkt, dass man diesen Makel,
der einem Strafurteil innewohnt, für die Betroffenen aus der Welt
schafft", so Harbarth. "Das sollten wir zügig tun, da die Betroffenen
vielfach ein hohes Alter haben und wir wünschen, dass sie ihre Rehabilitierung
noch erleben."
Streit um kollektive Entschädigung
Streit mit der SPD ist dennoch programmiert. So sprach sich
der Unions-Fraktionsvize gegen eine pauschale Entschädigung der verurteilten
Männer aus. Nur in Einzelfällen könnte es für die Betroffenen auch
Ausgleichszahlungen geben. Der Bundesjustizminister hatte zusätzlich eine
Kollektiventschädigung in Gespräch gebracht, da zahlreiche Opfer nicht mehr leben.
Dies könne durch "eine Zuwendung in Form einer Projekt- oder einer
institutionellen Förderung" an die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld
geschehen, die sich diesem Thema ohnehin wissenschaftlich widmet, hieß es in
einem "Eckpunktepapier“.
Die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS)
hatte Anfang Juni einen zweistelligen Millionenbetrag als kollektive
Entschädigung durch einen Entschädigungsfonds verlangt (queer.de berichtete).
Gesetzentwurf soll im Oktober kommen
Bundesjustizminister Maas hatte in der vergangenen Woche auf
dem Deutschen Juristentag in Essen bekräftigt, dass er in Kürze einen
Gesetzentwurf zur Rehabilitierung auf den Weg bringen will: "Ich werde
noch im Oktober einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem wir die Verurteilungen
nach Paragraf 175 aufheben und die Betroffenen rehabilitieren", sagte er
in seiner Eröffnungsrede.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hatte im Mai ein
Gutachten veröffentlicht, wonach der Staat verpflichtet sei, die
Unrechtsurteile gegen Opfer der Schwulenverfolgung aufzuheben und die
verurteilten Männer zu entschädigen – und damit die aktuelle Diskussion in Gang
gebracht. Maas versprach noch am selben Tag erstmals einen Gesetzentwurf. Im
Juli legte der Minister dann sein "Eckpunktepapier" zur
Rehabilitierung vor.
Die Union hatte sich zu der Initiative bislang kaum
geäußert. Während Jan-Marco Luczak, der Berliner CDU-Abgeordnete und
stellvertretende Vorsitzende des Rechtsausschusses des Bundestags, die Pläne sofort
begrüßte, warnte Bayerns Justizminister Winfried Bausback vor einem
"Präzedenzfall", der in Krisenzeiten missbraucht werden könne
(queer.de berichtete). In der Vergangenheit hatten auch Politiker aus SPD und
FDP immer wieder argumentiert, dass aufgrund der Rechtssicherheit und
Gewaltenteilung eine Aufhebung der rechtsstaatlich zustande gekommenen Urteile
in der Bundesrepublik nicht möglich sei.
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